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erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monat- lich S Mark. Bei Lieferungsbehinderungen durch höhere Gewalten", Streiks, Tlusfperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Kriedrich Ehren klau, Zulda, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsver- leger. Postscheckkonto: Krankfurt a. M. Nr. 1600a

Nr. 2601927

usgè- lber: und Nast-

Kleine Zeitung für eilige Leser.

' * DaS Reichsfinanzministerium veröffentlicht die in Zu- ! hin ft für Ausländsanleihen von Ländern, Gemeinden und Ge- Mindeverbänden zu beobachtenden Richtlinien.

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* Nach einem Beschluß des Reichskabinetts sollen die deutsch- t-olnifdjen Wirtschaftsvcrhandlungcn alsbald wieder aufge- kommen werden.

* In Sydney sind bei einem Fährbootunglück etwa 86 Per- - umgekommen.

* 11000 Tabakarbeiter in Mittel- und Norddeutschland be­finden sich zurzeit infolge von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ohne Beschäftigsing.

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Unsterbliche Fragen.

5er Kamps um die Todesstrafe. EineRevision" von Versailles. Parker Gilberts Stirnrunzeln.

Mehr als je zuvor beschäftigen die Öffentlichkeit Nord- und Bluttaten aller Art der Rechtsausschuß des Reichstages aber hatte sich jetzt nicht etwa mit der Fra zu beschäftigen, wie dieser zunehmenden Verwilderung der Seelen, dieser jämmerlichen Verwirrung aller sitt­lichen Begriffe wohl gesteuert werden könne, nein, er hatte sich über die Frage schlüssig zu machen, ob intern Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches die T 0 bz^ strafe Vei- deholten werden oder ob man nicht endM> und endgültig auf sie verzichten solle.

Gewiß, der Augenblick für diese Erörterung von Midsätzlicher Bedeutung war nicht schlecht gewählt, denn das gcaenwärüge Menschengeschbecht wird offenkundig von der Vorstellung beherrscht, dass man das Verbrechertum nicht gar zu scharf ans affen' dürfe, daß man den Ge- sirauchelten menschliches Mitgefühl, soziales Verständnis und tatkräftige Hilfsbereitschaft cntgegeubringen müsse, Ml zu verhüten, daß sie noch tiefer hinabsinken auf der Stufenleiter der Verworfenheit und schließlich als unrett- bar verlorene Geschöpfe auf die Verlustseite der mensch- lidien Gesellschaft zu buchen wären. So steht denn auch nierc Strafrechtspflege ganz überwiegend unter dem Än einer alles verstehenden Milde, und wo der Arm

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-âls^tz-s doch noch ctntgeiuia^cr. sch-r-s jut'st«?- da findet sich zumeist hinterher noch die Hand der Gnade unb streicht oder kürzt die verhängte Strafe in der Hou- itung, auf diese Weise die Verurteilten am wirksamsten wieder auf den W e g d e r O r d n u u g u n d G e r e ch - tigkeit zurückführen zu können. Beim Vorherrschen solcher Stimmungen war man bemüht, jetzt der Todes- iirafe ohne besondere Anstrengungen den Todesstoß ver­setzen zu können. Im Ausschuß hat sich die Mehrheit von ü gegen 11 Stimmen für die Beibehaltung der Toves- firafe ausgesprochen, weil man angesichts der beklemmen­den Krankheitserscheinungen unserer Zeit den Staat nicht seiner schärfsten Strafgewalt gegenüber einer gewissen -orte von Verbrechern berauben wollte. Der streit ist damit wohl noch nicht ausgetragen und bei der Hart- Äckigkeit, mit der heutzutage Kulturfragen aller Art tu 'hrem Für und Wider öffentlich ausgefochtenZverden, wird gewiß noch mancherlei aufgeregte Diskussionen geben, rhe das letzte Wort gesprochen sein wird.

*

Zu den Fragen, denen auch ein ewiges Leben mit auf den Weg gegeben zu sein scheint, gehört, wie man ja nach- hrrade sagen muß, die T i l g u n g unserer Kriegs- 'Wbeit. Frankreich hat sich auch dem amerikanischen ^nierungsnlanöver gegenüber mit Erfolg dagegen ge» wt, den Gesamtbetrag unserer sogenannten Repara- honslasten sestsetzen zu lassen, und behält uns infolgedessen w lange in seiner siegreichen Hand, wie es nur irgend Plüsch oder wirtschaftlich daran interessiert ist, uni 'dederzuhalten. Nach dem Zeugnis von Lloyd George, ^seitdem er nicht mehr in Amt und Würden steht, seinen Kunden Menschenverstand wieder einigermaßen zurück- »Jonnen hat, sind in Frankreich bereits einflußreiche ^t? an der Arbeit, um Stimmung dafür zu machen, daß ^Besetzung des Rheiulandes sogar noch über das Jahr ^hinaus verlängert, das heißt also, daß der Vertrag n Versailles in diesem Punktrevidiert" wird zu- derselben Leute also, die seine absolute Unverletz- uns gegenüber gar nicht oft und gar nicht schroff betonen können. Und der Reparationsagent, der 11 lut die Finanzgebaruug des Reiches zu überwachen ^runzelt bereits, obwohl wir bisher allen unseren Ver- Mngen aus das Pünktlichste nackgekommen sind, er- Ö Me Stirn beim ersten Auftauchen einer entfernten unsere auswärtigen Gläubiger über kurz vielleicht einmal nicht in den glatten und vollen ihr" Schuldforderungen kommen könnten. Die er- ^ungsbereite Reichsregierung dentt nickt daran, ihm dnjZ^ue Aufpassertätigkeit auch nur im geringsten zu sie gibt sich nur die größte Mühe, ihn von der 9 eit bitter Befürchtungen zu überzeugen, ohne M N. Wissen, was geschehen soll und wird, wenn Herr Trum,!, ^^ert bei seiner Auffassung der Dinge, bei seiner gen berbVe^ âserer Ausgaben und Schuldverpflichtun-

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wir über Nacht in eine b ed rücke nde 11 n - hinsichtlich unserer gesamten unb ni ,TU i el) e n Verhältnisse hineingeraten , am* sagen, ob man uns gnädigst gestatten ^iedin,-,, -bensbedürsnisse unseres eigenen Volkes zu .^t ^c es eine große Kulturnation wohl mit i^uicit lu Anspruch nehmen darf. Die Amerikaner Wistisch-N auf Grund der neuesten Ergebnisse ihrer iMbN F'krechnung, daß der Wohlstand ihres s "ssch^. ^ktenwärtig einen noch nie erlebten 'wbievNn ß.ßenommen hat, daß kein Land der Erde Beziehung mit ihnen aufnehmen sann, Wer

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulba- und Haunetal -ßulöaer Kreisblatt Redaktion und Gesshästsftelle: Mühlenstraße 1 §ernsprech-flnschluß Nr. 9$9

Nachdruck der mit * versehenen Artikel nur mit Quellenangabe Zuldaer flnAeiger"gcsto«ei.

Fulda, Samstag, 5. November

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Deutsche Anleihen im Auslande

Mchtlmien für Auslandskrediie.

Länder und Gemeinden.

Das Rcichsfinanzministerium veröffentlicht die Richt- lkNteu, die in Zukunft beobachtet werden müssen bei der Ausnahme von Anleihen im Auslande durch Länder, Ge­meinden und Gemeindeverbände. Diese Richtlinien feilen die bisher Anlage getretenen Änzuträglichkeiten in Ztl- kunst tlnterbindon. Längere Beratrtngen zwischen Reich, Reichsbank »nd den Ländern haben zu dem jetzt erzielten Ergebnis in der langumstrittenen Angelegenheit geführt. Die Vorschriften erstrecken sich auf direkte Auslandskredite der Länder nutz Gemeinden, auf Auslandsverkäufe von Kommunalrchligationen durch Kreditinstitute,zu deren Ausgabe die Befriedigung des kommunalen Kreditbe­darfs gehört", sowie aus Bürgschaften und Sicherheiten, dte zugunsten Dritter von Ländern und Gemeinden ge­geben werden. Die Ausimhyre derartiger Auslandskredite darf grundsätzlich nur erfolgen, wenn die wirtschafts- «nd währungspolitischen Verhältnisse es gestatten und die .Bedingungen beachtet werden.

Ob mit dieser Regelung das letzte Wort in der schwerwiegenden Angelegenheit gesprochen ist, bleibt noch fraglich, da offenbar den von einigen Ländern erhobenen Bedenken gegen das Eingreifen des Reiches Rechnung ge­tragen werden mußte.

Aeußer-ste Beschränkung der Anleihen.

Der Wortlaut der Richtlinien beginnt mit folgender Feststellung:

Die Länder sind sich darüber einig, daß wirtschafts- »nd währungspolitische Gründe die äußerste Beschränkung bei Ausnahnw von Auslandskrediten durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder verpflichten sich daher gegenseitig, vorläufig auf zwei Jahre, bei der Aufnahme von kurz- und langfristigen Auslandskrediten die Richt­linien einrnbatt,« «?«h ist»» wüfe« j«Mi»m

Die Richtlinien gelten: ftQ die 2lu6laninmvtrrrr-TrrT- Lander, Gemeinden und Gemeindeverbände, mögen sie unmittelbar ausgenommen oder mittelbar durch öffentlich- rechtliche oder private Geldanstalten oder durch kour- munale Giroverbände oder in anderer Weise bestrafst tverden; für den Auslandsverkauf geschlossener Posten Kommuualobligationen solcher Kreditinstitute, zu deren

so im Glück sitzt, wird für die Nöte eines armen, durch maßlose Friedensbedingungen ausgepowerten Schluckers schwerlich das richtige Verständnis aufbringen. Man wird uns ganz nach französischem Muster des schlechten Willens bezichtigen, wo doch in Wirklichkeit schlechterdings glatte Unmöglichkeiten vorliegen, und danach dann mit uns ver­fahren. Der einzige Unterschied gegen die Tage von Ver­sailles wird darin bestehen, daß man uns nicht mehr un­gehört verurteilt, aber die Verurteilung ist uns damit so sicher wie damals, als wir zur Entgegennahme des fix und fertig ausgearbeiteten Diktats nach Frankreich be­ordert würden. Dann werden vielleicht wieder andere Männer als heute am Ruder sein rind sich mit dem Siegerwillen der Poincarè und Genossen auseinander­zusetzen haben, die unser Schicksal geworden sind. Sie werden um die Aufgabe, die sie dann zu lösen haben, wahrlich nicht zu beneiden sein. Dr. Sv.

Wirtschastsverhandlungen mit Polen.

In nächst e r Zeit.

Mit der Frage der deutsch-polnischen Handels­beziehungen beschäftigte sich das Reichskabinett in seiner lebten Sitzung. Es wurde einstimmig beschlossen, daß der Reichsminister des Auswärtigen mit einem Vertreter der polnischen Regierung nunmehr in die in Aussicht ge­nommenen Besprechungen eintritt.

Mit der polnischen Regierung soll vereinbart sein, daß sie zunächst einen Spezialvertreter nach Berlin ent­sendet, mit dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann verhandeln wird. Es ist anzunehmen, daß die Verhand­lungen zwischen Dr. Stresemann und dem polnischen Sonderbeauftragten in erster Linie der endgültigen Er­ledigung der politischen Fragen gelten, die mit dem Handelsvertrag Zusammenhängen. Man ist der Auf­fassung, daß der Schwerpunkt des Kabinettsbeschlusses vor allen Dingen auch darin liegt, daß auf deutscher Seite innerhalb der beteiligten Stellen nun eine Einigung über d i e Punkte der Handelsvertragsverbandlungen erzielt worden ist, in denen die Auffassungen bisher auseinander- gingen.

Vorläufig keine Mieterhöhungen.

Eine Erklürung zur Wohnungs Politik.

Bei den Beratungen über den Entwurf des Gcbailde- entschuldungssteucrgesctzes im Arbeitsausschuß des Reichs- Wirtschaftsrates kam die Notwendigkeit dersteuerlichen Erfassung etwaiger künftiger Mieterhöhungen zur Sprache, ^cr Vertreter des Rcichsarbeilsministers bezog sich in diesem Zusammenhang aus eine Erklärung, die der Staatssekretär des ReichsarbeltsMlNlsterlums Dr Geib, anläßlich von Verhandlungen mit Vertretern der Sander m den letzten Tagen in Stuttgart abgegeben bat. Ltaars-

Anzeigenpreis: §üc Behvröen, Genossenschaf­ten, Banken usw. beträgt öieKleinZeile 0.Z0Mk., für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für die Reklamezelle 0.90 Mk. u. alle anderen 0.15 Mk., Reklamezeile 0.60 Mark Bei Rechnungsstel­lung hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfol­gen Tag- und Plahvorschriften unverbindlich.

4. Jahrgang

Aufgaben die Befriedigung des kommunalen Kredit­bedarfs gehört: für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten Dritter von Ländern, Gemeinden und Ge- mcindeverbänden gestellt werden.

Als verhältnismäßig unbedenklich gilt die Aufnahme von Auslandskrediten, die nachstehende Bestimmungen erfüllen. Form des Kredits: 1. langfristige, d. h. auf mindestens zehn Fahre abgeschlossene, jedoch spätestens nach fünf Fahren vom Schuldner kündbare Anleihen; 2. kurzfristige, aus längstens ein Jahr abgeschlossene, nur der vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel dienende Auslandskredite der Länder.

Die von der Beratungsstelle festzusetzende jährliche Höchstbelastung darf nicht überschritten werden. Die von den Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden auf­zunehmenden Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditnehmenden bestimmt sein und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie müssen unmittelbar produk­tiven Zwecken dienen. Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendtvelcher Ärt vorsehen, ebenso keine Verbindungen mit anderen Geschäften, wie z. B^ Verkäufen von Produkten aus staatlichen Unter­nehmungen. t

Oie Beratungsstelle.

Vor der Aufnahme der Auslandskredite und Bürg­schaften, falls sie von den vorerwähnten Bedingungen ab­weichen oder falls die Beratungsstelle aus Wirtschafts­oder währungspolitischen Gründen die Beratung für er» forderlich hält, hat die beteiligte Landesregierung das Gutachten der Beratungsstelle einzuholen. Die Be­ratungsstelle ist ein aus Sachverständigen bestehender Vertrauensausschuß der Länder und setzt sich wie folgt zusammen: 1. ein vom Reichsminister der Finanzen zu bestellender Sachverständiger als Vorsitzender; 2. ein vom Reichswirtschaftsminister zu bestellender; 3. ein vom Reichsbankdirektorium zu bestellender Sachverständiger; als von den Ländern bestellte Sachverständige; 4. der LMM-" der Preußischen Dachsbaus der Präsid^ Vertreter des ein Gutachten einholenden Landes. Die Entschließungen der Beratungsstelle erfolgen mit Stim­menmehrheit. Als Berufungsinstanz dient die Beratungsstelle in anderer Zusammensetzung, nämlich unter direkter Beteiligung des Reichsfinanzministers, des Reichswirtschaftsministers und des Reichsbankpräsidentem

sekretär Dr. Geib hat dort darauf Hingewicsen, daß eine planmäßige Wohnungspolitik nur in engstem Zusammen­hang mit der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzpolitik betrieben werden könne. Eine wesentliche Voraussetzung einer planmäßigen Wohnungspolitik müsse die Sicher­stellung des notwendigen Anteils an der Hauszinssteuer für den Wohnungsbau sein. Dabei könne aber eine Er­höhung der gesetzlichen Miete weder für den 1. April 1928 noch überhaupt für absehbare Zeit in Betracht kommen. Schon aus Gründen der Lohnpolitik und der allgemeinen Wirtschaftspolitik müsse diese Frage aus der Erörterung ausscheiden

Die Erkling wurde allgemein, namentlich von den Vertretern der Arbeitnehmer, mit Befriedigung ent» aeaenaenommen.

Michslandbund und Siedlung.

Gegen die preußischen, für die R e i ch s p l ä n e.

Der Siedlungsausschuß des Reichslandbundes hielt seine Herbstsitzung in Berlin unter dem Vorsitz des Präsidenten H a p p, M. d. R., ab. N e gier u ngsrai Al aßmann und Landrat a. T. Tr. Kothe-Hertelsane referierten über den Entwurf zu einem preußischen Rentcnbankgesctz. Beide Referenten und in Übereinstimmung mit ihnen die Mehrzahl aller Redner kamen zu dem Schluß, daß der preußische Gesetzentwurf, insbesondere im Hinblick auf die gegen­wärtige Lage des Geldmarktes, nicht als ein geeigneter Vorschlag für die Dauerfinanzicrung der Siedlerstellen anzu­sehen sei: er müsse deshalb abgelehnt werden.

Dagegen wurde das 70. Millionen Bürgschaflsgesctz des Reiches, dessen Durchführung in der Hand der Rentenbank- kreditanstalt liegt und 51t dem die grundlegenden Richtlinien erlassen sind, als geeignet angesehen für die endgültige Sanie­rung der Flüchtlings- und Nachkriegssiedlnngèn. Für die Vorkriegssiedlungen und die künftigen Neusiedlungen, ebenso wie für die Sanierung der notleidenden Kriegs- und Vor« kriegsstedlungen, die nicht unter die Flüchtlingssiedlung falle«, nüisse der Danerkredit nach Ansicht des Ausschusses ähnlich wie bei den Flüchtliugssiedlern, vor allem also durch Hergabe von Barmitteln ohne Inanspruchnahme ocs Pfaudbrief- «larktes, sichergestellt werden.

Oer polnische Landing zwangsweise veriagi.

Erregter Verlaus der Sitzung.

Zur verfassungsmäßig vorgesehenen Beratung des Haushalts war der Polnische Landtag zusanimengetreten. Einige Minuten nach der Eröffnung der Sitzung wurde

durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten

Dr.

Bartels eine Verfügung des Staatspräsidenten ver­lesen, die den Landtag bis zum 28. November, als dem Tage des Ablaufs der Legislaturperiode, vertag t. Wie in parlamentarischen Kreisen erftärt wird, fürchtete die Reateruna pffenbar, daß der Haushaltsausschutz, an Den