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erscheint seSen werttag. Bezugspreis: monat- lich 2 Mark. Bei Lleferungsbehknöerungen durch höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Vahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Krieürich Ehrenklau, §ulda, Mitglied des Vereins deutscher Zeitungsver- brger. Postscheckkonto: Frankfurt a. M. ttc. 16000
f. 294— 1927
öchiedsspruch in der Eisenindustrie
WedSkichierliche Entscheidung im Streit des Eifengewerbes.
er Schieds-
Die Düsseldorfer Schlichtungsverhandlungen wurden ft weit gefördert, daß Donnerstag nachmittag d spruch gefällt werden konnte. Bei der erzeugenden Industrie richtet sich die Arbeitszeit bei den Thomas
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Stahlwerken und bei den von ihnen gespeisten Walzen- straßen wttt 1. Januar 1928 ab nach der Verordnung vom 16. Juli 1927. Bezüglich der Sonntagsarbeit ist zwischen fein Arbeitgeberverband und dem Christlichen Metall- alheiterverband vereinbart worden, daß in den Thomas- Stahlwerken die Arbeit Sonntags um 19 Uhr beginnt, ebenso bei den Siemenü-MartinLfen, die mit den thomas-Werten gehen. Für die Walzenstraßen beginnt die Arbeitszeit verschieden.
Als ordentliche Schicht gilt die Zeit von 22—6 Uhr. Dr die Zeit zwischen 19 und 22 Uhr werden in den er- stihnten Betrieben statt 50 Prozent Zuschläge 75 Prozent hindlich bezahlt. Diese Vereinbarung gilt unkündbar bis zum 1. Dezember 1928 und ist von dâ ab monatlich künd- par. Dieses Abkommen wird ab 1. Januar 1928 ebenfalls Ikarifvertrag. Die Hammer- und Preßwerke sowie die |k!t einsetzenden Walzenstraßen verfahren vom 1. Januar 1(928 ab zwei Schichten. Die Schicht besteht aus acht ivtunden Arbeitszeit und Pausen von insgesamt ein- ßiindiger Dauer. Nach Erfordernis kann das Werk wochen- iaglich von jeder Schicht eine Stunde Mehrarbeit verfahren lassen, jedoch muß der Arbeitssonntag frühestens um sechs Uhr aufhören. Für die Mehrarbeit ist ein Zuschlag von 25 Prozent stündlich zu zahlen. Zur Durchführung der Ihausen werden so viel Ablöser eingestellt, daß sie minde- wcns ein Achtel der normalerweise zur Schicht gehörenden Mrbeiter ausmachen. Martin-, Elektro- und Tiegelstahl- Merke und die von ihnen in einer Hitze gespeisten Walz-
Die neuen Gehaltsstufen
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Die Besol-ungsreform.
Der Reichstag verabschiedete' bic' Besoldungsordnung mit 333 gegen 53 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen.
„Ein Schlachten war's, nicht eine Schlacht zu nennen." Beamtenbesoldungsresorm -— für jedes Parlament
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ine sehr, sehr kitzlige Sache! Namentlich dann, wenn ine weitgreifende Reform — wie es die jetzige ist — nicht tr - auf Jahre hinaus Entscheidungen bringt, sondern NN jahrelanges Stillestchen auf dem Beamtenbesoldungs- iè c: bedeutet. Und wenn wirtschaftliche Bedrängnisse cn Gegensatz zwischen den um Gegenwart rind Zukunft sorgten Arbeitermassen auf der einen und bem mit iRem Gehalt ausgestatteten, fest Angestellten und pensions- wchtigten Beamtenheer auf der anderen Seite vertiefen, kenn auch dies hat die jetzige parlamentarische Beratung ier Beamtcnbesoldungsreform so stark beeinflußt, daß ein- etüc Arbeitervertreter des Zentrums sich sehr stark gegen ^ Absichten der Regierung eingesetzt haben.
Beamtenbesolduttgsreform — ein kitzliger Punkt ge- whnheits- und erfahrungsgeniüß auch deswegen, weil die 'vtzosition „in Beamtenfreundschast macht", Anträge icBt, die weit über diejenigen der Regierung und der sie ätzenden Parteien hinausgehen. Das haben, bisher und mmer alle Parteien verübt, baun beginnt im Reichstag V gr 0 ße Ab schl achte n d ie ser Opp 0 siti 0 11 s- 0ii t r ä a c, die gewöhnlich auf der Streck- bleiben. Diesel hat aber bei der Schlußabstlmmung trotz jenes Ab- chlachtens auch die Opposition zum größten Teil der Erläge zügestimint, während Kommumsten, Wirtschafts- icirtei und Bayerischer Bauernbund dagegen waren.
Es wird — natürlich — auch jetzt noch so manche ■^tcnffaffe geben, die mit dem Resultat der Reform ^^üuverstanden ist. Das war immer so und wird immer “ bleiben. In der monatelangen Arbeit, die das Parla- ^ Regierungsvorlage widmete, ist so manches in sie
neni ■ Imcingebr^ worden, was die Befriedigung des einen, Entrüstung des andern hervorrief. Aber finanzielle Franken gebieten hier oft ein unüberwindliches Halt, kommt der Druck, den die großen Massen der Pensio- ■«len und Hinterbliebenen mit ihrer berechtigten Forde- ausüben, nicht unberücksichtigt bleiben zu dürfen, lammen die Sozial und sonstigen Rentner, also oft ganger des Staates. Hier wurde wenigstens eine ^-Miachtsbeihilfc gewährt und über die Pensionsver- wird ein späteres Gesetz entscheiden. Auch über ^-,>)ohen und die Niinisterpensiönen, über die man sich ja ^'- ch „in die Haare geriet", allerdings nur insoweit, - möglich war.
K .^iibererfcitiS zielt ein Beschluß des Reichstages nach gewrn Richtung hin wie die Hoffentlich nun recht bald
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i ja eine Herabminderung der 'Beamtenzahl, i>ch,„^^^igtmg des öffentlichen Haushalts ist: jede E» "l werdende Bcamtenstelle soll nicht mehr besetzt ^'u das Reich ist cs beschlossen, den Ländern wird cs empfohlen. Gewiß ist das stark bis wM gedacht, aber eine Notwendigkeit. Genau wie ii«[ js Mmft es tut, muß die Verwaltung sich r a t i o- eren. Das heißt: Steigerung bot Arbeils
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt
ReSaktion und Geschäftsstelle: Mühlenfteaße 1 ❖ Zernsprech-Fnschluß Nr. 989
Nachdruck der mit * versehenen strittet nur mit chgrüenansobe »Zuldaer flnzeiger'gestaUet.
Fulda, Freitag 16. Dezember
betriebe arbeiten bis zum 31. Januar 1928 tote bisher. Ab 1. Februar 1928 gilt, abgesehen von Einzelausnahmen, auch hier die Verordnung vom 16. Juli 1927.
Für die andere erzeugende Industrie bleibt die Arbeitszeit, soweit sie nicht durch die Verordnung vom 16. Juli 1927 geändert wird, bestehen, aber für die in diesen Betrieben beschäftigten Gas- und Gasbläsemaschi- nisten und für die gleichwertigen Arbeiter beträgt die Arbeitszeit ab 1. Januar 1928 57 Stunden (Sonntags 5 Stunden), ab 1. April 1928 dreigeteilte Schicht (Sonntags 8 Stunden).
Die Vereinbarung ist unkündbar bis zum 1. Dezember 1928. Der Deutsche Metallarbeiterverband und der Gewerkverein haben sich den Rücktritt bei Ablauf der Er- flärungsfrist vorbehalten. In der weiterverarbeitenden Industrie verbleibt es bei der durch den Schiedsspruch vom 20. Juli 1927 getroffenen Regelung (52 Stunden). Der Zuschlag erhöht sich mit Wirkung vom 1. Januar 1928 auf 25 Prozent.
Die Erklârungssrist muß bis zum 19. Dezember 1927,
18 Uhr. gegenseitig und gegenüber dem Schlichter erfolgen.
Die Gehattsregelung.
Der zweite Teil des Schiedsspruches sagt unter Be- rückfichtigtzng der besonderen Verhältnisse, daß für die Neuregelung des Stundenlohnes eine Erhöhung von zwei Prozent für angemessen gehalten wird. Für den ab 1. Januar 1928 durch die Arbeitszcitverânderung notwendigen Lohnausgleich wird für den Stundenlohn ein Verhältnis von 50 zu 50 für beide Teile angenommen. Im Akkord- und Prämienwesen entfallen 40 Prozent der Ausfälle auf die Arbeitnehmer und 60 Prozent auf die Arbeitgeber. Der Stundenlohn bei Tarisarbeiten beträgt für den 21jährigen Facharbeiter 78 Pfennige, für den Hilfsarbeiter 60 Pfennige. Akkord- und Lehrlingslöhne sind durch Vereinbarung zu regeln
Intensität, Modernisierung, Abstoßung vieles überflüssigen, Vereinfachung — bei diesem Mesenapparat mit fast täglich noch hinzuwachsenden neuen Aufgaben gewiß mit großen Schwierigkeiten verbunden. Aber das harte „Muß" steht dahinter. Wichtiger noch als die Personalreform bleibt sachliche Verwaltungs- und Verfassungsreform.
Die Neuordnung der Beamtenbesoldmrg schuf eine feste Grundlage für ein möglichst rasches Vorwärts- schreiten zu diesen beiden Zielen hin, die zu erreichen erst den wirklichen Endpunkt der großen Reform bedeutet. Eine Reform, die erzwungen wird durch unsere gesamte wirtschaftlich-finanzielle Lage. Und diese wird immer bedrohlicher, drückender, ernster. Dem ist Rechnung zu tragen durch eine innere Umstellung unserer gesamten Verwaltung. Alles mit dem Ziel: Sparen, Sparen, Sparen! Und dieses „Sparen" muß sehr bald und sehr rasch mit ganz großen Buchstaben geschrieben werden.
Was bekommen jetzt däe Beamten?
Die neue Besoldungstabelle stellt sich, auf die wichtigsten Dcamtèugruppen bemessen, folgendermaßen dar:
Besoldungsordnung A (anfstcigende Gehälter).
Gruppe 1: 8400—12 600 Mark Ministerialräte, Botschaftsräte, Generalkonsuln, Direktoren.
Gruppe 2: 5400—9700 Mark Oberregierungsrätc, Rc- gierungsräte.
Gruppe 2 b: 7000—9700 Mark Oberregierungsrätc, Gc- fandtschastsräte, Oberposträre.
Gruppe 2 c: 4800—8400 Mark Oberregierungsrätc, Regierungsräte, Konsuln, Posträte.
Gruppe 2d: 4800—7800 Mark Ministerialamtmänncr, Amtmänner, Zollräte.
Gruppe 3: 4800—7000 Mark Berwaltungsamtmänner.
Gruppe 4 : 3000—580*4 Mark Regierungsoberinspektoren, Obcrrcgierungssckretäre.
Gruppe 4 b: 4100—5800 Mark RcgicrMgsoberiuspektorcn. Grrrppc 4 c: 2800—5000 Mark Oberregierungssekretäre, technische Obersekretäre, Obervostsekretäre.
Gruppe 4 â: 2800—4200 Mark Obersekretäre und Sekretäre. Gruppe 5 : 2800—4200 Mark Ministerialkanzleisekretäre. Gruppe 6: 2400—3600 Mark Maschinenmeister.
Gruppe 7: 2350—3500 Mark Sekretäre, Kanzleivorsteber.
Gruppe 8 : 2000—2700 Mark Ministcrialkanzleiassistentem Postassistenten.
Gruppe 8 b: 1700—2700 Mark Postasiistcuten, Telegraphen- assistenlcn (weiblieb).
Gruppe 9: 1700—2600 Mark Kanzleiassistenteu.
Gruppe 10: 1600—2400 Mark Ministerialamtsgehilfen, Postbc tricbsassistcnten, Oberpostschaffner.
Gruppe 11: 1500—2200 Mark Anusgehilfen, Postschaffner.
Gruppe 12: 1500—2100 Mark Postboten.
Besoldungsordnung B. (Feste GehältcrO
Gruppe 1: 45 000 Mark Reichskanzler.
Gruppe 2 : 36 000 Mark Rerchsministcr.
Gruppe 3 : 24 000 Mark Staatssekretäre.
Gruppe 4: 19000 Mark Botschafter. >
Gruppe 5: 18 000 Mark Mlnistenaldirektor.cn.
Gruppe 6: 17 009 Mark Präsidenten/
Gruppe 7: ™
8: 14 000 Mark Rcichsanwälte, Reichsfinanzräte.
16 000 Mark Ministerialdirigenten, Gesandte.'
Gruppe
BefotdungSordnung G. (Soldaten der Wehrmacht.)
Gruppe l: 24 000 Mark Gèttèklüe, Admirale. ■ •
Gruvve 2: 19 000 Mark Generalleutnants, Vizeadmirale.
Mzelgenpreis: §6r Behöröen, Benossenschaf" ten,Banken usw. beträgt die Kieinzeile 0.30 Mk., für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für die Reklamezeile 0.90 Mk. u. alle anderen 015 Mk., Reklamezeile 0.60 Mark ❖ Bei Rechnungsstellung hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfolgen ❖ Tag- und Vlatzvorfchriften unverbinöllch.
4. Jahrgang
Meine Zeitung für eilige Leser
* Der Reparationsagent Parker Gilbert soll mit der Deutschen Reichsbahngesellschaft über eine Anleibe von 400 Millionen Mark für die Reichsbahn in Unterhandlung stehen.
* Das am 31. Dezember ablaufende Mieterschutzgesetz wird voraussichtlich bis zum 15. Februar 1928 verlängert werden.
♦ Lindbergh hat einen Flug Newyork—Mexiko zurückgelegt.
* In einem Waisenhaus in Quebec sind über 100 Kinder verbrannt.
Gruppe 3
Gruppe 4:
16 060 Mart Generalmajore, Kontèradmirale.
12'600 Mart Obersten Kapitäne zur See.
Gruppe 5 : 9700 Mark Oberstleutnants, Fregattenkapitäne. Gruppe 6: 7700—8400 Mark Majore, Korvettenkapitäne.
4 tUU--O'iUU iVlUll ,yiU|Ult,
4800—6900 Marl Hauptleute, Kaitänleutnants.
2400—4200 Mark Oberleutnants, Leutnants.
Gruppe 7
Gruppe Gruppe
8:
9: 3400—4200 Mark Oberärzte.
Gruppe 12: 2800-3600 Mark Deckoffiztere. Gruppe 14 : 2400 Mark Oberfeldwebel
Gruppe 15 : 2220 Mark Feldwebel.
Gruppe 17: 1920 Mark Unteroffiziere
19: 1410 Mark Gefreite
Gruppe 19: 1410 Mark Gefreite
Gruppe 21: 1080 Mark Schützen, Matrosen.
Wartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge.
Die Bezüge der beim einstweiligen Ruhestand be Wirkung vom 1. Oktober 19! neu festgesetzt.
nkrafttreten dieses Gesetzes im üblichen Beamten werden mit ’ nach den geltenden Vorschrift?» .
Zu dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens bisher maßgebend gewesenen Grundgehalt treten bei einem Grundgehalt bis einschließlich 1800 Mark 25 Prozent. von mehr als 1800 bis einschließlich 3500 Mark 22 Prozent, von mehr als 3500 bis einschließlich 6000 Mark 19 Prozent, von mehr als. 6000 bis einschließlich 12 000 Mark 16 Prozent. Der sich hierbei als neues Grundgehalt ergebende Betrag darf nicht höher sein als 13 209 Mark.
OottaranreLhe für die Reichsbahn?
I
4 0 0 Millionen Mark.
Zwischen dem Reparationsagenten Parker Gil- u e r t und dem Direktor der Deutschen Ne«l)sbahngefell- (tonst, Dr. DvrpmÄller, haben in der letzten Zeit Verhandlungen über eine Kapitalaufnahme auf dem amerikanischen Geldmarkt stattgefunden. Buch der Reichs baukprâsidcnt Dr. Schacht war an den Besprechungen beteiligt. Ein bestimmtes Ergebnis haben die Verhandlungen noch nicht gehabt, doch glaubt man, dass demnächst Übereinstimmung erfolgen werde.
Von einigen Seiten will man wissen, die Anleihe werde 100 Millionen Dollar oder 400 Millionen Reichsmark umfassen und es sollen dafür Vorzugsaktien der Reichsbahn begeben werden. Die Beträge seien dazu bestimmt, das Reform- und Aufbauprogramm der Reichsbahn durchführen zu helfen. Der ebenfalls zugezogene Eisenbahnkommissar L e v e r v e habe gegen die Begebung von Vorzugsaktien nichts einzuwenden.
Der Reparationsagent hat sich inzwischen nach Amerika eingeschifft. Vermutet wird, daß er seinen Aufenthalt in Amerika benutzen wird, um mit den in Frage kommenden Banken das Anleiheprojekt soweit zu erörtern, daß es Anfang des nächsten Jahres abschlußreif ist.
Reichsbahn begeb bestimmt, das Rest
ReichSaustalt für Arbeitsvermittlung und ArbeitSloseuvekficheraug Die erste Sitzung.
enen Notstock begegnen kann.
Der Verwaltungsrat, das oberste Organ der neuen ReichS- aUsialt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, war zu seiner ersten Tagung zusammengetrcten.
ReiÄsarbeitsminister Dr. Brauns begrüßte die. Versammlung. Der Präsident der Rcichsanstall, Dr. S v r u p, berichtete über die bisherigen Arbeiten zur Einfübrung deS Gesetzes und über die finanzielle Lage der Reichsanstalt. Diese hat sich infolge des starken Rückgangs der unterstützten Arbeitslosen im Sommer dieses Jahres günstig entwickelt, so daß die Reichsanstalt bem winterlichen Ansteigen der Arbeits- lopgkeit schon durch ihren eigenen Notstock begegnen kann.
Der Verwaltungsrat befaßte sich im übrigen hauptsächlich mit Arbeiten, welche die Eingliederung der Arbeitsnachweis- ämter in die Reichsanstalt vorbereiten. Er beschloß u. a. ein einheitliches Dienstrccht für die Beamten und für die Angestellten der Rcichsanstalt. Ferner setzte er den Stellenplan für die Hauptstcllc der Reichsanstalt fest, die bekanntlich aus der früheren Reichsarbeitsverwaltung gebildet worden ist. Dabei verfolgte er die Tendenz, daß die Umorganifation im Arbeitsnachweiswesen in keinem Falle zu einer Vermehrung, sondern im ganzen zu einer Verringerung des Personals führen müsse. — Trotz mancher Widerstreitenden Interessen gelang eS ^-dung, eine weitgehende Übereinstimmung " - Arbeitgebern,
bei der ersten Sitzung, eine L_..„_______________,______
zwischen den drei Gruppen im Verwaltungsrat. Arbeitgeb Arbeitnehmern und Vertretern öffentlicher Körperschaften, ezielen.
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Giebeln iut not
Für Bevölkerung der Ostmark.
Die Gesellschaft zur Förderung der inneren Koloni- sation veranstaltete in Berlin eine Kundgebung für die ländliche Siedlung. Nach der Eröffnungsansprache wies Abgeordneter Bornefeld - Ettmann auf die Notwendigkeit der ländlichen Siedlung hin. Der Bauernstand hat das größte Interesse daran, daß seine nachgeborenen Söhne nicht das.Elend der Großstädte vermehren oder im Ausland als Auswanderer einer ungewissen Zukunft entgegengehen.
Die Landflucht müsse eingedâmmt
und darüber hinaus eine dichtere Bevölkerung im deutschen Osten geschaffen werden, was' aus nationalpolitischen Gründen unbedingt notwendig ist. Als Ergänzung der