Zul-aer Anzeiger
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Fulda, Donnerstag, 4. April
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6. Jahrgang
Märtyrer oder Verbrecher?
Der Prozeß gegen den Farmer Langkoop.
Die „Höllenmaschine" im Reichsentschädigungsamt.
Die Verhandlung gegen den früher in Deutsch-Ostafrika ansässigen Farmer Langkoop, der, wie erinnerlich, seinerzeit zur Durchsetzung seiner Entschädigungsansprüche den Attentatsversuch im Reichs« entschädigungsamt gemacht hat, begann vor dem Er- weiterten Schöffengericht Berlin-Schöneberg. Außer Langkoop ist noch der Kaufmann L 0 0 f angeklagt, der bei der Durchführung des Anschlages Mithilfe geleistet hat. Obwohl Zuhörer nur auf vorher ausgegebene Karten eingelassen wurden, hatten sich lange vor Beginn der Verhandlung Hunderte von Menschen , meist Mitglieder des Reichsbundes der ihres Privateigentums beraubten und entrechteten Ausland-, Kolonial- und Grenz- landdeutscheu, eingefunden.
Die Tat Langkoops
ereignete sich nach der Schilderung der Anklageschrift ungefähr solgcndcrmatzein
' In den drei lebten Jahren vor Kriegsausbruch hatte sich Langkoop in Deutsch-Ostafrika eine Farn» geschaffen, die nach seinen Angaben eiwa 56 006 Mark Werr war Ferner hatte er 30 000 Mark aus der Bank. Als bei Kriegsausbruch Langkoop zur SchntzlrUppe eingezogxn wurde, wurde sein Vieh an die Truppe verkauft und sein Bargeld für L ö b n 11 n g 3 3 ro c cf e verwendet 1917 wurde der Farmer gcsangengenommen und in Ägypten interniert Im Dezember 1919 kam er nach Deutschland zurück und erhielt damals für sein der Schuytruppe übergebenes Bargeld 40 000 Mark In- slaIi 0 nsgeld zurückerstattet. Am 1 Januar 1920 hatte Langkoop einen Sachschaden in Höhe von 49000 Mark an- gemeldet, einen Erwerbsverlust von 47 000 Mark und 8000 '.Warf als Entschädigung für seine Internierung Tas Ent- zchädigungsaiui hatte einen Sachschaden von 42 000 Mark anerkannt und alle übrigen Ansprüche abgelehnt. Bis zum 8. Februar 1927 hatte Langkoop vom Entschädigungsamt etwa 9000 Goldmark erhalten und ferner 8000 Goldmark durch Vermittlung des deutschen Konsuls in London Rach der letzten Entscheidung des Reichsentschädigungsamtes hätte er noch etwa 6000 Mark in Einzelzählungen zu erhalten gehabt.
Ende 1927 wurde die Lage Langkoops und seines Freundes Loos immer verzweifelter. Danials soll er den
Plan zu einer Vcrzmeiflungstai
gefaßt und die „H ö l l e n m a s ch i n c", mit der er später sein Attentat verübte, konstruiert haben Dies« bestand aus einem allen Koffer, in bem 15 Pakete Pulver verpackt ivareit und eine Pistole, die bei ihrem Abschuß das Pulver entzünden und zur Explosion bringen sollte. Wit diesem Koffer reiste Langkoop mit seinem Freunde Loos am 27 Februar 1928 nach Berlin und begab sich in das Entschädigungsaml zu Geheimrat Bach Er forderte dort 112 000 Mark Entschädigung sofort ausgezahlt und drohte damit, daß, wenn er das Geld nicht erhalten würde, er
die Höllenmaschine in Tätigkeit setzen würde.
ES gelang zunächst Geheimrat Bach, die Verhandlungen hinzu- ziehen, und in einem günstigen Moment stürzte er an Langkoop vorbei zur Tür hinaus Langkoop folgte ihm mit der Pistole in der Hand und bei einem Kamps mit den ihm cv.tgegen- tretenben Vorstand des Amtes gingen
aus Langkoops Revolver drei Schüsse loS, die aber niemand trafen Nur mühsam konnte Langkoop über» 'billigt werden. Schließlich wurde gegen ihn die Anklage er» hoben wegen räuberischer Erpressung, wegen Vergehens gegen
des Sprengstoffgesetzes, unbefugten WafsciibesitzLs und Aotigttng. Gegen Loos erfolgte die Anklage wegen .Beihilfe Li räuberischer Erpressung und auf Grund des §1 13 des ^brengftoffgcfcVed.
s>u Beginn der Verhandlung führte der Vorsitzende u. a. ” . - daß zwar im GerichtSsaal ein gewisses Verständnis für âeusämften herrschen müsse, aber Erregung und Sensation uutzleu her Verhandlung fernbleiben. Nur wenn sachlich : ' , "^tttn verhandelt werde, könne das Gericht zu einem w-rde ommcn■ bas der Tat und den Angeklagten gerecht
Langkoop schilderte dann
seinen LcbcnSlanf.
.tß" ^'bresverdienst seiner Farm habe sich auf durchschnittlich fP f & 000 Mark belaufen Wenn man später 42 006 ; I.' Echschädiguug für die jahrelange Mühe und Arbeit et- .n1 10 sei das völlig unfaßbar Sein Vermögen habe etma
.,;> -York betragen, die natürlich unter den' Verhältnisse»! 'wh ^^ viel wertvoller gewesen fewm als in Deutsch bin Laufe der Vernehmung kam es dann zu einem
( kleinen Zwischenfall im Zuhörcrraum
c>^?^?^ -"^ cin jüngerer Mann und rief: „Gestatten Sie, ttnni.'" Lobender des preußischen Gerichtshofes, die Ange-
>!"b beide unschuldig." Der Vorsitzende ersuchte den ann, ruhig zu bleiben, da er ibn sonst binauswciscn -langkoop erzählte weitet von feilten militärischen Er- ' ^‘'gen in« Buschkrieg. Er sei in englische Gefangenschaft ?äbE" und wurde in Ägypten interniert Sodann er» w ‘ ‘A kvie er nach dem Kriege nusgclieseri und in das dl», re e , 1 V " agcr gekommen sei, Ivo man ihin den von habe um ihu7difür''°^rach-e.' guten Anzug abgenoinmen
Lumpen und eine Papier mühe
baß er wie ein Verbrecher Her.umlauseu mußte, schädignugsbebürden.'^^ ""° ^"hanSluchzen mit den Ent-
Die „Höllenmaschine".
t,. einer kurzen Pause wurde die Vernehmung des fortgesetzt. Seine Stttnmung sei immer et ^ geworden. Briefe an den Reichstag, in denen fielt $ p^” iurderte, seien unbeantmortot geblieben. Up^ SU ^"ikung zu verschaffen und durch Holzverkauf etwa»' diesem o^ ^be er S t u b b e n schossen wollen. Zu uv' la?^^^ sich von seinem Freunde Loos in Hameln unai zehn Pfund S ch w a r » p u'l v e r heloraen taffen.
â er aber längere Zeit keine Nachricht aus Berlin erhalten habe, habe er sch teßlich den Entschluß gefaßt, mit dem Pulver feinen^ leßten Uberseekofsei zu füllen und damit als Droh- ""b Schreckmiliel nach Berlin zu fahren Der Koffer habe -tatsächlich überhaupt n.chi gefährlich werden können. Langkoop schtlderie dann ausführlich die Vorgänge im Reichs- enlschadigungsami. Es sollte nichts geschehen Er habe nur Zu seinem Recht kommen wollen. Auch beim Pistolenschuß fy fein einziger Gedanke gewesen, sich selbst zu treffen, um mit sich Schluß zu machen. Da er aber überwältigt Worben sei sei dieses nicht gelungen. Der Angeklagte verneinte die Frage des Vorsitzenden, ob er zugeben wolle sich
Der Angeklagle Langkoop
(links) mit dem Bevollmächtigten der Auslanddeutschen, Dr. Hansen, vor dem Moabiter Gerichtsgebäude.
in irgendeiner Weise strafbar gemacht zu haben, und schloß mit der Erklärung, er warte nunmehr dringend darauf, daß ihm sein Recht werde.
Im weiteren Verlaus des Prozesses wurde der Mitangeklagte Loos vernommen Der Angeklagte erklärte, daß er von dem Inhalt des Koffers erst nach den Vorgängen im Entschädigungsamt erfahren habe.
Medizinal Dr. T v r en f u r i h erstattete sodann ein Gut- achien über Langkoops Persönlichkeit. Der Sachverständige kam zu dem Schluß, daß von irgendeiner krankhaften Störung des Geisteszustaiidcs, etwa im Sinne des § 51, bei Langkoop nicht das geringste festzustellcn sei.
Andorra zieht ins ^eèd.
Gegen spanische Vergewaltigungsabsichten.
Als einer der kleinsten unabhängigen Staaten Europas liegt zwischen Frankreich und Spanien die Zwergrepublik Andorra in den Pyrenäen. Ihre Loslösung von jeder persönlichen Obergewalt war bisher von keiner Seite bedroht, obwohl Andorra die schützHerrichaft eines spanischen Bischofs und des französischen Präsidenten gegen eine jährliche, nicht wesentliche Abgabe gemeyt. Nun aber fühlt sich Andorra durch P r i ni 0 d e R i v c r a, den Diktator Spaniens, bedroht. Er hat schon mehrfach und jetzt wieder die Forderung erhoben, die wehrfähigen Männer von Andorra in das spanische Heer einzustellcu. Er begründet seine Forderung damit, daß Andorra unter der Schutzherrschaft des spanischen Bischofs von Urgel siehe Gegenüber der Drohung Primo de Riveras aber bot sich Andorra an den zweiten Schutzherrn, an den Praji- denten der Französischen Republik, Doumergue, um Hilfe gewandt. Ferner beabsichtigt man von spanifcher Seite die Errichtung eines Spiel'asinos in Andorra -!an will aber in Andorra weder vom Militärdienst für Spanien noch von einer Spielhölle etwas wissen. Augenblicklich herrscht ziemliche Erregung und die freien Maimer der Republik sind zu den Waffen gerufen worden. Das Beer von Andorra zählt zwar nur 40 Mann, doch es be- fteht aus lauter wetterharten Gebirglern, die mit den Wa ren umzugehen wissen. Es soll ihnen gar nicht darau, "“sÄ'dnon P-ttr-g »»- bm Jahre 998, der zwischen bem Sten von Bearn und dem damaligen Bischof von
nTt^ wurde, wurde Andorra unter den Schutz de? beiden vertragschließenden Parteien gestellt. ^ mo^tsiiachfolgcr des Fürsten von Bearn übernahm Heinrich IV. von Frankreich diese Schutzvcrpflich- hina 8bfe von Napoleon 1. feierlich erneuert wurde. Der v Französischen Republik ist fetzt nach dem SrK berbflâtT Lehens oder Schutzgeld für ^"Eu F Oberhaupt beträgt jährlich 250 Frank, ^ÄSÄl von Urgel 700 Frank. Das Land nU seinen 500 Seelen hat seit über einem Jahr- 8nd keinen Krieg mehr gekannt.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* In Berlin begann der Prozeß gegen den Farmer Langkoop wegen des Attentats, das er vor einem Jahr auf den Präsidenten des Reichsenlschädigungsaniies verübte
* Aus Ostoberschlesien ist eine neue Beschwerde der beut- schen Minderheit an den Völkerbund ergangen wegen polnischer Übergriffe in Schulfragen.
* Der österreichische Bundeskanzler Dr Seipel Hal dem Bundespräsidenten Professor Miklas seine Emission gegeben. Tas Kabinett wurde mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt
Das große Elend.
Die Geschichte hat damals viel Aufsehen erregt: Im Reichsentschädigungsamt verübte ein früherer Kolonial- deutscher, Langkoop, der infolge verzögerter Auszahlung der Entschädigung in schwere wirtschaftliche Bedrängnis geraten war, auf den Präsidenten des Amtes eine Art Attentat, das allerdings mit wohl ziemlich untauglichen Mitteln vor sich ging, das ihn aber jetzt vor Gericht geführt hat. Dieser Fall Langkoop, wie er jetzt in den Gerichtsakten zu finden ist, war aber mehr als die Sensation eines angeblich versuchten Attentats —, er enthüllte das großeElend.in das zahlreiche deutsche Auslandgeschädigte geraten waren. Die Rechtslage war ja klar: während das gesamte Vermögen aller Deutschen im feindlichen Ausland, in den deutschen Kolonien usw. von der Entente beschlagnahmt wurde und diese Beschlagnahme später im Versailler Vertrag von Deutschland als rechtsgültig anerkannt wurde, übernahm das Reich damals auch noch ausdrücklich die Verpflichtung, diese Auslanddeutschen für ihre Verluste zu entschädigen. Aber dazu kam noch die weitere Verpflichtung, auch den Schaden.zu tragen, der z. B. den Deutschen in den früher zum Reich gehörigen Gebieten erwachsen war. An solchen Schäden ist eine ungeheure Summe zusammengekommen, die auf etwa neun Milliarden Mark zu beziffern ist. Da das Reich sich nicht in der Lage fühlte, diese Summe voll zu bezahlen, hat man im Kriegsschädenschlußgesetz von 1928 nun eine Gcsamleutschädigung von 1,5 Milliarden Mark festgesetzt, deren wirkliche Auszahlung sich freilich noch auf vier bis fünf Jahre hinziehen wird.
Diese gesetzliche Gewißheit und demgemäß eine klare Rechtslage, die dann auch finanziell verwertbar wurde, gab es also für diese Geschädigten ^rst acht bis neun Jahre später, nachdem sie unter fast restlosem Verlust ihres Vermögens, ja auch ihrer sonstigen Habe und ihres Gutes meist zwangsweise nach Deutschland abtransportiert waren oder dorthin zurückwandern mußten. Und seit diesen Jahren geht das Ringen dieser Menschen um eine einigermaßen gerechte Entschädigung. Gewiß wurden Summen an sie ausgezahlt, die dem Zahlenwert nach sehr hoch waren — nur zerstörte die Inflation sehr bald diese wachsenden Zahlenpyra- niiden. Breit und lang ist daher der Leidensweg dieser Volksgenossen, die gleichfalls Opfer des Krieges sind. Hat doch zum Beispiel England immer noch nicht die Liquidation des deutschen Vermögens in Großbritannien selbst und in den Dominien vollzogen, andere Länder setzen diese Liquidationen, also den Raub deutschen Privateigentums, unter Stützung auf den Versailler Vertrag immer noch fort. So mehrt sich noch diese Zahl der deutschen Auslandgeschädigten, mehrt sich auch ihre wirtschaftliche Not.
Blicht man jetzt aber zurück auch auf den Weg, den die gesetzliche und behördliche Behandlung der Auslandgeschädigten zurückgelegt hat, so ist dieser nicht weniger unerquicklich. Was den offafrifanifchcn Farmer Langkoop letzten Endes aus den Gedanken eines solchen „Attentats" brachte, war nichts anderes als die Absicht, mit Gewalt zu erzwingen, was ihm die nach seiner Ansicht viel zu langsame Behördenarbeit versagt hatte. Andererseits muß man freilich auch bedenken, daß diese Arbeit im Hinblick auf die Zahl der zu Entschädigenden nicht bloß' eine sehr umfangreiche war, sondern daß auch die Schwierigkeiten, die namentlich in der Nachprüfung der angemcldctcn Forderungen lagen, überaus große gewesen und immer noch sind. Zeugen, amtliche Nachweises sonstige Unterlagen aus den Entcntestaaten sind auch heute noch, geschweige denn in den vergangenen zehn Jahren, nur unter den größten Mühen und häufig ohne Erfolg, aber fast regelmäßig unter großem Zeitverlust heranzuziehen; andererseits stieg natürlich die Not des einzelnen, der sich eine neue wirtschaftliche Existenz vielfach nicht begründen konnte. Da kam cs dann, wie im Falle Langkoop, zwar nicht wirklich, aber immerhin figürlich zu einer Explosion. Und vielleicht kann man auch die Behörden nicht ganz von dem Vorwurf freisprechen, sich manchmal allzuwcnig den Verzweiflungsgefühlen der Geschädigten angepasst zu haben. Viele Fehlgriffe sind erfolgt, wie es in den Prozessen vor dem Reickisivirtschafts- gericht, das das letzte Wort dabei hatte, nicht gerade selten zutage trat. Aber andererseits hat es auch an Gegenvorwürfen nicht gefehlt, daß Forderungen erhoben wurden, die teilweise weit über das Maß des Berechtigten hinausgingen. Wo liegt da die Schuld? Doch nicht so ganz auf der einen oder anderen Seite, wie öfter behauptet wurde.
Bismarck hat einmal gesagt, daß der Deutsche, der aus wirtschaftlichen Gründen ins Ausland geht, wirtschaftlich auch ein größeres Risiko übernimmt. Tas war freilich der Standpunkt eines Mannes, dem das Vordringen der Deutschen in die Welt hinaus noch fernlag. Er hat aber auch nicht ahnen können, daß man sich, wie das im Weltkrieg geschah, rücksichtslos über die Primi tivsten Bestimmungen des Völkerrechts hinsichtlich des Privateigentums hinwcgsetzcn würde.
Und in dieser völligen Mißachtung des Völkerrechts liegt letzten Endes der Grund auch für das Elend der deutschen AuSlandgeschädigten.