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Zul-aer /lnZeiger

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Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg Zul-a- und Haunetal >Zulöaer Kreisblatt Reöaktlon und Geschäftsstelle: Nühlenstraße 1: §ernsprech-/tnschluß Nr. 984 Nachdruck der mit * versehenen flrtikel nur mit Quellenangabe »Zuldaer Fnzeiger'grstattet.

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Nr. 109 1929

Fulda, Samstag, 11. Mai

6. Jahrgang

9er ReiHsut ptlmiit die RMsliiilcihe.

M-Klürouen-Anleihe bewilligt.

Änderungen im Reichsrat.

In einer öffentlichen Vollsitzung befaßte sich der Ncichsrat am Freitag mit beut Gesetzentwurf, der die Re­gierung zur Ausgabe einer steuerfreien Anleihe in Höhe von 500 Millionen Mark ermächtigt. Der Reichsrat hat nach einigen kleinen Änderungen dem Gesetzentwurf zu­gestimmt, obgleich von mehreren Seiten Bedenken gegen die Gewährung der Steuerfreiheit ausgesprochen worden sind.

Die aufgestiegenen Bedenken erläuterte der preußische Ministerialdirektor Brecht. Er erstattete den Bericht der Ausschüsse. Ein brauchbarer Gegenvorschlag, der ohne Steuerbefreiung arbeitet, liegt aber nach Auffassung der Reichsregiernng und auch nach Ansicht der Rcichsrats- mehrheit nicht vor. In den Ausschüssen war Neigung für einen Vorschlag Bremens vorhanden, die Befreiung auf die E i u k o m m e n st e u e r zu beschränken, also nicht auszudehnen auf Vermögens - und Erbschafts - sl e u e r. Jedoch hielten die Ausschüsse es bei dem jetzigen Staude der Dinge nicht für möglich, im einzelnen eine neue Lösung zu finden.

Ermächtigung für genaue Gestaltung.

Der Beschluß des Reichsratcs gibt der Regierung nur eine Ermächtigung für die Steuerbefreiung der Astleihe- zcichncr. Die Reichsregierung wird ersucht, die auf- gcstiegenen Bedenken zu berücksichtigen, namentlich die Interessen der Länder. Deshalb knüpfen die Ausschüsse an ihre Zustimmung folgende Entschließung:Macht der Rèichsfinanzminister von der Ermächtigung des Abs. 1 Gebrauch, so k a n n er mit Zustimmung des Reichsrates in der gleichen Weise die Schuldverschreibungen und die Schntzanvoeisungen, die die Länder in den Rechnungs­jahren l!W und 1980 ausgeben, bis zum Gesamtbeträge von 40 Prozent der für das Reich gezeichneten Anleihe von den in Abs. 1 genannten Steuern bis zur Höhe des Betrages befreien, der auf ein Land nach Maßgabe der Biwölkcrüngszahl entfallen würde " Ein Antrag Sachsens, an Stelle derKann"-Porschrift eine Ver­pflichtung des Finanzministers zu setzen, wurde ab- gelehnt.. Dafür stimmten der Vertreter der Provinz Pom­mern. ferner die Länder Bayern, Sachsen, Baden, Thürin­gen, Hessen, Oldenburg, Lippe.

Meine Zeitung für eilige Leser

* Der Reichsrat genehmigte die vom Kabinett beschlossene innere Anleihe von 500 Millionen Mark zur Ausfüllung der Reichskassen.

* In Berlin fand eine Besprechung der Innenminister über die Ausdehnung des preußischen Rotfrontbundcsvcrbots aus das ganze Reich, statt.

* England lehnte durch den Mund seines Schatzsckrctärs Eburchill jede Verminderung der bisherigen britischen Be­züge aus den deutschen Reparationszahlungen zugunsten Frankreichs ab.

* In China sind heftige neue Kämpfe ausgebrochen, bei betten cs sich um beu Besitz der Großstadt Kanton handelt.

EnglandsNein!" .

Der Streit um die Beu tea n tcilc.

In die Pariser Reparationsverhandlungcn ist wie ssne Bombe das englischeNein" Hiucingeplatzt, das den Bestrebungen entgegcügcsetzt wird, durch den neuen, von dem Amerikaner Owen D. Young vorgclegtcn Verteilungs- Plan der aus Deutschland hcrauszuholcnden Zahlungen bett englischen Anteil zu mindern und dafür den franzö- 'chen SU vergrößern.

In Paris verhandelte Reichsbankpräsident Dr. Schacht am Freitag mit dem Präsidenten der Reparations- konfcrcnz, Owen L. Young und dem ersten englischen Delegierten Sir Josiah Stamp, entgegen den Behaup­tungen eines Teiles der Pariser Presse hat Dr. Schacht die Vorlage der deutschen Vorbehalte für Freitag noch nicht in Aussicht genommen. Die deutsche Delegation ist wie alle übrigen Delegationen mit dem Studium des von Sir Josiah Stamp vorgelegten neuen Entwurfs eines gemein­samen Berichtes beschäftigt. Im übrigen verhandeln die alliierten Delegationen wegen der Verteiln« gs- frage weiter.

Englands Reparationseinnahmen.

London. Aus eine im Unterhaus gestellte Anfrage nach dein Gesamtbetrag der aus Deutschland für englische Rechnung eiugegaugcnen Reparationszahlungen erteilte der Unter- staatssekretär des Schatzamts eine schriftliche Antwort. e.anam Hat Großbritannien bis zum 30. April 1929 unter dem Titel Reparationen (einschließlich der belgischen Kriegsschuld) den Betrag von so Millionen Pfund Sterling und außerdem unter dem Titel Truppenunterhaltnugskosten 59 Millionen Pfund Sterling erhalten. Mit Ausnahme der Lastkraftwagen und des aufgegebenen Kriegsmaterials (im Gesamtwert von Ik Millionen Pfund), die bei Eintritt des Waffenstillstands aus- geliesert worden seien, sowie Schisssmaterial im Betrage von

Millionen Pfund Sterling habe England ans Rc- paratwnskonto keinerlei Fertigwaren erhalten.

Das Verbot des Hytfronibundes.

Berliner Konferenz der Länderminister.

Eine Besprechung der Innenminister der Länder fand Montag in Berlin unter Vorsitz des Reichsinncnministcrs Severing statt. Die Konferenz beschäftigte sich mit dem von Preußen ausgesprochenen Verbot des Rotfront- kämpscrbundcs und der Mitteilung von dem Verbot an die Länder, die ja schon zum Teil dem Beispiel Preußens gefolgt sind.

Das gleiche Verbot haben bisher erlassen: Preußen, Bayern, Sachsen, Hamburg, Lippe und Mecklenburg- Strelitz. Thüringen, Württemberg, Baden und Hessen matten noch ab, Anhalt und Mecklenburg-Schwerin lehnten einstweilen ab.

In der Ländcrkonfercnz, die vertraulich war, legte der preußische Innenminister G r z c s i n s k i ausführlich die bekannten Gründe dar, die für das preußische Verbot maß­gebend gewesen sind. Nach einer amtlichen Verlautbarung wurde bei der Jnncnmiuistcrbcsprechung über die ein- zuschlagenden Schritte Einmütigkeit erzielt.

Begründung für das Verbot.

. Der preußische Minister des Innern hat soeben der Bundesführung des Roten Frontkämpferbundcs die Tatsache der Auflösung des Bundes sowie deren Begründung mitgeteilt. In der Begründung wird u. a. ausaesührt, der Bund habe, um in den Verlauf der Ereignisse cingreifen und diese vorwärts- treiben zu können, bereits vor dem 1. Mai 1929 an seine Mit­glieder den Befehl ausgegeben, sich bei den trotz des bestehenden Verbotes abzuhaltenden Umzügen ohne Bundeskleidung zu beteiligen. Dieser Befehl sei befolgt worden. Darin liege der Beweis, daß es zu den Beschäftigungen des Bundes gehört, Maßregeln der Verwaltung durch ungesetzliche Mittel zu ver­hindern oder zu entkräften. Seit Jahren werde der Rote Front- kämpscrbund von kommunistischen Abgeordneten und Bundes» kühlern als Elitetruppe für sie kommende Revolution be- zerchnet und angesehen. Der Rots-ontbund sei eine staats­feindliche Verbindung, die bestrebt sei, die verfassungsmäßig festgeslellte Staatsform mit Gewalt zu stürzen. Wie sich gelegentlich der Berliner Maiunruhen weiterhin ergeben habe, haben sich die an den Ereignissen beteiligten Rotfrontkämpser auch im unbefugten Besitz von Waffen befunden. Besonderen Nachdruck legt die Begründung daraus, daß der Rote Front- kämpferöund nach militärischem Muster theoretisch und praktisch zur Aufrichtung der proletarischen Diktatur ausgebildet worden sei. Schließlich wird noch sestgestellt, daß durch die Häufigkeit und Planmäßigkeit von Überfällen aus politisch Anders­gesinnte und Polizèiheamte die Annahme gerechtfertigt werde, daß cs sich hierbei um ein gewolltes, von der Bundesführung zum mindesten gebilligtes Verhalten handele.

Perus neuer Gesandter für Berlin,

Celso Gil Pastor, ist zur Übernahme seines Postens in der Reichshauptstadt cingetroffen. Er ist feit dein Kriege der erste ordentliche Gesandte seines Landes in Deutschland, da Peru sich bisher nur durch vorläufige Geschäftsträger hat vertreten lassen.

Polnische Beschwerde in Berlin.

Aus Warschau wird gemeldet, das; der polnische Ge­sandte in Berlin beim Auswärtigen Amt Protest wegen der Oppelner Vorfälle erhoben und die Bestrafung der Schuldigen und Entschädigung verlangt hat. Im Aus­wärtigen Amt sei ihm geantwortet worden, daß sich Ober- präsident Lukaschck bereits beim Bcuthcncr polnischen Generalkonsul wegen der bedauerlichen Vorfälle entschul­digt habe, das; der Polizeipräsident von Oppeln seines Amtes enthoben sei und daß die Schuldigen verhaftet seien und ihrer Bestrafung cntgegcnsähen. Die Frage der Ent­schädigung werde noch geprüft. Von Berliner zuständiger Stelle wird die Darstellung bestätigt. Es wird darauf hin- gewiesen, dem polnischen Gesandten sei im Auswärtige« Amt erklärt worden, daß die Rückwirkungen der Oppelner Vorgänge in Polen weil über das zu erwartende Maß yinausgegangen seien.

Oeffeniliche Beflaggung in Preußen.

Eine Flaggenverordnung der preußischen Staatsregierung.

Tas preußische Staaisministerium hat dem Staatsrat den Entwurf einer Verordnung über das öffentliche Flaggen zugehen lassen, die sehr umfangreich ist und in eingehenden Bestimmungen die Beflaggung auch in solchen Fällen zu regeln bestrebt ist, wo bisher sich Unstimmigkeiten und Un­klarheiten ergeben haben.

Die Bestimmungen sehen u. a. vor, daß die Beflaggung der staatlichen und kommunalen Dienstgebäude sowie der öffentlichen Schulen in den Reichsfarben schwarz-rot-gold und in den Landessarben schwarz-weiß zu erfolgen hat. Die Be­flaggung erfolgt am Verfassungstage ohne besondere An­ordnung, aus besonderen Anlässen von allgemeiner politscher Bedeutung aus Anordnung des Staatsministeriums, aus rein lokalen Anlässen von nicht politischer Bedeutung aus An­ordnung der örtlich zuständigen Dienststellen, gegebenenfalls entscheidet der Oberpräsident im Einvernehmen mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten. In allen anderen Fällen ist von einer Beflaggung abzusehen.

Gemeinden und Gemeindeverbände, die bisher Flaggen in eigenen Farben führten, können diese neben den Reichs- und Landessarben zeigen. Neue oder geänderte Flaggen dürsen nur mit Zustimmung des Staatsministeriums gezeigt werden. Zu beflaggen sind staatliche und kommunale Dienstgebaude ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse.

Unberührt bleibt das Recht der R e l i g i o n s gesell» schäften im Zeigen eigener Kirchenflaggen. Neben oder an Stelle der Kirchenflaggen dürfen nur die oben bezeichneten zugelassenen Flaggen gezeigt werden. Für ,die Beflaggung von öffentlichen Straßen und Plätzen dürfen nur dre acnannten Farben nur Anwendung gelangen.

Politische Rundschau.

Deutsches Iselch.

Aufruf für Saar- und Pfalzgcbict.

Mit Rücksicht auf die in Münster i. W. am 8. Juni stattfindende Kundgebung des Bundes der Saarveretne für das abgetrennte Saar- und Pfalzgebiet wird ein Auf­ruf veröffentlicht, in dem gesagt lvird, es sei eine Unwahr­heit, daß auch nur ein Bruchteil der Bevölkerung in den abgetrennten Gebieten Hinneigung zu Frankreich äußere. Im Gegenteil: einmütig und unterschiedslos verlangt die Saarbevölkerung die baldige Rückkehr zu ihrem Mutter­land Deutschland. Der Völkerbund und das Weltgewissen dürfen nicht an einer Rechtsforderung vorübergehen, hinter der ein Volkswille und ein Friedenswille stehen. Solange derartige Behauptungen die Köpfe und das Ge­wissen der Völker verwirren, solange könne der Friede in Europa nicht zu voller Entfaltung kommen.

Litauen.

Angeblicher Teilnehmer am Woldemaras-Attental ver­haftet.

Wie aus Kowno berichtet wird, wurde in der Nähe von Kochodary auf der Strecke in Richtung Wilna ein verwundeter Student der technischen.Fakultät der litaui­schen Universität namens Vosilius verhaftet, der an dem Anschlag auf Woldemaras beteiligt sein soll. Wie ver­lautet, ivar Vosilius bewaffnet und hatte auch Explosiü- stoffe bei sich. Vosilius soll durch Explosion einer Hand­granate verwundet worden sein, so daß er nicht flüchten konnte. Er gehört geheimen revolutionären Kreisen an und war bei der Politischen Polizei schon als extremer Revolutionär bekannt. Angeblich soll Vosilius seine Teil­nahme an dem Anschlag auf Woldemaras eingestanden haben.

Ehina.

Neue Kämpfe im Gange.

Die Streitkräfte von Kanton eröffneten plötzlich in der Nähe der Forts von Macao das Feuer aus Maschinen­gewehren auf die chinesische Flotte, die im Verdacht stand, die Truppen von Kwangsi zu unterstützen, und. beschossen die Schiffe auch aus der Luft. Der Kampf dauerte eine halbe Stunde. Zahlreiche Mannschaften wurden getötet. Die chinesische Flotte ging in See und ankerte dann auf der Höhe von Schämten in der Nähe der ausländischen Kanonenboote, wo sic von den Kantonesen entwaffnet wurde. Über Kanton ist das Kriegsrecht verhängt worden. Tausende von Personen fliehen nach Hongkong. Sieben ausländische Kriegsschiffe liegen gegenwärtig vor Kanton.

Aus Zu- und Ausland

Berlin. Die Regierungsparteien haben im Reichstage einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach der Steuerpflichtige < die Kosten zu tragen hat, die dadurch entstehen, daß die Steuerbehörde einen mit einer Zahlung rückständigen Steuerpflichtigen eine Postnachnahinc zugchcn lässt.

Chemnitz. In Chemnitz ist der frühere natipnallibcrale Landtagsabgcordncte Langhammer im 79. Lebensjahr ge­storben. Er trat 1903 in die Zweite Kammer des Sächsischen Landtages ein, wo er vielfach als Sprecher hervorlrat.

Rom. Zwischen den Vertretern der italienischen Regie rung und einigen hohen Beamten des Vatikanstaates wurde die Errichtung einer besonderen Post-, Telegraphen und Telephonzcntralc in dcr Stadt des Vatikans be­schlossen.

Washington. Die Meldungen, daß Eugen Meyer zuni Botschafter der Vereinigten Staaten in Berlin als Nachfolger Schurmans auserscbcn sei, wurden im Staats­departement als unbegründet bezeichnet.

Washington. Bei der Beratung der F a r in H i l f c v o r läge hat der Bundessenat die vom Rcpräscntantcnha-us ab- gelehnte Klausel über die Gewährung von Exportprämien gegen den Wunsch des Präsidenten Hoover angenommen.

Washington. Zwei deutsche Rcichswchrvsfiziere, die Haupilctttc Warlimont vom 6. Preußischen Artillericregimenr und Speidel vom 13. WürltcmbergisLcn Infanterieregiment, wurden durch einen Vertreter der deutschen Botschaft im Kricgsami vorgcstellt. Sie werden der amerikanischen Armee zugctcilt, um die amerikanische Ausbildung zu ktudicrew

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