Zul-aer Anzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg §ulöa- und Haunetal »Iulöaer Kreisblatt
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Nr. 163 — 1929
Fulda, Montag, 1S. Juli
6. Jahrgang
Line besondere „Wiedergutmachung".
Säutjih-belgWeAlarkMomulen
Deutschland zahlt 607,6MillionenMark.
Die Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten ver deutschen und der belgischen Regierung über das deutsch-belgische Markabkommen sind zum Abschluß ge- kommen. Das Abkommen ist in Brüssel unterzeich - n e t worden.
Der wesentliche Inhalt des Abkommens ist folgender: In der Einleitung des Abkommens kommt zum Ausdruck, daß das Abkommen unter Vorbehalt der beiderseitigen ßtui Nützlichen Auffassung unterzeichnet worden ist und Den Zweck hat,
im Rahmen der Gesamtregelung der aus dem Kriege herrührenden finanziellen Fragen auch diejenigen Fragen zu erledigen, die bisher zwischen Belgien und Deutschland wegen der im Zu- scimmenhang mit der Besetzung Belgiens entstandenen besonderen wirtschaftlichen Schäden noch schwebten.
Deutschland wird an Belgien
während 37 Jahren
folgende Jahreszahlungen leisten: Im ersten Jahre 16,2 Millionen, im zweiten, dritten und vierten Jahr je 21,5 Millionen, vom fünften bis zum zwölften Jahr je 26 Millionen, vom dreizehnten bis zum zwanzigsten Jahr je 20,1 Millionen Mark, vom einundzwanzigsten bis zum /iebenunddreißigsten Jahr je 9,3 Millionen Mark.
Die Gesamtsumme beträgt danach 607,6 Millionen Mark. Die Jahreszahlungen werden in der gleichen Form gezahlt werden, die in dem Young-Plan vom 7. Juli 1929 für die allgemeinen Reparationszahlungen vorgesehen ist. Die Zahlungen werden durch die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich mit "verwaltet werden. Falls Deutschland von dem in dem "Sachverständigenplan vorgesehenen Zahlungsaufschub Gebrauch macht, werden die Jahreszahlungen in Form von Sachlieferungen entrichtet. Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten ist ein Schiedsgerichtsverfahren vorgesehen. Das Abkommen tritt erst nach Ratisi- zierung in Kraft, die gleichzeitig mit der Ratifizierung
Line Zonderkommiffion für Schikanen.
Dr. Stresemann über die „Versöhnungskommission".
über die Frage der F e st st e l l u n g s - und V e r - föhnungskommission, die auch zu dem kürzlich erfolgten Briefwechsel Kaas—Wirth die Grundlage abgab, äußerte sich jetzt Reichsaußemminister Dr. Stresemann in einer Unterredung mit einem Pressevertreter u. a. folgendermaßen:
Es war eine unliebsame Überraschung, als während der Besprechungen, die während der letzten Völkerbunds- versammlnng in Genf über die Räumungsfrage ftattfan- den, dem deutschen Reichskanzler von französischer Seite plötzlich wieder
der Plan der Einrichtung eines Sonderorgans
für die Behandlung derjenigen Meinungsverschiedenheiten entgegengebracht wurde, die zwischen Deutschland und Frankreich aus den Bestimmungen des Vertrages von Versailles über die demilitarisierte Zone entstehen könnten. Der Plan ging dahin, daß in diesem Falle die Verträge von Locarno einer Ergänzung bedürften, und daß diese Ergänzung vor der endgültigen Lösung der Räumungsfrage geschaffen werden müsse. Als sich zeigte, daß damit an die Einrichtung eines zeitlich unbeschränkten Sonderorgans für das Rheinland und die angrenzende 50-Kilometer-Zone gedacht war, hat der Reichskanzler das als unannehmbar bezeichnet und sich lediglich zur Diskussion über eine
bis zum Jahre 1935 dauernde Einrichtung
dieser Art bereit erklärt. Alle politischen Parteien in Deutschland, wie noch die letzte Reichstagsdebatte gezeigt hat, haben sich geschlossen hinter diese Auffassung gestellt, unb es darf kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Stellungnahme als eine endgültige angesehen werden mutz. Frairkreich möchte vor der Anrusung des Völkerbundrates
ein besonderes Untersuchungsverfahren
einschalten, weil dies seiner Ansicht nach besser geeignet wäre, Fälle von geringer Bedeutung ohne großes Auf- fehen auf gütlichem Wege zu erledigen. Dieser ganze Ans- qanqspunkt der frauzösischeu Konstruktion istverkehrt. Wenn Frankreich eine Verletzung der Demilrtarisierungs- iteftimmnngcn behauptet, ist es keineswegs notwendig, sofort den Völkerbundrat zu befassen. Zunächst kommt die Erledigung der Frage ans diplomatischem Wege in Frage. Wozn unterhalten wir die Drplomatw, wenn sie ausgeschaltet iverben soll, sobald ernstere Fragen auftauchen? Sollte das diplomatische Verfahren wirklich nicht zum Ziele führen, so kann die Angelegenheit vor eine Instanz gebracht werden, die an anderer Stelle der Locarnovcrträge vorgesehen ist, nämlich vor die Vergleich sk 0 mmissi 0 n des deutsch-französischen S ch i e d sv e r 1 r a g e s. Von einer Lucke m den Locarnoverträgen kann also nicht die Rede sein. Dre 'Schaffung einer neuen Kommission ist aber Nicht nur an- Ieücbts dieser Möglichkeit überflüffia. sondern ue ist auck oolitiich aefähtlidr
der Staatsverträge über den Sachverftändigenplan er» folgen soll.
Belgien hatte bekanntlich auf der Young-Konferenz die Forderung gestellt, daß Deutschland eine Entschädigung zahlen solle für das während der deutschen Besetzung im Kriege
in Belgien ausgegebenc deutsche Papiergeld, das durch die Inflation entwertet worden war. Diese Forderung war eine gefährliche Klippe im Verlauf der Young-Verhandlungen, die erst glücklich umschifft wurde, als Deutschland seine Einwillgung zu einer deutsch-belgischen Konferenz gab, auf der noch vor der eventuellen Ratifizierung des Young-Planes eine Regelung der Markfrage getroffen werden sollte. Diese Regelung ist jetzt erfolgt. Wie wir glauben, nicht zum Nachteil Belgiens!
Freigabe deutschen Eigentums in Belgien.
Auf Grund von Verhandlungen, die im Reichsfinanzministerium mit Belgien geführt wurden, ist ein Abkommen über die Freigabe deutschen Vermögens in Belgien geschlossen worden. In diesem Abkommen verzichtet die belgische Regierung mit Wirkung vom 7. Juni 1929, dem Tage der Unterzeichnung des Young-Planes, ab auf die Liquidation und Einbehaltung des bis dahin noch nicht liquidierten oder in das Eigentum des Staates übergegangenen deutschen Vermögens, ferner auf die weitere Auslieferung deutscher Wertpapiere, auf die im Versailler Vertrag vorgesehene Befugnis zu Eingriffen in die deutschen gewerblichen Schutzrechle und Urheberrechte sowie auf den noch unbezahlten Kaufpreis derjenigen Güter, die von ihren deutschen Eigentümern käuflich zurückerworben worden waren. Die Frage der Behandlung der Erlöse des bereits liquidierten deutschen Eigentums ist, ebenso wie die Frage der Beendigung des Ausgleichverfahrens und verwandte Fragen, späteren Verhandlungen nach Inkrafttreten des Young-Planes Vorbehalten worden. Auch dieses Abkommen soll gleichzeitig mit den Verträgen zur Inkraftsetzung des Young-Planes ratifiziert werden und in Kraft treten.
Bei Einrichtungen, die für unbeschränkte Zeit geschaffen werden sollen, mutz man mit allen Eventualitäten, auch den schlimmsten, rechnen, und man darf uns nicht verübeln, wenn wir daran denken, daß die Sonderkommission einmal als Werkzeug für alle möglichen Schikanen, zum Beispiel gegenüber dem berechtigten Ausdehnungsdrang der Industrie in diesem Gebiet, gebraucht werden könnte.
Man sucht uns den französischen Vorschlag mit der Behauptung schmackhaft zu machen, daß er auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit aufgebaut sei. Diese angebliche Reziprozität ist aber illusorisch, einfach aus dem Grunde, weil es auf französischer Seite an einem zu kontrollierenden Objekte fehlt. Wenn die Reziprozität darin bestehen soll, daß Deutschland bei einer Verletzung der demilitarisierten Zone durch eine andere Macht gleichfalls die Möglichkeit der Anrufung des besonderen Kommissionsverfahrens haben würde, so ist auch das gegenstandslos. Eine solche Verletzung der demilitarisierten Ione durch eine andere Mach twüre doch nur durch den Einmarsch französischer oder belgischer Streitkräfte in das Rheinland denkbar. Es versteht sich von selbst, daß in einem solchen Falle ein Kommissionsverfahren {einerlei Zweck mehr hätte.
So ist es durchaus erklärlich, daß nach dem ganzen Verlauf der öffentlichen Diskussion über dieses Thema die Einrichtung der neuen Kommission in der deutschen Öffentlichkeit als ein neuer Versuch aufgefaßt wird,
dem Rheinland ein internationales Sonderstatul aufzuerlegen.
Man fragt sich in Deutschland vergeblich, wer denn ein be- gründetes Interesse an dieser Einrichtung haben konnte. Welche militärischen deutschen Maßnahmen un Rheinland hat denn Frankreich zu befürchten?
Ist es denkbar, daß in diesem verkehrsreichen, offen vordcnAugenvonganz Europa liegenden Ge- biet heimlich militärische Vorbereitungen getroffen wer- den könnten, die eine dringende Gefahr für Frankreich darsteAen würden? Eine heimliche militärische Vorbereitung im Rheinland ist so absurd, als wenn jemand Herm- lich auf dem Potsdamer Platz in Berlin ein Gebäude er- ^â^Wcunlvüklich einmal ein Streit darüber entsteht, ob eine Eisenbahnrampe oder eine ähnliche Anlage mit den Bestimmungen des Vertrages von Versailles im Einklang steht bedarf es denn da einer Instanz, bte man über die Locarnoverträge hinaus mit besonderen Kompetenzen ansstatten müßte? Vergegenwärtigt man sich alles dies, so sollte das Ansland verstehen, daß es genug ist, wenn Deutschland für seine westlichen Grenzgebiete ohne zeit- fl ch e Beschränkung die einseitige Verpflichtung zu dauernder Entmilitarisierung auf sich nehmen muß und daß diese Verpflichtung in Locarno unter die Garantie Englands und Italiens gestellt worden ist
Was darüber a l s d a u c r ii d e C i n r i ch - tung hinausgeht, ift für Deutschland un- tragbar.
Tm Schlag gegen Deutschlands Recht
/ Während man sich zwischen London und Paris munter weiterzankt, wo und wann die große Konferenz stattfinden soll, ist in Deutschland ein an sich und der Form nach innenpolitischer, tatsächlich aber außen-, politisch gemeinter Schritt erfolgt, der für deutsche Ver--' Hältnisse recht originell ist: die Veröffentlichung eines Briefwechsels zwischen dem Vorsitzenden der Zen- trumspartci, Dr. Kaas, und dem der gleichen Partei angehörenden Minister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth. Inhalt: Wie steht es mit der Haltung der deutschen Regierung dem französischen Vorhaben gegenüber, mit einer „Feststellungs- und Vergleichskommission" im Rheinland eine ständige Kontrolle über die peinlichste Innehaltung der Entmilitarisierungsbestimmungen zu schaffen? Die Einsetzung einer solchen Kommission hat die französische Presse auch als Aufgabe der kommenden Konferenz angekündigt und Dr. Kaas erklärt, das Zen- trum würde zu jeder deutschen Regierung in schärfste Opposition treten, die derartiges den Franzosen zugestehen würde. Noch weitere Schmälerung der Souveränität des Reiches, unberechtigte und sachlich sinnlose Demütigung des deutschen, insbesondere des rheinischen Volkes — nichts anderes würde die Einsetzung und das Wirken einer solchen ständigen Kontrollkommission darstellen. P.. Wirth antwortet sehr ausführlich. Solch eine Kommission „im Interesse der «SicherheitFrankreichs" zu verlangen, wie dies die Pariser Presse tut, ist sachlich unberechtigt, weil gegen jeden Versuch einer „Militarisierung" des Rheinlandes, also einer „Bedrohung" Frankreichs, der Völkerbund als Garant der c r » s alle r V e Mi
gibt es ja die Genfer „I nveftigatim• *"tommifsion. Und dann — als zweite S' Herung — besteht doch noch der Locarnovertrag mit feinem organisierten Schnchlungs- und Garantiesystem, das bei einem „Verstoß" Deutschlands auch England und Italien als Garanten dieses Vertrages auf die Seite Frankreichs stellen würde. Alles letzten Endes unter Obhut des Völkerbundes, aber doch auch so, daß für Deutschland Rechtsgarantien bei einer „Anklage" bestehen.
Wozu also eine dritte „Sicherung" — die die bestehende nicht erhöhen würde — durch eine Kontrollkommission? Eine Kommission, die zudem außerhalb des Bereichs des Völkerbundes stehen würde ohne solche Rechtsgarantien für Deutschland? Friedenssicherung — das ist höchste Aufgabe des Völkerbundes und es heißt den Völkerbundgedanken schwächen und verwässern, wenn man hierfür noch Sonderregelungen und Sonderorganisationen schaffen würde. „Die Feststellungs- und ^er» gleichskommission, die die französische Presse propagiert, wäre als ständige Einrichtung ein stärkster Einbruch in die moralische Autorität des Völkerbundes für die Aufgabe der Friedenssicherung." Ist also ein derartiges Vorhaben sachlich unberechtigt, so ist es außerdem eine sinnlose Demütigung für Deutschland. „Das abgerüstete Deutschland, das auf die Entwicklung des Rechts und der ^Völkergemeinschaft vertraut, kann unmöglich diesen Sprung von dem sicheren Boden der Rechtsordnung des Völkerbundes in den unsicheren Strudel von Regelungen machen, die in schwierigen Zeiten, da der innere Ausgleich fehlt, die Belastungsprobe nicht bestehen würden, „Deutschland kann nicht zu seiner Wehrlosigkeit noch seine Rechtlosigkeit fügen". Dr. Wirth schreibt sogar noch schärfer: „Eine Dauerkommission über die Rheinlande wäre, wenngleich in gleißender Verbrämung, ein Schlag gegen Deutschlands Recht, der mit dem Rubreinbruch verglichen werden könnte, und ein Rückschritt in der ganzen friedlichen Entwicklung."
Schärfste Ablehnung jeder derartigen Kommission — das also ist der Schluß, zu dem die Darlegungen Dr. Wirths gelangen. Außerdem steht die französische Forderung in einem geradezu grotesken Mißverhältnis zu allem, was Frankreich an Gegenleistungen — Rheinland- räumung in schnellster Form — bieten könnte. Schärfste Ablehnung — und es ist selbstverständlich, daß mit dieser Erklärung der Minister Dr. Wirth nur den Standpunkt der Gesamtregierung wiedergibl, den bei der großen außenpolitischen Debatte im Reichstag erst Dr. Hilferding, dann Dr. Stresemann namens der Regierung kundtat. Der Brief Dr. Wirths und seine Veröffentlichung stellt also in der Hauptsache einen Kommentar, eine ausführliche Begründung dieses Standpunktes dar, von dem nicht abzuweichen das Kabinett entschlossen sei. Die Veröffentlichung des Briefwechsels geschah in der Absicht, in Frankreich nicht erst die Meinung aufwachsen zu lassen, daß Deutschland auf der kommenden Konferenz sich die Bildung einer solchen „Feststellungs- und Vergleichungskommission" werde abnötigen lassen.
Ein geheimnisvoller Vorfall.
In London sprach ein unbekannter Mann in dem St.-Ermines-Hotel in Westminster vor, in dem A u ß c n - minister Henderson und seine Familie wohnen, wenn sie in London weilen. Der Fremde verlangte den Außenminister persönlich zu sprechen. Da er keine zufriedenstellenden Gründe für diesen Wunsch angeben konnte, wurde sein Ersuchen abgelehnt, worauf er aus seiner Tasche einen R e v 0 l v e r hervorzog und, die Waffe spielerisch bewegend, erklärte: „Gur, ich werde rhn später sehen." Eine Stunde später sprach ein andere'-. Unbekannter vor und verlangte gleichfalls den AuHer,- minister zu sehen. Diesmal wurde das Ersuchen ohne weiteres abgelehnt. Die englische Geheimpolizei bat daraufhin in der Halle des Hotels eine Wache aufgestellt. Der ganze Vorfall ist vorläufig noch unaufgeklärt und hat beträchtliches Aufsehen erregt.