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Zul-aer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg §ulöa- und Haunetal »Iulöaer Kreisblatt

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Nr. 163 1929

Fulda, Montag, 1S. Juli

6. Jahrgang

Line besondereWiedergutmachung".

Säutjih-belgWeAlarkMomulen

Deutschland zahlt 607,6MillionenMark.

Die Verhandlungen zwischen den Bevollmächtigten ver deutschen und der belgischen Regierung über das deutsch-belgische Markabkommen sind zum Abschluß ge- kommen. Das Abkommen ist in Brüssel unterzeich - n e t worden.

Der wesentliche Inhalt des Abkommens ist folgender: In der Einleitung des Abkommens kommt zum Ausdruck, daß das Abkommen unter Vorbehalt der beiderseitigen ßtui Nützlichen Auffassung unterzeichnet worden ist und Den Zweck hat,

im Rahmen der Gesamtregelung der aus dem Kriege herrührenden finanziellen Fragen auch diejenigen Fragen zu erledigen, die bisher zwischen Belgien und Deutschland wegen der im Zu- scimmenhang mit der Besetzung Belgiens entstandenen besonderen wirtschaftlichen Schäden noch schwebten.

Deutschland wird an Belgien

während 37 Jahren

folgende Jahreszahlungen leisten: Im ersten Jahre 16,2 Millionen, im zweiten, dritten und vierten Jahr je 21,5 Millionen, vom fünften bis zum zwölften Jahr je 26 Millionen, vom dreizehnten bis zum zwanzigsten Jahr je 20,1 Millionen Mark, vom einundzwanzigsten bis zum /iebenunddreißigsten Jahr je 9,3 Millionen Mark.

Die Gesamtsumme beträgt danach 607,6 Millionen Mark. Die Jahreszahlungen werden in der gleichen Form ge­zahlt werden, die in dem Young-Plan vom 7. Juli 1929 für die allgemeinen Reparationszahlungen vorgesehen ist. Die Zahlungen werden durch die Bank für den internationalen Zahlungsausgleich mit "verwaltet werden. Falls Deutschland von dem in dem "Sachverständigenplan vorgesehenen Zahlungsaufschub Gebrauch macht, werden die Jahreszahlungen in Form von Sachlieferungen entrichtet. Für den Fall von Meinungsverschiedenheiten ist ein Schiedsgerichtsver­fahren vorgesehen. Das Abkommen tritt erst nach Ratisi- zierung in Kraft, die gleichzeitig mit der Ratifizierung

Line Zonderkommiffion für Schikanen.

Dr. Stresemann über die Versöhnungskommission".

über die Frage der F e st st e l l u n g s - und V e r - föhnungskommission, die auch zu dem kürzlich erfolgten Briefwechsel KaasWirth die Grundlage ab­gab, äußerte sich jetzt Reichsaußemminister Dr. Stresemann in einer Unterredung mit einem Pressevertreter u. a. folgendermaßen:

Es war eine unliebsame Überraschung, als während der Besprechungen, die während der letzten Völkerbunds- versammlnng in Genf über die Räumungsfrage ftattfan- den, dem deutschen Reichskanzler von französischer Seite plötzlich wieder

der Plan der Einrichtung eines Sonderorgans

für die Behandlung derjenigen Meinungsverschieden­heiten entgegengebracht wurde, die zwischen Deutschland und Frankreich aus den Bestimmungen des Vertrages von Versailles über die demilitarisierte Zone entstehen könnten. Der Plan ging dahin, daß in diesem Falle die Verträge von Locarno einer Ergänzung bedürften, und daß diese Ergänzung vor der endgültigen Lösung der Räumungsfrage geschaffen werden müsse. Als sich zeigte, daß damit an die Einrichtung eines zeitlich unbeschränkten Sonderorgans für das Rheinland und die angrenzende 50-Kilometer-Zone gedacht war, hat der Reichskanzler das als unannehmbar bezeichnet und sich lediglich zur Diskussion über eine

bis zum Jahre 1935 dauernde Einrichtung

dieser Art bereit erklärt. Alle politischen Parteien in Deutschland, wie noch die letzte Reichstagsdebatte gezeigt hat, haben sich geschlossen hinter diese Auffassung gestellt, unb es darf kein Zweifel darüber bestehen, daß diese Stel­lungnahme als eine endgültige angesehen werden mutz. Frairkreich möchte vor der Anrusung des Völkerbundrates

ein besonderes Untersuchungsverfahren

einschalten, weil dies seiner Ansicht nach besser geeignet wäre, Fälle von geringer Bedeutung ohne großes Auf- fehen auf gütlichem Wege zu erledigen. Dieser ganze Ans- qanqspunkt der frauzösischeu Konstruktion istverkehrt. Wenn Frankreich eine Verletzung der Demilrtarisierungs- iteftimmnngcn behauptet, ist es keineswegs notwendig, sofort den Völkerbundrat zu befassen. Zunächst kommt die Erledigung der Frage ans diplomatischem Wege in Frage. Wozn unterhalten wir die Drplomatw, wenn sie ausgeschaltet iverben soll, sobald ernstere Fragen auftauchen? Sollte das diplomatische Verfahren wirk­lich nicht zum Ziele führen, so kann die Angelegenheit vor eine Instanz gebracht werden, die an anderer Stelle der Locarnovcrträge vorgesehen ist, nämlich vor die Ver­gleich sk 0 mmissi 0 n des deutsch-französi­schen S ch i e d sv e r 1 r a g e s. Von einer Lucke m den Locarnoverträgen kann also nicht die Rede sein. Dre 'Schaffung einer neuen Kommission ist aber Nicht nur an- Ieücbts dieser Möglichkeit überflüffia. sondern ue ist auck oolitiich aefähtlidr

der Staatsverträge über den Sachverftändigenplan er» folgen soll.

Belgien hatte bekanntlich auf der Young-Kon­ferenz die Forderung gestellt, daß Deutschland eine Entschädigung zahlen solle für das während der deutschen Besetzung im Kriege

in Belgien ausgegebenc deutsche Papiergeld, das durch die Inflation entwertet worden war. Diese Forderung war eine gefährliche Klippe im Verlauf der Young-Verhandlungen, die erst glücklich umschifft wurde, als Deutschland seine Einwillgung zu einer deutsch-bel­gischen Konferenz gab, auf der noch vor der eventuellen Ratifizierung des Young-Planes eine Regelung der Markfrage getroffen werden sollte. Diese Regelung ist jetzt erfolgt. Wie wir glauben, nicht zum Nachteil Belgiens!

Freigabe deutschen Eigentums in Belgien.

Auf Grund von Verhandlungen, die im Reichs­finanzministerium mit Belgien geführt wurden, ist ein Abkommen über die Freigabe deutschen Ver­mögens in Belgien geschlossen worden. In diesem Abkommen verzichtet die belgische Regierung mit Wir­kung vom 7. Juni 1929, dem Tage der Unterzeichnung des Young-Planes, ab auf die Liquidation und Einbe­haltung des bis dahin noch nicht liquidierten oder in das Eigentum des Staates übergegangenen deutschen Ver­mögens, ferner auf die weitere Auslieferung deutscher Wertpapiere, auf die im Versailler Vertrag vorgesehene Befugnis zu Eingriffen in die deutschen gewerblichen Schutzrechle und Urheberrechte sowie auf den noch unbezahlten Kaufpreis der­jenigen Güter, die von ihren deutschen Eigentümern käuflich zurückerworben worden waren. Die Frage der Behandlung der Erlöse des bereits liquidierten deutschen Eigentums ist, ebenso wie die Frage der Be­endigung des Ausgleichverfahrens und verwandte Fra­gen, späteren Verhandlungen nach Inkrafttreten des Young-Planes Vorbehalten worden. Auch dieses Ab­kommen soll gleichzeitig mit den Verträgen zur Inkraft­setzung des Young-Planes ratifiziert werden und in Kraft treten.

Bei Einrichtungen, die für unbeschränkte Zeit geschaffen werden sollen, mutz man mit allen Eventuali­täten, auch den schlimmsten, rechnen, und man darf uns nicht verübeln, wenn wir daran denken, daß die Sonder­kommission einmal als Werkzeug für alle möglichen Schi­kanen, zum Beispiel gegenüber dem berechtigten Ausdeh­nungsdrang der Industrie in diesem Gebiet, gebraucht werden könnte.

Man sucht uns den französischen Vorschlag mit der Behauptung schmackhaft zu machen, daß er auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit aufgebaut sei. Diese an­gebliche Reziprozität ist aber illusorisch, einfach aus dem Grunde, weil es auf französischer Seite an einem zu kon­trollierenden Objekte fehlt. Wenn die Reziprozität darin bestehen soll, daß Deutschland bei einer Verletzung der de­militarisierten Zone durch eine andere Macht gleichfalls die Möglichkeit der Anrufung des besonderen Kom­missionsverfahrens haben würde, so ist auch das gegen­standslos. Eine solche Verletzung der demilitarisierten Ione durch eine andere Mach twüre doch nur durch den Einmarsch französischer oder belgischer Streitkräfte in das Rheinland denkbar. Es versteht sich von selbst, daß in einem solchen Falle ein Kommissionsverfahren {einerlei Zweck mehr hätte.

So ist es durchaus erklärlich, daß nach dem ganzen Verlauf der öffentlichen Diskussion über dieses Thema die Einrichtung der neuen Kommission in der deutschen Öffentlichkeit als ein neuer Versuch aufgefaßt wird,

dem Rheinland ein internationales Sonderstatul aufzuerlegen.

Man fragt sich in Deutschland vergeblich, wer denn ein be- gründetes Interesse an dieser Einrichtung haben konnte. Welche militärischen deutschen Maßnahmen un Rheinland hat denn Frankreich zu befürchten?

Ist es denkbar, daß in diesem verkehrsreichen, offen vordcnAugenvonganz Europa liegenden Ge- biet heimlich militärische Vorbereitungen getroffen wer- den könnten, die eine dringende Gefahr für Frankreich darsteAen würden? Eine heimliche militärische Vorberei­tung im Rheinland ist so absurd, als wenn jemand Herm- lich auf dem Potsdamer Platz in Berlin ein Gebäude er- ^â^Wcunlvüklich einmal ein Streit darüber entsteht, ob eine Eisenbahnrampe oder eine ähnliche Anlage mit den Bestimmungen des Vertrages von Versailles im Einklang steht bedarf es denn da einer Instanz, bte man über die Locarnoverträge hinaus mit besonderen Kompetenzen ansstatten müßte? Vergegenwärtigt man sich alles dies, so sollte das Ansland verstehen, daß es genug ist, wenn Deutschland für seine westlichen Grenzgebiete ohne zeit- fl ch e Beschränkung die einseitige Verpflichtung zu dau­ernder Entmilitarisierung auf sich nehmen muß und daß diese Verpflichtung in Locarno unter die Garantie Eng­lands und Italiens gestellt worden ist

Was darüber a l s d a u c r ii d e C i n r i ch - tung hinausgeht, ift für Deutschland un- tragbar.

Tm Schlag gegen Deutschlands Recht

/ Während man sich zwischen London und Paris munter weiterzankt, wo und wann die große Konferenz stattfinden soll, ist in Deutschland ein an sich und der Form nach innenpolitischer, tatsächlich aber außen-, politisch gemeinter Schritt erfolgt, der für deutsche Ver--' Hältnisse recht originell ist: die Veröffentlichung eines Briefwechsels zwischen dem Vorsitzenden der Zen- trumspartci, Dr. Kaas, und dem der gleichen Partei an­gehörenden Minister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth. Inhalt: Wie steht es mit der Haltung der deut­schen Regierung dem französischen Vorhaben gegenüber, mit einerFeststellungs- und Vergleichskommission" im Rheinland eine ständige Kontrolle über die peinlichste Innehaltung der Entmilitarisierungsbestimmungen zu schaffen? Die Einsetzung einer solchen Kommission hat die französische Presse auch als Aufgabe der kommenden Konferenz angekündigt und Dr. Kaas erklärt, das Zen- trum würde zu jeder deutschen Regierung in schärfste Opposition treten, die derartiges den Franzosen zugestehen würde. Noch weitere Schmälerung der Souve­ränität des Reiches, unberechtigte und sachlich sinnlose Demütigung des deutschen, insbesondere des rheinischen Volkes nichts anderes würde die Einsetzung und das Wirken einer solchen ständigen Kontrollkommission dar­stellen. P.. Wirth antwortet sehr ausführlich. Solch eine Kommissionim Interesse der «SicherheitFrankreichs" zu verlangen, wie dies die Pariser Presse tut, ist sachlich unberechtigt, weil gegen jeden Versuch einerMilitari­sierung" des Rheinlandes, also einerBedrohung" Frank­reichs, der Völkerbund als Garant der c r » s alle r V e Mi

gibt es ja die GenferI nveftigatim *"tommifsion. Und dann als zweite S' Herung besteht doch noch der Locarnovertrag mit feinem organisierten Schnchlungs- und Garantiesystem, das bei einemVerstoß" Deutsch­lands auch England und Italien als Garanten dieses Vertrages auf die Seite Frankreichs stellen würde. Alles letzten Endes unter Obhut des Völkerbundes, aber doch auch so, daß für Deutschland Rechtsgarantien bei einer Anklage" bestehen.

Wozu also eine dritteSicherung" die die be­stehende nicht erhöhen würde durch eine Kontrollkom­mission? Eine Kommission, die zudem außerhalb des Bereichs des Völkerbundes stehen würde ohne solche Rechtsgarantien für Deutschland? Friedenssicherung das ist höchste Aufgabe des Völkerbundes und es heißt den Völkerbundgedanken schwächen und verwässern, wenn man hierfür noch Sonderregelungen und Sonderorgani­sationen schaffen würde.Die Feststellungs- und ^er» gleichskommission, die die französische Presse propagiert, wäre als ständige Einrichtung ein stärkster Einbruch in die moralische Autorität des Völkerbundes für die Auf­gabe der Friedenssicherung." Ist also ein derartiges Vorhaben sachlich unberechtigt, so ist es außerdem eine sinnlose Demütigung für Deutschland.Das abgerüstete Deutschland, das auf die Entwicklung des Rechts und der ^Völkergemeinschaft vertraut, kann un­möglich diesen Sprung von dem sicheren Boden der Rechtsordnung des Völkerbundes in den unsicheren Strudel von Regelungen machen, die in schwierigen Zeiten, da der innere Ausgleich fehlt, die Belastungs­probe nicht bestehen würden,Deutschland kann nicht zu seiner Wehrlosigkeit noch seine Rechtlosigkeit fügen". Dr. Wirth schreibt sogar noch schärfer:Eine Dauerkom­mission über die Rheinlande wäre, wenngleich in gleißender Verbrämung, ein Schlag gegen Deutsch­lands Recht, der mit dem Rubreinbruch verglichen werden könnte, und ein Rückschritt in der ganzen fried­lichen Entwicklung."

Schärfste Ablehnung jeder derartigen Kommission das also ist der Schluß, zu dem die Darlegungen Dr. Wirths gelangen. Außerdem steht die französische Forde­rung in einem geradezu grotesken Mißverhältnis zu allem, was Frankreich an Gegenleistungen Rheinland- räumung in schnellster Form bieten könnte. Schärfste Ablehnung und es ist selbstverständlich, daß mit dieser Erklärung der Minister Dr. Wirth nur den Stand­punkt der Gesamtregierung wiedergibl, den bei der großen außenpolitischen Debatte im Reichstag erst Dr. Hilferding, dann Dr. Stresemann namens der Re­gierung kundtat. Der Brief Dr. Wirths und seine Ver­öffentlichung stellt also in der Hauptsache einen Kommen­tar, eine ausführliche Begründung dieses Standpunktes dar, von dem nicht abzuweichen das Kabinett entschlossen sei. Die Veröffentlichung des Briefwechsels geschah in der Absicht, in Frankreich nicht erst die Meinung aufwachsen zu lassen, daß Deutschland auf der kommenden Konferenz sich die Bildung einer solchenFeststellungs- und Ver­gleichungskommission" werde abnötigen lassen.

Ein geheimnisvoller Vorfall.

In London sprach ein unbekannter Mann in dem St.-Ermines-Hotel in Westminster vor, in dem A u ß c n - minister Henderson und seine Familie wohnen, wenn sie in London weilen. Der Fremde verlangte den Außenminister persönlich zu sprechen. Da er keine zufriedenstellenden Gründe für diesen Wunsch angeben konnte, wurde sein Ersuchen abgelehnt, worauf er aus seiner Tasche einen R e v 0 l v e r hervorzog und, die Waffe spielerisch bewegend, erklärte:Gur, ich werde rhn später sehen." Eine Stunde später sprach ein andere'-. Unbekannter vor und verlangte gleichfalls den AuHer,- minister zu sehen. Diesmal wurde das Ersuchen ohne weiteres abgelehnt. Die englische Geheimpolizei bat daraufhin in der Halle des Hotels eine Wache aufgestellt. Der ganze Vorfall ist vorläufig noch unaufgeklärt und hat beträchtliches Aufsehen erregt.