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Iul-aer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal >Zulöaer Kreisblatt

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Nr. 190 1929

Fulda, Donnerstag, 15. August

6. Jahrgang

Sie ZeMliil-Weltsshtt Hst Begonnen!

wtb. Friedrichshafen, 15. August. Das Luftschiff »Graf Zeppelin' ist heute früh um 4.35 Uhr unter dem Jubel einer zahllosen Menschenmenge zum Fluge nach Tokio aufgestiegen.

Sie Abfahrt derStof Zev-elia".

wtb. Friedrichshafen, 15. Aug. Wieder eine herrliche sternenklare Sommernacht über der Zeppelin-Stadt. Auf den Straßen ist auch um Mitternacht kein Abflauen des Verkehrs zu bemerken. Massenhaft treffen Menschen mit Autos und Motorrädern ein, die dem Aufstieg beiwohnen wollen. In den Lokalen wo es keine Polizeistunde gibt, ist kein Raum mehr frei. Die Passagiere haben sich nicht zur Ruhe begeben, und im Kurgartenhotel wird vergnügt Abschied gefeiert. Gegen %4 Uhr begeben sich die Passa­giere in Omnibussen zur Werft. Ganz Friedrichshafen ist auf den Beinen, um seinem Luftschiff die letzten Grüße zu- zuwinken. In den Omnibussen der Passagiere herrscht aus­gezeichnete, fast übermütige Stimmung. Man läßt sich auf der Fahrt noch die letzten Zigaretten schmecken. Die Autos, in der Nähe der Werft, parken zu Hunderten. Der Platz ist schwarz von Menschen, so daß für die Omnibusse kaum ein Durchkommen ist.

Vor dem Eingang der Hauptgandel versammeln sich nach und nach die Passagiere und übrigen Bevorzugten, die Einlaß in die streng behütete Halle fanden. Bald steht die Menge dicht gedrängt Kopf an Kopf um den Steg. Die Passagiere besteigen unter scharfer Kontrolle das Luft­schiff. Inzwischen haben die Maschinisten die Motoren zu einem nochmaligen kurzen Probelauf in Gang gesetzt. Um 4.11 Uhr werden die meisten Ballastsäcks abgehängt. Im­mer wieder müssen die Polizisten die Menge zurückhalten. -_ Dann wird das Schiff ausgewogen; man muß mach viel Wasserballast abgeben. Um 4.23 Uhr wird die Holztreppe von der Eondeltur gezogen. Draußen beginnt der Mor­gen zu grauen. Endlich um 4.24 Uhr wird das Signal zum Ausfahren aus der Halle gegeben. Die letzten Ab­schiedsworte werden zwischen den Insassen und der zurück­bleibenden Menge gewechselt. Um 4.28 Uhr werden die Laufkatzen weggezogen undGraf Zeppelin" von der Halle weg mit dem Bug nach Südosten gedreht. Einige Minuten nach 4.30 Uhr ertönt das KommandoLeinen ausschee- ren". Das Schiff ist frei. Es wird nochmals ausgewogen. Jetzt springen die Motoren einer nach dem anderen an. Die Maschinentelegraphen rasseln, die letzten Befehle schwirren hin und her. Um 4.35 Uhr kommt das Kom­mandoLuftschiff hoch". Die Haltemannschaften stoßen mit einem gewaltigen Ruck den schweren Schiffskörper in die Luft, und langsam, aber stetig, hebt sich das schwer beladene Schiff höher und höher unter den nicht enden­wollenden Iubelrusen der Zurückbleibenden. Ein letztes Winken von Bord zum Land und umgekehrt, dann ent­fernt sichGraf Zeppelin" in langsamer Fahrt nach Nord­osten.

Der Reiseweg.

wtb. Friedrichshafen, 15. Aug. Wie Dr. Eckener gestern abend erklärte, wird das LuftschiffGraf Zeppelin" nach Passieren von Berlin über Danzig-Königsberg nach Düna- burg fahren. Von da ab ist die weitere Route wegen der Wetterverhältnisse noch nicht klar zu übersehen. Man rech­net bei günstigem Winde mit einer Fahrtzeit nach Tokio in 4%5 Tagen.

Die Fahrt.

wtb. Nürnberg, 15. Aug. Um 6.45 Uhr passierte das LuftschiffGraf Zeppelin" auf seiner Weltreise Nürnberg in nordöstlicher Richtung.

wtb. Friedrichshafen, 15. Aug. Nach hier eingegangenen Funksprüchen passierteGraf Zeppelin" um 7.15 Uhr Bay­reuth, um 7.45 llhr Hof.

wtb. Leipzig, 15. Aug. Von Gera kommend, überflog Graf Zeppelin" kurz nach 9 Uhr Leipzig. Vom Augustus- platz, der um 9.06 Uhr erreicht wurde, nahm das Luft­schiff über dem Mockauer Flughafen Kurs nach Nord­osten.

Um 9.55 Uhr überflog das LuftschiffGraf Zeppelin' die Stadt Wittenberg.

wtb. Potsdam, 15. Aug. Das LuftschiffGraf Zeppe­lin" erschien um 10.20 Uhr über Potsdam.

Graf Zeppelin" über Berlin.

wtb. Berlin, 15. Aug. Durch die um 8 Uhr morgens verbreiteten Rundfunkmeldungen über den Verlauf der Fahrt desGraf Zeppelin" war ganz Berlin alarmiert. Während viele sich damit begnügten, die Meldungen an ihrem Radio zu hören, waren andere, denen es die Zeit erlaubte, auf die Straßen geeilt, um ja nicht das inter­essante Schauspiel zu versäumen. Besonders auf den Plätzen und an den Straßenkreuzungen, auf den Dächern und aus den Fenstern suchten die Berliner, vielfach mit Feldstechern versehen, den im hellsten Blau leuchtenden Himmel ab nach dem sehnlichst erwarteten Luftschiff. Ge­nau um 10.30 Uhr erschien das Luftschiff über den west­lichen Vororten der Stadt, überall von der Menge mit Jubel begrüßt. Bei seinem Erscheinen über Berlin nahm Graf Zeppelin" zunächst Kurs auf das Brandenburger Tor, wo es dann etwas links abbog, und das Zentrum der Reichshauptstadt überkreuzte, um etwa in nordöstlicher Richtung wiede zu verschwinden. Das Luftschiff flog sehr hoch, hatte jedoch eine sehr gute und schnelle Fahrt.

Ruhland in Erwartung.

Wie aus Moskau gemeldet wird, haben die Orts- gruppen des Vereins zur Förderung der Luftfahrt und der chemischen Kriegsführung im Bereiche der Sowjet­union zum Empfang desGraf Zeppelin» auf der ganzen voraussichtlich zu überfliegenden Strecke die Vorbereitun­gen für den Wetterdienst getroffen. Auf dem M o s k a u e r Flughafen sind ebenfalls alle technischen Maßnahmen getroffen worden, die nötigenfalls auch eine Landung des Luftschiffes ermöglichen würden. Die große Wetterwarte bei Leningrad wird mit dem Luftschiff in ständiger Verbindung bleiben. Nach dem überfliegen des Urals werden nacheinander die Wetterwarten in Omsk und in Chabarowsk den Wetterdienst übernehmen. Zum Empfang des Luftschiffes werden Kleinflugzeuge an die Grenze der Sowjetunion entsandt.

In der Moskauer Bevölkerung wird die Ankunft desGraf Zeppelin» mit größter Span­nung erwartet. Die Zentrale des Vereins zur Förderung der Luftfahrt hat schon jetzt Mühe, die Anfragen der Pro­vinz über die Richtung, die das Luftschiff nehmen wird, zu beantworten. Der Flug des Luftschiffes über das Gebiet der Sowjetunion soll durch Funkübertragung der ganzen Bevölkerung beschrieben werden.

In Washington hat das Marineamt umfassende Sicherheitsmaßnahmen für den letzten Teil des Weltrundfluges desGraf Zeppelin» getroffen. Sämtliche Ankermasten, auf ^uai und an der Pacific­küste sind in Bereitschaft gesetzt worden, obwohl man ver­mutet. daß der Zeppelin 1200 Meilen nördlich von Honolulu den Stillen Ozean passieren wird. Auch die Ankermasten in Fort Lewis und Takoma in Washington und Fort Worth in Texas werden in Bereitschaft gehalten. Ein weiterer Ankermast wird von Texas nach Minesfield bei Los Angeles gebracht werden. Aus Lakehurst sind Offiziere nach Los Angeles gesandt worden, um dort Mannschaften für die Landung des Luftschiffes einzuüben. Das Marineamt hat Dr. Eckener über die Erfahrungen unterrichtet, die man 1924 bei der Atlantik-Pacific-Fahrt derShenandoah» über die Berge Neu-Mexikos ge­macht hat.

*

Schwimmende Flughäfen im Atlantik.

Wie in Newyork verlautet, wird demnächst mit dem Bau einer Reihe von schwimmenden Docks begonnen werden, die zwischen der amerikanischen Küste und den Bermuda-Inseln und zwischen den Bermudas und der europäischen Küste verankert werden und als Flughäfen dienen sollen. Die Herstellung der gewaltigen Beranke- rungslabel ist bereits in Angriff genommen worden.

Flugzeugabsturz in Marseille.

wtb. Paris, 15. Aug. Ueber dem Wasserflughafen von Marseille, Berre, ist gestern ein mit 5 Personen besetztes Flugzeug abgstürzt. Man hat zunächst nur 2 der Insassen schwerverletzt bergen können, 3 weitere befinden sich noch unter den Trümmern des Apparates.

Der apostolische Nuntius in Berlin, Pacelii, verlaßt nach der Ratifizierung des Konkordats das preußische Staatsminifleriuur.

Hausgehilfen und Hausangestellte.

Die Bestimmungen des neuen Gesetzentwurfes.

Schon vor einiger Zeit hatte das Reichsarbeits­ministerium den Vorentwurf einesGesetzes über die Be­schäftigung in der Hauswirtschaft» herausgebracht; nach mannigfachen Abänderungen ist er jüngst als offizielle Gesetzesvorlage dem Reichstag zur Beratung und Be­schlußfassung zugeleitet worden und soll in der im Sep­tember beginnenden Tagung behandelt werden.

Wer imHausgehilfen» undHausangestellten» nicht allein und nur den Arbeitnehmer sieht, sondern aus der Tatsache, daß dieser Arbeitnehmer doch immerhin zum Arbeitgeber in einem besonderen Verhältnis steht, weil er ja in dessen Familie ausgenommen ist und in seinem Hausstand beschäftigt wird, nun auch die selbstverständ­lichen Schlüsse zieht, wird es begreiflich finden, daß in dem endgültigen Entwurf manches beseitigt ist, was früher denArbeitnehmercharakter» betonte. Nur wer in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers ausgenommen ist und hauswirtschaftliche Arbeiten oder Dienste für diesen verrichtet, unterliegt dem Geltungs­bereich des Gesetzes, also nicht jene Arbeitnehmer, die zwar in den Haushalt ausgenommen sind, aber, wie Knechte und Mägde, vorwiegend mit landwirtschaft- lichen Arbeiten beschäftigt werden.

Das frühere Dienstbuch wird nicht wieder eingeführt, Wohl aber kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses ein Zeugnis über Leistungen und Verhalten verlangen; andererseits soll wenigstens für größere Städte die oberste Landesbehörde bestimmen, daß die Hausgehilfen und -angestellten bei Antritt ihres Arbeitsverhältnisses bzw. Abschluß des Arbeitsvertrages einen polizeilich abgestempelten Ausweis mit Lichtbild zwecks Identifizierung vorzuweisen haben; denn schließ­lich sie treten doch als unbekannte Personen in den Haushalt ein, und derfalschen Perlen» gibt's genug!

Recht weit wenn er darin auch nurRichtlinien» undMindestbestimmungen» geben will geht der Ent­wurf bei der Festsetzung des Inhalts des Arbeitsver­trages, über dessen F o r m er allerdings nichts vorschreibt. Er will die Arbeitnehmer im Haushalt gegen unange­messene Arbeitsbedingungen schützen, bestimmt aber deut­lich, daß der Hausangestellte oder -gehilfe dem Arbeit­geber außerhalb des Hauses über sein Verhalten keine Rechenschaft schuldig ist, irgendwelchen Anweisungen nicht unterliegt, soweit sie sich nicht auf Hausordnung und Arbeitsleistung beziehen und soweit der Arbeitnehmer nicht unter 18 Jahre alt ist; denn diesem gegenüber hat der Arbeitgeber die Pflicht der Obhut und eines wenigstens teilweisen Ersatzes der elterlichen Erziehung.

Der Entgelt der Hausgehilfen besteht in Bargeld und Kost nebst angemessener Unterbringung; beides mutz auch bei unverschuldetem Eintritt einer Krankheit weitergewährt werden bis zu bestimmten Terminen wenn auch keine Arbeitsleistung vorliegt, ebenso vier Wochen vor bis zwei Wochen nach der Niederkunft, die übrigens einen wichtigen Kündigungsgrund nur dann ab- gibt, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses weniger als sechs Monate währt. Die Schutzbestimmunqen für den erkrankten Arbeitnehmer sind ausgebaut, während man davon abgesehen bat, die arbeitszeitlichen Bestimmungen des freien Arbeitsverttages schematisch anzuwenden auf ein Arbeitsverhältnis, das ja zum großen Teil nur mit Arbeitsbereitschaft» ausgefüllt ist. Nur eine ununterbrochene neunstündige Nachtruhe ist festgelegt, für Jugendliche entsprechend mehr und die Vereinbarung von bestimmten Ruhepausen ist eine rein privatrechtliche. Andererseits steht den Hausgehilfen oder -angestellten an einem Werktag jeder Woche und an jedem zweiten Sonn- oder Festtag je ein freier Nachmittag zu und für das erste Jahr später steigend eine Woche Urlaub bei Weitergewährung des gesamten Entgelts, aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis neun Monate bestanden hat; erst dann beginnt das erste Jahr mit Urlaubsberechtigung.

Eine Reihe besonderer Vorschriften befaßt sich mit dem Schutze der im Haushalt arbeitenden Jugendlichen und Kinder; letztere dürfen höchstens vier Stunden beschäftigt werden und nur dann, wenn sie über 12 Jahre alt sind. Bei diesen Vorschriften und denen über Schwangerschaft treten nun die Kontrollrechte des Ar­beitsschutzamtes das übrigens noch nicht besteht, da das Arbeitsschutzgesetz vom Reichstag nicht erledigt ist ein, aber nurauf Anruf», also auf Beschwerde des Geschädigten odersolcher Personen oder Vereinigungen, die ein berechtigtes Interesse am Schutz des Arbeit­nehmers haben». Also bei Jugendlichen Eltern, Vormünder, Wohlfahrtspfleger, Fürsorger, Lehrer, Pfarrer usw., oder die entsprechenden Berufs- und Wohl­fahrts-, aber auch die Hausfrauenvereine. Das Arbeits- fchutzamt hat das Recht der Nachprüfung der Anzeige im Haushalt des Beschuldigten und auf Fristsetzung für Be- seitigung des gesetzwidrigen Zustandes. Irgendwelche Strafbefugnis wie Polizeistrafe hat dieses Amt aber nicht, sondern das obliegt dem ordentlichen Gerich

Soweit in großen Zügen die Bestimmungen des Entwurfs. Er will ganz anderes als das, was früher be­stand: ein freies Arbeitsverhâltnis wird geschaffen, in dem sich Dienstberechtigter und Dienstverpflichteter gleich­berechtigt gegenüberstehen. Dr. Pr.

Graf Bernstorff zur Grundsteinlegung des Völkerbundpalastes eingeladen.

Ec"?. Graf Bernstoff ist in seiner Eigenschaft als Präsident des Weltverbandes der Völlerdundligen ausgefordert worden, an der Grundsteinlegung des Neubaues des Bölker- bundpalastes unter den Ehrengästen teilMnehmcn. Graf Bernstoff hat die Einladung angenommen.