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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 244 1929

Fulda, Donnerstag, 17. Oktober

6. Jahrgang

Hindenburg und der Youngplan.

Reichspräsident und Volksbegehren.

Eine Erklärung Hindenburgs.

Der Reichspräsident hat soeben an den Reichskanzler das nachstehende Schreiben gelangen lassen:

Der Reichspräsident. Berlin, den 16. Oktober 1929.

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Mit steigendem Befremden habe ich die Wahrnehmung machen müssen, daß in dem Kampfe um das Volksbegehren sowohl von dem Reichsausschuß für das Volksbegehren als auch von den das Volksbegehren bekämpfenden Par­teien und Gruppen meine Person und meine mutmaßliche persönliche Meinung zur Frage des sogenannten Young- Plans in die Agitation hineingezogen wird. Von der einen Seite wird behauptet, daß ich ein Freund des Volks­begehrens wäre, und von der anderen Seite betont, daß ich mich für die Annahme des Young-Plans festgelegt hätte.

Demgegenüber stelle ich fest, daß ich niemandem die Ermächtigung erteilt oder sonst einen Anlaß dazu gegeben hätte, meine persönliche Meinung zu diesem Problem be­kanntzugeben. Ich habe im Gegenteil stets betont, daß ich mir meine endgültige Stellungnahme zu dem Young- Plan bis zu dem Zeitpunkt Vorbehalte, in dem diese hoch­bedeutsame Frage zur Erledigung reif ist und nach Maß­gabe der Artikel 70, 72 und 73 der Reichsverfassung zur Entscheidung über eine Verkündung oder eine Aussetzung der Verkündung verfassungsmäßig zustande gekommener Gesetzesbeschlüsse an mich herantritt. Und hieran halte ich nach wie vor fest.

Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, hiervon Kenntnis zu nehmen und das Vorstehende den am Kampf um das Volksbegehren beteiligten Parteien und Gruppen in der Ihnen geeignet erscheinenden Weise zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grützen bin ich Ihr ergebener

Unterschrift: von Hindenburg."

Tumultszenen im preußischen Landtag.

Voung-Plan und Stahlhelm.

(101. Sitzung.) tt. Berlin, 16. Oktober.

Zunächst werden einige kleinere Angelegenheiten erledigt. Ein deutschnationaler Antrag über den Bau der Erfurter Pädagogischen Akademie wird dem Hauptausschutz überwiesen. Ein volksparieilicher Urantrag, betreffend Änderungen der Landgemeindeordnung, wird nach kurzer Aussprache von der Tagesordnung abgesetzt.

Nunmehr beginnt die gemeinsame Beratung der fünf vorliegenden deutschnationalen Uranträge.

In einem dieser Anträge wird die Staatsregierung ersucht, im Reich'srat gegen den Young-Plan zu stimmen. Nach dem zweiten Antrag soll die Staatsregierung die so­fortige Rückkehr des Berliner Oberbürger­meisters Dr. Bötz aus Amerika veranlassen. Der dritte Antrag verlangt die Aufhebung der für Rheinland-Westsalen ausgesprochenen Stahlhelmverbote. Ein weiterer An­trag fordert eine Erklärung des Staatsministeriums, daß jeder Beamte das Recht habe, am Volksbegehren und am Volksentscheid gegen den Young-Plan sich zu beteiligen. Mit der Beratung verbunden wird der von den Deutsch­nationalen gegen das Gesamtkabinett eingebrachte Mih- trauensantrag, der mit dem Stahlhelmverbot begründet wird.

Gründe gegen den Voung-Plan.

Abg. Bücker (Dtn.) begründet in einer längeren Rede sämtliche deutschnationalen Anträge. Er wendet sich zunächst gegen die Rundfunkrede des Ministerpräsidenten Braun, bei der dieser wohlweislich nicht auf den sachlichen Inhalt des Young-Planes eingegangen sei. Der Young-Plan, wie er jetzt vorliege, überschreite das erste Angebot der deutschen Sachverständigen um 600 Millionen Mark jährlich und diese Belastung erstrecke sich nicht nur auf eine, sondern auf zwei Generationen. Selten sei das deutsche Volk von seiner Re­gierung so unzulänglich und falsch unterrichtet worden wie letzt. Bei richtiger Berechnung ergebe sich, daß der Young- Plan dem Dawes-Plan gegenüber nicht das kleinere Übel dar- stellc, sondern daß er aus die Dauer das deutsche Volk schwerer belaste als der Dawes-Plan. Früher habe der jetzige Reichs­finanzminister Dr. Hilferding den Transferschutz der deutschen Währung als den wertvollsten Teil des Dawes-Planes bc- zeichnet. Jetzt sei diese Sicherung durch den Young-Plan be­seitigt. Die Männer des Volksbegehrens betrachten es als 'hrc vaterländische Pflicht, ein deutschesJa!" zu diesem Mung-Plan zu verhindern. Die Deutschnationalen freuen sich natürlich über den Wegfall der Kontrollen und dar­über, daß die Räumung der dritten Besetzungszone in Aus- Rt steht. Aber sie könnten eine Politik nicht mitmachen, die in wenigen Monaten das Gegenteil von dem vertritt, was sie früher verkündet hat. Von ihren anfänglichen Bedingungen habe die deutsche Kommission nichts im Haag durchgesetzt. Wenn ein Teil der Deutschnationalen seinerzeit dem Dawes-Plan zu- gestimmt habe so geschah das in der Erwartung, daß die deutsche Politik nun so geführt werden würde, daß bald der Augenblick cintrete, in dem zu einer Revision des Dawes- Plancs Deutschland wirtschaftlich gerüstet dastände. Die putsche Politik sei aber andauernd einen entgegengesetzten Leg gegangen. Eine Dawes-Krise würde jetzt nicht mehr er- wichlernde Wirkungen für die deutsche Wirtschaft haben, aber an Krise, die vom Young-Plan zu erwarten sei, sei noch schlimmer.

Amtlich wird der Veröffentlichung dieses Schreibens hinzugefügt: Die Reichsregierung erwartet, daß die an der Agitation für und gegen das Volksbegehren beteiligten Gruppen, vor allem derReichsausschuß für das deutsche Volksbegehren", die Person des Herrn Reichspräsidenten ent" rechend seinem Wunsche nunmehr dem Meinungs- streit um die Gesetzesanträge für das deutsche Volks­begehren fernhalten.

Oie Bestimmungen der Reichsverfassung.

Die in dem Schreiben des Reichspräsidenten er­wähnten Artikel der Reichsverfassung beschäftigen sich mit der Inkraftsetzung von Gesetzen.

Artikel 70 besagt:

Der Reichspräsident hat die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze auszufertigen und binnen Monatsfrist im Reichsgesetzblatt zu verkünden.

Artikel 72 bestimmt:

Die Verkündung eines Reichsgesetzes ist um zwei Monate auszusetzen, wenn es ein Drittel des Reichstags verlangt. Ge­setze, die der Reichstag und der Reichsrat für dringlich er­klären, kann der Reichspräsident ungeachtet dieses Verlangens verkünden.

In Artikel 73 heißt es:

Ein vom Reichstag beschlossenes Gesetz ist vor seiner Ver­kündung zum Volksentscheid zu bringen, wenn der Reichspräsi­dent binnen eines Monats es bestimmt.

Ein Gesetz, dessen Verkündung auf Antrag von mindestens einem Drittel des Reichstags ausgesetzt ist, ist dem Volksent­scheid zu unterbreiten, wenn ein Zwanzigstel der Stimmberech­tigten es beantragt.

Ein Volksentscheid ist ferner herbeizuführen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs stellt. Dem Volksbegehren muß ein aus- gearbeiteter Gesetzentwurf zugrunde liegen. Er ist von der Re­gierung unter Darlegung ihrer Stellungnahme dem Reichstag zu unterbreiten. Der Volksentscheid findet nicht statt, wenn der begehrte Gesetzentwurf im Reichstag unverändert ange­nommen worden ist.

über den Haushaltsplan, über Abgabengesetze und Besol­dungsordnungen kann nur der Reichspräsident einen Volks­entscheid veranlassen.

Der Redner bezeichnet die Bedrohung der Be­amten, die sich am Volksbegehren beteiligen, als Bruch der Verfas; ung und des geltenden Beamtengesetzes. Wir werden, so schließt er, alle Kraft daransetzen, die Verwirk­lichung des Young-Planes zu verhindern. Deshalb treten wir trotz Meinungsverschiedenheiten im einzelnen geschlossen hinter das Volksbegehren. (Beifall rechts und Zischen links.)

Ministerpräsident Braun

erklärt in'feinen ersten Sätzen, er wolle sich nicht mit dem Vor­redner über die Einzelheiten des Young-Planes auseinander­setzen (Unruhe rechts). Dazu sei hier weder der geeignete Ort noch der geeignete Zeitpunkt. Wenn der Abgeordnete Bäcker betont hätte, er, Braun, habe den ehemaligen Kriegsgegnern mit seiner Rundfunkrede Waffen in die Hand geliefert, so schätze er diese Gegner als politisch ebenso kindisch und dumm ein wie die Anhänger des Volksbegehrens.

Zu dem Antrag, der die Stellung der Beamten beim Volksbegehren betrifft, will der Minister klar und eindeutig er­klären: Man wolle die Minister, die den Young-Plan ab­schließen, wegen Landesverrats ins Zuchthaus bringen. Man stelle damit den denkbar schwersten und infamsten Angriff dar der überhaupt gegen eine Regierung geführt werden könne. Ein Beamter, der sich daran beteiligt, begeht unzweifel­haft einen Verstoß gegen seine Beamtenpflichten. Diesen Standpunkt nehmen auch die großen Bcamtenverbände ein, was für den gesunden Sinn, der in der Beamtenschaft herrscht, lebhaft spricht. Wir hegen die bestimmte Erwartung, daß sich jeder Staatsbeamte in vollem Bewußtsein seiner Pflichten, die er dem Staate gegenüber hat, darüber klar sein wird, daß ein Eintreten für das Volksbegehren, gleichwie in welcher Form, mit den Beamtenpflichten nicht vereinbar ist. (Beifall bei den Regierungsparteien; große Unruhe und scharfe Zurufe von rechts.)

Preußischer Innenminister Grzesinski

ging dann im einzelnen auf die Gründe ein, die zum V e r - holdes Stahlhelms in den Provinzen Rheinland und Westfalen geführt hätten. Es sei festgestellt, daß bei den so- genannten Geländespielen, die den Anlaß des Verbots bildeten es sich um ein militärisches Manöver nach neuesten militärischen Grundsätzen gehandelt habe. Die »aus diesen und anderen Vorgängen deuUlch hervorgehende militärische Betätigung des Stahlhelms Rheinland und Westfalen wird in einem Schreiben des Landesführers Mahnken an einen früheren Offizier, der zu den Übungen eingeladen war, ohne Scheu ausgesprochen. Es wird darin gesagt, unbedingt sei es notwendig für den Stahlhelm, die Herrschaft des früheren Heeres anzutreten. Angesichts dieser Tatsache waren durch­greifende Gegenmaßnahmen unbedingt geboten. Das Volks- begehreu ist amtlich zugelassen und wird selbs verstaiidlich ohne Behinderung verfassungsmäßig durchgenchrt. Unwahr ist cs daß den Polizeibcamtcn irgendeine Weisung in der Richtung gegeben worden sei, auch das Material für die Durchführung des Volksbegehrens zu beschlagnahmen.

' An dieser Stelle der Ministerrede werden von Dienern - wei große Tafeln in den Saal gebracht und hinter dem Minister ausgestellt. Auf den Tafeln ist eine Anzahl von Waffen aller Art angcheftel. Diese Waffen sollen in nationalsozialistischen Versammlungen beschlagnahmt worden sein. Hier entstand eine derartige Unruhe, daß Vrze- präsidcut von Kries mit seiner Glocke. Nicht mehr durch- dringen konnte und die Sitzung für einige Zeit unter- brachen wurde.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg hat an den Reichs­kanzler ein Schriiben gerichtet, in dem er darum bittet, seine Person aus dem Kampfe um den Young-Plan auszuschalten.

* Der Preußische Landtag beschäftigte sich mit dem Verbot des Stahlhelms in Rheinland-Westfalen, wobei es zu stür­mischen Szenen kam.

* Das Steigen der Arbeitslosigkeit hat sich in der letzten. Berichtswoche leicht verstärkt.

* Das LuftschiffGraf Zeppelin" überflog heute früh 5 Uhr vom Balkan kommend Breslau und befindet sich jetzt, ohne dort eine Landung vorgenommen zu haben, auf dem Rückflug nach Friedrichshafen.

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erklärte Innen­minister Grzesinski unter anhaltendem Lärm, er werde nach wie vor gegen jedes Treiben von Verbänden vorgehen, die den äußeren und inneren Frieden gefährdeten. Abg. Leinert (Soz.) führte aus, es könne nicht geduldet werden, daß politische Organisationen ihre Mitglieder zu Verbrechern gegen die Republik erzögen.

Abg. Steuer (Dtn.) sagt, der wirkliche Grund für das Vorgehen gegen den Stahlhelm sei nicht in etwaigen Ver­fehlungen zu suchen, sondern in dem Bestreben, das Volks­begehren zu treffen. Abg. Kube (Nat.-Soz.) will nun an­scheinend die Rede auf den

Fall Gklarek

bringen und beantragt die Herbeirufung des Ministerprä­sidenten Braun, der inzwischen das Haus verlassen hat. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Rechten und der Kommunisten angenommen, da die Bänke der Regierungs­parteien nur sehr schwach besetzt sind. (Großes Hallo!)

Innenminister Grzesinski äußert sich zu dem Antrag auf Rückberufung des Oberbürgermeisters Böß aus Amerika. Er bezeichnet den Abg. Kube dabei als Provokateur in Person. Vizepräsident Dr. von Kries rügt diese Äußerung des Ministers. Der Minister führt aus, er beabsichtige, keine ein­gehenden Mitteilungen über den Fall Sklarek zu machen, um keine Beeinträchtigung des schwebenden Verfahrens zu er­möglichen. Der für die Staatsaufsicht verantwortliche Beamte, der Oberpräsident von Berlin, habe die notwendigen Maß­nahmen ergriffen. Er habe nach einer Rücksprache mit dem Magistrat von der Rückberufung des Oberbürgermeisters Ab­stand genommen.

Abg. Kasper (Komm.) wendet sich besonders gegen das System des Innenministers Grzesiniki. Sein Vorgehen gegen den rheinisch-westfälischen Stahlhelm sei nur ein Schein­manöver. In Pommern und in Ostpreußen, wo der Stahl­helm wirklich stark sei, hätte er nicht gewagt, etwas zu unter­nehmen. Als der Redner dem Innenminister zynische Frech­heit vorwirft, wird er zur Ordnung gerufen.

Das Haus vertagt dann die Weiterberatung auf Donnerstag.

Giaat und Wirtschaft.

Eine Rede des preußischen Ministerpräsidenten.

Anläßlich des 50jährigen Jubiläums des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller sprach Ministerpräsident Dr. Braun über das Thema:Staat und Wirtschaft". Der Ministerpräsident kam u. a. auf die eigene wirtschaftliche Betätigung des Staates zu sprechen. Die Proteste dagegen seien nur dann berechtigt, wenn die staatliche Verwal­tung der ganzen Natur des Wirtschaftszweiges nach sich als ungeeignet, d. h. 618 zu teuer und umständlich erweise. Ge­rade Vertreter des richtig verstandenen Gedankens einer freien Wirtschaft sollten eS begrüßen, wenn der Staat hier seine Zurückhaltung aufgibt und aktiv handelnd in das wirtschaft­liche Geschehen eingreift.

Der Ministerpräsident streifte dann die S t e u er­fragen und sprach von der Tragik, die darin liege, daß der Staat gerade in schlechten Zeiten der Wirtschaft, weil dann doppelte Anforderungen an ihn herantreten, un­geminderte Steuereinnahmen einziehen müsse. In guten Jahren aber wiederum könne der Staat eine Reserve zum Ausgleich für Krisenjahre nicht ansammeln, weil man ihm sonst aus der Wirtschaft heraus mit Recht vorwerfen würde, daß er thesauriere und dadurch die Arbett der Wirtschaft und Kapitalbildung störe.

Ein zweites Argument gegen den Staat sei das der zu weit getriebenen Sozialpolitik, der überspannten Für­sorge für den Arbeiter und Angestellten. Aus diesen Vor­würfen gegen den Staat spräche eine völlig falsche Ein­schätzung der Grundlagen nicht allein des Staates, sondern auch der Wirtschaft selbst. Ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Wirtschaftschancen bestehe aus dem großen Heer gut ausgebildeter, gelernter Facharbeiter, bie gerade im indu­striellen Deutschland eine wohl durch kein anderes Land über­troffene Erziehung zur Qualitätsarbeit genossen hätten.

Die Wirtschaft brauche einen starken Staat, der die Macht habe und gewillt sei, zur Förderung des Gemein­wohls sie vor Störungen und Schädigungen zu bewahren.

Macdonalds Abschied von Amerika.

Durch die Sache desFriedens vereinigt.

Macdonald hat von der kanadischen Grenzseite aus folgende Abschiedsbotschaft an das a m e r t * konische Volk gerichtet:Das mir bereitete Will­kommen galt auch dem Ziel meines Besuches und der Botschaft guten Willens, die ich im Namen des Königs von England und aller Teile des britischen Volkes überbrachte. Ihr Präsident und ich hatten den Vorzug, die Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern und die Förderung des Weltfriedens in einem Geist der Demo- kratie und der Offenheit zu erörtern.

Ich habe versucht, klarzumachen, wie ernsthaft die Be­völkerung des Britischen Weltreiches Ihre Gebete teilt, daß der Krieg aufhören soll. Ich überschreite die Grenze, reich an Beweisen, daß der Atlantik uns trennt, daß d t e Sache des Friedens uns aber vereintet."