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Zuldaer Anzeiger

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Nr. 249 1929

Fulda, Mittwoch, 23. Oktober

6. Jahrgang

Beamte und Volksbegehrens

DwhMWeil vor dm Stootsserichtshos.

Die Verhandlung vor dem Leipziger Staatlkgerichts- Hof für das Deutsche Reich in der BerfassungSrechtsstreit« fache der preußischen Landtagsfraktion der Deutsch­nationalen Partei gegen das Land Preußen begann mit ziemlicher Verspätung. Die Klage ging aus Erlaß eines Feststellungsurteils, durch das das Recht jedes Beamten, sich als wahlberechtigter Staats­bürger an einem verfassungsgcmäß zugelassenen Volks­begehren zu beteiligen, ausdrücklich flchergestellt wird. Ferner wird der Erlaß einer einstweiligen Verfügung verlangt, durch die dem preußischen Staatsministerimn ausdrücklich untersagt werden soll, weitere Kundgebungen gegen die Beteiligung der Be­amten am Volksbegehren zu erlasse«. Die bereit« er­folgten Anweisunge« sollen zurückgezogen werden.

Den Vorsitz führte Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke; außerdem fungieren sechs Beisitzer. Zu Beginn der Ver­handlung stellte der Vorsitzende, Dr. Bumke, fest, eine Verhandlung zur Sache fei nur dann möglich, wenn beide Parteien einverstanden seien. Die Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofes schreibt eine 14tägige Ladungsfrist vor. Der Vertreter der klägerischen Partei, Rechtsanwalt Dr. Seelmann, stimmt zu. Ministerialdirektor Dr. Badt, der Vertreter der preußischen Regierung, widerspricht; in­folgedessen kann sich die Verhandlung diesmal nicht auf die Sache selbst erstrecken. Reichsgerichtspräsident Dr. Bunike bringt eine Erklärung des Reichsausschusses für das Volksbegehren zur Kenntnis. Danach will der Reichs­ausschuß sich der Klage gegen das Land Preußen an­schließen. Der preußische Vertreter widerspricht der Zu­lassung, ebenso der Verhandlung über die einstweilige Verfügung, da durch den Erlaß einer solchen im Sinne der Klage die Entscheidung vorweggenommen werde. Dr. Seelmann bittet um Verhandlung über die einstweilige Verfügung; Dr. Badt betont noch, die Zuständigkeit des StgcdSgeric^tg^ofeä sei überhaupt zweifelhaft. Nach längerer Beratung verkündete der

Staatsgsrichtshof folgenden Beschluß:

1. Der Anschluß des Reichsausschuffes für das Volks- begehren wird zurückgewiesen. Nach der ständigen Recht­sprechung des 'Staatsgerichtshofes seien Verfassungs- ftreitigteitcn innerhalb eines Landes nur solche Streitig­keiten, die zwischen den Stellen des Landes entstehen. Der Reichsausschuß beschränke sich aber nicht auf Preußen, sondern erstrecke seine Organisationstätigkeit auf das B Reich. Er sei also keine preußische Landcsstelle und deshalb keiner Verfaffungsstreitigeit innerhalb eines Landes als Partei beitreten.

2. Ferner hat der Staatsgerichtshof beschlossen, den Antrag der preußischen Regierung auf Vertagung ab­zulehnen. Entsprechend der bisherigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes beziehe sich die Fristbestimmung des § 6 nicht auf Erledigung von Anträgen auf Erlaß von einstweiligen Verfügungen. Es sei daher also zuerst in die Verhandlung einzutreten und zu versuchen, den Antrag zur Erledigung zu bringen. Dabch bleibe Vor­behalten im Laufe der Verhandlungen zu prüfen, ob sich nicht doch die Vertagung empfehle.

Nunmehr wird

in die Verhandlung eingetretett.

Der Klagevertreter, Rechtsanwalt Seelmann, führt aus, ohne Zweifel fei die preußische deutschnationale Land­tagsfraktion berechtigt, diese Klage zu erheben. Die Frage der Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes sei gegeben, denn die preußische Regierung habe gegen Beamte, die das Volksbegehren unterzeichnen, disziplinarische Maß­nahmen angedroht. Es handele sich also um einen V e r - sassungsstreit und um einen Zweifel über die Be­stimmungen des preußischen Staatsrechtes, die in der Reichsverfassung gleichmäßig und einheitlich mit den anderen Ländern geordnet seien.

Der Rechtsvertreter verbreitete sich dann über den Paragraph 4 des Volksbegehrens, der keine Verun- glimpfung der jetzigen Minister und staatlichen Unter­händler darstelle, sondern nur Vorsorge für die Zukunft treffen wolle. Eine einstweilige Verfügung gegen die Anordnungen der preußischen Regierung sei eine Staats- notwcndigkeil.

Preußens Vertreter, Ministerialdirektor Dr. Badt, erklärte, es handele sich hier überhaupt nicht um eine echte einstweilige Verfügung. Die Zuständigkeit des Staats­gerichtshofes sei nur dann gegeben, wenn es sich um Streitigkeiten über solche Bestimmungen der Reichsver­fassung handele, die eine Ergänzung der Landesverfassung bildeten. In der preußischen Verfassung seien aber keine Beamtenrechte festgelegt. Dr Badt bestritt ferner die Aktiv­legitimation der deutschnationalen Landtagsfral" n. Es handele sich um eine nichtvorgesehene Klage, ine einem jeden Staatsbürger das Recht geben könne, sich auf dem Umwege über eine Fraktion an den Reichsgerichtshof zu wenden. Nur eine Legitimation des Neichsausschusses für das Volksbegehren könne in Frage kommen; aber diese sei bereits durch den heutigen Beschluß des Ge­richtshofes abgelehnt worden.

Zum Paragraph 4 des Volksbegehrens meinte der Redner, die bisherige Gesetzgebung reiche vollständig ans, um Minister, die gegen die Verfassung verstoßen hätten, zur Verantwortung zu ziehen. Der Paragraph könne nur den Sinn haben, die bisherigen Negierungs­mitglieder als wert zu bezeichnen, daß sie mit Zuchthaus bestraft würden. Die preußische Negierung wäre lediglich dem dringenden Appell des Volkes gefolgt, die Führung gegen das Volksbegehren zu übernehmen, und habe des­halb ihre Kundgebung erlassen.

Es trat dann eine mehrstündige Pause in den Ver­handlungen ein.

Oie wetteren Verhandlungen.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen nach der Pause sollte mit der vom preußischen Ministerpräsident Braun erbetenen Erklärung über die Auslegung ge­wisser Stellen seines an die preußischen Beamten gerich­teten Aufrufs beginnen. Der preußische Vertreter Doktor Badt beantragte jedoch abermals Vertagung der Ver­handlung. Er erklärte, daß seine Äußerungen ohne die Interpretation des Ministerpräsidenten Stückwerk bleiben könnten und daß es daher zweckmäßig wäre, die Ver­handlung auf Mittwoch zu vertagen. Er habe den ernst­lichen Versuch gemacht, den

Ministerpräsidenten Braun telephonisch zu erreichen, es sei ihm aber nicht gelungen, der Ministerpräsident Weile außerhalb Berlins. Sicher könne die vom Minister­präsidenten geforderte Erklärungsäußerung erst am Mitt­woch dem Staatsgerichtshof zur Verfügung gestellt wer­den. Der Vorsitzende wies darauf hin, daß noch eine ganze Reihe wichtiger Punkte zu erörtern seien, die mit der Erklärung des Ministerpräsidenten nicht in unmittel­barem Zusammenhänge ständen und er schlug vor, die Verhandlungen weiter zu führen. Dies geschah.

Das Kabinett Briand'gestürzt.

Wegen seiner Außenpolitik.

In der ersten Sitzung der Französischen Kammer stellte Ministerpräsident Briand, wie aus Paris gemeldet wird, die Vertrauensfrage über die Behandlung der auswärtigen Politik. Die Kammer versagte der Regierung mit 288 gegen 277 Stimmen das Vertrauen.

Der Präsident hat noch am Dienstag abend die Gesamt- demission des Kabinetts angenommen. Briand erklärte, daß er die Ministerpräsidentschaft nicht wieder übernehmen werde.

Das Abstimmungsverhältnis in der Pariser Kammer.

Paris, 23. Okt. Die 288 Abgeordneten, die gestern in der Kammer für den Antrag Montigny, gegen den die Regierung die Vertrauensfrage gestellt hatte, gestimmt haben, verteilen sich auf die einzelnen Parteien wie folgt: Kommunisten 11, Sozialisten 101, Sozialrepublikaner 14, Radikale 107, Unab­hängige Linke 7, Radikale Linke 12, Sozialisten und Radikale Linke' (Funklin-Bouillion) 5, Demokratisch-Republikanische Vereinigung (Marin) 15, darunter Marin und Dubois, Demo­kratische und Soziale Aktion (Maginot) 3, fraktionslose 13. 31 Abgeordnete haben sich der Abstimmung enthalten, 12 waren entschuldigt beurlaubt, alle anderen haben gegen den Antrag, also für die Regierung gestimmt.

Eine große Ueberraschung.

Paris, 22. Okt. Heute nachmittag trat die Kammer zu ihrer ordentlichen Herbstsession zusammen. Die Abgeordneten waren zahlreich erschienen, und das Kabinett, an seiner Spitze Briand, war fast vollzählig zur Stelle. Es lagen 55 Inter­pellationen vor.

Ministerpräsident Briand legte die Haltung der Regierung dar. Die Regierung wolle kein Programm auf lange Sicht, so erklärte er, sie habe sich vorgenommen, die Haager Abkom­men unter Dach und Fach zu bringen und habe daher beab­sichtigt, diese Abkommen sofort nach dem Wiederzusammen­tritt des Parlaments diesem zur Ratifizierung vorzulegen. Da die Young-Kommissionen ihre Arbeiten jedoch noch nicht beendet hätten, könnten die Verträge bedauerlicherweise dem Parlament noch nicht zur Diskussion und Ratifizierung unter­breitet werden. Briand versicherte zum Schluß, daß sofort, nachdem die Haager Abkommen ratifizierungsbereit seien, sie dem Parlament vorgelegt würden. Briand schlug der Kammer vor, die Interpellationen bei der Ratifizierungsdebatte zur Diskussion zu bringen und jetzt sofort' mit der Aussprache über das Budget für 1930 zu beginnen.

Die Vorschläge des Ministerpräsidenten riefen im Hause zahlreiche Widersprüche hervor. Im Ramen der Sozialisten erklärte Leon Blum, seine Fraktion bestehe nicht auf der sofortigen Diskussion der Interpellationen. Die Kammer müsse sich jedoch unverzüglich über drei von der Gruppe eingebrachte Gesetzesvorschläge aussprechen. Der dritte Gesetzesvorschlag fordert die Regierung auf, die Kreditforderungen des Kriegs­und Marineministeriums zu kürzen, und zwar in der Weise, daß sich daraus eine Einsparung von einer Milliarde Franken für die beiden Budgets ergibt.

Der radikale Abgeordnete Montigny sowie Louis Marin sprachen sich für eine sofortige Diskussion über die Innen- und Außenpolitik der Regierung aus. Marin erklärte, die Kammer müsse das Recht und die Pflicht haben, über die Außenpolitik der Regierung, insbesondere hinsichtlich der R ä u - mung des Rheinlandes, der Haager Abkommen und der Saarfrage, eine Kontrolle auszullben. Montigny gab feinen Besorgnissen darüber Ausdruck, daß man später vor vol­lendete Tatsachen gestellt werden könne, daß vor allem die Internationale Zahlungsbank der Kontrolle der Regierungen entzogen und eine Art Finanzdiktatur über die europäischen Demokratien errichtet werden könne. Ferner verlangte der Redner der Radikalen Aufklärung über die Zusammenhänge zwischen den Haager Beschlüssen und der Rheinlandräumung. Es müsse Klarheit darüber geschaffen werden unter welchen Bedingungen die Räumung erfolgen werde.' Die bestehenden Zweideutigkeiten müßten verschwin- 1

Ministerialrat Dr. Badt gab eine Erklärung av, tn der er den grundsätzlichen Standpunkt der preußischen Staatsregierung zur Sache darlegt. Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes, des Großen Disziplinar­senats und des Reichsdisziplinarhofes besagen, daß für die Beamten die Frage entscheidend sei, ob sie ihre Be­amtenpflichten nicht verletzten. Daher könne ein Beamter sich an einem Volksbegehren nur insoweit beteiligen, als er damit nicht gleichzeitig gegen seine Beamtenpflicht verstoße.

Ministerialrat Badt schloß mit der Erklärung, daß die Warnung des Ministerpräsidenten an die Beamten­schaft über ihren Charakter als Warnung nicht hinaus­gegangen sei. Als ein Verbot sei sie nicht anzusehen, sondern lediglich als eine Warnung des Inhalts, daß der Beamte, der trotzdem sich am Volksbegehren beteilige, da­mit disziplinarische Ahndung riskiere.

Der Kommissar der Reichsregierung, Kaisenberg, erklärte, nach Aufforderung der Reichsregierung, die Zu­ständigkeit des Staatsgerichtshofes für eine einstweilige Verfügung sei hier nicht gegeben. Der andere Regierungs­vertreter, F ö r st e r, hielt die Beamten nicht für berech­tigt, sich am Volksbegehren zu beteiligen.

Rechtsanwalt Seelmann, der Klagevertreter, -blieb bei seinen früheren Darlegungen.

Rach weiteren Darlegungen der verschiedenen Beauf­tragten wurde die Weiterverhandlung auf Mittwoch vertagt.

den, schon deshalb, damit sie keinen Einfluß aus den innerpoli- tischen Kampf, der zurzeit in Deutschland geführt werde, aus« üben könnten.

Die weitere Aussprache gestaltete sich äußerst erregt und stürmisch. Mehr und mehr traten die politischen Gegensätze zu­tage. Briand wurde von den Abgeordneten der äußersten Rech­ten, der Radikalen und der Sozialisten mit Fragen über den Stand der internationalen Verhandlungen, besonders der Vor­bedingungen für die Rheinlandräumung, der Auslegung des von Maginot geprägten AusdrucksInkraftsetzung des Youngplanes" usw. bestürmt. Er ergriff wiederholt das Wort, um sich und seine Politik zu verteidigen. Die Kammer habe im Juli der Regierung durch ihr Vertrauensvotum den Auftrag erteilt, die internationalen Verhandlungen bis zum Schluß durchzuführen. Heute fei die Regierung mehr denn je auf das Vertrauen des Parlaments angewiesen, um dem Aus­land gegenüber bei den Verhandlungen stark dazustehen. Die Kammer werde, wenn ihr die Abkommen zur Ratifizierung vorgelegt würden, völlig freie Hand, sie zu billigen oder abzu­ändern, erlangen. Dagegen müsse er es ablehnen, interna­tionale Verhandlungen zu führen, während in der Kammer die Fragen, die Gegenstand dieser Verhandlungen bildeten, erör­tert würden. Wenn die Kammer damit nicht einverstanden sei, habe sie die Möglichkeit, seine Politik sofort zum Stillstand zu bringen.

Hinsichtlich der Räumungsfrage könne er nur beto­nen, daß die Kammer bei der Abstimmung über die internatio­nalen Abkommen auch in militärischer Hinsicht eine völlig in­takte Situation vorfinden werde. Die zweite Zone müsse noch vor Beginn des Winters vollständig geräumt werden; die dritte Zone dagegen könne erst nach Ratifizierung des Young- plancs und aller zu seiner Durchführung und Inkraftsetz­ung bestimmten Maßnahmen geräumt werden.

Er frage sich, wer der Regierung einen Vorwurf machen könne, daß sie eine Lösung der Saarfrage zum Besten der Interessen Frankreichs und unter Berücksichtigung der gegen­wärtigen politischen Umstände versucht habe.

Nach den wiederholten Einwendungen des Ministerpräsi­denten forderten zahlreiche Redner immer wieder die Fest­setzung des Jnterpellationsdatums über die Außenpolitik. Schließlich beantragte Leon Blum, daß der Dienstag nächster Woche für die außenpolitische Debatte bestimmt werde, wäh­rend der radikal-sozialistische Abgeordnete Montigny dafür den 15. November vorschlug. Gegen beide Anträge stellte Mini­sterpräsident Briand die Vertrauensfrage. Der Antrag Mon­tigny wurde mit 288 gegen 277 Stimmen angenommen.

Die deutsch-französischen Gaar- verhandlungen.

Bevorstehender Beginn.

Wie der PariserTemps" berichtet, hat Minister- Präsident Briand dem deutschen Botschafter von Hoesch erklärt, daß die französische Delegation bereit sein würde, mit der deutschen Delegation für die Saarverhandlungen zusammenzutreffen und die Bedingungen bekanntzugeben, die die französische Regierung für die vorzeitige Regelung des Saarproblems stellt.

Württemberg und der Houng-Plan.

Erklärung im Landtag.

Der Württembergische Landtag nahm Dienstag nach mehr als dreimonatiger Pause seine Beratungen wieder auf. Zu einer sozialdemokratischen Anfrage, betreffend die Stellung der Württembergischen Regierung zum Young-Plan, erklärte Staatspräsident Dr. Bolz, daß die Regierung zu dieser Frage noch nicht Stellung nehmen 'önne, da dne Vorlage der Reichsregierung noch nicht oorliege. Sobald diese Vorlage da sei, werde die Re­gierung im Landtag ihre Stellungnahme mitteilen. Di» sozialdemokratischen Anträge auf Besprechung der An­gelegenheit wurden abgelehnt.