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1929
Fulda, Montag, 4, November
6. Jahrgang
Volksentscheid in Vorbereitung
Ergebnis des Volksbegehrs.
10,06 Prozent.
Nach den beim Neichswahlleiter bis zum 2. November, 11 abendS, cingegaugencn Meldungen stellt sich das Ergebnis M nie folgt: Zahl der Stimmberechtigten 41 073 459, Zahl per Eintragnugcn 4 133 812, mithin Beteiligungsziffer 10,06 Prozent. Gemessen an der Gesamtzahl der Stimm- " berechtigten (41 278 897) lagen die Eintragungszisfern aus a. 99,50 Prozent des Reichsgebietes vor. Es standen noch aus die Ergebnisse aus zehn Gemeinden des Stimmkreises I Nr. 24 iOberbayern-Schwaben) mit rund 1770 Stimm- WI berechtigten und aus Teilen des Stimmkreifcs 25 (Nieder- M? Hayer«) mit rund 203 670 Stimmberechtigten. Für die I übrigen 33 Stimmkreise lagen die vorläufigen Ein- M kagitngscrgcbnisse vollständig vor.
Das lückenlose vorläufige Ergebnis wird nach der ■ Feststellung noch durch den Wahlprüfungsausschuß durch-
Hitler Hugenberg Selbte die Führer des Volksbegehrs.
Reitet und nach dieser Durchsicht erfolgt die endgültige
über den
■ Etliche Bekanntmachung, wenn auch alle etwaigen Ein- l'Diche und Beschwerden erledigt sind.
■ Die Regierung hat nach dem Reichsgesetz Volksentscheid vom 27. Juni 1921 die Abstimmung über I bett dem Volksbegehr zugrunde gelegten Gesetzentwurf I vorzubereiten, sie bestimmt den Abstimmungstag, der ein Sonntag sein muß. Die Abstimmnna ist unmittelbar ! und geheim. Irgendwelche Beeinflusiungen spielen also ( im Gegensatz zu der öffentlichen Eintragung in die Listen für das Volksbegehr beim Volksentscheid keine Rolle. Stimmberechtigt ist, wer das Wahlrecht zum Reichstag M bat. Auch im übrigen gelten die Vorschriften des Reichs- ■ Wahlgesetzes ebenso für das Verfahren zum Volksentscheid W Zum Volksentscheid können also auch diejenigen stimmen, ■ die sich für das Volksbegehr nicht haben eintragen lassen.
Oer Gesetzentwurf des Dolksbegehrs.
Der Reichsausschuß für das Volksbegehr hatte diesem folgenden Gesetzcniwurf zugrunde gelegt:
I § 1. Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten I unverzüglich in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, I daß das erzwungene Kriegsschuldanerkennints des Versailler I Beitrages der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf I falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unver- $ kindlich ist.
§ 2 Die Reichsregierung hat darauf binzuwirken, daß I das KriegSschuldanerkenntnis des Art. 231 sowie die Art. 428 I und 430 Deß Versailler Vertrages förmlich ausser Kraft gesetzt I wilden Sie hat ferner Darauf hinzuwirken, daß die besetzten ■ Mittete nunmehr unverzüglich und bedingungslos sowie unter " jchluß jeder Kontrolle über deutsches Gebiet geräumt i Werben, unabhängig von Annahme ober Ablehnung der Be- [ w der Haager Konferenz.
§ 3. Auswärtigen Mächten gegenüber Dürfen neue Saften I nicht übernommen werden, Die auf dem KnegSschuldancr- stmnniz beruhen. Hierunter fallen auch die Lasten und JSer« [ Pflichtungen Die auf Grund der Vorschläge der Pariser ^ack k verständigen und nach den daraus bervorgebenben Verein- f Otlingen von Deutschland übernommen werben sollen.
§ 4. Reichskanzler und Reichsminister und deren Bevoll- k nächtigte, die entgegen ber Vorschrift des 8 3 Abs 1 Vertrage ‘ mit auswärtigen Mächte» zeichne», unterliegen den im 8 W Nr. 3 St. G. B vorgesehenen Strafen.
§ 5. Dieser Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Severings Strafantrag gegen Hugenberg.
Nach amtlicher Mitteilung sind im Berliner Lokal- "nzciger iMoraenauSgabc vom 31. Oktober 1929) unb in mtiet Anzahl anderer in Berlin unb auswärts erscheinender Blätter in einem von Geheimen Finanzrat Dr. Hugen- derg, Mitglied des Reichstags, verfaßten Artckel schwere NcMbigmicicii gegen die mit der amtlichen Feststellung des Emtrcigungscrgebuisics beim Volksbegehren »drei*
Gewerkschaften zum -euisch-polnischen
Handelsvertrag.
$ * 110 r a m in an baß Auswärtige A m t.
Die gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerschaft Provinz Niederschlesien, insbesondere der Allgemeine »° ! chè Gewerkschastsbund, Ortsausschuß Breslau, der r c Gewerkschaftsbund, Landesausschuß Rieder- und der Gewerkschaftsring Deutscher Arbeiter-, « «estellten- und Bcamtenverbünde hat in einem an das n Amt gerichteten Telegramm den Wunsch auS- ^'prochen, im Hinblick aus die ernste wirtschaftliche Lage,
Die Führer und Vertreter her evangelischen Ausschüsse für Kommunalwahlen waren in der vergangenen Woche in Berlin versammelt. Die Versammlung beschloß, daß der stoangclitche Reichsausschuß für Kommunalwahlen auch nach dem 17. November unter dem Namen „Evangelischer Reichsausschuß für kommunale Arbeit" weiterbestehen soll. Den Landesausschussen wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren. Ausgabe der Ausschüsse in ihrer neuen Form wird sein, mit den in Die nalen Parlamente gewählten evangelischen Vertretern Gablung ";ir<un)en, im Hinblick auf die ernste wirftwafinn» o»ur, ,u halten, sie zu informieren, in Schulungskursen die kulturellen ^:^^ °» 8.......W . Mämt "
heitsgesetz' befaßten Beamten ausgesprochen worden. In -^em Artikel finden sich folgende Sätze: „Ist die Schlacht gewonnen oder verloren? Der sozialistische Reichsinnenminister will es uns erst am 6. November verraten. Hoffentlich wird inzwischen nicht allzusehr „retuschiert". Gegen den Schluß des Artikels heißt es: „Aber wir haben den Kampf ausgenommen und hoffen Gutes von ihm für unser Land und Volk — einerlei, was die Organe des Reichs- mneuministers beim Volksbegehren herausrechnen." Der Reichsminister des Innern hat wegen der in diesen Sätzen enthaltenen Beleidigung der ihm unterstellten mit der Ermittlung des Eintragungsergebnisies bejahten Beamten Strafantraa gestellt.
Hitler über die Staatsform.
In einem am Sonnabend veröffentlichten Artikel rügt der Nationalsozialist Hitler die Haltung des Kronprinzen Rupprecht zum Volksbegehr und erklärt, die nationalsozialistische Bewegung habe bisher die Frage Republik oder Monarchie nicht berührt. Wenn aber die Monarchen selbst wenig Wert auf eine solche Gesinnung legten, dann werde das der Anlaß sein, eine gründliche Überprüfung »er nationalsozialistischen Einstellung vorzunehmen. Hifler halte es bei solchen Erfahrungen für richtig, von nationalsozialistischer Seite die Republik als Staatsform eindeutig anzuerkennen und nur der Novemberdemokialie den rücksichtslosesten Kampf anzufagen und weiter durchzuführen.
*
Das Echo der presse.
Der Ausgang des Volksbegehrens hat in Der gesamten «.agespresse einen lebhaften Widerhall gesunden Die meisten Blätter erörtern die Frage „Was nun?" Einzelne Zeitungen begnügen sich freilich damit, das Resultat selbst zu kritisieren.
So spricht der deutschnationale Berliner Lokal- Anzeiger von Den enttäuschten Hojjnunaen der Linken uus Scheitern der Aktwm des Reichsaus, chupes Er meint weiter: „Es ist leicht zu errechnen, wie ganz anders noch äußerlich und ziffernmäßig der Sieg des Volksbegehrens sich darstellen würde, wenn nicht durch den . . . von oben herab . . . organisierten Terror . . . MMonen von Deutschen des ihnen in der Verfassung von Weimar verbürgten grundlegendsten staatsbürgerlichen Rechtes beraubt worden wären."
Die Deutsche Tageszeitung sieht im Ergebnis des VolkSbeaehrs zwei positive Dinge: den „erfolgreichen innerpolikisâen Abwehrkampf gegen die rote Diktatur" und die „nachhaltige Geste außenpolitischen Widerstandes". Dagegen bedauert das Blatt, daß das Volksbegehren »eine Frontbilduna im deutschen Volk gezeitigt hat, die . . . vollkommen unzureichend ist." Bei der Einleitung des Unternehmens habe man doch »mancherlei" Stimmungen und Imponderabilien nichl ausreichend abgewogen, sondern der Parteidogmatik einen zu großen Raum gewährt.
Die Berliner B ö r s e n - Z e i t u ng, daS Organ der deutschnational eingestellten Wirtschaftskreise, weist auf »das völlige Versagen des dichtbevölkerten Westens und SüdenS" hin. Tas Blatt meint weiter, es werde sich nun Herausstellen, ob die Energien, die es in den realpolitisch eingestellten Reiben der Rechten gäbe, jetzt den richtigen Anschluß fänden.
über die Folgerungen, die sich auS der Annahme des Volksbegehrens ergeben, läßt sich die der Deutschen Volks- parici nahestebende Deutsche Allgemeine Zeitung aus: .... Wie die Dinge jetzt liegen, besteht Dit große Ge- fahr, daß Die Außenpolitik die Zecke bezahlt. ... Es wäre höchst schädlich, wenn die Regierung ihrerseits ... das rag- lich Dreimalige Lob des Ioung-PlaneS fortsetzen würde.'
Das Haüptoraan des Zentrums, die Germania, gibt als Quintessenz ihrer Betrachtungen Dem Bedauern darüber Ausdruck, daß unser politisches Leben den zerreißenden Kampf noch einmal ertragen muß. Er wird — so erwartet das Blatt — die Front der Vernünftigen nur nock enger zusammenfübren
als bisher.
Zu der gleichen Folgerung kommt die demokratische V 0 s - fische Zeitung: Sie sagt: »Noch Monate hindurch wird
ditse Beunruhigung dauern. Noch weiter werden Tag für Lag Kübel von Schlamm über das Land auSgegoffen werden.'
DaS bemofratifdie Berliner Tageblatt, baß an einem negativen Ausfall des etwaigen Volksentscheids nicht zweifelt, kommt zu ähnlichen Schlüssen. Es heißt Da: »Die deutschen WirtschaftSkrcisc sind vielleicht beunruhigt bei dem Gedanken, daß Die Fondauer der Agitation, die Herr Hugcn- bera mit Hilfe deS reichen Thyssen-Erben und Deß ^errn Bögler . . . veranstaltet, dem GeschäftSlebrn neuen, zchwereu Schaden zufügen wird' , ....
<Dcr V 0 rwSrtS, daS Organ der srozialdemokranschen Partei, spricht von Terror, der auf dem Lande für den Ausfall des VolkSbeaehrs ausschlaggebend gewesen fei, und meint: mei Der Geheimabstimmung des Volksentscheids werden^die Herrschaften sick fragen, wo die Unterzeichner geblieben und. wie sie jetzt vergeblich Umschau nach den fehlenden eigenen Wählern halten müssen.'
Evangelischer Reichsausschutz für kommunale Arbeit.
Vorverirag mii Polen.
Ein paar Tage, bevor — wieder einmal — die offizieller! Handelsvertragsverhandlungen mit Polen beginnen, ist eir deutsch-polnischer Ausgleichsvertrag zustande gekommen, der eine Reihe finanzieller Streitfragen zwischen Deutschland und Polen aus der Welt zu räumen versucht, an und für sich mit jenen Handels vertragsverhandlungeu aber nichts zu tun hat. Auch nicht mit den sonstigen in diese immer wieder hineinragenden und sie bekanntlich überaus erschwerenden T ifferenzpunk 1 en wie Niederlassungsrecht der Deutschen in Polen, den sog. Grenzzonen befnmmungen der Polen usw. Eher ist der neue Vertrag in Zusammenhang zu bringen mit den Vorgängen ans der Haager Konferenz; Polen hat dort und später unzweideutig erklärt, daß es nur dann seine Zustimmung zum Young-Plan geben würde, wenn diese sehr ausgedehnten finanziellen Streitfragen, besonders wegen der Liquidationen, in einem für Polen annehmbaren Sinne noch vor der Schlußkonferenz erledigt seien. Auch die andern Staaten der Kleinen Entente haben stch diesem Vorbehalt — bei ihnen handelte es stch dabei vor allem um die Auseinandersetzungen solcher Art mit Ungarn — sehr bald angeschloffen und daher ist es ja auch im Haager Konferenzausschutz über die Ostreparationen bereits zum Krach gekommen.
Der neue deutsch-polnische Ausgleichsvertrag, der natürlich erst noch — wahrscheinlich zusammen mit dem Young-Plan selbst und den zu seiner Durchführung bestimmten Gesetzen — dem Reichstag vorgelegt werden muß, zeigt für Deutschland aus der »Haben'seite nur den Verzicht aus das nun einmal laut Versailler Vertrag dem Polnischen Staat unzweifelbast zustehende Recht der Liquidation deutschen Privatbesitzes Nun soll damit Schluß gemacht werden entfpr«hend der im Haag erfolgten Anregung, und zwar mit dem 1. September als Stichtag: diese Rückwirkung ist deswegen nicht ganz unwesentlich, weil seit jenem Tage die polnische Regierung schon wieder eine ganze Reihe von Liquidationsverfahren gegen deutsche Grundbesitzer — etwa 60000 Hektar
— eingeleitet hatte. Die Sistierung dieser und künftig aller Liquidationen ist auch deswegen von Wichtigkeit. Weil Polen einer großen Zahl gebürtiger Deutscher die Verleihung der polnischen Staatszugehörigkeit verweigert hatte, und zwar ohne jxden Grund; oder vielmehr mit dem einzige» Gründe, den Besitz dieser Deutschen mit dem Schein der Rechtmäßigkeit liquidieren zu können. Das soll nun endlich aufdören. Freilich ist noch ein großes »Aber' dabei, nämlich das Gesetz über die Agrarreform, das dem Polnischen Staat das Enteignungsrecht zwecks Aufteilung größerer Güter und für Siedlungszwecke zuspricht. .Merkwürdigerweise' ist dieses Gesetz vor allem auf deutsche Grundbesitzer polnischer Staatsangebörigkeit angewandt worden und Deutschland ist natürlich außerstande, gegen eine Fortsetzung dieser Metbode irgend etwas zu tun.
*
Nun hatte Polen zwar das Liquidations.recht', aber auch die Pflicht der Entschädigung für den Betroffenen. Wie dies« Pflicht ausgeführt wurde, weiß man aus unzähligen Fällen: die Besitzer erhielten Summen, die nur einen Bruchteil des Wertes des liquidierten Grundstückes oder industriellen Unternehmens darstellten. Bisweilen mußten sie »wegen der Kosten des Liquidationsverfahrens' sogar noch draufzahlen. Infolgedessen schweben wohl ebenso viele Klagen der Betroffenen vor dem Haager Schiedsgerichtshof zwecks gütlichen Ausgleichs, und die Erledigung dieser Prozetzmassen würde vermutlich Jahrzehnte dauern. Es handelt sich dabei um eine Summe von etwa 500 Millionen privater Ansprüche Im Ausgleichsvertrag« übernimmt nun Deutschland die Verpflichtung, sich mit den in Polen Enteigneten über ihre Zusatzansprüche zu einigen — ein finanziell überaus schwerwiegendes Zugeständnis! Polen hat andererseits auch eine Reihe von Ansprüchen gegen Deutschland, beispielsweise aus der Zeit der Besetzung während des Krieges, der oberfchle- sischen Kämpfe her usw„ in Gegenrechnung erhoben, die aber bei weitem nicht an das heranreichten, was Deutschland als Entschädigung forderte. Hartnäckig genug — man denke z. B. an das große jetzt ostoberschlcsifche Stickstoffwerk Cbor- zow! — sind auch hier schon einige Prozesse geführt worden, und der Ausgang pflegte für Deutschland günstig zu sein, ebne daß Polen sich freilich darum kümmerte. Man bat nun gegenseitig auf diese Forderungen verzichtet, — ein ganz gewaltiges finanzielles Opfer für Deutschland!
Schließlich ist noch ein polnisches Zugeständnis zu verzeichnen, von dem aber gesagt werden muß, daß deutscherseits ein solcher Rechts verzicht Polens nicht unbedingt anerkannt wird: eS handelt sich dabei um die vor 1918 in den ebemalS preußischen Teilen Polens Angesiedelten, bei denen sich der Preußische Staat daS Rückkaufsrecht für den TodeSiall Vorbehalten hatte. Polen behauptet nun, Rechtsnachfolger der preußischen Regierung und damit Träger auch dieses ReLis geworden zu sein, was natürlich der polnischen Regierung ermöglicht hätte, beim Tode des jetzigen Besitzers dieses Reckt auszuüben und damit die überlebenden Angehörigen von HauS und Hof zu vertreiben. Auf dieses Recht soll verzichtet werden, obgleich Deutschland auch diese Streitfrage bereitS vor den Haager SchicdSgerichiSbof gebracht hat. eS also bestritt. So wird hier eine Entscheidung nicht mehr herbei- geführt.
Soweit in großen Zügen dieser neue deutsch polnische Ausgleichsvertrag, der Deutschland ungleich schwerere Opfer auferlegt als Polen. Im Hinblick aus den Young-Plan und als Ausgangsplattform für die HandelSvertragtverhand- lungen ist er vereinbart worden und — man braucht kein großer Propbet zu sein, um schon jetzt vorauszusagen, daß fein Inhalt im Reichstag Harr umkämpft werden wird.
Zwei russische Kanonenboote von den Chinesen erbeutet.
Tokio, 8. Nov. Berichte auch chinessschen Quellen in Cba: bin besagen, daß zwei russische Kanonenboote und zwei ru"ii$e Flugzeuge während des Kampfes bei Fuchindssen von den chinesischen Truppen erbeutet worden seien.