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ul-aer Anzeiger

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Nr. 265 1929

Fulda, Montag, 11, November

6. Zahrgang

Um die Rheinlandräumung.

Der verbefferie Tardieu.

Ein Rückzug des französischen Ministerpräsidenten.

Nach dem soeben erst vorliegendenJournal officiel" hat sich der französische Ministerpräsident Tardieu hinsicht­lich der Frage der Räumung folgendermaßen geäußert:

Im Augenblick, als die Abmachungen im Haag para­phiert wurden, sah man weder das traurige Ergebnis des Todes des Herrn Stresemann, noch unsere gegenwärtige Kabinettskrise voraus. Man glaubte, daß alles schnell- gchen würde, und daß die Fristen vom Jahre 1929 ab zu laufen beginnen würden. Und um technische Verzögerun­gen, mögliche Verwicklungen zu vermeiden, hatte man dieses Datum vom 30. Juni festgesetzt, um in Lat schon bestehenden Rahmen einen genauen Zeitpunkt einzustellen. Aber es ist vollkommen klar, daß in der gegenwärtigen Lage, wo noch keine Ratifizierung, keine Ingangsetzung erfolgt ist, nichts beginnt. Wenn man dagegen, wie es Herr Briand sagte, nach Erfüllung der Bedingungen räumt, so ist kein Interesse vorhanden, die Dinge hin- schlcppen zu lassen.

Die französische Regierung hat imJournal officiel* eine Korrektur der Rede Tardieus vorgenommen, die den Absatz über die Räumung der dritten Rheinlandzone ändert. Nach dem amtlichen stenographischen 'Kammerbe­richt hat Tardieu wörtlich folgendes gesagt:In dem Augenblick, in dem die Abkommen im Haag paraphiert wurden, konnte man weder den Tod Dr. Stresemanns, noch unsere Ministerkrise voraussehen. Man glaubte, daß die Termine vor Ende 1929 zu laufen beginnen würden. Um einen Termin festzulegen, schlug man den 30. Juni vor. Da sich aber die Lage verändert hat, so ist es klar, daß die Termine nicht laufen." Dieser Satz, der von allen Anwesenden deutlich vernommen wurde, fand den laute­sten Beifall der Kammer. Auffällig war, daß die Nechts- gruppe unter Führung Marins, die bis dahin dem Mi­nisterpräsidenten keinerlei Beifall gezollt hatte, von diesem

an reichliches Ä<&M^Ä

Wttfhmg ihre Stimme wider Erwarten für d,e Negie­rung abgab.

Der schlechte Eindruck, den diese Rede in Deutschland gemacht hat, ist in amtlichen französischen Kreisen nicht übersehen worden. In diesem Zusammenhang darf auf einen Besuch des deutschen Botschafters von Hösch bei dem

Gisenbahnfragen im Rheinland.

Einigung zwischen Deutschland und der Botschasterkonferenz.

Bei den letzten Kammerdebatten in Paris wurden u. a. auch die Verhandlungen erwähnt, die im Juli d. I. zwischen Vertretern der deutschen Regierung und der Botschafter- lonferenz über Eisenbahnfragen in der entmilitari­sierten Zone stattgesunden haben Nach,Artikel 43 des Ver­sailler Vertrages ist Deutschland die Beibehaltung materieller Mobilmachungsvorbereitungen in der entmilitarisierten Zone untersagt. Seit Jahren war es eine zwischen der deutschen Regierung und den in der Botschafterkonferenz vertretenen Regierungen strittige Frage, welche Rückwirkungen die Be- stincmnng des Artikels 43 auf die Eisenbahnanlagen in der entmilitarisierten Zone hat. Die Verhandlungen kamen lange Zeit nicht recht vom Fleck. Durch die Aussprache im Juni und Juli d. J. ist es gelungen, die beiderseitigen Bedenken zu be­seitigen.

Die in der Botschasterkonferenz vertretenen Regierungen haben den Widerspruch, den sie gegen die Erhaltung einiger be­stehender und den Bau einiger zukünftiger Bahnanlagen bisher erhoben hatten, aufgegeben. Deutschland hat an­erkannt, daß in der Nähe der Grenze. Anlagen bestehen, die lediglich aus militärischen Erwägungen heraus gebaut worden und für den öffentlichen Verkehr ohne Bedeutung und zum Teil hinderlich sind. Die deutsche Regierung hat sich zu einer aetvissen Herabsetzung der militärischen nicht wirt­schaftlichen Leistungsfähigkeit (Verkiirzung von Rampen und Rückbau eines Gleises) bereit erklärt. Außerdem sind über den künftigen Ausbau des rheinischen Eisenbahnnetzes erläuternde Erklärungen gegeben worden, die die wirtschaft­lichen und betrieblichen Notwendigkeiten der Eisenbahn aufs weitestgehende berücksichtigen und zugleich der Botschafter- konferenz auf zwölf Jahre die Gewißheit geben das Deutsch­land nicht daran denkt, den Ausbau des Netzes über das Matz des wirtschaftlich Begründeten hinaus zu forcieren.

Geheimrat Dr. Duisberg

Wer deutsch-französische Annäherung.

Paris, 11. Nov. Geheimrat Dr. Karl Duisberg, der Vor- Mienbe des Reichsverbandes der deutschen Industrie, hat einem Mitarbeiter desExcelfior" eine Unterredung gewährt, in der "sich über die deutsch-französische Annäherung aussprach. Ee- irat Duisberg hob dabei besonders die Verdienste Strese- ^ms hervor und erklärte, die Politik Stresemanns habe end- Atig der Aera der Abenteuer ein Ende bereitet und dank sei Deutschland heute auf gutem Wege. Die Auswir- ung dieses Erfolges habe sich seit einem Jahre dermaßen gc= Wrt, daß man blind sein müsse, um die Wohltaten nicht zu

Ich erkläre, sagte Duisberg, daß die große Mehrheit in ^uhchland niemals friedliebender gewesen ist als heute, denn "wägt vollkommen alle Vorteile, die sich für unser Land der Politik Stresemanns ergeben. Sie will also um kei- naur PrUs eine andere Formel. Frankreich und Deutschland Isen zuerst darau arbeiten, eine wirtschaftliche Verständi- « zu erzielen. Wenn erst dne Möglichkeit gefunden ist, um Ij^'rtschaftlichen Interessen beider Teile zu sichern, banit Lehn ich die Zusammenarbeit auch auf andere Gebiete aus- m 3nt übrigen, so schloß Duisberg, können wir denn t^anbeln, selbst wenn mir wollten? Wir haben hierzu w die Mittel.

Generalsekretär des französischen Augenministeriums, Philippe Berthelot, hingewiesen werden, bei dem wahr­scheinlich die Rede Tardieus im Mittelpunkt der Unter­redung stand. Das Ergebnis dieser Aussprache dürfte in der Korrektur der Rede Tardieus zu suchen sein.

Eine Rede Macdonalds.

In der Guildhall in der Londoner City wurde mit allem herkömmlichem Gepränge das Bankett abgehalten, das der neue Lordmayor am 9. November, dem Tage seiner Vereidigung, den Mitgliedern der Regierung, dem Diplomatischen Korps, den Richtern und anderen hervor­ragenden Gästen gibt. Bei der Feier hielt der Minister­präsident Macdonald eine Rede, in der er u. a. ausführte: Unsere Nation hat während des Krieges und seit dem Kriege reichliche Beweise für ihren selbstlosen Wunsch er­bracht, Europa wieder auf die Beine zu helfen, und mit beinahe grenzenloser Großmut die Lasten Europas ge­tragen und ehrenhaft und vollauf jede Verpflichtung eines Alliierten erfüllt. Im gegenwärtigen Augenblick ziehen unsere Truppen heim. Zwei Drittel sind bereits zurückge­kehrt und der Rest wird am 15. Dezember zu Hause sein.

Der Umfang der französischen Streitkräfte hat es nicht möglich gemacht, ihre Bewegung mit der gleichen Beschleunigung durchzuführen. Aber wenn wir unseren Abzug beendet haben, werden auch unsere französischen Freunde die zweite Zone völlig geräumt haben, und die dritte Zone wird endlich, wenn alles gut geht, Mitte nächsten Jahres frei sein.

Hierauf verbreitete sich Macdonald über die auf der Haager Konferenz erreichte Reparationsregelung und sagte: Niemand, der an den Haag denkt und die Zu­kunft ins Auge faßt, kann dies tun, ohne gewahr zu wer­den, daß ein Schatten über dem Abschluß dieser Konferenz liegt. Denn am Ende seines Werkes im Haag ist Dr. Stresemanns öffentliches Leben zu Ende gegangen. Lange JeUJyüie er mutig gekämpft, jein Körper war durch Krankheit geschwächt, aber sein Geist war durch Hingabe an seine öffentlichen Pflichten gestärkt. Er dachte an sein Land und gab sich selbst dafür hin. Er hat es nicht nur finan­ziell und nicht nur politisch wiederhergestellt, sondern er hat auch die Achtung der anderen Nationen vor Deutsch­land wiederhergestellt

Beamte und Volksbegehren.

Abmachungen zwischen Reich und Preußen.

Zwischen der Reichsregierung und der preußischen Staats­regierung soll eine Verständigung Darüber erfolgt sein, wie Die Beamten, die sich an dem Volksbegehren beteiligt haben, znr Rechenschaft gezogen werden sollen. Demnach sollen Beamte, deren Eintreten für das Volksbegehren sich lediglich auf die Eintragung in die amtlichen Listen beschränkte, nicht mit einer Disziplinarstrafe bestraft werden. Maßnahmen ergriffen wer­den, z. B. Versetzung usw., bleibt den Ressorts überlassen Eine Durchsicht der Eintragungslisten auf die Eintragung von Be­amten soll nicht erfolgen. Beamte, die sich an der Agitation für das Volksbegehren durch Unterzeichnung eines Aufrufes zur Einzeichnung beteiligt haben, sollen, sofern sie nicht leitende Beamte sind, mit einem Verweis bestraft werden, wenn der Aufruf in einer maßvollen, nicht beleidigenden oder gehässigen Form gehalten ist unb auch sonst keine Umstände vorliegen, die ein scharfes Vorgehen erfordert. Gegen leitende Beamte, die sich an der Agitation für das Volksbegehren durch Unterzeich­nung eines Aufrufes zur Einzeichnung oder sonstwie beteiligt I haben, soll das förmliche Disziplinarverfahren mit dem Ziele ' der Entfernuna ans dem Amte eingeleitet werden, es sei denn, daß im Einzelfalle besondere Umstände eine mildere Beur­teilung rechtfertigen. Gegen Beamte, die über die Unterzeich­nn,, eines Aufrufess hinaus werbend für das Volksbegehren eingetreten sind oder bei denen die für eine mildere Behandlung sprechenden Umstände nicht vorliegen, soll das förmliche Diszi­plinarverfahren mit dem Ziele der Entfernung aus dem Amte durch Dienstentlassung eingeleitet werden. Gegen die Beamten der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie gegen Amts- Vorsteher soll in entsprechender Weise wie gegen Reichs- ober Staatsbeamte vorgegangen werden.

Der bayrische Justizminister über die Beteiligung der Beamten am Volksbegehren.

München, 11. Nov. Die Dentschnationale Volkspartei in Bayern hatte zur Vorbereitung des Volksentscheids ihren Lan­desausschuß zu einer Tagung nach München einberufen, auf der der Parteivorsitzende, Landtagsabg. Dr. Hilpert, Einspruch da­gegen erhob, daß man den ehemaligen Kronprinzen Ruprecht in den Meinungsstreit gezogen habe. Der Landesausschuß nahm dann zu der Frage der Beteiligung der Beamten am Volksbegehren Stellung. In diesem Zusammenhang erklärte Justizminister Gürtner u. a.: Was ein Dienstvergehen ist, ent­scheidet nicht die Regierung, sondern die Disziplinarkammer. Der Beamte unterliegt gewiß Beschränkungne und Rücksichten, die er in seinem außerdienstlichen Verhalten seinem Amte schuldig ist. Wenn aber ein Volksbegehren ober ein Volksent­scheid verfassungsmäßig zugelassen ist, kann die Einzeichnung zum Volksbegehren oder die Teilnahme beim Volksentscheid keinerlei Dienstvergehen begründen und zwar ohne Rücksicht auf den Inhalt des Volksbegehrens.

Die niederösterreichischen Gemeindewahlen.

Wien, 11. Nov. Nach den heute früh vorliegenden Mel­dungen über die Gemeindewahlen in Niederösterreich liegen von den 1711 niederösterreichischen Gemeinden, die gestern ge­wählt haben, Ergebnisse von 1698 Gemeinden vor. In diesen beträgt der Mandatszuwachs für die nichtfozialistifchcn Par- 1 leie», 1308, für die Sozialdemokraten 181 Mandate.

Klarstellungen.

Der Sturz des Kabinetts Briand erfolgte, weil der damalige Ministerpräsident und jetzige Außenminister sich weigerte, über den Young-Plan selbst und die anknüpfen­den Fragen, die Rheinlandräumung, die baldige Regelung der Verwaltung des Saargebietes, vor der Deputierten­kammer zu sprechen. Briand hat jetzt das damals Ver­weigerte nachgeholt in einer Unzweideutigkeit, für die man ihm in Deutschland dankbar sein muß. Die Räu­mung der zweiten Zone erfolgt. Die der dritten Zone ist abhängig davon, daß Deutschland den Young-Plan an- nimmt und der Internationalen Bank die notwendigen Garantien dafür gibt, die Zahlungen des Young-Plans zu mobilisieren. Briand hält diese Garantie dadurch für ge­geben, daß sich Deutschland verpflichten würde, aus den jährlichen Einnahmen der Reichsbahn gesetzlich die not­wendigen Summen an die Internationale Bank zu über­weisen. Allerdings wird man vom deutschen Standpunkt aus entgegnen müssen, daß irgendeine Sondergarantie im Rahmen des Young-Planes für die kommenden deutschen Zahlungen nicht gegeben werden soll, sondern daß viel­mehr die Zahlungsverpflichtungen in ihrer Gesamtheit in dem Augenblick als Garantie dienen sollen, wenn der Zahlungsplan von Deutschland angenommen worden ist. Gerade die Abschaffung der bisherigen Sondergaranlien muß man ja als einen Vorzug des Young-Plans be­trachten, ganz abgesehen davon, wie man sonst zn ihm steht.

Von größtem Interesse sind die Ausführungen Briands zur Frage des S a a r g e b i e t s. Von deutscher Seite aus gesehen, könnte man beinahe nun dafür sein, die Frist bis 1935 verstreichen zu lassen. Denn dann sollten die Abstimmung im Saargebiet und die Verhandlungen über den Rückkauf der Saargruben eigentlich erfolgen. Diese Verhandlungen sollen aber schon in nächster Zeit stattfinden und es erscheint auffallend/ daß Briand den Wert der französischen Zugeständnisse für eine vorzeitige Rückgabe der Saargruben selbst herabsetzt. Infolgedessen dürfte der Preis, den man deutscherseits für dieses fran­zösische Entgegenkommen bieten wird, auch nicht über­mäßig hoch sein. Das Rheinland und auch das Saargebiet haben ja durch ihre maßgebenden Vertreter immer wieder erklären lassen, daß man dort nicht gewillt ist, irgendwelche französischen Zugeständnisse über den Preis zu bezahlen.

Im übrigen muß man natürlich die Ausführungen Briandt auch von dem Gesichtspunkt aus verstehen, daß er sie daraufhin anlegte, den Angriffen der Gegner gegen das Kabinett Tardieu innenpolitisch die Spitze ab­zubiegen. Die extreme Rechte der Kammer hatte solche Angriffe unternommen, weil in Deutschland das Volks- , begehren gezeigt habe, wie stark dort der Widerstand gegen den Young-Plan und gegen die Annäherungspolitik der deutschen Regierung sei. Andererseits war man auf der Linken nicht einverstanden mit der Befristung der Rhein­landräumung, und die Unzweideutigkeit, mit der Briand diese Frist jetzt festlegte, wurde damit zu einem Punkt, ! um den sich die Aussprache des Vertrauens oder des Miß­trauens in der Kammer drehte. Man soll in Deutschland an dem Zugeständnis Briands indessen nicht vorbeigehen, daß er die Besetzung des Rheinlandes gar nicht mehr als eine Garantie für die angeblich bedrohte Sicherheit Frank­reichs betrachtet, sondern lediglich als Garantie für die Durchführung der finanziellen Bestimmungen des Ver­sailler Vertrages und seiner Ergänzung, des Young- Planes.

Ein neues Kleinreninergesetz.

Vorbereitungen d er Reichsregierung. .

Für den Ausbau der Kleinrentnerfürsorge haben der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister des Innern neue Grundsätze entworfen. Für die Kleinrentnerfür­sorge sieht der Entwurf Männer, die das 60., und Frauen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, im allgemeinen als erwerbsunfähig an. Wie Kleinrentner behandelt der Entwurf Eltern, die wegen der Aufwendung für die Vor­bildung oder die Ausstattung ihrer Kinder die Mittel für eine Altersversorgung nicht aufbringen konnten, ferner Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Klein­rentner unentgeltlich eine Tätigkeit von erheblicher Dauer ausgeübt haben, für die sonst ein Entgelt üblich ist.

In der kommenden Woche erhalten die Spitzenver­bände der Städte und der Gemeinden und die Rentner­bünde Gelegenheit zur Äußerung. Darauf wird dem Kabinett ein entsprechender Gesetzentwurf zur Beschluß­fassung vorgelegt werden.

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Das Reichskabinett hat den Entwurf über das Zündwaren­gesetz und die damit verbundene Reichsanleihe genehmigt.

* Zwischen Deutschland und der Botschasterkonferenz ist eine Vereinbarung über die Eifcnbahnfragen im Rheinland erfolgt.

* Die deutschen Versicherungsgesellschaften haben es abge­lehnt, die Polarfahrt desGraf Zeppelin" zu versichern.

* Aus Japan sind die deutschen Leichtathleten wieder nach Berlin zurückgekchrt, wo sie seierlich empfangen wurden.

* Der bayrische Juftizminister Gürtner erklärte in einer Versammlung der Deutschnationalen Bolkspartei in München über die Beteiligung der Beamten am Volksbegehren, daß die Einzeichnung keinerlei Dienstvergehen begründe.

* Bis heute früh haben bei den Gemeindewahlen in Nieder­österreich die nichtsozialistischen Parteien 1308, die Sozialdemo­kraten 481 Mandate gewonnen.

* In Oberlaa bei Wien kam es nach einer von der Heim­wehr veranstalteten Kundgebung zu Zusammenstößen mit politi­schen Gegnern.

1 * Aus Sardinien und Sizilien wurden durch wolkenbruch-

1 artige Regengüsse große Verheerungen angerichtet.