Zulöaer Anzeiger
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Nr. 282 — 1929
Fulda, Montag, 2. Dezember
6. Aahrgang
Reichstag lehnt Volksbegehrgesetz ab.
Es kömmt zum Volksenffcheid.
Der Reichstag gegen das Volksbegehren.
Berlin, 30. November.
Der zweite Tag der Auseinandersetzungen über Volksbegehren und Young-Plan im Reichstag hielt immerhin noch ein beachtliches Niveau inne, wenn es auch nicht zu aufsehenerregenden Überraschungen oder Entladungen kommen konnte. Dazu ist die Sache zu oft und zu breit von allen möglichen Gesichtswinkeln aus betrachtet und bewertet worden.
Der durch seine Bemühungen um eine Sammlung der bürgerlichen Parteien neuerdings in den Vordergrund der politischen Bahn gerückte Volksparteiler von Kardorff lehnte den Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab, erteilte aber auch dem Vorgehen der Regierung gegen nicht willfährige Beamte die Note „Ungenügend". Die Volksvartei werde ein zweitesmal in dieser Beziehung keine Duldung üben.
Reichsinnenminister Severing betonte gegenüber Kardorff, die Regierung Halle ihre Maßnahme für durchaus gerecht und nehme auch heute kein Jota zurück. Dr. Breitscheid von den Sozialdemokraten stieß abermals gegen den Volksbegehrensführer Dr. Hugenberg vor.
Bei der längeren Verteidigungsrede des Deutschnationalen Dr. Everling gab es mancherlei die Ermüdungsanzeichen des Wochenendes durchbrechende Anregungen zu Widerspruch und Heiterkeit, wenn die Zuhörer je nach Temperament oder politischer Färbung seinen Florettstötzen entsprechend sekundierten. Er zerpflückte besonders den nach seiner Meinung offenkundigen Terror der Gegner des Volksbegehrens, zu dem auf seiner, des Redners, Seite nichts Ebenbürtiges gefunden worden sei. Die Linke lachte, die Rechte spendete Applaus.
Mit Häkeleien über die Abstimmungsform verging einige Zeit, bis endlich die Urnen hervorgeholt wurden. Schließlich erleiden alle Paragraphen bis auf die Einleitung und die Überschrift des Gesetzes das Schicksal der Ablehnung. Das Gesetz ist somit im ganzen gefallen. — Das Haus hat für heute genug getan und will sich am Montag wieder versammeln.
io.
Sitzungsbericht.
-v2105. Sitzung.) CB. Berlin, 30. November.
Bei der zweiten Beratung über den Gesetzentwurf des Volksbegehrens findet noch einmal über § 1 eine allgemeine Aussprache statt. Dieser Paragraph lautet:
„Die Reichsregierung hat den auswärtigen Mächten unverzüglich in feierlicher Form Kenntnis davon zu geben, daß das erzivungene Kriegsschuldbekenntnis des Versailler Vertrages der geschichtlichen Wahrheit widerspricht, auf falschen Voraussetzungen beruht und völkerrechtlich unverbindlich ist."
Als erste Diskussionsrednerin erhielt das Wort
Abg. Frau Lehmann-Berlin (Dtn.): Nur in der höchsten Notlage könne man zu dem letzten Mittel des Volksbegehrens greifen. Der Reichsausschuß für das Volksbegehren habe sich das auch reiflich überdacht. Trotz der gegebenen Zahlen sei der ganze Umfang dieser Bewegung noch nicht zu erfassen. D i e Bewegung stehe erst im Anfang. Die Wiedergutmachungsverpflichtung Deutschlands beruhe nach französischer Auffassung in der Verantwortlichkeit am Kriege. Der Kampf gegen die Kriegsfchuldlüge müsse von der deutschen Regierung geführt werden. Geschehe das nicht, so werde aller Sinn für Freiheit und Ehre ertötet.
Abg. von Kardorff (D. Vp.) hebt zu Anfang seiner Ausführungen hervor: Das Volksbegehren sei in erster Linie gerichtet gegen den verstorbenen Außenminister Stresemann und gegen die Deutsche Volkspartei. Die Deutsche Volkspartei sei grundsätzlich gegen das Volksbegehren. Der § 4 des Volksbegehrens habe die Deutsche Volkspartei schwer gekränkt und verletzt. Seit den Morden an Erzberger und an Rathenau wisse inan, welche Folgen es habe, wenn man den
Vorwurf des Landesverrats gegen Staatsminister
vor urteilslosen und verhetzten jungen Leuten erhebe. Wenn jetzt die zweite Zone des Rheinlandes befreit ist und demnächst die dritte Zone folgt, dann habe man das Dr. Stresemann zu verdanken und nicht Hugenberg. Dieser habe es durch sein Auftreten unmöglich gemacht, daß sich in den nächsten Jahren eine bürgerliche Einheitsfront gegen den Marxismus bilde, wie er es immer wieder verlange. Wir können allerdings — fährt vor Kardorff fort — alle Methoden der Regierung gegen das Volksbegehren nicht billigen. Wir bedauern es, daß Minister Severing gegen die Beamten die bekannten Maßnahmen ergriffen hat. Solche Maßnahmen werden wir uns nicht noch einmal gefallen lassen Mit dem Termin des 22 Dezember für den Volksentscheid ist die Deutsche Volkspartei einverstanden. Die Volksverhetzung muß so schnell wie möglich beendet werden.
Um den Paragraphen 4.
Reichsinnenminister Severing meint, daß das ganze Volksbegehren keineswegs außenpolitischen Zwecken diente; es war lediglich gerichtet gegen das demokratische System und gegen die Weimarer Verfassung. In der Agitation gegen das Volksbegehren und in seinem Paragraphen 4 werden die Minister, Die Parlamentsbeschlüsse ausführen, als Landesverräter bedroht. Solche Beamten, Die sich ausdrücklich mit dem Inhalt des Paragraphen 4 einverstanden erklären, können im Dienste der Republik keinen Platz haben. Die Reichsregierung wäre nicht in der Lage, solche Beamten, bte gegen die Verfassung handeln, vor einem disziplinarischen Einschreiten zu schützen. Zu dieser Erklärung stehe ich auch heute noch, betont Severing. Die Träger des Volksbegehrens haben immer wieder darüber nachgcdacht, wie die Träger der Regierungs- gewalt gebrandmarkt werden könnten. Der Reichsminister begründet dann die Festsetzung des Abstimmungstages aus den 22. Dezember und fordert das deutsche Volk auf, an diesem 22. Dezember zu Hause zu bleiben und so die Abrechnung mit Hugenberg vorzunehmen
Abg. Dr Breitscheid (Soz.) hält das Volksbegehren für versassungsändernd. An einem baldigen Volksentscheid müßten die Dcutschnalionalen das lebhafteste Interesse haben. Es wurden ja mit Der Maßnahme des Volksentscheids die Verhandlungen über den Young-Plan sofort eingestellt werden.
Deutschnationalen seien nicht im geringsten berechtigt, sich der Terror der Regierung zu beklagen. Ihre Vorgängerin, bte konservative Partei, habe den Terror gegen Andersdenkende ™ alten Staate geradezu zum Prinzip erhoben Wenn am -"dem heute Befreiunasfeier« beaanoett werden, so verdanke
das deutsche Volk dies der Außenpolitik, die im Hugenvergscyen Volksbegehren als Landesverrat bezeichnet werde
Abg. Graf Reventlow (Nat.-Soz.) meint, von einer Kriegsschuldfrage könne überhaupt keine Rede fein. Es gebe nur eine Krièqsschuldlüae. Der Reichstag werde in der bedauerlichsten Weise politisch mißbraucht. Reichspräsident von Hindenburg sei nach seiner militärischen Vergangenheit überhaupt nicht in der Lage, diese ganze politische Frage selbst zu übersehen. (Vizepräsident von Kardorff ersucht den Redner, die Person des Reichspräsidenten nicht in die Debatte zu ziehen.) Graf Reventlow wendet sich dann noch gegen den Außenminister Dr. Curtius, der Ausdrücke gegen die nationale Bewegung gebraucht hätte, die für jeden Abgeordneten den Ausschluß aus der Sitzung zur Folge gehabt hätten.
Abg. Stöcker (Komm.) lehnt den Young-Plan ab und betont, daß die Kommunisten für den Volksbegehrsentwurf nicht stimmen mürben.
Abg. Elstermann (Dem.) äußert seine Freude darüber, daß die Trikolore von der Festung Ehrenbreitstem heruntergeholt und jetzt die schwarz-rot-goldene Reichsflagge gehißt worden sei. Die Befreiung könne nur im Kamps gegen die Gegner der Republik erfolgen. Die Verfechter des Volksbegehrens wollen nur den Volksstaat vernichten. Der Young- Plan stelle nicht das letzte Wort dar in der Lösung des Reparationsproblems.
Abg. Dr. Everling (Dtn.) verbreitet sich in längerer Rede über die Art, wie beim Volksbegehren von Negierungsseite Terror verübt worden sei. Der Kampf gegen Hugenberg zeige deutlich, daß es sich um die Abwehrbewegung gegen einen Mann handele, der die Wahrheit ausgesprochen hat. Wie am 9. November 1918 seien Lüge und Terror die Haupiwaffen der Gegner des Volksbegehrens gewesen. Man dürfe vor einer Ministeranklage deshalb nicht zurückschrecken. Der Redner wendet sich scharf gegen den Minister Severing, der kein Recht habe, die freie Meinung der Beamten zu knebeln. Das sei offener Verfassungsbruch und werde sich zweifellos rächen.
Die Abstimmungen.
Bei der folgenden Abstimmung wird § 1 des Volksbegehrens in namentlicher Abstimmung mit 318 gegen 82 Stimmen der Deutschnationalen, Nationalsozialisten und M otiMâD. bLi - I KtiWrneutbgllungen ab- gelegnt. § L Der bte sormuche Außerkraftsetzung einiger Artikel des Versailler Vertrages und die bedingungslose Räumung des Rheinlandes verlangt, wird in einfacher Ab- stimmung abgelehnt. § 3, der bte Ablehnung des Young- Planes fordert, wird in namentlicher Abstimmung mit 312 gegen 80 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Abg. Everling (Dtn.) gibt eine Erklärung ab, wonach ihm mitgeteilt worden sei, der Reichspräsident habe dem Reichskanzler tatsächlich die Genehmigung erteilt, von seiner Erklärung zum § 4 der Öffentlichkeit Kenntnis zu geben. Aus Gründen der Loyalität sehe der Redner sich deshalb veranlaßt, seine anderslautenden Darstellungen zurückzuziehen. § 4, nach dem Reichskanzler, Reichsminister und deren Bevollmächtigte, die entgegen den Vorschriften des Gesetzes Verträge mit auswärtigen Mächten unterzeichnen, den im Strafgesetzbuch (§ 92) vorgesehenen Strafen unterliegen, wird mit 312 gegen 60 Stimmen namentlich abgelehnt. § 5, der besagt, daß das Gesetz mit seiner Verkündigung in Kraft tritt, wird in einfacher Abstimmung abgelehnt. Einleitung und Überschrift des Gesetzes werden mit 307 gegen 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Nunmehr stellt Präsident Löbe fest, daß das Gesetz des Volksbegehrens in zweiter Lesung erledigt sei, weil sämtliche Bestimmungen keine Mehrheit gefunden haben- Er wird das Gesetz der Regierung znrückreichen, damit diese die Volksabstimmung darüber einleiten kann.
Die Anträge der Nationalsozialisten und der Deutschnationalen, die eine Verschiebung der Volksabstimmung in den Januar verlangen, werden abgelèhnt. Dann vertagt sich das Haus auf Moniag.
Die zweite Zone frei!
Die Befreiung der zweiten Rhewlandzoue.
Die französische Flagge aus dem Ehrenbreitstein ist am Sonnabend vormittag 11.15 Uhr unter großen Feierlichkeiten niedergeholt worden. Anwesend waren der Präsident der Interalliierten Rheinlandkommission, die beiden Oberkommissare und ein französischer General. Eine Ehrenkompagnie leistete die Ehrenbezeugungen.
Nach dem Niederholen der französischen Flagge aus dem Ehrenbreitstein marschierten die Truppen nach dem Moselgüterbahnhof, wo sie in bereitstehende Züge verladen wurden. Um 12.55 Uhr setzte sich der Truppentransport nach Metz hin in Bewegung. Später folgte eine Autokolonne von 60 Wagen auf dem Wege nach Mainz. Der Abmarsch der französischen Truppen vollzog sich in voller Ruhe. Es waren nur wenige Neugierige zugegen.
Die zweite Zone umfaßt an wichtigen Städten: Kob- lenz, Aachen, Stolberg, Eschweiler, Düren, Euskirchen, Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz, Jülich, Monschau und Schleiden. Die Bevölkerung der zweiten Zone beobachtete die letzten Vorbereitungen zum Abmarsch mit besonderer Genugtuung. Was der Abzug der Besatzung für das be- freite Gebiet bedeutet, davon sollen einige Zahlen für die Stadt Aachen einen Anhalt geben. Die Höchstzahl der Truppenstärke betrug in Aachen etwa 9000 Mann; der Durchschnitt in den letzten Jahren etwa 4000. Die Höchstziffer der beschlagnahmten Räume belief sich auf ungefähr 2750, dazu kamen noch mehr als 1000 Privatquartiere. Im ganzen sind der Stadt Aachen 31 Millionen Reichsmark Besatzungskosten entstanden. Die Bilanz der Be- setzungszeit verzeichnet 23 Tote, die 17 Witwen mit 26 unmündigen Kindern hinterlassen. Auch die Ausweisung von 334 Beamten und Angestellten mit ihren Familien steht in trüber Erinnerung.
Der Ausiaki zum Volksentscheid.
Der zweite Akt der politischen Bewegung, die mit dem Volksbegehren in die Wege geleitet worden ist, ging im Reichstag vor sich und ist vorüber. Er spielte sich so ab, wie es erwartet wurde: der Reichstag lehnte mit einer sehr großen Mehrheit den Gesetzentwurf ab, der dem Volksbegehren zugrunde lag. Infolgedessen hat unmittelbar nach dieser Beschlußfassung des Reichstages der Reichsinnenminister offiziell den Termin für den Volksentscheid auf den 22. Dezember angesetzt. Und da nach der Entscheidung der Regierung jener Gesetzentwurf verfassungsändernden Charakter besitzt, müssen am 22. Dezember mehr als 20 Millionen deutsche Wähler sich für ihn aussprechen, um ihm zur Annahme zu verhelfen. Im Reichstag ist eine Stellungnahme über diese Ansicht der Reichsregierung nicht herbeigeführt worden, so daß also der Artikel 76 der Reichsverfassung in Kraft tritt: „Soll auf Volksbegehren durch Volksentscheid eine Verfassungsänderung beschlossen werden, so ist die Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten erforderlich." Diesen Entscheid über den verfassungsändernden Charakter hat die Reichsregierung mit dem § 4 des im Volksbegehren angenommenen Gesetzentwurfs begründet.
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Dieser § 4 ist ja auch bei der Abstimmung im Reichstag Gegenstand langwieriger und in ihren politischen Folgen vorläufig noch nicht übersehbarer Auseinandersetzungen innerhalb der deutschnationalen Reichstagsfraktion selbst gewesen. Das kam zum Ausdruck, als im Reichstag über den § 4 abgestimmt wurde. Abgesehen von neun Abgeordneten dieser Partei, die aus Krankheils- und sonstigen Gründen überhaupt der Sitzung fernbleiben mußten, haben sich 14 Abgeordnete beim § 4 der Stimme enthalten. Darunter befanden sich z. B. Dr. Schiele, der Führer des Reichslandbundes, Lambach vom Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Hartwig und Hülser, die in der christlich-sozialen Arbeiterbewegung eine führende Rolle spielen, der Berliner Universitäts- Professor Dr. Hötzsch, ferner Industrielle wie Dr. Rademacher, Dr. Lejeune-Jung. Ebenso stimmten Der frühere Innenminister von Keudell, die bekannten Ab- geordneten von Lindeiner-Wildau, Schlange-Schöningen und der in letzter Zeit wegen seines Konfliktes mit dem Parteivorsitzenden vielgenannte Abgeordnete Treviranus nicht für den § 4. Die Mitglieder der Christlichnationalen Bauernpartei enthielten sich bei der Beschlußfassung über das Gesetz durchweg überhaupt der Stimme, während die anwesenden Nationalsozialisten insgesamt für den Gesetzentwurf stimmten.
Die Sensation des Tages waren weniger die — erwartete — Ablehnung des Gesetzentwurfs als die Vorgänge innerhalb der Deutschnationalen Volkspartei; das vom Vorsitzenden dieser Partei, Geh. Rat Dr. Hugenberg, angekündigte Ausschlußverfahren gegen den Abg. Trc- viranus hat jetzt zu einer Solidaritätserklärung der Abgeordneten Lambach, Hülser und Hartwig für den mit Ausschluß bedrohten Fraktionskollegen geführt. Das hat des weiteren Veranlassung dazu gegeben, daß zum Diens- tag der Vorstand der Deutschnationalen Volkspartei einberufen worden ist, der über den Antrag auf Ausschließung des Abgeordneten Treviranus befinden soll. Es ist selbstverständlich, daß man in politischen Kreisen der Entwicklung dieser Krise mit größtem Interesse zusieht, da sie durchaus nicht nur eine persönliche, sondern eventuell auch eine für das deutsche Parteileben der nächsten Zukunft überaus bedeutsame Entscheidung treffen wird.
Eine Kundgebung des Oberpräsidenten.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Dr. Fuchs, hat. anläßlich der Befreiung der zweiten Zone eine Kund- gebung erlassen, in der er der Deutschen gedenkt, die noch in der dritten besetzten Zone wohnen, denen er die baldige Stunde der Freiheit wünscht. Er dankt der Reichsregie- rung für die von ihr betriebene Befreiungspolitik und der Bevölkerung für die würdige Haltung, die sie in den langen Jahren der Besetzung gezeigt habe. Die Kund"* gebung schließt: Heute sehen wir die dunkelste Strecke des einst endlos erscheinenden Weges hinter uns. In dieser großen Schicksalsstunde geloben wir, auch weiterhin treu zu Regierung und Volksvertretung zu stehen, sie in ihrer auf restlose Räumung und Rückgabe des Saargebietes gerichteten Politik nachdrücklichst zu unterstützen. Nur auf freiem deutschen Boden können Friede« und Wohlfahrt gedeihen.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Der Reichstag lehnte das sogenante „Freihcitsqefctz" ab, so daß cs dem Volksentscheid unterbreitet werden mug.
* Die französische Flagge aus dem Ehrenbreitstein wurde am Sonnabend unter großen Feierlichkeiten niedergeholt.
* Tardieu hat gestern mit dem polnischen Botschafter und dem rumänischen Außenminister Unterredungen gehabt, die sich nach Pariser Blättcrmeldungen aus die Regelung der Ost- reparationen bezogen haben.
* Bei der Hauseinsturzkatastrophe in Marseille hat sich die Zahl der Toten aus 12 erhöht.
* Aus einem Gute bei Eoldap verbrannten in einem Jnst- Hause vier Kinder.