Zul-aer Anzeiger
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Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg
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9ir. 10 — 1028
Fulda, Donnerstag, 12. Januar
5. Jahrgang
WMW mit
MoneKschieSungen
im RHaraüousverkehr.
Zum Schaden Deutschland und Frankreichs.
Die Pariser Staatsanwaltschaft hat aus Antrag des FiMtlzminlsteriums den Untersuchungsrichter beauftragt, eine Reihe von Angelegenheiten zu untersuchen, bei denen es sich um betrügerische Manöver bei der Ausführung von Zachlieftrungen aus Reparationskonto handeln soll. Durch falsche Angaben des wahren Wertes der auf Reyarations- foitto bezogenen Waren haben sich deutsche wie französische Beteiligte beträchtliche Vorteile zu fktycrn gewusst. In gut unterrichteten Pariser Kreisen erklärt man, dass es sich bei den Betrügereien um mehr als 10 Millionen handelt. Die französische Polizei hat nicht allein Feststellungen in Paris, fvikdern auch in Strassburg, Schlcttstadt und Lesantzou unternommen. Wahrscheinlich sind die französischen Käufer mit ven deutschen Lieferanten einig gewesen hinsichtlich der Fälschung Den Papieren, die es ermöglichten, sich Zoll frciheit für die Einfuhr der aus Reparationskonto gelieferten Waren zu beschaffen.
1 Bekanntlich sind diejenigen französischen Ge- schiente, die auf Grund des Dawes-Vertrages und des ergänzenden Wallenberg-Abkommens aus Konto der Re- parationszaylnügen Sachlieferungen erhalten, dazu ver- vstichtei, den Gegenwert für diese Lieferungen an die französische Regierung über die Reparationskommissio» abzuführen, während die deutschen Lieferanren in ähnlicher Weise von der Reparationskommission entschädigt werden. Die deutschen und die französischen Betrüger steckten unter einer Decke, um sich Vorteile zu ver- schassm. Ein Kaufmann erhielt z. B. die Ermächtigung, in Deutschland für eine Million Frank Zucâr zu kaufen. ENich sich aber nur für 100 000 Frank dieser Waren liefern. Die restlichen WO 000 Frank wurden ihm von dem btwytfam i£kff ran teil in Mark ^uHgezahlt. Der Gewinn jur Den französischen Kaufmann und den deutschen Liefe MM bestand darin, daß die Waren ohne Zoll »ach Frankreich eytgeführt werden konnten.
Mederbegdm der Reichstagsarbeit.
D i e A u ß f ch ü s s e tage il
Die Tagesordnung für die erste Reichstagssitzung nach i den Weihnachtsferie», am Donnerstag, den 19. Januar, : liegt jetzt vor. Die Sitzung beginnt um 3 Uhr. Die Tages- s ordming enthält als einzigen Punkt Vie erste Be- ; 1 atung de sReich s h a u s h a l t s p l a n e s für 1928.
Am Mittwoch nahmen die Reichstagsausschüsse ihre Arbeiten nach den Weihnachtsferien wieder auf. An diefem Tage traten der Haushaltsausschnß und der Wohnuugs- ausschuß zusanrmen. Ferner setzte der Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien seine Verhandlungen über das Reichsschnlgesetz fort. Am Donnerstag tritt auch der Bildnngsausfchuß wieder zusammen.
Der Interfraktionelle Ausschuß der Reichstags- Harteien, 'der die Beschlüsse über die strittigen Fragen des $ ei chsschulges e tz e s für die zweite Lesung des Gesetzentwurfs ii^ Bildungsausschuß des Reichstags vor- ^reitet, trat Mittwoch nachmittag zusammen, nachdem die ; ertreter der einzelnen Parteien unter sich am Vormittag über die Formulierung ihre Vorschläge für die Besttm- uruilgeu in bezug auf die Ä u fsicht über v c n Reli - fitoIIS»nte reicht unb in bezug aus die Simultan- lchule beraten hatten. Die Versammlung setzte sich wieder aus den Führern und Schulsachverständigen der Parteien Stammen, Dazu traten noch für die Deutschnationalen ne Abgeordneten Hensel-Ostpreußen und Frau Scheidel ''Nb für das Zentrum der Abgeordnete Hofmann-Ludwigs- '^en. Reichsinnennllnister von Keudell nahm wieder leinen Kommissaren an der Beratung teil.
Aas Kriegsschtidtngeseh im Reichstag.
Aus der B e g r ü n d u » g.
Reichstag ist jetzt die Begründung des Kriegs- '!R oA^ußgèsetzes zugegangen. Insgesamt sind rund Schadenfälle zu entschädigen, darunter 61000 SJ/^^.^f^abenfäDe. Von den restlichen 330 000 r ’^’^ett entfallen 95 900 auf das Ausland. ' auf die ehe m a l i e n S ch u tz g e b i e t e, 136 800 : I " b 8 e t rete » e n Ost- und R o r d g e b i c t e , j- / 1 ‘00 o b e r schief i s ch e Aiifstandsschüven unv .l öuf die a b getretenen W e st g e b i e t e.
Friedenswers sämtlicher Schäden wird für Liqui ri,n>^I^âden auf 7,6 Milliarden, für Gewaltschäden auf g^ insgesamt auf rund 10,1 Milliarden
-f b^’fc Schäden sind bis zum 1. Dezember 1927 als 'jk V^Oinng bewilligt worden insgesamt 1014 Millionen
" bon "uf Liquidationsschädey rund 129, auf Ge Ä m 6c:t ?und 585 Millionen entfallen. Weitere 59 test»»'U- ^uird das Reichsentschädigungsamt noch aus lli PvZ ü> daß sich die Gesamtentschädigung auf ruilv Wivatt, ^ ^6^ Schadens belaufen werde. Gegenüber dem iieih' Umfang der Schäden stehe die begrenzte finan- Scaier^lunssfühigkeit des Reiches, die der Reichs- lü bie Rotwendigkeit auftrwge, bei der Regelung
Bargeld statt Ware.
2Uë der Dawes-Plan in Kraft trat, bestimmte man, daß die Abzahlungen ins Ausland nicht in Geld, sondern in Waren erfolgen sollten, Damit die deutsche Währung nicht erschüttert werde. Der Generalagent für die Reparationszahlungen sollte die Zahlungen leisten, die sich aus Verträgen zwischen einem Deutschen und einem ausländischen Kaufmann ergeben. In einem solchen Falle vereinbarten die beiden vertragschließende» Teile, daß es sich um eine Lieferung auf Reparationskonto handeln solle. Die ausländische, beispielsweise französische Regierung stellte dann einen Wechsel auf den französischen Besteller aus, der ihn wiederum an den deutschen Lieferanten weitersandte, und dieser erhielt sodann die vereinbarte Zahlung durch Die Reichsbank. Der Sinn der Verträge mürbe aber hintergangen, indem von Deutschland nur ein Teil in Waren, ein anderer Teil der Bestellung aber in bar geliefert wurde. Dadurch gewannen die beteiligten Firmen in Frankreich erhebliche Beträge, die sie mit deutsche» Freunden geteilt haben sollen. Die Beträge, nm die es sich bei der Lieferung von Vieh, Saatgut und Hopfen handelt, sollen eine nicht zu unterschätzende Höhe erreicht haben. Für die deutsche Wirtschaft sind die Schiebungen, die Bargeld aus dem Lande herausführten, natürlich eine große Schädigung.
Deutsche Maßnahmen.
Die deutsche Regierung hat, wie mitgeteilt wird, seit Monaten die Angelegenheit verfolgt und bereits deutsche Firmen wegen Verfehlungen gegen die Wallenberg-Vorschriften für schuldig erklärt. Eine Schädigung deutscher Interessen vuxch die betrügerischen Manipulationen liegt ist sofern vor, als für Sachlieferungen bestimmte Beträge teilweise als Barzahlung von deutschen Firmen an sran- zöstsHc Firmen überwieje» worden sind. Die uueAaubte» Operationen haben ffd) bis zur Entdeckung selbstverständlich ohne Kenntnis der deutschen und der alliierten Re parationsinstanzen vollzogen.
der Schlußentschädigung eine im Interesse der Geschädigten zu bedauernde, aber durch die Verhältnisse gebotene dringende Zurückhaltung zu üben.
Die Gesamtbelastung des Reiches, die durch die Bewirkung der Barzahlungen, die Verzinsung und Tilgung begründet wird, beläuft sich auf rund 1 561,1 Millionen Mark.
polnisch-litauische Spannungen.
Beiderseitige Drohungen.
Wie aus W il n a gemeldet wird, fand nach der letzten Schießerei an der polnisch-litauischen Grenze zwischen je einem Vertreter der polnischen und der litauischen Grenzwache eine Zusammenkunft statt. Hierbei forderte der litaui'che Vertreter, daß die Grenzpfähle über den Assantsee hinausgerückt würden, da dieses Gewässer noch zu Litauen gehöre.
Der polnische Offizier verweigerte die Ausführung dieses Verlangens und kündigte an, daß im Falle des Umschlagens oder Wegrückens der Grenzpfähle die polnischen Grenzschutzsoldaten entsprechend vorgehen würden. Der litauische Vertreter bleibt jedoch dabei, daß die litauische Grenzwache die Grenzpfähle versetzen werde. Angesichts dieses litauischen Verhaltens hat man auf polnischer Seite beschlossen, in dem Gebiet des Assanisees einen b eso n- 'deren Grenzposten aufzustellen.
Volkstraueriag 1928.
Der Ausschuß für die Festsetzung eines Volkstrauer- ' tages, dem die Religionsgemeinschaften und die großen deutschen Körperschaften unter Führung des Volksbundes ' Deutsche Kriegsgräberfürsorge, e. V., angehören, beschloß im Benehmen mit den zuständigen Behörden einstimmig, den Volkstrauertag zürn Andenken an die im Weltkrieg gefallenen Helden auch in diesem Jahr am fünften Sonntag vor Ostern „Reminiszere" (4. März 1928) in ähnlicher Weise zu begehen, wie dies in den Vorjahren der Fall gewesen ist. Die Feier soll in Gottesdiensten, Läuten der Glocken im ganzen Reich und Saalfeiern bestehen. Zwecks Veranstaltung der Feiern in Berlin hat sich ein engerer ' Arbeitsausschuß gebildet, der mit der Vorbereitung der ’ Feier» begonnen hat. Die immer noch ausstehende gesetzliche Festlegung des Volkstrauertages wird weiterverfolgt.
Meine Seitens für eilige Leser
* Große Betrügereien bei Reparationslieferungen sollen in Zusammenarbeit von deutschen Lieferanten und französischen Abnehmern zum Schaden der beiden beteiligten Staaten begangen worden sein. Die Untersuchung ist eingeleitet.
* Der HaushaltsausMuß des Reichstages hat seine Arbeiten . nach der Weihnachtspanse mit der Beratung des Etats für 1928 wieder ausgenommen.
"i: ^ni Holtenauer Hafen bei Kiel wurden erhebliche Muni- Zionsbestände beschlagnahmt, die unter b?r Bezeichnung „Maschinenteile" über Halle eingetroffen waren utib ans einen norwegischen Dampfer verladen werden sollten.
* Das erste Transatlantik Passagierlustschiss bauen die Engländer; es soll im Herbst dieses Jahres seine erste Überfahrt versuchen.
Boykott.
In unserem lieben deutschen Vaterlande geht es ja nun einmal recht merkwürdig zu, sobald die Geister Poli- INch aufeinanderplatzen. Im Krieg der Völker gegenein- ander geht es kaum heftiger zu-; denn im politischen Kampf ist auch fast jedes Mittel recht. Bei dem in der zweiten Instanz jetzt beendigten Prozeß Badicke—v. Tresckow stand wenigstens im Hintergrund eins dieser Kampfmittel als wichtigste Streitfrage, als Mittelpunkt zur Verhand- lung' der gesellschaftliche Boykott aus politischen Gründen. Neuartig für die Gesellschaftskreise denen Kläger wie Beklagter angehören; neuartig aber doch iiicht mehr in seiner Anwendung im Kampf zwischen „Kapital und Arbeit". Dort wird die Fabrik boykottiert, die bestreikt wird, dort verfällt dem Boykott der Arbeitskollegen wer sich als „Streikbrecher". betätigt.. Boykott auch lei Der häufig gegen Den anders Organisierten, den man sich auch nicht scheut, durch weitergehenve Drohungen aus Lohn und Brot zu bringen. Boykott auch mit Hilfe der „Schwarzen Liste", über sie ausgesperrte Arbeiter zu klagen hatten, weil sie unter ihrenr Druck neue Arbeit nicht oder nur sehr schwer erhielten.
Das sind so ein paar Beispiele, wie tief sich der Boykott schoii in unseren Wirtschaftskampf als beliebtes Mittel eingefressen hat,, als Kampfmittel meist sehr unerfreulicher Art. Bei Den vielen Übergängen zwischen wirtschastlick-em nnd poHHidfeni Kampf ist es ratsächlich auch in Den letzten tief eingedrungen.. Egal, ob Der Saal besitzer von der einen oder anderen Seite durch Boykottandrohung sich nötigen lägt, bestimmten politischen Parteien seinen ^aal für Versammlungszwecke zu sperren, oder unter ähnlichen Drohungen Geschäftsleute gezwungen werden, Werbe- Plakate bestimmter Parteien auszuhängen oder nicht aus- zuhüngen — all dies sind wirtschaftliche Mittel im Kampf der politischen Parteien. Da ist denn nun jener gesellschaftliche Boykott auch nur ein Schritt weiter in dieser ganzen unerfreulichen Entwicklung, bei Der man allerseits nur an das bekannte Wort denken mufft „Und willst du nicht mein Bruder sein, dann hau' ich dir den Schädel ein/
Man will ja in dem neuen Strafgesetzbuch all dem gewisse Schranken setzen, besonders dieser „gejeüfchaftliche" Boykott soll durch Strafandröhung verhindert werden. Dabei Dürfte man aber doch wohl nicht stehenbleiben, nur wird man sich bei der Formulierung Der Tatbestandsmerk- male aus sehr unsicherem Boden bewegen. „Gesellschaft" selbst ist schon ein ganz unbestimmter Begriff und zu ausdrücklichen Verabredungen — die zum mindesten vorliegen müßten — braucht es gar nicht zu kommen. Auch zum Teil nicht in jenen anderen Fällen des politischen und wirtschaftlichen Boykotts, Die oben erwähnt sind und vielfach viel verhängüisvoller wirken können als sein „gesellschaftliches" Gegenteil. Gerade aber, weil namentlich der wirtschaftliche Boykott schon seit langem als Kampfmittel sich vurchgesetzt hat — man denke auch an die daraus entstehenden Konflikte mit dem Grundsatz Der Koalitions freihcil, Die ja in Der Rcichsverfassung besonders eindringlich geschützt wird —, wird bei Dem entsprechenden Ver suche, den Boykott in seiner gesamte» Ausdehnung zu beschränken, sofort eine überaus scharfe Ablehnung weiter Kreise einsetzen, Die auf dieses „bewährte" Kampfmittel nicht verzichten wollen. Sehr labil, sehr schwankend ist die Grenze zwischen dem an sich erlaubten Boykott und jenem Vorgehen, das nichts anderes als Terror ist.
Das Ganze ist also eine ziemlich „kitzlige Geschichte", deren Behandlung die ungeahntesten Weiterungen auslösen kann. Ein wirkliches Mittel dagegen wäre auch nicht das Gesetz, das die so verschieden gelagerten Verhältnisse saunt in eine klare Form pressen sann/ sondern vielmehr eine wirtschaftlich-politische Erziehung, die auch in dem Andersdenkenden einen Volksgenossen sieht.
Oer Fall Badicke-v. Trescksw
und die preße.
Der juygdeutschc Komtur Hasso v. Tresckow hatte, wie bekannt, gegen den Kreisoffizier Der Reichswehr Major außer Dienst Badicke einen Beleidigungsprozeß angestrengt, weil er sich durch einen in einer Berliner Zeitung erschienene» Artikel, dessen Verfasser Badicke war, gesellschaftlich schwer geschädigt. das heißt: von seinen Siandesgenosse» bovkottiert suhlte. Während Badicke in der ersten Instanz zu einer erheblichen Geldstrafe verurteilt worden war, ist er, wie gemeldet, in der Berufungsinstanz auf Kosten des Privatktägers frei# gesprochen worden. Dieses Gerichtsurteil wird in Der Presse aller Parteirichtungen lebhaft besprochen.
Im sozialdemokratischen Vorwärts liest man: „Das Urteil ist mehr politisches Kompromiß als Rechtsspruch. Die Folge wird eine Verstärkung des Mißtrauens in die Rechtsprechung sein. Der Reichskanzler Marx ist an Dieser Wirkung des Falles. Tresckow nicht unschuldig. Das sind die Wirkungen des Aüiidulsscs mit den Deutschnationalen!" Das demokratische Berliner Tageblatt schreibt: „. . Gegen v Tresckow trat sogar der Kanzler auf und verkündete von der höchsten Tribüne, er sei ein Verworfener, den mit Recht alle gutgesinnten miede». Und als endlich der Verfolgte an die Tür Der Justiz klopfte, damit sie ihm helfe und Die Reinheit seines Willens bestätige, da wurde er auch Don zurückgewiesem Hinab mit Dir in die Hölle der Vereinsamung und Verachtung! Du beschwerst dich zu Unrecht über deinen Gegner, er hat recht gehandelt. Der Bövkott! Das ist der Sinn des Urteils . . ." Die gleichfalls demokratische B o s s i f ch c Zeit u n g meint, daß „dieser Prozeß Den verantwortlichen Führern der Reichs- locbr klar erwiesen haben muß, wie gefährlich Die Ehe mit dem Großgrundbesitz ist Mögen- auch tausend Fäden zwischen dem Reichswehroffizierkorps und dem Landadel bestehen: im vaterländischen. Interesse liegt es nicht, wenn Männer wie Badicke 'sich in Fragen Der Kabinettsbildung und der Reichsverfassung einmengen."
Im Gegensatz hierzu schreibt die mittelparteiliche Den 1 s ch e Allgemeine Zeitung: „Rach dem Willen Der Linken sollte in dem Major Badicke, der auf der Anklagebank saß, Der