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Zul-aer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg Zulöa- unö tzaunsLal*Zulöaer Kreisblatt

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Air, 441*^8

8uUu, Dienstag, 2 t. F.vruur

5. Jahrgang

drei Wochen Gefängnis für Krantz.

Aas Ärtètt im Kmntz-Prozeß.

Reiwochlge Gefängnisstrafe wegen verbotenen

Waffeniragens.

Nach ctiva dreistündiger Beratung deS Gerichtes mürbe anr Montagabend das Urteil gegen den Angeklagten Mu! Kraust vom Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Duft «kündest Paul Krantz »vurde wegen verbotenen Lasse n t r a g e n s zu drei Wochen Gefängnis ver- urteilt im übrigen aber sreigesprochen. Die Strafe wird Ms die erlittene Untersuchungshaft angerechnet. Die Saiten des Verfahrens trägt, soweit Verurteilung erfolgt st, der Angeklagte, im übrigen die Staatskasse. Das Urteil wurde im Zuhörèrraum mit lebhaftem Beifall aus- gMMme».

Nach mehrtägigen Verhandlungen sind also jetzt die iw Zwischenfällen und Aufregungen so reichen Verhanv- 1 tagen gegen den Oberprimaner Krantz zu Ende gegangen. Är letzte Tag der Verhandlung war angefüllt mit Plä- doycis Der Staatsanwaltschaft und v^s Verteidigers, der selbstverständlich rur seinen Mandanten Freispruch be- «ebrit. Der Angeklagte selbst betonte am Schlüsse der Verhandlung nochmals seine völlige Uns ch u l d und bat um Freispruch, damit er als Mann wieder gutmachen läniitc, was èr als junger Mensch verfehlt habe. Wie man iaht, ist das Gericht seinen Wünschen nahezu nachgekom- « und hat eigentlich auf Freispruch erkannt, denn die über den Angeklagten verhängte Gefängnisstrafe von drei Kochen ist nicht auf die von der Staatsanwaltschaft ec- hobene Anklage wegen Totschlages erfolgst

3m übrigen wird über den Verla, ls des letzten Ver- .iMungstages noch berichtet:

> ürantr-Prozeß beantragte Staatsanwalt Steinbeck N üüsiünvlgem Plädoyer gegen den Angeklagten Krantz M^ Umeinschaftlichen Totschlags eine Gefängnisstrafe von -« Jahr, ferner wegen Vergehens gegen die Waffenver- »»chtzâen Monat Gefängnis. Diese beide» Strafen sollen * ««'r Kesamtstrase von einem Jahr und einer Woche Gc- i ßnlo zusamniengczogeu werden, wovon sechs Monate und "^ Monte als durch die Untersuchungshaft verbüßt gelten foucn.

, 3h seinem Plädoyer begann der Staatsanwalt mit der vglilelluitg der Tat, die er aus die Verabredung von zwei mralych defekten Jugendlichen zurücksührte, zwei andere ^'nwlj ebenso zu bewertende junge Leute zu ermorden und .m sch selbst zu erschießen. Als Motiv ummte er für

- r Sckeller Haß, für Krantz Eifersucht. Er gab j1"1 ein Charakterbild des -Angeklagten und stellte die Tat " llnen Einzelheiten zusammen. Nach seiner Darstellung hat Man!; an der Tat Günter Schellers mit vollem Bewußtsein genommen. Hinsichtlich Hilde Schellers stellte der Staats- u«alt fest; daß sie die moralische Mitverantwor- '"si iiir die Tat, trägt. Ihre Aussagen über die Tat selbst "ane ci als Mochaus glaubwürdig.

be, der strafrechtlichen Würdigung der Tat verwies er Vie .^Wprenen daraus, daß sie ihr Urteil nach freiem Ermessen i» '«.bn hätten. Dieses freie Ermessen nehme er auch für sich 7 'WrMj. Die Anklage werfe Dent Angeklagten drei ''Hile vor:

Verabredung zum Morde, Mithilfe bei der Ermordung Stephans und verbotenen Waffenbesitz.

. fum Morde Aiege zweifellos vor, daraus stehe i- von mindestens einem Jahre. Bezüglich

- > Ernstlichkeit des verabredeten Planes bestünden nach An- z.0" Sachverständigeü Zweifel. Nach dem Grundsatz iw, V° ^"" üm Zweifels falle entscheidet man sich für ^ -/MUagleu) beantrage er Damm die Freisprechung des » 0?RCw 1,011 dieser Anklage. Die Anklage wegen Mordes t'ciL L rt cu Mässen, weil die Überlegung gefehlt habe. ES iir W '^ auch dann noch ein schweres Verbrechen zu sühnen, äöun^ '' taterschast a m Totschlag, der vorsätzlichen reila-n,^^"^ Überlegung, an der Krantz mitverantwortlich wnoiunien babe.

AhMptsgramm und Reichsregierung.

- Harte Kämpfe bevorstehend.

V Die Ausarbeitung des vor bet Neichstagsvertagung t3 mitgeteilten Notprogramms der Regierung »Aichtrgt das Kabinett schon jetzt so weit wie mdgüÄ da die Minister in der zweiten Hr. Ze der ^oqe durch ben Besuch des Königs von Afghanistan stark Wruch genommen sein werden

vbfchon es noch nicht genau feststeht, wann die Neu- Uen^ Reichstag erfolgen sollen, bereitet man sich ."halben darauf schon jetzt vor, zumal es sicher ist, daß "h biesmal um ein hartes und bewegtes Riitgen han- .,'.A wird. Wenn der Reichstag nach der Pause wieder i? H mentritt, werden die Verhandlungen zwischen den «ffi über die Einzelheiten des Notprogramms eben- ich ,.,^. uiter Kraft entbrennen und es wird wahrfchem- iächst-.,, ir"? krisenhaften Zuspitzungen fehlen. ^on der ^, - ' En Wicklung und ihrem Abschluß durch die Wahlen thu-,.* Abhängen, mit welcher Regierungszusammen- ' '^ '"' Herbst zu rechnen ist.

Ablehnung des Metallarbeiter- schiedsspruchs.

Ani^n "' ^^h and lunge n am D ic n § t a g.

den 'UiiTs0^9 um 12 Uhr lief die Erklärungsfrist über ^taAMruch in dem Lohnstreit der mitteldeutschen -%^Sle ab. Die A r b e itge b e r haben diesen

" als untraabar abaclehnt. Die Funktionäre

Er habe seinem Freunde Günter Scheller die Pistole ge­lassen, als er in das Schlafzimmer ging, um Stephan zu er­schießen. Er habe Hilde Scheller mit Gewalt daran gehindert, ihrem Bruder in daS Schlafzimmer zu folgen. Er sei Günter Scheller in das Schlafzimmer gefolgt und habe die Tür ab­geschlossen. Durch seine Gegenwart habe er Scheller zu seiner Tat ermutigt und gestärkt.

Beide, Scheller und Krantz, hatten in bewußtem und ge- gcwolltem Zusammenwirken gehandelt. Krantz habe sich der vorwiegend intellektuellen Beteiligung an einem Totschlag schuldig gemacht. Der § 51 sei für die Tat nicht anzuwenden; Krantz sei zur Zeit der Tai nicht betrunken gewesen.

Noch während des Plädoyers des Staatsanwalts erschien der Angeklagte in Begleitung eines Arztes und einer Schwester

und nahm seinen Platz am Tisch der Sachverständigen ein. Zum Schluß führte der Staatsanwalt aus, daß nach einer Reichsgerichlsentscheidung die bloße Anwesenheit bei einer mit einem anderen gemeinsam beschlossenen und von diesem ausge- sührten Tal genüge, um die Rechtslage der verantwortlichen Mittäterschaft zu schassen. Dem Angeklagten Krantz sei diese Mittäterschaft durchaus zuzutrauen gewesen. Allerdings seien ihm seiner Jugend und' seiner besonderen Edarakteranlagen wegen und unter Berücksichtigung des Rauschzustandes mil­dernde Umstände zuznvilligen.

Der Vcrieiviaer. Dr. Frey appellierte zu Beginn seines Plädoyers an das Gericht, in diesem Falle nicht nur formal Recht zu sprechen, sondern mit Menschlichkeit und Ge­fühl, au die Sache zu gehen. Mit dem Ausdruck der Staats­anwaltschaftmoralisch defekt" könne man die jungen Menschen, um die es sich hier handelt, nicht abtun. Der Verteidiger wandte sich dann gegen' die Ausfübrung^-n des Staatsanwalt­schaft, daß dem Angeiiüdten die Tat zuzrurauen sei. Die Aus­sagen der Sachverständigen und die ganze Beweisaufnahme hätten diese Auffassung nicht bestärigt. Die Anklage auf ge- tflrinschastliche« Totschlag fei nicht zu halten. Nach einer neuen Reichsgerichtsentscheidung begründe Die physische Anwesenheit bei einer Tat nicht die Mittäterschaft. Die Staatsanwaltschaft habe sich bei ihrer Beweisführung in der Hauptsache auf Hilde Scheller gssiützt. Deren Aussagen seien aber zum Teil wider­legt worden durch Ellinor Ratti; zum Teil feien sie nicht voll glaubwürdig gewesen, weil sie in Der Erregung wahrgenoiw

Die Staatsanwaiischaft habe als Motiv Eifert uch t an­gegeben. Wer Eifersucht habe, wie die Beweisaufnahme er­geben habe, nicht vorgelegen. Es könne sich höchstens um sine Gekrtznkthei t handeln, die aber nicht ausreichend gewesen sei, um eine solche Tat wollen zu lassen.

Fällt das Motw, so fällt auch die Anklage für Krantz auf diese Art. Eine Verurteilung fei nur möglich, wenn der Vorsatz zur Tat nachzuweisen sei. Von Vorsatz könne aber bei Krantz keine Rede sein, das hätten alle Sachverständigen fest­gestellt. Sie hätten namentlich eine Beeinträchtigung der freien Entschlußsasiung des Angeklemten eingetâumt Der Verteidiger beantragte zum Schluß die y r e i s p r e ck u n g des Ange- k l a g t e u und erklärte, er plädiere nicht gern für den 5 51, aber wenn alle vorgetragenen Gründe für seine Freisprechung Hiebt ausreichn sollten, dann müsse er daran erinnern, daß a 11 c Sachverständigen für Günter Scheller den § 51 zugebilligt hätten. Wenn Güpter Scheller für seine Tat nicht verantwort­lich gemacht werden könne, könne es aber auch keinen Mittäter geben.

In seiner Antwort verwahrte füll der Staatsanwalt da gegen, die Sachverständigengutachtelt nicht genügend berück-, sichtigt zu haben. Er trat im weiteren nochmals für seinen An­trag ein. Dann wandte er sich gegen Die Ausführung des Ver­teidigers, daß die Anklage auf Totschlag unlogisch.sei, weil ein Plan zur Tat nicht bestanden habe. Zum Tatbestand J>cs Mordes gehöre Überlegung unmittelbar bei Begehung der -tat. Hier habe aber diese Überlegung im Augenblick der Tat gefehlt, obwohl vorher ein Plan gefaßt worden fei. Dabei liege Tot- **la^er° erte i big er trat danach nochmals für Die Freisprechung ein.

Angeklagter Krantz erhielt dann das «chluywort. Er sagte, er sei an der Ausführting der Tat unschuldig. Er bitte das Gericht, ihm durch Freispruch die Möglichkeit zu geben, als Mann das sühnen z» können, was er als Kind moralisch acfünbiat habe.

der Arbeitnehmer sind in Halle zusammengetrcten, um zu den, Schiedsspruch Stellung zu nehmen. Der Vorstand der Bezirkskonferenz sprach sich für die Ablehnung der Entscheidung der Schlichterkammer aus. Eine Lohn­erhöhung um fünf Pfennige genüge ihnen nicht.

Da aber die Erklärungsfrist verstrichen ist, ohne daß eine Antwort der Arbeitnehmer vorliegt, gilt der Schieds­spruch nun auf Grund des S 22 der Ausführungsverord­nungen zur Schlichtungsordnung auch seitens der Arbeit­nehmer als abgelehnt.

Der Reichsarbeitsminister hat aber die Parteien zu Dienstag, den 21. Februar, zu einer unverbindlichen Aus­sprache über die etwaige BerbindlichkeitscrklSrung des Schiedsspruchs nach Berlin geladen.

Meine Zeitung für eilige Leser

* Daö im Dezember 1927 nach einem Beschluß des Volker- bundratcs zusammengetretene Sicherheitskomitee hat seine zweite Tagung in Gens eröffnet.

* Der Primaner Krantz wurde zu drei Wochen Gefängnis wegen verbotenen Waffentragens verurteilt, im übrigen frei- gesprochen.

* Die Bürgerschaftswahlen in Hamburg ergaben keinerlei wesentliche Mandatsverschlebungen, so daß es wahrscheinlich bei der bisherigen Mehrheilskoalition verbleiben wird.

* Im mitteldeutschen Metallarbeiterkonflik, sind beide Par­teien zu neuen Verhandlungen vom Reichsarbeitsminister ge­laden worden.

* Die Olympiade in St. Moritz fanS am Sonntag ihren Abschluß.

Aman Mah zum Gruß.

Trotz Regierungskrise und trotz Krantz-Prozeß wird' ein paar Tage hindurch der Besuch des Emirs von Afgha­nistan, Aman U l I a h, wenigstens in Berlin die Sen­sation sein; ist es doch, der erste offizielle Königsbesuch, den das neue republikanische Deutschland erhält. Schwie­rigkeiten und Kopfzerbrechen hat es ja auch genug gekostet, den Gast würdig zu empfangen. Nach dem, was er in dieser Hinsicht bisher schon in Rom, Paris und Brüssel erlebt hat, bedurfte es eines besonderen Aufwandes auch in Berlin.

Aber noch ein anderer Grund ist es, der die Herzlich­keit des Emvranaes unterstreicht: Aman UH ab war schon

Der afghanische Gesandte in Berlin, Achmed Ali, der jetzt feinen König in der Recchshauptstadt empfängt.

als Prinz der' Traget deutschfreundlicher Gesinnung während des Krieges am Hof in Kabul, der Hauptstadt Afghanistans. Gewiß war die Stellung des damaligen Emirs außerordentlich schwierig: die Russen im Norden, die Engländer im Osten und Süden drückten aus die Grenzen, drückten aus die politische Haltung, so daß der Emir Habib Ullah wirklich manchmal kaum wußte, wie er sich hierbei durchlavieren sollte. Aber schließlich neigte er doch mehr nach der englischen Seite hinüber und wies deutsche Bündnisanträge, die ihm durch eine besondere Expedition quer durch das von Russen und Engländern besetzte Persien zugeleitet wurden, mit dem Hinweis namentlich auf die,große Schwäche der türkischen Militär­macht ab. Habib Ullah ist dann im Februar 1919 er­mordet worden; der Versuch seines von den Engländern bestochenen Bruders, sich auf den erledigten Thron zu setzen, wurde aber von dem sehr populären Aman Ullah rasch vereitelt.

Nach dem Kriege haben sich dann neue Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan gebildet. Eine ganze Reihe deutscher Arzte, Ingenieure, Lehrer, aber auch Handwerker sind auf Veranlassung der Regierung nach Kabul hinausgezogen, um in Afghanistan deutsches Können und deutsche Kultur zu pflegen. Hatte der neue Emir doch nach außen hin eine stärkere Unabhängigkeit England gegenüber dadurch erhalten, daß mit seiner Thronbesteigung die bisherige Zahlung der englischen Unterstützungen eingestellt wurde. Fit den Jahren nach dem Weltkrieg ist das Land aber auch wirtschaftlich außer­ordentlich aufgeblüht, nicht gum mindesten deswegen, weil es Aman Ullah verstand, seine Militärmacht auszu­bauen und auf eine solche Höhe 31t bringen, daß er den Engländern doch wohl eine recht harte Nuß zu knacken geben würde, wenn sie etwa wieder einmal wie früher so oft versuchen würden, die Unabhängigkeit des Landes anzutasten.

Aber es ist ja- überhaupt so manches. anders gewor­den in Vorderasien, seitdem der Druck von Norden, also von Rußland her, gewichen ist. Ebenso hat England das Ziel nicht erreicht, das es sich gesetzt hat, nämlich ganz Arabien, Persien und Afghanistan seinem Einfluß zu unterwerfen und damit ein Glacis für Indien zu schaffen. Wenn jetzt Aman Ullah Europa durchreist, so tut er es nicht als ein Scheinsouverän, sondern als ein Herrscher, der die Tradition seines Geschlechtes und seines Volkes, seine Freiheit und seine Unabhängigkeit, gewahrt und ausgebaut hat.

Aman Llllahs Berliner Wohnung.

Während seistes Berliner Aufenthalts wird das af­ghanische Königspaar bekanntlich im Prinz-Albrecht- Palast in der Wilhelmstraße wohnen. Man hat in Dem Schlosse alles so gelassen, wie "es bisher war; nur unten am Portal ist die Uhr mit arabischen Ziffern bersten worden, weil der König, wie sich das während seines Be­suches in Paris herausgestellt hat, mit den europäischen Uhren einige Schwierigkeiten hatte. Die Rampe und die über fünfzig Räume des Palastes erhalten reichen Blu­menschmuck. Im Erdgeschoß sind Privatgemächer für das Königspaar eingerichtet worden, Schlafzimmer, Audienz- saal, Boudoir der Königin, Ankleide- und Badezimmer.' Im oberen Stockwerk werden die Schwester des Königs, die Schwester der Königin und der Schwager des Königs sowie das engere Gefolge, der stellvertretende Außen­minister, der Hofminister, der Präsident des Staatsrates, mehrere hohe Offiziere und der Leibarzt wohnen. Das übrige Gekölae erhält Zimmer im zweiten Stock. Alle