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Zul-aer Anzeiger

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m Befett Jahrzehnten ist derart t * I so zahlreiche ttbergaugsformen di, Industrie entstehen lassen, daß

-JE? L L°â «r tntt im Reichswirtschaftsrat in Ausschuß des Reichsverbandes des

Deutschen Handwerks zusammen. An diese Tagung schließt sich eine parlamentarische Kundgebung deS Reichs- Verbandes, bc. der zu der soeben dem Reichstag zugegan- genen Handwerksnovelle sowie zu dem BerufsauSbit» SiniX^Ä" Ä>ÄS Schlichtungswesens Stellung genommen werden soll

Gewiß hat die Theorie eine ganze Anzahl von Merk- mlen aufgestellt, nach denen sich der Handwerks- vom industriellen Betriebe unterscheidet aber das wirt- S'^Ä/V Entwicklung besonders in den " v vielgestaltig geworden, hat v . _ , -, t 1 zwischen Handwerk und Industrie entstehen lassen, daß die eindeutige Festlegung, ob es sich bei einem Betrieb um einen solchen des Hand­werks oder einen der Industrie handelt, außerordentlich schwierig, bisweilen fast unmöglich erscheint. Nur genaue Kenner aller näheren Umstände können eine einigermaßen zutreffende Entscheidung darüber fällen; gibt es doch eine iianze Re,he von Handwerksbetrieben, die großen Jn- dustrieunternchmungen auf das unmittelbarste ange- gliedert sind, so namentlich in der Textilwirtschaft

Was nun Handwerks- und was industrieller Betrieb ist einmal wirklich festzustellen, und zwar unmittelbar aus der Praxis der Sachverständigen heraus, ist wohl der wichtigste Vorschlag, den der Gesetzentwurf zur Ände­rung der Gewerbeordnung (H a n d w e r k s n 0 v e l l e") macht; denn die Handwerkskammern sollen künftig ein Verzeichnis führen, in das diejenigen Gewerbetreibenden einzutragen sind,die in dem Bezirk der Handwerks­kammer selbständig ein Handwerk als stehendes Gewerbe ausüben (Handwerksroll e)". Man will endlich einmal dadurch feste Grundlagen für die Wahlen zur Handwerkskammer sowie für statistische Erhebungen über den Umfang und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handwerks schaffen. Es kommt dabei durchaus nicht darauf an, daß der Inhaber des Betriebes eine Einzel- krson ist, sondern auch im Handwerk haben sich Qie sehr stark nach der Richtung hin ver- ichdven, Handwerksbetriebe auch in der Form der Genossenschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haf­tung, also als juristische Personen geführt werden. Da­gegen sollen in die Handwerksrolle grundsätzlich jene Be­triebe nicht ausgenommen werden, die in die Form der Aktiengesellschaft und der Kommanditgesellschaft auf Aktien übergefuhrt worden sind, reiner Kapital­gesellschaften also, bei denen der finanzielle Träger des Betriebes vom tatsächlichen Leiter losgelöst ist. Gerade

aber diese enge Verbindung des Betriebsinhabers mit dem Betrieb ist eines der wichtigsten Merkmale des historisch gewordenen Handwerksbetriebes.

Wo überwiegend Waren zum Absatz an die Kund­schaft auf Bestellung hergestellt oder handwerkliche Leistungen gleichfalls auf Bestellung der Kundschaft be­wirkt werden, ist der handwerkliche Charakter eines Be­triebes auch dann gegeben, wenn dieser ein Teil eines Gesamtunternehmens ist. Er kommt dann also in die Handwerksrolle hinein. Natürlich wird es recht zahl­reiche Streitfälle geben, da auch die Jndustrie- aad Handelskammer darüber mitbefinden muß, ob solche gemischten" Betriebe nun handwerklicher Natur sind. Denn bisweilen ist er nur reiner Hilfsbetrieb des In­dustrie-, Handels- oder sonstigen Unternehmens. Wesent- 1'4 aber ist eine genaue Festsetzung der Zahl jener, die Ä wirklich Handwerker sind, deswegen, weil die Hand­werkskammern hinsichtlich ihres Unterbaues geändert werden sollen; bisher waren sie Vertretungen des wirk­lich in den Innungen organisiert-- n Handwerks, während der Entwurf vorschlägt, das Wahlrecht zur Handwerkskammer allen selbständigen Hand­werkern zu verleihen, und zwar ebenso das aktive wie das passive.

Der Organisationsgedanke im Handwerk hat sich nach dem Jahre 1897, als die letzte Handwerkernovelle erschien, iMz außerordentlich durchgesetzt und der größte Teil der Handwerker ist in Innungen, darüber hinaus inJnnungs- berbänden, zusammengefaßt. Jetzt erhält ihre Selbstver- valtungsbehörde, also die Handwerkskammer, einen viel breiteren Unterbau und dem entspricht, daß künftigbin der ^taatskommissar bei der Handwerkskammer in Wegfall kommen soll; außerdem wird den künftigen Handwerks­kammern das Recht verliehen, bei den Güte- und Be- Ichwerdestellen zur Schlichtung von Streitigkeiten, die Wuschen Lieferanten und Abnehmern über Güte und Preis handwerklicher Arbeiten entstanden sind genau so, wie °'es Recht schon jetzt den Industrie- und Handels­ammern zusteht, beeidigte Sachverständige m bestellen. Natürlich bleibt eine allgemeine Staatsauf- W über die Handwerkskammer, aber nur als Ausfluß ^allgemeinen Aufsichtsrechts des Staates gegenüber ^Wstverwaltungskörpern des öffentlichen Rechts. An- 'tWë der unverkennbar steigenden Neigung im Hand- Zwangsinnungen an Stelle von allgemeinen freien Innungen zu setzen schon wegen der vielfach an- N^lossenen Jnnugskrankenkassen, sowie bei dem amckgang, den die früher in Süddeutschland sehr stark ver- mteten Gewerbevereine erfahren haben, sollen diese «Wren für die Bildung der Handwerkskammer mcht Mr in Frage kommen.

~te Handwerkernovelle enthält selbstverständlich m- W der beabsichtigten Umbildung der Handwerks- ammern noch eine ganze Reihe von Bestimmungen über irn r^n "Nd Befugnisse der neuen Kammern. Ein wenig Ä.1U es, ob die Grenzen dafür nicht allzu eng ge- sind. Vorläufig soll nun, um eine recht baldige hnw^1 der Handwerkskammern zu ermöglichen, eine ,°rl.aufige Handwerksrolle aufgestellt werden, der-^!^ gewisse Grundlage für den Kreis der Wahl- ^tlaten Lil iLâu die Luküellurm dieser Rolle ets

Fulda, Montag, 26. November

Dr. Stresemann für Reichsreform.

Volkspattei und Große Koalition.

Neuwahl des Parteiführers.

Der Zentralvorstand der Deutschen Volkspartei trat in Berlin unter starker Beteiligung aus allen Teilen des Reiches zu einer Sitzung zusammen. Der erste Vor­sitzende der Partei, Reichsminister Dr. Stresemann, schlug die Wahl des Geheimrats Dr. R i e ß e r- Berlin zum Ehrenmitglied des Zentralvorstandes vor, welchem Vorschlag die Versammlung einhellig zustimmte. Darauf erfolgte die Wahl des ersten Partcivorsitzenden. Auf Vor­schlag des stellvertretenden Versammlungsleiters, Reichs­ministers Dr. Scholz, wählte der Zentralvorstand durch Zuruf einstimmig den Reichsminister Dr. Strese­mann wieder zum ersten Vorsitzenden des Zentralvor­standes und damit der Partei. Dr. Stresemann nahm die Wahl an. Nach Erledigung der organisatorischen Fragen sprach der

Neichsaußenminister über die politische Lage.

Dr. Stresemann beschäftigte sich zunächst mit der er­strebten Großen Koalition» bereit Notwendigkeit der Minister entschiede» bejahte. Stresemann beleuchtete die vielen Krisen der letzten Jahre und forderte Vermeidung solcher dauernder Unzutrâglichkeiten für die Zukunft. Sowohl im Reiche wie in Preußen müssen feste Re­gien,ngs- und Mehrhcitsvcrhättnisse maßgebend sein. Die beabsichtigte Änderung des Reichstagswahlrechts und die Konkordatsangelegenheiten zog der Redner weiter in den Kreis seiner Betrachtungen und betonte schließlich die Dringlichkeit einer baldigen Reichsresorm.

Landtagsabgeordneter Stendel begann die Aus­sprache mit dem Hinweis, die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei habe gleichzeitige und gleichartige Regierungsbildungen im Reiche und in Preußen ge­fordert. Die Landtagsfraktion werde die Entwicklung im Reiche abwarten und zur gegebenen Zeit ihren Ein­fluß einsetzen, um auch in Preußen zu einer Regierungs- erweiterung zu kommen. Die Deutsche Volkspartei trete dafür ein, daß die zu regelnden Fragen des Konkordats nicht in Form eines Konkordats, sondern durch eine Ver­einbarung einer Lösung entgegengeführt werden. In keinen, Falle dürften Schulfragen Gegenstand eine'- solchen Vereinbarung sein, da diese rein inländische An­gelegenheiten seien.

Grundsätze deuMer WiNNastspolilik.

Der Reichswirtschaftsminister über wichtige Tagesfragen.

Auf der Tagung des Zentralvorstandes der Deutschen Volksvartei nahm Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius das Wort zu einem Vortrag über das ThemaGrund­sätze deutscher Wirtschaftspolitik". Er wies zimächst die gegen die Reichsregierung erhobenen Vorwürfe zurück, die Regierung täusche sich und das Volk über den Ernst der Wirtschaftslage. Im gegen­wärtigen Reichskabinett sei schon bei der Beratung der Regierungserklärung eine übereinstimmende Auffassung über das Nachlassen der Konjunktur und die daraus folgende vermehrte Arbeitslosigkeit vorhanden gewesen. Daher rühre die Ankündigung entschlossener Hilfsmaßnahmen, vor allem gegen die Krisengefahren in der L a n d w i r t s ch a f t und zum Schutze der Mittel­standes. Darauf sei auch der schwerwiegende Ent­schluß zurückzuführen, an die alsbaldige Endlösung der Reparationsfrage mit dem Ziele heranzutreten, nur eine solche Lösung anzunehmen, die die Erfüllung bestehenbleibender Verpflichtungen aus eigener Kraft, ohne Gefährdung der Lebenshaltung des deutschen Volkes, gewährleistet. Die Schwäche der deutschen Kapitalver- sorqnng beruhe auf Faktoren, die noch auf lange Zeit hin­aus ihre Wirkung ausüben müßten. Die außerordentlich

folgt durch die bisher bestehenden Handwerkskammern bis zu einem Zeitpunkt, der von der Reichsregierung fest­gesetzt wird und nach dem dann die Neuwahlen statt­finden werden. Das wird mit einigen Schwierigkeiten ver­knüpft sein, aber eine starke Unterstützung gewährt es, daß jetzt etwa drei Viertel des Handwerks in Innungen oder öffentlichen Verbänden organisiert sind; die Handwerks- novelle, die sich den geänderten wirtschaftlichen Verhält­nissen anzupassen versucht, will vor allem ein stärkeres Interesse des Handwerks an seinen wirtschaftlichen Selbst- verivaltunLskörper« herbeiführen.

0er «Schiedsspruch für gültig erklärt.

Die Berufungsverhandlung im Eisenkonflikt.

In der Berufungsverhandlung der Feststellungs- Aage in der Nordwestlichen Gruppe vor dem Arbeits­gericht in Duisburg verkündete der Vorsitzende, Ober­landesgerichtsrat Dr. Kramer, nach etwa zweistündiger Beratung des Gerichts folgendes Urteil:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil vom 12. November dahin abgeändert: Die Klage wird abgewiesen und der Kläger verurteilt, die Kosten zu tragen. Der Wert des Objektes wird auf eine MMio» Mark festgesetzt. .

Die Berufungsinstanz hat al,o den im Eisenkonflikt gefällten Schiedsspruch damit für gültig erklärt. Der ArbeitgeberverbandN 0 r d w e st" teilt mit, daß er sofort Revision beim Reichsarbeitsaericht einleaen wird.

5. Jahrgang

schlechten Zinssätze seien keine vorübergehende Erschei­nung. Die Frage der Deckung unseres Kapitalbedarfes rücke in den Mittelpunkt der von den Sachverständgien für die Endlösung der Reparationsfrage anziistellenden Untersuchungen und gleichzeitig in den Mittelpunkt der deutschen Wirtschaftspolitik überhaupt. In der Unter- Nützung der Außenpolitik liege eine Hauptaufgab»' Der Wirtschaftspolitik. Auch die Pflege des Binnen-- Marktes sei nicht vernachlässigt worden. Der Minister ließ sich alsdann über die verschiedenen Maßnahmen zur Er­leichterung der Wirtschaft aus allen wichtigen Gebieten aus. Erfolgreicher Wettbewerb mit der ausländischen Er­zeugung sei nur möglich, wenn die Herstelltlngskostcn nicht aus dem Rahmen der Weltwirtschaft herausfielen. Die Aufteilung wirtschaftlicher Zuständigkeiten auf verschie­dene Reichsministcrien, auf Länderregierungen und Be­hörden sowie autonome Körperschaften bringe die Gefahr der Zersplitterung und den Mangel an Einheitlichkeit mit sich. Dem müsse entgegengewirkt werden.

Die Entschließungen -er O. V.P.

Der Zentralvorstand der Deutschen Volkspartet nahm in seiner Sitzung folgende Entschließungen an, in denen es u. a. heißt:Außenpolitik: Auf den verschiedensten Wegen habe Deutschland versucht, die Verständigung mit seinen Gegnern herbeizuführen. Die VerständigungS- und Friedenspolitik sei Gemeingut des denkenden deut­schen Volkes. Der Sieg dieses Gedankens im deutschen Volke sei um so mehr anzuerkennen, als er von einem Volke ausgegangen sei, daß wie kein anderes die erbar­mungslose Härte des Diktates seiner Gegner in dem Leben des ganzen Volkes spüren müsse. Mit Bewußtsein habe die Partei eine Politik begrüßt, die durch die nach dem Kriege geschaffenen Vertragswerke der Verständi­gung zugleich die Verbindung mit dem finanziell mäch­tigsten Volk der Welt angebahnt habe, ohne dessen Mit­wirkung der Wiederaufbau unserer Eigenwirtschaft nicht möglich gewesen wäre. Als das Wichtigste im Locarno­abkommen sehe die Partei die Sicherheit am deut­schen Rhein und die Verhinderung der Fortsetzung der französischen Rheinpolitik gegenüber Deutschland. E- müsse festgestellt werden, daß dem Rechte Deutschlands auf Gesamträumung bis heute noch nicht Genüge ge­schehen sei. Vor allem müsse die moralische Abrüstung unserer Gegner gefordert werden. Für die Führung der Reparationsverbandlungen stehe die Partei auf dem Boden der kürzlich vom Reichsanßenmiulster im Reichs­tag gehaltenen Rede. Zu den Verhandlungen zwischen Staat undKirche: Die Deutsche Volkspartei tritt nach ihrer Grundeinstellung für den konfessionellen Frieden zwischen allen Gliedern des deutschen Volkes insbesondere zwischen dem evangelischen und dem katholischen Teil, ein. Die neuen Vereinbarungen mit dem Vatikan sollten nicht in der Form eines Konkordats, sondern in anderer Ver­tragsform zum Abschluß gebracht werden.

Einstimmig wurde eine Entschließung zur Wirt­schaftspolitik angenommen, in der es u. a heißt:

Die Deutsche Volkspartei erkennt die große Bedeu­tung der Gewerkschaften und der Unter­nehmerverbände für die Entwicklung der wirt­schaftlichen und der sozialen Verhältnisse an. Sie er­wartet aber, daß der Organisationsgedanke der Entwick­lung der Persönlichkeit zur höchsten Leistung für den Staat nicht hemmend in den Weg tritt und die Verbände ihrerseits von starkem Verantwortungsgefühl gegenüber der Wirtschaft und dem Staat durchdrungen sind. Die Deutsche Volkspartei verlangt deshalb eine Änderung des Sch l i ch t u n g s w e s e n s , die dieses vielfach ver­lorengegangene Perantwortnngsgefühl bei den Organi­sationen der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer wieder berstellt.

Im übrigen bleibe festzustellen, daß sich sowohl nach der rechtlichen wie nach der wirtschaft­lichen Seite nichts geändert habe. Die Aus­sperrung wird also weiter ausrechterhalten. Hoffentlich werden die Einignngsverhandlungen, die bis nach beni Berufungsurteil aufgeschoben worden waren, jetzt sofort wieder ausgenommen werden und bald zu einem beide Parteien befriedigenden Resultat führen.

Schiedsspruch i» der Metallindustrie Hagen-Schwelm.

Jiu Lohnstreit in der Metallindustrie Hagen-Schwelm wurde unter dem Vorsitz des stellvertretenden Schlichters folgender Schiedsspruch gefällt:

Das zum 30. November 1928 gekündigte Lohnab­kommen wird mit Wirkung vom 1. Dezember ab wieder in Kraft gesetzt. Ab 1. April 1929 erhöht sich der Spitzen­lohn dieses Abkomniens auf 83 Pfennige. Vom gleichen Zeitpunkt ab ändern sich sämtliche Sätze des Lohnschemas entsprechend dem bisher angewandten Schlüssel. Diese Neuergelnttg läuft unkündbar bis zum 31. März 1930. Die Erklärungsfrist läuft bis Montag, abends 10 Uhr.

Aaturlatafirophe auf den Philippinen.

Newy 0 rk. Nach Meldungen aus Manilla find die Philippinen von einer furchtbaren Naturkatastrophe Heim- gesucht worden. Ein Taifun, der schwerste seit 50 Jahren, hat Hunderte von Häusern zerstört. Nach den bisher vor- liegenden Meldungen sind 10 000 Menschen obdachlos ge­worden. Gleichzeitig brachen mehrere Vulkane aus. Nähere Nachrichten fehlen noch.