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Nr. 13 — 1930
Fulda, Donnerstag, 16. Januar
7. Zahrgang
Schacht lehnt politischen Ehrgeiz ab.
Tardieu wieder im Haag.
Die deutschen Vorschläge.
Da bei der Haager Konferenz nach dem durch das Vorgehen des deutschen Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht hervorgerusenen Zwischenfall wieder eine gewisse Beruhigung eingetreten ist, begann in sichtlich aufgeklärter Stimmung Mittwoch die angekündigte Sitzung der sechs einladenden Mächte. Auch der aus Paris zurückgekehrte französische Ministerpräsident Tardieu nahm daran teil. Nach mehrstündiger Unterhaltung wurde die Sitzung geschlossen. In der Hauptsache befasste man sich mit dem Vorschlag der deutschen Delegation über die aus gesetzlichem Wege herbeizuführende Teilnahme der Re chsbank an der Bank für internationalen Zahlungsausgleich. Die Gläubigermächte erklärten grundsätzlich ihre Zustimmung zu dem deutschen Vorschlag. Dieser soll jedoch von der Juristenkommission noch protokollreis gemacht werden. Die viel umstrittene Sanktionssormel wurde zunächst noch nicht erörtert, diese Erörterung behielt man sich sür die auf den Abend angesetzte erneute Zusammenkunft vor. Ebenso wollte man dann die Frage der Zahlungsmobilisierung anschneiden, eventuell aber auch erst am Donnerstag darüber sprechen.
Die Durchführung der deutschen Vorschläge ist so gedacht, daß nach der Zustimmung Schachts im Schlußprotokoll der Haager Konferenz die Mitwirkung der Reichsbank festgelegt wird. Es war zunächst noch nicht geklärt, ob aus diesem Grunde eine Veränderung des Reichs- bankgesetzes notwendig erscheint. Laufen die Dinge erfolgreich weiter, so wird man von der Heranziehung etwaiger deutscher Ersatzbanken absehen. Betont wird von der deutschen Seite, daß es sich nicht etwa um einen Vertrag der Reichsregierung mit dem Reichsbankpräsidenten, sondern nm einen Beschluß des Ministerrates handele, welchem die Anfrage an den Reichsbankpräsidenten folgte, wie er sich zu verhalten gedenke. Das Reichskabinett hatte in seiner Sitzung der Haltung der deutschen Delega-, tion im Haag rückhaltlos zugestimmt. Die deutsche Äb- ordnung trat 'abermals zu einer Beratung über den gesamten Stand der Verhandlungen zusammen. Eine private Unterredung zwischen Finanzminister Moldenhauer und Reichsbankpräsident Dr. Schacht ging voraus.
Die gesetzlichen Maßnahmen.
Bei der Beratung der geplanten gesetzlichen Maßnahmen entstand die Frage, ob eine bloße Verpflichtung der Reichsbank genüge oder ob nicht vielmehr im Hinblick auf die besonderen Funktionen, die der Uoung-Plan dem Rotenbankpräsidenten selbst anferlegt, auch die Persön- l i ch e Verpflichtung zur Mitwirkung für den Reichsbankpräsidenten ausgesprochen werden muß. Eine Besprechung mit Dr. Schacht ergab dessen Zustimmung zu einer Festlegung, die formell anch den zweiten Fall deckt. Auf den Zwischenfall wurde nicht mehr zurückgekommen. Für die Durchführung der geplanten Absicht gab es zwei Wege, die Bindung in Form eines Zusatzes zu dem Entwurf des künftigen Reichsbankgesetzes oder die Aufnahme einer einfachen Bestimmung in das Schlußprotokoll der Haager Konferenz. Man hat es vorgezogen, den ersteren Weg vorzuschlagen. Damit sind die Vertreter der Gegenseite grundsätzlich einverstanden.
^Oie Neichsbank wird sich fügen."
Reichsbankpräsidcnt Dr. Schacht gewährte dem im Haag befindlichen redaktionellen Vertreter eines größeren rheinisch-westfälischen Blattes eine Unterredung, in der erörtert wurde, ob man von einem Umfall Schachts und einer Veränderung seiner Prinzipien sprechen dürfe. Schacht gab dabei folgende Erklärung ab:
„Ich kann nicht verhindern, dass über mich Falschmeldungen verbreitet werden und dass ich angegriffen werde. Mein Standpunkt ist entgegen den Meldungen durchaus klar und von einem Umfall kann gar keine Rede sein. Ich erkläre nochmals, dass die Reichsbank sich einem neuen Gesetz selbstverständlich zu fügen hätte und fügen müsste. Dagegeri wird der Reichsbankpräsidcnt als solcher persönlich aus sich heraus zu entscheiden haben, ob er sich diesem Gesetze fügen kann oder nicht, o b e r b l e i b t oder geht. Ich habe durchaus teilte politischen Ambitionen, und wenn mir Cäsarenwahnsinn angedichtet wird, so lässt mich das kalt. Mein Standpunkt hat sich auf jeden Fall nicht geändert."
Mittlerweile soll über das Moratoriu m eine Verständigung in dem Sinne erzielt sein, daß Deutschland nach dem Ablauf eines zweijährigen Moratoriums die rückständigen Zahlungen innerhalb'des dritten Jahres zu leisten hat. Solange das nicht geschehen ist, könne ein „ neues Moratorium nicht gewährt werden. 5
Weitere Einigung im Haag.
Regelung der Sanktionsfrage.
In der Nachmittagssitzung der sechs Mächte ist die vor-' bereitende Formel zur Regelung der Sanktions- frage unverändert angenommen worden. In der gleichen Sitzung ist das Einverständnis der Gegenseite zu den von deutscher Seite getroffenen Vorbereitungen zur Schaffung gesetzlicher Maßnahmen erteilt worden, die eine Beteiligung der Reichsbank an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich s i ch e r st e l l c n.
Weiter ist eine Vereinbarung darüber zustande gc- kommen, dass die international gebundenen Bestimmun- gen des künftigen Reichsbankgesetzes entsprechend deutschen Wünschen auf einem weniger langwierigen und komplizierten Wege geändert werden können.
Die schwierige Bereinigung der Ostreparat'onen. Ungarn beharrt auf seinem Recht. — Einigung mit Bulgarien bevor stehend.
Die Verhandlungen zwischen den Mächten der Kleinen Entente und U n g a r n in der Reparationsfrage haben zu keiner Einigung geführt. Eine Annäherung ist lediglich hinsichtlich der Regelung gewisser Agrarforderungen erzielt worden. Zurzeit sind Besprechungen im Gange, in welcher Weise bei dem für Sonnabend erwarteten Abschluß der Konferenz ein offener Abbruch der Verhandlungen in der ungarischen Reparationsfrage vermieden werden kann.
In der bulgarischen Reparationsfrage fand eine Unterredung zwischen dem rumänischen Außenminister Mirounescu und dem bulgarischen Außenminister Burow über das beschlagnahmte bulgarische Eigentum in Rumänien statt. Dieser Streitpunkt ist die einzige noch offene Frage, welche einer Regelung mit Bulgarien im Wege steht.
Übereinkommen i» der Sachlieferungsfrage.
Den Haag. In der Sachlieferungsfrage ist ein grundsätzliches Übereinkommen zwischen Deutschland und den Gläubigerstaaten dahingehend zustande gekommen, daß die an den Sachlieferungen interessierten Mächte künftig direkte Verträge, und zwar jede einzelne Regierung einen Einzelvertrag mit Deutschland schließen sollen. Die bisherige Gesamtregelung der Sachleistungen fällt fort. Die Verwaltung und Aus^ Zahlung der Beträge für die Sachleistungen erfolgt durch die Internationale Bank. Ferner ist eine Gesamtregelung für alle noch schwebenden Zahlungen und Leistungen abgeschlossen worden.
$ Französische Blätter zur Sanktionsfrage.
Paris, 16. Jan. Zur Regelung der sogenannten Sanktionsfrage schreibt der im Haag weilende Außenpolitiker des „Journal": Man könne sich fragen, ab es nicht besser gewesen wäre, auf die Anrufung des Haager Gerichtshofes zu verzichten. Es sei aber unmöglich gewesen, ein Verfahren ausfindig zu machen, das allein die Interessen und Rechte Frankreichs wahre.
Der Außenpolitiker des „E ch 0 d e P a r i s" schreibt aus dem Haag, die Deutschen hätten ben' Vertrag von Versailles nicht einmal indirekt durch eine neue Unterschrift bestätigen wollen. Tardieu habe ihren Widerwillen geschickt ausgenützt, um sie zu veranlassen, eine individuelle Aktionsfreiheit zuzugestehen, von der Frankreich 1920 und 1923 bei der Besetzung von Frankfurt und bei der Ruhrbesetzung Gebrauch gemacht habe, die Frankreich aber durch das Londoner Abkommen vom 30. August 1924, das auf Herriot zurückzuführen sei, aufgegeben hatte.
Der Außenpolitiker des „Petit Journal" im Haag erklärt, es sei so gut wie sicher, daß die Sanktionsmaßnahmen eher wirtschaftlicher und finanzieller als militärischer Art sein würden, d. h. sie würden im Geist des Völkerbundstatuts und des Kellogg-Paktes ergriffen werden. Die Doppelerklärung im Haag biete eine wertvolle, durch Deutschland als legitim anerkannte Grundlage für die Anwendung der internationalen Rechtsprechung.
Reparaiionsausweis.
154 Millionen Mark in Reichsschatzanweifungen angelegt.
Der Generalagent für Reparationszahlungen veröffentlicht seinen Bericht für den Monat Dezember. Danach setzte sich die Gesamtheit der in den Händen des Generalagenten für Reparationszahlungen am 31. Dezember 1929 verbleibenden Geldbestände zusammen aus den laut dem Dawes- Plan sich ergebenden 74 028 089,45 Goldmark, und den laut dem Haager Protokoll sich ergebenden 327 465 220.01 Mark, Von den Saldi laut dem Dawes-Plan bestanden etwa 2,0 Millionen aus Mark und etwa 72,0 Millionen aus Devisen. Von den beiden Saldi laut dem Haager Protokoll bestanden etwa 86,8 Millionen aus Devisen und etwa 240,7 Millionen aus Mark. Von der Marksumme stellen etwa 154,8 Millionen die von Deutschland über die Verfügungen gemäss dem Haager Protokoll hinaus erhaltenen Gelder dar. Diese Summe ist dazu verwendet worden, um dem Reich Krediterleichterungen gemäß den auf Beschluß der Gläubigermächte bis zum 31. Januar 1930 verlängerten Bestimmungen ves Artikels I zum Anhang III des Haager Protokolls zu verschaffen, unb wurde, den Instruktionen der Gläubigermächte zufolge, zum 31. Dezember 1929 in Reichsschatzanweisungen zum Nennwert von 155 400 000 Mark, fällig am 31- Januar 1930, angelegt. Nach einem weiteren Beschluß der Gläubigermächte und unter vorzeitiger Verwendung der Summen. welche laut Dem Haager Protokoll im Januar 1930 verfügbar werden, wurden dem Reich weitere Krediterleichterungen im Betrage von etwa 61 Millionen Mark zur Jahreswende durch einen besonderen Ankauf von Reichs schatzanweisungen zum Nennwert von 61 Millionen Mark, va-' tiert 31. Dezember 1929 und fällig am 10. Januar 1930, verschafft.
Die Leistungen des Aufbringungsgesetzes.
Die Reichsregierung hat soeben eine Verordnung über die Jahresleistungen nach dem Aufbringungsgesetz für das Kalenderjahr 1930 veröffentlicht. Danach haben die ausbringungspflichtigen Unternehmer die Hälfte der Aufbringungsleistungcn für 1930, d. h 3.25 pro Tausend des aufbringungspflichtigen Betriebsvermögens, auf Grund neuer Bescheides die ihnen in nächster Zeit zugehen werden, bis zum 20. Februar 1 930 an die Finanzämter zu entrichten.
Das Umlegungsverfahren ist auch in diesem Jahre geboten, weil die auf Grund des geltenden Rechts zum i. April 1930 fälligen Zins- und Tilgungsbeträge aus der I n d u st r i e b e l a st u n g rechtzeitig bereitgestellt werden müssen. Ob die Erhebung des zweiten Teilbetrages der Jahresleistungen noch erforderlich werden wird, läßt sich aus den allgemein bekannten Gründen noch nicht übersehen.
Die Fünf-Mächte-Konferenz
Seit dem Eintritt Macdonalds in die Regierung hat fid
ein vollständiger Umschwung in der auswärtigen Politik Eng^ lands vollzogen. - —-------'------v -
1928 zwischen Chamberlain
ilen erinnern wir uns des
„ , . , . Jrianb vereinbarten Flottenkompromisses, mit dem England gegen Zugeständnisse Frankreichs den bis dahin streng vertretenen Grundsatz der Einbeziehung der ausgebildeten Reserven in die Aorüstung fallen ließ und hierdurch einerseits die Frage der Rüstungsbeschränkungen augerordentlich schädigte, andererseits die militärpolitische Vorherrschaft Frankreichs wesentlich stärkte.
Wir verfolgten mit Interesse die durch dieses Flottenkompro- miß geschaffene Verstimmung Amerikas und sahen schließlich, wie auf amerikanischen Druck dieses Kartenhaus plötzlich zusammensiel. Der Hintergrund dieses diplomatischen Zwischenspiels war trotz aller Ableugnungsversuche fraglos der Versuch einer Stärkung oder Erneuerung der Entente mit der Spitze gegen Amerika.
Das energische Auftreten Hendersons auf der ersten Haager Konferenz gegenüber den Franzosen, die Unterhandlungen Macdonalds mit dem amerikanischen Botschafter Dawes, Macdonalds Reise nach Amerika sowie seine Besprechungen mit dem amerikanischen Präsidenten Hoover, die Verhandlungen der japanischen Delegation in Washington zeigen zur Genüge, daß die englische Politik sich von den Fepeln Frankreichs befreit hat, daß sich auf der Konferenz in London zwei Gruppen gegenüberstehen werden, England, Amerika, Japan gegen Frankreich
em
Wie stark das machtpolitische Uebergewicht der einen Gruppe über die andere ist, erhellt am besten aus einer Gegenüberstellung der Tonnagestärken, nämlich rund 5 Millionen gegen 1,5 Millionen Tonnen, Wenn England nicht schon früher ein vorbehaltloses Einvernehmen mit Amerika suchte und fand, liegt es daran daß seine bisher hartnäckig verfolgte Politik der „Herrschaft über die See" ein Zusammengehen mit Amerika erschwerte.
Nachdem bereits Wilson bei den Friedensberhandlungen in Versailles für die „Freiheit der Meere" eingetreten, neuerdings Hoover die strikte Neutralität für Lebensmittelschiffe in Kriegszeiten gefordert, ist die Frage der „Freiheit der Meere" wieder akut geworben.
Wie vernichtend die Unterbindung der Lebensmittelversorgung im Kriege sein kann, hat England in seiner Blockade Deutschlands und umgekehrt in seiner eigenen Bedrohung durch die deutschen U-Boote gesehen. Der Umstand ferner, daß die Vereinigten Staaten sich in Zukunft die Störung ihres Ueber- seehandels unter keinen Umständen gefallen lassen, mag ein weiterer Grund dafür sein, daß England auf die Seeherrschaft endgültig verzichtet. Außerdem wird durch ein Zusammengehen Englands mit Amerika eine Tonnagestärke erzielt, welches die übrige Welttonnage um das Doppelte übertrifft.
Seit Versailles ist die vom 21. Januar ab in London statt-^ findende Flottenkonferenz der fünf Mächte, England, Amerika.! Frankreich, Japan Italien das wichtigste politische Ereignis, weil von ihrem Ergebnis die zukünftige politische Gruppierung ber, Großmächte, die allgemeine Abrüstung und letzten Endes der Weltfrieden abhängig sind.
Die Bedeutung der Konferenz kommt ferner dadurch zum Ausdruck, daß sie vom König von England persönlich eröffnet: und im St. James-Palast tagen wird.
Seit Monaten ist die ausländische Presse eifria beschäftigt, Zweck und Ziele der Konferenz eingehend zu erörtern und kritisch zu beleuchten.
Im folgenden soll eine Uebersicht der verschiedenen Anschauungen gegeben werden. Die Konferenz bezweckt zunächst, die <flottenstärken an sich zu begrenzen, um dem kostspieligen Wettrüsten ein Ziel zu setzen. Der Begrenzung (Limitation) soll eine Verminderung (Reduction) der einzelnen Schiffsklassen sowie deren Abrüstung folgen, bis schließlich das Endziel. Umwandlung der Kriegsflotten in Seepolizeiflotten, erreicht ist.
Die Begrenzung der Flottenstärken dürfte auf keinen Widerstand stoßen, da alle in Betracht kommenden Mächte den Kel- log-Pakt ratifiziert haben, wonach zukünftige Kriege, wenn auch nicht unmöglich, so doch unwahrscheinlich sind.
Ueber Zahl und Beschaffenheit der einzelnen Schiffsklassen indessen dürften die Meinungen weit auseinander gehen, weil eine schematische Regelung unmöglich ist, weil die 'Bedürfnisse der einzelnen Staaten verschieden sind, sich nach Lage und Gestaltung der Küste, der Bevölkerungszahl, den kolonialen Interessen, Handelsverbindungen, Stützpunkten usw. richten.
Besondere Schwierigkeiten wird die Lösung der U-Vootfrage herbeiführen. Während England und Amerika für Abschaffung der U-Boote eintreten, beharren Frankreich und Japan auf Beibehaltung derselben. Italiens Haltung ist ungewiß.
„ Der Ansicht Frankreichs, daß die ' U-Boote lediglich eine rteidigungswarfe seien, tritt England mit dem Einwand ent-
Der Ansicht Frankreichs, daß die U-Boote lediglich eine Verteidigungswarfe seien, tritt England mit dem Einwand entgegen, daß die U-Boote im Weltkrieg als reine Angriffswaffe auftraten. Die U-Boote hätten wie eine Flotte (fleet in being) an verschiedenen Küsten operiert.
Einige österreichische U-Boote hätten eine Landung der Alliierten in Dalmatien verhindert. Beim Angriff auf'Ealli- polli hätte die Furcht vor einem deutschen U-Boot im Ägäischen Meer die Alliierten dazu gezwungen, in der Bucht von Mudros eine Operationsbasis einzurichten, anstatt die Truppen direkt zu landen.
Die U-Boote seien aber hauptsächlich für die Zerstörung von Handelsschiffen bestimmt. So hätte 1917 der uneingeschränkte deutsche U-Vootkrieg beinahe Englands Niederlage hcrbeige- führt. U-Boote könnten nicht Frankreich, wohl aber England' in einem zukünftigen Kriege durch Unterbindung der Ernährung niederwerfen. Außerdem sei die Verwendung von U-Booten unverträglich mit der „Freiheit der Meere".
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Im Haag hat sich eine gewisse Beruhigung eingestellt, nachdem durch die Erklärungen der deutschen Delegation die Beteiligung der Reichsbank an der Internationalen Zahlungs- bank gesichert erscheint.
* An der am 17. Februar in Genf beginnenden Zollkonserenz werden sich insgesamt 30 europäische Staaten und mehrere außereuropäische beteiligen.
* Der neue Kreuzer „Köln" ist in Wilhelmshaven mit einer entsprechenden Feierlichkeit in den Dienst der Reichsmarine gestellt worden.
* Im Badischen Landtag erklärte der Statspräsident die Uebereinstimmung Badens mit der jetzigen Reichspolitik die aber die finanzielle Sanierung nicht unter Ausschluß der Länder und der Gemeinden betreiben dürfe.