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Nr. 164 1930

Fulda, Mittwoch, 16. Juli

Jahrgang

Heute endlich Entscheidung?

Das Notopfer in zweiter Lesung angenommen.

Der Artikel 1 der Deckungsvorlage wurde am Schluß der gestrigen Reichstags- fitzung mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen Deutschnationale, Kommunisten und Nationalsozialisten bei Stimmenthaltung der Sozialdemo­kraten angenommen.

Brüning mSerteidigung und Angriff.

Im Reichstag hielt bei der zweiten Lesung der Deckungsvorlage Reichskanzler Brüning seine mit Spannung erwartete Rede. Der Reichskanzler, der sich mit den anderen Ministern auf der Regierungsbank be­findet, spricht von dort aus zunächst. Der Reichskanzler meint, es sei nicht notwendig, angesichts der gefamtpoli- tischen Lage und der wochenlangen Verhandlungen längere Ausführungen zu machen. Das Volk verlange

keine weiteren Reden, sondern die Entscheidung.

Auf dem ganzen Lande lastet, sagt der Reichskanzler, ein Gefühl der Unsicherheit, das auf die Wirtschaft hemmend wirkt. Leider werden die Gründe der Reichs­regierung für ihre Sofortmaßnahmen nicht überall ver­standen. In den letzten drei Jahrzehnten hat die wirt­schaftliche Entwicklung nie eine solche Bedeutung gehabt wie gegenwärtig. Man steht vor einer

Preisrevolution internationaler Art.

Diese Erscheinung wird nicht nur die deutsche Regierung allein zwingen, bei den Haushaltsverhandlungen außerordentliche Gewissenhaftigkeit zu entfalten. Eine große Anzahl von Produkten hat bereits das Preis­niveau des Vorkrieges unterschritten. Es bestätigt sich

Kdnjun tu r - deprefsron vorübergehender Art zu tun haben, son­dern mit einer völligen Wandlung der gesamten Weltwirtschaft. Deshalb wird jede Regierung vor un­geheure Aufgaben gestellt.

Wenn eine Regierung in dieser Stunde darauf ver­zichten würde, die notwendigen Maßnahmen sofort durch- zusetzen, so würde sie ihre Pflicht vor der Geschichte und dem deutschen Volk schmählichst verletzen. Deshalb mußte der Mut gesunden werden, für die Sanierung der Finanzen und der Sozialversicherung den Parteien neue Opfer zuzumuten. Wenn jeder seine Pflicht tut, besteht kein Grund, in schrankenlosen Pessimismus zu verfallen.

Eine Preissenkung würde für die besondere Art der deutschen Wirtschaft keinen Abstieg, sondern den Beginn des Wiederaufstiegs bedeuten, aber die Voraus­setzung für die Durchführung aller dieser Maßnahmen, auch der von der Regierung vorgeschlagenen weiteren Reformen, ist, vorher

das Defizit des ReichLetats zu decken.

Andere Möglichkeiten dazu als die von der Regierung vorgeschlagenen gibt es nicht. (Starker Widerspruch auf der linken Seite.) Das Ziel der Regierung ist eine Politik auf lange Sicht nach einheitlichem Plan und gesetzliche Verankerung dieses Planes. Die im Herbst beabsichtigten Maßnahmen dienen diesem Ziel ebenfalls. Alle Arbeiten aber wären erfolglos, wenn das Parlament jetzt nicht die Verantwortung auf­bringt und seine Pflicht erfüllt. Fest überzeugt ist die Reichsregierung davon, daß der Reichstag dieser Ver­antwortung gerecht werden wird trotz aller Schwierig­keiten.

Eine große Stunde ist für den Reichstag angebrochen. Demokratie und Parlament werden am besten gesichert durch den Mut zur Verantwortung, wenn es sich auch um unpopuläre Maßnahmen handelt. Wenn der Reichstag diese Verantwortung nicht aufbringt, so wird die Reichs- reglcrung im Interesse der Demokratie von allen ver- fassungsmüßigen Mitteln Gebrauch machen, die zur Ab- fütb 9 des Fehlbetrages im Reichshaushalt notwendig

*

Sitzungsbericht.

(200. Sitzung.) CB. ® e r I i n, 15. Juli.

der Sitzung wird der Antrag der Wlrtschaft^partei auf Auslosung des Reichstages mit der Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Deckungs- ??^"^" verbunden. vorher geht man an die Beratung der Anträge wegen des

Neurodcr Grubenunglücks.

Der Ausschuß hat vorgeschlagen, dem Oberbergamt BreSlau einen Betrag b t s zu ein e r M illi 0 n Mark zu überweisen mit der Maßgabe, daß auch bei voraugegangencn und nach- folgenden Einzelunfallen.dem niederschtestschen Bergbau aus diesen Mitteln Hil e gewahrt werden soll. Die Reichsregierung wird ersucht, die Ursachen des Unglücks schleunigst festzu- stellen. Es entwickelt sich eine ziemlich lebhafte Debatte, in der der Abg Jadasch l«omm.) erklärt, die Kommunisten hätten eine Million gefordert. Der Ausschußantrag sei zu unklar. Die Zechenverwaltung habe die Sicherheitsvorschriften gröblich verletzt, die Direktoren müßten verhaftet werden

Abg. Limbertz (Soz.): Die von dem Vorredner angegriffene Sozialdemokratie und ihre Gewerkschaften haben alles getan, die Unglücksfälle im Bergbau einzudämmen. Die Sozialdcmo- rraten lehnen es ab, jetzt bereits irgendeine Meinung über die Schuldfrage zu äußern. Die Kommunisten brechen in

heftige beschimpfende Ausrufe

aus. Die Abgeordneten Loew und Heym werden zur Ordnung gerufen.

Darauf werden mit großer Mehrheit die Ausschußanträge angenommen, und zwar die Bewilligung von Mitteln in einer neuen Fassung, die aber im Grunde genommen dasselbe besagt.

Dann geht das Haus an die

zweite Beratung des Weingesetzes.

Die im Ausschuß beschlossenen Verbesserungen der Vorlage trägt der Abg. Diez (Ztr.) vor. Nach weiterer kurzer Aussprache wird das Weingesetz im wesentlichen in der Ausschußfassung in zweiter und dritter Beratung angenommen. Die Be­stimmungen über den Hybridenwein sollen entgegen dem Aus­schußbeschluß nicht erst 1940, sondern bereits am 1. September 1935 in Kraft treten.

Nunmehr kommen

die Deckungsvorlagen

in zweiter Beratung an die Reihe. Die ursprünglichen Regie­rungsvorlagen und die Bürger st euer haben die Regie­rungsparteien als Änderungsanträge eingebracht. Verbunden mit der Beratung ist ein kommunistischer M i ß - trauensantrag gegen die Reichsregierung und der er­wähnte Antrag der Wirtschaftspartei auf Auflösung des Reichs­tages.

Es folgt dann die Rede des Reichskanzlers.

Hierauf vertagt sich das Haus auf eine Stunde.

Nie zranionsreoner zu den Neckungsvorlagen.

Nach WedcreröfsnmtA der Sitzung wird der Antrag des Mbg. Esser angenommen und die Redezeit auf eine halbe Stunde festgesetzt.

Abg. Keil (Soz.) fordert bei der Reichshilfe Beschränkung n der Heranziehung der Angestellten, höhere Freigrenzen und Berechnung nach dem Nettoeinkommen, außerdem Besteuerung »er Aufsichtsratsbezüge. Die Ledigensteuer in ihrer etzigen Form sei unmöglich. Unannehmbar sei auch die Uürgersteuer. Das schlimmste sei die Verbindung der Deckungsvorlagen mit dem Abbau der Sozialgesetze. Die An­wendung des Artikels 48 würde die Außerkraftsetzung der Ver- ässung bedeuten. (Einige kommunistrsche Abgeordnete werden wegen dauernder Zurufe zur Ordnung gerufen.) Die bürgerlichen Parteien sollten nicht versuchen, einen schweren Konflikt politischer und wirtschaftlicher Art heraufzube- ^bwören.

Abg. Dr. Oberführer» (Dtn.) gibt eine kurze Erklärung ad. Tcte deutschnationale Reichstagsfraktion ist der Auffassung, daß ine irgendwie wesentliche Änderung der Situation seit der Beratung der Deckungsvorlage in erster Lesung nicht einge- reten ist.

Abg. Dr. Föhr (Zentr.) erklärt, das Zentrum stimme der Deckungsvorlage zu. Die Sozialdemokraten dürften der Rc- sierung nicht die Mittel für die Arbeitslosenversicherung ver- agen, wenn sie die Versicherung überhaupt retten wollten. Tas Zentrum stelle sich in dieser Stunde hinter die Regie- 'ung. Es sei sich seiner Verantwortung vor Volk und Vator- and bewußt.

Abg. Dr. Neubauer (Komm.) lehnt unter starken Aus- rrücken das Deckungsprogramm der Regierung ab.

Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) wünscht vor allem eine Senkung »er Ausgaben und eine Wiedererweckung der finanziellen selbst Verantwortlichkeit der Gemeinden. We- tiastens teilweise seien diese Forderungen durch die Auf- jebung der unbegrenzten Zuschutzpflicht des Reiches zur Ar­beitslosenversicherung und durch die Schaffung der Bürger- teuer erfüllt worden.

Abg. Mollath (Wirtschaftspartei) erklärte die Wirtschafts- »artei stimme der Deckungsvorlage nur deshalb zu, weil die ^forderliche Beitragserhöhung zur Erwerbsloscnfürsorge durch Senkung der Krankenkassenbeiträge eine neue Belastung der Wirtschaft verhindert. Durch die Bürgerabgabe werde weiter ne Entlastung der Realsteuerzahler eingeleitet

Abg. Meyer (Dem.) hebt hervor, die Abhilfe könne nicht illein durch neue Steuern gebracht werden. Die Demokraten würden sich zur Annahme der Deckungsvorlagc nicht ent­schließen können, wenn es sich um diese Vorlage allein handelte. Die Fraktion betrachtet das ganze Gesetzgebungswerk als eine T e i l r e f 0 r m, die unverzüglich weiter gefördert werden muß.

Abg. Leicht (Bayer. Vp.) nennt die Vorlage eine zweite, verbesserte Auflage, in der den Bedenken gegenüber dem Notopfer Rechnung getragen sei, wenn auch nicht in aus- reichendem Umfang. Die Bayerische Volkspartei wird aber ihre Bedenken zurückstellen und dem Artikel 1 zustimmen.

Abg. von Lindeiner-Wildau (Dtn. Arbeitsgem.) spricht ine Hoffnung aus, daß sich eine Mehrheit den Staatsnotwendig- keiten nicht versagen werde. Sollte das der Fall sein, so müsse die Regierung alle verfassungsmäßigen Mittel anwenden.

Abg. Döbrich (Christlichnat. Bauernpartei) nennt die Vor­schläge der Regierung einen nur wenig geeigneten Notbehelf. Die Christlichnationale Bauernpartei wolle aber nicht, daß selbst eine unzulängliche Hilfe irgendwie verzögert oder ge­fährdet werde.

Die Abstimmung.

Nunmehr folgt die Abstimmung mit dem schon bekannten Ergebnis. Der Artikel 1 lautet: Zum Ausgleich der Aufwen­dungen im ordentlichen Reichshaushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, werden für die Zeit bis zum 21. März 1931 von den Einnahmen der Personen des öffent­lichen Dienstes ein Beitrag (Reichshilfe) und von den einkom- mensteuerpflichtigen Personen einmalige außerordentliche Zu­schläge zur Einkommensteuer erhoben.

Nach dieser Abstimmung werden die Beratungen abge« brachen und auf Mittwoch vertagt.

Der Artikel 48.

Das lange Raten darum, ob und wie das Kabinett Brüning seine Deckungsvorlagen im Reichstag durch­zusetzen vermochte, hat sehr bald den Artikel 48 der Reichs­verfassung in die Diskussion geworfen. Soll er an- gxwendet werde», um die Reihe der Steuer- und sonstigen Vorschläge in Kraft zu setzen, wenn keine Aussicht besteht, sie auf dem gewöhnlichen parlamentarischen Wege durch­zubringen, darf er überhaupt hierfür und in dem vor­liegenden Falle angewendet werden? Auch darüber bestand ein Streit, in dem das Ja dem Nein schroff gegenübevstand.

In diesem jetzt so viel berufenen Artikel der übrigens seinem Wesen nach aus der früheren Deutschen Reichsverfassung stammt ist im Absatz 2 und 3 gesagt, daßher Reichspräsident, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherhett und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffent­lichen Sicherheit und Ordnung notwendigen Maßnahmen treffen sann". Für diesen Zweck kann er auch gewisse Grundrechte der Deutschen" außer Kraft setzen, gegebenen­falls übrigens auch mit bewaffneter Macht einschreiten. Man hat das früher als das Recht des damaligen Bundes­ratszur Verhängung des Belagerungszustandes" be­zeichnet, das übrigens in den Jahren 1871 bis zum Kriegsausbruch für das Reichsgebiet niemals angewendet worden ist. Auch die Länder hatten dieses Recht und die heute geltende Reichsverfassung spricht es ihnen eben­falls zu.

Die im Artikel 48 dem Reichspräsidenten zugestande­nenMaßnahmen" sind Verordnungen, die er mit Gegen­zeichnung des Reichskanzlers bzw. des zuständigen Reichsministers erläßt und die damit Gesetzeskraft er­halten, der vorherigen Zustimmung des Reichstages nicht bedürfen. Dagegen muß von diesenMaßnahmen" durch den Reichspräsidentenunverzüglich dem Reichstag Kenntnis gegeben werden; die Maßnahmen sind aus Ver­langen des Reichstages außer Kraft zu setzen". Um also die Aufhebung einer solchenVerordnung laut Artikel 48 der Reichsverfassung" herbeizuführen, muß der Reichstag nach jener Kenntnisnahme ausdrücklich einem Antrag zu­stimmen, der diese Aufhebung verlangt; sonst gilt für die Verordnung diestillschweigende Billigung", die Ver­ordnung bleibt dann noch immer gesetzlich in Kraft, selbst­verständlich auch, wenn der Antrag, sie aufzuheben, im Reichstag nicht angenommen wird.

Das Verfahren ist also klar, nur hat der Artikel 48 den großen Nachteil, daß sein letzter Absatz bisher nicht verwirklicht wurde:Das Nähere bestimmt ein Reichs­gesetz." Das ist bis auf den heutigen Tag noch nicht er­lassen worden, was bei der Unbestimmtheit des Artikels hinsichtlich der Voranssetznngen für seine Anwendbarkeit besonders notwendig gewesen wäre.Erhebliche Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord­nung" so etwas gibt Stoff zu mannigfachster Aus­legung im Einzelfall Veranlassung zu heftigstem Für lind Wider. Von Wichtigkeit für die Entscheidung ist ferner, was man bei der Schaffung der Verfassung hin­sichtlich dieses Artikels gemeint und beabsichtigt hat, von Wichtigkeit aber auch, wie und wann er im Lauf der elf Jahre angewendet worden ist. Ist es zulässig, den Artikel heranzuziehen, weil der Reichstag die beabsichtigten Maß­nahmen der Regierung nicht billigt, die nun über seinen Kopf hinweg ein- und durchgeführt werden sollen? Auf alle diese Fragen und noch auf eine Unzahl anderer, die in diesem Zusammenhang auftauchen wird man von einer Seite das Ja, von anderer aber das Nein hören. Man ist eben über dasVerordnnngsrccht des Reichs- präsidcitten" bisher zu einer unzweideutigen und gesetzlich sestgelegten Klärung nicht gelangt, und zu allererst muß sich ja der Reichspräsident selbst Klarheit darüber zu ver­schaffen suchen, ob die Voraussetzungen für die Anwend­barkeit des Artikels 48 nun in dem vorliegenden Fall ge­geben sind; erst bei Bejahung dieser Frage kann er sich der zweiten zuwenden, ob die Anwendung auch eine politische Zweckmäßigkeit ist. Die verfassungsrechtliche Verantwortung trägt laut Artikel 50 der Verfassung allein der Reichskanzler bzw. der zuständige Reichsminister, der die Gegenzeichnung einer solchenVerordnung laut Ar­tikel 48" vollzieht.

So liegen die Dinge rein verfassungsrechtlich, sind also unzweideutig nur auf der Verfahcensseite, aber sehr umstritten hinsichtlich desmateriellen Rechts". Hier wirken daher um so stärker politische Entschlüsse, parla­mentarische Konstellationen und Auslegungen. Auch die Verfassung bleibt immer nur eine Form, die unter dem Druck lebendiger Kräfte sich wandeln kann, sich gegebenen­falls auch diesen anpassen muß.

Der Wortlaut des Artikels 48.

Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilse der bewaffneten Macht an­halten.

Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder ge­fährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher- beit und Ordnuna nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichen-

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Im Reichstag wurde gestern der Artikel 1 der Deckungs» Vorlage und damit das Notopfer in zweiter Lesung angenommen.

* Der Reichspräsident sagte seine Beteiligung an den preußi­schen Rheinlandbefreiungsfeiern ab, weil diè preußische Re­gierung das Verbot des Stahlhelms nicht aufhebt.

* Das Penfionskürzungsgefetz wurde vom Haushaltsaus­schuß des Reichstags angenommen.

* Bei einem Flugzeugabsturz in der Nähe von Merseburg sanden zwei Flieger den Tod.