Zul-aer Anzeiger
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Nr. 164 — 1930
Fulda, Mittwoch, 16. Juli
Jahrgang
Heute endlich Entscheidung?
Das Notopfer in zweiter Lesung angenommen.
Der Artikel 1 der Deckungsvorlage wurde am Schluß der gestrigen Reichstags- fitzung mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen Deutschnationale, Kommunisten und Nationalsozialisten bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.
Brüning mSerteidigung und Angriff.
Im Reichstag hielt bei der zweiten Lesung der Deckungsvorlage Reichskanzler Brüning seine mit Spannung erwartete Rede. Der Reichskanzler, der sich mit den anderen Ministern auf der Regierungsbank befindet, spricht von dort aus zunächst. Der Reichskanzler meint, es sei nicht notwendig, angesichts der gefamtpoli- tischen Lage und der wochenlangen Verhandlungen längere Ausführungen zu machen. Das Volk verlange
keine weiteren Reden, sondern die Entscheidung.
Auf dem ganzen Lande lastet, sagt der Reichskanzler, ein Gefühl der Unsicherheit, das auf die Wirtschaft hemmend wirkt. Leider werden die Gründe der Reichsregierung für ihre Sofortmaßnahmen nicht überall verstanden. In den letzten drei Jahrzehnten hat die wirtschaftliche Entwicklung nie eine solche Bedeutung gehabt wie gegenwärtig. Man steht vor einer
Preisrevolution internationaler Art.
Diese Erscheinung wird nicht nur die deutsche Regierung allein zwingen, bei den Haushaltsverhandlungen außerordentliche Gewissenhaftigkeit zu entfalten. Eine große Anzahl von Produkten hat bereits das Preisniveau des Vorkrieges unterschritten. Es bestätigt sich
Kdnjun tu r - deprefsron vorübergehender Art zu tun haben, sondern mit einer völligen Wandlung der gesamten Weltwirtschaft. Deshalb wird jede Regierung vor ungeheure Aufgaben gestellt.
Wenn eine Regierung in dieser Stunde darauf verzichten würde, die notwendigen Maßnahmen sofort durch- zusetzen, so würde sie ihre Pflicht vor der Geschichte und dem deutschen Volk schmählichst verletzen. Deshalb mußte der Mut gesunden werden, für die Sanierung der Finanzen und der Sozialversicherung den Parteien neue Opfer zuzumuten. Wenn jeder seine Pflicht tut, besteht kein Grund, in schrankenlosen Pessimismus zu verfallen.
Eine Preissenkung würde für die besondere Art der deutschen Wirtschaft keinen Abstieg, sondern den Beginn des Wiederaufstiegs bedeuten, aber die Voraussetzung für die Durchführung aller dieser Maßnahmen, auch der von der Regierung vorgeschlagenen weiteren Reformen, ist, vorher
das Defizit des ReichLetats zu decken.
Andere Möglichkeiten dazu als die von der Regierung vorgeschlagenen gibt es nicht. (Starker Widerspruch auf der linken Seite.) Das Ziel der Regierung ist eine Politik auf lange Sicht nach einheitlichem Plan und gesetzliche Verankerung dieses Planes. Die im Herbst beabsichtigten Maßnahmen dienen diesem Ziel ebenfalls. Alle Arbeiten aber wären erfolglos, wenn das Parlament jetzt nicht die Verantwortung aufbringt und seine Pflicht erfüllt. Fest überzeugt ist die Reichsregierung davon, daß der Reichstag dieser Verantwortung gerecht werden wird trotz aller Schwierigkeiten.
Eine große Stunde ist für den Reichstag angebrochen. Demokratie und Parlament werden am besten gesichert durch den Mut zur Verantwortung, wenn es sich auch um unpopuläre Maßnahmen handelt. Wenn der Reichstag diese Verantwortung nicht aufbringt, so wird die Reichs- reglcrung im Interesse der Demokratie von allen ver- fassungsmüßigen Mitteln Gebrauch machen, die zur Ab- fütb 9 des Fehlbetrages im Reichshaushalt notwendig
*
Sitzungsbericht.
(200. Sitzung.) CB. ® e r I i n, 15. Juli.
der Sitzung wird der Antrag der Wlrtschaft^partei auf Auslosung des Reichstages mit der Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Deckungs- ??^"^" verbunden. vorher geht man an die Beratung der Anträge wegen des
Neurodcr Grubenunglücks.
Der Ausschuß hat vorgeschlagen, dem Oberbergamt BreSlau einen Betrag b t s zu ein e r M illi 0 n Mark zu überweisen mit der Maßgabe, daß auch bei voraugegangencn und nach- folgenden Einzelunfallen.dem niederschtestschen Bergbau aus diesen Mitteln Hil e gewahrt werden soll. Die Reichsregierung wird ersucht, die Ursachen des Unglücks schleunigst festzu- stellen. Es entwickelt sich eine ziemlich lebhafte Debatte, in der der Abg Jadasch l«omm.) erklärt, die Kommunisten hätten eine Million gefordert. Der Ausschußantrag sei zu unklar. Die Zechenverwaltung habe die Sicherheitsvorschriften gröblich verletzt, die Direktoren müßten verhaftet werden
Abg. Limbertz (Soz.): Die von dem Vorredner angegriffene Sozialdemokratie und ihre Gewerkschaften haben alles getan, die Unglücksfälle im Bergbau einzudämmen. Die Sozialdcmo- rraten lehnen es ab, jetzt bereits irgendeine Meinung über die Schuldfrage zu äußern. Die Kommunisten brechen in
heftige beschimpfende Ausrufe
aus. Die Abgeordneten Loew und Heym werden zur Ordnung gerufen.
Darauf werden mit großer Mehrheit die Ausschußanträge angenommen, und zwar die Bewilligung von Mitteln in einer neuen Fassung, die aber im Grunde genommen dasselbe besagt.
Dann geht das Haus an die
zweite Beratung des Weingesetzes.
Die im Ausschuß beschlossenen Verbesserungen der Vorlage trägt der Abg. Diez (Ztr.) vor. Nach weiterer kurzer Aussprache wird das Weingesetz im wesentlichen in der Ausschußfassung in zweiter und dritter Beratung angenommen. Die Bestimmungen über den Hybridenwein sollen entgegen dem Ausschußbeschluß nicht erst 1940, sondern bereits am 1. September 1935 in Kraft treten.
Nunmehr kommen
die Deckungsvorlagen
in zweiter Beratung an die Reihe. Die ursprünglichen Regierungsvorlagen und die Bürger st euer haben die Regierungsparteien als Änderungsanträge eingebracht. Verbunden mit der Beratung ist ein kommunistischer M i ß - trauensantrag gegen die Reichsregierung und der erwähnte Antrag der Wirtschaftspartei auf Auflösung des Reichstages.
Es folgt dann die Rede des Reichskanzlers.
Hierauf vertagt sich das Haus auf eine Stunde.
Nie zranionsreoner zu den Neckungsvorlagen.
Nach WedcreröfsnmtA der Sitzung wird der Antrag des Mbg. Esser angenommen und die Redezeit auf eine halbe Stunde festgesetzt.
Abg. Keil (Soz.) fordert bei der Reichshilfe Beschränkung n der Heranziehung der Angestellten, höhere Freigrenzen und Berechnung nach dem Nettoeinkommen, außerdem Besteuerung »er Aufsichtsratsbezüge. Die Ledigensteuer in ihrer etzigen Form sei unmöglich. Unannehmbar sei auch die Uürgersteuer. Das schlimmste sei die Verbindung der Deckungsvorlagen mit dem Abbau der Sozialgesetze. Die Anwendung des Artikels 48 würde die Außerkraftsetzung der Ver- ässung bedeuten. (Einige kommunistrsche Abgeordnete werden wegen dauernder Zurufe zur Ordnung gerufen.) Die bürgerlichen Parteien sollten nicht versuchen, einen schweren Konflikt politischer und wirtschaftlicher Art heraufzube- ^bwören.
Abg. Dr. Oberführer» (Dtn.) gibt eine kurze Erklärung ad. Tcte deutschnationale Reichstagsfraktion ist der Auffassung, daß ine irgendwie wesentliche Änderung der Situation seit der Beratung der Deckungsvorlage in erster Lesung nicht einge- reten ist.
Abg. Dr. Föhr (Zentr.) erklärt, das Zentrum stimme der Deckungsvorlage zu. Die Sozialdemokraten dürften der Rc- sierung nicht die Mittel für die Arbeitslosenversicherung ver- agen, wenn sie die Versicherung überhaupt retten wollten. Tas Zentrum stelle sich in dieser Stunde hinter die Regie- 'ung. Es sei sich seiner Verantwortung vor Volk und Vator- and bewußt.
Abg. Dr. Neubauer (Komm.) lehnt unter starken Aus- rrücken das Deckungsprogramm der Regierung ab.
Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) wünscht vor allem eine Senkung »er Ausgaben und eine Wiedererweckung der finanziellen selbst Verantwortlichkeit der Gemeinden. We- tiastens teilweise seien diese Forderungen durch die Auf- jebung der unbegrenzten Zuschutzpflicht des Reiches zur Arbeitslosenversicherung und durch die Schaffung der Bürger- teuer erfüllt worden.
Abg. Mollath (Wirtschaftspartei) erklärte die Wirtschafts- »artei stimme der Deckungsvorlage nur deshalb zu, weil die ^forderliche Beitragserhöhung zur Erwerbsloscnfürsorge durch Senkung der Krankenkassenbeiträge eine neue Belastung der Wirtschaft verhindert. Durch die Bürgerabgabe werde weiter ne Entlastung der Realsteuerzahler eingeleitet
Abg. Meyer (Dem.) hebt hervor, die Abhilfe könne nicht illein durch neue Steuern gebracht werden. Die Demokraten würden sich zur Annahme der Deckungsvorlagc nicht entschließen können, wenn es sich um diese Vorlage allein handelte. Die Fraktion betrachtet das ganze Gesetzgebungswerk als eine T e i l r e f 0 r m, die unverzüglich weiter gefördert werden muß.
Abg. Leicht (Bayer. Vp.) nennt die Vorlage eine zweite, verbesserte Auflage, in der den Bedenken gegenüber dem Notopfer Rechnung getragen sei, wenn auch nicht in aus- reichendem Umfang. Die Bayerische Volkspartei wird aber ihre Bedenken zurückstellen und dem Artikel 1 zustimmen.
Abg. von Lindeiner-Wildau (Dtn. Arbeitsgem.) spricht ine Hoffnung aus, daß sich eine Mehrheit den Staatsnotwendig- keiten nicht versagen werde. Sollte das der Fall sein, so müsse die Regierung alle verfassungsmäßigen Mittel anwenden.
Abg. Döbrich (Christlichnat. Bauernpartei) nennt die Vorschläge der Regierung einen nur wenig geeigneten Notbehelf. Die Christlichnationale Bauernpartei wolle aber nicht, daß selbst eine unzulängliche Hilfe irgendwie verzögert oder gefährdet werde.
Die Abstimmung.
Nunmehr folgt die Abstimmung mit dem schon bekannten Ergebnis. Der Artikel 1 lautet: Zum Ausgleich der Aufwendungen im ordentlichen Reichshaushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, werden für die Zeit bis zum 21. März 1931 von den Einnahmen der Personen des öffentlichen Dienstes ein Beitrag (Reichshilfe) und von den einkom- mensteuerpflichtigen Personen einmalige außerordentliche Zuschläge zur Einkommensteuer erhoben.
Nach dieser Abstimmung werden die Beratungen abge« brachen und auf Mittwoch vertagt.
Der Artikel 48.
Das lange Raten darum, ob und wie das Kabinett Brüning seine Deckungsvorlagen im Reichstag durchzusetzen vermochte, hat sehr bald den Artikel 48 der Reichsverfassung in die Diskussion geworfen. Soll er an- gxwendet werde», um die Reihe der Steuer- und sonstigen Vorschläge in Kraft zu setzen, wenn keine Aussicht besteht, sie auf dem gewöhnlichen parlamentarischen Wege durchzubringen, — darf er überhaupt hierfür und in dem vorliegenden Falle angewendet werden? Auch darüber bestand ein Streit, in dem das Ja dem Nein schroff gegenübevstand.
In diesem jetzt so viel berufenen Artikel — der übrigens seinem Wesen nach aus der früheren Deutschen Reichsverfassung stammt — ist im Absatz 2 und 3 gesagt, daß „her Reichspräsident, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherhett und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendigen Maßnahmen treffen sann". Für diesen Zweck kann er auch gewisse „Grundrechte der Deutschen" außer Kraft setzen, gegebenenfalls übrigens auch mit bewaffneter Macht einschreiten. Man hat das früher als das Recht des damaligen Bundesrats „zur Verhängung des Belagerungszustandes" bezeichnet, das übrigens in den Jahren 1871 bis zum Kriegsausbruch für das Reichsgebiet niemals angewendet worden ist. Auch die Länder hatten dieses Recht und die heute geltende Reichsverfassung spricht es ihnen ebenfalls zu.
Die im Artikel 48 dem Reichspräsidenten zugestandenen „Maßnahmen" sind Verordnungen, die er mit Gegenzeichnung des Reichskanzlers bzw. des zuständigen Reichsministers erläßt und die damit Gesetzeskraft erhalten, der vorherigen Zustimmung des Reichstages nicht bedürfen. Dagegen muß von diesen „Maßnahmen" durch den Reichspräsidenten „unverzüglich dem Reichstag Kenntnis gegeben werden; die Maßnahmen sind aus Verlangen des Reichstages außer Kraft zu setzen". Um also die Aufhebung einer solchen „Verordnung laut Artikel 48 der Reichsverfassung" herbeizuführen, muß der Reichstag nach jener Kenntnisnahme ausdrücklich einem Antrag zustimmen, der diese Aufhebung verlangt; sonst gilt für die Verordnung die „stillschweigende Billigung", — die Verordnung bleibt dann noch immer gesetzlich in Kraft, selbstverständlich auch, wenn der Antrag, sie aufzuheben, im Reichstag nicht angenommen wird.
Das Verfahren ist also klar, nur hat der Artikel 48 den großen Nachteil, daß sein letzter Absatz bisher nicht verwirklicht wurde: „Das Nähere bestimmt ein Reichsgesetz." Das ist bis auf den heutigen Tag noch nicht erlassen worden, was bei der Unbestimmtheit des Artikels hinsichtlich der Voranssetznngen für seine Anwendbarkeit besonders notwendig gewesen wäre. „Erhebliche Störung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" — so etwas gibt Stoff zu mannigfachster Auslegung im Einzelfall Veranlassung zu heftigstem Für lind Wider. Von Wichtigkeit für die Entscheidung ist ferner, was man bei der Schaffung der Verfassung hinsichtlich dieses Artikels gemeint und beabsichtigt hat, von Wichtigkeit aber auch, wie und wann er im Lauf der elf Jahre angewendet worden ist. Ist es zulässig, den Artikel heranzuziehen, weil der Reichstag die beabsichtigten Maßnahmen der Regierung nicht billigt, die nun über seinen Kopf hinweg ein- und durchgeführt werden sollen? Auf alle diese Fragen — und noch auf eine Unzahl anderer, die in diesem Zusammenhang auftauchen — wird man von einer Seite das Ja, von anderer aber das Nein hören. Man ist eben über das „Verordnnngsrccht des Reichs- präsidcitten" bisher zu einer unzweideutigen und gesetzlich sestgelegten Klärung nicht gelangt, und zu allererst muß sich ja der Reichspräsident selbst Klarheit darüber zu verschaffen suchen, ob die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Artikels 48 nun in dem vorliegenden Fall gegeben sind; erst bei Bejahung dieser Frage kann er sich der zweiten zuwenden, ob die Anwendung auch eine politische Zweckmäßigkeit ist. Die verfassungsrechtliche Verantwortung trägt laut Artikel 50 der Verfassung allein der Reichskanzler bzw. der zuständige Reichsminister, der die Gegenzeichnung einer solchen „Verordnung laut Artikel 48" vollzieht.
So liegen die Dinge rein verfassungsrechtlich, sind also unzweideutig nur auf der Verfahcensseite, aber sehr umstritten hinsichtlich des „materiellen Rechts". Hier wirken daher um so stärker politische Entschlüsse, parlamentarische Konstellationen und Auslegungen. Auch die Verfassung bleibt immer nur eine Form, die unter dem Druck lebendiger Kräfte sich wandeln kann, sich gegebenenfalls auch diesen anpassen muß.
Der Wortlaut des Artikels 48.
„Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt, kann der Reichspräsident es dazu mit Hilse der bewaffneten Macht anhalten.
Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reich die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicher- beit und Ordnuna nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichen-
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Im Reichstag wurde gestern der Artikel 1 der Deckungs» Vorlage und damit das Notopfer in zweiter Lesung angenommen.
* Der Reichspräsident sagte seine Beteiligung an den preußischen Rheinlandbefreiungsfeiern ab, weil diè preußische Regierung das Verbot des Stahlhelms nicht aufhebt.
* Das Penfionskürzungsgefetz wurde vom Haushaltsausschuß des Reichstags angenommen.
* Bei einem Flugzeugabsturz in der Nähe von Merseburg sanden zwei Flieger den Tod.