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Arl-aer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zul-a- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt

Redaktion und Geschäftsstelle: Mühlenstraße 1 Zernsprech-Rnschluß Nr. 984

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Nr. 166 1930

Fulda, Freitag, 18. Juli

7. Jahrgang

Der Reichstag ist aufgelöst.

9er ssjitlitmKntW Antrag aas AifheSaag der NotverordnNg würde mit 236 gegen 221 Stimmen angenommen.

Berlin, 18. Juli. In der heutigen Sitzung des Reichstages kam der sozialdemokratische Antrag auf Auflösung der Notverordnung zur Abstimmung. Der Antrag wurde mit 236 gegen 221 Stimmen angenommen. Sofort nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erhob sich der Reichskanzler Dr. Brüning und verlas das Auflösungsdekret des Reichspräsidenten. Der Reichstag ging unter großer Unruhe auseinander.

Die neuen Steuern.

Reichshilfe Ledigensteuer Bürgersteuer Getränkesteuer.

Im Reichsgesetzblatt sind die Verordnung des Retchspräsi» denten auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung über Deckungsmaßnahmen für den Reichshaushalt 1930 und die Ver- Ordnung über die Zulassung einer Gemeindegelränkesteuer, beide vom Tage des 16. Juli, erschienen. Die Verordnung über die Deckungsmaßnahmen besagt

im Titel 1 (§ 1): Zum Ausgleich der Aufwendungen im ordentlichen Rcichshaushalt, die sich infolge der schlechten Wirtschaftslage ergeben, werden für die Zeit bis zum 31. März 1931 von den Einnahmen der Personen einmalige außerordent­liche Zuschläge zur Einkommen st euer erhoben.

Im zweiten Titel wird der bereits bekannte Kreis der zur Reichshilfe verpflichteten

Personen ves öffentlichen Dienstes festgelegt, ein geschlossen sind die Empfänger von Warte­geld, Ruhegeld nicht jedoch von Witwen- und Waisengeld und andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienst, leistungen, die vom Reich usw. gewährt werden, ferner

sonstige Personen,

deren Einnahmen aus öffentlichen Mitteln 8400 Mark jährlich übersteigen und die nicht gegen Arbeitslosigkeit pflichtversichert sind, schließlich Mitglieder des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften usw. sowie von sonstigen Kapitalgesell­schaften und Personenvereinigungen des privaten und öffent- Beitra^spflistige nicht alâ leider»

Von der Reichshilfe sind befreit

Einnahmen, die den Betrag von 2000 Mark jährlich nicht über- i^^en, sowie die gegen Arbeitslosigkeit pflichtversicherten An­gestellten. Dle Reichshilfe wird bei der Berechnung des Ein­kommens abgezogen sie fließt ausschließlich dem Reiche zu.

Der dritte Titel legt den Zuschlag zur Einkommensteuer für die

Einkommen von mehr als 8000 Mark fest. Für das Kalenderjahr 1929 ober einen in diesem Jahre endenden Steuerabschnitt wird ein Zuschlag zur Einkommen­steuer von 5 Prozent erhoben. Bemessungsgrundlage ist die für den Steuerabschnitt 1929 endgültig veranlagte Einkomtnen- steuer. Der vierte Titel regelt den Zuschlag zur

Einkommensteuer der Ledigen.

Als ledig gelten die Personen, die nicht verheiratet stutz, sowie verwitwete oder geschiedene Personen, vorausgesetzt, daß aus ihrer Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Befreit sind un­verheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, und Steuerpflichtige, die zum Unterhalt der geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Eliermeiles seit einem Jahre mindestens 10 Prozent ihres Einkommens aufwenden. Bei der Lohnsteuer der ledigen Personen wird, wenn der Arbeitslohn 2640 Mark jährlich übersteigt, mit Wirkung ab 1. August 1930 ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben. Die Zuschläge werden zusammen mit der Lohnsteuer einbehalten. Bei der veranlagten Einkommen­steuer ist der Zuschlag in zwei gleichen Beträgen am 10. Oktober 1930 und 10. Januar 1931 zu entrichten. Bei Einkünften haupt­sächlich aus der Landwirtschaft am 15 November 1930 und 15. Februar 1931. Der fünfte Titel behandelt

den Finanzausgleich.

Die vorstehend genannten Zuschläge fließen ausschließlich dem Reich zu. Aus dem Gesamtaufkommen (Einkommensteuer und Zuschläge) werden im Rechnunasiabr 1930 zugunsten des

Kontrollstelle für Reichskredite.

Das Geld für Osthilfe und Arbeitsbeschaffung.

Der Bedarf an Kapital, der sich für die verschiedenen 'Zwecke deS Reiches, insbesondere für die mit der Dsthilfe und dem Arbeitbeschaffungs- Programm zusammenhängenden Fragen, im Laufe vreses Haushaltsjahres fühlbar machen wird, hat Ver­anlassung dazu gegeben, daß der Reichsbankpräsident int Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister die be­teiligten Ressorts und sonstigen mit der Kapitalbeschaffung befaßten Stellen des Reichs und Preußens zu einer Be­sprechung eingeladen hatte. Um für die Dauer eine Ein­heitlichkeit in der Kreditversorgung für diese Zwecke sicherzustellen, soll in Zukunft allmonatlich eine derartige Aussprache unter dem Vorsitz des Reichsbankpräsidenten stattfinden. Die Durchführung der einzelnen Maß­nahmen soll Sonderbesprechungen der an ihr unmittelbar beteiligten Stellen mit der Reichsbank vorbehalten bleiben und durch die Reichsbank oder in enger Fühlung mit ihr erfolgen.

Nachklang zum Leipziger Waffendiebstahl

Der Rest der gestohlenen Waffen gesunden.

In Böhlitz-Ehrenberg wurde ein Brüderpaar mit Namen Jurich verhaftet, die im Verdacht standen, Waffen ver­borgen zu halten. Bei genauer Nachforschung in der Um­gebung der Wohnung der Jurichs wurden unter dem Pflaster 'm Hofe der Jurichschen Wohnung eine Kiste mit Maschinen­gewehren gefunden. Die weitere Untersuchung ergab, daß es sich um den Nest der im Februar aus einer Jnfanteriekaserne Mi Leipzig gestohlenen Waffen bandelt.

Reiches'ausgeschrieben: an Lohnsteuer 88 Millionen, aus der veranlagten Einkommensteuer 79 Millionen.

Der sechste Titel enthält Schlußvorschriften. Die zur Durch­führung erforderlichen Bestimmungen trifft der Reichsminister der Finanzen. Der zweite Abschnitt behandelt

die Bürgersteuer.

Die Gemeinden sind berechtigt, von allen Personen über 20 Jahre eine Bürgersteuer zu erheben. Ausgenommen sind Personen, die unter dem Stichtag des 10. Oktober Krisenunter­stützung empfangen oder lausend öffentliche Fürsorge genießen. Die sonstigen Bestimmungen sind bereits bekannt. Wenn für das Rechnungsjahr 1930 in einer Gemeinde die Gemeinde­grundsteuer oder Gemeindegewerbesteuer über den bis zum 1. Juli 1930 beschlossenen Satz erhöht wird, ist die Gemeinde zur Erhebung der Bürgersteuer verpflichtet.

Der dritte Abschnitt behandelt die T a b a k st e u e r. Die Zahlungsfristen für die Steuer werden verkürzt, um frühere Einnahmen zu erzielen. Das Kontingent wird um ein weiteres Jahr verlängert, die Steuer für Zigarettenpapier wird von 5 Mark aus 2,50 Mark ermäßigt. Die zweite Notver­ordnung über die Zulassung

der Gemeindegetränkesteuer besagt, daß die Gemeinden mit Genehmigung der Landesregie­rung oder der von ihr beauftragten Behörden Steuern auf Bier, Wein, weinähnliche und weinhaltige Getränk» usw., Trinkbranntwein, Mineralwasser, Tee, Kaffee, Kakao erbeben dürfen, soweit die Getränke zum Verzehren an Ori und Stelle verkauft werden.

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Ergebnislos!

Ein Brief an den Reichskanzler.

Über das Ergebnis der deutschnationalen Fraktions- sitzung wird mitgeteilt, daß die Abgeordneten Dr Hugen­berg und Dr. Oberfohren im Auftrag der Fraktion fol­gendes Schreiben an den Reichskanzler Dr. Brünmg ge- richtet hab^n.^ehrt^r ^ Reichskanzler! Angesichts b« Gefahren, vor denen sich Land und Volk befinden, er­lauben wir uns, Ihnen aus unserer Verantwortlichkeit als Oppositionspartei heraus die Frage vorzulegen, ob Sie zu sofortigen Verhandlungen mit den Unterzeichneten über die politische Gesamtlage bereit sind. gez. Dr. Hugen­berg. gez. Dr. Oberfohren."

Wie aus Regierungskreisen verlautet, ist eine ein­stündige Unterredung zwischen dem Reichskanzler Brüning und den deutschnationalen Führern Hugenberg und Ober­fohren ergebnislos verlaufen. Man hält daher die Auf­lösung des Reichstages unmittelbar nach der Abstimmung über das Mißtrauensvotum am Freitag für äußerst wahr­scheinlich. Sollte die Regierung jedoch sei es durch Jastimmen einer Anzahl Deutschnationaler oder durch Stimmenthaltung einer Anzahl Sozialdemokraten eine Ablehnung des Mißtrauensvotums erzielen, so würde so­fort zur Abstimmung über die Aushebungsanträge ge­schritten werden

Gefahren der Pensionskürzung.

Das Pensionskürzungsgesetz im Haushaltsausschuß.

Im Haushaltsausschuß des Reichstages wurde mit den Stimmen des Zentrums, der Sozialdemokraten, der Wirt- schastspartei und der Kommunisten das Pensionskürzungsgesetz auch in zwotter Lesung angenommen.

Reichsfinanzminister Dietrich erklärte, innerhalb des Kabinetts beständen schwerste Bedenken dagegen, diese Angelegenheit überstürzt zu behandeln. Die allgemeine Pensionskürzung auf 12 000 Mark werde die besten Kräfte ab­halten, in den amtlichen Dienst zu treten. Die Reichsregierung sei bereit, auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege im Herbst einen Entwurf vorzulegen, der die Mißstände im Pensions- Wesen beseitige. Auch Justizminister Bredt bat, von einer Beschlußfassung im gegenwärtigen Augenblick abzusehen. Trotz der Negierungsbedenken wurde die Vorlage vom Abschuß angenommen.

Reformen im Gesundheitswesen.

Reichskonferenz der Krankenpfleger.

Der deutsche Verband für die berufliche Kranken - und Wohlfahrtspflege trat in Dresden zu feiner dritten Retchskonferenz zusammen. Der Verbandsvorsitzende Dedenbach, Mitglied des Reichswirtschaftsrates, begrüßte die Delegierten. Die Retchskonferenz habe Stellung zu nehmen zu der organisatorischen und beruflichen Lage des Pflege- Personals, zu den Ratlonalisierungsfragen im Gesundheits­wesen und zu den restlichen Reformen für das ärztliche und Pflegepersonal aus dem neuen Strafgesetzentwurf. Ober­medizinalrat Dr. Endler überbrachte die Grüße des Landes- gesundhcilsamtes Einen zusammenfasscndcn Rückblick auf die Entwicklung des Verbandes nach der organisatorischen und beruflichen Seite hin gab E. Kandzia.

Ferien oder Wahlkampf?

Folgende Betrachtungen gingen uns vor der Auflösung des Reichstages zu:

Die Gegner hatten sichabgetaftet", in unserem Zeitalter des Sport- und besonders des Boxheroismus' weiß ja jeder, was dieser Ausdruck bedeutet. Und dann warein heftiger Schlagwechsel" erfolgt, nach dem sich bei Ertönen des Gongschlages herausstellte, daß die beiden Gegnerleicht angeschlagen" waren. Die Regierung näm­lich und die Opposition; aber diese erste Runde warnach Punkten" hoch für die Opposition. Immerhin gab diese sich die Blöße, die Regierung nicht unter Ausnutzung des kommunistischen Mißtrauensantragesk. o." zu schlagen, sondern dieses Mißtrauensvotum abzulehnen, was formell bekanntlich nichts anderes heißt, als daß der Regierung damit das Vertrauen ausgedrückt wird; dem bisherigen parlamentarischen Gebrauch gemäß bedarf ja ein Ministe­rium zu seiner Geschäftsführung nicht einer ausdrücklichen Votierung des Vertrauens durch das Parlament, sondern nur der Ablehnung eines MißtrauensantrageK.

Was tun? spricht Zeus" spricht auch der Reichs­tag. Sprechen dort die Parteien, die Regierung. Dr. Brüning ist ja insofern besser dran, da er die geladene Pistole in der Hand hat und mit ihr dem Reichstag jeden Augenblick die Kugel der Reichstagsauflösung durch den Kopf schießen kann, wenn er als Reiter dieses heftig wider­strebende Roß nicht einmal mit der Peitsche des Artikel 48 über die Hindernisse hinwegbringen kann. Freilich müßte der Reiter den Weg zum Ziel dann zu Fuß zurücklegen. Was wesentlich schwieriger und unangenehmer wäre, als wenn der Reichstag nun durch Ablehnung des sozialdemo­kratischen Antrages, der die Aufhebung der Reichspräsi­dialverordnungen verlangt, der Reichsregierung die Mög­lichkeit des Weiterrittes gäbe. Außerdem liegt aber auch noch ein ausdrücklicher Mißtrauensantrag der Sozialdemo­kratie gegen den Reichskanzler Dr. Brüning vor, zum erstenmal ist gegen einen dem Zentrum angehörigen Reichskanzler von der Sozialdemokratischen Partei ein solcher ausdrücklicher Mißtrauensantrag in einem Augen­blick gestellt worden, da die Annahme nicht ganz unwahrscheinlich sein mag; die Ablehnung des Kommu­nistenantrages durch die Deutschnationalen ist kein Gegen­beweis für einen solchen Ausgang.

Der Drehpunkt des politisch-parlamentarischen Ge­schehens ist aber natürlich der sozialdemokratische Antrag auf Außerkraftsetzung der beiden Verordnungen des Reichspräsidenten, neben denen ja nun, bewaffnet mit jener Pistole der drohenden Reichstagsauflösung, der Reichskanzler steht. Stürzen kann man den Dr. Brüning jetzt nicht mehr; daher überlegen sich die an sich in der Mehrheit befindlichen Oppositionsparteien vor allem, wie sie jene Kugel der Reichstagsauflösung vertragen würden. Kommunisten, Sozialdemokraten und Nationalsozialisten wollen unbedingt den Sturz des Kabinetts > Brüning auch unter dem Risiko der Reichstagsauflösung herbeiführen. Um den finanziell besonders notleidenden Gemeinden zu helfen, würde die Sozialdemokratie eine Einführung der Gemeindegetränkesteuer beantragen, wenn sie etwa mit allen anderen Steuerverordnungen Brünings zusammen durch Annahme des sozialdemokratischen Außerkraft­setzungsantrages beseitigt werden würde, also ein so ziemlich aus dem Papier stehenderAntrag. Ebenso oder viel­mehr ähnlich sieht es bei den Deutschnationalen aus, dem anderen Brennpunkt der Krisenellipse. Vor allem wollen sie das G e s e tz über die O st h i l f e retten, das näm­lich noch unmittelbar vor seinem endgültigen Zustande­kommen durch eine Reichstagsauflösung bedroht ist, unter den Tisch fallen würde, wenn jener sozialdemokratische An­trag vorher die Gesamtentscheidung herbeizwingt. Es gibt außerdem noch einige andere Entwürfe, denen man ganz gern schnell zum Dasein verhelfen würde, aber das alles wäre aus und vorbei, wenn Dr. Brüning vorher bei drohender Annahme des sozialdemokratischen Antrages oder auch nach ihr, aber vor Erledigung dernoch ausstehendenGesetzeden Reichstag auflöst. Jene Gesetze könnten also wohl nur dadurch vomTode" ge­rettet werden, wenn bei einer solchen vorhergehenden Aus- tragung der Entscheidung die Deutschnationalen nicht für den sozialdemokratischen Antrag stimmen.

Die offene Entscheidung darüber, ob nun eine Reichstagsauflösung erfolgt oder die Regierung doch die bisher so hart umstrittene, wenn auch stillschweigende

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Der Reichspräsident hat nach einer Aussprache mit dem preußischen Ministerpräsidenten seine Absage zu Len preußischen Rheinlandseiern zurückgezogen und wird an ihnen teilnehmen.

* Durch eine Explosion auf einem Tankkahn wurde im Hafen von Harburg-Wilhelmsburg die Schiffahrt so gefährdet, daß das Hafenbecken abgeschlosien werden mußte.