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Nr. 174 — 1930
Fulda, Montag, 28. Juli
7. Jahrgang
Die Notverordnung der Reichsregierung in Kraft.
Annahme der Aoimaßnahmen.
Völlige Einigung.
Die mehrtägigen Beratungen des Neichskabinetts über den Gesetzentwurf einer Notverordnung wurden in der Reichskanzlei zu Ende geführt. Sie ergaben eine völlige Einigung. Ein Vortrag des Reichskanzlers Dr. Brüning beim Reichspräsidenten über die Kabi- nettsberatungen folgte. Das Reichskabinett beschäftigte sich auch mit der Frage einer Neuregelung der P e n * sionen und beschloß, noch im August einen diese Frage regeluden und Mißstände beseitigenden Gesetzentwurf dem Reichsrat vorzulegen. Am Schluß der Kabinettssitzung sprach Reichskanzler Dr. Brüning seinen Ministerkollegen und den Beamten, die gerade in letzter Zeit in Vor- bereitung der bedeutsamen Kabinettsentschließungen ihre ganze Kraft eingesetzt hatten, den besten Dank für diese Mitarbeit aus.
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Hilfe für den Osten.
Preußens Beteiligung.
Die Notverordnung der Reichsregierung für den Osten umfaßt auch die sofort durchführbaren Maßnahmen zur Osthilfe. Im Reichshaushalt werden 126 Millionen vorgesehen, die im einzelnen nach Maßgabe des ursprünglichen Oschilfegesetzes in Betracht kommen für: 1. Frachtenerleichterungen, 2. Erleichterung der kommunalen Lasten, 3. Senkung der Schisfahrtsabgaben, 4. Zinsverbilligung, 5. Betriebssicherung, 6. sonstige kulturelle Maßnahmen. Außerhalb des Haushalts werden Garantien für Siedlungskredite und für Umschuldungskredite übernommen und der Vollstreckungsschutz in Kraft gesetzt. Die B ü r g s ch a f t für Siedlungskredite beträgt 50 Millionen, die für Umschuldungskredite 100 Millionen. Die Rentenbanklreditanstalt hat sich bereit erklärt, einen Teil der Umschuldungskredite sofort aus eigenen Mitteln bar ^^ö zu machen. Der Rest wird durch Ablösungsscheiire aufgebracht. Der Vollstreckungsschutz ist unverändert in der im Osthilsegesetz vorgesehen gewesenen Form in die Verordnung übernommen.
Aus dem Osthilfegesetz übernommen sind nicht die Maßnahmen für Eisenbahn- und Straßenbauten. Diese sollen im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms Berücksichtigung finden, soweit dies die fortgeschrittene Jahreszeit gestattet. Die Beteiligung Preußens an diesen Maßnahmen wird in der gleichen Weise erfolgen, wie dies ursprünglich im Osthilfegesetz vorgesehen war.
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Ein preußisches Angebot.
Die preußische Regierung hatte vor Erlaß der Notverordnung, um der Landwirtschaft Nachteile bei einer etwaigen Verzögerung zu ersparen, ein festes Angebot der Reichsregierung gemacht und ihr vorgeschlagen, das volle Kreditrisiko für eine Summe von 100 Millionen Mark auf die Preußenkaffe zu übernehmen, die im Sinne des Ost- Hilfegesetzentwurfes für Umschuldungszwecke vergeben werden sollen. Das Eingehen auf dieses Angebot erübrigte sich nach dem Zustandekommen der Notverordnung.
Das Reich an erster Stelle.
Die in den letzten Wochen unter Führung des Reichsernährungsministeriums mit den zuständigen Stellen und den beteiligten Banken geführten Verhandlungen haben zum Ergebnis gehabt, daß die organisatorischen Maßnahmen zur Osthilfe so weit vorbereitet worden sind, daß sie alsbald in Wirksamkeit gesetzt werden können. Wie von der Reichsregierung betont wird, muß sich das Reich, das den Hauptteil der Verantwortung trägt, auch bei der Durchführung der Osthilfe die Führung und den aus- reichenden Einfluß sichern.
Die neuen Sienern.
Reichshilfe. — Einkommensteuerzuschlag. — Ledigensteuer. Bier- und Bürgersteuer. — Sozialresorm. Kartell- kontrolle.
Die vom Reichspräsidenten ausgefertigte neue Not- Verordnung trägt den Titel: „Verordnung des Reichspräsidenten zur Behebung sinan- zieller und sozialer N 0 tstände/ Sie weicht nur in wenigen Punkten von der alten, vom Reichstag av- gelehnten Verordnung ab und bestimmt folgendes:
Der Neichshilfe
unterliegen die Beamten und Ange öffentlichen Hand. Hand allerdings nur i
~ stellten der n d. Tue Angestellten der öffentlichen Hand allerdings nur insoweit, als sie n i ch t d e r A r b e i 1 s - losenversicherung unterliegen Dagegen sind entsprechend den Beschlüssen des Reichstagsausschusses auch die Bezieher von Aussichtsratstanliemen der Netchshilse unterworfen. Die Neichshilfe bemißt sich nach den B r u t t 0 d i e n st b e z u gen die für die Seil vom 1. September bis zum 1. April gewahrt werden. Die Neichshilfe wird im engsten Anschluß an die Lohnsummensteuerbestimmungen erhoben. Sie beträgt 2/$ ProzentderGehalisbezüge:fur jedes minder,ahrige Kind bleiben 20 Mark monatlich frei
Personen, deren Dienstbezüge nach Absetzung von 20 Mark für jedes Kind 2000 Mark im Jahre nicht übersteigen. sind von “ Die^Nei^shUse^ist bei der Berechnung des Einkommens abzugssühig. Die einmaligen außerordentlichen
Zuschläge zur Einkommensteuer
tm Rechnungsjahr 1930 bestehen erstens in einem lüufPfoten t i a e u Äuschlaa ru der für 1929 veranlaaten Steuer.
Diesem'Zuschlag unterliegen die wegen eines Einkommens von mehr als 8000 Mark veranlagten Personen; bei ihnen wird die gesamte Einkommensteuer, also ohne irgendwelche Abzüge, dem Zuschlag von 5 Prozent unterworfen. Es ist also ein Zwanzigstel der Einkommensteuer 1929 zu entrichten. Zweitens wird ein Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen erhoben; dieser Zuschlag besteht einerseits in der Wieder- Hinzurechnung der durch die Gesetze von 1927 und 1928 ein- geführten Abschläge von 25 Prozent, höchstens aber 3 Mark monatlich, ferner in einem Zuschlag von 10 Prozent zur Steuer bei den Pflichtigen, bei denen sich nicht der prozentuale, sondern der feste Abschlag ergibt.
Die Ledigensteuer.
Als ledig gelten auch verwitwete oder geschiedene Per- sonen, aus deren Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Vom Zuschlag befreit sind unverheiratete Frauen, denen Kinderermäßigungen zustehen, und ferner Steuerpflichtige, die zum Unterhalt ihrer geschiedenen Ehefrau oder eines bedürftigen Elternteils seit einem Jahre mindestens 10 Prozent ihres Einkommens auswenden und denen deshalb eine Ermäßigung der Einkommensteuer bewilligt worden ist. Der Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen wird bei den Lohnsteuerpslich- tigen im Wege des Steuerabzuges in der Zeit vom 1. September 1930 bis 31. März 1931 erhoben.
Die Veranlagten haben den Zuschlag für die Einkommen von mehr als 8000 Mark und den Ledigenzuschlag gleichseitig mit ihren Einkommensteuervorauszahlungen, also am 10. Oktober 1930 und am 10. Januar 1931 zu entrichten.
Gemeindesteuer.
Außerdem sind für die Gemeinden neue Steuerquellen vorgesehen. Und zwar sollen sie mit sofortiger Wirksamkett das Recht erhalten, eine Bürgersteuer und eine Gemeindebiersteuer zu erheben. Außerdem sollen die Gemeinden das Recht erhalten, auch auf andere Getränke Steuern zu erheben. Sollten die Realsteuern eine bestimmte Höhe überschreiten, tritt die Verpflichtung zur Erhebung der Bürgersteuer und der Ge- meiHbebierfteuer, notfalls sogar mit Zuschlägen, ein.
Bürgersteuer.
Bei der Ausgestaltung der Bürgersteuer ist den sozialen Gesichtspunkten durch eine Staffelung des Steuersatzes Rechnung getragen. Der Satz beträgt im allgemeinen 6 Mark. Er ermäßigt sich für Leistungsschwache aus 3 Mark. Er erhöht sich auf 25. 50, 100, 200 und 500 Mark, bei den höchsten Einkommen beträgt er 1000 Mark.
Die Reform der Sozialversicherungen.
In der Frage der Sperrfristen der Arbeitslosenversicherung entscheidet sich die Notverordnung
Die Beisetzung der Koblenzer Opfer.
200 000 Menschen geben das Geleit.
Koblenz beging einen Trauertag, wie er in der Geschichte der Stadt wohl einzig dasteht. Die Fahnen, die seit dem Unglückstag aus Halbmast wehen, waren mit schwarzem Trauerflor umhüllt, überall sah man schwarzgekleidete Menschen, die an der Trauerseier teilnahmen. Die Geschäfte schloffen um die Mittagszeit und kurze Zeit daraus begannen die Aufmärsche der Teilnehmer an der Trauerseier.
Schon am frühen Nachmittag stellten sich in den Straßen, durch die der Leichenzug gehen sollte, zahlreiche Menschen aus. Man schätzt die Menschenmassen auf etwa 200 000. Eine ganze Anzahl Personen wurde von Ohnmachtsanfällen betroffen. Dann setzte sich von der Telegraphenkaserne aus
der Trauerzug in Bewegung, eröffnet von der Feuerwehrmusikkapelle, der etwa 500 Mann des Roten-Kreuz-Sani- tätsbundes folgten. Diesen schlossen sich der Königin- Luise-Bund, dessen Mitglieder in kornblumenblauer Ordenstracht erschienen waren, sowie sämtliche Vereine der Stadt Koblenz und der näheren Umgebung an.
154 Fahnen und Standarten waren im Zuge. Unmittelbar hinter den Fahncnabordnungen folate die Geistlichkeit, dann die zehn Wagen niu och unglücklichen Opfern, gefolgt von den Angehörigen. Neben den Leichenwagen schritten Abordnungen der Feuerwehr und der Sanitätskolonne, diebrennendeFaüeln trugen. Die zahllosen Kranzspenden wurden von Feuerwehrleuten und Schutzpolizeibeamten getragen.
Die Beisetzung.
Kurz bevor der Leichenzug am Ehrenfriedhof an- gelangt war, bildeten die begleitenden Vereine Spalier. Die Särge wurden von Feuerwehrleuten in das offene Grab getragen und dort reihenweise niedcrgesetzt. Alan hat den Platz des Grabes neben dem Ehrenfriedhof gewählt, um damit
die Verbundenheit der Opfer des Krieges und der Opfer der Besreiungsstunde zum Ausdruck zu bringen. Nach der Weihe der Grabstätte durch einen katho- lischen und einen evangelischen Geistlichen hielt Domkapitular Dr. Fuchs als Vertreter des Bischofs von Trier die Leichenrede. In tiefempfundenen Worten sprach er den Angehörigen auch im Namen des Bischofs Dr. Borne- waffer seine Anteilnahme aus. Für die evangeliiche Bevölkerung sprach sodann Generalsuperintendent D. Stol- tcnhoff gleichfalls zu Herzen gehende Trostworte für die Angehörigen. Daraus sang der Mittelrhemische Sanger- bund „Wie sie so sanft ruhn*. R c i ch s v e r k e h r s - minister G u è r a r d legte anschließend am offenen
dahin, daß die normale Dauer der Sperrfristen künftig sechs Wochen beträgt. Die Dauer einer Krisenunterstützung wird unter bestimmten Voraussetzungen ,etzt auf die Dauer der versicherungsmätzigen Arbeitslosenunterstützung angerechnet. Die Wartezeit beträgt regelmäßig 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschußberechngte Angehörige, 7 Tage bei Arbeitslosen mit 1, 2 oder 3 zuschutzberechtigten Angehörigen, 3 Tage bei Arbeitslosen mit 4 oder mehr zuschutzberechtigten Angehörigen.
Bei der Krankenversicherung werden in der Hauptsache die bekannten Reformen, die bereits im Reichstage durchgesprochen worden sind, durchgesührt. Hinzu kommt aber noch eine Beschränkung der Krankenkassen im Erwerb von Grundstücken, in der Errichtung von Gebäuden und Anstalten und in der Festsetzung des Beitrages.
Das Versorgungsrecht wird gleichfalls nach de/i Beschlüssen des Reichstages geregelt.
Zur Förderung des Preisabbaues.
Außerdem bringt die Notverordnung auch noch eine Ermächtigung der Regierung zur Abänderung der Kartell- verordnung, wie sie bereits der Deutsche Juristentag im Jahre 1928 vorgeschlagen hat.
Die Regierung erhält jetzt die Vollmacht, „unwirtschaftliche Preisbindungen" durch eventuelle zwangsweise Auflösung der Kartelle zu verhindern.
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Wie der Fehlbetrag gedeckt werden soll.
Neichsfinanzminister Dietrich stellte bei einer Besprechung der neuen Notverordnungen fest, daß sich die erwarteten Steuereingänge dadurch, dâß die neuen Steuern erst am 1. September tn Kraft treten können, um 28 Millionen Mark vermindern Dieser Minderertrag soll durch vermehrte Einsparungen im Haushalt gedeckt werden. Die Haushaltseinsparungea erhöhen sich danach eitTschlietzlich des Restes von 35 Millionen aus dem Jahre 1929 aus insgesamt 169 Millionen Mark. Zusammengefaßt ergibt die Deckung des Fehlbetrages von 760 Millionen folgendes Bild: Erhöhung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung uni» Arbeitslosenversicherungsreform 269 Millionen, R e i ch s h i l f e, Einkommensteuerzuschlag und Ledigenstrarr 274 Millionen, Verkürzung der Fristen bei der Tabaksteuer 48 Millionen, E i n s p a r u n g e n im Haushalt 134 Millionen uni» Verringerung des Fehlbetrages 1929 35 Millionen. v
Minister Dietrich erklärte weiter, daß bei der A r b e i t s «t losenversicherung ernsthaft mit der Möglichkeit der Überschreitung der angenommenen Durchschnittszahl von 1,® Millionen gerechnet werden müsse. Die Reichsregierung werde deshalb bestrebt sein, mit allen möglichen Mitteln die Arbcits«k losigkcit herabzudrücken.
Grabe als Vertreter des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und der Reichsregierung sowie als Chef der Reichswafferstraßen Kränze nieder, wobei er den Angehörigen nochmals in kurzen Worten die Teilnahme aussprach. Für die preußische Staatsregierung gab darauf Wohlfahrtsmini st er Hirtsiefer seinem tiefen Mitgefühl Ausdruck.
Der Koblenzer Oberbürgermeister kündigte an, daß gegenüber dem Deutschen Eck ein Gedenkstein für die Opfer errichtet werden solle.
Kein menschliches Verschulden.
Der vom Reichsverkehrsministerium entsandte Unter- suchungskommiffar zur Feststellung der Ursachen des Brückenunglücks veröffentlicht eine abschließende Erklärung, die durch eine Zusatzerklärung des Koblenzer Polizeipräsidiums ergänzt wird. Danach haben die bisherigen Ermittlungen zu dem Ergebnis geführt, daß es sich in dem fraglichen Falle um einen tragischen Unfall ge-* handelt hat, der sich bei der Verkettung unglücklicher Um», stânde jeglicher menschlichen Voraussicht entzog.
Unsinnige Gerüchte am Mittelrhein.
Schnell fraß sich ein Gerücht, das von Koblenz ausging, den Rhein hinauf. Irgendwo am Mittelrhein sollte ein Omnibus mit 50 Personen
in den Rhein gestürzt sein. Das Gerücht behauptete sich hartnäckig. Das Unglück wurde immer größer. Nur, wo das Unglück erfolgt sein sollte, konnte nicht angegeben werden. Die Telephone spielten den Rhein hinauf und hinunter. Der Menschen bemächtigte sich eine Aufregung, die durch immer neue Gerüchte neue Nahrung erhielt. Die Polizeistationen am Mittelrhein wurden angeläutet, es wurden Polizeistreifen an den Rhein gesandt, die mit Flammenrohren den Fluß absuchten. Presseautos fuhren sämtliche gefährlichen Stellen ab. Nirgends war eine Spur zu finden. Der Grund der Aufregung der Bevölkerung ist letzten Endes in einer Angstpsychose zu suchen. Über allen Menschen am Rhein lastet die Koblenzer Tragödie und aus dieser Stimmung heraus wurde das Gerücht geboren.
Kleine Zeitung für rilige Leser.
* Die Notverordnungen zur Regelung des Reichshaushalts sind vom Kabinett genehmigt und vom Reichspräsidenten unter, schrieben.
* Zm italienischen Erdbebengebiet haben sich beim Bergung^ werk und bei Ler Verpflegung von 60 000 Mann Militär und Zivil große Schwierigkeiten ergeben.
* In Koblenz fanden die Beisetzungsseierlichleiten für dir Opfer des Bruckeneinsturzes unter ungeheurer Anteilnahme der Bevölkerung statt. '