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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 177 1930

Fulda, Donnerstag, 31. Juli

7. Jahrgang

Die Osthilfe auf dem Marsch.

Der Aufbau im Osten.

Eile tut not!

Das Inkraftsetzen der Durchführungsbestim- m ungen der Osthilse wird die von der Regierung be­schlossenen Hilfsmaßnahmen beschleunigt in Bewegung bringen und den bedrohten Betrieben, wenigstens vor­läufig, die notwendige Stützung gewähren.

Reichsminister Treviranus wies in einer Rede darauf hin, daß nur

ein Teil des Programms

durch Notverordnung verwirklicht werden konnte, ein weiterer Teil aber zurückgestellt werden mußte, weil die gesetzlichen und verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Inkraftsetzung auch dieser Bestimmungen nicht gegeben waren. Darunter fielen die Bestimmungen über die Bildung der Ablösungsbank, über die Um­schuldung, über die Durchführung größerer Wege- und Eisenbahnbauten und anderes. Trotz der Unmöglichkeit, die Ablösungsbank zu schaffen, habe die Reichsregierung die Osthilfe in möglichst weitem Umfang sicherstellen können. Die Banken hätten sich bereit erklärt, sür das laufende Jahr auch Mittel für

die Umschuldung und Betriebssicherung

in Verbindung mit dem Vollstreckungsschutz

zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sei es möglich gewesen, durch die Inkraftsetzung des Haushalts die dort vorgesehenen rund 126 Millionen für die Lasten- senkung und andere Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Minister ging dann auf die einzelnen Maß­nahmen der Osthilfe und ihren Zweck näher ein. Die Reichsregierung werde dem kommenden Reichstag Vor­schlägen, das Osthilfegesetz in der dem letzten Reichstag vorgelegten Fassung

erneut zu verabschieden.

Bis dahin werde es die Ausgabe der Reichsregierung sein, dafür Sorge zu tragen, daß keine Zeit vergeudet werde, um den bedrohten Betrieben zu helfen. Die Nöt­hige der Ostmark fordere eine zielbewußte, einheitliche Fürsorge des Reiches und der Länder.

Wem wird geholfen?

Nicht bloß Neubelastungen brachte die umfangreiche Notverordnung und nicht bloß Steuererhöhungen oder Steuervermehrungen, sondern auch weitgehende wirtschaft­liche Hilfsmaßnahmen will sie einleiten. Voran natürlich neben der Vergebung und Vermittlung staat­licher Aufträge soll nun die O st h i l f e zur Wirklichkeit werden. Hindenburg hatte auf ihre dringende Notwendig­keit hingewiesen und nach Erledigung des Agrar­programms war auch ein umfassender Gesetzentwurf an den Reichstag gelangt. Er enthielt ein auf fünf, zum Teil auf zehn Jahre ausgedehntes Programm, kam auch, nach mannigfachen, aber nicht sehr wesentlichen Abände­rungen, vor die Vollversammlung des Reichstages und in die zweite Lesung, blieb dort aber stecken, weil die Auf­lösung einen Schlußstrich unter alle Beschlüsse machte.

Nun war natürlich zunächst die Frage von brennend­stem Interesse für den gesamten deutschen Osten: Kann und wird die Regierung diese Osthilfe nun doch zur Durch­führung bringen? Wenn es geschieht in welchem Umfang wird das erfolgen? Auf welche Landesteile wird sie sich erstrecken und wie hoch werden die Mittel sein, die zur Verfügung gestellt werden? Im Reichshaushalt waren für die Ausführung des Osthilfeprogramms rund 126 Millionen vorgesehen aber der Reichshaushalt war auch steckengeblieben! Und wie war es mit den a u ß e r - ordentlichen Krediten, auf die man in diesem Zusammenhang auch von anderer Seite her gehofft hatte? Sollten doch etwa 250 Millionen Anleihekredite flüssig gemacht werden zwecks Straßen- und Kleinwohnungsbau: daran hoffte auch der Osten teilzuhaben. War doch das Gesetz, in dem der Regierung die Ermächtigung hierfür gegeben wurde, noch durchgebracht worden.

Die Notverordnung beantwortete wenigstens einen Teil der Fragen, stellte dabei aber in den Vordergrund, es entspräche dem Notcharakter dieser Lösung mit Hilfe des Artikels 48, daß man sich auf die d r i n g c n d st e n Maß­nahmen beschränken müsse, bis ein vom neuen Reichstag anzunehmendes Gesetz diese vorläufigen Maßnahmen in eine endgültige, umfassende Form bringe. Gleichzeitig war auch der Reichshaushalt in Kraft gesetzt, damit auch die darin enthaltenen 126 Millionen für die Osthilfegreif­bar" geworden. För die Umschuldung alter und für die Hergabe neuer Kredite sollten Anleihen ausgenommen werden, hinter denen die Reichsgarantie stehen soll. 100 Millionen sind hierfür vorgesehen und die Großbanken haben sich bereit erklärt, dem Reich die entsprechende Summe herzugeben. Gleichfalls 100 Millionen werden nun diesmal aber mit Garantie Preußens für den­selben Zweck flüssig gemacht. Und schließlich: eine dritte Summe, 50 Millionen, werden wieder unter Reichs­garanlie, eingesetzt für Siedl ungszwecke, und zwar unter Gründung eines besonderen, diese Gelder be­gebenden und verwaltenden Siedlungsinstituts. Dieses ganze Geld, zusammen also 376 Millionen, ist da. Die Art, wie diese Millionen eingesetzt werden, wird durch entsprechende Ausführungsbestimmungen zu Abschnitt 3 der Notverordnung -Osthilfe" - geregelt und diese Verordnungen sind jetzt sertiggestellt.

Die obenerwähnten 126 Millionen Reichshaushalts- mittel sollen in der Hauptsache Verwendung finden in der Durchführung allgemein-wirtschaftlicher Aufgaben, also zu Frachtentariferleichterungen, zur Senkung der Schiffahrts- und sonstiger Verkehrsabgaben, der Kommunalsteuerkosten bzw. -ausgaben. Auch wenigstens ein Teil wird für kredit- politische Zwecke zur Verfügung gestellt, um im Verein mit jenen andern 200 Millionen die eingefrorenen Kredite wie­der aufzutauen. Das ist ja eine Lebensfrage für den ge­samten Osten, nicht bloß für die dortige Landwirt- schaft allein, sondern auch für die dortige Industrie, für Handel, Handwerk und Gewerbe, deren Schicksal angesichts des gesamten wirtschaftlichen Aufbaus dieser deutschen Gebietsteile wesentlich von der finan­ziellen Lage der Landwirtschaft beeinflußt wird. So ist wohl auch damit zu rechnen, daß ein Teil der Kredite nun nicht bei der Landwirtschaft direkt, sondern in den Weg vom Erzeuger zum Verbraucher und wieder zurück einge­schaltet wird. Erhöhung z. B. der Betriebsmittel bei In­dustrie, Handwerk, Handel, Gewerbe des Ostens verschafft diesen Wirtschaftszweigen die Möglichkeit, die Kredit­lage zu ihren Abnehmern wieder flüssiger und vor allem billiger zu gestalten. Mittel für die direkte Begebung staatlicher Gelder stehen auch zur Verfügung.

Den größten Umfang nehmen natürlich die reinen Umschuldung's- und die neuen Kredite ein, bei deren Begebung aber scharfe wirtschaftliche Voraussetzungen fest»

Die deutsch-polnischen Zwischenfälle.

Einigung der beiderseitigen Regierungen.

Amtlich wird mitgeteilt: Die bedauerlichen letzten Zwischenfälle an der deutsch-politischen Grenze, von denen einige sogar Verluste von Menschenleben zur Folge hatten, haben zu einer Vereinbarung zwischen der deutschen und der polnischen Regierung über eine gemeinsame ab­schließende Prüfung des Tatbestandes durch je einen Dele­gierten der beiden Außenministerien geführt. *

Bei den Verhandlungen der Delegierten ist der ge­samte Sachverhalt eingehend erörtert »vorden. Ein Teil bisher strittiger Punkte konnte dabei geklärt werden. Eine volle Übereinstimmung über alle Einzelheiten ist aber nicht erzielt worden.

In Verfolg dieser Prüfung und im Interesse der nachbarlichen Beziehungen haben sich die beiden Re­gierungen nunmehr über folgende Punkte geeinigt:

Soweit auf der einen oder anderen Seite Strafver­fahren eingeleitet sind, werden die beiden Regierungen sich gegenseitig das für die Aufklärung der Fälle sachdien­liche Material, insbesondere Zeugenaussagen, mitteilen und den zuständigen Behörden zur Berücksichtigung bei den in Gang befindlichen Verfahren übermitteln. Dies gilt insbesondere für den

Zwischenfall von Prostken, zu dem die polnische Regierung neues Material zur Ver­fügung gestellt hat. Die sich im Laufe der verschiedenen Verfahren ergebenden tatsächlichen Feststellungen werden sich die Regierungen gegenseitig zur Kenntnis bringen.

Außerdem haben die beiden Regierungen Maßnahmen getroffen, um einer Wiederholung solcher Zwischenfälle vorzubeugen. Insbesondere ist den beiderseitigen Grenz­beamten die Überschreitung der Grenze ohne besonderen Dienstauftrag und ohne vorheriges Benehmen mit den Grenzbehördcn des anderen Teiles grundsätzlich ver­boten worden; auch sind sie angewiesen worden, bet Beobachtung der Vorschriften über den Grenzverkehr, ins- besondere derjenigen über den Besitz von Grenzausweisen, jede unnötige Härte gegenüber der zivilen Bevölkerung zu vermeiden. Schließlich haben die örtlichen Behörden Weisungen über eine Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden des anderen Teiles bei etwa vorkommenden künftigen Grenzzwischenfällen erhalten.

Dank des Meinlandes.

Für Familienhilfe und Schuldennachlaß.

Der Oberpräsident der Rheinprovinz, Dr. Fuchs, hat in einem Schreiben an den preußischen Minister­präsidenten zum Ausdruck gebracht, daß die Spende der preußischen Staatsregierung von 300 000 Mark zugunsten erholungsbedürftiger Frauen und Kinder in der Bevöl­kerung der ehemals besetzten Rheinlande dankbarste Bc^ friedigung ausgelöst hat. Der Oberpräsident weist in seinem Schreiben auf die tatkräftige und verständnisvolle Unterstützung in den schweren Jahren des rheinischen Abwehrkampfes hin und spricht dem preußischen Staats­ministerium auch für diesen Beweis wohltuender Für­sorge Preußens für das Rheinland namens der Bevölke­rung der Rheinprovinz, vor allem namens der mit der Spende bedachten rheinischen Mütter und Kinder den auf'-- richtigsten und herzlichsten Dank aus. Die gespendeten Mittel würden es ermöglichen, in vielen Notfällen helfend und lindernd einzugreifen. Ebenso dankbar begrüßt das Rheinland die teilweise Niederschlagung der von den- rheinischen Städten im Nuhrkampf aufgenommenen Staatsdarlehen.

gelegt werden. Eine wirkliche Betriebssicherung soll er­folgen und nicht ein Hineinschöpfen neuen Wassers in ein leckes Faß. Noch längst nicht ist ein Betrieb an und in sich gefährdet, nur weil er hohe Zinsen tragen muß, aber an­dererseits wäre auch manchem Betrieb selbst durch Herab­setzung der Zinslast, Umschuldung oder neue Kredite nicht mehr zu helfen. Das wird Opfer persönlicher Art kosten, aber das Werk, das jetzt in Angriff genommen wird, will und soll ja dem Osten in seiner wirtschaftlichen Gesamt­heit helfen.

Deutschland und die Memelfrage.

Standpunkt der Reichsregierung.

Im Zusammenhang mit den Meldungen über die Absicht der litauischen Regierung, nicht weniger als zwölf neue Gesetze für das Memelgebiet zu erlassen, die eine erneute Verletzung der Memelkonvention bzw. die völlige Ausschaltung der memelländischen Autonomie bedeuten würden, war die Frage aufgeworfen worden, ob die deutsche Regierung auf der Septembertagung des Völker­bundes die MemelftMe aufrollen werde. Anscheinend habe man im Auswätkgen Amt wenig Neigung, in Genf neuerdings wieder ^iuf Minderheitsfragen einzugehen, nachdem der letzte deutsche Minderheitenvorstoß wenig erfolreich gewesen sei. Zu diesen Auslassungen wird von zuständiger Stelle erklärt, daß man erst abwarten wolle, ob die geplanten Gesetze wirklich Tatsache werden wür-. den. Man könne versichert sein, daß die deutsche Regie­rung alsdann mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln die Memelfrage anpacken werde.

Maßnahmen gegen neue Erenzzwischenfälle.

Nslnische Iollerhöhungen.

Zur Behebung der L a n d w i r tsch a fts k ri ss-

Der Wirtschaftsausschuß beim Polnischen Ministerrar hat zur Behebung der polnischen Landwirtschaftskrise auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten Zoll­erhöhungen beschlossen.

100 Millionen Lire für das

Erdbebengebiei.

Waisenkindertransport in Rom eingetroffen. Auf­treten von Wahnsinnigen.

Der Italienische Ministerrat hat 100 Millionen Lire für den Wiederaufbau der durch das Erdbeben zerstörten Ortschaften bewilligt und bestimmt, daß der Wiederauf­bau so schnell wie möglich durchgeführt werden soll. Ferner hat der Ministerrat den Minister für öffentliche Arbeiten und der Finanzen mit dem Erlaß der not­wendigen Anordnungen für die vom Wirbelsturm zer­störten Gebiete der Provinz Treviso betraut.

Ein Bericht des Unterstaatssekretärs für öffentliche Arbeiten aus dem Erdbebengebiet besagt, daß man in vielen Gemeinden bereits langsam zu den gewöhnlichen Lcbcnsbedingungen zurückkehrt.

Nach seiner Rückkehr hatte der König eine längere Unterredung mit Mussolini. Mussolini hat persönlich 30 000 Lire für die Erdbebengeschädigten gestiftet. In Rom traf der erste Traansport mit Waisenkindern aus dem Erdbebengebiet ein, die in Rom erzogen werden sollen.

In Neapel wurde ein 35jähriger Eisenbahner ver- haftet, der, von vielen Frauen umgeben, schreckliche Kata­strophen voraussagte und Buße predigte. In Benevenl erschoß ein älterer Mann, der während des Erdbebens den Verstand verloren hatte, einen Jüngling. Ms die Karabinieri daraus sein Haus umstellte», erschoß et seine Frau und brachte sich selbst einen tödlichen Schuß bei. ,

Scharfe amerikanische Aote an Aanking

R e w y 0 r k. Das Weiße Haus hat an die Nanking- regierung eine scharfe Note gerichtet, in der Schutz des Lebens und Eigentums amerikanischer Bürger in den von Koiiimu- nisten heimgesuchten Gebieten verlangt wird. In der Note wird betont, Amerika behalte sich alle Rechte vor, wenn Leben oder Eigentum von Amerikanern irgendwie augetastet werden sollten.

Kleine Zeitung für «ilige Leser.

* Am 6. August tritt derReichstagsausschuß zur Währung der Rechte der Volksvertretung", der auch während der Reichs­tagsauflösung in Tätigkeit bleibt, zu Beratungen über die Not­verordnung zusammen.

* Der Bayerische Landtag beschloß, die Regierung zu einer allgemeinen Amnestie für Vergehen während der Besetzungs­zeit zu veranlassen.

* Bei dem beginnenden Kampf um die Nachfolgeschast Doumergues in der Präsidentschaft der Französischen Republik tritt der Name des jetzigen Außenministers Briand stark in den Vordergrund.