Zul-aer /lnzeiger
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Nr. 198 — 1930
Fulda, Dienstag, 26. August
7. Zahrgang
Der Steuertribut der Ledigen
Rene Steuerabzüge
für ledige Arbeitnehmer
Don Gustav Kimm- Neukölln.
Mit dem 1. (September tritt eine abzuges für ledige Arbeitnehmer ein.
Als Rechtsquelle für diese neue ordnung des Reichspräsidenten zur
Neuregelung des Lohw
Steuer gilt die Ver- Behebung finanzieller,
wirtschaftlicher und politischer Notstände vom 26. Juli 1930, Reichsgesetzblatt 1 Nr. 31, Seite 311 ff., 4. Titel, § 13 ff.
Der Ledigensteuer unterliegen Personen, die nicht verheiratet sind, verwitwete oder geschiedene Personen, vorausgesetzt, daß aus ihrer Ehe Kinder nicht hervorgegangen sind. Jedoch sind von der Ledigensteuer befreit: unverheiratete Frauen, denen für ihre unehelichen Kinder Steuerermäßigungen nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes zustehen, ferner andere Steuerpflichtige, die zum Unterhalt ihrer geschiedenen Ehefrau oder bedürftiger Eltern seit einem Jahr mindestens 10 Prozent ihres Einkommens aufwenden und denen deshalb die veranlagte Einkommensteuer oder die Lohnsteuer vor dem 1. Juli 1930 ermäßigt worden ist.
Die Höhe der Ledigensteuer errechnet sich wie folgt: Vom 1. September 1930 bis zum 31. März 1931 fällt der Abschlag von 25 Prozent der Steuer, höchstens 3 Mark monatlich, weg und es tritt außerdem, wenn der Arbeitslohn den Betrag von 2640 Mark jährlich bzw. 220 Mork monatlich übersteigt, zu der um den Abschlag nicht mehr gekürzten Lohnsteuer ein Zuschlag von 10 Prozent hinzu.
Beispiele:
1. Ein lediger Lohnempfänger mit 220 Mark Arbeitslohn monatlich zahlte bisher an Lohnsteuer monatlich 10 Prozent von (220 minus 100 gleich) 120 Mark gleich 12 minus 3 (Abschlag) gleich 9 Mark Dagegen zahlt er vom 1. September 1930 ab monatlich 10 Prozent von (220 minus 100 gleich) 120 Mark gleich 12 Mark. Es fällt also nur der Abschlag fort.
2. Ein lediger Lohnempfänger mit 250 Mark Arbeitslohn monatlich zahlte bisher an Lohnsteuer monatlich 10 Prozent von (250 minus 100 gleich) 150 Mark gleich 15 Mark minus 3 gleich 12 Mark. Dagegen zahlt er vom 1. September 1930 ab monatlich 10 Prozent von (250 minus 100 gleich) 150 Mark gleich 15 Mark plus 1,50 gleich 16,50 Mark. Es fällt also einmal der Abschlag weg und es tritt zu der um den Abschlag nicht mehr gekürzten Lohnsteuer ein zehnprozentiger Zuschlag hinzu.
Besonderes gilt noch für Steuerpflichtige, denen eine Erhöhung der steuerfreien Beträge nach § 75 des Einkommensteuergesetzes z. B. wegen besonders hoher Werbungskosten usw bewilligt worden ist. Für diese erhöht sich die 220-Mark- Grenze um den Betrag, für den Erhöhung gewährt worden ist.
3. Einem ledigen kriegsbeschädigten Lohnempfänger mit einem monatlichen Arbeitslohn von 270 Mark ist entsprechend einer Erwerbsbeschränktheit von 50 Prozent der steuerfreie Lohnbetrag im weiteren Sinne auf 150 Mark monatlich erhöht worden. Nach Abschlag dieses Betrages verbleibt ein Einkommen von 120 Mark, so daß anstatt, wie bisher, 9 Mark, künftig 12 Mark Steuer zu zahlen sind. Ein Zuschlag wird in diesem Falle nicht erhoben, es fällt also lediglich der Abschlag fort.
Bei den veranlagten Ledigen, soweit sie nicht dem Steuerabzug unterliegen, richtet sich der Ledigenzuschlag nach der Ein- tommenfteuer 1929 Er besteht
a) bei nicht Lohnsteuerpflichtigen in dem Wegfall des Abschlages,
b) bei Steuerpflichtigen, deren Einkommen den Betrag von 2160 Mark überstiegen hat, in 10 Prozent des Steuerbetrages, der sich ohne den Abschlag ergibt. Der Zuschlag wird nur in Höhe von 60 Prozent erhoben.
In allen Fällen hat der Arbeitgeber den Ledigenzuschlag, sei es, daß lediglich der Abschlag wegfällt oder noch ein Zuschlag hinzutritt, bet jeder Lohnzahlung einzubehallcu. Der Arbeitgeber hafte» für richtige Einbehaltung der Zuschläge für die Ledigen. Die einzelnen Beträge sind gleichzeitig mit den üblichen Lohnabzugsbeträgen an das Finanzamt abzuführen. Beispiele:
1. Ein lediger Landwirt hat im Wirtschaftsjahr 1928/29 Royetnnahmen in Höhe von 4000 Mark erzielt, denen Werning.., kosten und Sonderleistungen im Betrage von 1840 Mark gegcnuberftehen, so daß also sein Einkommen 2160 Mark netto ’ctragt. ^res ist der Grenzbetrag des Einkommens bis zu dein der .lbschlag megfäßt: ein Zuschlag wird nicht erhoben n leser ^tcuerpilichtige ist für 1929 zu einer Einkommensteuer von 10 Prozent von (2160 minus 720 gleich) 1440 Mark gleich 14 minit'j .>6 gleich 108 Mark veranlagt worden Der Ledigem zi! sch la 9 berechne i slch in diesem Falle nur ans dem Wegfall 1 Abschlages, also .>6 Mark Hiervon werden 60 Prozent er- hoben, das sind B 60 Mark Dieser betrag ist in zwei Hälften am 15. November 1930 und am 15 Februar 1931 zu entrichten.
lebiger Gewerbetreibender ha, im Kalenderiahr 1929 Rohemnahmen von 6000 Mark erziel. An Sonderleistungen und Werbttngskostci, stehen diesen Einnahmen 2500 Mark gegenüber, so daß also das Nettoeinkommen 3500 Mark beträgt Die Einkommensteuer 1929 beträgt demnach 10 Prozent von (3500 minus 720 gleich) 2780 Mark gleich 278 Mark minus 36 glctd) 242 Mark. Der Ledigenzuschlag berechne, sich wie folgt:
10 Prozent von (242 plus 36 gleich) 278 Mark gleich 27,80 Mark plus Abschlag 36'(>0 Mark
63,80 Mark Hiervon werden 60 Prozent erhoben gleich 38,20 Mark. Dieser betrag ist so wie der int vorigen Beispiel in zwei Raten zu entrichten.
3. Bei den ledigen veranlagten Lohnsteuerpflichtigen, die also auch mit ihrem Arbeitslohn veranlagt werden, die also ein höheres Einkommen als 8000 Mark haben, ist die bere» mmg wieder eine andere. Hier eriolat die Erbebuna des
Ledigenzuschlages, soweit es sich um die lausende Lohnsteuer handelt, im Wege des Steuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber, aber nur insoweit, als es sich um die veranlagte Einkommensteuer 1929 handelt.
Beispiel:
Ein lediger leitender Angestellter hat im Jahre 1929 einen Arbeitslohn von 12 480 Mark bezogen. Es sind ihm hierfür im Jahre 1929 monatlich an Lohnsteuer einbehalten worden: 10 Prozent von (1040 minus 100 gleich) 940 Mark gleich 94 Mark minus 3 Mark Abschlag gleich 91 Mark, also im ganzen Jahre 1092 Mark. Veranlagt worden ist dieser Steuerpflichtige aus einem Arbeitslohn von 12 480 Mark minus 1200 Mark Freibeträge gleich aus 11280 Mark zu einer Einkommensteuer von 1210 Mark minus 36 Mark gleich 1174 Mark. Der Ledigenzuschlag wird dann, soweit er an die veranlagte Einkommensteuer 1929 anknüpft, berechnet aus 10 Prozent von 1174 Mark Steuerschuld minus 1092 Steuerabzug gleich 82 Mark gleich 8,20 Mark. Hiervon werden jedoch nur 60 Prozent erhoben, gleich 4,80 Mark, in zwei Raten wie vorher zahlbar. Hier tritt noch der Ledigenzuschlag aus der laufenden Lohnsteuer 1930 für die Zeit vom 1. September 1930 bis 31. März 1931 hinzu. Die Lohnsteuer betrug bisher monatlich 10 Prozent von (1040 minus 100 gleich) 940 Mark gleich 94 minus 3 gleich 91 Mark; sie beträgt künftig, also vom 1. September ab, 10 Prozent von (1040 minus 100 gleich) 940 Mark gleich 94 Mark plus 9,40 Mark gleich 103,40 Mark. Der Ledigenzuschlag beträgt also bei der laufenden Lohnsteuer für sieben Monate monatlich 3 Mark (Wegfall des Abschlages plus 9,40 Mark (lOprozentiger Zuschlag gleich) 12,40 Mark, also zusammen 12,40 mal 7 gleich 86,80 Mark. Diese 86,80 Mark sind vom Arbeitgeber zusammen mit der übrigen Lohnsteuer als Ledigenzuschlag einzubehalten. Der Ledigenzuschlag beträgt also zusammen 4,80 Mark plus 86,80 Mark gleich 91,60 Mark.
Der Abzug der besonderen Ledigensteuer ist vorzunehmen für alles Arbeitseinkommen, das für die Zeit nach dem 31. August 1930 und vor dem 1. April 1931 gewährt wird. Zur Erläuterung folgendes Beispiel:
Die Gehälter für August, der Lohn für die letzte Augustwoche vom Montag, den 25. bis Sonnabends den 30. August, sind also abzugssrei, und zwar auch dann, wenn sie erst am 1. September oder später gezahlt werden. Bei vierteljährlicher Zahlung des Gehalts unterliegt nur der auf den September entfallende Teil der Abzugspflicht. Wird der Wochenlohn Mitte der Woche abgerechnet, z. B. für die Zeit vom 28. August bis 3. September 1930 am 3. September, so ist der Lohn für die drei Septembertage abzugspflichtig. Es kommt eben, wie die Verordnung klar sagt, nicht auf den Zeitpunkt der Zahlung an, sondern daraus, für welche Zeit die Zahlung erfolgt. Bei Vorauszahlung des Gehaltes für September 1930 ist aber bereits am 31. August der neue Abzug vorzunehmen. Auf der anderen Seite unterliegen die Märzgehälter 1931, die Löhne bis
Der zornige Löwe von Flandern
blutige Kämpfe in Ostende.
Das Denkmal an der User.
Aus den Feldern von Dixmuiden, auf denen im Weltkriege die junge Mannschaft der sich gegenüberstehenden Armeen verblutete, wurde am Sonntag ein für die flämischen Gefallenen von ihren Stammesgenoffen errichtetes Denkmal eingeweiht. Aus diesem Anlaß kam cs z» großer Erregung, bei der sich der zwischen den beiden das Königreich Belgien bewohnenden Volksteilen, den romanischen, französisch sprechenden Wallonen und den um ihre Gleichberechtigung kämpfenden Flamen, germanischer, dem Plattdeutsch ähnelnder Mundart, bestehende Gegensatz in voller Schärfe entlud. Zu der Denkmalseinweihung hatten 32 Svnderzüge und Tausende von Automobilen riesige Teilnehmerscharen herangebracht. Während der Feierlichkeiten rief es schon starken Unwillen hervor, als ein von Flamengegnern gelenktes Flugzeug in den Lüsten über dem Platze erschien, Fahnen in belgischen Farben und Zettel abwarf, aus denen die Flamen beschimpft und angegriffen wurden. Borher hatte sich schon ein Zwischenfall an der holländisch belgischen Grenze ereignet. Einem Beamten der südafrikanischen Gesandt- schaft im Haag, der den versammelten Flamen ein Schrei- den Südafrikas überreichen wollte, war von der belgischen Kriminalpolizei die Einfahrt verweigert worden. Der holländische Vertreter, Leo Simons, Direktor der Welt- bibliothek in Amsterdam, konnte aus dem gleichen Grunde nicht nach Dixmuiden kommen. .
Über das Gebaren des Fliegers sowohl wie über die Fernhaltung der Abgesandten, deren vorbereitete Reden durch Mikrophon bekanntgegeben wurden, gerieten die flämischen Massen in Zorn. Sie zerrißen belgische Flaggen, wo sie ihrer habhaft werden konnten. Tausende zogen auf den Marktplatz von Dixmuiden wo n^ reichen flämischen Fahnen auch zwei belgische Flaggen gehißt waren, die eine am Rathaus, die andere an einem Bankgebäude. Vor dem Bankgebandc kam es zu Tu- in ulten Plötzlich erschienen zwei «chwadronen Gendarmerie und gingen mit gezogenem Sabel gegen die Menge vor Mehrere Personen wurden schwer verletzt.. Ans einem Cast wurden Stühle und Tische gegen die Berittenen geworfen. Als die Lage immer ernster wurde erschienen flämische Abgeordnete und veranlaßten den Kommandanten der Gendarmerie, mit fernen eilten a zurück«» und die Verhafteten wieder in Freiheit zu setzen. Eine Vereinigung von Frontkämpfern aus West-Flandern
31. März 1931 der Abzugspflicht, auch wenn sie erst im April gezahlt werden.
Im Falle einer ungerechtfertigten Heranziehung zu dieser Sondersteuer stehen dem beteiligten im Rechtsmittelverfahren Einspruch, Berufung und Rechtsbeschwerde an den Reichs- sinanzhof mit der üblichen einmonatigen Frist zur Verfügung, da auch für diese Vorschriften die Reichsabgabenordnung maßgebend ist
Durchführung der Wefihilfe
r ü d u n
Der engere Grenzgürtel, die Eifel, der Huns rück und Westerwald bevorzugt.
Die Verhandlungen über die Verwendung der diesjährigen Mittel der Reichs- und preußischen Westhilse sind nunmehr für Preußen zum Abschluß gebracht.
Der Einsatz der Mittel erfolgt in der Weise, daß der engere Grenzgürtel bevorzugt berücksichtigt wird; daneben ist insbesondere den Höhengebieten von Eifel, Hunsrück und Westerwald Hilfe gebracht. Die Aktion läuft sich an der östlichen Grenze der früheren zweiten bzw. dritten Besatzungszone allmählich aus.
Mit der Ausführung des von den Restarts angenommenen Programms ist unverzüglich begonnen worden. Zur
Förderung der Landwirtschaft
durch Rationalisierung, Verbesserung der Produktion und Ab- satzbedingungen, Meliorationen, Umstellung auf Grünlandwirtschaft, landwirtschaftliches Berufsschulwesen, Verbesserung der Viehhaltung, des Obst- und Weinbaues usw. sieht ein Betrag
Mark zur Verfügung Daneben sollen für rund Mark Beihilfen zum Bau von Wasserleitungen,
von 2 100 000 Mark zur Verfügung. Daneben sollen für rund 2,5 Millionen Mark Beihilfen zum Bau von Wasserleitungen, insbesondere in ländlichen Gebirgsgegenden gegeben we^en. Zur Förderung des Handwerks, des 'gewerblichcn^Schulwesens, Fer fad’i'^cn Forwiroung, der gewerblichen Genossenschaften wm., sind Beihilfen in Höhe von 2 500 000 Mark bewilligt
worden. Zur
Verbesterung der Verkehrsverhâltnisse
durch Anlage von Straßen und Brücken gelangen rund 3 800 000 Mark zur Ausschüttung. Unter den Verkehrsplänen, die gefördert werden, seien insbesondere erwähnt der Neubau der Koblenzer Moselbrücke, die rechtsrheinische Rheinuferstraße im Regierungsbezirk Wiesbaden, die Nordsüdstraße und die Mittel- moselstraße im Trierer Bezirk. Für Schulzwecke wird ein betrag von etwa 1,25 Millionen Mart gegeben, davon eine Million Mark für Volksschulbauten, insbesondere in den notleidenden Gebirgsgegenden. Daneben sind Mittel für die Verkehrsförderung, für Erleichterung der Umwandlung der bisherigen kurzfristigen Bäderkredite in Kommunaldarlehen usw. vorgesehen. Reserven sind nicht zurückbehalten. Die Hilfsmaßnahmen sind in erster Linie auch als
Maßnahmen zur Linderung der Arbeitslosigkeit in den Grenzgebieten
gedacht. Insbesondere sollen langfristige Arbeitslose beschäftigt und heimische Rohstoffe verwendet werden. In den nächsten Tagen werden die ersten Bauaufträge Hinausgehen. Die Einzelheiten werden durch die unteren Verwaltungsbehörden (Landrat bzw. Oberbürgermeister) bekanntgegeben.
beschloß, wegen dieser Vorkommnisse tyre^Veremsfayne, die die belgischen Farben trug, durch die Fahne mit dem flämischen Löwen zu ersetzen. Mitten auf dem Marktplatz wurde die alte Fahne verbrannt.
Linruhen in Ostende.
Vor dem Kursael des benachbarten Ostende kam eS abends zu schweren Zusammenstößen zwischen demonstrierenden Flamen und der belgischen Polizei. Die Polizei und berittene Gendarmen feuerten zahlreiche Schüsse aus die Demonstranten ab, von denen 15 verwundet wurden. Auf dem Wege nach Dixmuiden wurden einem Kraftwagen, der die belgische Fahne führte, die Glasscheiben zertrümmert. Die drei Insassen des Kraftwagens wurden verletzt. Zahlreiche Flamen sind verhaftet worden.
Bei der Denkmalsweihe wurden Blumen auf deutschen, französischen, englischen, irischen und amerikanischen Gräbern von den Flamen niedergelegt. Der Vorbeimarsch dauerte zwei Stunden. Deutsche, englische, französische, ungarische, irische und amerikanische Frontkämpfervereinigungen legten Kränze am Denkmal nteher.
Wildweststreich in Bremen.
Raubüberfall in einer Sparkassenfiliale. — Drei
Täter mit 23 000 Mark entkommen.
Ein verwegener Raubüberfall wurde in den Räumen der Filiale der Svarkasse der Stadt Bremen in der Bahnhofstraße ausgeführt. Den Tätern, die das Personal mit Revolvern in Schach hielten und in einen Nebenraum trieben, fielen 23 000 Mark in die Hände. Die Täter sind in einem Anto entkommen, das eine Hamburger Zulaffunasnummer trua.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Rcichswchrminister Gröner, der vier Jahre lang verwitwet war, wurde in der alten Earnisonkirchc in Berlin mit Frau Ruth Glück, geb. Näher, vom Feldprobst Dr. Schlegel getraut.
* Der frühere preußische Justizminister Hugo Am Zehnhoss ist im Alter von 75 Jahren gestorben.
* Zn Dixmuiden und in Ostende kam es zu blutigen Zusammenstößen zwischen belgischer Polizei und Flamen, die zu einer Denkmalsweihe für die Gefallenen im Weltkriege in großen Mässen herbeigeströmt waren.
* Dox Geserslinsvekter des «WlSe« FluarNesrss, Popo«, «si bei einet Uebung abzestürzt und tödlich verletzt worden.