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Tageblatt für Rhön und Vogelsbergs Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt

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Nr. 202 1930

Fulda, Samstag, 30. August

7. Jahrgang

HMsctzW der Sderhoheii MhezehSlter.

Das Pensionskürzungsgesetz.

Beseitigung von Mißständen.

Das Reichskabinett hat denEntwurf eines Gesetzes über Kürzung von Vcrsorgungsbezügen" verabschiedet und dem Reichsrat zugeleitet. Inhalt und Absicht des Gesetzentwurfes entsprechen den Wünschen, die während der letzten Jahre wiederholt vorgebracht worden sind. Die Kürzung der Ruhegehälter soll eintreten bei Bezug eines weiteren Diensteinkommens infolge Wiedercinstellung oder Beschäftigung, bei Bezug sonstigen Einkommens, bei Be­zug eines weiteren Ruhegeldes oder einer sonstigen Ver­sorgung. Besondere Bestimmungen sind geschaffen, falls die Pension über 12 000 Mark hinausgeht. In diesem Falle soll die Verminderung aus 12 000 Mark möglichst erreicht werden.

Wer im Dienste des Reiches, eines Landes, einer Gemeinde, der Reichsbank, einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der Deutschen Reichsbahn wieder angestellt oder beschäftigt wird, erhält sein Ruhe­geld nur insoweit, als das neue Diensteinkommen hinter jenem zurückbleibt, aus dem sein Ruhegehalt berechnet wurde.

Bei einem pensionierten Beamten, der nicht wieder angestellt worden ist, aber neben seinem Ruhegeld ein anderes Einkommen hat, tritt eine Kürzung der Pension ein, sobald dieses Anrechnungseinkommen 6000 Mark übersteigt. Das Ruhegeld wird um die Hälfte des Be­trages gekürzt, der die Greuze von 6000 Mark übersteigt.

Die KLOOV-Mark-Grenze.

Im § 19 des Gesetzentwurfes heißt cs: Ergibt sich bei der Berechnung eines Ruhegeldes ein Jahresbetrag von mehr als 12 000 Mark, so wird, wenn der Betreffende der Besoldungs­gruppe, aus der sein Ruhegeld zu berechnen ist, weniger als fünf Jahre angehört hat, der Mehrbetrag gekürzt, und zwar, wenn dieser Zeitraum mindestens vier Jahre betragen hat, um âbei mindest.ens drei ^Jneii um M M zwei Jahren um 30, bei einem Jahr um 40 und bei weniger als einem Jahr um 50 Prozent.

Neue Vereinbarung mit Finnland.

Revision des finnischen Vertrages.

Unterzeichnung in Helsingfors.

In den seit einer Woche in Helsingfors geführten deutsch-finnischen Handelsvertragsverhandlungen ist be­kanntlich eine Übereinkunft erzielt worden, die alsbald von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Der deutsche Unterhändler, Ministerialdirektor Dr. Ritter, kehrt am Montag nach Berlin zurück, um über die Einzelheiten der Abmachungen Bericht zu erstatten. Es wird betont, daß es sich um eine gegenseitige Vereinbarung mit neuen Ab­machungen handelt. Treten diese noch drei Monate vor Ablauf der Vertrages in Kraft, so würde die von manchen Seiten in Deutschland verlangte Kündigung überflüssig.

Das neue deutsch-finnische Handelsabkommen sieht im Gegensatz zu dem bisherigen an fünf Jahre gebundenen Vertrag eine Pertragsdauer auf unbestimmte Zeit vor, mit der Maßgabe, daß das Abkommen zum erstenmal am Ende des dritten Vertragsjahres sechs Monate vorher ge­kündigt werden kann. Für Butter und Käse (fomte auch für Oleomargarine) sind die bisherigen Zollvereinbarnn- gen gestrichen, an ihre Stelle treten Vereinbarungen vor» Zollkontingenten, und zwar für Butter in Höhe von 5000 Tonnen jährlich zu einem Zollsatz von 50 Mark. Von Be­ginn des vierten Vertragsjahres.an senkt sich dieser Zoll­

Die osteuropäische Agrarkouserenz.

Eröffnung der südostcuropäischen baltischen La n d w i r t s ch a f t s t a g u n g.

In Warschau wurde die füdosteuropüisch-baltische Landwirtschaftstagung eröffnet. Die Eröffnungsrede hielt der polnische Außenminister Zaleski. Mit gemeinsamen Kräften müßten Mittel und Wege gefunden werden, um der Landwirtschaftskrise wirksam entgegentreten zu können.

Nachdem die Vollversammlung den polnischen Land­wirtschaftsminister, Janta-Polczynski, zum Vorsitzenden der Tagung gewählt hatte, ergriff dieser das Wort zu einer längeren Rede. Ein Irrtum wäre cs, zu behaupten, daß sich der Block der Agrarstaaten gegen die Industriestaaten richte, die Agrarstaaten müßten vielmehr die lebendigsten Beziehungen zu den Industriestaaten unterhalten, da sie ein Absatzmarkt der anderen seien.

Um die Regierungsbildung in daher».

Die Antwort des Landtagspräsidenten an die Sozialdemokraten.

Der bayerische Landtagspräsident hat der sozialdemo­kratischen Fraktion mitgeteilt, daß er deren Stellungnahme an die Bayerische Volkspartei, den Bayerischen Bauern­bund und die Deutsche Volkspartei weitergegeben habe. Es sei jedoch nicht seines Amtes, sich in diese Verhandlun­gen einzumischcn.

Das Pensionskürzungsgesetz bedarf, da es ver­fassungsändernd ist, im Falle seiner Annahme im Reichs­tag der Zweidrittelmehrheit.

Veamtengehalter am 1. September durchaus sicher.

Gegenüber geäußerten Vermutungen, die Reichs­regierung sei nicht in der Lage, am 1. September die Be- amtengehälter auszuzahlen und müsse den Weg kurz­fristiger Kredite beschreiten, wird vom Reichsfinanzmini, pteriüm in aller Form erklärt, daß an diesen unsachliche« Gerüchten kein Wort wahr sei.

Es wurden und es werden mit keiner Bank Verhand­lungen weder mittelbar noch unmittelbar in dieser Hin­sicht geführt werden. Für die Zahlungen an die Beamten bestünde weder heute noch späterhin irgendeine Gefahr.

Beschlüsse des Reichsrais.

Genehmigung der Durchführungs­bestimmungen zur Gemeindenotverordnung.

Der Reichsrat stimmte den Durchführungsbestimmungen für die Erhebung der durch die Notverordnung des Reichs­präsidenten geschaffenen Gemeindebiersteuer, Gemeindege­tränkesteuer und Bürgersteuer zu.

Bereits bestehende Bier st euern bleiben solange in Kraft, wie die in ihnen vorgesehenen Sätze nicht geändert wer­den; ihre Erhöhung über die in der Notverordnung festgesetzten Sätze hinaus ist nicht statthaft. Die Erhebung der Ge­meindegetränkesteuer ist nur zulässig, wenn bereits die Gemeindebiersteuer erhoben wird.

Die Bürger st euer wird je zur Hälfte am 10. Januar und 10. März fällig. Sie wird erhoben durch Einbehaltung eines Lohnteiles, zum Teil bei der Veranlagung.

Für die erst vom Rechnungsjahre 1931 ab wirksam wer­dende Verkoppelung der Gemeindebiersteuer und der Bürgersteuer mit den Realsteuern bleibt der Erlaß weiterer Durchführungsbestimmungen vorbehalten. Die jetzt vom Reichsrat beschlossenen Bestimmungen treten rückwirkend ab 38. Juli 1930 in Kraft.

Annahme fand auch die Ausführungsverordnung zum neuen Weingefetz Schließlich genehmigte der Reichsrat noch die von der Reichsbahn beantragte Mündetsicherhelt von Reichsbahnschatzanweisungen.

satz auf 40 Mark. Das Kontingent (Einsuhrmenge) für Käse in Höhe von 2500 Tonnen bezieht sich auf die ver­schiedensten Käsearten. Hier beträgt der Zollsatz 20 Mark. Bisher galt ein Zollsatz für Butter von 27.50 Mark, der durch ein Zusatzabkommen auf 50 Mark heronfaesetzt werden sollte. Das Zusatzabkommen war aber bisher noch nicht ratifiziert. Sobald jetzt das neue Abkommen ge­nehmigt ist, rückt der Butterzoll von selber auf 50 Mark. Um das Inkrafttreten des höheren Butterzolls auf jeden Fall sicherzustellen, ist eine bedingte Kündigungsfrist bis 29. November 1930 vorgesehen. Bei Käse liegen noch Zollbindungen in Verträgen mit anderen Ländern vor, so daß sich an dem Käsezoll durch den Wegfall der Bin­dung gegenüber Finnland unmittelbar nichts ändert.

Zollermäßigungen für finnische Waren.

An Finnland sind drei Zollcrmäßignngen gewährt worden, die sich auf Waren von begrenztem Interesse be­ziehen, nämlich für R e n n t i e r f l c i s ch, für rohe Spulen (Ermäßigung von sechs auf fünf Mark) und für Sperrholz aus Birkenholz (Ermäßigung von acht auf 7,50 Mark). Mit dieser neuen Vereinbarung fällt das Zusatzabkommen vom 25. November 1929 weg. Selbstverständlich ist auch der frühere Plan von Privat­verträgen über die Lieferung von Butter und Käse auf­gegeben.

Deutsche Kultur im Ausland.

Tagung des Verbandes deutscher Volksgruppen in Europa.

Aus Anlaß der in Stuttgart stattfindenden Jahrcsver- fammlung des Verbandes der deutschen Volks­gruppen in Europa fand im Festjaal des Deutschen Aus­landsinstituts ein Begrüßnngsabcnd statt. Unter den Er­schienenen sah man den aus dem Kattowitzer Prozeß be­kannten Vertreter des Deutschtums in Polnisch-Oberschlesien, U litz, ferner Brandsch-Hermannstadt, Pfarrer Schmidt- Woddcr (Tondern), drei Vertreter von Eupen-Maltnedy, Ver­treter der Kolonialgesellschaft und viele andere verdienstvolle Deutschtumführer. Der Vorsitzende des Vorstandes des Deut­schen Auslandsinstituts. Generalkonsul Dr. Wanner, be­grüßte die Erschienenen und führte u a. aus, die Arbeit des Verbandes und des Auslandsinstituts trage den Grundsatz des Wissens zum friedlichen Aufbau.

Solche Arbeit sei nicht etwa ein Privileg des deutschen Volkstums. Das Deutsche AuslandSinstitut wünsche dem Ver­bände praktische Erfolge für seine Tätigkeit. Das ganze deutsche Volk müsse als eine geistige Einheit dahinter stehen. Gerade wegen der starken Zerrissenheit unseres Kontingents wüste es eine VRkervcrbundcnhcit geb«,.

Als Vertreter der Ausländsdeutschen sprachen u. a. Ab­geordneter Brands» Hermannstadt, Dr. Wachsmann-Lettland und Professor Bleyer-Budapest, die auch ihrem Dank für die fördernde Arbeit und das Streben des Auslandstnstituts Aus- druck gaben.

Niederungen des Alltags.

Wolken am deutschen Firmament. Wahltohuwabohu. Der verbotene Ozeanflug. Ein anzügliches Geschenk.

Die Zeiten in Deutschland sind ernst und bewegt. Wirtschaft und Handel sind stark ins Stocken gekommen. Groß ist die Not der Arbeitslosen. Der Handwerker muß sein Rüstzeug ruhen lassen, verzweifelt hält der Geschäfts­mann Ausschau nach den Kunden, der Angestellte zittert um sein Brot. Der Bauer sieht seine Ernte in Wasser er­soffen. Sorgen, Sorgen, überall Sorgen. Man hofft aus die Zukunft, man hofft und hofft. Man schreit nach dem Staat, der helfen soll. Aber nur langsam drehen sich die Räder der Bureaukratie. Die Hilfe läßt lange auf sich warten, und die Geduld aller derer, die sich danach sehnen, daß die schweren schwarzen W o l k e n, die sich am deutschen Firmament gefahrdrohend zusammenballen, endlich verschwinden, wird ziemlich hart auf die Folter gespannt. In diese Sorgen des Alltags platzt nun «och der Wahlkampf hinein, der mit vehementer Ver­bissenheit geführt wird. Von allen Seiten ist der Angriff auf den Wähler im Gange. Alle werben um seine Gunst. Und alle schreien:Hierher zu uns, wir sind die Rich­tigen!" Im Kopf des armen aufgescheuchten Wählers geht es wie ein Mühlrad herum. Programme werden entwickelt, Versprechungen werden gegeben, Wahlaufrufe der Parteileitungen beschwören die Wähler, nur ihre Par­tei zu wählen, die die allein seligmachende ist.

*

In dieses Wahltohuwabohu hat jetzt auch die Reichs­regierung eingegriffen, zwar nicht direkt, wie sie es schon erwogen hrtte. Aber die Finanzpläne, die sie jetzt der Öffentlichkeit übergeben hat, sind doch als Schwungrad für die Wahlen bestimmt und können etwa als das End­ziel gelten, das sich die Regierung Brüning gesetzt hat, vorausgesetzt, daß sie nach der Wahl noch im Amte bleibt. Sehr klar ist das veröffentlichte Programm allerdings nicht gehalten. Es bewegt sich mehr in großen Zügen. Es ist, wie man sich parlamentarisch ausdrückt, ein Rahmen­programm, das viele unserer Nöte aufzeigt. Man wird, je nach der Parteieinstellung, mit diesem oder jenem unzu­frieden sein, aber alle werden wünschen, daß nun endlich etwas geschieht, um uns aus der Sackgasse herauszu­führen. Zu dem innenpolitischen Ringen gesellt sich das Gekreische Frankreichs über den Wechsel in der deutschen Heeresleitung, das in eine gutgespielte Angst­psychose vor der deutschen Armee auszuarten droht; gesellt sich ferner das Geifern Polens über die langsame Auf­rollung der Korridorfrage. Die Zeiten in Deutschland sind ernst und bewegt.

Aus diesen Niederungen des Alltags wird man emporgerissen, wenn man über den Ozean blickt. Einem deutschen Flieger ist wieder der kühne Flug nach Amerika gelungen. Ganz still, ohne Tamtam angekündigt, hat er mit drei Gefährten die Tücken des Äthers bezwungen und die Verwirklichung eines regel­mäßigen Luftverkehrs zwischen Europa und Amerika wie­der ein Stück vorwärtsgebracht. In Amerika hat man den Deutschen Gronau mit Ehren überhäuft, hat sich für ibn enthusiasmiert und ihn bewundert, und ein klein wenig nimmt auch sein deutsches Vaterland an diesen Ehrungen teil, das stolz ist auf diesen Pionier der Luft. Von Rechts wegen hätte dieser Flug allerdings nicht stattfinden dürfen, denn die Maschine Gronaus gehört dem Reich und war für die Reise über das Große Wasser nicht vor­schriftsmäßig versichert. Der zuständige Referent im Rcichsverkehrsministerium, Ministerialdirigent Branden­burg, bestand darauf, von sich aus wohl mit vollem Recht, daß erst den Gesetzen Genüge geschehen müsse, bevor der Flug angetreten werde. Aber Herr von Gronau scherte sich wenig um diese Anweisungen und startete zu seinem Ozeanflug.

Mit großer Geschicklichkeit und zähem Mut steuerte er die Maschine durch alle Fährnisse über den Ozean. Und in den Beifall der Neuen Welt stimmte schließlich auch der Reichsverkehrsminister ein. Und da es keine Orden und Ehrenzeichen mehr in Deutchland gibt, bat Herr von Guörard den glücklichen Flieger, ihm als äußere Anerken- nung für seine Leistung Heinrich von Kleists unvergeß­liches WerkPrinz Friedrich von Homburg" in einer Prachtausgabe überreichen zu dürfen. Einetwasan­zügliches Geschenk, denn wie der Prinz von Hom- burg einst gegen die Befehle des Großen Kurfürsten ge- handelt hatte, so hatte auch Herr von Gronau sich gegen die Anordnungen seiner vorgesetzten Behörden vergangen. BeideSünder" h a l t e n E r f o l g. Aber ihre Taten lösten doch verschiedene Wirkungen aus. Der Prinz sollte sein Vorgehen mit dem Tode büßen und wurde nur mit großer Mühe vor dem Schafott gerettet. Der Flieger aber wird geehrt und beschenkt. Und in diesem Geschenk be­findet sich am Schluß ein frommer Wunsch, der von Guörard mit zartem Lächeln auf seinen Referenten Bran­denburg gemünzt war, ein Wunsch, den wir aber auf alle Gaue Deutschlands angcwendet wissen möchten:In Staub mit allen Feinden Brandenburgs."

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Die Reichsregierung legt ein Penfionskürzungsgesetz vor, das im wesentlichen Kürzungen bei Doppelverdienern und bei hohen Pensionen bis auf 12 000 Mark varsieht.

* Der Mcmelländischc Landtag ist nach einem Beschluß des litauischen Gouverneurs aufgelöst worden.

* Das mit Finnland getroffene Abkommen sieht eine Er­höhung des Bunerzolles von Endr November -. Z. an von 27,50 aus 50 Mark pro Tonne vor.