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Zulöaer /lnzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zul-a» und Haunetal »Zul-aer Kreisblatt

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Fulda, Mittwoch, 3. Dezember

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7. Jahrgang

Sicherung der Wirtschaft und der Finanzen.

Reichspräsident und

Reichskabinett einig.

Der umfangreiche Gesundungsplan.

Die neue Notverordnung, die vom 1. Dezember datiert ist, wird in der amtlichen Verlaulbarnug ausdrücklich be­zeichnet als Werk zurSicherung der Wirtschaft und der Finanzen". Unter diesem Begriff wird alles zusammen- gesaßt, was heute als Resultat der Regierungsberatungen in den letzten Wochen mit Zustimmung des Reichsrats aus den Tisch des am 3. Dezember beginnenden Reichs­tages niedergelegt wird. Dieser soll seine Genehmigung zur sofortigen Inkraftsetzung der Gesetze geben. Falls er sie verweigert, bleiben sie doch auch ohne diese mit Bezug­nahme auf den Artikel 48 der Verfassung in Wirksamkeit und die weitere innenpolitische Entwicklung bleibt den Entschlüssen der Regierung überlassen. Verbunden mit der neuen Verordnung sind Änderungen der alten vom Juli dieses Jahres, die auf Grund sozialdemokra­tischer Vorschläge gemacht wurden und von denen man die Zustimmung dieser Fraktion zum jetzigen Vorgehen, also eine eventuelle Mehrheit der Regierung im Reichstage, er­wartet.

Der Inhalt der Notverordnung.

Die Notverordnung besteht im wesentlichen aus drei Teilen. Zunächst enthält sie auf Grund der inzwischen gesammelten Erfahrungen und wertvoller Anregungen gewisse Abänderungen der Notverordnung vom 2. Juli, insbesondere hinsichtlich der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Gememdesinanzen. So­dann ^umfaßt die neue Notverordnung den Wirtschafts­und Finanzplan der Reichsregierung, wie er inzwischen vom Neichsrat verabschiedet ist. Nur insofern sind gewisse Abänderungen vorgenommen worden, als vekfassungs- ändernde Bestimmungen ausgeschlosien worden sind.

Der dritte bedeutsame Teil der Notverordnung umfasst Maßnahmen zur Stützung der notleidenden Land­wirtschaft.

In diesemAbschnitt sind zur Sicherung der Heimischen Pro- duktion gewisse Zolländerungen vorgesehen, ferner wichtige Bestimmungen in das Brotgesetz u. a. hinsicht­lich des B e i m i s ch u n g s z w a n g e s eingefügt und die Vorschriften des dem Reichstage bereits vor­gelegenen Handelsklassengesetzes ausgenommen worden.

Die gesamte Notverordnung gliedert sich in neun Teile, und zwar mit den Untertiteln:

1. Änderung der Notverordnung vom 26. Juli 1930, 2. Sicherung des Haushalts, 3. Sleuervereinfachung und Steuervereinheitlichung,4. Senkung von Realsteuern und Verkehrssteuern, 5. Finanzausgleich, 6 Fragen der Reichs­bank, der Golddiskontbank und der Rentenbank, 7. Woh­nungswirtschaft, 8. Schutz der Landwirtschaft und schließ­lich 9. Vereinfachung und Ersparnisse aus dem Gebiete der Rechtspflege.

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Wie amtlich mitgeteilt wird, lvird von einer weiteren Einzelbegründung der Notverordnung in Gestalt einer amtlichen Verlautbarung im Augenblick abgesehen, zumal der Wirtschafts- und Finanzplan, der den weiteren Inhalt der Notverordnung bildet, bereits am 30. September d. J. eine eingehende amtliche Begründung erfahren hat. Eine Ergänzung der Begründung der neuen Notverordnung behält sich die Reichsregierung für die unmittelbar bevor­stehenden Beratungen des Reichstages- vor, der sich be­kanntlich vom 3. Dezember ab mit der ersten Lesung des Reichshaushalts 1931 befassen wird.

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Die Notverordnung enthält nicht das Pensions­kürzungsgesetz und den Haushalt von 1931. Die Entschei­dung über diese beiden Gesetze ist dem Reichstag vor­behalten. Die Abstimmung über die Notverordnung dürfte bereits am Sonnabend erfolgen.

Wesentlich neu sind in der endgültigen Verordnung gegenüber dem bisher Bekannten einige Milderungen bei der Tabaksteuer. Indessen beginnt die Kürzung der Beamtengehälter bestimmt am 1. Februar 1931 in einer Torm, die keinen verfassungsändernden Charakter trägt. Bei der Vermögenssteuer wird die Freigrenze auf 20 000 Mark heraufgesetzt. In den Bestimmungen über die Steuervereinfachung und Steuervereinheitlichung ist die Freigrenze für die Umsatzsteuer der Landwirtschaft auf 500» Mark festgesetzt, die Einkommensgrenze, bis zu der 'n der Landwirtschaft nur noch Realsteuern erhoben werden sollen, unter Fortfall der Einkommensteuer aus W00 Mark.

Oer Schutz der Landwirtschaft.

Das neuformulierte Brotgesetz bestimmt einheitlich, daß der Brotverkauf nur noch im Gewicht von 1250 Gramm gestattet wird. Ermächtigungen zur Erhöhung des Futtergerstenzolles und einiger anderer landwirt- lLaftlicher Zölle, die Verwendung inländischer tierischer Fette, die Verwendung von inländischem Hopfen, d'e Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch das sogenannte Handelsklassengesetz, das die 'andwirtschaftlichen Produkte je nach ihrem inneren Wert M verschiedene Gruppen einordnet, futb vorgesehen. Die Vereinfachungen und Ersparnisse aus dem Gebiet der ^chtspflege ermöglichen es den Ländern, die Rechts- anwaltsaebübren in Armem achen wieder berabzusetzen

Die "Notverordnung ist Dienstag mittag' dem'Reichs- tag zugeleitet worden und dürfte auf die Tagesordnung der Donnerstagssitzung gesetzt werden. Bei der Debatte wird wohl Reichskanzler Dr. Brüning das Wort nehmen. Die erste Sitzung des Reichstages nach der er­zwungenen Pause bringt die Beratung dès Haushalts und eine Eröffnungsrede des Reichsfinanzministers Dr. Dietrich über das Sanierungsprogramm.

Annahme im Haushattsausschuß.

Der Haushaltsausschuß nahm Entschließungen der Sozialdemokraten zur Bürgersteuer, zur Arbeitslosenver­sicherung, zur Krankenversicherung und zur Kriegs- beschüdigtenversorgung an, die im wesentlichen den Ab­änderungen entsprechen, die von den Sozialdemokraten mit der Regierung vereinbart und die in der neuen Not­verordnung berücksichtigt sind. Darüber hinaus wurde vom Ausschuß eine Entschließung der Nationalsozialisten angenommen, die die Reichsregierung ersucht, unverzüglich ein Gesetz vorzulegen, durch das die Gemeiudegetränke- fteuer außer Kraft gesetzt wird. Tamil war die Beratung der Notverordnung erledigt. Ferner wurden die Anträge auf völlige Aufhebung der Julinotverordnung gegen die Stimmen der Nationalsozialisten, der Deutsch­nationalen, der Wirtschaftspartet und der Kommunisten abgelehnt.

Anter dem Artikel 48.

Derparlamentarische Weg", den Dr. Brüning, mit dem Paket seiner 28 Gesetzentwürfe unter dem Arm, zu beschreiten entschlossen war, hat sich als ungangbar er­wiesen; der Reichskanzler hatte nicht die Gewißheit er­halten können, daß seine Resormvorschläge im Reichstag schnell und ohne wichtigere und wesentliche Abänderungen angenommen werden, infolgedessen hat er denaußer- purlatueiiMUchen Weg" der Lotseroronung eingejchlagen. Er geht dabei so sehr aufs Ganze, daß er vom Reichstag auch noch ein klares I a oder Nein über diese Not­verordnung verlangen, sich also nicht darauf einlassen will, auch für diese Notverordnung im Reichstag eine irgend­wie abändernde Beratung des Haushaltsausschusses zu gestatten, wie dies mit der Juliverordnung geschieht. Auch über diese hat man sich außerhalb des Parlaments geeinigt zwischen Regierung und Sozialdemokratie, und so bilden denn den ersten Teil der neuen Notverordnung zunächst einmal einige Abänderungen der Juli- bestimmunge n. So wird die bisherige Staffelung der Bürgersteuer noch stärker nach oben und unten ge­gliedert, wird für notleidende Kranke die Gebühr für den Krankenschein teils heruntergesetzt, teils ganz erlassen.

Und dann folgen in dem Buch, das diese Notverord­nungen vom 1. Dezember barfieCt, die vier Kapitel, über denen als gemeinsame Überschrift steht: Sicherung des Haushaltsplanes. Dazu gehört aber als dritter Teil noch unmittelbar die Reihe der sieben Kapitel, in denen die Steuerreform niedergelegt ist, allerdings nur hinsichtlich der Einkommen-, Vermögens-, Umsatz- und Grundsteuern. In der Hauptsache decken sich die Bestimmungen der Not­verordnung hierin mit den Beschlüssen des Retchsrats über die Regierungsvorschläge. Um es ganz kurz zu­sammenzufassen: Zuschläge zur Einkommensteuer, Ledigen­steuer, sechsprozentige Aufsichtsratssteuer bleiben, Grund-, Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen für die Kleinzensiten fort, ebenso wird die Freigrenze bei der Vermögenssteuer auf 20 000 Mark heraufgesetzt. Andererseits wird die Tabak st euer gemäß den Beschlüssen des Reichsrats erhöht und die Beamten des Reiches bzw. der öffentlich- rechtlichen Körperschaften, soweit sie der Reichsaufsicht unterstehen, werden ab 1. Februar eine Gehalts­kürzung um sechs Prozent erfahren. Die Länder und durch sie die Gemeinden bzw. die ihnen unterstellten Körperschaften sollen für ihre Beamten eine entsprechende Gehaltsberabketzuna vollziehen. Damit ist vermieden

Iarriladen in den Straßen von Chemnitz.

Schwere Ausschreitungen streikender Straßenbahner.

Anläßlich eines Straßenbahnerstreiks kam es in Chemnitz zu schweren Ausschreitungen. Dazu teilt die Polizei unter anderem mit, daß die Arbeitswilligen über­all vor den Depots von starken Streikposten beschimpft und zum Teil tätlich angegriffen wurden. Die Polizei mußte teilweise vom Gummiknüppel Gebrauch machen.

An verschiedenen Stellen der Stadt wurden barri- kadenartige Hindernisse errichtet, um den Strasrcnbahnver- kehr zu unterbinden. Hierzu wurden Holzbohlen, um geworfene Lastwagen usw. verwendet. Teilweise wurden sie Schienen durch Holz und Stein verkeilt oder durch los­gerissene Zaunlatten versperrt.

Es ist der Polizei, teilweise unter Mithilfe der Feuer­wehr, gelungen, die Hindernisse inzwischen wieder zu be- feitgen. In der Dresdener Straße wurde versucht, einen Straßenbahnwagen umzuwerfen. Außerdem sind Wagen an verschiedenen Stellen der Stadt mit Steinen beworfen worden, wobei Fensterscheiben zertrümmert wurden. Eine Anzahl Personen wurde festgenommen.

Der Direktion ist es gelungen, mit Hilse der Arbeits­willigen den Straßenbahnverkehr wieder teilweise aufzu- nehmen. Um weitere Störungen zu verhindern, sind die Polizeiposten verstärkt worden.

worden, daß die Notverordnung verfassungs­ändernde Bestimmungen enthält; die Reichsregierung glaubt aber auf Grund von Verhandlungen mit den Ländern die Gewißheit zu haben, daß diese Gehalts­kürzung auch bei diesen durchgeführt wird; nötigenfalls aber haben die Länderregierungen hierfür das Notver­ordnungsrecht erhalten.

Der Teil IV behandelt nun die R e a l st e Ver­senkung, auch hier in Übereinstimmung mit den Neichsratsbeschlüssen, gegen die, allerdings vergeblich, Proteste der Wirtschaft eingelaufen sind. Daß Erhöhungen der Realsteuern erst nach dem 31. Dezember nicht mehr erfolgen können, wird man ungern lesen; denn es ist damit zu rechnen, daß manche Gemeinde den Zeitraum bis Ende dieses Jahres ausnutzen wird. Allerdings werden sich später die Grundsteuer um 10, die Gewerbesteuer um 20 Prozent ermäßigen müssen, aber auch nut in jenen Ge­meinden, die seit 1927 Erhöhungen dieser Steuern voll­zogen haben.

Nun muß man zunächst einen Blick auf jene Reform­vorschläge derNegierung werfen, die in der Notverordnung nicht erscheinen. Neben dem schon erwähnten allgemeinen Gehaltskürzungsgesetz ist auch das Besoldungssperrgesetz draußen geblieben, das namentlich die Angleichung der Kommunalbeamtengehälter an die Besoldung verlangt, die das Reich seinen Beamten zahlt. Man ist der Ansicht, daß auch dieses Verlangen ebenso verfassungsändernd wäre wie das sog. Plafondgesetz, wonach die Aus­gaben der Länder und Gemeinden für die nächsten drei Jahre grundsätzlich nicht höher sein dürften, als sie es zur­zeit sind. Nur für sich selbst hat das Reich in der Notverord­nung eine entsprechende Bestimmung getroffen. Und schließlich fehlt auch noch ein Gesetz über den endgültigen Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden; nur für 1930 und 1931 wird ein vorläufiger Ausgleich ge* schaffen bzw. der bestehende verlängert und irgendeine wesentliche Änderung des jetzigen Zustandes erfolgt nicht. Man hofft aber, diesem Mangel doch bald durch ein diesen Ausgleich regelndes Gesetz mzuhelscn.

Die neue Notverordnung enthält r.-n aber auch noch eine Reihe von Vorschriften, mit denen eigentlich vorher nicht gerechnet wurde. Allerdings wußte man, daß eine S t e u e r a m n e st i e gewährt werden soll, wie sie nun in der Notverordnung auch erscheint. Aber schon die An­ordnung einer statistischen Erhebung über die Möglich­keiten, die Betriebe der öffentlichen Hand ebenso zu be­steuern wie die der Privatwirtschaft, deckt sich mit einem entsprechenden Gesetz, das vom Reichstag bereits ange­nommen wurde. Ähnliches gilt von den Bestimmungen der Notverordnung, die dem Handelskiassengesetz das im Reichstag steckenblieb - für die Erzeugnisse der Landwirtschaft endlich Rechtskraft geben; auch das Brotgesetz wird jetzt mit Strafbestimmungen versehen und bringt den 30prozentigen Roggenbeimahlungszwang. Da­zu kömmt noch die Ermächtigung für eine Reihe von Zoll­erhöhungen auf Agrarprodukie wie Futtergerste, Hopfen, Fette u. a. Zum Schluß mag noch erwähnt werden, daß die Amtsgerichte jetzt Prozetzsachen im Wert bis 800 Mark zu erledigen haben und daß den Rechtsanwälten für Armensachen die Gebühren gekürzt werden, die allein in Preußen 1929 die stattliche Summe von 25 Millionen er­reichten.

Man sieht also, düb von bem Recht der Notverord­nung durch die Reichsregierung ein überaus umfassender Gebrauch gemacht worden ist. Begreifen kann man eS, daß die Regierung eine Durchberatung dieser Notverord­nung im Reichstag ablehnt; denn der Kritik an einzelnen wie an großen Teilen dieser Reform stehen infolge ihres Umfangs zahlreiche Möglichkeiten offen. Und wenn irgend­wo ein Loch einmal hineingeriffen wird, dann weiß man nicht, wie weit die Abänderungsarbett gehen würde. Weitz ebensowenig, wie lange sie dauert. Gerade deswegen ver­langt ja die Reichsregierung eine Entscheidung des Reichs­tages, die nichts auf- und hinausschieben, sondern sofort ein endgültiges Recht schaffen soll für diese Notverordnung vom 1. Dezemöer des Unheilsjahres 1336.

Ungarische Minderheiienbeschwerde.

Volkszählung in der Tschechoslowakei.

Die ungarischen Abgeordneten im tschechoslowakischen Parlament haben beim Völkerbund eine Minderheiten­beschwerde gegen die tschechoslowakische Regierung ein- gcreichi. In der Beschwerde wird gegen die einseitige und willkürliche Handhabung der Volkszählung durch die tschecho­slowakischen Behörden Einspruch erhoben. Die Beschwerde wird im Januar in dem Dreierausschuß des Völkerbundrates behandelt werden. Bekanntlich wird am 1. Dezember in der Tschechoslowakei, die Volkszählung für 1930 durchgeführt.

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Kleine Zeitung für Mae Lefer.

Die neue Notverordnung des Reichspräsidenten und der Reichsregierung ist veröffentlicht worden und sofort dem Reichstag zugegangen.

* Zu der Notverordnung erklärt der Reichslandbund, daß sie ungenügend sei und einiger Ergänzungen bedürfe. Die Nationalsozialisten fordern sofortige Aushebung der Ver­ordnung.

* Zum dritten Präsidenten des Reichslandbundes ist der Landwirt und Bürgermeister Lind aus Niederissigheim ae- mahlt v>ordeu

, / 3 ^^ drusjchrsituLgen kam es in Chemnitz onlätz- ltch eines Straßenbahnerstrsiks.