Iulöaer Anzeiger
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Nr. 39 — 1931
Fulda, Montag, 16. Februar
Jahrgang
Einigung über die Osthilfe.
Sie Ssthilfegesetze ferüWestM.
Beschleunigte Verabschiedung erwünscht.
Das Reichskabinett verabschiedete unter Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Brüning und unter Beteiligung der preußischen Staatsminister Dr. Höpker-Aschosf und Dr. Hirtsieser sowie des Vizepräsidenten der Reichsbank, Dr. Dreyse, den Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für die notleidenden Gebiete des Ostens, eines Gesetzes zur Forderung der landwirtschaftlichen Siedlung sowie eines Gesetzes über die Abwicklung der Ausbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für deutsche Jndustrieobligationen. Die Vorlagen werden sofort dem Reichsrat zugeleitet werden.
Das neue Osthüfegesetz.
Im ersten Abschnitt wird zunächst
das räumliche Geltungsgebiet
festgelegt, und zwar außer der Provinz Ostpreußen von bei Provinz Pommern die Kreise Lauenburg, Stolp (Land und Stadt), Bütow, Nummelsburg, ferner die Provinz Grenzmark P 0 s e n ^ W e st p r e u tz e n , von der Provinz Brandenburg die Kreise Friedeberg (Neumark) und Zül- lichau-Schwiebus, von der Provinz N l e d e r s ch l e s i e n die Kreise Grünberg (Land und Stadt), Freystadt, Glogau (Land und Stadt), Guhrau, Militsch, Groß-Wartenberg, Namslau, endlich die Provinz O b e r s ch l e s i e n.
Unter „Förderung sonstiger Zwecke" heißt es: Die Neichs- regierung hat in den Rechnungsjahren 1932 bis 1936 jeweils Mittel von mindestens 2 0 Millionen Mark bereitzu- iteücn, um die besondere Notlage aus wirtschaftlichem, gewerblichem, gesundheitlichem, sozialem und kulturellem Gebiet zu lindern. Der Neichsernährungsminister wird ermächtigt, den
Zinssatz v m Darlehen für landwirtschaftliche Bodenverbesserungen
bis auf 1 Prozent zu verbilligen. Zur Befriedigung des gewerblichen Kreditbedürfnisses hat die Bank für Industrie- obligationen Darlehen bis zu 25 Millionen zu gewähren. Unter
Landwirtschaftliche Entschuldung
heißt es in Anlehnung au die Verordnung vom 8. August 1930 über die Maßnahmen zur Erleichtenâ^er Kred^tverhäiZrM^.
Ein Betrag von m i n d c st e n s 590 Milli 0 n c n M a rk wird nach den Vorschriften eines besonderen, gleichzeitig zu verabschiedenden Gesetzes aus dem Vermögen der Bank bercitgcstellt.
, In den folgenden Paragraphen heißt es: Der Reichs- mmhtcr der Finanzen wird ermächtigt, gemeinsam mit der Landesregierung und zu gleichen Teilen mit ihr gegenüber der Bank die A u s f a l l b ü r g s ch a f 1 für Entschuldungsdarlehen zu übernehmen mit der Maßgabe, daß sich Die Haftung auf nn Viertel des Darlehens beschränkt.
Die Entschuldung soll nach Möglichkeit davon abhängig gemacht werden, daß der Schuldner einen Teil der landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Fläche» an das Reich oder eine von diesem bestimmte Stelle veräußert.
Besonders wichtig sind die §§ 24 bis 28, die u. a. die
Bestimmungen über die Hastungsverbäudc
enthalten, die bis zuletzt noch zwischen Reich und Preußen hart umstritten waren. Sie besagen im wesentlichen: Zur Durch- suhrung der Entschuldung können sich die Entjchulduugs- uetricbe nach aleicbartiaen Betriebsgrößen oder Betriebsarten
Elwstbslosensorgen sind Gemeinbesorgen
Zusammenlegung von Krisenfürsorge und Wohlfahrts
erwerbslosenfürsorge gefordert.
Angesichts der steigenden Belastung Der Haushalte der Gemeinden und der auch für das Jahr 1931/32 zu erwartende» Fehlbeträge, die nahezu ausschließlich auf das Konto der hohen und voraussichtlich noch steigenden Zahl der W 0 h l s a hrts - erwerbslosen zurückzuführen sind, schlägt der Städte- ‘M Zusammenlegung der Krisenfürsorge mit der Wohlfahrts- erwerbslosensürfoge vor. Aus der Begründung, die der Prä- ndent des Städtetages, Mulert, für diese Forderung gab, ent- uehlnen wir folgendes:
. Zurzeit fallen 800 000 Personen gegen 320 000 Anfang 1930 ®er Erwerslosenfürsorge der Gemeinden zu. Am Ende des Haushalts (31. März 1931) werden es 900 000 bis 950 000 sein.
E-den Durchschnitt d ' - -
Zasern zu rechnen: 1 .osenversicheruna und 90g 000 bis 950 000 in oer xs
Fürsorgen, abgesehen ßud also zwei Millionen ,n,.tcr Zugrundelegung ei... _ .
eine Belastung von 1,4 Milliarden Mark.
k_ ^erglercht man hiermit den Stand vom 1. Oktober 1927, k.^âpunkt, an dem die Arbeitslosenversicherung geschaften so läßt sich unschwer ersehen, daß hier organisatorisch ^uderung vor sich gehen muß. ,
1 Preußen angeht, so werden hierüber in der N"ten Hälfte des Februar Verhandlungen stattfinden, und de« Anschein, daß sich die preußische Regierung einer ?n Neuregelung durchaus nicht abgeneigt zeigt. Im ist der Deutsche Städtetag auch mit den Relchs- Morden in ständiger Verbindung.
. yur den Durchschnitt des Jahres 1931 ist etwa mit folgcn- , " Ziffern zu rechnen: 1,5 Millionen in der Arbeits- --------- , 750 000 in der Kr is en fü r s 0 r gc u der Erwerbsl 0 sens ü rs 0 rgc. i von der Arbcitsloscnversiche- .. Personen zu betreuen. Das eines Satzes von 700 Mark je
Dolens Raubzug gegen deutschen Grundbesitz.
Sie polnischen Enteignungen 1932.
Sas polnische Verordnungsblatt veröffentlicht den 2 n Parzellierungsplan für das Jahr 932 elfter Plan umfaßt folgende Gebiete: Von den staatlichen Grundbesitzen und dem Besitze der Lcmdwrrtschaftsbank
'n neun Woiwodschaften insgesamt 20 000 Hektar beN?n^llieruna bestimmt. Von dem privaten Grund- insgesamt 180 000 Hektar von dem Parzellre- ungsplan ersaß, worden. m „ toast Erster Stelle steht hier die Posener Wmwvd- nm La1 24 000 Hektar; dann folgt Pommerellen diirf^ 11 Hektar. Die N a in ensl i ft e der Enteigneten ” den nächsten Tagen erfolgen.
zu or t 11 cd e n Haslungsvervanven zuiammenikmießen Die Bank kann die Hingäbe des Darlehens von dem Beitritt des Schuldners zu einem Haftungèvcrbandc abhängig machen, sofern die Landwirtschaftskammer dies für ihren Bezirk beantragt. Die Haftungsverbände können über die zur Deckung der Ausfälle erforderlichen Beträge hinaus Beträge zur Bildung von Rücklagen und zur Deckung ihrer Verivaltungskosten von den Schuldnern einzichen.
Industrie und Landwirtschaft Hand in Hand.
Ter Reichsverband der Teutschen Industrie teilt mit: Eine Zeitung bringt die Nachricht, daß die gesamte deutsche Industrie sich in Sachen des Osthilfeprogramms auf feiten der preußischen Regierung gestellt habe, daß die Industrie den Standpunkt vertrete, der überwiegende Teil des Großgrundbesitzes im Osten sei nicht mehr lebensfähig und es müßten deshalb
die Güter zerschlagen werden.
Es hätten in den letzten Wochen Auseinandersetzungen heftiger Art stattgefunden und die Industrie sei immer wieder im Neichsernährungsministerium vorstellig geworden, um zu erklären, daß die
Osthilfc keinesfalls eine Großagrarierosthilfc werden dürfe.
Diese Behauptungen sind in vollem Umfange unrichtig. Der Reichsverband der Teutschen Industrie tritt für schleunige Durchführung des Osthilfeprogramms ein. Er verlangt dabei eine verantwortliche Mitwirkung der Landwirtschaft. Die Industrie steht auf dem Standpunkt, daß der Großgrundbesitz auch im Osten seine wirtschaftlicbe Berechtigung habe und daß er deshalb neben einer
weitgehenden Förderung der Siedlung ebenso erhalten werden muß wie die kleineren und mittleren Betriebe. In diesen Fragen besteht völlige Übereinstimmung zwischen Industrie und Landwirtschaft. Wenn auch die Industrie wegen der Zölle für die agrarische Veredelungspro du kl i 0 n einen, anderen Standpunkt vertritt als die Landwirtschaft und jede weitere Erhöhung dieser Zölle scharf ablehnt, so steht die Industrie unbeschadet dieses Gegensatzes auf dem SiaubyunÜ, daß nur eine vexMndrrisvoÜe Zusammen arbeit zwischen Industrie und Landwirtschaft die deutsche wirtschaftliche Entwicklung fördern kann. Die Industrie lehnt jeden Versuch, einen Keil zwischen Industrie und Landwirtschaft zu treiben, ab, ganz gleich, von welcher Seite er kommt.
Sorgen und Nöte des Westens.
Im Haushaltsansschuß des Reichstages wurde der Haushalt für die Kriegslasten weiterberaten. Der für die Unterstützung der S a a r g ä n g e r vorgesehene Betrag von fünf Millionen Mark wurde bewilligt. In der weiteren Aussprachwurde auf die Sorgen und Nöte des deutschen W e st e n s hingewiesen. Die Vertreter des Westens erklärten sich mit den Hilfsmaßnahmen für die Ostgebiete durchaus einverstanden, verlangten aber auch ausreichende Hilfsmaßnahmen für den Westen und insbesondere für das Rheinland, das auch jebt noch nach dem Abzug der Besatzungstruppen sehr zu leiden habe. Große Teile des Westens würden einfach ihrem Schicksal überlassen. Das Wirtschaftsleben des Landes Baden ringe auf das schwerste.
Das spamsthe Kabinett Verengner zurüttgeireten.
Die Demission vom König angenommen.
Das spanische Kabinett Berenguer ist zurückgetreten. Der König nahm die Demission an und ist sofort in Besprechungen wegen der Neubildung eingetreten, ^er Grund des Rücktritts ist darin zu suchen, daß für die kommenden Parlamentswahlen Schwierigkeiten in der Bildung einer Regierungsmehrheit eingetreten sind.
Rasch dem Rücktritt Primo de Riveras war seinem Nachfolger General Berenguer die Aufgabe zugefallen, den Rückweg aus der Diktatur zu verfassungsmäßigen Zuständen vorzubereiten Es ist ihm dies anscheinend nicht geglückt, und er hat sein Amt in die Hände des Königs zurückgelegt. Die bereits ausgeschriebenen Parlaments n/a hlen sind abgesagt worden. Diese Wahlen bilden wohl den eigentlichen Grund für den Kabi- netsrücktritt. Die Linksparteien haben alle erklärt, sie würden sich nur an diesen Wahlen beteiligen, um tn dem neuen Parlament sofort den Antrag aus Auflösung und Einberufung einer Verfassunggebenden V e r s a in m l u n g zu stellen. Hieraus zog die Regierung ihre Schlüsse und sagte die Parlamentswahlen ab. Bei ocn Linksparteien nimmt man an, daß nun die Versas- sunggebende Nationalversammlung einberufen werden wird. König Alfons verhandelte darüber mit den Parteiführern.
Endliche Einigung.
Fast ein Jahr ist es,nun her, daß die Botschaft des Reichspräsidenten von der Reichsregierung neben der allgemeinen Agrarhilfe auch besondere Maßnahmen für die allgemeine wirtschaftliche Rettung des Ostens verlangte, die man dann unter dem Namen „O st - Hilfe" zusammengefaßt hat. Sehr unerfreulich aber ist die Geschichte der Vorbereitung dieser Osthilfe, über die nun endlich eine Einigung innerhalb der Reichs- und der preußischen Verwaltung hergestellt ist. Zunächst wurde die Ostpreußenhilfe, die 1929 eingeführt war, im Hinblick auf die „bevorstehende" Osthilfe stark eingeschränkt und die ihr zur Verfügung gestellten Millionen in den finanziellen Teil der „Osthilfe" eingegliedert. Aber das Programm einer großen Osthilfe, das dem vorigen Reichstag vorgelegt wurde, ist dann infolge der Reichstagsauflösung nicht Gesetz geworden, weil eben auch das umfangreiche Sirebitprogramm der Osthilfe durch die Auflösung in den Aktenschrank geschoben wurde.
Nun wurde durch die Julinotverordnung ein kleineres Programm für die Osthilfe aufgestellt, das natürlich niemanden befriedigte, vor allem aber zuerst einmal und noch obendrein Gegenstand heftigster Streitigkeiten in den verschiedenen Verwaltungs zweigen untereinander und dann auch noch zwischen diesen und den Selbstverwaltungskörpern geworden ist. Man stolperte immer wieder über die Frage der Kompetenzen; auch die Preußenkasse wollte von einer Mitwirkung der Renten- bankkreditansialt nichts wissen und man zankte sich nicht bloß darüber herum, wer umgeschuldet werden sollte, sondern überdies auch um die Methode dieser Umschuldung. Daß dabei noch allerhand parteipolitische Zu- und Abneigungen unter- oder oberirdisch mitwirkten, ist so selbstverständlich, daß ihr Fehlen geradezu aufgefallen wäre! Der Leidtragende dabei war der notleidende Landwirt, dem das Wasser inzwischen zur Kehle stieg oder in zahlreichen Fällen sogar über dem Kopf zusammenschlug.
Dabei ist es auch fast ein Jahr her, daß die deutsche Industrie einen klaren, einfachen Plan zur Fundierung des Kredits für bic Ostbilfe vorletzte; jetzt ist man endlich darauf zurückgekommen und daher hört man das bittere, aber leider nicht unberechtigte Wort: „Warum soll man denn den geraden Weg gehen, wenn man es auch kompliziert machen kann!" Das ist hier bei der Osthilfe aber ganz besonders gefährlich, weil sie ja nicht nur ein Hilfs-, sondern vor allem ein wirtschaftliches Sa- nierungs Programm darstellt, also nur dort den Umschuldungsanträgen — bisher 50 000 — stattgeben soll, wo der in Frage kommende landwirtschaftliche Betrieb wirklich wieder lebensfähig gemacht werden kann, die Zuwendung von Umschuldungskrediten mit einiger Gewißheit dem Besitzer die Möglichkeit bieten werde, wieder hochzukommen. Daß die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen hierfür eingehend geprüft werden müssen, ist zwar im Interesse einer schnellen Hilfe bedauerlich, aber es darf nur dort geholfen werden, wo es Z w eck hat. Denn aus dem Vollen zu wirtschaften ist nicht möglich und wir wissen schmerzlich genau aus der Industrie, was das Wort „K r e d i t f e h l l e i t u n g" bedeutet.
Das Ziel der Osthilfe ist aber nicht allein das einer kreditpolitischen Unterstützung der Landwirtschaft. Darüber hinaus ist es bevölkerungspolitisch von allergrößter Wichtigkeit für ganz Deutschland, daß der Osten saniert wird, sich dort nicht die unaufhörliche Abwanderung nach Westen, das Schwinden der schon jetzt gefährdeten Bevölkerungsdichte fortsetzt. Von der landwirtschaftlichen Struktur des deutschen Ostens ist aber auch die ganze übrige Wirtschaft bedingt, Industrie, Handel, Gewerbe. Dort ist die Not nicht minder groß; deswegen will auch die Osthilfe Mittel einsetzen, „um die fest gewordenen Kredite wieder aufzutauen". Das alles geht natürlich nicht von heute auf morgen, auch nicht die Durchführung des ausgedehnten S i e d l u n g s Programms, das in der Osthilfe vorgesehen ist. Nur möchte man jetzt nicht bloß die Hoffnung, sondern das dringende Verlangen aussprechen, daß die leider nun einmal vorhandenen großen sachlichen Schwierigkeiten nicht noch gesteigert werden durch solche innerhalb der Verwaltungsarbeit, von der das Einsetzen und der Erfolg dieser ganzen Osthilfe nun einmal abhängt.
Die Stimme des Herzens.
Englischer Kapitän vermacht sein Vermögen deutschen Kriegsbeschädigten.
Die englischen Gerichte haben entschieden, daß das Testament des englischen Schiffskapiläns Robinson volleRechts- g ü 11 i g te 11 hat, und daß seine Hiiuerlasicnschafi nach Abzug der gesamten Gerichtskosten an die deutsche Regierung gehen soll. Der Kapitän, der am 20. Februar 1930 gestorben war, hatte in seinem Testament festgelegt, daß
sein Gcsamtvermögcn von rund 140 000 Mark der deutschen Regierung zu vermachen ist, die dieses zugunsten der dcntschen Kriegsbeschädigten verwenden soll.
Das siegreiche und wohlhabende England sei von sich aus ohne Schwierigkeiten in der Lage, für seine eigenen Kriegsbeschädigten zu sorgen und, da er die traurigen Verhältnisse in Deutschland in den Jahren nach dem Kriege kennengelernt habe, so halte er es für richtig, sein Geld den deutschen Kriegsbeschädigten zukommen zu lassen. Tic Verwandten des Kapitäns hatten gegen dieses Testament Einspruch erhoben.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Joi Reichskaüinett wurde das Lsthilfegesetz verabschiedet.
* An der Rechtsprechung der letzten Zeit wurde im Reichstag teilweise scharfe Kritik geübt
• Das spanische Kabinett ist zurückgetrete«.