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Zulöaer Anzeiger

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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal.Zulüaer Kreisblatt

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Fulda, Samstag, 6. Juni

8. Jahrgang

Was die Reichsregierung verordnet hat.

Aus der heute veröffentlichten Notverordnung der Reichs­regierung ist besonders die Arbeitsstreckung hervorzuheben, die für einzelne Gewerbe oder Arbeitergruppen Herabsetzung der Arbeitszeit bis auf 40 Stunden zuläßt. Ferner find neben Ab­strichen am Haushalt doppelte Gehaltskürzungen vorgesehen. Die Sanierung der Arbeitslosen- und Sozialversicherung ersolgt

im wesentlichen durch Verkürzung der Versicherungspflicht für Berufe, mit berufsüblicher Arbeitslosigkeit unter gleichzeitiger Verminderung der Unterstiitzungsrechte aus die der Krisenfür- sorge. Eine Krisensteuer soll außer den Arbeitslosenempfängern alle übrigen Berufsstände erfassen, wodurch die Fehlbeträge der sozialen Versicherungsträger beseitigt werden sollen.

Die Notverordnung vom 5. Zuni, ihre Bedeutung und ihr Inhalt.

Berlin, 6. Juni 1931.

(Eigene Funkmeldung.)

Die gestern vom Herrn Reichspräsidenten unterzeichnete Notverordnung ist mit einer längeren Einführung versehen, in der die Maßnahmen, die durch sie getroffen werden, eine ein­gehende Begründung finden. Besonders eingehend belästigt sie sich mit dem Problem der Landwirtschaft, der Erleichterung gebracht werden soll. Weiter wird darauf hingewiesen, daß die Reichsregierung in der Notverordnung den Rahmen für einen freiwilligen Arbeitsdienst schaffe, zu dessen Trägern in erster Linie Vereinigungen und Verbände gehören werden, die aus ihren Reihen Gemeinschasts- gruppen Dienstwilliger zur Verfügung stellen. Eingehende Würdigung findet ferner die Frage der Arbeit s st r e ck u n g. Durch die Notverordnung wird die Neichsregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Reichstages für einzelne Gewerbe oder Arbeitnehmergruppen die Arbeitszeit bis auf 40 Stunden her- abzusttzen und die Zulässigkeit tariflicher Mehrarbeit von einer behördlichen Genehmigung abhängig zu machen. Die Reichs­regierung verfolgt auch das Ziel, die Wirtschaft aus allzu starren Bindungen zu lösen, die ihr durch Zusammenschlüsse und Vereinbarungen auscrlegt sind. Deshalb wurde beschlos­sen, das Ruhrkohlensyndikat nur zwei Monate zu verlängern. Unter ähnlichen Gesichtspunkten wird die Neichsregierung auf d'e Innungen und Zwangsinnungen Einsluß üben.

2. Reichsversorgung.

Im Versorgungsetat werden Abstriche vorgenommen, die auf 9 Monate 85 Mills betragen. Die wesentlichsten Vestim mungen sind Wegfall einer Kinderzulage für Leichtbeschädigte gestaffelte Kürzung der Ortszulagen und Verschärfung- R u h e n s v 0 r s ch r i f t e n , falls neben der Rente eine Ein­kommen aus öffentlichen Mitteln bezogen wird. Ausgenom­men bleiben die völlig erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten.

3. Sonstige Haushaltsabstriche.

Die gegenüber dem Jahre 1930 bereits um rd. 300 Mill, verminderten Ausgabensätze bei den Einzeletats werden, wie dem oben angeführten Gesamtdeckungsplan ergibt,

:, um

sich aus i weitere rd. 120 Mill, herabgesetzt.

B. Auf der Einnahmenseite.

Ad­

Auf der Einnahmeseite ist die Wiederherstellung der Zucker­steuer von 21 Mk. ]ür 100 kg vorgesehen. Dazu kommt Erhöhung der Zollsätze für Mineralöle, der Sätze für die statistische Ab­gabe'und ab 1. Oktober monatliche Zahlung der Umsatzsteuer für Personen, bereu Umsatz im letzten Jahre mehr als 20 000

Mark betrug.

C. Sonstige Maßnahmen.

Zur Sicherung des Haushalts ist eine beschleunigte Beendi­gung des Entschädigungsverfahrens für Kriegsschüden durch Festsetzung einer Ausschlußfrist für Neuanmeldungen vorgesehen. Ein wesentlicher Fortschritt ist, daß zur Vermeidung der Ver­schuldung des außerordentlichen Haushalts außerordentliche Ausgaben auf zwei Jahre in den ordentlichen Haushalt einge­stellt werden sollen, somit der außerordentliche Haushalt auf zwei Jahre beseitigt ist.

Arbeitslosen- und Sozialversicherung.

Rechnungsjahr 1931 mit einem Fehlbetrag von etwa 400 Mill., in der Krisenfürsorge mit einem solchen von rd. 240 Mill. Mk. az'estim- gerechnet werden müsse, soweit das Reich die Kosten der Krisen- tbcHbäbiate fürsorge zu tragen hat. Schon mit Rücksicht auf die Lage der ii-siina der Reichsfinanzen müsse die Reichsregierung an dem Grundsatz " festhalten, daß die Arbeitslosenversicherung sich selbst trage.

Da neue Einnahmen nicht beschafft werden konnten, mußte der Fehlbetrag der Reichsanstalt durch Einsparungen auf dem Ge­biete der Arbeitslosenversicherung selbst gedeckt werden. Die Unterstützungen werden daher durch eine öprozentige Kürzung des Einheitslohnes gesenkt, Arbeitslose aus Berufen mit be­rufsüblicher Arbeitslosigkeit erhalten versicherunasmäßige Un­terstützung nur noch 20 Wochen und in Höhe der Sätze der Kri­senfürsorge. Bei ihren Maßnahmen hat sich die Reichsregierung im wesentlichen an die Vorschläge gehalten, die ihr von der Gutachterkommission zur Arbeitslosenfrage gemacht wurden.

Auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung war die drin­gendste Aufgabe in der Sozialversicherung, die knappschaftliche Pensionsversicherung zu erhalten. Da der Bergbau aus eigener Kraft hierzu nicht mehr in der Lage ist, tritt das Reich mit er­heblichen Mitteln ein. Gleichwohl muß auch die Selbstver­waltung noch eine Kürzung der Leistungen vornehmen. Zn Verbindung mit der Sanierung der Invalidenversicherung wird die Reichsregierung im kommenden Winter dem Reichstage eine organische Vereinfachungs- und Verbilligungsreform der Sozial­versicherung vorlegen.

in der Lage ist, tritt das Reich mit er» Gleichwohl muß auch die Selbstver-

Krisensteuer.

Neben der Deckung der Fehlbeträge der sozialen Dersiche- rungsträger sieht die Reichsregierung ihre vornehmliche Aus- Sabè darin, die Wirtschaft anzukurbeln und die Zahl der Ar- eitslosen zu verringern. Hierzu bedarf es besonderer Mittel und Fonds.

(Fortsetzung siehe Seite 2.)

Sicherungen des Haushalts.

Der Steurausfall im Haushalt 1931 muß auf 940 Millionen beziffert werden, von denen ro. 500 Millionen auf das Reich, 440 Millionen auf Länder und Gemeinden entfallen. Ferner muß im Haushalt des Reiches Deckung geschaffen werden für eine Reihe von Mehrausgaben, so z. B. den Fehlbetrag der Knappschaftsversicherung und den Fehlbetrag bei der Krisen­fürsorge. Letzterer beläuft sich nach Uebernahme eines Teils der Lasten der Arbeitslosenversicherung auf die Krisenfürsorge auf 245 Millionen RM. M

Eine Deckung aller dieser Fehlbeträge durch das Reich ist nicht möglich. Sie muß daher zum Teil ber «eigenen Kraft und Initiative der Länder und Gemeinden überlassen bleiben.

Die Gesamtdeckung nach dem Plan der Reichsregierung staltet sich wie folgt:

ge-

Reiner Fehlbetrag des Reiches

a) Einnahme-Ausfall

b) Mehr-Ausgaben

Reiner Fehlbetrag des Reiches

Deckung:

495 Mill. RM.

79 Mill. RM.

574 Mill. RM.

a. Auf der Ausgabenseite:

1 .) Gehaltskürzung Reichsversorgung

3 .) Sonstige Haushaltsabstriche

2.

zusammen b. Aus der Einnahmenseite:

Mineralzölle

Statistische Abgabe

4.) Uebergang zur Monatszahlung bei der Kindersteuer

3.

101 Mill. RM.

85 Mill. RM.

120 Mill. RM.

306 Mill. RM.

110 Mill. RM.

75 Mill. RM.

3 Mill. RM.

80 Mill. RM.

Deckung zusammen:

zusammen 268 Mill. RM.

574 Mill. RM.

Krisensiirsorge und Arbeitsbeschaffung.

Fehlbetrag bei der Krisenfürsorge Für Arbeitsbeschaffung

245 Mill. RM.

140 Mill. RM.

zusammen 385 Mill. RM.

Die Deckung wird durch das Aufkommen aus der Krisen­steuer sichergestellt. Zur Deckung des Fehlbetrages bei Lan­dern und Gemeinden, insbesondere der Wohlfahrtslasten der Eemeinden, stehen zur Verfügung:

1.) Gehaltskürzung

2.1 Lohnsteuererstattung

3.) Umsatzsteuer

207 Mill. RM.

60 Mill. RM.

35 Mill. RM.

302 Mill. RM.

zusammen

gei$ür den Reichshaushalt sind folgende Maßnahmen

vor-

A. Auf der Ausgabenseite.

. Die Diens Bezüge der öen um 48 A bei bis zu

1. Gehaltskürzung.

Der Münchener Glaspalast ausgebrannt

Die Münchener Kunstausstellung vernichtet. Der Schaden geht in die Millionen.

Eine nationale Katastrophe größten Ausmaßes.

München, 6. Zuni 1931.

(Eigene Funkmeldung.)

Zn dem berühmten Münchener Glaspala st, der gegenwärtig wie alljährlich eine große Kunstaus- st e l l ü n g beherbergt, brach heute früh um 3.25 Uhr ein Brand aus, der so heftig um sich griff, daß das Gebäude in kürzester Zeit in Hellen Flammen stand. Eine Stunde nach dem Alarm der Feuerwehr, um 4.25 Uhr morgens, war der Glaspalast vollkommen aus­gebrannt. Es stand um diese Zeit nur noch das Eisen­gerüst, aber auch dieses ist an verschiedenen Stellen bereits eingestürzt. Die Feuerwehr mußte sich darauf beschränken, die angrenzenden Gebäude zu schützen. Der Südwind trieb die Funken mehrere hundert Meter weit. Trotz der frühen Morgenstunde war die Umgebung des Brandplatzes von einer tausendköpfigen Menschenmenge umlagert. Ueber die Entstehung des Brandes und den Wert der vernich­teten Gemälde ist zur Stunde noch nichts bekannt.

geräumt werden. Der Brand war auf 15 Kilometer von München mit riesenhaften Feuersäulen und einer ge­waltigen Rauchentwicklung deutlich sichtbar.

Wie der Landesdienst des Süddeutschen Korrespondenz­büro authentisch erfährt, sind von den im Elaspalast aus­gestellten Gemälden nur die Leihgemälde, wie beispiels­weise die fast vollständig vernichtete Sammlung der Ro­mantiker und die Werke eingeladener Künstler versichert. Für alle anderen Werke war nach den Satzungen der Aus­stellung die Versicherung Sache der Aussteller selbst. Es ist daher bedauerlicherweise

anzunehmen, daß zu dem ungeheuren ideellen Schaden durch die Vernichtung wertvollster Kunst­werke ein auch nicht annähernd abzuschätzender Sachschaden von vielen Millionen hinzutritt»

da wohl die meisten der Künstler im Vertrauen auf die Sicherheit des Ausstellungsgebäudes ihre Werke nicht ver­sichert haben dürften.

Am Brandplatz um 6.45 Uhr früh.

Zur Stunde wütet der Riesenbrand im Innern des Elaspalastes noch weiter. Die Feuerwehr ist nach wie vor mit 32 Schlauchleitungen mit der Bekämpfung des Feuers beschäftigt. Das Riesendach ist vollständig zusammen­gestürzt. Stehengeblieben sind lediglich ein Teil des süd­lichen Pfeilergerüstes und Bruchstücke der Seitenumran­dungen. Die Nordseite des Gebäudes ist zerstört. Noch immer, nach 4 Stunden, stürzen Teile der Gerüste ein. Die Feuerwehr hat bisher zwei Verletzte zu verzeichnen. Einem von ihnen wurden durch einen herabstürzenden Eisenbalken die Zehen von den Füßen abge- quetscht. Der Qualm macht den Aufenthalt am Brand­platz fast unerträglich. Dichte Menschenmassen umlagern die Brandstätte.

Nach an Ort und Stelle eingeholten Informationen des W.T.B. durfte

Brand stiftung

als Ursache der Katastrophe anzunehmen sein. Doch läßt sich hierüber noch nicht Gewisses sagen. Auf Brandstiftung laßt u. a. die ungeheuer rasche Ausbreitung des Riesenbrandes, die das Rettungswerk von vornherein zum Scheitern verurteilte, schließen.

Der Elaspalast war 1853/54 als Industrieausstellungs- gebäude errichtet worden und bestand nur aus Elas und Eisen. Seit 1888 fanden bis zum Weltkriege hier jähr­lich die von den Münchener Künstlervereinigungen ver­anstalteten internationalen Kunstausstel­lungen statt, die die neuesten Kunstwerke aller Kultur­völker zeigten. Nach einer kurzen Unterbrechung durch Weltkrieg und Inflation wurden die weltberühmten Mün­chener Kunstausstellungen hier gezeigt.

Kaum zwei Stunden nach der ersten Feststellung des Brandes war der Elaspalast nur noch ein rauchender Trümmerhaufen. Die Feuerwehr bekämpfte mit 32 Schlauchleitungen den Brand, der im Innern des Ge­bäudes wütete. In kurzen Abständen häuften sich die Einstürze der Pfeiler und Eisenfronten, die die Feuerwehr zwangen, außerordentlich vorsichtig vorzugehen. Immer wieder mutzten wegen der Einsturzgefahr Feuerwehr-Ab­teilungen zurückgezogen werden.

An der Brandstätte war auch früh morgens Kultus­minister Dr. Goldenberger erschienen. Die Ent­stehung der Katastrophe ist noch immer in Dunkel g e h ü l l t. Ein Beamter der ständigen Feuerwache be­merkte auf seinem Rundgang, daß das Feuer auffallender­weise in der oberen Umrandung des Nordflügels ausge­brochen war. Es griff mit rasender Schnelligkeit um sich, so daß der Wachhabende nicht einmal mehr Zeit hatte, aus dem Gebäude selbst telephonisch Alarm zu geben. Der Schaden ist ungeheuer; er soll in die Millionen gehen. Wenn auch die materiellen Werte größtenteils durch Ver­sicherungen gedeckt sein dürfte, so ist der ideelle Schaden durch die Vernichtung einer solchen Auslese von Kunst­werten, wie sie die vor kurzem eröffnete Kunstausstellung vereinigt hatte, als nationale Katastrophe zu bezeichnen. Die rasende Ausbreitung des Brandes er­möglichte nur, etwa 50 60 Bilder zu retten. Die Brandstätte bietete ein Bild schauerlicher Verwüstung.

~ ,t. Ein unmit-

nstbezüge der Reichsbeamten sowie die Versorgungs- Wartegeldempfänger und Ruhegeldempfänger wer- -48 % gesenkt. Die Kürzung betragt in der Ortsklasse Bezügen bis zu 3 000 Mk. 4 %, bis zu 6 000 AU 5 %, - 12 000 Mk. 6 % und über 12 000 Mk. 7 %. In den

b, c und b erhöht sich die Kürzung um 1%, bei Reichs-Ministern beträgt sie außer der Krstensteuer 8%. Senfung erfolgt ab 1. Juli und gilt auch für die Bezüge ^Angestellten in öffentlichem Dienst. Ferner wirb der Km- anf^^H Beamten und Angestellten für das erste Kind ouf 10 Mk. statt 20 Mk. festgesetzt. Bei den Landern, Eemein- Körperschaften des öffentlichen Rechts bei_____ _______ ____ _____________

Wn^ Reichsbank werden entsprechende Der größte Teil des Gebäudes ist eingestürzt. ............

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Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Die Notverordnung der Reichsregierung vom 5. Zuni ist heute veröffentlicht worden.

* Der Münchener Elaspalast ist heute früh durch ein ver-, Heerendes oeuer vollständig vernichtet worden. '

* Die Brauns-Kommission hat ihr Gutachten über eine Re­vision der Erwerbslosenversicherung der Oeffentlichkeit über- geben.

«Auf der internationalen Arbeitskonseren, in Keuk kurack sich der Führer der deutschen Abordnung sehr scharf für eine vernünftige Regelung des Reparationsproblems aus.