Einzelbild herunterladen
 

Zul-aer /lnzeiger

Erscheint iedenMerktag.Bezugspreis. monatlich 2 20 RM. Bei Lieferungsbehinderungen durch Söhere Gewaiteu", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Friedrich Ehrenklau, Aulda, Mitglied des Vereins Deutscher Zeitungsver­leger. Postscheckkonto: §canksurt a. M. Nr. 16009

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg

Zulöa- und Haunetal * Zulöaer Kreisblatt Redaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernfprech-flnschluß Nr. 98- Nachdruck der mit * versehenen Artikel nur mit sitzeUenangabeZuldaer Fnzeiger"gestattet.

Tlnzeigenprels: §ür Behörden, Genossenschaf­ten,Banken usw. beträgt öieKlemzelle 0^0M., für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk.,für öle Reklamezeile 0.90 Mk. u. alle anderen 0.15 Mk., Reklamezeile 0.60 Mark Bei Rechnungsstel­lung hat Zahlung innerhalb 8 tragen zu erfol­gen Tag- und Plahvorsihristen unverbindlich.

Nr. 169 1931

Fulda, Mittwoch, 22. Juli

8. Jahrgang

Die Sieben-Mi

Frankreich bleibt hart. D1

Frankreich scheint trotz aller schönen Verlautbarungen in Paris nichts von seinem Plan eines fünfjährigen apolitischen Moratoriums sich haben abhandeln lassen. Es hat dieses Projekt mit nach London genommen und dort unterbreitet. Allerdings Amerika und Eng - -land, wie schon längst Deutschland haben die Ab­sicht geweift und sind verstimmt. Sie haben ziemlich deut­lich zum Ausdruck gebracht, daß sie einer solchen Stabilisie­rung der Versailler unmöglichen politischen Zwangsfest­setzungen für weitere fünf Jahre, als Bedingung der Teil­nahme Frankreichs an einer Anleihe für Deutschland nicht zustimmen werden. Infolgedessen dürfte der Plan einer langjährigen Anleihe an das Reich, der mit so schweren politischen Gewichten beschwert, ist, fallen­gelassen sein. Der englische Plan verwirft daher auch die langjährige Anleihe und schlägt statt dessen einen sich periodisch verlängernden Bereitschaftskredit für die R e i ch s b a n k vor. Dieser Bereitschaftskredit soll die Grundlage für die Wiederherstellung des Vertrauens und den Rückfluß der entzogenen Kredite nach Deutschland geben, über diesen Bereitschaftskredit hinaus wird aber von Deutschland eine weitere Hilfeleistung gewünscht in der Form eines Stillhaltekonsortiums. Der Zweck eines solchen Konsortiums ist folgender: Hat ein Grotzschuldner eine Anzahl von Gläubiger, die sich sämt­lich bereit erklären, von einer Eintreibung der Schuld Ab­stand zu nehmen, fo bilden diese ein Stillhaltekonsortium. Ein solches Konsortium kann natürlich nur zustande kommen, wenn sich a l l e Gläubiger bereit erklären, still zu halten. Tanzt nämlich einer außer der Reihe und treibt für sich seine Forderungen ein, so besteht die Gefahr, daß die übrigen Gläubiger durch diefe Schwächung des Schuldners Schaden erleiden.

Die Siebenmächtekonferenz hat sich zunächst mit der Frage eines solchen S t i l l h a l t e ko n s o r t i u m s be­schäftigt, und die einzelnen Abordnungen stimmten darin überein, daß die Kredite, die man zurzeit Deutschland ge­währt habe, nichtzu rückgezogen werden sollten und daß dementsprechende Maßnahmen getroffen werden müß­ten. Stimson sprach sich näher über die a m e r i k a n i f ch e Aktion aus. Er brachte deutlich zum Ausdruck, daß die Amerikaner ihre Guthaben nicht zurückgezogen, son­dern in der letzten Zeit sogar noch erhöht hätten. Sie seien bereit, an der internationalen Aktion, von der Zurück- ziebuna der Guthaben Abstand au nehmen. sich au beteili-

land einerseits und Frankreich sowie dessen osteuropäischen Verbündctsn andererseits geklärt werden.

2. Die ausländischen Bankiers sollen die bisher an Deutschland gewährten Kredite in Höhe von insgesamt 1,2 Mil­liarden Dollar nicht abrufen.

3. Ein.internationaler Ausschuß soll eingesetzt werden, um Deutschlands finanzielle und wirtschaftliche Struktur einer Prüfung zu unterziehen und um darüber hinaus zu entscheiden, ob für Deutschlands Wiederaufbau neues Kapital erforderlich ist.

4. Die kurzfristigen Kredite sollen, wenn es notwendig er­scheint, in langfristige umgewandelt werden.

Castle betonte, Hoover wisse sehr wohl, wie sehr die wirt­schaftliche Lage Deutschlands durch die politischen Probleme Europas kompliziert werde. Er fügte aber hinzu, diese Pro­bleme müßten vor den beteiligten Mächten bereinigt werden. Der Unterstaatssekretär legte besonderen Nachdruck auf die Fest­stellung, daß Amerika weder eine Regierungsanleihe noch irgendeine Regierungsgarantie vorschlage, da dieser Weg even­tuell durch Widerstand in den Parlamenten für die Vereinigten Staaten, wahrscheinlich auch für andere Regierungen völlig unmöglich wäre.

Die amerikanischen Anregungen beträfen also ausschließlich private Bankoperationen, die frei seien von jeglicher Regie- rungsintervention. Der Erfolg des Programms hänge natür­lich von der Bereitwilligkeit der ausländischen Bankiers ab, an der Durchführung des Programms mitzuarbeiten.

London für den neuen Hoover-Vorschlag.

In Washington verlautet, daß die britische Regierung den neuen Hoovervorschlag in vollem Umfange unterstütze.

Vorzüglicher Eindruck in Wallstreetkreisen.

Der neue Hoover-Vorschlag hat in den Newyorker Wall­streetkreisen einen vorzüglichen Eindruck gemacht. Mehrere Bankiers erklärten, daß die überwältigende Mehrheit der ame­rikanischen Finanzinstitute bereit wäre, auf der genannten Grundlage die kurzfristigen Kredite zu erneuern.

*

Aoch eine zweite Konferenz nötig?

Politische Fragen nicht erörtert.

Der deutsche Außenminister Dr. Curtius äußerte sich über die Vorgänge. Mit besonderer Befriedigung habe man bei der deutschen Abordnung empfunden, daß Macdonald in seiner Rede am Montag

Halbierte

die Frage der Kriegsschulden und Reparationen

so stark betont habe. Die Sitzung habe sich ausschließlich mit °?.n f i n a nziellen Fragen befaßt. Die Besprechungen hatten sich an die beiden Gesichtspunkte angeknüpft, die von Reichskanzler Brüning besonders erwähnt worden seien, und zwar 1. die Verhinderung der Abwanderung von Gel­dern (Stillhaltekonsortium), 2. die Zufuhr von kurz­frist i g e n K r e d t t e n. Die Sitzung habe sich ausschließlich mit dem ersten Punkt befaßt. Man habe eingehend die Mög­lichkeiten erörtert, wie man

den Abfluß verhindern könnte, insbesondere, ob sich derartige Maßnahmen auch auf kleinere Banken erstrecken ließen. Curtius betonte aus- drücklich, daß keine politischen Fragen zur Erörterung gekom­men seien. Ob eine Konferenz für die gegenwärtigen Auf. gaben ausreichen würde, müsse man abwarten, jedoch komme Genf auf keinen Fall als Verhandlungsort in Frage.

*

Noch nichts erreicht!

Die gestrigen Besprechungen in London zwischen Macdonald, Henderson, Dr. Brüning und den Finanzminiftern fanden um 21 Uhr ihr Ende. Wie verlautet, wurde beschlossen, der heutigen Vollsitzung der Konferenz mehrere Vorschläge unterbreiten, über die gestern verhandelt worden ist. Nach einer von Reuter um Mitternacht gegebenen Darstellung der Lage der Londoner Kon­ferenz verlautete von zuständiger Seite, daß in der langaus­gedehnten Konferenz noch keine Einigung über ir­gend einen Plan erzielt worden sei. Die Beurteilung der in den bisherigen Besprechungen erzielten Ergebnisse ist in den Berliner Zeitzungen recht verschieden. Auch der neue Vor­schlag Hoovers wird einer unterschiedlichen Kritik unterzogen. Ganz allgemein ist festzustellen, daß der von einigen Zeitungen bisher vertretene Optimismus einer gewissen Resignation ge­wichen ist, wobei Frankreich wegen seiner ablehnenden Haltung mit manchmal ziemlich harten Aeußerungen bedacht wird. Die Rechtsopposition wendet sich weiter mit zum Teil scharfen Wor­ten gegen das gesamte Pariser und Londoner Unternehmen.

*

Aus sicherer englischer Quelle verlautet, falls die Londoner Konferenz in dieser Woche zu Ende gehe, würden Macdonald und Henderson Dr. Brüning und Dr. Curtius nach Berlin be­gleiten und dort das Wochenende verbringen.

Hier wohnen die deutschen Minister:

Das Carlton-Hotel in London, in dem die fceitfMi Minister und ihre Mitarbeiter während der Weltkonserenr Wohnung genomnien haben.

gen, vorausgesetzt, daß diè anderen Banken und Staaten dasselbe täten.

Es wurde dann ein Unterkomitee der Finanzminister gebildet, das die vorläufigen Maßregeln für eine Atem­pause ausarbeiten soll. Es wurde eine Einigung dahin erzielt, daß alle Zentralbanken für ein A b st o p p e n der Kreditentziehung Sorge tragen sollen.

*

Hoovers neue Vorschläge. sn<»sm"^kstaatssekretSr Castle gab einer Pressekonferenz in den Inhalt der neuen amerikanischen Vorschläge bie Staatssekretär Stimson der Londoner Minister- lonserenz unterbreitet hat.

^ie Grundgedanken des Hoover-Programms sind folgende: feitin^!«?"^Ä^? Atmosphäre in Europa muß durch gegen den ÖeWiPi«^"^ 6ur^ eine Verständigung zwischen cu einzelnen Nationen, hauvtsächlich aber zwischen Teutsch-

Hahlung der Auguflgehätter in zwei Vaien.

Für Beamte und für Ange st eilte in der Privatwirtschaft.

Die Reichsregierung hat eine neue Notverordnung erlassen, die für August durch riw Änderung bisheriger Gehaltszahlungen dem beschränkten Zahlungsmittelum­lauf Rechnung tragen soll. Durch die Notverordnung wird die Reichsregierung ermächtigt, den Beamten und An­gestellten des Reiches, der Neichspost, der Reichswehr die Dienstbezüge und die Ruhe- und Wartestandsgelder und die Bersorgungsbezüge rn z w e i Raten auszuzahlen. Auch die Privatwirtschaft erhält das Recht, aus Grund dieser Notverordnung die Gehälter und Bezüge ihrer An­gestellten in zwei Raten auszuzahlen. Die eine Hälfte muß am bisherigen Fälligkeitstag, die andere Hälfte nach zehn Tagen bezahlt werden.

Die Länder und Gemeinden und die Körper­schaften des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, für ihre Beamten entsprechende Regelungen zu treffen. Die Reichsbahn wird ebenfalls ermächtigt, ihre Auszah­lung zu ändern.

Ferner wird der Neichsfinanzminister ermächtigt, die Anteile der Länder an Den Steuern abweichend von der bisherigen Regelung auszuzahlen.

Wenn als Folge dieser Notverordnung die Miete nicht bezahlt werden kann, dürfen für den Mieter keine Rechtsnachteile eintreten, d. h. eine Kündigung ist nicht möglich.

Bei der Verordnung handelt es sich um eine ein­malige Maßnahme.

In der Ausführungsverordnung heißt es zu den Bezügen der P r i v a t a n g e st e l l 1 e n:

Bezüge für Dienstleistungen im Privatdienst, die für einen Zeitraum von mindestens einem Monat gewährt werden, können vorübergehend von den Zah­lungsverpflichteten an anderen als den bis­herigen Auszahlungstagen ausgezahlt werden. Jedoch muß bei Monatsbeginn mindestens die Hälfte des Monatsbezuges am bisherigen Fälligkeitstage, der Rest zehn Tage später ausgezahlt werden; bei Be­zügen, die für einen längeren Zeitraum als einen Monat gewährt werden, muß der auf einen Monat entfallende Teilbetrag mindestens je zur Hälfte am ersten und fünf­zehnten dieses Monats ausgezahlt werden."

Bezüglich der Mietzahlung sagt die Verordnung:Wird ein Schuldner durch die veränderte Zahlungsweise gemäß dieser Verordnung ohne sein Verschulden gehindert, eine fällige M i e t z i n s z a h l u n g zu leisten, so gelten die Rechts­folgen, die wegen der Nichtzahlung oder der nicht recht­zeitigen Zahlung nach Gesetz oder Vertrag eintreten, a l s nicht eingetreten."

In zwei Raten.

Regulierung des Notenumlaufs im Sinne einer Be­schleunigung, wie für die meisten der bisherigen Notverordnungen ist diese Absicht auch für die jüngste maßgebend, in der die Auszahlung der Gehälter so­wohl für die Beamten und öffentlichen Angestellten, der Pensionen und Renten, kurz aller Monatsleistungen der öffentlichen Kassen ebensoanderweitig geordnet" wird wie die Gehaltszahlung an die Angestellten der Privat­wirtschaft. Schon seit einigen Tagen war davon die Rede, daß die jetzt allmonatliche Auszahlung der meist wohl bei Beginn des Monats fälligen Beamtengehälter bzw. der Pensionenhalbiert" werden sollte; das ge­schieht jetzt, aber die Reichsregierung ist sehr viel weiter gegangen, hat auch auf das gesamte Gebiet der P r i v a t - wirtschaft hinübergegriffen. Allerdings gibt es einige Wirt­schaftszweige, die ihren Angestellten schon bisher am 31. bzw. 15. je das halbe Gehalt zahlen; in anderen Fällen wieder ist überhaupt der 15. des Monats der Zahltag. Nun will die Reichsregierung die Auszahlung der zweiten Hälfte des Gehalts um höchstens zehn Tage hinaus­geschoben wissen. Allerdings ist dies für die Zahlungs­verpflichteten, also in der Hauptsache die Arbeitgeber nun keineswegs eine unbedingte Zwangsvorschrift, sondern der § 6 der Durchführungsverordnung zu dieser neuen Notbestimmung spricht hier nur von einemk ö n n e n", also von einer Berechtigung der Zahlungsverpflichteten, die zweite Hälfte des Gehalts erst 10 Tage nach dem bis­herigen Fälligkeitstermin zur Auszahlung zu bringen.

Der Hauptzweck dieser Notverordnung liegt auf der Hand: wenn amUltimo" nicht gleichzeitig die in viele Hunderte von Millionen gehenden Deckungsnotwendig­keiten für die Beamten- und Angcstelltengchälter ein­treten, sondern diese Anforderungen an den Notenumlauf auf zwei Termine verteilt werden, so bedeutet das natur­gemäß eine recht erhebliche Entlastung für die Reichs­bank. Dort mußte man infolge des raschen Sinkens ihres Goldbestandes dem Ultimo mit steigender Besorgnis ent- gegensehen, weil die Ausgabe der Banknoten schließlich gegen die gesetzmäßige Deckungsgrenze stieß und dieser Verlegenheit ja am Juni-Ultimo nur durch den Auslands­kredit der Reichsbank begegnet werden konnte. In nor­malen Zeiten floß dann während des Monats ein großer

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Auf der Siebenmächtekonserenz in London wurde die Bil­dung eines Stillhaltekonsortiums der Gläubiger Deutschlands beraten.

* Eine Halbierung der am 1. August fälligen Gehalts­zahlungen sieht eine neue Notverordnung vor.

_ * Bei einem italienischen Artillerieregiment ereignete sich ein schwerer Unfall, der drer Soldaten das Leben kostete.