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1931

Fulda, Samstag, 12. September

8. Jahrgang

Abrüstung mit Bremse.

Das alte Lied.

Italiens Vertreter Grandi hatte auf der VölkertzuM- jagung in Genf die Anregung gegeben, alle Staaten dieses Bundes sollten zunächst einmal sich ein ganzes Jahr hin­durch jeder Rüstungsvermehrung enthalten; dann hatte ter englische Vertreter mit größter Schärfe darauf ver­wiesen, daß die für den 2. Februar 1932 anberaumte Ab- Hungskonferenz aller Staaten der Welt einfach nicht Reitern, nicht ergebnislos auseinanderlaufen dürfe. Nicht Mdcr drastisch hatte er über die geradezu ungeheuren Mchafts- und finanzpolitischen Aufgaben und Nöte der Mmwart deutlichste Worte darüber gesprochen, daß die Welt nur durch ein Zusammenwirken der Völker diese Arife überwinden könne. In beidem, der Abrüstung ebenso wie im Kampf gegen die Weltwirtschaftskrise, ist in Genf bisher jedenfalls nichts erreicht worden und demgemäß if! die Weltkritik gegenüber dem Völker­bund nicht gerade mild.

Wie steht nun Frankreich zu dieser Kritik, zu jenen beiden Aufgaben? Briand selbst, der sich sozusagen zumPfleger" des Völkerbundes bestellt hat, antwortete auf die Kritik, antwortete auch auf Lord Cecils offene, mahnende Rede. Er antwortete aber nicht auf Grandis Vorschlag, der übrigens inzwischen zum offiziellen Antrag «erdichtet worden ist. Mit einem kurzen Satz erwiderte Briand auch auf die heutigen wirtschaftlichen Aufgaben eines wirklichen Völkerbundes:In finanziellen und Wirt- haftlichen Dingen kann bete Völkerbund nichts Konkretes Haffen." Das will Frankreich nämlich demEuropa- Ausschuß" vorbehalten, nur konnte der bisher auch sichts Konkretes schaffen.

Und die Abrüstungs frage? Wertvoll für ans Deutsche ist die Erklärung Briands, daß diese Kon- ierenz zu veranstalten eine Verpflichtung des Völker­bundes sei ebenso wie die Abrüstung selbst, eine heilige" Verpflichtung sogar. Aber diese Konferenz soll am die alte französische Forderung derSicherung" ver­wirklichen, soll also die Aufgabe lösen, die man auf sran- jösisches Drängen 1926 im sog. Genfer Protokoll in An­griff nahm. Man hörte also in Genf jetzt wieder wie immer: Erst Sicherung, dann Abrüstung. Die bisherigen Friedens-,Nichtangriffs", Schiedsgerichtspakte zwischen- fiaatlicher oder gar internationaler Natur genügen also den Franzosen nicht und wenn die Weltabrüstungskon- erenz mit der Aufgabe, einegenügende" Sicherung gegen leben Krieg zu schaffen, noch vor der anderen, ihrer eigent­lichen, betraut wird, dann wäre das die Verwirklichung des bisher immer gescheiterten französischen Planes, die Welt zum bündnismäßig festgelegten Garanten der 2fcherheit Frankreichs zu machen, also des militärisch lästigsten Staates der Welt.

. Und wer garantiert die Sicherheit der Welt gegenüber blankreich?

M Sicherheit, dann Abrüstung!"

Sagt Briand vor dem Völkerbund.

Zu Beginn seiner Rede in der Vollversammlung in Ms führte Briand aus, daß er als Vertreter Frankreichs alljährlich auch dieses Mal wieder ein Glaubensbe- Mtnis zum Völkerbund ablegen wolle. Die Völker . Men heute den Völkerbund, und er sei zu fest gebaut, [ Mb er erschüttert werden könne. Man müsse die Mög- I Wen des Völkerbundes, die er habe, um die Kriegs- I ^weiten auszuschalten, voll ausschöpfen.

Die Preuhen-Notverordnung

Wie Preußen sparen will.

sVerringerung der Staatsausg-abeu

um 200 Millionen Mark.

."Der Beamtenbund", die Zeitschrift des Deutschen Beamten- ' veröffentlicht bereits den wesentlichen Inhalt der A^T^Hen Sparnotverordnung, durch d,e dre ^aben des Preußischen Staates zusammen um 200 M«l- ârl verringert werden sollen.

Sm»

Auf dem Gebiete der Schule

S? die Verordnung folgende Maßnahmen: V olk s - «len: Abbau von 7000 Lehrersteller« noch in diesem Jahre, e'^ung der Klassenfrequenz von 42 auf 48 Schüler, Herab- des Unterrichtsbedarfs. Höhere Schulen: Ein- di,^"Z.von 3000 Lehrerstellen im Laufe des Haushaltsjahres T°ck» Gerung der Pflichtstundenzahl der Lehrer und der ilhiUundenzahl der Schüler. Berufsschulen: Ein- m des Unterrichtsbedarfs von acht auf sechs Stunden "Höhung der Ksassensrequenz aus 45 Schüler.

. Für alle Schularten:

iw?6 Zersetzbarkeit aller Lehrer innerhalb der ver- Schularten und bon einer Gemeinde zur anderen, gleichartiger Anstalten und schwacher Ober- schiijâ.^llftchränkung von Hilfs- und Aufbauklassen, C«n- des wahlfreier« Unterrichts.

$ Stellenzulagen der Volksschullehrer:

i$uicn ^Mwbe nach zehn Jahren 100, Leiter von Volks- , Klaffen U mindestens drei Klassen 300, mit mindestens acht Mn 'M mindestens 16 Klassen und mindestens 15 Schu^ Men « Konrektoren an Volksschulen mit minbcftcn» 20

1 Mark usw.

Grundgehalt der Mittelschullehrer:

I300 _ ^550 3800 4050 4700 4900 5100 ''M. Stellenzulaaen der Mittelschullebrer: Leiter

Briand kam dann auf die

Frage der europäischen Union

zu sprechen. Die Ereignisse der letzten Zeit hätten denjenigen, die die europäische Union wollten, vollkommen recht ge­geben. Die Notwendigkeit sei klar erwiesen. Er wies ferner auf die Besuche der Staatsmänner in Paris, Rom und London hin, weiter auf den Besuch, der noch zwischen den deutschen und französischen Staatsmännern stattfinden werde. Alle diese Fühlungnahmen seien letzten Endes auf den Völkerbund zurückzuführen, der den Grund und Geist dazu ge­schaffen habe. Es sei wichtig, daß der universelle Charakter des Völkerbundes gewahrt bleibe. Es wäre verfehlt, wenn sich einzelne z u s a m m e n f i n d e n wollten, um zu arbeiten. Briand wies dann auf die Ausführungen Lord Cecils hin, und erklärte, daß man gerade die moralischen Grundlagen nicht vernachlässigen dürfe. Zwei große Völker, Deutschland und Frankreich, suchten sich seit fünf Jahren zusammenzufinden, suchten sich neue Friedensgarantien zu geben und zu einer An­näherung zu gelangen. Er, Briand, selbst, sei einer der Bau­meister dieser Annäherung, und er beglückwünsche sich dazu, Denn diese Periode seiner öffentlichen Tätigkeit sei die ehren­vollste seines Lebens. Aber diese Zusammenarbeit sei nur mög­lich gewesen dank dem Völkerbund und mit Hilfe des Völker­bundes. Ohne Zweifel stoße die Arbeit der Annäherung auf scharfe Kritik und Widerstand.

Die Staatsmänner seien heftiger Kritik und Schläge ausgesetzt. Er selbst habe dieses an sich erleben müssen, und diese Schläge kehrten wieder wie der Rheumatismus. Die französischen Staatsmänner würden in den nächsten Tagen nach Berlin gehe««, um dort die Grundlage einer dauerhaften Zusammenarbeit mit dem deutschen Volk zu legen nicht mit Worten, sondern mit realen grundlegenden Taten. Er sei glücklich, daß er an dieser Arbeit teilnehmen könne. Briand ging sodann auf

Oas Abmstungsprovlem

ein und erklärte: Die am 2. Februar zusammentretende Konfe­renz muß zu deni festgesetzten Zeitpunkt eröffnet werden. Frank­reich habe niemals um eine Vertagung gebeten, vielmehr werde Frankreich sich jedem Vertagungsversuch auf das heftigste widersetzen. . A ...... ... .

Die Abrüstungsverpflichtung des Völkerbundes stelle eine feierliche und heilige Verpflichtung dar. Wenn die nicht erfüllt würde, so würde dies einen Zusammenbruch der vom Völker­bund feierlich vor den Völkern übernommenen Pflichten bedeuten.

Frankreich habe keine Gelegenheit vorbeigehen lassen, um an eine Herabsetzung der Rüstungen zu schreiten.

Wenn der Friede gesichert sei,

dann werde die materielle Gewalt überflüssig. Je größer die Sicherheit, um so weitgehender sei eine Herabsetzung der Rüstungen möglich. Die Abrüstungskonferenz stehe

vor zwei großen Problemen:

1. die Herabsetzung der Rüstungen und 2. die . Garantie der Sicherheit durch Herabsetzung der Rüstungen mit Hilfe juristischer Sanktionsmaßnahmen. Die Behandlung dieser Fragen würde einen entscheidenden Augenblick in der jetzigen Abrüstungskonferenz bilden.

Briand fuhr wörtlich fort:Frankreich ist ein Land, das seine Interessen mit Kraft und Unabhängigkeit verteidigt hat, und dies ist selbstverständlich. Es hat sich aber seinerzeit bereit erklärt, sich der

schiedsrichterlichen Regelung internationaler Konflikte

zu unterwerfen. Die Sicherheit ist im Völkerbundpakt enthalten. Sie darf nicht geleugnet werden. Wenn dies nicht der Fall sein würde so wäre dies eine gefährliche Täuschung der großen Rationen."

Wenn die Völker auf der Abrüstungskonferenz dahin kämen, Äaß sie sich gegenseitig Hilfe undSicherheit garantierten, dann werde eine wesentliche Herabsetzung der Rüstungen mög­lich sein, und dann werde man eine wesentliche Herabsetzuna der Rüstungen praktisch in Angriff nehmen können.

900, an kleineren Mittelschulen 400, Konrektoren an Mittel­schulen mit mindestens zehn klaffen 300 Mark.

Grundgehalt an Berufsschulen wie bei den Mittelschulen. Stellenzulagen an Berufsschulen 900 und 400 Mark.

Für Gemeinden und Gemeindeverbände

wurde beschlossen: Die Verwaltungsorgane sind berechtigt, alle Maßnahmen zum Ausgleiche der Haushalte zu treffen. Soweit bei den Personalausgaben vertragliche Vereinbarungen Dem entgegenstehen, können diese mit Ausnahme von Taris-

Verträgen in halbmonatiger Frist gekündigt werden. Die Bestimmungen finden entsprechende Anwendung aus unter- nehmungen, an denen Gemeinden allein oder mit mehr als ber Hälfte beteiligt sind oder deren Zuschußbedarf zu mehr als die Hälfte getragen wird.

Einschränkung der Ausgaben für Beamte, Angestellte und Arbeiter.

Anstellungs- und Beförderungssperre für Beamte, Abbau aller entbehrlichen Angestellter« und Arbeiter, Arbetts- zeitverkürzung, Angleichung von Ruhercnten und Ruhe- löhnen an die Regelung des Staates, erneute Revision sämt­licher Besoldungsordnungen, Erwerb der B c a m t e n e i g e n - schaft. Zu biefem letzten Punkt heißt es: Der Erwerb der Beamteneigenschaft wird nur durch Aushändigung einer An­stellungsurkunde begründet; die bloße Übertragung einer der­artigen Stelle allein begründet die Beamteneigenschaft nicht.

Weitere Maßnahmen:

Beamte (ausgenommen richterliche Beamte und beamtete Professoren an Hochschulen) und Lehrpersonei« sind verpflichtet, jedes Amt, das ihrer Vorbildung entspricht, wahrzunehmen, auch wenn es mit geringerem Diensteinkommen verbunden rit. Die Bea inten behalten ihr An«t und ihr Diensteinkoinmen. Ferner: Anstellungssperre, Beförderungssperre. Die Gehälter, die die Beamten am 1. September 1931 gehabt haben, behalten sie zwei Jahre länaer als nach den aeltsnden Vorschrliie««.

Die G e ifk'lDch e n erhalten den vollen Wohinmgsgeldznschuß nur, soweit sie planmäßige Stellen innehaben und die Seel­sorge ausübcn. Für die Gewährung von Kinderbeihilfen vom vollendeten 16. bis 21. Lebensjahr ist die Einkommens- grenze von 40 auf 30 Mark herabgesetzt. Der Anwärter­dienst wird auf 10, bei Versorgungsanwärtern auf 9 Jahre verlängert. Bei der Besoldungsgruppierung werden die Stellenzulagen der Gruppe 2 b, die bisher 1200 und 600 Mark betrugen, künftig differenziert zwischen 1200 800 600 und 400 Mark. Gruppe Id wird gestrichen, die Beamten dieser Gruppe kommen teils nach Gruppe 2 a, teils nach 2 b mit 1200 Mark Zulage. In den höheren Gruppen werden einige Umstufungen vorgenommen. Für die

Bezüge der Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadiräte, Landeshauptleute und Landräte

sind folgende Richtlinien festgesetzt:

Berlin: Oberbürgermeister: das Grundgehalt darf 30 000 Mark nicht übersteigen. Das Grundgehalt der Bürger­meister und Stadtkämmerer ist auf höchstens 22 000 Mark, das der Stadlräte auf höchstens 16 000 Mark festzusetzen. Grund­gehalt der Bezirksbürgermeister: höchstens 16 000 Mark, der Stadträte als stellvertretender Bürgermeister: höchstens 14000 Mark, sonstige Stadlräte 8400 bis 12 600 Mark.

Städte:

Bei Städten von 400 000 bis 1 Million Einwohnern: Grundgehalt der Oberbürgermeister 18 000 bis 24 000 Mark, der zweiten Bürgermeister (ersten Beigeordneten) 15 000 bis 17 000 Mark, Stadträten (Beigeordneten) in Normalstellen 6200 bis 10 600 bzw. 8400 bis 12 600 Mark, qualifizierte Stellen (höch­stens insgesamt 3) nach Maßgabe des sachlichen Bedürfnisses Höhereinstufung, jedoch nicht über 1400 Mark. Die Ein­stufung des Kämmerers kann dort, wo es der Organisation der Gemeindeverwaltung entspricht, der des zweiten Bürgermeisters (1. Beigeordneten) angeglichen werden.

Städte von 100 000 bis 400 000 Einwohnern: Grundgehalt der Oberbürgermeister 15 000 bis 18 000 Mark, der zweiten Bürgermeister 13 000 bis 14 000 Mark, der Stadträte 4 400 bis 8 400 bzw. 6200 bis 10 600 Mark. Bei Städten von 50 000 bis 100 000 Einwohnern: Oberbürgermeister 8400 bis 12 600 bzw. 15 000 Mark, zweite Bürgermeister 6200 bis 10 600 bzw. 13 000 Mark, Stadträte 4400 bis 8400 (Zulage 1200) Mark. Bei Städten von 30 000 bis 50 000 Einwoh­nern und kreisfreien Städten: Oberbürgermeister 6200 bis 10 600 (13 000) Mark, zweite Bürgermeister 6200 bis 10 600 Mark, Siadträte 4400 bis 8400 Mark. Alle übrigen Städte und Gemeinden sind entsprechend gestuft. Das Grundgehalt des Bürgermeisters einer Stadt unter 2500 Einwohnern ist 2800 bis 5000 Mark (Zulage 700 Mark). Der Landeshaupt­mann einer Provinz mit mehr als 4 Millionen Einwohnern erhält als Grundgehalt 18 000 bis 24 000 Mark, mit weniger als 4 Millionen Einwohnern 17 000 bis 24 000 Mark.

Ruhegehaltsfähige Zulagen dürfen nur insoweit gebilligt werden, als sie zusammen mit dem Grundgehalt nicht das für die einzelnen Beamtenkategorien festgesetzte Höchstgrundgehalt übersteigen. Besondere nichtruhe- gehaltsfähige Zulagen dürfen den in den Richtlinien genannten Beamten nicht gewährt werben. Aufwandsentschädi- aungen dürfen nur den Oberbürgermeistern bzw. ersten Bürgermeistern, Aintsbürgermeistern und Gemeindevorstehern sowie in Berlin dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern in der Zentralverwattung gewährt werden.

*

6« dem vomBeamtenbund" veröffentlichten Tert der neuen preußischen Sparnotverordnung wird vom preußischen Finanzministerlum erklärt, daß diese Fassung nicht als authen- tisch betrachtet werden könne. Mit der Veröffentlichung des amtlichen Textes könne man für Anfang nächster Woche rechnen.

Der Deutsche Beanitenbund bemerkt, der Text selbst stimmt im wesentlichen mit der Vorlage, so wie sie verab- schiedet wurde, überein. Daß in einzelnen Punkten eventuell noch Abänderungen vorgenonimen werden sollen und hoffent­lich auch werden, war der Öffentlichkeit längst bekannt.

Ein japanisch-chinesischer Zwischenfall.

Japan beabsichtig» Vergeltungsmaßnahmen?

Nach einer russischen Meldung aus M u k d e n sollen die japanischen Militärbehörden beabsichtigen, als Vergeltungs­maßnahmen für die Ermordung des > apan «scheu Obersten Nakamura die Stadt Tschantu in der Prousts Kirin militärisch zu besetzen. Der japanische Generalkonsul in Mutoen habe erklärt, daß Japan zu dieser Maßnahme ge­zwungen fein würde, wenn China keine Genugtuullg gebe.

Neue japanische Note an China.

Das japanische Außenministeriun« hat dem chinesischen Bot­schafter eine neue Note wegen der Ermordung des japanischen Obersten Nakamura überreicht. Die neue Note verweist darauf, daß, wenn die chinesische Regierung in aller­nächster Zeit keine Maßnahmen zur AufNärung dieser An- gclegenheft unternimmt, die japanische Regierung sich ihrerseits alle Maßnahmen zum Schutze ihrer Staatsangehörigen in China Vorbehalte.

Die japanische Note betont aufs neue bte Notwendigkeit der strengen Bestrafung der Schuldigen und die materielle Ent- Schädigung der Familie des Ermordeten.

Die Sowjetregierung verfolgt mit Unruhe Vie Zuspitzung des chinesisch-japanischen Konflikts. Die Ge­fahr einer militärischen Intervention für China und die Furcht in Moskau hiervor zeigt, daß sich die Sowjetregierung gegen eine solche Intervention richten und jede militärische Ein­mischung alS eine Bedrohung des Friedens im Fernen Osten ansehen werde. Ji« russischen Kreisen betont man, baß Japan keine weiteren militärischen Kräfte herbeizuführen brauche und daß die in der Mandschurei und auf dem Kontinent vorhan- denen Kräfte ausreichten.

Kleine Zeitnng für eilige Leser.

* Vor der Völkerbvndoersammlung hielt der französische Außenminister Briand eine große Rede über Abrüstung und die deutsch-französische Verständigung.

Der Chef des Marinekommandos des Reichswehrminifte- riums, Konteradmiral Gladisch, ist, wie vom Reichswehr­ministerium bekanntgegeben wird, zum Flottenchef ernannt worden.

* Der Inhalt der preußischen Spar Notverordnung wird von einer Beamtenzeitung veröffentlicht.