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Nr. 272 1931

Fulda, Samstag, 21. November

8. Jahrgang

Der deutsche Antrag überreicht.

Die Prüfung der deutschen Zahlungsfähigkeit.

Der Antrag der deutschen Relchsreglcrung, den im Houng-Plan vorgesehenen Londerausschutz zur Prüfung der deutschen Zahlungssähtgkeit einzuberufen, ist der Bank für Eintreibung der deutschen Kriegstribute in Basel übergeben w 0 rde n. Gleichzeitig mit dem Antrag hat die Reichsregierung ein Schreiben überreichen lassen, in dem sie ihren Antrag begründet, d. h. in dem sie die Beweise für die deutsche Zahlungsunfähigkeit darlegt.

Der Antrag.

Das Memorandum, das allen auswärtigen Mächten mitgeteilt worden ist, zerfällt in zwei Teile: erstens

einem historischen Teil,

in dem die politischen Vorgänge seit Juni d. J. bis zum Laval-Hoover-Abkommen dargestellt sind. Die deutsche Reichsregierung hat besonderen Wert darauf gelegt, diesen historischen Teil in der Rote einzufügen, damit durch ihn klar herausgearbeitet wird, daß es sich bei diesem Schritt Deutschlands nicht um eine isoliern Aktion handelt, son­dern um ein Glied in der Kette der politischen Aktionen, die sich feit Juni abgespielt haben.

Deutschland hatte schon im Juni v. I den haupt- beteiligten Mächten angekündigt, daß Deutschland nicht mehr int st andesei, die Young- Zahlungen voll zu leisten und den Schluß darangefügt, daß es daraus die Konsegenzen ziehen würde. Damals ist es nicht dazu gekommen, weil inzwischen das Hoover- Fahr in Kraft getreten war.

Es folgt dann im Anschluß an die Aktion Hoovers die Londoner Konferenz von Finanzsachverständigen und weiterhin eine Konferenz internationaler Sachverständiger in Basel,

beide Male zur Prüfung der deutschen Zahlungsfähigkeit.

Daran knüpfte sich dann das sogenannte Stillhalteabkom­men Deutschlands mit seinen ausländischen Gläubigern. Und an dieses Abkommen schließt sich nun als weiteres Glied der Kette der Antrag, der der Baseler Tribulbank überreicht worden ist Den Schlußpunki soll, wie schon gesagt, die große Regierungskonferenz setzen.

Der zweite Teil des Dokuments

bezieht sich daraus, welche Kompetenzen der Sonder­ausschuß der Tributbank in Basel haben soll. Die deutsche Negierung vertritt hierbei die Auffassung, daß sich seit Aufstellung des neuen Planes die wirtschaftliche und soziale Lage in der Welt, insbesondere in Deutschland, durch die Krise von Grund aus geändert habe.

Da der neue Plan dem Sonderausschuß die Aufgabe zuweist, die Lage unter allen Gesichtspunkten zu prüfen, so mutz nach deutscher Auffassung der Ausschuß das Problem in seiner Gesamtheit und unter Berücksichtig gung aller Faktoren prüfen, also auch die Frage der prtvatcn Verschuldungen, die vor dem Februar 1932 ge- regeh werden müssen, und zwar durch eine Vereinbarung zwischen den ausländischen Gläubigern und den inlän­dischen Schuldnern.

Deutschland hat damit dem Prüfungsausschuß in Vasel die Aufgabe gestellt,

ohne Begrenzung nach irgendeiner Seite hin die Lage Deutschlands zu prüfen. Bei dem Schritt Deutsch­lands handelt es sich, wie noch hervorgehoben werden soll, nicht um eine vereinbarte Aktion mit einer anderen Legierung, sondern um eine einseitige Erklärung -mschlands. Dem Schritt sind wie bekannt Perhand- uingen zwischen Deutschland und Frankreich in sraris vorangegangen, so daß also

Frankreich über die deutschen Absichten vollkommen informiert ist.

Tie Baseler Tributbank wird nun die Mitglieder des Ausschusses in den Ländern, denen wir Tribute zahlen Aussen, von dem deutschen Antrag verständigen, und sie »u einer Sitzung in Basel einlaben Gleichzeitig wird sie wnen die deutschen Dokumente zuschtcken, und die Aus- ichußmitglieder werden sich zunächst an ihrem Wohnort Angehend mit den Darlegungen der deutschen Reichsregie- "ng beschäftigen und mit ihren Regierungen darüber wrcchen. Dann erst wird es zur ersten Sitzung in Basel Quinten. Es werden vielleicht

Wochen darüber vergehen,

ist sehr wohl möglich, daß der Ausschuß erst zu Beginn nächster Jahres zusammenkomml Dabei ist zu be- Mien, daß dieser Ausschuß auch nicht die letzten Enlschet- mgen treffen kann, er hat nur das Recht, den einzelnen rUnGcn bestimmte Maßnahmen auf Grund seiner uermchungsergebnisse zu empfehlen.

Die letzte Instanz

dann bie große Regierungskonferenz, aus m . öte Munster der einzelnen Länder mit allen Voll- aucn vertreten sind Bis diese Konferenz zusammen- ' ^nn es Monate dauern.

deutsche Antrag an die Baseler Tributbank, den ^nderausfchuß einzuberufen,

h. gründet sich darauf,

PräfibpL661 Zusammenkunft des französischen Minister- Derpinhl. mit öem amerikanischen Präsidenten Hoover natinnA^1 lu^e tu? Besprechungen der gesamten inter- alen Schuldenkragen burd) den Apparat anzu­

kurbeln, der im Young-Plan vorgesehen ist. So wollte es Frankreich. Von entscheidender Bedeu­tung für die kommenden Verhandlungen des Sonder­ausschusses in Basel ist für Deutschland die Frage,

welche Zuständigkeiten

dieser Ausschuß bekommen soll. Darüber ist seit Wochen zwischen Deutschland und Frankreich verhandelt worden. Für Deutschland ist es selbstverständlich und unerläßlich, daß der Ausschuß sich nicht nur darum kümmert, ob Deutschland die Tribute bezahlen kann. Er muß un­bedingt bei seiner Prüfung die privaten Schulden Deutsch- landS an das Ausland in Rechnung ziehen. Aller­dings wird

von deutscher Seite nicht erwartet,

» dieser Ausschuß nun Vorschläge macht, wie Deutschland seine privaten Auslandsschulden nach Ablauf »es Stillhalteabkommens im Februar abzahlen soll. Darüber werden sich die deutschen Schuldner mit den aus­ländischen Gläubigern besonders zu unterhalten haben. Über der Baseler Prüfungsausschuß muß sich darüber klar fein, daß er nicht einfach sagen kann: soundsoviel Millionen kann und mutz Deutschland an Tribute be< zählen, ohne Rücksicht auf die Milliarden, die Deutschland sonst noch an das Ausland schuldet. Denn schlietzlich und im Ende müssen Reparationen und private Schulden aus bei gleichen Tasche bezahlt werden, aus den Taschen des verarmten deutschen Volkes.

Der Wortlaut des deutschen Antrages.

Zur Einberufung des Young-Ausschusses.

Das umfangreiche Schreiben der deutschen Reichsregie- rung an die Baseler Tributbank, in dem sie die Ein­berufung des Sonderausschusses zur Prüfung der deut­schen Zahlungsfähigkeit beantragt, erinnert in der Ein­leitung an die verschiedenen Aktionen und Konferenzen i m Sommer dieses Jahres, die sich mit der deutschen Zah­lungsfähigkeit beschäftigten. Die Regierung weist daraus hin, baß seit dieser Zeit die Dinge sich völlig geändert haben, und erinnert daran, daß die Baseler Sachverstän­digen ihren Bericht mit der Mahnung schlossen, daß keine Zeit zu verlieren sei, um Deutschland die so drin­gend benötigte Hilse zu bringen.

Tann heißt es im Haupiteil wörtlich weiter:

In den seither vergangenen Monaten hat sich die wirt­schaftliche und finanzielle Lage Deutschlands aufs äußerste zugespitzt. Die Tatsachen, die diese Lage kennzeichnen, sind allgemein bekannt. Auch in anderen Ländern hat der Druck der Krise zu den ernstesten Erscheinungen geführt.

Die Welt ist sich in steigendem Maße klar geworden über den inneren Zusammenhang der verschiedenen durch die Lage aufgeworfenen finanziellen Teilprobleme und über die Notwendigkeit, sie alsbald

in ihrer Gesamtheit

in Angriff zu nehmen. Bei den Überlegungen, in w e l ch e r Form diese Aufgabe am besten zu behandeln sei, ist letzt­hin der Gedanke in den Vordergrund getreten, zunächst den Beratenden Sonderausschuß einzuberufen. Da nach dem System des Neuen Planes die Einberufung des

Beratenden Sonderausschusses von einem Antrag der deutschen Regierung abhangt, hat sich die deutsche Regierung zu diesem Antrag entschlossen, damit ihrerseits alles geschieht, was den Weg zu um­fassenden M a ß n a h m en der Regierungen eröffnen kann.

Nach dem Neuen Plane ist für diesen Antrag die Erklärung der deutschen Regierung erforderlich, daß

sie in gutem Glauben zu dem Schluß gekommen ist, daß die Währung und das Wirtschaftsleben Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des

Zur Sicherung von Ruhe und Ordnung.

Drei Erlasse des preußischen Innenministers.

Ein Runderlaß und zwei Polizeiverordnungen des preußischen Innenministers zur Sicherung von Ruhe und Ordnung wurden erlassen.

Der Minister ersucht die Polizeibehörden, Versamm­lungen, in denen, wenn auch nur in verschleierter Form, zu Gewalttätigkeiten aufgefordert oder aufgereizt wird, sofort a u f z u l ö s e 11, und Versammlungen, bei denen, insbesondere nach der Person des Redners, die Besorgnis solcher Verstöße besteht, vorbeugend zu verbieten oder nur unter Ausschluß solcher Redner zuzulassen.

Die eine Polizeiverordnung behandelt das Verbot der Abgabe von Hieb- und Stoßwaffen an Personen unter 20 Jahren.

Nach der zweiten Polizeiverordnung sind Gelände- it n b Ordnungsü b unge n (Geländespiele, Ge- lündesport usw.) und Vorbereitungen dazu sowie alle Märsche in geschlossener Ordnung unter freiem Himmel in der Zeit von 177 Uhr verboten. Ausgenommen von dem Verbot sind behördlich angeorbnete Veranstaltungen und Märsche (Ausflüge) von Personen im Kindesalter. Die Verordnung droht bei Nichtbefolgung die Festsetzung von Zwangsgeld bis zu 150 Mark, im Nichtbeitreibungsfalle Zwangshaft bis zu drei Wochen an.

äufschievbaren Teiles der Annuitäten ernstlich in^ fahr gebracht werden könnten".

Indem die deutsche Regierung diese Erklärung ab- gibt, muß sie zum Ausdruck bringen, daß eine solche Er­klärung der gegenwärtigen Sachlage nicht gerecht wird.

Seit der Aufstellung des Neuen Planes ist die wirt­schaftliche und finanzielle Lage in der Welt, insbesondere in Deutschland, durch eine Krise ohnegleichen von Grund auf geändert worden. Da der Neue Plan dem Beratenden Sonderausschuß die Aufgabe zuweist, die Lage unter allen Gesichtspunkten zu prüfen, muß der Ausschuß das Problem in seiner Gesamtheit und unter Berücksichtigung aller seiner Faktoren prüfen und hierbei insbesondere berücksichtigen, daß die Frage der privaten Verschuldung Deutschlands rechtzeitig vor Ende Fe­bruar nächsten Jahres neu geregelt fein muß, und zwar durch eine Vereinbarung, die zwischen ausländischen Gläubigern und deutschen Schuldnern zu treffen ist.

Da die gegenwärtigen Verhältnisse die größte Beschleunigung der zu treffenden Maßnahmen er­fordern, schlägt die deutsche Regierung vor, daß der Be­ratende Sonderausschuß unverzüglich zusammen- tritt, und daß er seine Arbeiten so schnell als möglich er­ledigt, damit schon in nächster Zeit eine Konferenz derjenigen Regierungen stattfinden kann, die für die alsdann zu fassenden Entschlüsse zuständig sind.

*

Direktorium der Tribuibank zusammengeireien.

Nachdem das Memorandum der deutschen Regierung auf Einberufung des Sonderausschusses bei der Tribut- dank in Basel überreicht wurde, trat das Direktorium zu einer Sondersitzung zufammen, um die laut Young-Plan vorzunehmenden Maßnahmen festzulegen. An die be­teiligten Notenbanken wurden telegraphische Ersuchen um Nennung der Vertreter im Sonderausschuß verlangt.

Der Zeitpunkt des Zusammentritts des Sonderaus­schusses hängt davon ab, welche Vertreter die fünf Gläu­bigerländer, und vor allem Amerika ernennen werden. Sollte Wiggin wieder nach Basel entsandt werden, so hängt es auch davon ab, wann er seine Reise nach Europa antreten kann. Das eine steht fest, daß in. Laufe der näch­sten Woche der Ausschuß noch nicht seine Arbeiten in Basel aufnehmen wird.

Der Giörenfried in Europa.

Unangenehme Wahrheiten in der Französischen Kammer.

In der Französischen Kammer wurde die außenpoli­tische Aussprache fortgesetzt. Der der Republikanisch- Sozialistischen Partei angehörende Abgeordnete Planche erklärte, die französische Regierung sei der Stören­fried in Europa. Er führte sodann aus:

Das Problem der Abrüstung (aste auf dem Minister­präsidenten wie ein Alpdruck, denn weder in London noch in Berlin oder Washington habe er es überhaupt an­schneiden wollen. Kriegsminister Maginot habe erst kürz­lich wieder die These vertreten, daß Deutschland ab» st ««müsse, während Frankreich weiter rüsten könne. Als Grandi in Genf einen Rüstungsstillstand vorgeschlagen habe, habe Frankreich so lange Vorbehalte gemacht, bis schließlich nichts mehr von dem Vorschlag übrig­geblieben sei.

Der Versailler Vertrag solle jedoch nach einer for­mellen Verpflichtung Clemenceaus ein erster Schritt auf dem Wege der allgemeinen Abrüstung sein. Wenn Frank­reich diese Verpflichtung nicht anerkenne, sei Deutsch­land berechtigt, die Wiederaufrüstung zu fordern. - ---

Was England an Amerika zahlt.

Im Unterhaus gab der Schatzkanzler die Höhe der von England an Amerika geleisteten Kriegsschuldenzah- lungen auf insgesamt 326 Millionen Pfund (6520 Millionen Mark) an, während England nur 71 275 000 Pfund von den anderen Ländern als Kriegs­schuldenzahlungen erhalten habe.

Deuisch-schweizensche Verhandlungen.

Bisher nur wenig erfolgreich.

Die gegenwärtig in Berlin geführten Verhandlungen über die deutsch-schweizerischen Handels- und Wirtschafts­beziehungen sind ins Stocken geraten. Obwohl die Ver­treter der Schweiz ihre Forderung auf allgemeine Kontin­gentierung der nach der Schweiz gehenden deutschen Aus­fuhrwaren aufgegeben haben, verlangen sie doch noch für eine ganze Reihe von Warengattungen eine derartige Kontingentierung. Man wird mit einer neuerlichen Unter­brechung der gegenwärtigen deutsch-schweizerischen Han­delsvertragsverhandlungen rechnen müssen.

Kleine Zeitung für eilige Leser-

* Der Antrag ver Reichsregierung aus Einberufung be8 Baseler Prüfungsausschusses wirv veröffentlicht.

* Aus öem WirtschaftSbeirat ver Reichsregierung sind die drei Vertreter ver Landwirtschaft ausgeschicdcn.

* Bei einem Bergwerksunglück in England wurden 17 Per­sonen getötet.

* Zwei neue große Banlskandale sind in Berlin aufgedeckt worden.

' Fapan hat sich mit der Entsendung eines Untersutzungs- ausschusses in die Mandschurei einverstanden erklärt.