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Tageblatt für Rhön unö Vogelsberg Zulöa- und Haunetal >§ulüaer Kreisblatt

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Nr. 280 1931

Fulda, Dienstag, 1. Dezember

8. Jahrgang

Frankreichs Alpdruck.

Minister auf Fasanenjagd.

Flandins Jagdausflug nach England.

Die Z 0 l l e r h ö h u n g e n, die England zum Schutze seiner nationalen Industrie und Landwirtschaft eingeführt hat, haben die Erportstaaien des Kontinents mobil ge­macht. Deutschland hat in London durch seinen Bot­schafter v. Neurath Schritte unternommen, die zu einer Milderung der Zölle deutschen Einfuhrwaren gegenüber führen sollen, und auch Frankreich, das durch seine rigorose Finanzpolitik England gegenüber eigentlich den Anstoß zu den englischen Zollmaßnahmen gegeben hat, hat einen gelinden Schreck bekommen, und der f r a n z ö - fische Finanzminister Flandin hatte sich auf die Beine gemacht, um angeblich in England während des Wochenendes

Fasanen zu jagen.

Trotz der wundervollen Jagdausrüstung, die der Minister mit über den Kanal genommen hat, glaubt man doch nicht recht, daß das edle Weidwerk der Grund seiner plötzlichen Reise gewesen ist, denn Fasanen gibt es ja in dem schönen Wald von Compiegne, dicht vor den Toren von Paris, wo der französische Präsident zu jagen pflegt, in genügender Menge. Eigenartigerweise hat auch den englischen Schatzkanzler

Neville Chamberlain das Jagdfieber gepackt, und beide Finanzminister haben einträchtiglich Fasanen gejagt und, nach der Jagd vereinigte ein opulentes Souper beide Jäger mit dem englischen Außen- und dem englischen H a n d e l s m i n i st e r. Sie werden sicherlich nicht nur von Fasanen gesprochen haben, sondern man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß

politische Sorgen

Flandin nach England getrieben haben, und daß die Wünsche Frankreichs den Gegenstand der Minister­besprechung gebildet haben. Wie trotz aller Dementis von französischer .Seite in englischen, politischen Kreisen be­hauptet wird, hat Flandin hauptsächlich zunächst versucht, eine

Ermäßigung der britischen Zölle

Zu bewirken. Ob seine Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, darf bezweifelt werden, denn wenn die eng­lische Regierung entgegen aller bisherigen freihändleri- fchen Tradition jetzt Schutzzölle einführt, so wird sie sich durch die Vorstellungen Frankreichs kaum von diesem Wege abbringen lassen. Andererseits ist auch nicht anzunehmen, daß Flandin mit seiner weiteren Mission Glück gehabt hat. Zweifellos geht in Paris jetzt der Alpdruck einer gewissen

Isolation in der Tributfrage

um, und Flandin dürfte den Versuch gemacht haben, diesen Druck zu erleichtern. Fraglich ist aber auch hier, ob es ihm gelungen ist, England davon zu überzeugen, daß die Fortzahlung der Tribute zum Ruin des Welt­handels und zur Verewigung der Weltkrise führen müßte. Wenn seine französischen.Ministerkollegen Flandin bei

Gneneutrale" Zone in der Mandschurei.

Mit japanischer Polizei und chinesischen Kavalleriepatrouillen.

Der V ö l k e r b u n d r a t hat die Antwort des japani­schen Vertreters aus den Brief des Präsidenten des Völker- bundrats veröffentlicht. In der Antwort heißt es, falls China seine Truppen aus dem Gebiet von Tschintschau bis Schanghaiwan zurückziehen und die V e r w a l t u n g ein- Weßlich der P 0 l i z e i in diesem Gebiet von den Ja­unern ausgeübt werde, würde die japanische Regie- u>ng grundsätzlich bereit sein, ihre Truppen nicht in die von China geräumte Zone eindringen zu lassen, es sei Vonn im unvorhergesehenen Falle ernster und dringlicher Zwischenfälle.

Der japanische Geschäftsträger in Peking hat sich mit Marschall T s ch a n g h s u e l i a n g in Verbindung gesetzt, um eine Vereinbarung über die Errichtung einer neutralen Zone zu treffen. Der Marschall soll bereits seine Z 11 - m m u n g zur Zurückziehung der Truppen aus Tschingtschau gegeben haben. Tschanghsueliang habe andererseits Befürchtungen ausgesprochen, daß bei einer vollständigen Zurückziehung der chinesischen Truppen das Bandenunwesen zunehmen würde. Er habe daher "Zgeregt, chinesische K a v a l l e r i e p a t r 0 u l l l e n im Gebiet von Tschingtschau zu belassen.

*

Erklärung der chinesischen Völkerbunddele­gation zum mandschurischen Konflikt.

Paris, 1. Dezember. (Eigene Funkmeldung.)

Die chinesische Völkerbundsdelegaitno hat gestern abend fol­gende Erklärung veröffenticht: Wenn die Nachrichten richtig Bld, daß die japanischen Streitkräfte sich aus der Gegend von -ftntschau hinter den Liaofluß zurückziehen, stellt das eine sehr wichtige Tatsache, nämlich einen ersten Schritt zur aumung, dar. Diese Tatsache muß natürlich durch die neu­ralen Beobachter best ätigt werden. Falls sie wahr sein sollte, wird China unter diesen Umständen bereit sein, den Resolutions- entwurf des Völkerbundsrates, so wie er ihn, ohne eine Frist für >e vollständige Räumung vorzuschreiben, ausgearbeitet hat, nt wesentlichen anzunehmen. Natürlich, und das ist wichtig, wurde jeder neue japanische Vormarsch auf Kintschau oder jede andere ähnliche aggressive Operation eine Lage schaffen, die eine Neue Prüfung des Eesamtabkommens erfordert. .j

seinem Aufbruch zur FasanenjagdW e i d manns- heil!" gewünscht haben, so dürfte dieser Wunsch auf politischem Gebiet kaum in Erfüllung gegangen sein.

Frankreichs Finanzminister Flandin aus der Jagd in England.

Weitere englische Zölle.

London, 1. Dezember. (Eigene Funkmeldung.)

Der Antrag des Landwirtschaftsministers, Sonderzölle für O b st und Gemüse einzuführen, wurde im Unterhaus mit 366 gegen 49 Stimmen angenommen.

Das H a nd e ls a mt hat eine weitere Notverordnung erlassen, nach der vom 4. Dezember ab u. a. auf Elasflaschen und Glaskrüge, Garne, Haushaltsleinen, Jutegewebe, Kerzen, Sport- und Luftdruckgewehre, Löffeln und Gabeln für den Hausge­brauch ein fünfzigprozentiger Wertzoll erhoben wird.

Der Landwirtchaftsminister hat dem Unterhaus einen An­trag vorgelegt, der Sonderzölle für Obst, Gemüse usw. vorsieht, die 100 Prozent des Wertes nicht übersteigen dürfen. Es handelt sich hierbei nicht um Lebensmittel für das Volk, sondern um Luxusartikel. ______ L , t____ü. . ..,,,.1 ,

DevisensOwundttotzaktiverHandelsbilanz

Erklärungen des Reichsbankpräsidenten.

Reichsbankpräsident Dr. Luther erklärte dem Ber­liner Vertreter der Associated Preß, der großen amerika- Nischen Nachrichtenagentur, u. a.: Das sogenannte Stcll- Halteabkommen enthalte so viele Lücken, dap sich darau» die ungünstige Entwicklung des Gold- und Devisen­bestandes der Reichsbank zum größten Teil erkläre.

In der Zeit vom 1. September bis 15. November ent­fielen von "1,92 Milliarden Mark Devisenabgaben der Reichsbank nur 900 Millionen auf den Warenverkehr, da­gegen 1,02 Milliarden auf den Kapitalverkehr. Von letzte­ren seien 720 Millionen Kreditrückzahlung. Ohne diese Kreditrückzahlungen hätte die Reichsbank statt eine» se* Visenverlustes von 510 Millionen einen Zugang von 210 Millionen ausweisen können. Hieraus ergebe sich

Deutschlands guter Wille zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten, der jedoch allein das Problem nicht lösen könne. Wenn, was an sich ganz unmöglich sei, in der genannten Zeitspanne der Außenhandelsüberschuß in voller Höhe sich in Deviseneingang umgewandelt hatte, selbst dann hätten noch 100 Millionen Mark gefehlt, um die Zahlungen aus dem Kapitalverkehr in Hohe von 1,02 Milliarden Mark zu decken. .. . .

Kein noch so günstiger Devijeneingang konnte also auf die Dauer Kreditrückzahlungen im bisherigen Tempo er­möglichen. Die Annahme, daß ein Außenhandelsüberschuß sich sofort in Devisenanfall verwandele, sei ganz unzulässig, denn zwischen dem Grenzübertritt der Ware und dem Hereinkommen des Ausfuhrerlöses vergingen mehrere Monate. In den sehr hohen Kreditrückzahlungen, die die Ursache der dauernden Devisenverluste seien, spiegele s^h die politische Gesamtentwicklung und die weltwirtschaftliche «age die noch immer, wenn auch jetzt im begrenzten Um- fange, jenen ^ ^ Obiger

auf Deutschland sich fortsetzen läßt, der Anfang Juni be­gonnen habe. Eine Lösung, die wirklich helfe, zu finden, sollte um so mehr möglich sein, als Deutschland seit vorigen Herbst annähernd fünf Milliarden Mark an das Ausland z u r ü ck g c z a h l t habe.

Das Reich als Siedlongsförderel.

Die neuen Richtlinien für die landwirtschaftliche Siedlung, die bei der Umbesetzung der Stelle des Reichs­siedlungskommissars in Aussicht gestellt worden sind, sind soeben herausgekommen und man wird anerkennen, daß hier schnelle Arbeit geleistet worden ist. Die rund hundert Paragraphen, die sie umfassen, zeigen aber auch, daß aus den mancherlei Erfahrungen, die auf dem Gebiete der Siedlung tm letzten Jahrzehnt gemacht worden sind und deren Niederschlag sich meist in den Klagen der bisherigen Siedler gefunden hat, sehr viel gelernt worden ist und nun versucht wird, es besser zu machen.

Das Gebiet, welches für die landwirtschaftlichen Neu­siedlungen in Betracht kommt, zerfällt in drei Zonen, die aber nicht geographisch zusammengefaßt sind. Denn zu der ersten gehören neben dem eigentlichen Osten rechts der Oder (mit Ausnahme des Regierungsbezirkes Stettin) auch die links der Oder gelegenen Teile von Oberschlesien und die beiderseits des Flusses gelegenen niederschlcsischen Kreise. Daneben soll die Siedlung auch zwischen Elbe und Oder, im Regierungsbezirk Stettin, ferner in der Lüneburger Heide, den Geestländereien von Hannover und Oldenburg, schließlich im äußersten Westen, im Emsland, längs der holländischen Grenze und im Süden im Baye­rischen Wald gefördert werden, sie soll also alle diejenigen Gebiete umfassen, die auf der deutschen Bevölkerungskarle durch besonders schwache Besiedlung auffallen, und damit ist die zweite Zone umschrieben. In Ausnahmefällen können auch Mittel im übrigen Reichsgebiet verwendet werden, welches als dritte Zone gilt.

Sowohl für die Neusiedlung wie für den Ausbau schon bestehender Betriebe bis zur vollen Ackernahrung, also die Anliegersiedlung, werden die Mittel zentral über die Deutsche Siedlungsbank zur Ver­fügung gestellt, und nur mit deren Zustimmung dürfen künftig Güter zur Aufteilung an Siedler freihändig oder im Zwangsversteigerungsverfahren erworben werden. Zur Erhaltung der Siedlerstellen ist eine Reihe von wirk­samen Schutzbestimmungen getroffen, so das zugunsten der gemeinnützigen Siedlungsunternehmungen einzutragende Wiederkaufsrecht, das ausgcübt werden kann, wenn der Siedler die Stelle ganz oder teilweise veräußert oder auf­gibt oder wenn er sie dauernd nicht bewohnt und bewirt­schaftet.

Der Siedler hat auch eine Reihe weitererBin- d u n g e u zu übernehmen. Um ihn vor Überschuldung zu schützen, darf er innerhalb der ersten fünf Jahre nur im Einverständnis mit dem Siedlungsunternehmer und der Siedlungsbehörde Umbauten vornehmen, seine Gebäude vergrößern oder landwirtschaftliche Maschinen anschafsen. Diese Genehmigung wird aber erteilt, wenn der Siedler nachweist, daß er seinen Verpflichtungen pünktlich nach­gekommen ist, und daß er genügend eigene Mittel für die Neuaufwendungen besitzt. Sehr wichtig ist eine andere Bestimmung, mit der man dort, wo sie bisher bestanden hat, die besten Erfahrungen gemacht hat: Der Siedler ist verpflichtet, sich während der ersten fünf Jahre einer vom Reiche oder vom Lande bestimmten Siedlungs­beratung zu unterwerfen. Ferner ist er verpflichtet, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen und auf­rechtzuerhalten. Schließlich wird zur Förderung des Ab­satzes darauf gedrungen, daß die Siedler sich an bestehende Genossenschaften anschlicßcn, oder daß, wo solche noch fehlen, sie unter Mitwirkung des Siedlungsunter­nehmers gegründet werden.

Wer kann und soll angesiedelt wer­den? Einleitend wird betont, daß Zweck und Ziel der landwirtschaftlichen Siedlung seien, der Abwanderung ge­sunder Volkskräfte nach der Stadt entgegenzuwirken und weiteren Kreisen die ausreichende Lebensmöglichkeit auf dem Lande zu bieten. Es müssen also, und darauf drän­gen die Rückschläge, die man manchenorts mit ungeeigne­ten Elementen gemacht hat, die Siedlungs - a n w ä r t e r gesiebt werden. In Betracht kommen neben Berufslandwirten vorzugsweise arbeitslose Land­arbeiter, ausgeschiedene Wehrmachtsangehörige, deren Eignung von ihrem zuständigen Truppenteil bescheinigt wird, und nun kommt etwas, was in seiner ganzen Wich­tigkeit gar nicht stark genug unterstrichen werden kann: Die gleichen persönlichen Voraussetzungen, wie bei dem Siedlungsbewerber, sollen auch bei seinen mitarbeitenden Familienangehörigen vorliegen.Nämlich, was sich immer deutlicher herausgestellt hat, es kommt auch auf die geeignete Siedlerfrau an, und zeit­weilig hat es so ausgesehen, als ob wir nicht so sehr mit dem geeigneten männlichen, wie mit dem weiblichen An­gebot an siedlungstüchtigen Menschen nun schon bald in Mangel geraten würden.

Diesen Punkt müssen alle Siedlungslustigen sehr ge­nau überlegen: Schon auf dem heutigen altbäuerlichen Besitz hat die Landfrau eine ungeheuer schwere Arbeitslast zu tragen, die man mit allen Mitteln der Technik zu erleichtern versucht. Noch viel größer aber ist der Anteil an Mühe und Verantwortung, welcher der Frau beim Aufbau einer neuen Stelle zufällt.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Das Retchükabtneli wird noch in Dtefer Woche die große Notverordnung über das Winterwirtschaftsprogramm fertig« stellen.

* Der französische Finanzminister hatte mit dem englischen Schatzkanzler eine Besprechung über die englischen Zoll- erhöhungen und die Frage der Tribute und privaten Schulden.

* Der tm Sklarek-Prozeß der Bestechlichkeit beschuldigte Generaldirektor SchUning von der Berliner Hafen- und Lager, hausgesellschast A.G. (Bchala) hat sich erschossen.