Soldner Anzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg»
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Nr. 288 — 1931
Fulda, Donnerstag, 10. Dezember
8. Zahrgang
Wegweiser durch das Notprogramm.
Was die Rolverordnung bringt.
Durch die verspätete Bekanntgabe des offiziellen Textes der neuen Notverordnung, die bereits am Dienstag erfolgen sollte, aber erst am Mittwoch vor sich ging, war die Berichterstattung außerordentlich erschwert worden, und erst jetzt ist es möglich, ein einigermaßen genaues Bild zu geben von den einzelnen gesetzlichen Maßnahmen, die die Notverordnung in so überreichem Maße bringt. Im allgemeinen gesagt bedeuten sie einen außerordentlich scharfen Eingriff in das gesamte Gebiet des öffentlichen Rechts und Les Privatrechts. Beide Rechtsgebiete werden eng mit« einander verflochten, und das Prtvatrecht wird in vielen Fällen dem öffentlichen Wohl geopfert. Viel Zweifelsfragen werden bei der Ausführung und Auslegung der gcsèblichen Bestimmungen noch auftauchen und hier soll nur einzelnes Positives hcrausgeschält werden, was alle Staatsbürger sofort angeht und in die Verhältnisse des täglichen Lebens einarcift.
Das neue Mieirechi.
Das außerordentliche Kündigungsrecht.
Jeder Mieter kann seinen Mietvertrag zum 31. März 1932 kündigen.
Für dieses außerordentliche Kündigungsrecht sind jedoch drei Voraussetzungen notwendig: Der Mietvertrag muß vor dem 15. Juli 1931 abgeschlossen sein, er muß über den 31. März 1932 hinausgehen, und es darf innerhalb des Jahres 1931 zwischen Mieter und Vermieter
ReichsbanMskoni 7 Prozent.'
Lombardsatz 8 Prozent. s—
Das Direktorium der Reichsbank beschloß, den seil dem 2. September d. J. bestehenden
Diskontsatz von 8 auf 7 Prozent
Md den Lombardsatz von 10 aus 8 Prozent herabzufetzen.
Zi'nssenkung bei den Banken.
Künftig nur 1 Prozent über dem Reichsbankdiskonü,
Die Mitglieder der Vereinigung von Berliner Banken Md Bankiers (Stcmpelvcreinigung) haben im Einvernehmen mit den maßgebenden öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten des Reiches und der Länder sowie den maßgebenden auswärtigen Banken und Bankhäusern beschlossen, den
Sollzinssatz, der gegenwärtig 2 Prozent über dem Reichsbankdiskontsatz, d. h. 10 Prozent für das Jahr beträgt, auf 1 Prozent über den jeweiligen Reichsbankdiskontsatz zu senken.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Reichs- bank ist somit eine Senkung des Sollzinssatzes um volle 2 Prozent, also von 10 aus 8 Prozent, erzielt.
noch feine Vereinbarung über eine Mietpreisherabsetzung von mindesten 20 Prozent getroffen worden sein, oder eine besondere Abrede über höheren Mietpreis mit Rücksicht auf besonders kostspielige Um- und Ausbauten.
Dieses außerordentliche Kündigungsrecht bezieht sich auf Mietverträge über „Gebäude oder Gebäudeteile", also aus alle M t e t r ä u m e: Wohn- und Geschäftsräume, Altbauten und Neubauten. Die Höhe des bisherigen Mietpreises ist unerheblich. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und dem Vermieter späte st ensam 5. Januar 19 3 2 zugehe n.
Die Herabsetzung der Mieten.
Unabhängig von diesem außerordentlichen Küu- digungsrecht legt die Notverordnung den Vermietern die Pflicht aus, v i e M i e t e n h e r a b z u s e y c n.
Bei den Räumen, die den Vorschriften des Reichs- 'uietengefetze s unterliegen o d e r die vor dem 1. Juli 1918 bezugsfertig geworden sind, im wesentlichen also a l l e A l t w o h n u n g e n , ist eine Senkung der Friedens- miete um 1 0 Prozent vorgeschrieben. Bei Neubauwohnungen soll die Mietsenkung erst errechnet wer- pon, und zwar durch genaue Feststellung der Einlastung, die der Vermieter durch Zinsherabsetzung usw. im ein« Seinen Falle durch die Notverordnung haben wird. Der Vermieter ist verpflichtet, seinen Mietern unverzüglich eine genaue Berechnung zu geben und ihnen die neuen Mieten schon vor dem 1. Januar 1923 milzuteilen.
Die Mietsenkung tritt in allen Fällen erst für die Ianuarmiete in Kraft, so daß die p o st n u m e r a n d o Zahlenden am 1. Januar noch die alte Miete zahlen müssen.
Löhne und Gehälter.
In der Privatwirtschaft.
Die Verordnung schafft mit Wirkung vom 1. Januar unmittelbar eine Senkung der Löhne und Gehälter, Md zwar grundsätzlich aus den Stand am 10. Januar 1927, indem sie für Die Zeit vom 1. Januar 1932 an die damaligen geldlichen Lohn- und Gehaltssätze an Stelle der heutigen als im Tarifverträge vereinbart gelten läßt.
An den rechtlichen Grundlagen des kollek- n v e n A r b eitsrechts ändert die Verordnung nichts, ^ie Reichsregierung hält eS aber für erforderlich, daß bei "v praktischen Ausgestaltung der Tarifverträge noch mehr als bisher den unterschiedlichen V er h ä l t«
Nissen der einzelnen Gebiete und Wirtschaftszweige Rechnung getragen wird. Alle laufenden Tarifverträge laufen, wenn sie nicht auf längere Dauer abgeschlossen sind, oder wenn die Tarifvertragsparteien nicht nach dem Inkrafttreten der Verordnung eine andere Dauer vereinbaren, mit dem 30. April 1932 ab. Falls die Lohn- oder Gehaltssätze eines am Tage des Inkrafttretens diefes Kapitels laufenden Tarifvertrags höher liegen als die des entsprechenden Tarifvertrags für den 10. Januar 1927, gelten mit Wirkung vom 1. Januar 1932 die niedrigeren Lohn- oder Gehaltssätze dieses Tarifvertrags als in dem laufenden Tarifvertrag vereinbart. Liegen die Lohn- oder Gehaltssätze des laufenden Tarifvertrags mehr als 10 Prozent über denen des entsprechenden Tarifvertrags für den 10. Januar 1927, so tritt lediglich eine Kürzung um 1 0 Prozent ein; bei Lohnoder Gehaltssätzen, die seit dem 1. Juli 1931 nicht tarifvertraglich herabgesetzt worden sind, tritt an Stelle des Satzes von 10 Prozent der Satz von 1 5 Prozent.
Die Verordnung sieht vor, daß der neue Lohn- oder Gehaltsstand unverzüglich bis ins einzelne festgelegt wird. Zu diesem Zweck treten die Parteien jedes Tarifvertrages bis zum 19. Dezember 1931 zusammen, um die ab 1. Januar 1932 geltenden èä$e in einem Nachtrag zum Tarifvertrag festzulegen. Bei Schwierigkeiten ist das Eingreifen der Schlichter vorgesehen. Sie treffen ihre Festsetzungen endgültig und bindend gegenüber allen Beteiligten. Es wird weiter auch die Verfeinerung des Tarifvertragssystems anzustreben sein. Zu diesem Zweck müssen nötigenfalls einheitliche Tarifverträge in g e t r e n nt e Vereinbarungen für einzelne Gebiete oder Wirtschaftszweige zerlegt werden.
Von einem Eingreifen in die nicht t a r i f vertraglichen, sondern im Einzel arbeitsvertrag geregelten Löhne und Gehälter hat die Verordnung abgesehen. Zur Änderung dieser Entgeltsregelungen wäre gegebenenfalls nach den übrigen geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verfahren.
Im öffentlichen Dienst.
Die Gehaltskürzungen bet Beamten werden in dem Teil „Sicherung der Haushalte" geregelt:
„Vom 1. Januar 1932 werden um 9 Prozent gekürzt werden: a) die Dicnstbezttae der Reichsbcamten ein
Kritik von allen Seiten.
Das llrieil der Öffentlichkeit.
Prüft man die Presse daraufhin, was sie zur Notverordnung sagt, so kann man sehr bald feststellen, daß ' eine vorbehaltlose Zustimmung nirgends zu finden ist. Auch in der Presse, die dem Kanzler nahe steht, wird der Glaube an den Erfolg dieses Rettungsprogramms nur sehr zurückhaltend ausaedrückt.
Zu den bereits gestern veröffentlichten Aeußerungen bet großen politischen Blätter seien noch etliche nachgetragen. Vor allem steht
die Meinung der nationalsozialistischen Presse im Vordergrund der Betrachtungen.
Der „Völkische Beobachter" überschreibt seinen Leitartikel mit „Wieder unerträgliche Lasten für das Volk statt Tri- butverweigerungen" und spricht davon, daß man überflüssige Mahnungen an die Nationalsozialisten richte, aber keine Maßnahmen gegen den Volksverrat der SPD. ergreife. Vielleicht fühle niemand mehr, wie sehr seine Tage gezählt seien, als der Kanzler selbst. Die kommende nationale Regierung des deutschen Volkes werde durch Anschwärzungsversuche aller Art weder innenpolitisch noch außenpolitisch ernstlich gehemmt werden können. Wenn der Kanzler glaube, Verunglimpfungen im öffentlichen Leben stehender Personen bedürften besonders rascher und durchgreifender Sühne, so müßten die Nationasozialisten erwarten, daß derartige Verunglimpfungen auch dann ihren strengen Richter finden, wenn sie etwa in die unzweideutig erklärte Legalität der nationalsozialistischen Führung Zweifel setzen sollte.
Der „Angrif f" spricht von einem „Programm der Verzweiflung". Solange man ohne Tributregelung im weitesten Sinne mit einer so zusammengeschrumpften Decke rechnen müsse, daß diese den Namen „Decke" überhaupt nicht mehr verdiene, sei eine Arbeit an Sparmaßnahmen eigentlich ein Jonglieren im luftleeren Raum. Mit mechanischen Maßnahmen könne man das organische Werden in der Wirtschaft nachhaltig nicht beeinflussen. Die Notverordnung und alle Notverordnung vorher seien bürokratische Maßnahmen, die am Leben vorbeigingen und schlimmer noch, Lebenswichtiges abschnitten. Aber nichts geschehe, um die ' Lebenskraft zu steigern.
Ferner interessiert natürlich die Frage, wie
v die Sozialdemokratie
sich zur Notverordnung stellen wird, denn die SPD. hat ihre Haltung gegenüber Brüning von dem Inhalt der Notverordnung abhängig gemacht. Das führende Blau der SPD., der V o r w 8 r t s, äußert sich zwar mit scharfer Strait über die Notverordnung, er bezweifelt den Erfolg der Preissenkung!-- aktion und stellt die Frage, ob die Notverordnung überhaupt eine Wendung zum Aufstieg bringen könne. Das Blatt sagt:
^afi wir diese Notverordnung nicht wollen, darüber qwt cv unter uns keinen Streit. Aber," so fährt das Blatt fort, „es acht in den nächsten Monaten nicht um Löhne, Gehälter und Renten es geht nicht um Uniform und Parteiabzeichen, sondern um Leben und Kraft 'der soziallstischc n Arbeiterbewegung." Mit anderen Worten: der Vorwärts deutet an, daß die Sozialdemokratische Partei sich auch mit dieser Notverordnung abfinden wird, weil ihr die Abwehr des Nationalsozialismus mit Hilfe der Regierung Brüning als das wichtigste Ziel erscheint. . .
schließlich des Gnadenvierteljahrks, b) die Versorgungsbezüge der Wartegeldempfänger und Ruhegeidempfängcr, c) die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen, d) die übergangsgebührnisfe der Soldaten, e) die Dleustbczüge oer Postagenten, k) die lausenden Beträge, die ehemaligen Angestellten und Arbeitern gewährt werden.
Für die Soldaten der Wehrmacht soll eine Sonderregelung erfolgen."
Diese Bestimmungen gelten entsprechend für die Angestellten im Reichsdienst, einschließlich des Dienstes bei der deutschen Reichspost. Die Lohnsätze der A r b e i t e r im Reichsdienst und bei der Reichspost ermäßigen sich vom 1. Januar ab um lOProzent.
Die Preissenkung.
Gebundene Preise und Markenwaren.
Der Teil der Notverordnung über „Preis- und Zinssenkung" bestimmt u. a. folgendes:
Preise, zu deren Einhaltung die Beteiligten sich durch Verträge oder Beschlüsse für den inländischen Geschäftsverkehr verpflichtet haben (z. B. Kartelle, Syndikate usw.) sind bis 1. Januar 1932 um mindestens 10 Prozent gegenüber dem 1, Juli 1931 zu fenken.
Die Preise für Markenwaren sind bis 1. Januar 1932 um mindestens 10 Prozent gegenüber dem Stande vom 1. Juli 1931 zu senken.
Für die Kohlen wirtschaft gelten besondere Bestimmungen. Die durch den Reichskohlenverband zuletzt veröffentlichten Preise werden mit Wirkung vom 1. Januar 1932 um 10 Prozent gesenkt. Gegen Einzelhändler dürfen Maßnahmen wegen Unterschreitung von Kleinverkaufspreisen nicht verhängt werden. Auch die K a l i - Höchstpreise sind um 10 Prozent zu senken.
Zum Schutz gegen Überteuerung wird der Reichskommissar für Preisüberwachung bestellt. Er hat die Aufgabe, die Preise und Preisspannen ständig zu überwachen. Holt er die Preise für überhöht, so soll er für ihre Senkung Sorge tragen.
Für diese Maßnahme ist der Preiskommissar besonders mit außerordentlichen Vollmachten ver-
(Fortsetzung auf Seite 2.)
Was sagt das Ausland?
Pariser und Londoner Zeitungsstimmen.
Die neue Notverordnung sowie wie die Rundfunkrede des Kanzlers steht in den Hauptstädten, wo Weltpolitik gemacht wird, im Mittelpunkt der politischen Veröffentlichungen. In Paris wendet man besonders dem Kampfruf Brünings gegen Hitler die Aufmerksamkeit zu. Das Blatt „Journal" sagt, die große Frage sei jetzt die, ob das deutsche Volk das Regime annehme, das der Kanzler ihm jetzt unterbreitet habe. Tas Sozialistenblatt „Populaire" mißtraut Brüning, weil er sich nicht ausdrücklich über eine Regierungskoalition mit Hitler geäußert habe. Die englischen Blätter betonen, daß niemals und nirgends außer in Rußland ein derartiger Eingriff des Staates in die Rechte des Bürgers versucht worden sei. Das englische Arbeiterblatt „Daily Herald" glaubt nicht, daß die deutschen Sozialdemokraten dieses Programm annehmen könnten. In Amerika sagen die maßgebenden Blätter, Brüning habe jetzt seinen letzten Trumpf ausgespielt. Man glaubt, daß er entschlossen sei, seine Stellung bis zum äußersten zu verteidigen.
Die amerikanische Presse zur Rundfunkrede des Reichskanzlers.
Die Rede des Reichskanzlers und die neue Notverordnung wurden hier überall ausführlich abgedruckt. Der politische Leitartikler des „Evening Star" faßt die amerikanische Ansicht über die neuesten scharfen Maßnahmen zusammen als den „letzten verzweifelten Versuch der Reichsregierung, den Gläubigerländern zu zeigen, daß Deutschland bemüht sei, zur Sanierung seiner Finanzen die Deflation bis aufs äußerste durchzuführen". Die Welt glaube an die Aufrichtigkeit der Brüningregierung und wünsche ihr alles gute in diesen heroischen Bemühungen, eine Katastrophe abzuwenden. In den Ueberschriften werden die neuen Vorschriften als das Ende der freien Privatwirtschaft und als Auferlegung der äußersten Opfer für das deutsche Volk geschildert. Die Rede Brünings, die von den Berliner Korrespondenten auszugsweise herübergekabelt wurde, bezeichnet „Evening Star" als den festen Entschluß Hindenburgs und feines Reichskanzlers, die Angriffe auf die Verfassung, wie sie von den Nationalsozialisten für den Fall, daß sie ans Ruder kommen sollten, geplant seien, mit allen Mitteln abzuwehren.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Die vierte Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze deS inneren Friedens ist int Reichsgesctzblatt verkündet worden und hat damit Gesetzeskraft bekommen.
* Die Bundesführer des Stahlhelm haben sich in einem Telegramm an den Reichspräsidenten gegen das durch die Notverordnung ausgesprochene Uniformverbot gewandt.
* Der nationalsozialistische Rcichstagsabgeordncte Stöhr ist während einer Rede von einem Schlaganfall betroffen worden.
* Der frühere italienische Ministerpräsident Salandra ist gestorben.