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Nr. 294 — 1931
Fulda, Donnerstag, 17. Dezember
8. Jahrgang
MHMMN
1931 kein Reichstag mehr.
Reichslagsein-erufung abgelehnt.
Weshalb das Landvolk gegen Einberufung ist.
Der Ältestenrat des Reichstages hat die von den Deutschn ati o n a len und den Kommunisten eingebrachten Anträge auf Reichstagseinberusung mit 321 gegen 256 Stimmen abgelehnt. Mit den Antragstellern traten für die Reichstagseinberusung nur noch die Nationalsozialisten und die Deutsche Vollspartei ein, während alle übrigen Parteien einschließlich der Sozialdemokraten d'e Anträge ablchnten.
Es wird aber voraussichtlich am 11. oder 12 Februar nächsten Jahres eine neue Sitzung des Ältestenrates stalt- finden.
In der Sitzung des Ältestenrates gab für die Reich sregierung Staatssekretär Dr. Pünder erneut die Erklärung ab, daß für die Regierung die Gründe gegen eine Reichstagseinberusung weiter bestünden und durch
die schwebenden außenpolitischen Verhandlungen noch verstärkt würden.
Die L a n d v o l k f r a k 1 i o n , die in der Sitzung nicht vertreten war, hat in einem Brief an den Reichstagspräsidenten mitgeteilt, daß sie sich von einer Einberufung nichts versprechen könne. Das Schreiben der Landvolkpariei Hai folgenden Wortlaut: „Die vierte Notverordnung des Reichspräsidenten hat
eine Reihe grundlegender Forderungen deS Deutschen Landvolkes erfüllt
ober doch der Erfüllung nähergebrachi. Das gilt nicht nur von den rein landwirtschaftlichen Fragen, sondern auch von Bestimmungen über einen durchgreifen- den Abbau von Löhnen und Gehältern auf der
Die Gewerkschaften
Eine Entschließung des AWV.
Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund teilt mit: Die Besprechung der gewerkschaftlichen Spitzenver- bânde und Beamte! nde beim Reichskanzler galt den verhängnisvollen Auswirkungen der Notvere dnung aus die Lage der Arbeitnehmerschaft und der Beamten. Die Gewerkschaftsvertreter führten insbesondere aus, daß die Notverordnung die Arbeitnehmer und Beamten vor allem deshalb schwer belaste, weil die Preissenkung der Lohn- und Gehaltssenkung nicht vorangche. . .
Sie verwahrten sich ferner gegen die durch die Notverordnung sestgelegte Sonderbehandlung der Ber^ arbeiter und der Gemeinde- und Staatsarbeiter, durch die der Lohn dieser Arbeitergruppen zum Teil erheblich unter den Stand vom 10 Januar 1927 herabsinke.
Nachdem die Reichsregierung den Weg der Defla- tionspolitik beschritten und Löhne und Gehälter auf den Stand vor der Rationalisierung zurückgedrückt habe, müsse die Regierung nunmehr die Preissenkung aus der ganzen Linie schnell und durchgreifend in die Wege leiten und alle Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären.
Der Reichskanzler erklärte, die Notverordnung sei rin einheitliches Ganzes. Ihr Erfolg sei gewiß, wenn alle Kräfte der Wirtschaft auf die Preissenkung konzentriert würden. Die anwesenden Ressortminister gingen auf die Fragen ihres Arbeitsgebietes ein. Der Arbeitsministcr erklärte sich zur Hilfeleistung beim Ausbau der Tarisver- träge bereit.
*
„ Der Ausschuß des ADGB. hat gleichzeitig in einer Entschließung zur Notverordnung u. a. erklärt, cs seien stärkste Zweifel berechtigt, ob die Notverordnung das deutsche Volk dem Ziele, dem wirtschaftlichen Wiederaufstieg, näher führen werde.
Nachdem trotz aller Warnungen vor den sozialen und wirtschaftlichen Gefahren der in der Notverordnung ge- Zeichnete Weg gegangen wird, lehnen die Gewerkschaften jede Verantwortung für die aus der Lohn- und Gehalts» senkung ohne Vorleistung einer durchgreifenden Preissenkung sich ergebenden Folgen nachdrücklich ab.
An die Arbeiterschaft in den Betrieben richtet der Bundesausschutz — unter Hinweis auf die nach dem 30. April 1932 zu erwartende Einschränkung der Ver- bindlichkeitserklärungen — die Aufforderung zu erhöhter Kampfbereitschaft.
einen, überhöhten Preisen, insbesondere Preisspannen, auf der anderen Seite. Eine Ablehnung der neuen Verordnung, wie sie die Anträge der Deutschnationalen und Kommunisten verlangen, konnte deshalb gegenüber der Landwirtschaft wie auch der Gesamtwirt- schaft nicht verantwortet werden.
Verbesserungen der Verordnung, wie sie vor allem auf dem Gebiet der bäuerlichen Ver- edelungswirtschaft, insbesondere auch im Norden, Westen und Süden immer dringlicher werden, können von einer Beratung der Verordnung im Reichstag jedenfalls so lange nicht erwartet werden, als nicht etwa durch bindende Erklärungen anderer Oppositionsparteien eine Mehrheit für die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Verordnung gesichert ist.
Das Deutsche Landvolk wird aus diesen Gründen den notwendigen Ausbau der Verordnung zunächst auf anderem Wege verfolgen. Wir stimmen deshalb gegen die Einberufung des Reichstages in der Erwartung, daß die feit langem von uns geforderten Maßnahmen auf einen wirksamen Schutz vor allem von Butter und anderen Veredlungsprodukten sowie von Holz nunmehr ungesäumt getroffen werden."
*
Um die Auflösung des Sächsischen Landtages.
Das sächsische Volksbegehren erfolgreich.
In die Listen zum Volksbegehren auf Auflösung des Sächsischen Landtages haben sich, wie amtlich mitgeteilt wird, insgesamt 733 558 Stimmberechtigte eingetragen. Da für ganz Sachsen 351 136 Stimmen erforderlich waren, ist das Volksbegehren erfolgreich. Im einzelnen zeichneten sich ein: im Wahlkreis Chemnitz- Zwickau 368 758, im Wahlkreis Dresden-Bautzen 237 197 und im Wahlkreis Leipzig 127 603.
beim Reichskanzler.
Kürzung nur für tariflich vereinbarte Löhne und Gehälter zulässig.
Im Reichsarbeits Ministerium sand eine Besprechung mit den Spitzengewerkschaften wegen verschiedener Streitfragen statt, die sich aus der Durchführung der Bestimmungen über die Lohn- und Gehaltskürzung in der Notverordnung vom 8. Dezember ergeben haben. In der Besprechung wurde von den Vertretern des Neichsarbeitsministeriums festgestellt, daß die Bestimmungen über die Kürzung der Löhne und Gehälter nach dem klaren Wortlaut der Verordnung nur für die tariflich vereinbarten Lohn- und Gehaltssätze gelten. Der Arbeitgeber ist also nicht berechtigt, auf Grund der Notverordnung in Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen vereinbarte außertarifliche Lohn- oder Gehaltssätze oder übertarifliche Zulagen zu kürzen.
Weiter ergab die Besprechung, daß die schematische Durchführung der in der Notverordnung festgelegten Kürzung tariflicher Lohn- oder Gehaltssätze in vielen Fällen zu schweren Ungerechtigkeiten führen wird. ES wird also Aufgabe der Tarifvertragsparteien sein, durch in gütlicher Verständigung gefundene Vereinbarungen die schlimmsten Unbilligkeiten zu beseitigen. Wenn die Parteien sich einigen, haben die Schlichter kein Recht, tn die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung einzugreisen.
Klargestellt wurde weiter, daß die Notverordnung über die Lohn- und Gehaltskürzungen überhaupt keine Anwendung auf die Tarifgebiete findet, in denen zurzeit des Inkrafttretens der Notverordnung ein tarifloser Zustand bestano. Für diese Tarifgebiete bleibt es bei dem ordnungsgemäßen Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsverordnung, falls sich die Parteien nicht über einen Tarifvertrag einigen.
In den unter die Notverordnung vom 8. Dezember fallenden Tarifverträgen kann der Schlichter, falls sich die Parteien nicht über neue tarifliche Löhne und Gehälter einigen, bei bindenden Festsetzungen der tariflichen Löhne und Gehälter in angemessener Weise die seit dem 10. Januar 1927 eingetretenen Änderungen im Lohn- oder Gehaltssystcm berücksichtigen.
Eine solche Änderung des Lohn- oder Gehaltsspstems würde z. B. vorliegen, wenn nach den jetzt gültigen Tarifverträgen Angestellte oder Arbeiter keinen Anspruch auf eine soziale Zulage Hütten, während in den am 10. Januar 1927 gültigen tariflichen Vereinbarungen eine soziale Zulage vorgesehen war.
Ein gefährlicher Sumpfboden.
Sollte denn wirklich einmal „aus Basel etwas Gutes kommen"? Bisher vernahm man ja aus dem „Turm von Basel", wie ein leider nur allzu berechtigter Spott die Internationale Tributbank bezeichnete, bisher nichts für uns Willkommenes, sondern nur Unwillkommenes. Nichts wurde aus den Hoffnungen, die man an die Gründung jener Bank für die Pflege des Weltkredits geknüpft hat. Wenn aber jetzt in den Mauern dieses „Turmes" die Erkenntnis sich hervorwagte und sogar sich zum lauten Ausdruck brachte, daß die Grundlage des Gebäudes, also der Young-Plan, die politische Zahlungsverpflichtung, nichts anderes ist als ein gefährlicher Sumpfboden, — dann wollen wir Basel loben
Allerdings soll man es nicht „vor dem Abend tun", soll man vom deutschen Standpunkt aus jetzt schon mit der Tätigkeit des Young-Plan-Ausschusses so etwas wie nicht ganz unzufrieden sein, ehe diese Arbeit wirklich zu Ende und der Bericht des Ausschusses an die Gläubigerregierungen fertiggestellt ist, was noch vor Weihnachten geschehen soll. Nicht zu Unrecht hat kürzlich erst wieder der Reichskanzler vor „gefährlichen Wunsch- träumen“ warnen müssen und daher sollten wir Deutsche uns nicht — trotz der Entwicklung in Basel — heute in die sich immer mehr ausbreitende Illusion des Bestehens einer „antifranzösischen Front in der ganzen Welt" Hals über Kopf Hineinstürzen, — auch dann noch nicht, wenn man in dem offiziösen Pariser Negierungsprogramm, dem „Matin", den Say lieft Frankreich „befinde sich in Basel jetzt in beinahe vollkommener Isolierung". Tenn die Neutralen träten noch mehr als die früheren Alliierten Frankreich für eine völlige Annullierung der Reparationen ein.
Das ist eine an sich richtige Feststellung. Den Neutralen kann man es aber schon gar nicht verdenken, wenn sie angesichts der ganzen Weltwirtschaftskrise von diesen Nestbeständen des Krieges, den zwischenstaatlichen, letzten Endes aber doch allein auf Deutschland fallenden Schuldverpflichtungen nicht mehr das Geringste wissen wollen und dieser Meinung in Basel auch ganz unverhülllen Ausdruck gaben. Und England bat einen nur sehr geringen Eigengewinn aus den deutschen Dributzahlun gen. Es ist jetzt aber noch obendrein wegen der Pfund entwertung arg ins Gedränge gekommen; denn Frankrelch zahlt seine Schulden an England in Pfund Sterling England die seinigen an Amerika aber in Golddollar Wobei noch ganz von der grundsätzlichen Stellung der englischen Regierung zu der Repaiationsfraae überhaupt abgesehen werden soll Daß sie sich barmt zu dei fran zösischen These „der Young-Plan ist und bleibt verbrieftes, versiegeltes und unabänderliches Recht" in deutlichsten Gegensatz stellt, bat Lamon, Englands Vertreter tn der Baseler Kommission, ungescheui zum Ausdruck gebracht: die Reparationen als die Haupiur fache der Weltkrise und der deutschen Ausfuhrverstärkung zu bezeichnen, konnte er allerdings dem Holländer Collijn überlassen, der nun gar kein Blatt mehr vor den Mund nahm.
Geredet über unsere Finanz- und Wirtschaftslage wurde in Basel bereits mehr als genug; in Unterausschüssen wurden Material und Diskussion noch vervollständigt. Selbstverständlich hat sich der Ausschuß zu einer Prüfung der gesamten deutschen Wirtschafts- und Finanzlage entschließen müssen, um seinen Bericht abstatten zu können. Seinen Bericht — worüber? Offiziell soll er ja nur darüber berichten, ob die deutsche Lage künftig einen Transfer der bedingten, die aufschiebbaren Zahlungen möglich mache oder ob die Notwendigkeit, Deutschlands Währung stabil zu erhalten, diesen Transfer verbietet. Auf diesen Standpunkt stellen sich nun die Franzosen, auf den Buchstaben des Young Planes Wie weit nun aber die anderen Kommissionsmitglieder darüber bin* ausgehen und die gesamte Reparationsfrage zum Inhalt des Berichtes machen wollen und machen werden, kann sich erst in den nächsten Tagen zeigen. Dann würde eine Gesamtdarstellung der künftigen Zahlungsfähigkeit Deutschlands erfolgen, wobei natürlich auch Die unbedingten Zahlungsverpflichtungen des Young-Planes und damit dieser selbst eingehend behandelt werden würde. Und wir Deutsche hoffen, daß die Vermutung des Pariser „Figaro" richtig sei, die Sachverständigen würden zu dem Schluß kommen, daß Deutschland außerstande sei, den Transfer der geschützten Young-Zahlungen zu leisten, — daß aber möglicherweise das Gutachten der Sachverständigen noch viel weitergehen, auch die „unbedingten" Zahlungen attackieren würde.
In umfassendster Weise hat Deutschland in Basel den Beweis liefern können, daß die weitere Durchführung des Young-Planes an unserer tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit scheitert. Aber in Basel sind ja nur Vorarbeiten geleistet worden; auch der kommende Bericht der Kommission bindet die Gläubigerregierungen nicht. Die Entscheidung wird vielmehr erst im neuen Jahre auf der Neparationskonferenz fallen, die für Mitte Januar vorgesehen ist.
Die Gehaltszahlung an die Reichs- anflestettien
Frühere Auszahlung wegen Weihnachten.
.. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß ?tc Gehaltszahlungen für die Reichs beamten wie bisher am Letzten des Monats bzw. am 10. erfolgt sind, wäh- rend für die Reichs a n g e st c l l t e n im Dezember inso- kern eine Änderung Antritt, als mit Rücksicht auf Weihnachten die eigentlich am 25. fällige zweite Gehaltszahlung A Zahlung ist am 15. des Monats erfolgt) bereits am 22. Keses Monats Erfolg
Zusammenarbeit der Frontsoldatcnvünde der Mittelmächte.
Berlin. Der Stahlhelm teilt mit: Aus Einladung der ungarischen Frontsoldaten an das Deutsche Reich, Österreich Bulgarien und die Türkei tagten die Frontsoldatenvertrctci der Mittelmächte erstmalig gemeinsam in Budapest. Eingehende Beratungen brachten als Ergebnis die Bildung eines Blocks zum Zweck eines einheitlichen Vorgehens zu den sich aus den Friedensverträgen ergebenden gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Schicksalsfragen. Die Frontsoldaten der Mittelmächte betrachten es hierzu als eine vornehme Pflicht, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Arbeitslosigkeit ihrer Kameraden und Volks- Ssfcn zu lindern. Sie verdon Re-Regierungen entsprechende sgeN unterbreiten.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Die Einberufung des Reichstages wurde vom Ältestenrat abgelehnt.
* Durchführungsbestimmungen zur Mietsenkung sind von der Reichsregierung bekanntgegeben worden.
* Der preußische Minister des Innern hat Durchführungsbestimmungen zu dem Uniformverbot der Notverordnung erlassen.
* über Ostpreußen wütete« schwere Stürme. Das Ostseebad Sranj wurde MM großen Delle verwüstet.