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Iul-aer Anzeiger

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Nr. 87 1932

Fulda, Donnerstag, 14. April

9. Jahrgang

SS.- und SA.-Formationen im Reich verboten.

Der Reichspräsident hat gestern abend eine Notverordnung unterzeichnet, durch die alle nationalsozia­listischen Formationen der SS. und SA. im ganzen Reich mit sofortiger Wirkung verboten werden.

Beschlich des Reichskabinetts.

Die mehrstündigen Beratungen des Reichskabinetts am Mittwoch nachmittag haben mit dem Beschluß ge­endet, durch eine Notverordnung die national­sozialistischen Formationen SA. und SS. mit sofor­tiger Wirkung vom Mittwoch für das ganze Reich zu verbieten.

Als der preußische Jnneuministcr Severing vor dem 10. April sein Material über die angeblichen Putfch- pläne der nationalsozialistischen SA.-Mannschasten an die Öffentlichkeit gab, hat er auf die Frage, ob und was er nun zu tun gedenke, erklärt, darüber könne er jetzt noch nichts sagen. Immerhin war aus der Ant­wort zu entnehmen, daß Severing schon einen bestimmten Plan zum Vorgehen gegen die SA. im Kopfe hatte, daß er sich aber noch nicht der Zustimmung der übrigen Länder und des Reiches sicher war. Kurz vor dem 10. April haben Minister süddeutscher Länder in Wahl­reden sich gegen Hitlers SA.-Lcute gewendet und die Unterdrückung dieser Organisationen gefordert. Sie haben, wie jetzt bekannt wird, entsprechende Anträge nach Berlin geschickt. Die Reichsregierung hat seit Tagen dar­über beraten, ob cs ratsam ist, im Sinne Severings gegen Hitler und seine Organisationen vorzugehen. Alle zu­ständigen Minister der Länder wurden nach Berlin be­rufen.

Von verschiedenen Seiten ist die Regierung davor -jcwgrnt worden, ein Verbot zu erlassen. So hat die der Regierung nahestehende Kölnische Zeitung sehr nach­drücklich vor einem Verbot gewarnt, auch die Leipziger Neuesten Nachrichten richteten einen Warnruf nach Berlin. Hitler selbst hat sich in einer Unterredung mit einem englischen Journalisten über die Verbotsgerüchte ge­äußert und sagte:Wenn die Regierung meine SA. auf­lösen sollte, dann würde sie mich der Verantwort­lichkeit für dieselben entheben. Ich würde diese

000 Mann nicht mehr wie bisher unter meiner Kon­trolle haben und könnte nicht mehr dafür verantwortlich gemacht werden, was sie im Einzclfalle tun. Lassen Sic ruhig die Auflösung der Organisationen erklären", sagte Aller,sie können meinen Leuten nicht die Köpfe ab- chneiden, solange die aber Herzen und Köpfe haben, werden sie mir ergeben sein."

Über die Frage, wie man gegen die SA.-Formationen Vorgehen soll, bestand in den Regierungskreisen keine e i n h e i t l i ch e A u f f a s s n n g. Es scheint, daß auch Zwilchen Brüning und Severing Gegensätze darüber bc- llanden. Welche Bedeutung man diesen Beratungen 'n = Regierungskreisen beilegte, ersieht man dar- 5"»! daß Reichskanzler Dr. Brüning nicht, wie beab- l'chtigt, selbst das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Re- -«ung vor den Gewerkschaften vertrat, und daß er auch weiterhin feine Abreise nach Genf ver­schoben hat.

*

, ,~cr. bolksparteiliche Führer Dr. D i n g e l d e y hatte l" einer Wahlrede in Breslau gegen die SA.-For- .Awn geäußert. Seine Bemerkungen wurden allgemein ^treten für das Verbot der SA. ausgelegt. Dar- h^Jo Herr Dingeldch nun sehr erstaunt und läßt in ein» i^^eit erklären, das habe er nicht gesagt; für on ; Auflösung oder ein Verbot der SA. fei seiner r-? nach das Material Severings nicht aus-

*

Avlverordnung des Reichspräsidenten M Sicherung der StaatsautorM.

i05iahlit^ Organisationen der National«

^eilunflpn ,^"lsehen Arbeiterpartei, insbesondere die Sturm- Horinen die Schutzstaffeln (SS.) mit allen dazu- der SA """ sonstigen Einrichtungen einschließlich ßürme SA. Reserven, Motorstürme, Marine- 'älAorpâ her ?rs Fliegerkorps, Kraftfahrkorps, Sani- nciftcTcien »lZ^"hwrschnlen, der SA.«Kasernen und der Zeng- 1111 '^rden mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

.1. A § 2.

^Wnismiouen bc.r Auflösung im Besitz der aufgelösten pO)cn GcacuUtn,^^^, c ncâ Teiles ihrer Mitglieder bcfind- jchion acdie»?'!?^ ^ o dem militärischen Zwecke der Organi- wuucn vo,t-.n ^dcr zu dienen bestimmt gewesen sind, -O^ergestent werben. Auf Verlangen deS 2. bj^. '1,1,5 des Innern muß dies geschehen.

w polizeiliche Anordnung ist die Beschwerde im Ä«ist°rS des zulässig. (Sine aus Verlangen deS Reichs- """ Suftimnn ncru, angcordncle Sicherstellung kann nur mit Schad obgeändert werden.

^O sichfr»»AAousPriiche Wegen Verlustes oder Beschädi- "chl der j, or Gegenstände sind ausgeschlossen, sofern cu durch vorsätzliches Handeln verursacht ist. he^»!1^^ Organisation, die auf Grund dieser faltn^ andere Ä^ 'worden ist, alS Mitglied beteiligt oder « "''schasscnen ^ unterstützt oder den durch die Organi- wJ? ^hält LJh Wanisatorischcn Zusomnicuhalt weiter -bau. "'" wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat

2/ Neben den Gefängnisstrafen kann auf Geldstrafe er« kannt werden.

3. Gegenstände, die nach der Auflösung der Organisation für die Zwecke der aufgelösten Organisation oder der Ersatz­organisation gebraucht oder bestimmt sind, können eingezogen oder unbrauchbar gemacht werden, auch wenn sie weder dem Täter noch einem Teilnehmer gehören.

4. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt ^'£r^^, so kann auf die Einziehung oder Unbrauchbarmachung selbständig erkannt werden.

§ 4.

1. Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 3 mit 'hrer Verkündung in Kraft; § 3 tritt mit dem zweiten Tage nach der Verkündung in Kraft.

2. Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechts- oder Vcrwaltungsvorschriftcn erläßt der Reichsminister des Innern.

Die Verordnung zur Durchführung der Notverordnung.

Auf Grund des § 4 Absatz 2 der Verordnung des Retchs- pragdenten zur Sicherung der Staatsautorität vom 13. April 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 175) wird hiermit verordnet:

§ 1. Soweit bei der Durchführung der Auflösung der im § 1 der Verordnung bezeichneten Organisationen SA-Heime oder ähnliche Einrichtungen aufgelöst werden, in denen Mit­glieder der aufgelösten Organisationen wohnen, ist bafür Sorge zu tragen, daß diese Personen nicht der Obdachlosigkeit ver­fallen. Die Polizeibehörde hat ihnen zu diesem Zweck ent­weder eine angemessene Räumnngsfrist zu setzen. die ihnen die

Die Auswirkung des Verbots.

Ein Aufruf Hitlers.^Nationalsozialistischer Protest. Vlätterstimmen aus In- und Ausland.

Funkmeldungen desAnzeigers".

Aufruf Adolf Hitlers.

Berlin, 14. April. Adolf Hitler hat zu dem SA.- und

SS.-Verbot einen Aufruf erlassen, in dem er die ehe­maligen Kameraden der SA. und SS. auffordert, als Parteigenossen ihre Pflicht zu erfüllen, indem sie sich in den Ortsgruppen zur politischen Wahlarbeit freiwillig mehr als je zuvor zur Verfügung stellen sollen. Gebt", Jo heißt es weiter,den augenblicklichen Macht­habern keinen Anlaß, unter irgendwelchen faden­scheinigen Vorwänden die Wahlen aussetzcn^zu können. Wenn Zhr Eure Pflicht erfüllt, wird dieser Schlag des Generals Groener durch unsere Propaganda tausendfach auf ihn selbst und seine Bundesgenossen zurück­fallen." (Ausführliche Fassung des Aufrufes sieheL e tz t e Tagesneuigkeiten.)

Die Durchführung der Schlietzungsaktion.

Berlin, 14. April. Die Schließungsaktion der politi­schen Polizei in den SA.-Heimen und Geschäftsstellen war gestern gegen 22 Uhr beendet worden und ist überall rei­bungslos verlaufen . Das Vorgefundene Material ist nach dem Polizeipräsidium gebracht worden. Auch im Reich ist die Aktioir im allgemeinen ohne Störung vor sich gegan­gen. In Hamburg wurden 20 Personen, darunter 7 Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft und ein Reichs­tagsabgeordneter festgenommen. Bei der polizeilichen Durchsuchung im Braunen Haus in München in der dortigen Gaugeschäftsstelle der Reichsführerschule und bet der Reichsleitung der SS. wurde Material gefunden, das militärischen Zwecken" der SA. und SS.-Organisationen gedient haben soll; es wurde polizeilich sichergestellt.

Die braunschweigische Regierung warnt die Reichsregierung.

Braunschweig, 14. April. Der braunschweigische In­nenminister Klagges bat der Braunschweigischen Landes- zeitung eine Erklärung zur Auflösung der uatnioalsoziali- stischen Formationen übergeben. Darin erhebt der Mini­ster gegen die gestrige Notverordnung scharfsten Pro­test nnd spricht die Ansicht aus, daß dw Auslosung der nationalsozialistischen Organisationen m Hinblick der Auf­rechterhaltung der Sicherheit und Ordnung u nz w eck - in ä ß i a sei und, da nicht auch gleichzeitig die Organisa­tion derEisernen Front" verboten werde, als u n g c; r e rb t empfunden werden müße. Im Namen der braun­schweigischen Regierung habe er zu erklären, baß die poli- tt ebe Lage im Lande Branuschweig keinen Anlaß gebe, ein Verbot der SA. und SS. zu fordern. Die braune schweigische Regierung sei davon überzeugt, rag ras Ver­bot der SA. und ES. bie politische Erregung der Bolksmassen nicht herabsM', sondern steigere. Sie fühle sich verpflichtet, die Reichsregierung davor zu warnen, durch eine gewaltsame Uuslosung ber natro- nalsozialistischen Vnbavdc her Verschärfung b- politischen

Erlangung einer anderen Unterkunft gestattet oder im Be­nehmen mit den Behörden der öffentlichen Fürsorge dafür Sorge zu tragen, daß sie eine andere Unterkunftsmögnchkeit er­langen und für eine angemessene Übergangszeit ihren Lebens­unterhalt bestreiten können.

§ 2. Der polizeilichen Sicherstellung gemäß § 2 der Ver­ordnung unterliegen insbesondere sämtliche zum Dienstanzug der SA gehörenden Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände einschließlich der Abzeichen, wie sie im einzelnen auf Seite 105 ff. der Dienstvorschrift für die SA. aufgeführt sind. Ter Sicherstellung unterliegen ferner die Fahnen und Standarten, sowie alle sonstigen Gegenstände, die den militärähnlicken Zwecken der Organisation gedient haben oder zu dienen be­stimmt waren, wie z. B. Flugzeuge, Kraftfahrzeuge, sonstige Mittel zur Bewerkstelligung des Nachrichten- und Relais­dienstes, Sanitätsmaterial, Instrumente der Spielmann- und Musikzüge, Feldküchen, Zelte.

Schließung der SA-Heime im Reich begonnen.

In den ersten Nachmittagsstunden erschienen in sämtlichen SA-Heimen, bei der SA-Leitung und der Gau­leitung in Königsberg stärkere Polizeiabteilungen, die die SA-Heime und die Räume der SA-Leitung polizei­lich schlossen und Durchsuchungen der Räume und einige Beschlagnahmungen vornahmen. Ähnliche Meldungen treffen auch aus Breslau, Frankfurt a. M., Darmstadt und vielen anderen Städten im Reich ein. Auch bei ver- fchiedcnen privaten Personen fanden Haussuchungen statt.

Proteste.

Göttingen, 14. Aprl. Die Nationalsozialisten veranstal­teten gestern abend Sprcchchöre, um gegen das SA-Verbot zu protestieren. Die Protestansammlungen wurden jedoch von der Polizei aufgelöst.

Berliner Blätter zum Verbot der SA.- und SS.-Formationen.

Berlin, 14. April. Das Verbot der SA.- und SS.- Formationen der Nationalsozialisten wird von den Ber­liner Morgenblättern sehr lebhaft erörtert. Die der Re­gierung nahestehenden Zeitungen begrüßen selbstverständ­lich das Verbot als einenotwendige Maßnahme", die im Interesse der Staatsautorität erfolgen mußte. Es han­dele sich um eine vom nackten Staatsinterepe diktierte reinliche Scheidung zwischen legitimen staatlichen Gewal­ten und illegitimen privaten Machtbestrebungen. Die Bossische Zeitung" schreibt, daß die Auflösung der Kampf- organisationen, wenn auch ohne Härte, so doch mit äußer­ster Konsequenz durchgeführt werde. DasBerliner Tag­blatt" spricht von einerNotwehr des Staates". Der Vorwärts" betont, daß die Hitlerpartei als politische Or­ganisation nicht berührt werde. Sie solle wie jede andere Partei werben können, aber auch nurwie jede andere Partei". DerBörsenkurier" weiß zu melden, daß Alinister Groener sich persönlich mit allem Nachdruck für das Verbot eingesetzt und sein Verbleiben im Amte davon abhängig gemacht habe. DieDeutsche Allgemeine Zei­tung" nennt die Begründungkeineswegs über­zeugen d", sie fei vor allein außenpolitisch sehr bedenk­lich.Lokalanzeiger" undTag" verweisen auf die privaten Heere" anderer Parteien und geben der Ansicht Ausdruck, daß das Nichteinschreiten gegen das Reichsbanner das einseitige Vorgehen der Rcichs- regierung enthülle. DieBörsenzeitung" befürchtet, daß jetzt alle Unterorganisationen, die jetzt nicht mehr in der Hand der Führer seien, in stärkste Erregung gerieten.

Die Auflösung der SS. und SA. im Spiegel der englische» und französischen Presse.

Die Nachricht von der Auflösung der nationalsozialisri- fchen SA.- und SS.-Formationen hat in der englischen Oeffcntlichkeit stärkste Beachtung gefunden. Der, Berliner Korrespondent derMorningpost" nennt den Beschluß der Reichsregierung dieerste Frucht erneuten Selbstver­trauens infolge der Wiederwahl des Präsidenten von Hindenburg". Unter der UebcrfcbriftEin mutiger Schritt" billigtTimes" in einem Leitartikel den Beschluß der deutschen Regierung und sagt it. a.: Wenn eine poli­tische Partei eine Kampftruppe besitzt, die von der Regie­rung unabhängig und ihr sogar fcurdlich gesamt ist, so wird diese Partei dadurch zu einem Staat im Staate unc

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Die Reichsregierung bat beschlossen, durch eine Notvcr« ordnung sie nationalsozialistischen LA.- und SS.-Formationrn für das ganze Reich zu verbieten.

* Reichsarbeitsminister Stcgerwald erörterte auf dem Krisenkongreft der fozialdemolratischcn Gewerkschaften das Arbeitsbeschaffungsprogramm der Reichsregierung.

* Für hie Preußischen 2anbtegSWahlen sind 19 LaâSwÄl-