Zul-aer ^n^cigcr
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Ansprüche. Verlag Christian Seipel, Fulda. Redaction und Geschäftsstelle: Königstraße 42 ❖ Zernsprech-slnschluß Nr. 2484 Reklamezeile 0.60 Mk. / Bei Rechnungsstellung Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i, H. Nachdruck der mit * versehenen Artikel nor mit «vurllrnangabr .Zul-aer ffnzeigrr'sestaa«. hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfolgen. Nr. 89 — 1932 Fulda, Samstag, 16. April 9. Jahrgang
H$MP. ruft Raatsgerichtrhof an
Ausnahme des Rechiskamvfes gegen das SA.-Verbot.
Wie die Pressestelle der Reichsleitung der NSDAP, mitèeilt, hat Adolf Hitler Rechtsanwalt Dr. Luctgebrune- Hannover beauftragt, mit allen Mitteln den Rechtskamps gegen die Notverordnung über die Auflösung der SA. und SS. aufzunehmen. Rechtsanwalt Dr. Luetgebrune hat bereits alle erforderlichen Schritte zur rechtlichen Feststellung der Rechtsungültigkeit der Auflösungsverordnung unternommen. Da die Verordnung nach nationalsozialistischer Auffassung in wesentlichen Punkten Grundrechte der Reichsverfassung verletzt, wird cs Sache des Staatsgerichtshofes für das Dentsche Reich fein, über die Gültigkeit der Verordnung zu befinden. Auf Wunsch des Führers der Partei, Adolf Hitler, soll mit aller Entschiedenheit der Rechtskampf gegen die letzte Notverord- Nung durchgeführt werden.
Zu dem Verbot der Hitler-Jugend durch preußische Behörden, insbesondere durch den Berliner Polizeipräsidenten Grzcsinski, teilt die Reichsleitung der NSDAP, mit, daß im Zusammenhang mit den sonstigen Maßnahmen gegen die Notverordnung vom 13. Apri 19321 durch die die Auslösung der SA. und SS. verfügt wurde, auch gegen diese sofort Klage beim Staatsgerichtshos durch Rechts- aniMlt Dr. Frank II - München eingereicht wurde.
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Müsendung des LegalitätsmaterialS.
Ein Begleitbrief des Reichsinncnministers.
Kurz nach Veröffentlichung des Materials durch den ftmßischcn Innenminister Severing, das die Polizei bei i'aussuchungen in den SA.-Bureaus beschlagnahmt hatte, hatten führende Persönlichkeiten der Nationalsozialisten oemReichsinnenministeriumLegalitätserklärungen zugehen lassen. Diese Erklärungen sind jetzt verabredungsgemäß dem nationalsozialistischen Reichstagsabgeordneten Dr. srank II, München, wieder zugestellt worden. Die Rück- lendung erfolgte mit einem Begleitbrief des Reichsinnen- Ministers, der folgenden Wortlaut hat:
glaube, Legalität
„Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Äiqin Wunsche entsprechend sende ich Ihnen die Mappe mit den Legalitätserklärungen von Führern der Nationatsozia- n Arbeiterpartei, die Sie mir mit Herrn Abgeordneten Zusammen übergeben hatten, ergebens! zurück. Ich daß es allen diesen Herren mit ihrem Willen zur Walitat durchaus ernst ist, aber dieser Wille und diese Er- »,Mgen allein genügen nicht, &cnn die Partei sich nicht von
-bereit, die ihrem Wesen nach illegal sind.
Ot auf die Dauer ein mit der StaatSautorität nicht zu n^'dH'rcnder Zustand, daß die Partei eine militärisch organi- X™ Sonderarmec unterhält, deren Führer, meist alte Offi- Made in dem Bestreben, militärisch weiterzuarbeiten und ,,nVO>ereS zu leisten, diese notwendigerweise mit der Führung "‘^mitteln des Staates in Konflikt bringen müssen, wiche Organisation wird eines Tages die Partei in die "tat reißen. Die Legalität der Nationalsozialistischen wird daher erst dann als eine wirkliche und unein- m betrachtet werden dürfen, wenn sie von allen der- Belastungen befreit ist. gez. Groener."
Anschluß an diese Veröffentlichung des Briefes hriwrl8 NeichstNinisterium des Innern noch einmal aus- feft daß die Nationalsozialistische Partei selbst Verbot der SA. in ihrer Betätigung nicht be- * Mut ist, wie dies auch in der Begründung Notverordnung erklärt wurde.
an ^^onk II veröffentlicht nun einen offenen Brief bMn»A ols Antwort auf dieses Schreiben, worin er s,l.'^det, daß das Vorgehen nicht auf die Unter- ènnh^ erstreckt werde, ob nicht militärisch organisierte Srnnt VT1166!1 des Reiches, besonders der Eisernen ersckcin. ''^ Interesse der Staatsautorität bedenklich b c w o ^btèn. Es sei nichts davon bekannt, daß die Eis- " o t c n A l a r m v o r b e r e i t u n g e n der iradifet Lc" ^' eZN t mit derselben präzisen Schärfe bc- ^cr SA Z^^ocn seien, ivie es den Selbstschntzsicherungen ASDA« "^onuber geschehen sei. Die Reichsleitung der stellinia '^c "wahre sich in aller Form gegen die Untere ^lititoo» ^ SA. und SS. eine Belastung des Brief Deutschlands dargestellt hätte. Der ba§ leans- der Versicherung, Deutschland werde Ji n„âledcrerstehcn der SA. und SS. erleben, sie sich h. . läßt die Reichsregierung erklären, daß grillig boXLn^^V Akgen Hitler wegen seiner Er- silchen Fra»»,. -^n^ die Auflösung der SA. ans Er- Zunächst ^'w^ erfolgt sei. Die Reichsregierung ivill "Abarten h,>^eu?Ucu Wortlaut der Erklärung Hitlers ' bovor sie ivcitcrc Entschlüsse faßt.
è^"^weig führt die Sicherstellung durch.
Actcth JXh lV “}" " schweigt scheu StaatSmlnisterlum ^r ReichSiuncuminisier von der in bet -' M genuich? ^^ Avril cnUmltcncn Kanuvorschrift Gc- die Au^iw, den brnunfd)ivcinifd)cu Innenminister er- und den sonstigen Besitz der SA.- und SS.-Formationen polizeilich beÄ.^t bereits Ji Cltë ^ braunschweigischen StaatSnäniste- ^öanoMi^«"!^ Verfügung an die Polizei- AtÄ ° der Mntilir^âuf Grund dieser Verfügung erschienen âM Polizei in den Räumen des SS.- stiu^ übetiw^ war nichts mehr zu finden. Die ' v taten sich davon, daß de- Betrieb vollständig
Stahlhelm und Reichsbanner.
Kein Verbot geplant.
Hugenberg hat in seiner Erklärung zu dem Verbot der SA. unter anderem gesagt, manche Anzeichen sprächen dafür, daß der Auflösung der SA. auch die Auflösung des Stahlhelm folgen solle. Vom Reichsinnenministerium wird hierzu erklärt, daß eine solche Absicht zu kein er Zeit bestanden habe. Auf die in einem großen Teil der Presse erhobenen Forderungen, nach der SA. nunmehr auch die Reichsbanner -"Organisationen zu verbieten, wird an zuständiger Stelle erwidert,
Die Polizei besetzt das Braune Haus in München.
Das Hauptquartier der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in München, das B r a u n e H a u s, wurde nach dem Verbot der SA.- und SS.- Formationen von der Polizei durchsucht.
Der Kreuger-Skandal
Gier nach Gold.
Die Verbrechen des Zündholzkönigs.
Als der Revolverschuß, mit dem der Weltfinan- zicr und Milliardär Ivar Kreuger seinem Leben cm Ende machte, die Welt aufhorchen ließ, erfuhr man, daß das Leben dieses Reichen arm und freudelos gewesen war. Die Jagd nach dem Geld hetzte ihn ruhelos von Stadt zu Stadt, von Land zu Land, von Kontinent zu Kontinent. Von seinem Reichtum hatte er nichts als das Bewußtsein seiner Größe. Das Geld war ihm Selbstzweck, nicht, wie cs. vernünftigerweise sein sollte, Mittel zum Zweck einer sorgenlosen Lebensführung. Man nahm' an, daß Überbrufe mit diesem Spiel mit Zahlen und das zerschmetternde Gefühl der inneren Hohlheit seines Lebensziels ihm den Revolver in die Hand gedrückt hatte. Jetzt aber erführt man, daß dieser Geldgewaltige, in dessen Vorzimmer sich die Finanzminister der größten Länder drängten, nicht vor Manipulationen zurnckgeschrcckt ist, wie man sie sonst nur kleinen Schiebern und gewöhnlichen Verbrechern zutraut. Nachdem die Untersuchungskom- miffeou des Kreuger-Konzerns Bilanzfälschungen festgestellt hatte, kommt jetzt ans Schweden die Nachricht, das; Ivar Kreuger italienische Staarsobliga- tionen im Werte von weit über 300 Millionen Kronen hat drucken lassen. Die Obligationen wurden in einem geheimen Gewölbe gefunden imd sind auf schwedischem Papier gedruckt. Ihre eigentliche Aufgabe soll dariu bestanden haben, bei den Krcditverhandlungcn als stille Reserve zu dienen. Kreuger soll bei Gesprächen und Verhandlungen darauf hingewiesen haben, aber stets unter dem Siegel strengster Verschwiegenheit, die er mit den großen politischen Interessen begründete, die auf dem Spiele ständen.
Ferner wird in schwedischen Zeitungen „aus sicherer Quelle" mitgeteilt, daß die Arbeiten der Untersuchungs- kommission zu dem aufsehenerregenden Ergebnis geführt haben, daß außer den großen Betrügereien mit italienischen Staatsobligationen eine doppelte Be- 1 c i h u n g v o n G r u n d st ü ck c n in Höhe von 100 Millionen Kronen stattgefunden habe, und zwar von Grundstücken in Deutschland. Kreuger besitzt u. a. wertvolle Grundstücke im Zentrum von Berlin (hauptsächlich Unter den Linden und in der Wilhelmstraße), die in der Inflationszeit in seinen Besitz übergegangen sind.
Wenn diese Gerüchte auch noch der letzten Bestätigung bedürfen und immerhin die Möglichkeit vorhanden ist, daß man auf das Konto eines Toten die Sünden noch Lebender zu setzen versucht, so kann man doch wohl an »ehmen, daß Kreuger seinem Leben ein Ende gemacht hat, weil er den Zusammenbruch seines aus J und Hölzer n zusammeugcfügtcn Finanzbaues voraussah, und weil dieser Allmächtige auf dem Geldmarkt fürchtete, daß jeden Augenblick sich die Tür seines Arbeitszimmers öffnen könnte, um die K r i m i n a l p o l i z c i cinzulassen.
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Frankreich und der Kreuger-Skandal.
Viele kleine Sparer geschädigt.
Unter den vielen Gerüchten, die in Verbindung mit béx Kreuger-Katastrophe zirkulieren, verlautet, daß die Bank v o n § r a n k r r i ch große Verluste infolge der
daß selbst in nationalsozialistischen Zeitungen immer wieder die Unterlegenheit des Reichsbanners gegenüber der SA. betont worden sei. Das Reichsbanner sei nach der Beweisführung der nationalsozialistischen Zeitungen „mit der Kraft der SA." nicht zu vergleichen.
Maierialsammlung für ein Verbot des Reichsbanners.
Die Berliner Zeitung Der Tag hat Material zusammengetragen, das nach Ansicht des Blattes die Behauptung erhärtet, daß viele Sätze der Verbotsbegründung der Reichsregierung gegen die SA.- und SS.-Abteilungen haarscharf auf ein Verbot des Reichsbanners passen würden. Unter Zitat der Hauptgesichtspunkte der Verbotsbegründung werden jeweils zahlreiche dokumentarische Beweise und Selbstzeugnisse aus Kreisen der „Eisernen Front" und des Reichsbanners zusammengestellt, u. a.
militärische Organisation^
arschbesehle, Äußeruw
gen verantwortlicher Führer, sozialdemokratischer Minister und hochstehender Parlamentarier, die diese Organisationen als ein Privatheer kennzeichneten, das den Bürgerkrieg oorbereite und in seinen Absichten keineswegs legal sei. Auf Grund des Nachweises, daß die Verbotsbegründung für die SA.- und SS.-Formationen wörtlich für das unbedingt notwendige Verbot der „Roten Bürgerkriegsorganisationen" angewendet werden könne und müsse, „da
diese Truppen eine tödliche Bedrohung Gesellschaft sind", fordert Der Tag, daß
für Staat uns das von ihm vor-
gebrachte Material die entsprechende Beachtung finde und dem Reichspräsidenten zur Prüfung vorgelegt werde.
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Ter Bundesvorstand des Reichsbanners tritt am 26. April zusammen, um sich mit der politischen Lage zu beschäftigen, die durch die Auflösung der SA.-Forma- tionen geschaffen ist. Die Leitung läßt erklären, daß, wenn die Auflösung der SA. vollendete Tatsache ist, eine entsprechende Umbildung des Reichsbanners erfolgen wird.
Kreuger-Katastrophe erlitten habe. Kreuger gab 1928 der französischen Regierung ein fünfprozenttges Darlehen in Höhe von 75 Millionen Dollar das jjedoch bereits ein Jahr vor Verfall zurückgezahlt wurde. Mit diesem kleinen Darlebn wurde bekanntlich die französische Währung stabilisiert. Es ist bekannt, daß die Verluste der französischen Börse durch die Entwertung der Kreuger-Papiere außerordentlich groß und besonders fühlbar sind, da auch viele kleine Sparer Kreuger-Papiere besaßen. Das Interesse Frankreichs für die Abwicklung im Kreuger-Konzern ist sehr groß. Mehrere leitende Finanz- und Jndustrieführer befinden sich in Stockholm, darunter der Generaldirektor der größten französischen Bank, der Credit Ltzonnais.
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Drei Verhaftungen in der Kreuger-Affäre.
Stockholm, 16. April. Nach Anzeige von der A. V. Kreuger u. Toll und der Prüfungskommission verhaftete die Kriminalpolizei drei Direktoren, die beschuldigt werden, Kreuger beim Schaffen von fiktivem Einkommen und fiktierten Guthaben behilflich gewesen zu sein.
Devisenschiebllngen am laufenden Sand.
Mehrere Millionen Mark ins Ausland geflossen.
Der Stelle für Devisenbewirtschaftung Düssel- d o r f ist cs gelungen, erhebliche E f f e k t e n s ch i e b u n- g e n aufzudecken. Es besteht der dringende Verdacht, daß hochwertige deutsche Wertpapiere (I. G.-Farben- Aktien, Rcichsbankantcilc und Reichsbahnbondsi im Betrage von mehreren Millionen Mark im Laufe der letzten Zeit aus dem Auslande nach Deutschland ber- cingcbracht und an verschiedene kleinere Banken im Rheinland unter Verwendung von Strohmännern veräußert worden sind. Der Erlös dafür ist unberechtigterweise ins Ausland geflossen. Die Angelegenheit ist bereits der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
Bei den bereits Verhafteten handelt cs sich nicht um die Ausländer, die bei einer kürzlichen größeren Devisenschiebung verhaftet wurden. Ob sich zwischen beiden Gruppen Z usam menh ä n g c ergeben, müssen die weiteren Nachforschungen ergeben.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Große Effektenschiebungcn ist die DevisenbcwirtschastungS- stkllc Düsseldorf auf die Spur gekommen.
* Der KartellauSschuß deS Kreuger Konzerns soll betrüge- rische Machenschaften Fwan KrcugerS mit deutschen Grund- stücken aufgedeckt haben.
* Die deutsche Außenhandelsbilanz zeigt bei einem starken Rückgang der Einfuhr einen erhöhten Ausfuhrüberschuß.
»General L u d c n d o r f s, der Generalstab Schcf Hindcu' burgS im Weltkriege, konnte ras 5 0 i 8 Ü r t g e Ivbik軫 alS Dskdat feiern.