M-aer /lnzeiger
Erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 1.70 RM. Bei Lieferungsbehinderungen durch „Höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Christian Seipel, Fulda. Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.
Nr. 139 — 1932
Tageblatt für Rhön und Vogelsberg §ul-a- und Haunetal ♦ Zul-aer Kreisblatt
Neöaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 ♦ Zernfprech-Inschluß Nr. 298» NachSruck Srr mit * versehenen Artikel nur mit (RueUtnangobe »ZuiSaer flnxeiger'grstaltet.
Fulda, Donnerstag, 16. Zum
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9. Jahrgang
Nachlese zur Notverordnung
Welche Lasten bringt die neue Aoiverordnung?
Wir bringen im folgenden eine ganz kurze Übersicht über die neuen Belastungen, die in der jüngsten Notverordnung vorgesehen sind.
1. Rentenkürzungen.
Die laufenden Invaliden- und Angestell- teure Uten werden ab 1. Juli um 6 Mark m o nat - lich, die Witwenrenten um 5 Mark und die Waisenrenten um 4 Mark gekürzt. Bei neuen Renten wird der Grundbetrag um monatlich 7 Mark gekürzt, der Kinder- zuschuß um 2,50 Mark. Die Witwenrente wird von sechs Zehntel auf fünf Zehntel und die Waisenrente von fünf auf vier Zehntel herabgesetzt
Die U n f a l l r e u t e n werden um 7% bis zu 15 Prozent gekürzt.
Die Renten der kinderlosen Leichtkriegsbeschädigten werden so gekürzt wie bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Kindern. Die Kinderzulagen und Waisenrenten werden grundsätzlich — mit gewissen Ausnahmen — nur noch bis zum 15. Lebensjahr des Kindes gewährt.
2. Die neuen ©teuern.
Alle Lohn- und Gehaltsempfänger, alle Beamten und Pensionäre müssen eine Sonderabgabe für die Arbeitslosenhilfe bezahlen. Das ist die sogenannte Beschäftigten steuer. Die Abgabe wird vom 1. Juli ab erhoben und soll vorläufig bis zum Mai 1933 bleiben. Die Abgabe wird vom Bruttoeinkommen errechnet, wie bisher die Krisensteuer.
Bei den Lohn- und Gehaltsempfängern beträgt diese Abgabe vom M o n a t s e i n k o m m c n gerechnet
Die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung, die bisher nur einmal auf die Dauer von sechs Monaten möglich war, kann künftig auf ein weiteres halbes Jahr verlängert worden.
Sie Rechnung des Reichsfinanzmimflers
Zur Begründung der schweren Belastungen, die die neue Reichsregierung mit ihrer Notverordnung dem Volke zumutct, hat der Reichsfinanzminister vor der Presse über die Lage der Reichsfinanzen gesprochen. Er betonte dabei, die neue Belastung sei hauptsächlich erforderlich, um den Gemeinden und den Sozial- Versicherungen die Mittel zur Auszahlung ihrer Unterstützungen zu sichern. Von den 6000 Millionen Ausgaben des Reichs entfallen rund ein Viertel auf soziale Zwecke, genau 1384 Millionen Mark. Bei ihrer Ausgabe- und Einnahmedeckung geht die Reichsregierung von der Annahme aus, daß sie im laufenden Jahr mit einer Durchschnittszahl von rund 6 Millionen Arbeitslosen rechnen muß.
werden. Dies geschieht durch die Kürzung der Unterstützungssätze. Die noch verbleibenden 3000 Millionen werden aufgebracht einmal durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (1083 Millionen), dann durch die Zuschüsse der Gemeinden (680 Millionen), dann durch einen Zuschuß aus der Reichskasse in Höhe von 867 Millionen. Die nun noch fehlenden 400 Millionen Mark sollen durch die Beschäftigtensteuer hereingeholt werden.
Die Notverordnung fordert von den Gemeinden ä tt ß e r st e S p a r s a m k e i t in den Ausgaben und untersagt den Ländern, die Gemeinden ihrerseits irgendwie neu zu belasten. Zur Begründung der Neubelastung in der Umsatzsteuer sagt der Reichsfinanzminister, es hätte sich gezeigt, daß sehr viele Betriebe ihre Umsatzaufstellung bisher so einteilten, daß sie innerhalb der Freigrenze blieben. Dadurch seien der Reichskasse etwa 120 bis 150 Millionen verlorengegangen. Diese Summe will der Reichsfinanzminister durch die Aufhebung der Freigrenze bereinbolen.
*
rund
Nach den bisherigen Unterstützungssätzen wären zum Unterhalt dieser 6 Millionen rund 3500 Millionen M. i. J. notwendig gewesen. Nach der Rechnung des Reichsfinanzministers sei es aber nicht möglich, mehr als 3000 Millionen für diese Zwecke zusammenzubringen; im letzten Jahr wurden rund 3000 Millionen für Unterstützungen ausgezahlt. Es sei nicht möglich, nach der allgemeinen Verschlechterung der Lage, im Jahr 1932 mehr aufzubringen als 1931. Es müssen also 500 Millionen eingespart
politische Aotverordnung unterzeichnet.
Veröffentlichung am Donnerstag.
Die politische Notverordnung der Rcichsregicrung, die u. a. auch die Frage des S A. - V e r b o t e s behandelt, trägt das Datum des 15. Juni mit der Unterschrift des Reichspräsidenten. Den Vertretern der Länder wurde der Inhalt der Verordnung im Reichsinnenministermm mit« geteilt. „
Mit der Veröffentlichung der Verordnung ist für Donnerstag zu rechnen. Die Verordnung erscheint dann im Reichsgesetzblatt, sic tritt am Fre»tag in Kraft.
Die Kritik an der Notverordnung
bis 125 Mark
1,5 Prozent,
2,5 Prozent,
bis 300 Mark . .
von 300 bis 3000 Mark 5,75 Prozent,
Über 3000 Mark
6,5 Prozent.
Bei den Einkommen zwischen 300 und 700 Mark werden von den ersten 300 Mark nur 2,5 Prozent erhoben, von den restlichen 400 Mark 5,75 Prozent, die Einkommen von 700 bis 3000 Mark müssen vom Gcsamtcin- k o m in c n 5,75 Prozent bezahlen.
Die bisherige K r i s e n l o h n st c u c r der L o h n - und Gehaltsempfänger fällt ab 1. Juli weg.
D i e Beamten, Angestellten und Arbeiter des
;en
Reichs, der Länder und der Gemeinden und sonstig Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen als Arbeits
losenabgabe eineinhalb Prozent ihres Einkommens bezahlen.
Der E i n z n g dieser Steuer erfolgt bei den Vcr- sichcrungspflichtigen durch die Krankenkassen, bei den übrigen Lohn- und Gehaltsempfängern durch Einbehaltung des Betrages durch den Arbeitgeber.
Die K r i s e n st e u e r der veranlagungs- p f l i ch t i g e u S t e u e r z a h l c r, also der selbständigen Persönlichkeiten in Handwerk, Handel und Gewerbe und in den freien Berufen bleibt bestehen, und weiterhin wird außer der für Oktober dieses Jahres vorgesehenen Rate im Januar 1933 noch eine neue Rate Krisensteuer erhoben.
Die Bürge r steuer in bett Ländern darf im Laufe dieses Etatsjahres nicht wie vorgesehen verdoppelt werden, sie darf erst wieder im nächsten Jahr erhoben werden.
3. Kürzung der Unterstützungen.
. In der Arbeitslosenversicherung werden die Unterstützungssätze um durchschnittlich 23 Prozent gewillt und nach sechswöchiger Nntcrstützungsdauer wird die Bedürftigkeit geprüft. Sechs Wochen lang wird also die Unterstützung ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt.
In der Krisenfürsorge wird künftig die Bedürftigkeit von Anfang an geprüft, außerdem werden die Leistungen um 10 Prozent gesenkt. Die Krisenunter- Nutzung darf künftig nicht mehr höher sein als die Wohl- sahrtsunterstützung.
In der W o h l f a h r t s u n t e r st ü tz u n g werden die Leistungen um durchschnittlich 15 Prozent gekürzt.
Weitere Belastungen.
Von jedem Kilogramm Salz wird eine Abgabe von Pfennig erhoben.
. Zur Beitreibung rückständiger K i r ch e u st euer n wird das gesamte Einkommen als pfändbar erklärt.
Im. übrigen wird der nichtpfändbare Ein- o ui men steil von 195 auf 165 Mark im Monat herabgesetzt. 165 Mark Monatseinkommen bleiben also Mieden Fall vom Zugriff des Gerichtsvollziehers frei. Bisher waren cs 195 Mark.
Aufhebung der 50M-Mark -Freigrenze in der , uisatz sieue r. Es sind also auch alle Betriebe mit unter 5000 Mark Jahresumsatz umsatzstcuerpflichtig. Das Pingt besonders für die Landwirtschaft und für das nnidwcrk neue Belastungen.
Sonstige Bestimmungen.
. Zur Vereinfachung im Gerichtswesen wird be- >'»11111, daß künftig in Strafsachen gegen ein Urteil
Amtsrichters oder des Schöffengerichts nur noch weitere Instanz angerufen werden kann, nicht mehr hlZber iwct
Was die Presse sagt.
In dem Echo, das die erste Notverordnung der Regierung von Papen gefunden hat, entdeckt man auch nicht eine einzige Stimme der vollen Billigung. Selbst ein Blatt wie die Deutsche Allgemeine Zeitung, die sonst für die neue Regierung eintritt, schreibt, die Notverordnung bereite wenig Freude, von großen Reformen in der Verwaltung kann nicht die Rede fein. Die agrarische Deutsche Tageszeitung sagt, das Volk werde für die neuen Lasten nur dann Verständnis ausbringen, wenn ihm gleichzeitig der Weg ins Freie gezeigt werde. _ Dcr bürgerlich- nationale Berliner Lokal-Anzeiger schreibt, das Voll könne die Opfer nur in der Hoffnung aus bessere Zeilen übernehmen. Es mäie verhängnisvoll, wenn daâ Volk Diese Hoffnung nicht mit Recht an die Maßnahmen der neuen Regierung knüpfen dürfte. Das maßgebende RSDAP.-Blatt. der Völkische Beobachter in München sagt Die NSDAP, lehne die Notverordnung ab, Da sie keinerlei ^Ansatzpunkte für eine Änderung der bisherigen Politik zeige.
Sehr scharf ist natürlich
die Kritik beim Zentrum und bei der Linken. Brünings Blatt, Die Germania, vermißt in Der Notverordnung jedes großzügige aufbauende Element als Gegengewicht zu den schweren Opfern. Die Notverordnung fei seelisch nicht fundiert und habe schwerwiegende sachliche Mängel. Die demokratische Vossische Zeitung wirft Der Regierung vor. es sei eine unritterliche Ausrede, wenn sie Die moralische Belastung auf den Vorgänger abivälze Der Vorwärts, das Blatt der SPD., schreibt: So beginnt das Dritte Reichl das ist die Frucht der nationalsozialistischen Siegel
Man sieht schon jetzi, welche Rolle diese Notverordnung im Wahlkamps spielen wird.
Bemerkenswert ist auch eine Stellungnahme von Parteiieitc. So wurde aus deutschnationalen Kreisen die Maßnahmen der Notverordnung als unpopulär bezeichnet. Es wird bedauert, daß die neuen Belastungen sämtlich ausgesprochene einseitige Massenbelastungen seien.
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Der „Völkische Beobachter" zur Notverordnung.
Die ablehnende Stellungnahme der NSDAP, zur Notverordnung der neuen Regierung kommt im „Völk. Beobachter" zum Ausdruck, der u. a. sagt: In der ersten Notverordnung der Regierung v. Papen werden dem deutschen Volk neue schwere Opfer auferlegt. Wir erkennen in diesen neuen Belastungen die Auswirkung einer 14jährigen verhängnisvollen Verelendungspolitik, die die NSDAP, seit mehr als zehn Jahren unaufhörlich bekämpft und deren Folgen ihre Führer mit mathematischer Sicherheit vorausgesagt haben. Die NSDAP. Hat ihre Haltung zur Regierung v. Papen von deren Taten abhängig gemacht. Sie lehnt diese erste Notverordnung als neue, für das deutsche Volk unerträgliche Belastung um so mehr ab, als sie in dieser ersten praktischen Maßnahme der Regierung keinerlei Ansatzpunkte für eine genügende Aenderung der bisherigen Politik zu erkennen vermag. Die Regierung stellt in ihrer Erklärung zur Notverordnung zwar grundlegende Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung in Aussicht. Solange sie aber dieses Versprechen nicht durch Taten zu belegen in der Lage ist, hat die NSDAP, keinen Anlaß, ihre seit jeher vertretene Auffassung zu ändern.
Arbeiisbeschaffungsmaßnahmen.
Im Zusammenhang mit der neuen Notverordnung • wird von zuständiger Stelle daraus hingewiesen, daß auf dem Gebiete des Straßenbaues, des Wasser- straßenbaues und der Meliorationen Arbcits- bcschafsungsmaßnahmcn im Gesamtwert von 135 Millionen vorgesehen sind. Hiervon entfallen aus Straßen- bauarbeiteu 60 Millionen, auf den Bau von Wasserstraßen 50 Millionen und für Meliorationen 25 Millionen. Die Finanzierung dieses Betrages ist so gedacht, daß die Unternehmer aus die „Deutsche Gesellschaft für Arbeitsbeschaffung" in der von ihnen gewünschten Höhe Wechsel ziehen können, die von der Reichsbank diskontiert werden können. Das Reich hat die Ermächtigung erhalten, die Bürgschaft für diese Summen zu übernehmen. Man hofft, mit Hilfe der obengenannten Maßnahmen Arbeit für 400 000 Tagewerke zuZchgffcn.
Ein ungebeiener Gast.
Aufdringliches Verhalten eines polnischen Zerstörers.
Nachdem die fünf englischen Torpedoboots- z e r st ö r c r zum Besuch Danzig s auf der Danziger Reede Anker geworfen hatten, traf während der Nacht der polnische Torpedobootszerstörcr „Wicher" ebenfalls auf der Danziger Reede ein und ankerte in unmittelbarer Nähe der englischen Zerstörer. Diese Entsendung eines polnischen Torpedobootes nach der Danziger Reede muß recht eigenartig berühren, zumal der Besuch der englischen Zerstörer ausschließlich der Freien Stadt Danzig gilt. Es wird außerdem noch festzustellen sein, ob der polnische Zerstörer außerhalb der Dreimeilen-Hoheitsgrenze der Danziger Gewässer geblieben ist, da andernfalls ein Verstoß gegen die neuen Danziger Anlaufbestimmungen vor- liegen würde.
Der englische Flottenbesuch wird in Danziger Kreisen mit großer Genugtuung ausgenommen.
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Danziger Schritt beim Grafen Gravina wegen des polnischen Zerstörers „Wicher".
Tas Polnische Kriegsschiff „Wicher" hat, nachdem die Regierung der Freien Stadt Danzig die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, die bei der Regelung polnisch Danziger Streitfragen vorgesehen sind, den Danziger Hafen verlassen.
Hierzu ist zu bemerken, daß die Freie Stadt Danzig sich aus Grund des Artikels 39 des Pariser Abkommens vom 9. November 1920 an den Hohen Kommissar des Völkerbundes Grafen Gravina um eine Entscheidung in der Angelegenheit des Einlaufens des polnischen Kriegsschiffes „W i ch c r" gewandt hatte. Der Artikel 39 des Pariser Abkommens bestimmt, daß jede Danzig-pol- Nische Streitfrage dem Hohen Kommissar zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Einer Entscheidung ist das pol Nische Kriegsschiff dadurch zuvorgekommen, daß cs den Danziger Hafen früher verlassen hat. Bestehen bleibt jedoch die Provokation Polens gegenüber Danzig, die zweifellos noch ein diplomatisches Nachspiel haben dürfte.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Der Reichspräsident unterzeichnete die politische Notverordnung, die am Freitag in Kraft treten wird.
* Für die letzte Woche vor den 'Wahlen wird der Rundfunk den politischen Parteien für Wahlkundgebungen zu bestimmten Zeiten freigegeben.
* In Lausanne fand eine Vorkonferenz der zwölf Machn statt