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M-aer /lnzeiger

Erscheint jeden Werktag. Bezugspreis: monatlich 1.70 RM. Bei Lieferungsbehinderungen durch Höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Ansprüche. Verlag Christian Seipel, Fulda. Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H.

Nr. 139 1932

Tageblatt für Rhön und Vogelsberg §ul-a- und Haunetal Zul-aer Kreisblatt

Neöaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernfprech-Inschluß Nr. 298» NachSruck Srr mit * versehenen Artikel nur mit (RueUtnangobe »ZuiSaer flnxeiger'grstaltet.

Fulda, Donnerstag, 16. Zum

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9. Jahrgang

Nachlese zur Notverordnung

Welche Lasten bringt die neue Aoiverordnung?

Wir bringen im folgenden eine ganz kurze Übersicht über die neuen Belastungen, die in der jüngsten Notver­ordnung vorgesehen sind.

1. Rentenkürzungen.

Die laufenden Invaliden- und Angestell- teure Uten werden ab 1. Juli um 6 Mark m o nat - lich, die Witwenrenten um 5 Mark und die Waisen­renten um 4 Mark gekürzt. Bei neuen Renten wird der Grundbetrag um monatlich 7 Mark gekürzt, der Kinder- zuschuß um 2,50 Mark. Die Witwenrente wird von sechs Zehntel auf fünf Zehntel und die Waisenrente von fünf auf vier Zehntel herabgesetzt

Die U n f a l l r e u t e n werden um 7% bis zu 15 Pro­zent gekürzt.

Die Renten der kinderlosen Leichtkriegs­beschädigten werden so gekürzt wie bisher schon die Renten der Leichtbeschädigten mit Kindern. Die Kinder­zulagen und Waisenrenten werden grundsätzlich mit gewissen Ausnahmen nur noch bis zum 15. Lebensjahr des Kindes gewährt.

2. Die neuen ©teuern.

Alle Lohn- und Gehaltsempfänger, alle Beamten und Pensionäre müssen eine Sonderabgabe für die Arbeits­losenhilfe bezahlen. Das ist die sogenannte Beschäftig­ten steuer. Die Abgabe wird vom 1. Juli ab erhoben und soll vorläufig bis zum Mai 1933 bleiben. Die Ab­gabe wird vom Bruttoeinkommen errechnet, wie bisher die Krisensteuer.

Bei den Lohn- und Gehaltsempfängern beträgt diese Abgabe vom M o n a t s e i n k o m m c n ge­rechnet

Die einstweilige Einstellung der Zwangsver­steigerung, die bisher nur einmal auf die Dauer von sechs Monaten möglich war, kann künftig auf ein weiteres halbes Jahr verlängert worden.

Sie Rechnung des Reichsfinanzmimflers

Zur Begründung der schweren Belastungen, die die neue Reichsregierung mit ihrer Notverordnung dem Volke zumutct, hat der Reichsfinanzminister vor der Presse über die Lage der Reichsfinanzen gesprochen. Er betonte dabei, die neue Belastung sei hauptsächlich er­forderlich, um den Gemeinden und den Sozial- Versicherungen die Mittel zur Auszahlung ihrer Unterstützungen zu sichern. Von den 6000 Millionen Aus­gaben des Reichs entfallen rund ein Viertel auf soziale Zwecke, genau 1384 Millionen Mark. Bei ihrer Ausgabe- und Einnahmedeckung geht die Reichs­regierung von der Annahme aus, daß sie im laufenden Jahr mit einer Durchschnittszahl von rund 6 Millionen Arbeitslosen rechnen muß.

werden. Dies geschieht durch die Kürzung der Unter­stützungssätze. Die noch verbleibenden 3000 Millionen werden aufgebracht einmal durch die Beiträge zur Arbeits­losenversicherung (1083 Millionen), dann durch die Zu­schüsse der Gemeinden (680 Millionen), dann durch einen Zuschuß aus der Reichskasse in Höhe von 867 Millionen. Die nun noch fehlenden 400 Millionen Mark sollen durch die Beschäftigtensteuer hereingeholt werden.

Die Notverordnung fordert von den Gemeinden ä tt ß e r st e S p a r s a m k e i t in den Ausgaben und unter­sagt den Ländern, die Gemeinden ihrerseits irgendwie neu zu belasten. Zur Begründung der Neubelastung in der Umsatzsteuer sagt der Reichsfinanzminister, es hätte sich gezeigt, daß sehr viele Betriebe ihre Umsatzaufstellung bisher so einteilten, daß sie innerhalb der Freigrenze blieben. Dadurch seien der Reichskasse etwa 120 bis 150 Millionen verlorengegangen. Diese Summe will der Reichsfinanzminister durch die Aufhebung der Freigrenze bereinbolen.

*

rund

Nach den bisherigen Unterstützungssätzen wären zum Unterhalt dieser 6 Millionen rund 3500 Millionen M. i. J. notwendig gewesen. Nach der Rechnung des Reichsfinanz­ministers sei es aber nicht möglich, mehr als 3000 Millio­nen für diese Zwecke zusammenzubringen; im letzten Jahr wurden rund 3000 Millionen für Unterstützungen aus­gezahlt. Es sei nicht möglich, nach der allgemeinen Ver­schlechterung der Lage, im Jahr 1932 mehr aufzubringen als 1931. Es müssen also 500 Millionen eingespart

politische Aotverordnung unterzeichnet.

Veröffentlichung am Donnerstag.

Die politische Notverordnung der Rcichsregicrung, die u. a. auch die Frage des S A. - V e r b o t e s behandelt, trägt das Datum des 15. Juni mit der Unterschrift des Reichspräsidenten. Den Vertretern der Länder wurde der Inhalt der Verordnung im Reichsinnenministermm mit« geteilt.

Mit der Veröffentlichung der Verordnung ist für Donnerstag zu rechnen. Die Verordnung erscheint dann im Reichsgesetzblatt, sic tritt am Fre»tag in Kraft.

Die Kritik an der Notverordnung

bis 125 Mark

1,5 Prozent,

2,5 Prozent,

bis 300 Mark . .

von 300 bis 3000 Mark 5,75 Prozent,

Über 3000 Mark

6,5 Prozent.

Bei den Einkommen zwischen 300 und 700 Mark werden von den ersten 300 Mark nur 2,5 Prozent erhoben, von den restlichen 400 Mark 5,75 Prozent, die Einkommen von 700 bis 3000 Mark müssen vom Gcsamtcin- k o m in c n 5,75 Prozent bezahlen.

Die bisherige K r i s e n l o h n st c u c r der L o h n - und Gehaltsempfänger fällt ab 1. Juli weg.

D i e Beamten, Angestellten und Arbeiter des

;en

Reichs, der Länder und der Gemeinden und sonstig Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen als Arbeits

losenabgabe eineinhalb Prozent ihres Einkom­mens bezahlen.

Der E i n z n g dieser Steuer erfolgt bei den Vcr- sichcrungspflichtigen durch die Krankenkassen, bei den übrigen Lohn- und Gehaltsempfängern durch Einbe­haltung des Betrages durch den Arbeitgeber.

Die K r i s e n st e u e r der veranlagungs- p f l i ch t i g e u S t e u e r z a h l c r, also der selbständigen Persönlichkeiten in Handwerk, Handel und Gewerbe und in den freien Berufen bleibt bestehen, und weiterhin wird außer der für Oktober dieses Jahres vorgesehenen Rate im Januar 1933 noch eine neue Rate Krisensteuer erhoben.

Die Bürge r steuer in bett Ländern darf im Laufe dieses Etatsjahres nicht wie vorgesehen verdoppelt werden, sie darf erst wieder im nächsten Jahr erhoben werden.

3. Kürzung der Unterstützungen.

. In der Arbeitslosenversicherung werden die Unterstützungssätze um durchschnittlich 23 Prozent ge­willt und nach sechswöchiger Nntcrstützungsdauer wird die Bedürftigkeit geprüft. Sechs Wochen lang wird also die Unterstützung ohne Prüfung der Bedürftigkeit gewährt.

In der Krisenfürsorge wird künftig die Be­dürftigkeit von Anfang an geprüft, außerdem werden die Leistungen um 10 Prozent gesenkt. Die Krisenunter- Nutzung darf künftig nicht mehr höher sein als die Wohl- sahrtsunterstützung.

In der W o h l f a h r t s u n t e r st ü tz u n g werden die Leistungen um durchschnittlich 15 Prozent gekürzt.

Weitere Belastungen.

Von jedem Kilogramm Salz wird eine Abgabe von Pfennig erhoben.

. Zur Beitreibung rückständiger K i r ch e u st euer n wird das gesamte Einkommen als pfändbar erklärt.

Im. übrigen wird der nichtpfändbare Ein- o ui men steil von 195 auf 165 Mark im Monat herabgesetzt. 165 Mark Monatseinkommen bleiben also Mieden Fall vom Zugriff des Gerichtsvollziehers frei. Bisher waren cs 195 Mark.

Aufhebung der 50M-Mark -Freigrenze in der , uisatz sieue r. Es sind also auch alle Betriebe mit unter 5000 Mark Jahresumsatz umsatzstcuerpflichtig. Das Pingt besonders für die Landwirtschaft und für das nnidwcrk neue Belastungen.

Sonstige Bestimmungen.

. Zur Vereinfachung im Gerichtswesen wird be- >'»11111, daß künftig in Strafsachen gegen ein Urteil

Amtsrichters oder des Schöffengerichts nur noch weitere Instanz angerufen werden kann, nicht mehr hlZber iwct

Was die Presse sagt.

In dem Echo, das die erste Notverordnung der Regierung von Papen gefunden hat, entdeckt man auch nicht eine einzige Stimme der vollen Billigung. Selbst ein Blatt wie die Deutsche Allgemeine Zeitung, die sonst für die neue Regierung eintritt, schreibt, die Notverordnung bereite wenig Freude, von großen Reformen in der Verwaltung kann nicht die Rede fein. Die agrarische Deutsche Tageszeitung sagt, das Volk werde für die neuen Lasten nur dann Verständnis ausbringen, wenn ihm gleichzeitig der Weg ins Freie gezeigt werde. _ Dcr bürgerlich- nationale Berliner Lokal-Anzeiger schreibt, das Voll könne die Opfer nur in der Hoffnung aus bessere Zeilen übernehmen. Es mäie verhängnisvoll, wenn daâ Volk Diese Hoffnung nicht mit Recht an die Maßnahmen der neuen Regierung knüpfen dürfte. Das maßgebende RSDAP.-Blatt. der Völkische Beobachter in München sagt Die NSDAP, lehne die Notverordnung ab, Da sie keinerlei ^Ansatzpunkte für eine Änderung der bisherigen Politik zeige.

Sehr scharf ist natürlich

die Kritik beim Zentrum und bei der Linken. Brünings Blatt, Die Germania, vermißt in Der Notverordnung jedes großzügige aufbauende Element als Gegengewicht zu den schweren Opfern. Die Notverordnung fei seelisch nicht fundiert und habe schwerwiegende sachliche Mängel. Die demokratische Vossische Zeitung wirft Der Regierung vor. es sei eine unritterliche Ausrede, wenn sie Die moralische Be­lastung auf den Vorgänger abivälze Der Vorwärts, das Blatt der SPD., schreibt: So beginnt das Dritte Reichl das ist die Frucht der nationalsozialistischen Siegel

Man sieht schon jetzi, welche Rolle diese Notverordnung im Wahlkamps spielen wird.

Bemerkenswert ist auch eine Stellungnahme von Parteiieitc. So wurde aus deutschnationalen Kreisen die Maß­nahmen der Notverordnung als unpopulär bezeichnet. Es wird bedauert, daß die neuen Belastungen sämtlich ausgesprochene einseitige Massenbelastungen seien.

*

DerVölkische Beobachter" zur Notverordnung.

Die ablehnende Stellungnahme der NSDAP, zur Not­verordnung der neuen Regierung kommt imVölk. Beob­achter" zum Ausdruck, der u. a. sagt: In der ersten Notver­ordnung der Regierung v. Papen werden dem deutschen Volk neue schwere Opfer auferlegt. Wir erkennen in die­sen neuen Belastungen die Auswirkung einer 14jährigen verhängnisvollen Verelendungspolitik, die die NSDAP, seit mehr als zehn Jahren unaufhörlich bekämpft und deren Folgen ihre Führer mit mathematischer Sicherheit voraus­gesagt haben. Die NSDAP. Hat ihre Haltung zur Regie­rung v. Papen von deren Taten abhängig gemacht. Sie lehnt diese erste Notverordnung als neue, für das deutsche Volk unerträgliche Belastung um so mehr ab, als sie in dieser ersten praktischen Maßnahme der Regierung keiner­lei Ansatzpunkte für eine genügende Aenderung der bisheri­gen Politik zu erkennen vermag. Die Regierung stellt in ihrer Erklärung zur Notverordnung zwar grundlegende Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung in Aussicht. Solange sie aber dieses Versprechen nicht durch Taten zu belegen in der Lage ist, hat die NSDAP, keinen Anlaß, ihre seit jeher vertretene Auffassung zu ändern.

Arbeiisbeschaffungsmaßnahmen.

Im Zusammenhang mit der neuen Notverordnung wird von zuständiger Stelle daraus hingewiesen, daß auf dem Gebiete des Straßenbaues, des Wasser- straßenbaues und der Meliorationen Arbcits- bcschafsungsmaßnahmcn im Gesamtwert von 135 Mil­lionen vorgesehen sind. Hiervon entfallen aus Straßen- bauarbeiteu 60 Millionen, auf den Bau von Wasserstraßen 50 Millionen und für Meliorationen 25 Millionen. Die Finanzierung dieses Betrages ist so gedacht, daß die Unter­nehmer aus dieDeutsche Gesellschaft für Arbeitsbeschaf­fung" in der von ihnen gewünschten Höhe Wechsel ziehen können, die von der Reichsbank diskontiert werden können. Das Reich hat die Ermächtigung erhalten, die Bürgschaft für diese Summen zu übernehmen. Man hofft, mit Hilfe der obengenannten Maßnahmen Arbeit für 400 000 Tage­werke zuZchgffcn.

Ein ungebeiener Gast.

Aufdringliches Verhalten eines polnischen Zerstörers.

Nachdem die fünf englischen Torpedoboots- z e r st ö r c r zum Besuch Danzig s auf der Danziger Reede Anker geworfen hatten, traf während der Nacht der polnische TorpedobootszerstörcrWicher" ebenfalls auf der Danziger Reede ein und ankerte in unmittelbarer Nähe der englischen Zerstörer. Diese Entsendung eines polnischen Torpedobootes nach der Danziger Reede muß recht eigenartig berühren, zumal der Besuch der englischen Zerstörer ausschließlich der Freien Stadt Danzig gilt. Es wird außerdem noch festzustellen sein, ob der polnische Zerstörer außerhalb der Dreimeilen-Hoheitsgrenze der Danziger Gewässer geblieben ist, da andernfalls ein Ver­stoß gegen die neuen Danziger Anlaufbestimmungen vor- liegen würde.

Der englische Flottenbesuch wird in Danziger Kreisen mit großer Genugtuung ausgenommen.

*

Danziger Schritt beim Grafen Gravina wegen des polnischen ZerstörersWicher".

Tas Polnische KriegsschiffWicher" hat, nachdem die Regierung der Freien Stadt Danzig die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, die bei der Regelung polnisch Danziger Streitfragen vorgesehen sind, den Danziger Hafen verlassen.

Hierzu ist zu bemerken, daß die Freie Stadt Danzig sich aus Grund des Artikels 39 des Pariser Abkommens vom 9. November 1920 an den Hohen Kommissar des Völkerbundes Grafen Gravina um eine Entscheidung in der Angelegenheit des Einlaufens des polnischen KriegsschiffesW i ch c r" gewandt hatte. Der Artikel 39 des Pariser Abkommens bestimmt, daß jede Danzig-pol- Nische Streitfrage dem Hohen Kommissar zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Einer Entscheidung ist das pol Nische Kriegsschiff dadurch zuvorgekommen, daß cs den Danziger Hafen früher verlassen hat. Bestehen bleibt jedoch die Provokation Polens gegenüber Danzig, die zweifellos noch ein diplomatisches Nachspiel haben dürfte.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Der Reichspräsident unterzeichnete die politische Notver­ordnung, die am Freitag in Kraft treten wird.

* Für die letzte Woche vor den 'Wahlen wird der Rundfunk den politischen Parteien für Wahlkundgebungen zu bestimmten Zeiten freigegeben.

* In Lausanne fand eine Vorkonferenz der zwölf Machn statt