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Nr. 153 1932

Fulda, Samstag, 2. Zuli

9. Jahrgang

Der Kampf um die Endlösung.

Gläubiger unter sich.

Die Verhandlungen auf der in den letzten Zügen liegenden Lausanner Konferenz wurden jetzt in der Hauptsache zwischen den Gläubigermächten weiher- geführt, um die Vorschläge zu beraten, die man Deutsch­land auf seine Forderungen nach Tributstreichung und Gleichberechtigung machen will. Wenn man zu einem Ent­schluß gekommen ist, wird man Deutschland wieder Herein­rusen, um ihm die Pläne zn unterbreiten. Die Antwort Deutschlands kann nicht zweifelhaft sein, wenn es sich be­stätigt, daß sich die Verhandlungen über den gemeinsamen Plan der Gläubigermächte endgültig in der Richtung be- wegeu, daß der Reichsregierung der Vorschlag einer Ä b - schlutzzahlung in Höhe von vier Milliar­de n bei einem Tilgungsbeginn nach fünf Jahren gemacht werden soll. Dieser Vorschlag ist für uns, wie immer wieder betont werden muß, unannehmbar, wenn er nicht noch erhebliche Abänderungen in bezug auf Höhe und Art der Zahlungen erfährt. Insbesondere müßte jede Zahlung eines Weiteren Tributs a n Frank­reich abgelèhnt werden, weil, ganz abgesehen von allen anderen Gründen, jede Art von weiterer Reparations­zahlung die Wirtschaftskrise der Völker verstärken müßte. Ob über irgendeine andere Zahlung, die nicht Tribut- zahlung ist, etwa in den berühmtengroßen Topf", aus dem den notleidenden Staaten geholfen werden soll, noch verhandelt werden kann und wird, das wird der weitere Gang der Arbeiten in dem sogenanntenB u r e a u der Lausanner Konferenz" ergeben, das den Verbindungsmann stellen soll zu der großen Krisenkonferenz in London. Vor­aussetzung dafür aber ist, daß bis dahin der mühsam zu­sammengeflickte und zusammeugehaltcue Bau der euro­päischen Wirtschaft nicht mit größerem Krach anseinander­gefallen ist.

*

Hindenburg'hri nach Aeudeck.

Kein Zwischenbericht des Kanzlers in Berlin.

Wie an unterrichteter Stelle verlautet, ist nicht mehr damit zu rechnen, daß der Reichskanzler in den nächsten Tagen von Lausanne auf einen Tag zur Berichterstattung nach Berlin reist. Da Herriot Lausanne nur kurze Zeit verlassen wird, dürften die Ver­handlungen keine wesentliche Unterbrechung erfahren. Der Reichskanzler wird nach den bishrigen Dispositionen im Laufe der nächsten Woche nach der voraussichtlichen Beendigung der Verhandlungen in Lausanne end­gültig nach Berlin zurückreisen. Die Tatsache, daß der ursprünglich beabsichtigt gewesene Zwischenbericht in Berlin unterbleibt, wird in politischen Kreisen verschieden

Innenpolitische Streiflichter.

Reichsgericht billigt

Vorwärts-Verbot.

In der Angelegenheit des vom Reichsinnenminister Freiherr von Gahl geforderten Verbotes des Vorwärts hat der Vierte Strafsenat des Reichsgerichts unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Dr. Bünger folgenden Beschluß gefaßt:

Das Verbot wird für zulässig erklärt. Der Senat ist der Auffassung, daß die in Frage kommenden Artikel ge­eignet sind, den Reichspräsidenten und die Reichsregicrung verächtlich zu machen, zudem aber auch lebenswichtige ittmen- und außenpolitische Interessen zu gefährden. Der Senat hält, zumal in der jetzigen Zeit, einen wirksamen Schutz dieser Interessen für unbedingt erforderlich."

Das Reichsgericht mußte sich mit dem Zeitungsverbot befassen, da sich der preußische Innenminister geweigert hat, das Verbot aUszusprechen und das Reichsgericht, wie gesetzlich vorgesehen, zur Entscheidung angerufen hat.

über die Frage eines Verbotes der Kölnischen Volks­zeitung, die ebenfalls vom Reichsinnenminister gefordert worden ist, ist in Leipzig noch nicht verhandelt worden.

Verwarnung der Hamburger Nachrichten.

Der Hamburger Senat hat die politisch rechtsstehenden Hamburger Nachrichten wegen einer Reihe von Behaup- tungen und Bemerkungen in dem Offenen Brief der Hauptschriftleitung an den Reichskanzler der Zeitung, die, wie amtlich mitgeteilt wirb, von völlig unrichtigen An­gaben ausgingen, berWgrnt. Der Senat hat gleichzeitig den Hamburger Nachrichten mitgeteilt, daß, nachdem sie bereits durch die Polizeibehörde zweimal verwarnt wor­den sind, die durch die Verordnung vom 14. Juni 1932 gegebene Möglichkeit eines Verbots künftig in gleich- gearteten Fallen unnachsichtig angewandt Werben wird.

Gegen das Amnestiegesetz in Preußen.

Einspruch des Preußischen StaatSratS.

Der Preußische Staatsrat hat mit 60 gegen 19 Stint- men der Kommunisten und einer Reihe von dcutschnatio- nalen Mitgliedern der Fraltian Arbeitsgemeinschaft be­schlossen, entsprechend dem Vorschläge des Versassungs- nusschusscs gegen das Mut Preußischen Landtag bc- fehl offene Amnestiegesetz < Msprach zu erheben.

gedeutet. Die pessimistische Auffassung über den schließlichen Ausgang der Lausanner Konferenz wiegt aber erheblich über.

Reichspräsident von Hindenburg wird sich in der nächsten Woche nach Neudeck begeben. Es handelt sich nicht um einen Urlaub, vielmehr führt der Reichspräsi­dent auch in Neudeck seine Amtsgeschäfte weiter. Er werde über die innen- und außenpolitischen Ereignisse laufend durch Kurier und durch Vorträge unterrichtet werben.

*

Zn Erwartung der deutschen Stellungnahme.

Die endgültige Abfindung.

Ministerpräsident Herriot gab im Anschluß an einen Ministerrat in Paris einige Erklärungen ab, in denen er besonders die ü b e r e i n st i m m u n g der englischen und französischen Auffassung in folgenden beiden Punkten unterstrich: 1. die enge Ver­bindung zwischen Reparationen und interalliierten Schul­den und 2. der allgemeine Charakter einer e n d g ü l t i - gen Abfindung. Er betonte, daß die Einzelheiten dieser Abfindung noch einer Regelung bedürfen. Man hoffe jedoch, recht bald mit den übrigen großen und kleinen Gläubigermächten zu einer Verständigung zu gelangen.

Im Augenblick bestehe nur noch die Frage, ob Deutsch­land diese Vorschläge annehmen werde. Der Ausgang der Konferenz sei somit in die Hände der deutschen Abordnung gelegt.

*

Der Vorschlag der Gläubigermächte.

Jm al!grn»eincn fertigipestellt.

Die Gläubigermächte Deutschlands haben in der Nach- mtttagssitzung, an der die deutschen Vertreter wiederum n i ch t t e i l n a h in e n , in großen Linien einen gemein­samen Vorschlag für die endgültige Regelung der Tributfrage ausgearbeitel, in dem jedoch noch die beiden entscheidenden Punkte, die endgültige Festsetzung der Zahl der Abschlutzzahlung und die Klauseln über den Zu­sammenhang zwischen den interalliierten Schulden und den deutschen Reparationszahlungen offengelassen worden sind. Über diese beiden Hauptpunkte soll nach der Rück­kehr Herriots und Chamberlains endgültig entschieden werden. Der gemeinsame Vorschlag der Gläubigermächte soll sodann am Sonnabend der deutschen Abordnung über­mittelt werden.

In der Begründung des Einspruchs wird u. a. dar­auf hingewiesen, daß das Gesetz nach Auffassung des Aus­schusses eine schwere Gefährdung der Straf- rechtspflege und der Staatsautorität bedeute, da es vorwiegend aus politischen Gründen begangene Straf­taten ohne Rücksicht auf die Gesinnung des Täters von Strafe frei lasse und auch bei den Dienstvergehen der Beamten keine Rücksicht auf die Art und Schwere des Vergehens nehme. Während bei Notdelikten Amnestie nur eintrete, wenn die Tat nicht von Roheit, Gewinnsucht oder Niedrigkeit der Gesinnung zeuge, würden politische Delikte ohne Rücksicht daraus amnestiert. Gegen die Einzel- «ufzählung der von der Amnestie ausgeschlossenen Ver­gehen und Verbrechen bestünden schwere Bedenken, da auch bei anderen als den aufgeführten Straftaten die Art der Ausführung und die Gesinnung des Täters diesen oft als der Amnestie unwürbig erscheinen ließen. Das gelte vor allem für die Vergehen der Beleidigung in einer Zeit, in der die Ehre der Mitmenschen im politischen Leben nicht mehr geachtet werde.

Eigener Amnestieentwurf des Preuß. Gtaatsrats

Nach dem Einspruch des Preußischen Staatsrates gegen das Amnestiegesetz werden sich die Fraktionen des Staatsrates in den nächsten Tagen mit der Fassung eines eigenen Amnestiegesctzentwurfes des Staatsrates beschäs- tigen. Zu diesem Zweck werden von den einzelnen Frak­tionen alsbald Vorschläge für die Gestaltung des Gesetzes gemacht werden.

Protestaktion gegen die Gchlachisteuer.

Berliner Fleischer meiden den Schlachtviehhof.

Entsprechend einem Beschluß des Bezirksvereins Ber­lin des Fleischerverbandes, als Abwehraktion gegen die in Kraft getretene preußische S ch l a ch t st e u e r, auf dem Berliner Schlachtviehhof weder Vieh zu taufen noch zu schlachten, ruhte das Geschäft vollkommen. Infolge des Beschlusses waren die Zufuhren an Lebendvied be­langlos. Eine amtliche Preisnotierung hat nicht statt- gefunden.

Am 1. Juli, dem Tag des Inkrafttretens der preu- ß i scheu S ch l a ch t st c u c r, wurde die Ein- und Aus­fuhr infolge von Gcgcnseitigkeitsabkommen zwischen den Ländern Preußen einerseits und B a y e r n, Sa d) sen, ,B r e m c n und L üh c cf andererseits von der A u s - gleich^ steu c r befreit.

Wendepunkte.

Die Revision von Versailles Lehren aus dem Sklarek- urteil Notverordnung und Wahlkampf.

Der Teutsche Reichskanzler hat auf der Tributkonfe- renz in Lausanne am 28. Juni, am Jahrestag der Unter­zeichnung des Versailler Vertrages, vor den verantwort­lichen Staatsmännern Frankreichs und Englands offen die Revision des Versailler Vertrages gefordert. Er hat erklärt, das Vertrauen der Welt werde erst wiederkehren, wenn sich die Stegermächte entschließen, die Fesseln des Versailler Vertrages von Deutschland zu nehmen, die Gleichberechtigung des deutschen Volkes mit andern Kulturvölkern und die Sicherheit Deutsch­lands wiederherzustellen. Mit seiner Forderung nach Re­vision des Versailler Vertrages hat der Reichskanzler einen neuen wichtigen Schritt aus dem Wege zur end­gültigen Befreiung aus der erdrückenden Umschlingung des Versailler Vertrages getan. Nachdem die harte Wirk­lichkeit den Tributraum zerstört hat, nachdem auch Frank­reich diese Tatsache anerkennen muss und sich nur noch an unsere Unterschrift klammern kann, war in der Tal der Zeitpunkt gekommen, um diesen Schritt zu tun und der Welt dies zu sagen: die Tribute sind nicht die einzigen Fesseln, die man dem deutschen Volk in Versailles an­gelegt hat, auch die Entwaffnung und die daraus folgende Wehrlosigkeit und ebenso die Kriegsschuldlüge haben das deutsche Volk zum unfreiesten aller Völker ge­macht. Es ist falsch zu sagen, mit der Anmeldung der Revi­sion und der Forderung nach Gleichberechtigung sei nichts Neues geschehen, das hätten auch schon früher deutsche Staatsmänner getan und hätten Deutschlands Aufnahme in den Völ kerbund erreicht. So hört man es von gewissen Kreisen. Die parteipolitischen Scheuklappen müssen schon recht groß sein, um behaupten zu können, der Völkerbund hätte in irgendeiner Hinsicht Deutschlands , Gleichberechtigung anerkannt. Die französischen Propa­gandisten werden sich mit Vergnügen auf solche Behaup­tungen in deutschen Blättern stürzen. Denn Frankreich wird alles tun, um die Weltmeinung gegen die Revision des Versailler . Vertrages zu mobilisieren, und es wird auch versuchen, in Deutschland selbst in dieser Sache Zwie­tracht zu säen. Aber man wird in Paris bald einsehen müssen, daß sich die Zeiten geändert haben. So wie in der Ablehnung jeglicher Tributzahlung ein ein­heitlicher Volkswille entstanden ist, so muß s i cb auch eine geschlossene Front bilden, die jede deutsche Regierung zwingt, mag nun Lausanne so oder so aus­gehen, die Forderung nach Revision des Versailler Ver­trages mit aller Energie vor der Welt weiterzuvcrtretcn.

*

Das Zuchthausurteil gegen die Brüder S k l a r e k, die mit Hi-lfe guter Beziehungen die Berliner Stadtverwal­tung um 20 Millionen Mark berauben konnten, ist nicht nur vom Standpunkt des Strafgesetzbuches aus von Be­deutung. Man muß die tieferen Zusammenhänge bei diesem Prozeß betrachten, um die Tragweite dieses Urteils für unser ganzes politisches Leben, vor allem aber für unsere Kommunalpolitik zu erfassen. Der Prozeß mit seinem Urteil hat eines klar und deutlich erwiesen: daß das System der Kommunalpolitik, so wie es nach dem Um­sturz sich herausgebildet hat, falsch war und falsch ist und zum völligen Ruin führt. Es ist das System, das eine Verwaltung nur nach parteipolitischen Rücksichten aufbaut und in dem der Grundsatz herrscht: Gibst du mir, so geb ich dirl Man muß sich mal eines vor Augen stellen: Wer durch eine Partei in ein Amt kommt, kann schon von vornherein darauf rechnen, daß ihm die Partei einen großen Teil der Verantwortung nach außen abnimmt und ihn so lange deckt, wie es sich nur irgendwie machen läßt. Dazu tritt das gefährliche Bestreben mancher Par­teien, ihren Machtbereich durch Besetzung einer möglichst großen Zahl von Posten auszudehnen und $n_ sichern. Daß dabei häufig die fachliche Eignung gegenüber der parteipolitischen Zugehörigkeit an die zweite Stelle tritt, ist die selbstverständliche Folge. Liegen schon allein in diesen Zuständen sehr große Gefahren für unser öffent­liches Leben, so treten noch andere Umstände hinzu, die gerade in den Stadtverwaltungen den Schaden noch ver­größert haben. In den Verwaltungen der großen Städte herrschte in den letzten Jahren unbestritten ein Größenwahn im Geldausgebcn. Tas Geld- ausgebcn selbst ist dadurch sehr erleichtert worden, daß sich die Stadtparlamente um die Einnahmen kein Kopf­zerbrechen machten. Der Hauptteil der Einnahmen so ist cs seit dem Umsturz wird den Gemeinden aus den Staatskassen überwiesen. War das Geld alle, fuhr der Herr Ober nach der Landeshauptstadt und malte ein Schreckensbild von der Lage an die Wand. Und allzuoft ließ sich der Finanzminister bewegen, zu einem -Sonder­zuschuß in die Tasche zu greifen. So etwas hat sich dann schnell herumgcsprochcn, und wenn der Herr Ober mit klingendem Erfolg nach Hause kam, wollte die Nachbar- stadt auch nicht zurückstehen. So trieb einer den anderen. Man suchte sich mit großzügigen Plänen gegenseitig zu übertrumpfen. Wo die Mittel fehlten, wurden Schul-

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Der Reichspräsident wird für einige Zett nach Neudesi fahren, von wo er die Amtsgeschäste weitcrführrn wird.

* Das Reichsgericht hat das vom Rcichsinnenmimsler ge­forderte Verbot des Vorwärts für dcrechngl erklärt.

* Der Preußische Ltnaisrat hat dir vom Preußischen Land­tag tuschlossenc Amnestic avgcichiit.

* Auf dem Berliner AMlachiviehmarkt traten die Schlachte, in einen Käuferstreik als Demonstration gegen die prcuP,ch< Schlachtsteuer.