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Nr. 164 — 1932 ___________________________________Fulda, Freitag, 15. Juli__9. Jahrgang
Lausanner Eeheimvertrag veröffentlicht.
Das enthüllte Geheimnis.
Nachdem schon unmittelbar bei seiner Rückkehr von Lausanne nach Paris der französische Ministerpräsident Herriot von dem Bestehen besonderer Vereinbarungen — „Gentleman-Agreements" — zwischen England, Frank- reich, Belgien und Italien gesprochen und immer mehr über den Inhalt dieser Geheimverträge durchgesickert war, ist nunmehr endlich in Paris der Vorhang hochgezogen worden. Das französische Auswärtige Amt veröffentlichte den Wortlaut dieses- „Gentleman-Agreements", wonach die Ratifizierung des Lausanner Abkommens ausdrücklich abhängig gemacht wird von einer „b e s r i e d i g e n d en L ö s u n g" der interalliierten Schuldenfrage, also hauptsächlich der Schulden der erwähnten Mächte an Amerika. Andernfalls erfolgt die Ratifizierung nicht, und die dann wieder eintretende Rechtslage sei jene, die vor dem Hoover-Moratorium, also vor dem 1. Juli 1931 bestanden habe. Das wäre: der Noung-Plan!
Ähnlich äußert sich in einem gleichfalls jetzt veröffentlichten Schreiben der englische Schatzkanzler Neville Cham- berlain an den französischen Finanzminister. Nirgends aber ist die Rede davon, daß im Falle der Nicht-Ratifizierung des Lausanner Abkommens eine neue Konferenz stattfinden soll, von der der englische Ministerpräsident dem Reichskanzler gegenüber in Lausanne gesprochen hat.
*
j Die Auffassung in Berlin.
Die amtlichen Berliner Stellen nehmen zu dem vom englischen Außenminister im Unterhaus bekanutgegebcnen englisch-französischen Sonderverlrag noch keine Stellung, da der Wortlaut des Vertrages noch nicht vorliegl. In unterrichteten Kreisen glaubt man jedoch, daß die Reichsregicrung auf jeden Fall noch einige Mlckfragd anstellen wird, um sich über die Bedeutung rnsbcsondere des Artikels 1 nähere Aufklärung zu verschaffen.
* Eine Beteiligung Deutschlands an politischen Abmachungen dürfte nicht in Frage kommen. Dagegen könnte es unter Umständen für Deutschland zweckmäßig sein, einer allgemeinen Vereinbarung, wie sie zwischen England und Frankreich getroffen worden ist, im Hinblick auf die kommenden politischen Aufgaben beizutreten.
Selbstverständlich würde sich Deutschland besonders hinsichtlich des Punktes 2 (Abrüstungsfrage) Handlungsfreiheit vorbehalten müssen, wann und in welcher Form die Frage der Gleichberechtigung am zweckmäßigsten zu behandeln wäre.
Die Punkte 3 und 4 des Abkommens entsprechen ganz den von Deutschland in Lausanne gegebenen Anregungen.
f Ein englischer Vorschlag.
Die zuständigen englischen Stellen bemerken zu 1 den neuen englisch-französischen Abmachungen, es sei be- kannt, daß Deutschland dem ganzen Schritt freundschaftlich gegenüberstehe. Dieses neue Abkommen werde die g eei gn eie Plattform schaffen, die Deutschland die Möglichkeit gebe, etwaige politische Forde- ! r u n g e n zur Sprache zu bringen, auf die man in Lau- ■ sänne nicht näher eingehen konnte, da dort nur das reine (Rcparationsproblem zur Verhandlung gestanden habe.
Die englischen Stellen betonen ferner, daß das neue Abkommen in keiner Weise in sich etwa die Bildung einer europäischen Einheitsfront gegenüber den Vereinigten Staaten bedeute. Es habe gar keine I Beziehungen zu den europäischen Schulden an Amerika.
Gebremstes Lausanne.
Das Gentleman-Agreement veröffentlicht.
; Das französische Außenministerium veröffentlicht den Wortlaut des Gentleman-Agreements, das in Lausanne zwischen Frankreich, England, Belgien und Italien getroffen wurde. Tas Abkommen lautet folgendermaßen: „ , .
„Die Lausanner Abkommen treten erst nach der in diesem Abkommen vorgesehenen Ratifizierung endgültig in Kraft. Was die Gläubigermächtc anlangt, in deren Namen dieses Schriftstück paraphiert ist, so wird die Ratistzierung nicht eher stattfindcu. bis zwischen ihnen und ihren eigenen Gläubigern eine befriedigende Lösung erzielt worden ist. Sie haben alle Freiheit, ihre Haltung vor ihren Parlamenten darzulcgcn."
Im Wortlaut des Abkommens mit Deutschland ivird dagegen nicht auf dieses Übereinkommen hingewicsen mcrbcn. Wenn in der Folge eine befriedigende Lösung ihrer eigenen Schulde n erreicht worden ist, wcr- dcu die unterzeichneten Gläubigermächte die Ratifizierung vornehmen, womit das Abkommen mit Deutschland Rechtskraft erhält.
In dem Falle, in dem eine Regelung der Schulden nicht erzielt werden kann, »vird das Abkommen mit Deutschland nicht ratifiziert »vcrdcii. Dadurch würde eine neue Lage entstchcn und die interessierten Regierungen würden sich darüber einigen, was zu geschehen hat. In diesem Falle »vird die Rechtslage aller interessierten Mächte luicbcr die werde», die vor dem Hoover- Moratorium bestauben hat. Die Rcichsrcgjprung wird von diesem Abkommen unterrichtet »verden.
Bestätigung durch England.
Dem Abkommen ist ein Begleitbrief des englischen Schatzkanzlers an den französischen Finanzminister beigefügt über die Regelung der englisch-französischen Kriegsschulden, in dem es u. a. heißt:
„Im Falle der Nichtratifizierung des Lausanner Abkommens würde die Rechtslage aller beteiligten Regierungen zueinander wieder die sein, die nach den Bestimmungen des Haager Abkominens vom 20. Januar 1930 und des englisch-französischen Kriegsschuldenabkommens bestand. In biefem Falle würden diebrittfche und die französische Regierung gemeinsam den dann ge- f (bastenen Tatsackenbeitand zu Drüsen haben."
Was sagt die Michsregierung?
Wie aus den Kreisen der Reichsregierung verlautet, hat die Veröffentlichung des Lausanner Geheimabkommens leine Überraschung hervorgerufen, trotzdem die deutsche Abordnung in Lausanne über den Abschluß dieses Abkommens nicht in Kenntnis gesetzt worden war.
Die deutsche Abordnung »nutzte zwar, daß die Gegenseite unter sich Verhandlungen führte, hatte sich jedoch darauf beschränkt, zu verhindern, daß ein in diesem Abkommen gemachter Ratifizierungsvorbehall in das Lausanner Vertragswerk ausgenommen wurde. Demzufolge stellt das Gentleman-Agreement eine einseitige Handlung der an der Tributfrage interessierten Mächte dar, die für Deutschland auch nicht bindend sein kann, sondern alleinige Angelegenheit der Gläubigermächte ist. Was geschieht, wenn das Lausanner Vertragswerk tatsächlich nicht ratifiziert »verden sollte, hat der Präsident der Lausanner Konferenz, Macdonald, ausdrücklich mehrmals sowohl in Lausanne wie auch im Englischen Unterhaus betont: Dann »vird es
eine neue Konferenz geben. Bezüglich des englisch-französischen Vertrauensab- kommens, dem beizutreten auch Deutschland aufgefordert ist, hält man sich in Kreisen der Reichsregicrung noch sehr zurück. Man betont, daß auf jeden Fall keinerlei Bindungen der deutschen Handlungsfreiheit in Frage kommen könnte.
Herriot über den englisch-französischen Geheimvertrag.
Während der englische Außenminister im Londoner Parlament Erklärungen über den Geheimvertrag zwischen England und Frankreich abgab, sprach der französische Ministerpräsident Herriot über den gleichen Punkt vor dem Auswärtigen Ausschuß des französischen Parlaments. Er gab zunächst einen geschichtlichen überblick über die Schuldenverhandlungen, die der Lausanner Konferenz vorausgingen. Er unterstrich mit Nachdruck den soeben veröffentlichten französisch-englischen Sondervertrag, dessen Text er dem Ausschuß vorlegte. Er erklärte, daß das Abkommen die
Wiedergeburt der „enterte eordiale" bedeute und für die sranzösisch Englischen Beziehungen eine neue Ära eröffne. Sämtliche PrWleme, die die Interessen der beiden Länder angingen, wurden in Zukunft
Die Besprechungen in Neudeck.
Hindenburgs Dank an Papen.
Amtlich wird mitgeteilt: Reichspräsident von Hindenburg empfing den Reichskanzler vonPapcn zum Bericht über die Lausanner Verhandlungen. Rach Entgegennahme des Vortrags sprach der Reichspräsident bem Reichskanzler seinen Dank für die in Lausanne geleistete Arbeit aus und bat, diesen Saut auch den anderen Mitgliedern der Abordnung zu übermitteln. Hieran schloß sich ein gemeinsamer Vortrag des Reichskanzlers und des Reichsministers des Innern über i n n c r p o l i t i f ch c Fragen.
Man nimmt an, daß die allgemeine Auffassung des Reichspräsidenten über die außenpolitischen und innenpolitischen Probleme cingcholt »verden »vird und daß das Reichskabinett nach der Rückkehr des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers weitere Maßnahmen beschließen »vird. Es dürfte dabei auch damit zu rechnen sein, daß die Regierung sich vom Reichspräsidenten Vollmachten geben läßt, von Reichs )v e g c n ciu - greifen zu können, wo Ländcx nicht in der Lage sind, die nötigen Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von Ruhe unb Ordnung durchzuführcn.
*
SPO-Führer an Hindenburg.
Der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei, Wels, und der Vorsitzende der bisherigen sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, B r e i ts ch c i d, haben an Hindenburg ein langes Telegramm gesandt, in dem sie gegen die Regierung v. P apc n den Vorwurf erheben, daß sic durch ihre Politik die augenblicklichen innenpolitischen Zustände verschuldet habe. Die jetzige Reichsregicrung begünstige verfassungsfeiudlichc Kräfte und durchkreuze die Bemühungen der Länder, die Ordnung aufrcchtzucrhalten. DaS Telegramm schließt mit der Aufforderung an Hindenburg, den Kurs der Politik zu ändern.
nicht mehr getrennt behandelt werden können. England könne sich z. B. nicht mehr wie im Jahre 1923 Amerika gegenüber verpflichten, die Schuldenzahlungen fortzusetzen, ohne sich vorher mit Frankreich geeinigt zu haben.
Herriot wies weiter auf die moralische Bedeutung des Lausanner Abkommens hin und erklärte, daß man nur, um dieses Ziel zu erreichen, die Reparationszahlungen abgeschafft und eine Endsumme von drei Milliarden Mark zugestanden habe.
*
Italien und Belgien gehen mit London.
Grundsätzliche Zustimmung zum Lausanner Zweimächtepakt.
Amtlichen Meldungen aus London zufolge haben der italienische und der belgische Geschäftsträger dem Foreign Office die grundsätzliche Zu st immun g ihrer Regierungen zum Konsultativpakt initgeteilt.
Der italienische Geschäftsträger unterrichtete die englische Regierung davon, daß die italienische Regierung ihre volle Übereinstimmung mit den Gedanken, wie sie in der Erklärung vom 13. Juli hinsichtlich der europäischen Zusammenarbeit bargelegt sind, ausgedrückt hat, und daß sie sich freue, ihre Zustimmung zu der Art der vorgeschlagenen Behandlung der europäischen Fragen zu geben.
Der belgische Geschäftsträger teilte mit, daß seine Regierung die genannte Erklärung dem Parlament zur Kenntnisnahme vorlegen werde in der Absicht, dessen Zustimmung für einen Beitritt Belgiens zu her englisch-französischen Erklärung zu erhalten.
*
Englisches Weißbuch über Lausanne.
Briefwechsel mit dem Reichskanzler über das Gentleman Abkommen.
In Form eines Weißbuches hat die englische Regierung einige Urkunden veröffentlicht, die sich auf die in Lausanne erzielt Regelung beziehen.
Das erste Schriftstück enthält das sogenannte G e n 1 l e - man-Abkommen, das das Inkrafttreten des Lausanner Vertrages von der zufriedenstellenden Regelung der interalliierten Kriegsschulden abhängig macht. Das zweite Schriftstück enthält die Note mit der Mitteilung Belgiens, Englands, Frankreichs und Italiens an Deutschland über das Gentleman-Abkommen. Im dritten Dokument ist ein Brief des Reichskanzlers von Papen veröffentlicht, worin Papen zum Gentleman-Abkommen Stellung nimmt. Das vierte Dokument gibt eine hierauf bezügliche Frage des Reichskanzlers und die darauf erteilte Antwort wieder. Im fünften Dokument sind zwei gleichlautende Briefe des englischen Schatzkanzlers an den französischen Finanzminister und an den Italiener Signor Ros- coni wiedcrgegcbcn.
Das Weißbuch schließt mit der Erklärung des englischen Außenministers, die er am 9. Juli auf der Schlußsitzung der Lausanner Konferenz hinsichtlich der Kriegsschulden der einladenden Mächte machte.
Was bringt der freiwillige Arbeitsdienst?
Über den Entwurf der Reichsregicrung über einen frci- ivilligen Arbeitsdienst weiß die K r e u z z e i t u n g aus offenbar gulunterrichteter Quelle folgendes zu melden:
In Frage kommt lediglich die Ernennung des^Staats- k o m m i s s â r s für den freiwilligen Arbeitsdienst, der dem Kreise des Reichswchrministeriums entnommen werden »vird, aber die Garantie bieten soll, daß der Arbeitsdienst in seiner obersten Spitze jedem parteipolitischen Einfluß entzogen bleibt. Außerdem wird ein bewährter Fachmann auf organisatorischem Gebiete aus unbedingt überparteilichen Kreisen als Stabschef oder dergleichen eingesetzt werden.
Daneben besteht die Absicht, ein R c i ch s a m l für geistige und körperliche Ertüchtigung der Jugend in unmittelbarer Anlehnung an das Reichswehr- minlsterium zu schaffen.
Auch politische Bereinigungen als Träger der Arbeit.
Die vom Reichskabinett verabschiedete Verordnung über den freimütigen Arbeitsdien st ist den Ländern zur Stellungnahme zugegangen. Am Sonnabend »vird der Reichsrat die Verordnung zur Kenntnis nehmen. Der Rcichsarbeitsministcr will am Sonnabendabend im Rundfunk in der S1 undedes Reiches über die Verordnung sprechen. Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt, daß der Arbeitsdienst nicht nur die Untcrstützunas-
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Der Reichskanzler und der Reichsinnenminister hielten in Neudeck dem Reichspräsidenten Bortrag über die außen- innenpolitische Lage. . ,
* Das Abkommen der Gläubigermächte in ihre Haltung im Falle einer Richtratrstzierung - Abkommens wurde veröffentlicht.
* Aus Basel und dem Mosclgcbietc. auö Pommern â Mecklenburg kommen Meldungen über neue schwere hwc-lcr die großen SMüc» angepdiiet haben-.