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Nr. 169 1932

Fulda, Donnerstag, 21. Juli

9. Jahrgang

Die politische Lage in Preuhen.

Nach dem Eingreifen des Reichskommissars.

Amtsenthebung aller preußischen Minister. Auch die Leitung der Berliner Polizei aus den Ämtern entfernt. Die Erklärung von Papens über den Schritt der Reichsregierung.

Wie es kam.

Die entscheidende Stunde am Mittwochvormittag.

Am Mittwochvormittag um 10 Uhr hat der Reichs­kanzler die preußischen Minister § t r t f i c f e r , Seve­ring und. Klepper empfangen. Der Empfang fand auf Wunsch des Reichskanzlers statt. In der Öffentlich­keit war ursprünglich angenommen worden, der Reichs­kanzler werde bei dieser Besprechung mit den preußischen Ministern über die Frage sprechen, ob sie bereit und in der Lage feien, die Garantie für die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe in Preußen zu übernehmen. Ob es zu einer Aussprache darüber gekommen ist, ist zur Zeit noch nicht bekannt. Nach Darstellung von zuständiger Seite hat der Reichskanzler den preußischen Ministern sehr bald die Verordnung über die Einsetzung eines Reichskommissars bckanntgegeben. Man hat ihnen mitgeteilt, daß er als Ncichskommissar für Preußen den Ministerpräsidenten Braun und den Innenminister Severing ihrer Ämter enthebe.

Im Anschluß an diese Mitteilung hat der Reichs­kanzler an den preußischen Minister Severing die Bitte gerichtet, sein Amt an den stellvertretenden Reèchs- kommiffar, den Oberbürgermeister Bracht, zu i-bergeVeu.

Minister Severing weigerte sich jedoch, dies zu tun, mit der Erklärung, daß er die Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Reichspräsidenten bezweifle.

Der Reichskanzler erwiderte, diese Frage müffe durch den Staatsgerichtshof geprüft werden, zunächst aber habe die Verordnung Gültigkeit. Er bat darauf nochmals Severing dringend, sein Amt abzstgeben.

Severing erwiderte darauf, daß er sein Amt nur nach Anwendung von Gewalt verlassen werde.

Im gleichen Sinne gaben auch Minister Klepper und Hirtsicfer eine Erklärung ab.

Damit war die Unterredung abgeschlossen, und die preußischen Minister verließen die Reichskanzlei.

Nach dieser Unterredung wurde sofort die Verord­nung über die Verhängung des militärischen Ausnahmezustandes in Kraft gesetzt.

Von zuständiger Seite der alten preußischen Regierung wird über die Unterredung am Mittwochvor­mittag mitgeteilt, der bisherige Innenminister Severing habe dem Reichskanzler gegenüber die Berechtigung der von Papen vorgebrachten Gründe für die Einsetzung des

Links Generalleutnant von Rundstedt, der Kommandant des Wehrkreises III, der durch die Ver­hängung des militärischen Ausnahmezustandes über Berlin und die Provinz Brandenburg Inhaber der vollziehenden Gewalt in diesen Gebieten geworden ist rechts der Essener Oberbürgermeister Bracht, der vom Reichs­kanzler zum stellvertretenden Ncichskommissar für Preußen und zum preußisch e n Junen- m i u i st e r ernannt worden ist.

Kommissars und die Anwendung des Artikels 48 be­stritte n. Severing habe in Abrede gestellt, daß die Sicherheit in Preußen mehr als in anderen deutschen Ländern gefährdet fei. Der Reichskanzler habe dann eine gütliche Regelung vorgeschlagen, worauf Severing er- widcrt habe, daß eine derartige Abrede nur unter Gleich­berechtigten möglich sei. Nachdem aber die preußischen Minister vor die vollendete Tatsache gestellt worden seien, könne man von Gleichberechtigung nicht mehr sprechen. Aus diesem Grunde sei auch eine gütliche Vereinbarung unmöglich.

Die Neichsregierung begründet die Einsetzung der Neichskommissars.

Die Reichsregierung gibt für ihr Vorgehen gegen Preußen folgende Begründung:

Durch die Verordnung des Neickfspräsidente» vom 2«. ^uli lfla2 ist der Reichskanzler zum Kommissar für

Preußen bestellt worden. In dieser Eigenschaft hat er aus Grund der ihm erteilten Vollmachten den Minister­präsidenten Braun und den Minister des Innern Severing ihrer Ämter enthoben. Die Befug­nisse und Aufgaben des preußischen Ministerpräsidenten sind auf den Reichskanzler als Reichskommissar über­gegangen. Die Selbständigkeit des Landes Preußen im Rahmen der Reichsverfassung wird nicht angetastet. Die Neichsregierung erwartet vielmehr, daß alsbald eine Be­endigung des auf Grund der Notverordnung geschaffenen Zustandes eintreten wird.

Die blutigen, von kommunistischer Seite hervorgerufenen Unruhen so sagt die Begründung weiter haben die Reichsregierung vor die schwere Auf­gabe gestellt, von sich aus für Ruhe und Sicherheit im größten Teil Deutschlands zu sorgen. In den übrigen deutschen Ländern, in denen die Polizeibehörden straff geleitet werden, besteht keine Befürchtung, daß kommu­nistische Umtriebe Erfolge erzielen. Die Neichsregierung bedauert lebhaft, daß diese Voraussetzungen für Preußen nicht in dem notwendigen Umfange zu­treffen, obgleich die örtlichen Polizeiorgane durch Einsatz von Person und Leben der Beamten sich bemüht haben, der offenbar von langer Hand vorbereiteten Unruhen Herr zu werden. In P r e u ß e n hat die Neichsregierung die Beobachtung machen müssen, daß Planmäßigkeit und Zielbewußtheit der Führung gegen die kommunistische Bewegung fehlen. Es ist kein Zweifel, daß gerade in Preußen die kommunistische Kampfesorga- n i s a t i 0 n am straffsten und erfolgreichsten aufgetreten ist und an den verschiedensten Orten ernste und blutige Unruhen hervorgerufen hat. Es besteht der begründete Verdacht, daß

hohe preußische Dienststellen in Berlin und an anderen wichtigen Punkten nicht mehr die innere Unabhängigkeit besitzen, die zur Er­füllung ihrer Aufgabe notwendig ist. Dadurch ist in weiten Kreisen der Behörden, der Exekutivbeamten sowie der Be­völkerung die staatliche Autorität erschüttert. Verstärkt ist dieser Eindruck in der Öffentlichkeit durch die ungezügelten scharfen Angriffe des preußischen Ministers des Innern und anderer hoher Be­amter gegen die Reichsregierung. Die notwendige ver­trauensvolle Zusammenarbeit zwischen Neichsregierung und Landesregierung ist durch dieses Auftreten unmöglich gemacht worden. Unter diesen unerträglichen Umständen ist die vorübergehende Zusammenfassung der Machtmittel des Reichs und Preußens in der Hand des Reichskanzlers als Reichskommissar für Preußen der einzige Weg zur raschen Befriedung des größten deutschen Landes.

*

Oberbürgermeister Bracht-EssenStellvertreiender Reichskommifsar.

Der Reichskanzler v. Papen hat in seiner Eigenschaft als Reichskommissar von Preußen den Essener Ober­bürgermeister Dr. Bracht zu seinem Stellvertreter er­nannt und ihn gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des preußischen Inne n ministers an Stelle Severings beauftragt.

Ausnahmezustand!

Die Verordnung über den militärischen Ausnahmezustand.

Amtlich wird milgeteilt:

Auf Grund des Artikels 48 Absatz 2 der Rerchsver- fassung verordnet der Reichspräsident zur Wiederherstel­lung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß- Berlin und P r 0 v i n z B r a n d e n b u r g folgendes:

8 1.

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reiches werden bis auf »veltcres a u ß c r K raft gesellt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungs­äußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Tele­graphen- und Fcriisprcchgchcimnis, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen sowie Beschränk»», gen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür be- stimmten gcselllichcn Grenzen zulässig.

8 2.

Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht d,e vollziehende Gewalt auf den Reichswehr- minister über, der sie auf Militärbefchlshabcr über­tragen kann. Zur Durchführung der zur Wicdcrhcrstel-

Oberbürgermeister Bracht, der im 55. Lebensjahr steht, hat Rechtswissenschaft studiert und war zunächst Staatsanwalt in Essen und Hamm. Von 1911 bis 1918 war er als Regierungsrat im Reichsversicherungsamt tätig. Dann wurde er als Vortragender Rat in das Reichsamt des Innern berufen. Im Jahre 1919 wurde er Ministerialdirektor im preußischen Wohlfahrtsministerium und Anfang Dezember 1923 berief ihn Reichskanzler Marx zum Staatssekretär der Reichskanzlei. Bis dahin war Bracht, der als Anhänger und Freund Stegerwalds galt, politisch nicht hervorgetreten. Im Jahre 1924 über­nahm Bracht, der, wie er damals erklärte, dem Zentrum nahesteht, das Oberbürgermeisteramt der Stadt Essen.

*

Die Stellungnahme der alten preuhenregierung.

Der bisherige preußische Ministerpräsident Braun hat sein Abberufungsschreiben in seiner Wohnung ent­gegengenommen und hat dazu erklärt, daß er sofort in das Staatsministerium fahren wolle. Im Staatsministerium war aber inzwischenReichswehr eingetroffen. Im Gebäude Les preußischen Innenministeriums fand dann mittags zwischen 12 und 1 Uhr eine Sitzung der bisherigen preußischen Regierung statt, an der auch Braun teilnahm. Die Minister haben zum Vorgehen der Reichsregierung wie folgt Stellung genommen.

Die Einsetzung eines Reichskommissars für Preußen widerspricht nach Ansicht der preußischen Regierung der Reichsverfassung, 1. weil kein Anlaß zu einer solchen Maß­nahme vorliegt, 2. weil die Einsetzung keinenötige Maß­nahme zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist", 3. weil die Einsetzung vielmehr andere Zwecke verfocht.

Die preußische Staatsregierung wird daher sofort den Staatsgerichtshof anrufen und bis zu dessen Entscheid den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen.

Soweit auf Grund des Artikels 48 der Reichs­verfassung durch einen Reichskommissar in Artikel 17 der Reichsverfassung eingegriffen wird (z. B. durch Absetzung von Ministern oder Ernennung neuer Minister), wird die preußische Staatsregierung einen solchen Eingriff als ungültig und nicht vorhanden anfehen.

*

Reichswehr im preußischen Staatsministerium.

Im preußischen Staatsministerium in der Wilhelm- straße trafen am Mittwoch gegen 12,30 Uhr ein Offizier und mehrere Rcichswehrsoldatcn ein. Das Gebäude wurde geschlossen. Das Verlassen und Betreten des Gebäudes wurde verhindert. Das gcschâftsführende preußische Ka­binett tagte zu dieser Zeit im preußischen Ministerium des Innern Unter den Linden. Gegen 11,45 Uhr wurde die Rcichsmchrwache in der Reichskanzlei, in der sich bekanntlich wegen des Umbaues des Präsidcnten- gebäudes auch die Räume des Reichspräsidenten befinden, durch einen Zug Infanterie, der auch leichtes Maschinengewehr mitführt, verstärkt.

lung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen wird dem Inhaber der vollziehenden Gewalt die ge­samte Schutzpolizei des bezeichneten Gebietes un­mittelbar unterstellt.

8 3.

Wer den im Interesse der öffentlichen Sicherheit er­lassenen Anordnungen des Reichswehrministcrs oder des Militärbcfehlshabcrs zuwidcrhandelt, oder zu solcher Zu­widerhandlung ausfordcrt oder anrcizt, wird, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Geldstrafe bis ru 15 000 Mark bestraft

Kleine Zeitung für eilige Leser.

Reichskanzler von Papen hat in scincr Eigenschait als Reichskommissar sämtliche Mitglieder des preußischen Kabiuerrs ihrer Aemter enthoben. , s

Reichskanzler von Papen sprach gestern abend im Rund, sunt über die Gründe der Regierungsmaßnahmen m Protzen.

* Die Leitung der Berliner Polizei ist ihres Amtes enthoben worden. Erzesinsti, Dr. Weiß und H-ymannsberg wurden vor­übergehend in Hast genommen.

* Der Hessische Landtag ist überraschend auf Donnerstag, den 28. Juli, einberufen worden.

* Mussolini hat das gesamte italienisch« Ministerium um­gebildet.