Zul-aer Anzeiger
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Nr. 171 — 1932
Fulda, Samstag, 23. Juli
9. Jahrgang
Die neue Preußenpolitik.
Die Übergabe der preußischen Ministerien vollzogen.
Der bisherige preußische Wohlfahptsminister Dr. H i r t s i e f e r hat sich bereit erklärt, chke laufenden Geschäfte des bisher von ihm geleiteten Wohlfahrtsministe- riums abzugeben. Die Geschäfte des Ministeriums hat Staatssekretär Scheidl übernommen.
Damit ist die Übergabe sämtlicher preußischer Staats- ministcrien an die durch den Reichskommissar Beauftragten vollzogen.
Auch die Amtsübernahme im preußischen Land- wirtschaftsministerium hat siel' ordnungsmäßig vollzogen, nachdem Minister a. D. S t e i g e i und Staatssekretär Krüger auf die Ausübung des Amtes verzichtet haben. Staatssekretär M u s s e h l nahm also auch formal seine Arbeit im preußischen Landwirlschaftsminlstc- rium auf. Er behält seine Stellung im Reichsernährungsministerium bei.
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Oer neue Kurs
in der preußischen Polizei.
Gegen die „radikale Linksbewegung".
Auf Anordnung des kommissarischen preußischen Ministers des Innern hat der Polizeipräsident von Berlin einige Änderungen der Geschäftsverteilung innerhalb seiner Verwaltung beschlossen. In der politischen Abteilung ist sichergestellt, daß die Bearbeitung der sogenannten „radikalen Linksbewegung" in der Hand von Dezernenten liegt, die in ihrer politischen Überzeugung sich von dieser Bewegung klaravsetzen. In der Abteilung IV, in der u. a. kulturelle Angelegenheiten bearbeitet werden, werden in Zukunft alle kulturellen Fragen durch Dezernenten bearbeitet, die für ihre Person positiv auf dem Boden chr i st l i cb e' j W e t t cyt». sch a u u n o und Kulturauffassung stehen.
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Beginn der innerpreußischen
Verwaltungsreform.
Die Nachfolge der in den Ruhestand versetzten Beamten.
Über die Frage der N a ch f o l g e für die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Oberpräsldenten, Regierungspräsidenten und Polizeipräsidenten ist eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen worden. Fest steht nur, daß die Neubesetzungen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt finanzieller Einsparungen vorgenommen werden sollen. Die Gelegenheit wird also benutzt werden, um die schon längst geplante innenpreußische Verwaltungsreform jetzt ein gutes Stück vorwärtszubringen. Für die Übergangszeit dürften zunächst die Vizepräsidenten die Aufgaben der in den Ruhestand versetzten Präsidenten übernehmen. Es ist möglich, daß überall dort, wo der Oberpräsident ausgeschieden ist und ein Regierungspräsident am gleichen Ort sitzt, dieser auch das Oberpräsidium übernimmt bzw. umgekehrt.
Eine Anzahl der in den Ruhestand versetzten Beamten hat R e ch t s v e r w a h r u n g bei dem Reichskanzler als Reichskommissar für Preußen gegen diesen Schritt eingelegt.
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„Aus frischer Tat" festgenommen?
Zur Verhaftung des Berliner Polizeipräsidenten.
In bezug auf die Verhaftung und Klageerhebung gegen den ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Grze - f i n s k i sind rechtliche Zweifel aufgetauchi, ob Grzesinski nicht durch seine Immunität als preußischer Land- tagsabgeordneter geschützt ist. Es handelt sich dabei um zwei Fragen, die geprüft werden müssen, nämlich, ob Grzesinski „auf frischer Tat" festgenommen worden ist und, wenn diese Voraussetzung vorliegt, ob die Immunität durch seine Haftentlassung wieder vorhanden ist. Während die letzte Frage bereits dahin geklärt worden ist, daß ein aus frischer Tat Festgenommener seiner Immunität auch weiterhin verlustig bleibt, wenn er sich wieder aus freiem Fuß befindet, mutz noch ein- gehend geprüft werden, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Festnahme Grzesinskis erfolgte. Sollte Grzesinski festgenommen worden fein, weil er sich Anordnungen des Inhabers der vollziehenden Gewalt widersetzt hat, dann würde es sich um eine F e st n a h m e "." k f r i s ch e r T a 1 handeln. Anders ist die Lage, wenn die Festnahme erfolgt wäre, um weitere A m t s - ^.^"^^""llen Grzesinfkis zu verhindern. In diesem Falle mußte erst bei dem Preußischen Landtag die Auf- hèbung der Immunität beantragt werden, um gegen Grzesmskt Vorgehen zu können
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Das große Mimstertreffen in Stuttgart.
. Reichskanzler von Papen und Reichsarbeits- Amster. Schaffer haben sich in Begleitung des Ministerialrats Pukaß zu der Zusammenkunft der Ministerpräsidenten der Länder nach Stuttgart begeben. Neichsinncnminister von Gayl, der an dem Sängerfest in Frankfurt a. M. teilnimmt, wird
gleichfalls nach Stuttgart kommen. Der Reichskanzler, der Reichsinnenminister und der Reichsarbeitsminister treffen am Sonntag früh wieder in Berlin ein.
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In Sachen Preußen kontra Reich.
Vor den Verhandlungen des StaatSgerichtshofes.
Der Staatsgerichtshof wird sich am Sonnabend bei der Verhandlung der Klage der ehemaligen preußischen Minister gegen die Maßnahmen der Reichsregierung in Preußen wie folgt zusammensetzen: Reichs- gerichtspräsident Bumke, die Reichsgerichtsräte Triebel, Schmitz und Dr. Schwalbe und die Oberverwaltungsgerichtsräte Dr. von Müller-Berlin, Dr. Gümbel- München und Dr. Striegler - Dresden. Der Ministerialdirektor im Reichsinnenministerium Gottheiner wird das Reich vor dem Staatsgerichtshof vertreten.
An zuständiger Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, daß die Reichsregierung die Aktivlegiti- m a t i o n der alten preußischen Regierung in dieser Angelegenheit b e st r e i 1 e. Aus Gründen der Loyalität sei aber dem seines Amtes enthobenen Ministerialdirektor im preußischen Innenministerium B a d t die Möglichkeit gegeben, die Sache der Gegenpartei in Leipzig zu vertreten.
Bisher ist beim Staatsgerichtshof eine Klage von Bayern und Baden nicht eingegangen. Der Staatsgerichtshof kann sich also deshalb mit diesen Beschwerden noch nicht befassen. Beide Länder haben lediglich dem Staatsgerichtshof mitgeteilt, daß sie Einspruch einzulegen beabsichtigen. Dieser Einspruch wird in Form von schriftlichen Unterlagen noch erwartet. Eine Verhandlung dieser Einsprüche und Klagen wird natürlich erst erfolgen, wenn der ordentliche Weg der Vorbereitung zurückgelegt ist, also kaum vor Beendigung der Gerichtsferien.
Die Württembergische Regierung hat in einem Schreiben an den Reichspräsidenten u. a. folgendes
Gleichberechtigung vor allem!
Deutschland fordert Gleichberechtigung.
Die Schlußerklärung der Reichsregierung in Genf.
Im §>auptausschuß der Abrüstungskonferenz gab Botschafter Nadolny im Namen der Reichsregierung eine formulierte ausführliche Erklärung ab. Er führte aus:
Die deutsche Negierung ist bereit, auch weiter an den Arbeiten der Abrüstungskonferenz teilzunehmen, um mit aller Kraft dazu beizutragen, daß im Sinne des Artikels 8 der Völkerbundsatzung ein wirklich entscheidender Schritt in der Richtung auf die allgemeine Abrüstung getan wird.
Namens der deutschen Regierung muß ich aber heute aussprechen, daß ihre Mitarbeit nur möglich ist, wenn die weiteren Arbeiten der Konferenz aus der Grundlage der zweifelsfreien Anerkennung der Gleichberechtigung der Nationen erfolgen
Die deutsche Regierung muß zu ihrem tiefen Bedauern feststellen, daß die vorliegende Entschließung diesem Standpunkte keine Rechnung trägt. Sie hält es nicht für möglich, daß bei dieser Unklarheit über eine Grundfrage des ganzen Abrüstungsproblems ersprießliche Arbeit geleistet werden kann. Sie muß deshalb darauf bestehen, daß diese Zweifel dadurch beseitigt werden, daß die Gleichheit aller Staaten hinsichtlich der nationalen Sicherheit und hinsichtlich der Anwendung aller Bestimmungen der Übereinkunft ohne weiteren Verzug zu Anerkennung gelangt.
Die deutsche Regierung muß darauf Hinweisen, daß sie ihre weitere Mitarbeit nicht in Aussicht stellen kann, wenn eine befriedigende Klärung dieses für Deutschland entscheidenden Punktes bis zum Wiederbeginn der Arbeiten der Konferenz nicht erreicht werden sollte.
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Die Genfer Schlußabstimmungen über den Konferenzbericht des tschechoslowakischen Außenministers Benesch sind nicht so glatt verlaufen, wie es die französischen, englischen und amerikanischen Regisseure vor- hereitet und verabredet hatten. Abgesehen davon, daß die s o w j c t r u s s i s ch c Delegation sehr weitgehende Abrüstungsanträge einbrachte, die übrigens nichts anderes waren als die Wiederholung der Forderungen des — amerikanischen Präsidenten Hoover, bedeutete die Rede des italienischen Dclegationsführers Balbo — er ist Minister für die Luftfahrt — eine scharfe Stellungnahme gegen die bisherigen „Ergebnisse" der Abrüstungskonferenz und gegen die bereits vorbereiteten „Beschlüsse", die der italienische Minister als praktisch total ungen ü g e n d bezeichnete. Infolgedessen kündigte Balbo an, die italienische Delegation werde sich bei den Abstimmungen über den Benesch-Bericht der Stimme enthalten; damit ist sie auf die Seite der zu gleichem Entschluß gekommenen deutsch e n Delegation getreten.
Deutscherseits war aber auch kein Zweifel darüber gelassen worden, daß die grundsätzliche Forderung der mili
ausgeführt: Da der Streit darüber, ob die Notverordnung in dem Artikel 48 der Reichsverfassung eine ausreichende Grundlage Hat, von dem Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches entschieden wird, so kann die Württembergische Staatsregierung davon absehen, die von anderen Ländern bereits geltend gemachten und von ihr geteilten verfassungsrechtlichen Bedenken zu wiederholen. Sie kann sich darauf beschränken, ihre politische Besorgnis auszusprechen. Die Maßregeln schaffen einen Vorgang, der auch die übrigen Länder der Gefahr ähnlicher Eingriffe in ihre verfassungsmäßigen Rechte aussetzt..
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Ein Schreiben des Hessischen Staatspräsidenten an den Reichskanzler.
Darmstadt, 22. Juli. Die hessische Regierung ließ durch ihre Vertretung in Berlin dem Reichskanzler von Papen folgendes Schreiben überreichen:
„Von der durch den Herrn Reichskanzler dem hessischen Vertreter beim Reich am 20. Juli gegebenen Darlegung über die Maßnahmen der Reichsregierung gegenüber der Regierung des Landes Preußen hat das hessische Eesamtministerium Kenntnis genommen. Der Hess. Staatspräsident hatte bereits in der Besprechung der Ministerpräsidenten der deutsck^n Länder mit der Reichsregierung am 11. Juli die stärksten Bedenken gegen derartige Eingriffe des Reichs in die Länderkom, petenzen ausgesprochen. Das hessische Gesamtministerium hielt sich für verpflichtet, heute nachdrücklichst abermals der großen Sorge Ausdruck zu geben, daß in der durch die jüngsten Notverordnungen des Reichs geschaffenen politischen Lage die in der Reichsverfassung gewährleisteten Lebcnsrechte der Länder gefährdet werden könnten. Zugleich bekundet die hessische Regierung ihr Einvernehmen mit der übereinstimmenden Haltung der andern süddeutschen Länderregierungen in dieser Frage."
Dieses Schreiben ist gleichzeitig dem Herrn Reichspräsidenten übermittelt worden. Staatspräsident Adelung hat gleichzeitig Veit Reichspräsidenten gebeten, ihn zu einem persönlichen Vortrag zu empfangen.
tärischen Gleichberechtigung vor dem Auseinandergehen der Abrüstungskonferenz zur Sprache gebracht werden müsse, und davon die noch weitere Stellunahme der deutschen Regierung zur späteren Fortsetzung der Abrüstungsfrage abhängig sein würde. Zum mindesten werde man durch Stimmenthaltung der deutschen Delegation gegenüber dem Benesch-Bericht Protest gegen die ungenügenden Ergebnisse der Konferenz erheben. Das ist denn auch bei den Abstimmungen über die Einzelheiten des Benesch-Berichts im „Allgemeinen Ausschuß" der Konferenz geschehen, was sich auch gegen die vorgeschlagene Vertagungsentschließung richtete. Das Ergebnis im Ausschuß war eine auffallend große Zahl von Stimmenthaltungen, so daß die Beschlüsse einen noch geringeren Wert haben, als sie ihn inhaltlich schon besitzen. Deutschland, Italien und Sowjetrutzland sind sich in der Verurteilung der Konferenz- ergebnisse einig, und der englisch-französisch-amerika- nischen Gegenseite ist es sehr peinlich, daß sich Italien mit betonter Schärfe dem Protest gegen die Genfer Ergebnis-, losiakeit anaeschlossen bat
Die Verordnung über die Sparkassen.
Die Verordnung über die Sparkassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute ist nunmehr veröffentlicht worden.
Bezüglich der Sparkassen ist hervorzuheben, daß d i e Gemeinde oder der Gemeindeverband als Gewährverband für die bisherigen und künftigen Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet. Mindestens 10 Prozent der Spareinlagen und mindestens 20 Prozent der sonstigen Einlagen müssen von den Sparkassen als Liquiditätsreserve angelegt werden, und zwar 65 Prozent bei der zuständigen Girozentrale und 35 Prozent wahlweise bei der Seehandlung oder bei der zuständigen Girozentrale.
Die Sparkassen unterliegen der Staatsaufsicht, die von den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden ausgeübt wird. Die Staatsaufsicht über die Girozentralen sowie über die Sparkassen und Girovcrbände wird von dem Obcrpräsidentcn ausgcübt, der befugt ist, bei veränderten Umständen für die Girozentrale einen st ä n d i - gen S t a a t s k o m m i s s a r zu bestellen. Die Verordnung ist mit dem 20. Juli in Kraft getreten.
Kleine Zeitung für eilige Leser.
* Die Ueborgabc sämtlicher preußischer Staatsministerie» an die durch den Reichskommissar Beauftragten vollzogen.
* Reichsminister a. D. v. Schlieben ist in Halle gestorben.
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deutsche Botschafter Rodolny in Senf W deutsche Schlußerklärung. die Gleichberechtigung fordert, ab.