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Zul-aer Anzeiger

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Nr. 171 1932

Fulda, Samstag, 23. Juli

9. Jahrgang

Die neue Preußenpolitik.

Die Übergabe der preußischen Ministerien vollzogen.

Der bisherige preußische Wohlfahptsminister Dr. H i r t s i e f e r hat sich bereit erklärt, chke laufenden Ge­schäfte des bisher von ihm geleiteten Wohlfahrtsministe- riums abzugeben. Die Geschäfte des Ministeriums hat Staatssekretär Scheidl übernommen.

Damit ist die Übergabe sämtlicher preußischer Staats- ministcrien an die durch den Reichskommissar Beauftragten vollzogen.

Auch die Amtsübernahme im preußischen Land- wirtschaftsministerium hat siel' ordnungsmäßig vollzogen, nachdem Minister a. D. S t e i g e i und Staats­sekretär Krüger auf die Ausübung des Amtes ver­zichtet haben. Staatssekretär M u s s e h l nahm also auch formal seine Arbeit im preußischen Landwirlschaftsminlstc- rium auf. Er behält seine Stellung im Reichsernährungs­ministerium bei.

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Oer neue Kurs

in der preußischen Polizei.

Gegen dieradikale Linksbewegung".

Auf Anordnung des kommissarischen preußischen Ministers des Innern hat der Polizeipräsident von Berlin einige Änderungen der Geschäftsverteilung innerhalb seiner Verwaltung beschlossen. In der politischen Abteilung ist sichergestellt, daß die Bearbeitung der soge­nanntenradikalen Linksbewegung" in der Hand von Dezernenten liegt, die in ihrer politischen Über­zeugung sich von dieser Bewegung klaravsetzen. In der Abteilung IV, in der u. a. kulturelle Angelegen­heiten bearbeitet werden, werden in Zukunft alle kultu­rellen Fragen durch Dezernenten bearbeitet, die für ihre Person positiv auf dem Boden chr i st l i cb e' j W e t t cyt». sch a u u n o und Kulturauffassung stehen.

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Beginn der innerpreußischen

Verwaltungsreform.

Die Nachfolge der in den Ruhestand versetzten Beamten.

Über die Frage der N a ch f o l g e für die in den einst­weiligen Ruhestand versetzten Oberpräsldenten, Regierungspräsidenten und Polizeiprä­sidenten ist eine endgültige Entscheidung noch nicht getroffen worden. Fest steht nur, daß die Neubesetzungen in erster Linie unter dem Gesichtspunkt finanzieller Einsparungen vorgenommen werden sollen. Die Gelegenheit wird also benutzt werden, um die schon längst geplante innenpreußische Verwaltungsreform jetzt ein gutes Stück vorwärtszubringen. Für die Übergangs­zeit dürften zunächst die Vizepräsidenten die Aufgaben der in den Ruhestand versetzten Präsidenten übernehmen. Es ist möglich, daß überall dort, wo der Oberpräsident aus­geschieden ist und ein Regierungspräsident am gleichen Ort sitzt, dieser auch das Oberpräsidium übernimmt bzw. um­gekehrt.

Eine Anzahl der in den Ruhestand versetzten Beamten hat R e ch t s v e r w a h r u n g bei dem Reichskanzler als Reichskommissar für Preußen gegen diesen Schritt ein­gelegt.

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Aus frischer Tat" festgenommen?

Zur Verhaftung des Berliner Polizeipräsidenten.

In bezug auf die Verhaftung und Klageerhebung gegen den ehemaligen Berliner Polizeipräsidenten Grze - f i n s k i sind rechtliche Zweifel aufgetauchi, ob Grzesinski nicht durch seine Immunität als preußischer Land- tagsabgeordneter geschützt ist. Es handelt sich dabei um zwei Fragen, die geprüft werden müssen, nämlich, ob Grzesinskiauf frischer Tat" festgenommen worden ist und, wenn diese Voraussetzung vorliegt, ob die Immu­nität durch seine Haftentlassung wieder vorhanden ist. Während die letzte Frage bereits dahin geklärt worden ist, daß ein aus frischer Tat Festgenommener seiner Immunität auch weiterhin verlustig bleibt, wenn er sich wieder aus freiem Fuß befindet, mutz noch ein- gehend geprüft werden, unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten die Festnahme Grzesinskis erfolgte. Sollte Grzesinski festgenommen worden fein, weil er sich Anordnungen des Inhabers der vollziehenden Gewalt widersetzt hat, dann würde es sich um eine F e st n a h m e "." k f r i s ch e r T a 1 handeln. Anders ist die Lage, wenn die Festnahme erfolgt wäre, um weitere A m t s - ^.^"^^""llen Grzesinfkis zu verhindern. In diesem Falle mußte erst bei dem Preußischen Landtag die Auf- hèbung der Immunität beantragt werden, um gegen Grzesmskt Vorgehen zu können

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Das große Mimstertreffen in Stuttgart.

. Reichskanzler von Papen und Reichsarbeits- Amster. Schaffer haben sich in Begleitung des Ministerialrats Pukaß zu der Zusammenkunft der Ministerpräsidenten der Länder nach Stutt­gart begeben. Neichsinncnminister von Gayl, der an dem Sängerfest in Frankfurt a. M. teilnimmt, wird

gleichfalls nach Stuttgart kommen. Der Reichskanzler, der Reichsinnenminister und der Reichsarbeitsminister treffen am Sonntag früh wieder in Berlin ein.

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In Sachen Preußen kontra Reich.

Vor den Verhandlungen des StaatSgerichtshofes.

Der Staatsgerichtshof wird sich am Sonn­abend bei der Verhandlung der Klage der ehemaligen preußischen Minister gegen die Maßnahmen der Reichs­regierung in Preußen wie folgt zusammensetzen: Reichs- gerichtspräsident Bumke, die Reichsgerichts­räte Triebel, Schmitz und Dr. Schwalbe und die Oberver­waltungsgerichtsräte Dr. von Müller-Berlin, Dr. Gümbel- München und Dr. Striegler - Dresden. Der Ministerial­direktor im Reichsinnenministerium Gottheiner wird das Reich vor dem Staatsgerichtshof vertreten.

An zuständiger Stelle wird nochmals darauf hin­gewiesen, daß die Reichsregierung die Aktivlegiti- m a t i o n der alten preußischen Regierung in dieser An­gelegenheit b e st r e i 1 e. Aus Gründen der Loyalität sei aber dem seines Amtes enthobenen Ministerialdirektor im preußischen Innenministerium B a d t die Möglichkeit gegeben, die Sache der Gegenpartei in Leipzig zu ver­treten.

Bisher ist beim Staatsgerichtshof eine Klage von Bayern und Baden nicht eingegangen. Der Staatsgerichtshof kann sich also deshalb mit diesen Be­schwerden noch nicht befassen. Beide Länder haben ledig­lich dem Staatsgerichtshof mitgeteilt, daß sie Einspruch einzulegen beabsichtigen. Dieser Einspruch wird in Form von schriftlichen Unterlagen noch erwartet. Eine Ver­handlung dieser Einsprüche und Klagen wird natürlich erst erfolgen, wenn der ordentliche Weg der Vorbereitung zurückgelegt ist, also kaum vor Beendigung der Gerichts­ferien.

Die Württembergische Regierung hat in einem Schreiben an den Reichspräsidenten u. a. folgendes

Gleichberechtigung vor allem!

Deutschland fordert Gleichberechtigung.

Die Schlußerklärung der Reichsregierung in Genf.

Im §>auptausschuß der Abrüstungskonferenz gab Botschafter Nadolny im Namen der Reichsregierung eine formulierte ausführliche Erklärung ab. Er führte aus:

Die deutsche Negierung ist bereit, auch weiter an den Arbeiten der Abrüstungskonferenz teilzunehmen, um mit aller Kraft dazu beizutragen, daß im Sinne des Artikels 8 der Völkerbundsatzung ein wirklich entscheiden­der Schritt in der Richtung auf die allgemeine Abrüstung getan wird.

Namens der deutschen Regierung muß ich aber heute aussprechen, daß ihre Mitarbeit nur möglich ist, wenn die weiteren Arbeiten der Konferenz aus der Grundlage der zweifelsfreien Anerkennung der Gleichberechtigung der Nationen erfolgen

Die deutsche Regierung muß zu ihrem tiefen Bedauern feststellen, daß die vorliegende Entschließung diesem Stand­punkte keine Rechnung trägt. Sie hält es nicht für möglich, daß bei dieser Unklarheit über eine Grundfrage des ganzen Abrüstungsproblems ersprießliche Arbeit geleistet werden kann. Sie muß deshalb darauf bestehen, daß diese Zweifel dadurch beseitigt werden, daß die Gleichheit aller Staaten hinsichtlich der nationalen Sicherheit und hin­sichtlich der Anwendung aller Bestimmungen der Überein­kunft ohne weiteren Verzug zu Anerkennung ge­langt.

Die deutsche Regierung muß darauf Hinweisen, daß sie ihre weitere Mitarbeit nicht in Aussicht stellen kann, wenn eine befriedigende Klärung dieses für Deutschland ent­scheidenden Punktes bis zum Wiederbeginn der Arbeiten der Konferenz nicht erreicht werden sollte.

*

Die Genfer Schlußabstimmungen über den Konferenzbericht des tschechoslowakischen Außenministers Benesch sind nicht so glatt verlaufen, wie es die franzö­sischen, englischen und amerikanischen Regisseure vor- hereitet und verabredet hatten. Abgesehen davon, daß die s o w j c t r u s s i s ch c Delegation sehr weitgehende Ab­rüstungsanträge einbrachte, die übrigens nichts anderes waren als die Wiederholung der Forderungen des amerikanischen Präsidenten Hoover, bedeutete die Rede des italienischen Dclegationsführers Bal­bo er ist Minister für die Luftfahrt eine scharfe Stellungnahme gegen die bisherigenErgebnisse" der Abrüstungskonferenz und gegen die bereits vorbereiteten Beschlüsse", die der italienische Minister als praktisch total ungen ü g e n d bezeichnete. Infolgedessen kündigte Balbo an, die italienische Delegation werde sich bei den Abstimmungen über den Benesch-Bericht der Stimme ent­halten; damit ist sie auf die Seite der zu gleichem Ent­schluß gekommenen deutsch e n Delegation getreten.

Deutscherseits war aber auch kein Zweifel darüber ge­lassen worden, daß die grundsätzliche Forderung der mili­

ausgeführt: Da der Streit darüber, ob die Notverordnung in dem Artikel 48 der Reichsverfassung eine ausreichende Grundlage Hat, von dem Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches entschieden wird, so kann die Württembergische Staatsregierung davon absehen, die von anderen Ländern bereits geltend gemachten und von ihr geteilten ver­fassungsrechtlichen Bedenken zu wiederholen. Sie kann sich darauf beschränken, ihre politische Besorgnis auszu­sprechen. Die Maßregeln schaffen einen Vorgang, der auch die übrigen Länder der Gefahr ähnlicher Eingriffe in ihre verfassungsmäßigen Rechte aussetzt..

*

Ein Schreiben des Hessischen Staats­präsidenten an den Reichskanzler.

Darmstadt, 22. Juli. Die hessische Regierung ließ durch ihre Vertretung in Berlin dem Reichskanzler von Papen folgendes Schreiben überreichen:

Von der durch den Herrn Reichskanzler dem hessi­schen Vertreter beim Reich am 20. Juli gegebenen Dar­legung über die Maßnahmen der Reichsregierung gegenüber der Regierung des Landes Preußen hat das hessische Eesamtministerium Kenntnis genommen. Der Hess. Staatspräsident hatte bereits in der Besprechung der Ministerpräsidenten der deutsck^n Länder mit der Reichsregierung am 11. Juli die stärksten Bedenken gegen derartige Eingriffe des Reichs in die Länderkom, petenzen ausgesprochen. Das hessische Gesamtministe­rium hielt sich für verpflichtet, heute nachdrücklichst aber­mals der großen Sorge Ausdruck zu geben, daß in der durch die jüngsten Notverordnungen des Reichs ge­schaffenen politischen Lage die in der Reichsverfassung gewährleisteten Lebcnsrechte der Länder gefährdet werden könnten. Zugleich bekundet die hessische Re­gierung ihr Einvernehmen mit der übereinstimmenden Haltung der andern süddeutschen Länderregierungen in dieser Frage."

Dieses Schreiben ist gleichzeitig dem Herrn Reichspräsi­denten übermittelt worden. Staatspräsident Adelung hat gleichzeitig Veit Reichspräsidenten gebeten, ihn zu einem persönlichen Vortrag zu empfangen.

tärischen Gleichberechtigung vor dem Auseinander­gehen der Abrüstungskonferenz zur Sprache gebracht werden müsse, und davon die noch weitere Stellunahme der deutschen Regierung zur späteren Fortsetzung der Abrüstungsfrage abhängig sein würde. Zum mindesten werde man durch Stimmenthaltung der deutschen Delegation gegenüber dem Benesch-Bericht Protest gegen die ungenügenden Ergebnisse der Konferenz erheben. Das ist denn auch bei den Abstimmungen über die Einzelheiten des Benesch-Berichts imAllgemeinen Aus­schuß" der Konferenz geschehen, was sich auch gegen die vorgeschlagene Vertagungsentschließung richtete. Das Ergebnis im Ausschuß war eine auffallend große Zahl von Stimmenthaltungen, so daß die Beschlüsse einen noch ge­ringeren Wert haben, als sie ihn inhaltlich schon besitzen. Deutschland, Italien und Sowjetrutzland sind sich in der Verurteilung der Konferenz- ergebnisse einig, und der englisch-französisch-amerika- nischen Gegenseite ist es sehr peinlich, daß sich Italien mit betonter Schärfe dem Protest gegen die Genfer Ergebnis-, losiakeit anaeschlossen bat

Die Verordnung über die Sparkassen.

Die Verordnung über die Sparkassen sowie die kom­munalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute ist nunmehr veröffentlicht worden.

Bezüglich der Sparkassen ist hervorzuheben, daß d i e Gemeinde oder der Gemeindeverband als Gewährver­band für die bisherigen und künftigen Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet. Mindestens 10 Prozent der Spar­einlagen und mindestens 20 Prozent der sonstigen Ein­lagen müssen von den Sparkassen als Liquidi­tätsreserve angelegt werden, und zwar 65 Prozent bei der zuständigen Girozentrale und 35 Prozent wahl­weise bei der Seehandlung oder bei der zuständigen Giro­zentrale.

Die Sparkassen unterliegen der Staatsaufsicht, die von den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden aus­geübt wird. Die Staatsaufsicht über die Girozen­tralen sowie über die Sparkassen und Girovcrbände wird von dem Obcrpräsidentcn ausgcübt, der befugt ist, bei ver­änderten Umständen für die Girozentrale einen st ä n d i - gen S t a a t s k o m m i s s a r zu bestellen. Die Verord­nung ist mit dem 20. Juli in Kraft getreten.

Kleine Zeitung für eilige Leser.

* Die Ueborgabc sämtlicher preußischer Staatsministerie» an die durch den Reichskommissar Beauftragten vollzogen.

* Reichsminister a. D. v. Schlieben ist in Halle gestorben.

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Unfang gnt ^ Mriistungskonstt-nz g^

deutsche Botschafter Rodolny in Senf W deutsche Schlußerklä­rung. die Gleichberechtigung fordert, ab.