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Nr. 217 — 1932__________________________________Fulda, Donnerstag, 15. September________________________________ 9. Jahrgang
Solet Miitthi in der ReiWWM.
Celdtransport in Charlottenburg am Hellen Tage überfallen. —
4 Beamte niedergeschossen. — Die Räuber unerkannt entkommen.
Berlin, 15. Sept. (Funkmeldung.) Vor dem Rathaus Charlottenburg wurde heute in der neunten Bormittagsstunde ein toller Raubüberfall verübt, bei dem den Banditen etwa 40 v v v Mark in die Hände fielen. Alltäglich werden die Einnahmen der Straßen- Lahnen und Autobusse, die in einem großen Bahnhof in der Helmholtz-Straße untergebracht sind, in der neunten Vormittagsstunde nach der Ciro-Kasse, die sich im Charlottenburger Rathaus befindet, abgeliefert. Auch heute war ein Autobus mit mehreren Kassetten, die hauptsächlich Silber- und Kleingeld enthielten, mit dem Abtransport des Geldes beauftragt. Während mehrere Beamte damit beschäftigt waren, das Geld auszuladen, fuhr plötzlich ein elegantes Auto vor dem Rathaus Por, dem vier junge Burschen entsprangen. Noch ehe sich die Beamten zur Wehr setzen konnten, zogen alle vier Revolver aus den Taschen und eröffneten ein
Für Ertüchtigung der Jugend.
Reichskuratorium
für Zugendertüchiigung.
Ein Erlaß des Reichspräsidenten.
.Der Reichspräsident hat durch einen Erlaß ein Reichs- kuratorium für Jugendertüchtigung berufen. Vorsitzender ist der Reichsminister des Innern und geschSstssührcnder Präsident General der Infanterie a. D. Edwin von S t ü l p n a g e l, früher der Kommandeur des Wehr- kr c i s e s IV.
Der Erlaß des Reichspräsidenten, der an den Reichsminister des Innern gerichtet ist, hat folgenden Wortlaut:
„Die deutsche Jugend ist die Zukunft unseres Volkes. Seit Jahren habe ich daher mit besonderer Anteilnahme alle Bestrebungen verfolgt, die ihrer körperlichen Ertüchtigung galten. Die Stählung des Körpers, die Erziehung der Jugend zu Zucht, Ordnungsliebe und Kameradschaft und zur Opserbercitschast für die Gesamtheit sind Aufgaben, deren sich anzunehmcn der Staat die Pflicht hat.
Ihre Lösung wird in der Zusammenarbeit mit allen Vereinigungen verschiedenster Art erfolgen können, die schon bisher sich diesem Werke an der deutschen Jugend gewidmet haben und denen ich für diese Arbeit danke.
Um für die Zukunft alle Kräfte, denen die körperliche Ertüchtigung der deutschen Jugend am Herzen liegt, zu gemeinsamer und einheitlicher A r b c«t zusammenzufassen, berufe ich hiermit ein R c i ch s k u r a - torium für Jugendertüchtigung.
Ich bestelle den Reichsminister des Innern zu seinem Vorsitzenden und den General der Infanterie a. D. Edwin von Stülpiiagel zum geschäftsführen- d e n P r ä s i d e n t e n. Ich beauftrage den Reichsminister des Innern, geeignete Persönlichkeiten, die auf diesem Gebiete besondere Erfahrungen besitzen, als M i t g l i e - d c r des Kuratoriums zu berufe«, mir die Satzungen zur Genehmigung vorzulegen und alle Maßnahmen zur Durchführung dieses Erlasses im Benehmen mit den sonst beteiligten Reichsministericn zu treffen."
Schon unter Brüning sind Pläne erwogen worden, die Vereinigungen, die sich der körperlichen Ausbildung der Jugend widmen, zu gemeinsamer Arbeit zusammenzufassen. Aber es blieb bei den Erwägungen. Nun sind die Pläne so weit durchgcarbeitet worden, daß sie verwirklicht werden können. Über die
Aufgaben des Neèchskuratoriums
im einzelnen und über sein Verhältnis zu den bestehe n- d en Verbänden wird von unterrichteter Seite betont: Das Reichskuratorium soll nicht in die Freiheit der bestehenden Verbände eingreifen oder zu den Stellen, die die Förderung von Turnen und Sport sich bisher zur Aufgabe gemacht haben, in Gegensatz treten. Im Rerchs- kuratorium sollen vielmehr Vertreter der Verbände zu- fammeugefaht werden, die auf beruflicher, politischer oder konfessioneller Grundlage der körperlichen Ausbildung der Jugend ihre besondere Aufmerksamkeit zugewandt haben oder in Zukunft zuwenden werden. Diesen Verbänden soll ihre Arbeit vor allem dadurch erleichtert werden, daß geeignetcLchrkräftc herangcbildct werden, die in der Lage sind, eine auch wirklich wertvolle Ausbildung zu vermitteln. Allgemeine Leibesübungen, Sport und Turnen sollen in den dafür bestehenden Vereinen selbstverständlich weiterbetrieben werden. Durch das Reichskuratorium soll hauptsächlich die Sportart gefördert werden, für die sich der Ausdruck „Gelündesport" eingebürgert hat, das heißt diejenige sportliche Betätigung, die den jungen Mann aus den Turnhallen und von den Sportplätzen hinnusführt in das freie Gelände, wo er in Wände» r u n g e n, Ordnungsübungen und Geländeübungen seinen Körper stählen soll, wo er zur Willensstärke, Ausdauer, Selbstbeherrschung,Lameradschaft und Opferbereit-
Schnellfeuer auf die Beamten, von denen vier getroffen zu Boden sanken. Dann ergriffen sie drei Kassetten, worauf sie in ihr Auto sprangen und davonrasten. Die B.V.C. nimmt an, daß etwa 40 000 Mark den Räubern in die Hände gefallen sind. Die Tat mutz von Leuten ausgeführt worden sein, die über die Ablieferung der Gelder genau Bescheid wutzten. Obwohl zur Zeit des Ueberfalls bereits starker Verkehr vor dem Rathaus herrschte, waren die Zeugen des Ueberfalls so überrascht, datz die Täter unerkannt entkommen konnten.
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Die Opfer des lleberfalles sind: der Betriebs- Vahnhofvorsteher Meyer, der in das Krankenhaus Westend transportiert wurde; sein Zustand ist besorgniserregend. Leichtere Verletzungen erlitten der Chauffeur des Autobusses, ein Kassengehilfe und ein Bewachungsbeamter.
schast erzogen und seine Liebe zum gemeinsamen Vaterland und zum Boden der Heimat gestärkt werden soll.
Das Reichskuratorium wird seine Absichten im engen Einvernehmen mit den Landesregierungen durchführen. Vertreter der Landesregierungen werden vom Reichsminister des Innern als Mitglieder des Kurato- riuins berufen werden. Dem Kuratorium untersteht auck» die Verwendung der 1,5 Millionen Mark, die im Reichs- Haushalt für die Ertüchtigung der Jugend eingesetzt sind.
20 Lager für die Iugenderiüchiigung.
Die Vorbereitungen für die neuzuschaffende Organisation zur Jugendertüchtigung sind, wie von unterrichteter Seite verlautet, bereits dadurch getroffen, daß die L e h r e r zum größten Teil ausgebildet sind. Die Geländesportschulen, die bereits bestehen, werden vom Reich zur Ausbildung übernommen. Es werden etwa 20 Lager in Deutschland gebildet, in die je 100 bis 200 Mann je drei Wochen ausgenommen werden, und z,war ohne Parteiuniform. Es werden Drillich-
General o. D. Edwin v. Stülpnagel, der frühere Kommandeur des Wehrkreiskommandos IV, ist zum Geschäfts führenden Präsidenten des jetzt gegründeten Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung ernannt worden.
anzüge getragen. Die Verpflegung in den Lagern ist unentgeltlich. H i n - u n d R ü ck r e i s c zu den Lagern sind gleichsalls frei. Sonstige finanzielle Zuschüsse werden nicht gewährt. Die Art der Ausbildung erfolgt im wirklichen Geländespiel mit bewußter Abkehr von amerikanischen Sportformen. Als Lager kommen zum Teil frühere Truppenübungsplätze in Betracht.
Kommunistische Gcheimdrmkerci ausgchoben.
Berlin. Nach einer Mitteilung des Berliner Polizeipräsidenten ist eS der Politischen Polizei gelungen, eine kommunistische Geheimdruckerei, in der ein Ersatzblatt für die Rote Fahne hcrgestellt wird, auszuheben. Dabei wurden mehr als 50 000 bereits scrtigacstelltc Exemplare der Roten Sturnuahne beschlagnahmt. Sieben Personen wurden noch bet der Druck- arbeit von den Beamten überrascht, festgenontmen und der Abteilung I eingelicsert. Die Rote Sturmfahne stellt seit Jahren das hauvtsächlichste illegale Organ bet' Kommunistischen Partei dar.
Oie Antwort.
Im Lärm und Trubel der Reichstagsauflösung Hai die Öffentlichkeit viel zu wenig Zeit und Aufmerksamkeit gehabt für die vorher mit besonderer Spannung erwartete französische Antwortnote. Auf sie ist auch der Reichskanzler in seiner Rede mit nur ein paar Worten eingegangen, wie überhaupt auf die deutsche Außenpolitik. Aber schon jene wenigen Sätze enden mit der Kritik, daß die Note „nicht geeignet sei, das Problem der deutschen Sicherheit und Gleichberechtigung zu fördern". Natürlich sagte der Kanzler auch nichts darüber, zu welchen weiteren Entschlüssen die deutsche Regierung kommen werde.
Um cs kurz zu wiederholen: Deutschland verlangt gewisse „Modifikationen" seines bisherigen Rüstungsstandes erstens aus Gründen der „nationalen Sicherheit", zweitens in der Sicherheitsfrage die endliche Verwirklichung einer „grundsätzlichen Gleichberechtigung" mit allen Mitgliedern des Völkerbundes. Wenn man will auch noch: drittens die Anpassung des Maßes jener „nationalen Sicherheit" an den Rüstungs- bzw. Abrüstungsstand der anderen Völker. Also im Praktischen: Ausbalancierung des Rüstungsstandes unter dem Gesichtspunkt der „nationalen Sicherheit".
Man hat uns in Versailles die „nationale Sicherheit" genommen, um uns bei jedem Konfliktsfall sofort mit ein paar Streichen niederwerfen zu können. Das gelang. Siehe: Memelland und Oberschlesien. Nach Artikel 8 des Völkerbundstatuts hat Deutschland das Recht auf nationale Sicherheit; nach Teil 5 des Versailler Diktats ist sie uns genommen. Ersteres Recht will man uns nicht gewähren, an der zweiten Bestimmung hält besonders Frankreich eisern fest und hat es in seiner Note abgelchnt, über eine Abänderung zwecks Anbahnung jener Gleichberechtigung auch nur in Verhandlungen einzutrcten. Es lehnt auch ab, für eine solche Abänderung des Versailler Vertrages etwa die Abrüstungskonferenz als Forum an- zuerkennen, da auf dieser Konferenz auch solche Staaten sitzen, die mit dem Versailler Vertrag nichts zu tun haben (z. B. Amerika und die Neutralen). Trotzdem — so sei hier eingeschaltet — hat Herriot auf Grund des Lausanner Vertrauensabkommens die deutsche Note auch solchen Mächten vorgelegt, die gleichfalls mit Versailles nichts zu tun habenl Und wie soll sich nun die Abrüstungskonferenz entscheiden über die deutsche Forderung, seine „nationale Sicherheit" grundsätzlich gleichberechtigt mit den anderen bestimmen zu dürfen?
Frankreich verweist die deutsche Regierung an den Völkerbund. Dem ist durch den Versailler Friedens- Vertrag das Recht übertragen, die Versailler Entwaff- nungsbestimmungen des Teils V „anderweit zu regeln", und Deutschland hätte dann die Pflicht, „die vom Völkerbund in dieser Richtung getroffene Entscheidung genau zu befolgen". Was bedeutet diese Verweisung? Nichts anderes als daß der Völkerbund sich bei seiner Entscheidung an dies ihm durch und in Versailles übertragene, inhaltlich engbegrenzte Recht hält. Er darf also nicht autonom entscheiden, nicht über die Frage der grundsätzlichen Gleichberechtigung Deutschlands an sich auf Grund des Artikels 8 des Völkerbundstatuts. Die Diskrimination" des Versailler Vertrages würde also dann zwar etwas „anderweit geregelt" werden, aber grundsätzlich bleiben, enthielte außerdem von uns indirekt also eine neue Zustimmung zum Entwaffnungsrecht gegenüber Deutschland. Das i st unmöglich, ist „gegen Deutschlands Ehre".
Wie ein schlechter Witz mutet es an, wenn Herriot die von ims geplanten und vorgeschlagenen Rüstungs- Modifikationen auch jetzt wieder als Beginn einer Aufrüstung, ja sogar als eines neuen allgemeinen „Wettrüstens" bezeichnet. Das ist ja an und für sich schon da und Deutschland käme viel zu spät hinzu! Aber Herriot will nun die bekannte Stellungnahme Deutschlands, wir würden uns ohne das ausdrückliche Zugeständnis der grundsätzlichen Gleichberechtigung nicht mehr an der Abrüstungskonferenz beteiligen, auch noch durch die Erklärung beiseiteschieben, diese Konferenz habe gar nicht das Recht, dem deutschen Rüstungsstand grundsätzlich oder sonstwie einen größeren Bewegungsraum zu gewähren. Obwohl der Artikel 8 des Völkerbundstatuts von ber gleichberechtigten „nationalen Sicherheit" aller seiner Mitgliedsstaaten spricht! Was angesichts dieser ganz unzweideutigen Haltung und Erklärung Frankreichs ein deutscher Vertreter überhaupt noch bei der Abrüstungskonferenz zu suchen hat, wissen nicht einmal die Götter! Ter Reichskanzler lehnt jedenfalls die weitere Teilnahme Deutschlands in Genf ab, „bis zu einer Klärung dieser Frage in unserm Sinne". Von. Herriot ist sie doch wohl mehr als geklärt worden, nämlich gegen uns!
Bliebe die weitere Verhandlung im — Völkerbund selbst! Den Ramen dieser Institution aussprechen, heißt auch schon mit der Kritik an ihr beginnen. Aber cs wäre nicht ganz uninteressant, festzustcllen, ob er sich ohne weiteres "fein autonomes Satzungsrecht durch irgendwelche Auslegungen des „Friedcnsvcrtrages" von Versailles beschränken läßt.
Kleine Zeitung für eilige Leser -
* Durch einen Erlaß Hindenburgs ist ein Reich-Kuratorium für Jugendertüchtigung gebildet worden.
* Hindenburg hat auf den Brief ®ÄÄ?JS daß er auS der Abstimmung im Reichst, g t
* In englischen RegicrungSkreisen ist ^JÄ^ mittler zwischen Deutschland und ö^bC der
deutschen GlcickberyhtigmWst'rdrrung zu spielen.