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Kil-aer Anzeiger

1.70 NM. Bei Lieferungsbehinderungen durch Tageblatt für RHSn und Vogelsberg

Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Zulèa- un- Haunetal »Zul-aer Kreisblatt Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Re-aktion un- Geschäftsstelle: Königstraste 42 Zernsprech-Rnschlust Nr. MH Drutf. Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachörock der nVt versehenen ftrtifet nur mit (yuellenangadr .ZulSarrfinstigrr' gestattet.

Nr. 218 1932 Fulda, Freitag, 16. September

Anzeigenpreis: Für Behörden, Genossen, schäften, Banken usw. kostet die Klein; eile 0.30 Mark., für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für alle anderen 0.15 Mk. Die Reklame« zelle kostet 0.90 Mk. / Bei Rechnungsstellung hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfolaen.

9. Jahrgang

Die Neueinstellungen.

Wann wird die Einsteünngs-rämie bezahlt?

Der Reichsarbeitsminister hat zur Durchführung der Verordnung über die Vermehrung der Arbeitsgelegenheit in einer neuen Verordnung bis ins einzelne gehende Vor­schriften gegeben, die am 15. September in Kraft getreten sind. Es heißt darin:

AlsBetriebsabteilungen" gelten nur selbständige Betriebsteile im Sinne der Verordnung über Betriebsstillegungen und Arbeitsstreckung von 1923.

Bei Bemessung der Vermehrung der Arbeiter oder Angestellten sind auch solche Arbeitnehmer mitzuzählen, die aus Grund eines planmäßigen Austausches (Krümver- system) zeitweise die Arbeit aussetzen.

Nicht mitzuzählen sind:

der Ehegatte des Arbeitgebers sowie Personen, die mit dem Arbeitgeber im ersten oder zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind, Hausgewerbetreibende einschließ­lich der Heimarbeiter, Arbeitnehmer, deren Beschäftigung unständig im Sinne der Reichsversicherungsordnung ist, Arbeitnehmer, die ausschließlich oder überwiegend auf Provision, Bedienungsgeld oder ähnliche Bezüge an­gewiesen sind, wenn ihnen nicht ein Mindestverdienst zu­gesichert ist, Angestellte, deren Jahresverdienst 8400 Mark übersteigt, Lehrlinge und Volontäre.

Außerdem sind von den neueingestellten Arbeit­nehmern nicht milzuzählen:

Arbeiter oder Angestellte, die nicht mindestens vierzig Stunden in der Woche oder falls die Belegschaft des Be­triebes im Durchschnitt kürzer arbeitet nicht mindestens während dieser Durchschnittsdauer beschäftigt werden.

Arbeitnehmer, deren Lohn oder Gehalt nicht einem im Betrieb geltenden Tarifsatz entspricht oder nicht min­destens dem Ortslohn gleichkommt.

Im Falle des K r ü m p e r s y st e m s ist die wöchent­liche Arbeitszeit nach ihrer durchschnittlichen Arbeitszeit unter Einrechnung der Zeit des Aussetzens zu berechnen.

Grundlage für

die Bemessung der Erhöhung der Arbeiter- oder Angestelltenzahl

ist die Zahl der am 15. August oder im Durchschnitt der Monate Juni, Juli und August 1932 beschäftigten Arbeiter oder Angestellten. Hat die Arbeiterschaft oder Angestelltenschaft eines Betriebes während der Monate Juni, Juli und August 1932 im Gesamtdurchschnitt mehr alsvierzigStunden wöchentlich gearbeitet, so ist im Falle einer Verringerung der Arbeitszeit von einer erhöhtenBemessungsgrundlage auszu­gehen. Die Erhöhung berechnet sich nach dem Verhältnis der eingetretenen Verringerung der Wochenarbeitsstnnden zur Zahl der jeweiligen Wochenarbeitsstunden. _ Dabei bleibt ein Herabgehen unter vierzig Wochenarbeitsstunden außer Betracht.

Hat die Arbeiterschaft während der Monate Juni, Juli und August 1932 im Gesamtdurchschnitt nicht mehr als sechsunddreißig Stunden wöchentlich gearbeitet, so ist der Arbeitgeber berechtigt, bei Bemessung der Ver­mehrung der Arbeiter die Zahl der neueingestellten Arbeiter oder Angestellten um ein Drittel erhöht an­zurechnen.

Er darf die Zahl der neueingestellten Arbeiter oder Angestellten um zwei Drittel erhöht anrechnen, wenn die Arbeiter- ödere Angestelltenschaft während der Monate Juni, Juli und August 1932 im Gesaintdurchschitt nicht mehr als dreißig Stunden wöchentlich. er darf die

V '"' .: des deutschen Volkes

Ein Schreiben des Äufllärungsausschusses für nationale Sicherheit.

Der Aufklärungsausschutz für nationale Sicherheit, dem der Arbeitsausschutz deutscher Verbände, die Arbctts- gemeinschast für deutsche Wehrverstärkung und der Deutsche Reichskriegerbund Kyffhäuser angehören, weist in einem Schreiben an den Reichöautzenminister u. a daraus hm, daß die französische Antwort auf die deutsche Denkschrift in der Gleichberechtigungssrage keines- Wegs den L e b e n s n o t w e n d i g k c l 1 c n des deut­schen Volkes in bezug auf seine Sicherheit Rechnung trage.

Frankreich habe seit 1923 seine Wehrausgaben um 50 Prozent erhöht und die Abrüstungskonferenz dadurch vorbereitet", daß cs die gewaltigen Aufwendungen für Rüstungen in den letzten vier Jahren noch um weitere 30 Prozent gesteigert habe. Werde dem deutschen Rechts­anspruch nicht Rechnung getragen, so werbe das klare Recht gebrochen und Deutschland erlange seine Hand­lungsfreiheit wicbcr. Die Rcichsregierung müsse unzweideutig daran fcsthaltcn, daß für Deutschland unter keinen Umständen eine Stellung minderen Rechts in Frage komme.

Voraussetzung für weitere Verhandlungen sei das Zugeständnis der vollkommenen praktischen Gleichberechti­gung. Deutschland snche seit Jahren im Völkerbund sein Recht zu erlangen. Frankreichs Sabotage habe dies ver­hindert. Es sei eine Verhöhnung des deutschen Volkes, wenn gerade Frankreich jetzt Deutschland an diesen Völker­bund verweise.

Zayt doppelt anrechnen, wenn sie nicht mehr als vier- u n d z w a n z i g Stunden wöchentlich gearbeitet hat.

Übersteigt der Lohn- oder Gehaltssatz eines Arbeit­nehmers den zuständigen tarifvertraglichen Satz, so ist die zulässige Unterschreitung von demjenigen Teilbetrag zu rechnen, der dem tarifvertraglichen Satz entspricht. Sach­bezüge, Aufwandsentschädigungen, Familienzuschläge und Ähnliche Vergütungen sind nicht als Lohn- oder Gehalts­sätze anzurechnen. AlsWochenarbeitsstunden" gelten auch die an Sonn- und Feiertagen geleisteten Arbeits­stunden. Für den Wert von Sachbezügen sind, soweit nicht ein Tarifvertrag etwas anderes vorschreibt, die Fest­setzungen der Versicherungsbehörden nach der Reichsver- slcherungsordnung § 160 Abs. 2 maßgebend.

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Durch die etwas komplizierte Berechnung für die Neueinstellungsprämie soll die Ungerechtigkeit vermieden werden, daß Arbeitgeber, die bereits früher die Arbeit ge­streckt hatten, jetzt schlechter gestellt werden, als die­jenigen, die durch Verminderung der Belegschaft eine volle Beschäftigung von 48 Stunden ausrechterhalten haben. Ebenso wird vermieden, daß der Arbeitsverdienst, der bei Verkürzung der Arbeitszeit naturgemäß schon eine Minderung erfährt, durch Unterschreitung der tariflichen Sätze w e i t e r verkürzt werden kann. Eine solche doppelte Kürzung würde nur in den Fällen eintreten, in denen ein Betrieb so viele Arbeitnehmer neu einstellt, daß da­durch nicht nur die Kürzung der Arbeitszeit ausge­glichen würde, sondern darüber hinaus eine Vermehrung der Beschäftigung einträte Damit ist auch der Gefahr vorgebeugt, daß infolge Kürzung der Arbeitszeit trotz Vermehrung der Belegschaft eine Minderung der Gesamt­lohnsumme eintritt. Ein Anreiz für die Arbeitgeber, auch bei unvermindertem Arbeitsbedarf zur 40-Stunden- Woche überzugehen und die Zahl der Arbeitnehmer zu vermehren, bleibt erhalten, weil in Aussicht genommen ist, bei der Gewährung von Sleuergutscheinen für die Mrhrbeschäftigung von Arbeitnehmern von einer Ver- Mpfung mit der BeschäftiHungSzeii Abstand zu nehmen. Die 400-Mark-Prämie wird der Arbeitgeber auch dann cr- haltenj wenn die Vermehrung seiner Belegschaft nur durch eine Kürzung der Beschäftigungsdauer und nicht durch Steigerung der Produktion erzielt wird.

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Bekämpfung der Schwarzarbeit.

In den Ausführungsbestimmungen der neuen Not­verordnung werden auch besondere Vorschriften zur wirk­samen Bekämpfung der Schwarzarbeit enthalten sein. Wie von unterrichteter Seite erklärt wird, haben sich auf diesem Gebiet außerordentlich große Auswüchse breitgemacht. Schätzungsweise sollen 70 bis 80 Prozent in erster Linie der Hausreparaturen von Schwarzarbeitern aus­geführt werden. Bei Vergebung der Hausreparatur­arbeiten, die aus dem im Wirtschaftsprogramm der Reichs­regierung vorgesehenen 50-Millionen-Fonds bestritten werden, wird streng darauf geachtet werden, daß jegliche Schwarzarbeit ausgeschaltet bleibt. Aufträge dürfen nur an Handwerker erteilt werden, die sich darüber ausweisen können, daß sie als s e l b st ä n d i g e Gewerbetreibende angemeldet sind. Auch bei Vorlegung der Rechnungen über diejenigen Reparaturarbeitcn, die aus Mitteln des 50-Millionen-Fonds bezaylt werden, soll eine st r e n g e Kontrolle erfolgen. Es ist ferner daran gedacht, ört­liche Ausschüsse zu bilden, die die Durchführung der Be­stimmungen zwischen Hausbesitz und Handwerk regeln und prüfen sollen.

Kin-enbmg nimmt an den Reichswehr- manövern teil.

An den Manövern der Reichswehr, die vom 20. bis 22. September zwischen Frankfurt a. d. O. und Fürstenberg stattfindcn, wird auch der Reichs­präsident tcilnehmcn, für den am 20. und 21. Sep­tember in Fürstenberg Standquartier vorgesehen ist

Vollstreckunasschub gilt bis zum völligen Abschluß der Ernte.

Von zuständiger Stelle wird mitgeteilt: Der Land­wirt genießt nach den Notverordnungen vom 8. Dezember vorigen Jahres und 14. Juni dieses Jahres unter ge­wissen Voraussetzungen Schutz gegen Zwangs- vollstreckunge n in bestimmte Gegenstände seines bc- wcglicheu Vermögens. Voraussetzung des Schutzes ist u. a., daß der Schuldner der gegen die Vollstreckung ge­schützten Sachen und Forderungen bedarf, um seine Wirt- fchaft bis zur Ernte ordnungsmäßig fortzusührcn. Es sind Zweifel darüber entstanden, wie hiernach der Vollstrcckungsschutz zeitlich abzugrenzen ist. Da der Zweck der Schutzbestimlnung ist, die Durchführung der Ernte­arbeiten und die Einbringung der Ernte zn sichern, wird man annehmen müssen, daß der Vollstrcckungsschutz bis zum völligen Abschluß derEinbringung der Ernte mit.

Tagung des Zentrumsvarteivorstandes.

Der Reichsparteivorstand der Deutschen Zentrumspartei trat im Reichstag zusammen. Die Sitzung wurde eingeleitet durch eine kurze Ansprache des Parteivorsitzenden Prälaten Dr. K a a s, der den anwesen­den früheren Reichskanzler Dr. Brüning herzlich be­grüßte und im einzelnen ausführie: Tie Versuche der Regierung, mit den Hauptsiegern des letzten Wahlkampfes die Voraussetzung für eine stabile politische Weiterarbeit zu schaffen, find nach kurzen Anläufen zusammengebrochen. Erst in diesem Augenblick hat die Zentrumspartei den Versuch unternommen, aus der Volksvertretung heraus eine arbeitsbereite Mehrheit zur Stützung einer autori­tären S t a a t s f ü h r u n g zu bilden. In dem Augen­blick, wo im Gefolge dieser Bemühungen der aus den letzten Wahlen hervorgegangene Reichstagdrohte", arbeitsfähig zu werden, sah das Kabinett von Papen ihn als seinen Feind an und beschloß, den im Werden be­griffenen Sammlungsprozeß durch eine nochmalige Auf­lösung zu unterbrechen. Unter Wahrung dessen, was der Konservierung wert, sind wir jederzeit bereit, mit denen, die die Grundlage dieses Staates mit uns bejahen, ehrlich an der organischen Ausgestaltung der Verfassung mitzuarbeiten.

Sodann sprach der Geschäftsführende Parieivorsitzende Joos über die politische Lage. Er betonte u. a.: Es ging in den Besprechungen zwischen Zentrum, Baye­rischer Volkspartei und Nationalsozia­listen ganz einfach um die Beantwortung der Frage: Was kann geschehen, um den neugewählten Reichstag zur Erfüllung feiner verfassungsmäßigen Aufgaben zu be­fähigen? Wir haben deutlich sichtbar werden lassen, daß uns in keinem Zeitpunkt der Verhandlungen der Gedanke eines einseitigen Parteienkabinetts vorschwebte, daß wir im Gegenteil nach einer Lösung suchten, die eine starke Staatsführung ermöglichte. Was das Programm praktischer Arbeitsbeschaffung betraf, so hatten sich die Sachbearbeiter beiderseits auf Richtpunkte geeinigt, die gesunden, wirtschaftlichen Grundsätzen gemäß waren. So hätte eine Verständigung zwischen Reichs­präsident und Reichstag zustande kommen können, wenn sich die R e i ch s r e g i e r u n g nicht quergelegt Hütte.

Gestiegener Ausfuhrüberschuß.

Stark sinkende Lebensmitteleinfuhr.

Die deutsche Handelsbilanz schließt im August mit einem Ausfuhrüberschuß von 9 7 Millionen Mark gegenüber einem Ausfuhrüberschuß von 6 5 Millionen M a r k i m I u l i ab. Die Einfuhr ist mit 331 M i l- l i o n e n Mark gegenüber dem Vormonat um 3 5 Mil­lionen Mark zurückgegangen, während die Ausfuhr mit 428 Millionen Mark gegenüber dem Juliergebnis nur um 2,5 Millionech Mark abgenonimen hat. Bei der Einfuhr ist

am stärksten die Lebensmitteleinfuhr ( 24 Millionen Mark) rückgängig,

was aus Saisongründen zu erwarten war. Die F li g= Wareneinfuhr ist um 7, die Rohstoffeinfuhr um 4 Millionen Mark gesunken. Die Ab­nahme der Gesamteinfuhr um rund 10 Prozent des Wertes und 8 Prozent des Volumens ist ganz überwiegend die Folge mengenmäßig geringerer Einfuhren an Lebensmitteln (minus 18 Prozent) und Fertigwaren (minus 16 Prozent); die Roh- stofseinfuhr ist mengenmäßig nicht zurück­gegangen. Bei der Ausfuhr ist die Fertig- warenausfuhr um 5 Millionen Mark zu­rückgegangen, während sich die Lebensmittelaus­fuhr um 2,5 Millionen Mark erhöht hat. Der Menge nach hat die Ausfuhr um 1 % Prozent, die Fertig­warenausfuhr um 1 Prozent zugenommcn

Der Zusammentritt des preußischen Landtages.

Es bleibt voraussichtlich beim 21. September.

Nach den bisherigen Plänen kann es als feststehend angesehen werden, daß der Preußische Landtag zu seiner nächsten Tagung, wie ursprünglich in Aussicht genommen war, am Mittwoch, den 21. September, Zusammentritt. Es gilt als so gut wie ausgeschlossen, daß ein noch früherer Termin gewählt wird. Die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung steht noch nicht fest. Sie wird in den nächsten Tagen ihre endgültige Fassung erhalten.

Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge in Preußen wird in parlamentarischen Kreisen nicht damit gerechnet, daß bereits am 21. September die Wahl eines Minister­präsidenten borgenommen werden wird. Wie verlautet wird die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung u. a. die zweite und dritte Beratung des nationalsoziali­stischen Gesetzantrages aus Vorverlegung der preußischen Gcmcindcwahlcn und die Beendigung der vor Monaten begonnenen Aussprache über Bergwcrksangelegenhctten vorsehen. Außerdem wird der Landtag über die AuSichu^ Überweisung von weit über einhundert inzwischen cm- gegangener Anträge der Fraktionen zu beschließen bar

Kleine Zeitung für eilige £efer

* Der Reichsarbeitsminister hat die Richtlinien für die Ge- Währung der Einsteüungsprâmie herausgegeve

* Reichstagspräsident Göring will Reichskanzler von ^apcn wegen Beleidigung.verklagen.