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Zul-aer /Anzeiger

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Nr. 250 - 1932

Fulda, Montag, 24. Oktober

9. Jahrgang

Neue Genossenschaft;- und Osthilse.

Zur Erhaltung lebensfähiger Genossenschaften.

DieDeutsche Zentralgenossenschafts- lasse".

Die Verordnung über die Umwandlung der Preußi­schen Zentralgenossenschaftskasse in eine Deutsche Zentralgenosscnschastskasse sowie bte Ver­ordnung über eine beschleunigteDurchführung der O st h i l f e sind vom Reichspräsidenten unterzeichnet worden und werden der Öffentlichkeit übergeben. Amtlich wird dazu mitgeteilt: Die Reichsregierung hat für die verschiedenen Gruppen des Genossenschafts­wesens bereits erhebliche Aufwendungen in der Form der Übernahme von Bürgsckmsten für Liquiditätskredite und in der Form von verlorenen Zuschüssen gemacht. Ohne eine solche Hilfe wären zahlreiche wirtschaftlich ge­sunde Existenzen, die mit den Genossenschaften Haftungs­mätzig verbunden sind, vernichtet worden. Die Verluste, die bei den Genossenschaften, insbesondere auch bei den landwirtschaftlichen, infolge der allgemeinen Wirtschaftskrise ausgetreten sind, haben es mit sich ge­bracht, im Einvernehmen mit der preußischen Staats­regierung der Reorganisation der Preutzischen Zentral- genossenschastskaffe, des bedeutendsten genosienschaftlichcn Zentralinstituts, nâherzutrcten.

Reich und Preußen werden für die Durchführung des notwendigen Abschreibungsbedarfs sowohl bei der Preußischen Genossenschaftskasse als auch in genosien- schaftlichem Mittel- und Unterbau erhebliche Mittel zur Verfügung stellen. Die Preußische Zentralgenossen­schaftskasse, die schon bisher in größerem Umfange Mitte auch für außerpreußische Gebiete zur Verfügung gestellt hat, wird der Aufsicht des Reiches unterstellt werden und in Zukunft die Bezeichnung

-waMsfi;^ . ZenttalgcuossenfchafMa^

führen. Ihr Kapital wird rund 100 Millionen Mark be­tragen, zu denen noch 20 Millionen Mark an Reserven hinzutreten. Das Reich und Preußen werden an diesem Kapital mit je 42,5 Millionen Mark beteiligt sein. Es ist vorgesehen, daß hiervon je 2,5 Millionen Mark an die Deutsche Rcntenbankkreditanstalt über­tragen werden. Die sonstigen eingezahttcn Beteiligungen in Höhe von rund 15 Millionen Mark bleiben unbetuort Die über die neuen Kapitalbeteiligungen des Reiches und Preußens hinausgehenden Beträge der bisherigen Stammeinlagen bei der Preußischen Zentralgenoßen­schaftskasse werden, soweit sie eingezahlt sind.

zur Deckung von Verlusten im landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen

und von Verlusten an landwirtschaftlichen Außenständen solcher gewerblichen Genossenschaften vcrwendet. die mit der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse in Gelchaft--- verkehr stehen; sie belaufen sich auf rund 4 0 Milli o n e n Mark. Zu dem gleichen Zwecke werden zehn Mil- l i o n e n M a r k R c s e r v e n von der Deutschen Zentral- genossenschaftskasse zur Verfügung gestellt.

Außerdem werden Reich und Preußen für Zwecke der Verlustbereinigung und der Rationalisierung des land­wirtschaftlichen Genossenschaftswesens Beträge bis zur Höhe von insgesamt 200 Millionen Mark zur Ver­fügung stellen. Die Beträge sind für das gesamte Relchs- gebiet bestimmt; Ziel der Aktion ist, die lebensfähigen Ge­nossenschaften zu erhalten. Aus das Reich entfallen rund 127 Millionen Reichsmark, die in den Reichshaushaltv- plânen der Jahre 1936'38 bereit- und für die zunächst Schatzanweisungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse wird in Zu­kunft der Aufsicht des R e i ch s m i n i st e r s d e r F i n a n- z e n unterstehen. Ein Recht der Regierung zur Leitung, wie es bisher bestand, ist nicht vorgesehen. Dafür ist

eine körperschaftliche Willensbildung geschaffen worden. Zu diesem Zwecke werden neben dem Direktorium, das die Geschäfte der Deutschen Zentral­genossenschaftskasse führen wird, ein Ausschuß und eine Hauptversammlung gebildet. Der Ausschuß be­steht aus dem Präsidenten der Deutschen Zentralgenossen­schaftskasse, je drei Vertretern der Reichs- und der preutzi- schen Staatsregierung, zehn von der Hauptversammlung aus ihrer Mitte gewählten Personen, von denen sechs dem landwirtschaftlichen Genossenschaftswesen, drei dem gewerblichen Genossenschaftswesen und eine dem K o n s n m g e n o s s e n s ch a f t s w c s e n an­gehören müssen. Dem Ausschuß steht die laufende Über­wachung der gesamten Geschäftsführung der Deutschen Zentralgcnossenschaftskasse zu.

Die Geschäfte der Deutschen Zentral­st c n o s se n s ch a f t s k a s s e werden von einem Direkto- rruin geführt, das aus dem Präsidenten und der crfordcr- Ilchcn Anzahl von ordentlichen und stellvertretenden Mit- Z,"Edern besteht. Der Präsident wird nach Anhörung des Ausschusses von der Reichsregierung im Benehmen mit der preußischen Staatsregierung bestellt.

Gleichzeitig wird die Reichsregierung durch die Not­verordnung ermächtigt, in

Änderung und Ergänzung des Genosscnschaftsgesetzes gewisse näher umrissene Bestimmungen über Revision, Bi­lanzen und Musterstatut der Genossenschaften zu erlassen, "m im Interesse der Gesunderhaltung des Genossenschafts­wesens eine wirksame Revision und eine sachgemäße Auf- stellung des Jahresabschlusses der Genossenschaften sicher-

Schließlich wird das Reich zur Stützung von g e - werb lichen Kreditgenossenschaften und Bauge­nossenschaften bis zum Gesamtbeträge von rund 14 Millionen Reichsmark Garantien übernehmen oder je­weils bis zur Höhe von einem Drittel dieses Betrages Mittel in den Rechnungsjahren 1932, 1933 und 1934 zur Verfügung stellen.

*

Oie Erweiierung der Osthilse.

Erhöhung der baren Entschuldungsmittel.

Die Verordnung über die b e s ch l e u n t g t e D u r ch - führung des Ost hilfeverfahre ns, die so­genannte zweite Entschuldungsverordnung, sieht zunächst die Gesamtablösung der genossenschaftlichen For­derungen gegen die Entschuldungsbetriebe im Osthilfe- gcbiet vor, zweitens die Erhöhung der baren Entschuldungsmittel.

Das Gesamtvolumen der dem Raiffeisenverband an­geschlossenen landwirtschaftlichen Genossenschaften, das auf 200 Millionen Mark geschätzt wird, geht mit dem Inkraft­treten der Verordnung

auf das Reich über, dafür erstattet das Reich den Gegenwert in Höhe von 70 Prozent, also 140 Millionen Mark. Von diesen 140 Millionen werden 50 Millionen von der Bank für Jndustrieobligationen als Beauftragte des Reiches aus Osthilfemitteln in Entschuldungsbriefen, die übrigen 90 Millionen in Schatzanweifun­gen gegeben, von denen 60 Millionen später aus Siche­rungsmitteln abgelöst werden. Durch den Übergang der Forderungen auf das Reich wird bewirkt, daß die L a n d- st e l l e n mit den einzelnen Entschuldungsverfahren nichts mehr zu tun haben. Es soll dadurch eine wesentliche Be - s cht e mi i g u n g herbeigeführt werden. Die einzelnen Genossenschaften werden von der Preußenkasse befriedigt. Die auf das Reich übergegangenen früheren genossen­schaftlichen Forderungen werden von der Landstelle bis auf 25 Prozent herunterakkordiert werden. Dadurch wird

die Akkordquote der übrigen Gläubiger wesentlich verbessert.

Vorgesehen ist weiter, daß Bctriebsinhaber, die Wechsel­akzepte gegeben haben, und solche, die im Entschul­dungsverfahren gewesen sind, in voller Höhe von den Ver­bindlichkeiten befreit werden. Die Sicherheiten, die für ge­nossenschaftliche Forderungen bestanden, gehen auf das Reich über.

Der zweite Teil der Verordnung behandelt die

Erhöhung der baren Entschuldungsmittel.

Bisher war das Verhältnis ein Sechstel zu fünf Sechstel. Bei einem Gesamtvolumen von 600 Millionen Mark waren 500 Millionen Entschuldungsbriefe und 100 Millionen Barzahlung.

Dieses Verhältnis wird dahin geändert, daß das Vo­lumen der Entschuldungsbriefe auf 350 Millionen her­untergesetzt und das der Barzahlung von 100 auf 240 Millionen erhöht wird. Die Pächter werden durch be­sondere Mittel entschuldet.

Im S ch l u ß t e i l der Verordnung ist vorgesehen, daß

Forderungen von Gläubigern aus Warenlieferungen nach dem 1. Januar 1929 am Entschuldungsbetriebe nach näherer Entscheidung der Landstelle als Überhangs- hypotheken eingetragen werden. Die Forderungen sind zunächst unverzinslich; sie werden getilgt nach Ablauf von drei Jahren nach dem Ergebnis der Betriebskontrolle. Für ein Viertel des etwaigen Ausfalls übernimmt die Bank für Jndustrieobligationen die Bürgschaft.

Widerrechtliches Vorgehen der Polen in Danzig.

Bewaffnetes polnisches Wachtkommando in den Straßen.

Ein polnisches Wachtkommando in Stärke von fünf Mann, mit Karabinern und Seitengewehren bewaffnet, ist von der Westerplatte aus durch die Stadt Danzig zur polnischen diplomatischen Vertretung mar­schiert. Nach dem Verlassen des polnischen General­kommissariats trugen die polnischen Soldaten keine Waffen mehr. Das Vorgehen des polnischen Wacht- kommandos bedeutet einen Bruch der Danzig­pol n i s ch e n A b m a ch u n a e n.

Neue litauische Hetze gegen Memel.

In der lettischen Presse hat wieder eine plan­mäßige Hetze gegen das M e m e l g e b i e t eingesetzt. Alle K o w n o e r Blätter bringen in großer Aufmachung Berichte der litauischen Telegraphenagentur aus Memel, in denen die sofortige Einführung der litauischen Sprache in allen memelländischen Schulen und K i r ch e n ge­fordert und ein energisches Eingreifen der Zentral- regicrung verlangt wird. Diese Hetze verfolgt anscheinend dieselben Ziele, die Anfang d. I. zu dem großen Mcmel- streit führten, der bekanntlich in der Verhaftung des LandespräDenten Böttcher [einen Höhepunkt fand.

Genossenschastssanierung.

Man spricht seit langem so oft vonf e st g e f r o r e - nen" Krediten. Darin steckt ein Optimismus, mit dem nun aber allmählich aufgeräumt werden muß, wenn man eine wirkliche Sanierung der deutschen Gesamtwirt­schaft durchführen will. Vielerorts werden dieseEisblöcke" noch als Forderungen durch die Geschäftsbücher geschleppt, während sie tatsächlich nicht mehrfestgefrorene", sondern verlorene Kredite darstellcn. Es hat doch gar keinen Zweck, z. B. eine Hypothek auf der Habenseite der Geschäftsbücher des Geldgebers zu verzeichnen, obwohl feststeht, daß Zinsen dafür nicht gezahlt werden und bet einer Zwangs­vollstreckung der Hypothekengläubiger doch nur glatt hinten herunterfallen" würde! Das ist dann keinedu­biose", keinefaule" oderoberfaule" Forderung mehr, sondern sie ist praktisch verloren. Und andererseits ist die Bilanz des Kreditgebers nach außen hin irreführend, wenn er solche Forderungen immer noch auf der Habenseite ver­zeichnet und damit einen Geschäftsstatus zum Ausdruck bringt, der in Wirklichkeit äußerst bröcklig ist und dem ersten schärferen Stoß erliegt.

Wir haben bei der großen B a n k e n s a n i e r u n g im Frühjahr diese Abschreibungen durchaus nicht mehr dubioser", sondern ganz unzweifelhaft nichteinbringlichcr Forderungen im Maßstab von vielen hundert Millionen erlebt. Wir erleben das noch täglich, wenn wir in der Zeitung vonKapitalzusammenlegungen" oder außer­gerichtlichen Vergleichen lesen, bei denen dannAbschrei­bungen" in größtem Umfang erfolgen, die Aktionäre bzw. die Gläubiger also bisweilen den größten, Teil ihrer Forderungen einfach verlieren und sich damit einverstanden erklären aus Zwang, weil sich diese Forderungen auf dem Papier vielleicht recht schön ausmachen, in Wirk­lichkeit aber nichts davon zu holen ist. Bei der jetzt durch Notverordnung verfügten Sanierung des länd­lichen Genossenschaftswesens, die bereits in verschiedenen Ministerreden angekündigt war, handelt es sich um eine grundsätzliche Streichung aller uneinbring­lichen Forderungen, die die Genossenschaften dieser Art gegenüber ihren Schuldnern haben und die bisher als Guthaben" durch die Bücher geschleppt wurden utid werden mußten.

Man schätzt den Betrag der Ausleihungen seitens der landwirtschaftlichen Genossenschaften, die ja feit, etwa sechs Jahren in der Preußischen Zentralgcnossenschafts­kasse (Preußenkasse") ihr Zcntralkreditinstitut besitzen, heute auf ungefähr 2,3 Milliarden Mark. Allerdings ist hier einzuschatten, daß es sich dabei keineswegs nur und allein um Kredit an die Landwirtschaft handelt, sondern diese Genossenschaften haben auch an andere Wirtschaftskreise, wie der Kleinindustrie, dem Gewerbe, ja sogar Kommunen Kredite gegeben. Weiterhin fei auch noch vermerkt, daß die Ausleihungen der landwirt­schaftlichen Genossenschaften in dem Gebiet westlich der Elbe fast noch einmal so groß sind wie auf dem östlich der Elbe, wo ja der Kredit derLandschaften" eine sehr bedeutende Rolle spielt. Von jenen 2,3 Milliarden sind nun die Schätzungen gehen noch etwas auseinander etwa 250 bis 300 Millionen, also mindestens 10 Prozent, als tatsächlich uneinbringbar, als verloren zu betrachten. Hinzu kommen nun noch die wirklich nurfestgefrorenen" Kredite, die vielleicht auf dem Wege der Zwangs­vollstreckung wenigstens teilweise eintreibbar wären. Doch würde natürlich eine derartige Methode zur Zerstörung zahlreicher wirtschaftlicher Existenzen und zu einer über­aus schweren Erschütterung unserer Landwirtschaft in gar nicht absehbarein Umfang führen müssen.

Wenn nun die einzelnen landwirtschaftlichen Genossen schäften zwecks Bereinigung ihrer finanziellen Lage jene verlorenen oderdubiosen" Forderungen einfach auf der Habenseite zu streichen hätten, dann würde sich in überaus zahlreichen Fällen Herausstellen, daß die betreffende Genossenschaft festgefahrcn, also die Summe unten auf der Sollseite beträchtlich größer ist als die auf der Haben­seite. Dann aber müßten, um die Liquidierung des sonst vielleicht durchaus lebensfähigen Betriebes möglichst zu verhindern, zunächst einmal die Genossenschafter selbst mit ihrer Haftsumme herangezogen werden, und das hätte unter den heutigen finanziellen Zuständen in der Land­wirtschaft nur einen sehr teilweisen Erfolg! Auf alle Fälle wäre die Genossenschaft aber bewegungsunfähig.

Aus dieser Lage soll nun das ländliche Genos­senschaftswesen durch die Notverordnung v o in 2 2. Oktoberbefrcit werden. Durch Reichs­kredite werden über die umorganisierte Preußische, jetzt Deutsche Zcntralgcnosscnschaftskasse jene Abschreibungen, also jene Verluste auf der Habenseite bei den einzelnen Genossenschaften ausgeglichen, um auf diese Weise zu erreichen, daß diese wesentliche Stütze der deutschen Land­wirtschaft wieder kräftig und fest wird.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg empfing die dculslycn Olympiasieger.

* Das Rcichsgcsetzblatt veröffentlicht die Verordnung bei Reichspräsidenten gegen unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen und Fahrrädern.

* Der NotvcrordnungSkomplcx über die Sanierung de-: landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und die Erweite­rung der Osthilfc wurde veröffentlicht.

Der italienische Ministerpräsident Vrussolini setzte s^ bei einer Rede in Turm klar und deutlich für bte deutsche Forde­rung nach Gleichberechtigung cio.

* Adolf Hitler sprach auf {eiter ®aW^ ^«, MMârg «Bb in ZsuckuL 'ir MasMpVsgLULtrrvLry-