Einzelbild herunterladen
 

Zulöaer Anzeiger

ErscheintjedenWerktag.Bezugspreis:monatlich 2Ta<I*R(a« fgt» ttk&f omA v^â^lsK^^ ««-»igenpreis: Für Behörden, Genosien. 1.70 RM. Bei Lieferungsbehindemngen durch V>yvU UUV schäften, Banken usw. kostet die Kleinz eile

Höhere Gewalten", Streiks, Aussperrungen, SofA*_ »mA ^»IaMa* 0.30 Mark., für auswärtige Auftraggeber 0.25

Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine qWWU ^UOH^IÖl * ^OlvßBV MvCWVlOU Mf, für alle anderen 0.15 Mk. Die Reklame. Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Ke-aktion und Sesihästsstelle: Königstraße 42 Zernfprech.^nschloß Ur. MH zelle kostet 0.90 Mk. / Bei Rechnungsstellung Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. vach»ruck »« «ü » »ersehen»» flrtik»l nur mit <vu»a»naa-o»«.rul»a»rf»a»a<«»r"««»â hat Zahlung innerhalb 8 Tagen zu erfolgen.

Nr. 253 1932

Fulda, Donnerstag, 27. Oktober

9. Jahrgang

Das Durcheinander in Preußen.

Der Reichskommissar bleibt.

Beschlüsse der Regierung Braun-Severing.

Das Kabinett Braun-Severing-Hirtsiefer ist in den Räumen des preußischen Wohlfahrtsministeriums, die ihm vom Reichskommissar Bracht zur Verfügung gestellt worden sind, zu einer Beratung zusammengetreten, um zu der durch das Leipziger Urteil geschaffenen Lage Stel­lung zu nehmen. In der Sitzung trugen zunächst die Vertreter der Regierung Braun-Severing in Leipzig den Verlauf des Prozesses vor, worauf Dr. Braun als ein­heitliche Ansicht feines Kabinetts feststellte,daß das Staatsministerium die Entscheidung des Staatsgerichts­hofes als maßgebende und zur Entwirrung der Lage geeignete Grundlage betrachte". Man werde ein möglichst reibungsloses Zusammenarbeiten mit dem Reichskom­missar versuchen.

Die Reichsregierung wird sich voraussichtlich erst am Freitag offiziell mit dem Urteil des Staatsgerichtshofes befassen. Nachdem eine Beschlußfassung der Reichs­regierung vorliegen wird, wird Reichskanzler von Papen dem Reichspräsidenten Bericht erstatten, und erst dann wird feststehen, ob der Reichspräsident irgend­welche neuen Maßnahmen treffen wird.

In politischen Kreisen wird auf das unmögliche Nebeneinander hingewiesen, das durch den Leip­ziger Urteilsspruch in Preußen hervorgerufen wird. Eine Rückgängigmachung der Verordnung vom 20. Juli d. I., durch die der Reichskommissar in Preußen eingesetzt worden ist, ist nach Ansicht zuständiger Regierungsstellen im Reich erst dann möglich, wenn die Voraussetzungen der damaligen Aktion wegfallen. Weiterhin müsse nach Ansicht des Reiches absoluteEinheitlichkeitzwischen der preußischen und der Reichspolitik ge­währleistet sein. Werde diese Einheitlichkeit gestört, so würde das nach Ansicht der Reichsregierung eine neue erhebliche Gefährdung der Ruhe und Ordnung darstellen.

In politischen Kreisen wird es weiter als Pflicht der Reichsregierung erachtet, die Frage zu prüfen, mit welchen verfassungsrechtlichen Mitteln der für die Praxis völlig ungeeignete Spruch des Staatsgerichtshofes durchgeführt werden kann.

Leipziger Urteil und Reichsreform.

Wie die Münchener Zeitung mitteilt, neige man in den maßgebenden Regierungskreisen Münchens der Auf­fassung zu, daß das Ergebnis der einzuleitenden Verhand­lungen einer Revision der Weimarer Verfassung im Sinne einer Beseitigung des Dualismus zwischen dem Reich und Preußen nicht entgcgenstehen werde. Gerade den grund­sätzlichen Feststellungen des Staalsgerichtshofes hinsicht­lich der Länderrechte werde die Eigenschaft zuerkannt, eine Brücke zwischen der Reichsregierung und den Länder­regierungen in der Frage der Reichsreform zu schlagen.

Zwischen bem bayerischen Ministerpräsidenten und dem bayerischen Innenminister einerseits und dem Reichs- innenminister andererseits habe sich in der vergangenen Woche auf der Ostmarkreise erneut volle Einmütigkeit darüber ergeben, daß das Reich überhaupt keine Vorlage über die Reichsreform an den Reichsrat oder an den Reichstag bringen werde, bevor über eine solche Vorlage nicht eingehend mit der bayerischen Staatsregierung ver­handelt worden sei. Die Erklärung des Reichskanzlers, daß der neue Reichstag bei seinem Zusammentritt die Reichsreformvorlage vorfinden werde, sei nicht dahin zu verstehen, daß der Reichstag gleich in die praktische Er­ledigung der Reichsreformvorlage eintreten solle. Es stehe heute bereits fest, daß der Reichstag die Beratung dieser Vorlage erst im nächsten Jahre in Angriff nehmen könne.

Ein Erlaß an die preußischen Beamten.

Der Rcichskommissar in Preußen hat an die Staats­beamten eine Anweisung gegeben, in der er darauf auf­merksam macht, daß die Gehorsamspflicht gegenüber der kommissarischen Regierung für alle Beamten in Preußen auf Grund der Entscheidung des Staatsgerichtshofes ein­wandfrei feststeht.

*

Eine Erklärung der Regierung Braun-Severing.

Die alte preußische Staatsregierung hat vor der Presse ihre Auffassung über das Urteil des Staats­gerichtshofes und über die Konsequenzen, die aus diesem Urteil zu ziehen sind, dargclegt. Nach kurzen einleitenden Worten von Ministerpräsident Braun gab Ministerial­direktor Dr. Brecht, der bekanntlich die alte Preußen- regierung in Leipzig vertreten hat, noch einmal eine Dar­legung des Urteils und der Gründe, die zu diesem Urteil geführt haben.

Er betonte einleitend, daß dieses Urteil D e u t s ch - l a n d s N u f, e i n N e ch t s st a a t zu sein, erhalten habe. In der Deutung des Urteils macht er besonders darauf aufmerksam, daß es heißt, die vorübergehende Entziehung von Amtsbefugnissen und nicht die vorübergehende Ent­ziehung der Ämtsbefugnisse. Dadurch sei klar zum Aus­druck gebracht, daß die Befugnisse nur in bestimmten Gren­zen den preußischen Ministern entzogen werden dürsten. Dr. Brecht erklärte, die Notverordnung der Ncichsregie- rung über die Absetzung der preußischen Regierung stehe so, wie sie erlassen wurde, mit der Neichsverfassung nicht im Einklang. Das Hütte die Entscheidung in Leipzig er­geben. In dieser Entscheidung sei auch klar ausgedrückt, daß Preußen seine Pflichten nicht verletzt habe. Damit seien die Vorwürfe der Reichsreaieruna gegen die preu­

ßische Regierung zurückgewiesen. Moralisch wie rechtlich fei dies für Preußen das Wichtigste.

Dr. Brecht ging dann noch auf die Einzelheiten der Auslegung des Artikels 48 ein und machte besonders auf den Schluß der Urteilsbegründung aufmerksam, wo über die Frage gesprochen wird, was eigentlich ein Reichs­kommissar ist. Während die Reichsregierung auf dem Standpunkt steht, daß der Reichskommissar an Stelle der Landesregierung tritt, also gewissermaßen Landesregie­rung wird, steht die Preutzenregierung aus dem Stand- punkt, daß der Reichskommissar niemals Landesregierung sein kann und auch nicht vorübergehend die Landes­regierung ersetzen kann. Dr. Brecht betonte zum Schluß, die Preußenregierung werde nicht eine A r t feind­liche Nebenregierung neben dem Reichskommissar errichten.

Hierauf äußerte sich Ministerpräsident Dr. Braun über seine Auffassung. Die Preußenregierung sei der Auf­fassung, daß man sich jetzt aus den Boden des Urteils stellen müsse und an der loyalen Ausfüh­rung dieses Urteils arbeiten müsse. Die Zurückweisung der Vorwürfe gegen Preußen habe die Atmosphäre etwas gereinigt. Braun macht bei dieser Gelegenheit einen V o r- wurf gegen den Reichspräsidenten, da der Reichspräsident ihn nicht vorher gerufen und mit ihm die preußische Frage besprochen habe, bevor die Notverord­nung gegen Preußen beschlossen wurde.

Nach dem Urteil, so fuhr der Ministerpräsident fort, besteht nun eine Teilung der Gewalten. Die Abgrenzung der Befugnisse wird in der Praxis sehr schwer fallen. Auf jeden Fall aber müssen die Schwierig­keiten überwunden werden. Er sei der Auffassung, daß die Reichsregierung ebenfalls wie die preußische Regie­rung das Urteil anerkennen und sich bemühen werde und bemühen müsse, den Weg zu einem Ausgleich zu finden. Die alte preußische Negierung könne z. B. weder im Land- tag noch im Staatsrat Rechenschaft geben, noch könne sie ihre Vertreter im Reichsrat instruieren, wenn sie den Verwaltungsapparat nicht mehr in der Hand habe. Die Reichsrcgierung werde sich die Frage vorlegen müssen, ob es weiterhin notwendig ist, den preußischen Ministern die Amtsbefugnisse in dem bisherigen Umfang zu ent­ziehen. Zum Schluß erklärte Dr. Braun, es wäre am besten, wenn man aus dem jetzigen Urteil die Lehre ziehe und sich zusammensetze, um durch eine Zusammenfassung preußischer und Reichszentralstellen etwas für die Reform tu erreichen.

*

Nie Gehorsamspflicht der Beamten.

Der Wortlaut des Erlasses des Reichs­kommissars.

Der mit der Wahrnehmung der Befugnisse des preu­ßischen Ministerpräsidenten beauftragte Reichslom - miffar für das Land Preußen hat an alle preußischen Behörden folgenden Erlaß gerichtet:Die Gehorsams­pflicht der preußischen Beamten gegenüber dem durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 eingesetzten Reichskommissar und den von ihm bestellten Vertretern steht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 25. Oktober 1932 fest."

Schließung pädagogischer Akademien in Preußen?

Ein Berliner Blatt berichtet über Gerüchte, nach denen eine Schließung der pädagogischen Akademien in Preußen beabsichtigt sèi. Wie von zuständiger Stelle hier­zu verlautet, sind allerdings im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahnien auch Einsparungen auf dem Ge­biete der pädagogischen Akademien zu erwarten, jedoch sei die ganze Angelegenheit. im Augenblick noch nicht spruchreif.

Reichsmittel für das bescheidene Eigenheim.

Arbeitsbeschaffung für das Baugewerbe.

Die Rcichsregierung hat kürzlich beschlossen, 20 Mil­lionen Mark zur Förderung des Baues von Eigenheimen bereitzustellen. Für die Förderung kommen nach den Richtlinien, die demnächst veröffentlicht werden, be­scheidene Eigenheime in Betracht, deren Bau­kosten, ohne den Wert des Grundstückes, in der Regel zwischen 4000 bis 8000 Mark liegen werden. Die nutzbare Wohnfläche der Wohn- und Schlafräume sowie der Küche darf höchstens 90 Quadratmeter betragen, die Nebenräume müssen sich in den ortsüblichen Grenzen halten. Das Reich wird Hypothekendarlehen zur Erleichterung der Finanzierung gewähren, die in der Regel 1500 Mark nicht übersteigen dürfen. Der Bauherr muß mindestens über ein Eigenkapital von 30 Prozent nachweisbar verfügen und den Rest der Finanzierung» also insbesondere auch die erste Hypothek, selbst besorgen. Die Maßnahme soll vor allem auch der A r b c i t s b e s ch a f f u n g dienen, um dem daniederlicgcnden Baugewerbe eine Anregung zu geben.

Weitgehende Einigung bei den deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen.

Bern. Die deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlun- jen haben zu einer weitgehenden Einigung geführt. Da die klbkläruna weniger noch offenstehender, aber wichtiger Punkte itod) einige Tage erfordern wird, sind die Verhandlungen »nterbrochen worden. Dip Besprechungen sollen nächste Woche Higher aufge^inmme^ wenden.

Aeue französische Abrüstungssalle.

Wenn sogar der General N o l l e i, der einstmals Vorsitzender der Interalliierten Kontrollkommission in Berlin und dann 1924 Kriegsminister Herriots gewesen war, soeben erklärte:Ich glaube deshalb, daß für die unmittelbare Gegenwart jede Beunruhigung in Frankreich überflüssig ist, dann sollte das eigentlich genügen, um dem ständigenUnsicherheils"yerede der französischen Politiker ein Ende zu machen. Aber in der Sonderkom­mission, die mit der Ausarbeitung des neuen fran­zösischenSicherheils" planes beauftragt war, sollen die Meinungen der Politiker und der Gene­räle recht heftig auseinandergeplayt sein, weil Herriot und seine Minister irgendwie mit ihrem Plan Anschluß an die Abrüstungsvorfchläge Hoovers finden wollten. Der Grundgedanke dieses Planes des amerikanischen Präsi­denten ist ja der, daß jedem Lande nur eine solche mili­tärische Rüstung bleiben sollte, die ausreichend wäre, um die Verteidigung durchzuführen. Herriot will mit aller Gewalt in seinem jetzt fertiggestelltenSicherheits"plan vor allem den Anschein vermeiden, als beabsichtige Frank­reich eine Sabotage der Abrüstung, während seine Mili­tärs mit aller Energie jedes Bataillon, jede schwere Bat­terie, jedes Bomben- und Jagdflugzeug verteidigen. Viel­leicht würden sie den Deutschen sogar eine kleine, zahlen­mäßige Aufrüstung bewilligen, wenn sie dadurch nur er­reichen würden, das französische Heer in seiner bis­herigen Stärke erhalten zu können. Denn sie wissen ganz genau, daß auch bei einer Vermehrung der deutschen Heeresstärke etwa auf die früheren 200 000 Mann die deutsche Armee dann, wie Rollet sagt,an Zahl und inne­rem Aufbau glatt demjenigen von 1914 unterlegen ist, selbst wenn Deutschland die Verträge umgangen hat".

Aber die eigentliche Grundlage oder, wenn man will, das Hauptziel des Herriot-Planes ist weniger die Ab­rüstung als die Lösung desSicherheit s". Problems im französischen Sinne. Es scheint so, als habe er nicht viel Zutrauen dazu, hierfür auf der Ab­rüstungskonferenz die Idee durchzusetzen, daß der Völker­bund zur Sicherung des allgemeinen Friedens eine mehr oder minder großeErekutionsarmee" erhält. Herriot dürfte die Löfung vielmehr auf einem anderen Wege suchen. Wahrscheinlich will er ein System von Schiedsgerichtsverträgen zwischen den ein­zelnen Staaten empfehlen, wobei dann eine Defensiv­klausel derart bereinaenommen wird, daß eine aeaenseitigs militärische Hilfeleistung bei unberechtigten Angriffen einer dritten Macht zu erfolaen hat. Der Witz der ganzen Geschickte ist nun der, daß die eigentliche Abrüstuna in ihrem Fortgang verknüpft werden soll mit dem Entstellen und der Weiterentwicklung des Schicdsaerichtsvertraas- systems, so daß dann man hat in Frankreick auch schon ein Schlagwort dafür aesunden eineParalleli° t ä t" zwischen Sicherheit und Abrüstuna herauskommt. Es sieht dann auch so aus. als versteife sich Frankreich nicht mehr auf den seit Versailles festaellaltenen Grundsatz: E r st Sicherheit, dann Abrüstuna. Aber wenn man ge­nauer hinsieht, so ist der ganze Plan Herriots nichts weiter als der Versuch einer Verwirklichuna des berüch­tigten Genfer Sicherheitsprotokolls von 1924, gegen das Deutschland Einspruch erhoben hat, weil cs seinerseits nur bei wirklicher militärischer Gleich­berechtigung durchgeführt werden könnte.

Politisch gesehen, bedeutet nun aber dieser Plan Herriots zur Schaffung einer derartig unterbauten Sicher­heit noch etwas ganz anderes: die Schaffung einer Grenzsicherung. Denn da die Schiedsgerichts­verträge naturgemäß auch eine gegenseitige Garantie der heute bestehenden Grenzen enthalten würden, so würde die Durchführung dieses Systems nichts anderes darstcllen als die S i ch e r u n g der bis - gerigen Grenzen, also eine Sicherung des Versailler Diktats und der später in dessen Sinne getroffenen Grenzziehungen. In diesem Punkt stoßen aber die deutschen und die franzö- fischen Anschauungen unmittelbar auf­einander. Deutschland lehnt jedes derartige Ziel verfolgende französische Sicherheitssystem ab, weil es eine neue Unterschrift unter die Versailler Bestimmungen weit von sich weisen muß. Was wir wollen, ist gerade das Gegenteil des in Herriots Plan steckenden Grund­gedankens: Nicht Sicherheit für Versailles, sondern Sicher­heit für den Frieden in Europa durch Revision vonVersailles.

DieTomatenlommission" in Kopenhagen.

Kopenhagen. Die deutsche Kontingentieruugsabordnunk,. die sogenannte Tomatenkommission, ist in Kopenhagen ein- getroffen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern unter Führung von Geheimrat Dr. Walter. Wie das Außenministerium meint werden sich die Verhandlungen über zwei Tage erstrecken. Die Butterkontingentierung ist bereits in Ordnung gebracht, so daß jetz nur noch über die dänischen Kontingente von Schlachtvieb, Pferden, Schlachtereiabfall, Fett und Käse zu verhandeln ist, wobei die wichtigsten dänischen Ausfuhrartikel Schlachtvieh und .SchlaÄtereiabiälle sind.

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Reichspräsident von Hindenburg empfing veUchiedenc Führer der Landwirtschaft zur Entgegennahme von Berichten über die Lage in ihren Bezirken. .

* Das Kabinett Braun-Severing hat eine reibungslose Zu- sammenarbeit mit den anderen verantworUlchen stellen ve- schlossen.

* Der Rcichskommissar von Preußm erinnerte die Beamten in einem Erlaß an ihre Gehorfamöpfücht gegenüber der kom- miffarischen preußischen Regierung^