Zulöaer Anzeiger
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Tageblatt für Rhön un- Vogelsberg
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Nr. 7 — 1933
Fulda, Montag, 9. Januar
10. Jahrgang
Start der Arbeitsbeschaffung.
Die Durchführung
des Sofortprogramms.
500 Millionen bereits untergebracht.
Der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung, Dr. Gereke, machte vor der Presse längere Ausführungen über die Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsbeschaffung. Er unterstrich dabei, daß im Interesse derjenigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, die Darlehen aufnehmen müssen, sichergestellt werde, daß in erster Linie diejenigen Arbeitslosen beschäftigt werden, die augenblicklich den Haushalt der Gemeinden am meisten belasten, d. h. es werden
zunächst die Wohlfahrtserwerbslosen,
dann die Krisenunterstützungsempfänger und erst in dritter Linie die Arbeitslosenunterstützungsempfänger in Arbeit gestellt.
Der Justanzenzug
solle so kurz wie möglich sein. Innerhalb ganz weniger Wochen müsse vom Antragsteller bis zur Genehmigung alles erledigt werden. Alle Ausschuß- und Zwischeninstanzen seien ausgeschaltet worden. Die Anträge gingen zunächst über die vorgeschriebene Staatsaufsichtsbehörde, gleichzeitig gelange eine Abschrift an das Landesarbeitsami. Die Staatsaufsichtsbehörden hätten ihrerseits parallel mit den Landesarbeitsämtern die Anträge zu prüfen. Die Landesarbeitsämter seien angewiesen, in kürzester Zeit die Anträge dem Neichskommissâr zuzuleiten. Gegen die Entscheidung des Neichskommissars steht dem Antragsteller ein Vetorecht zu. Die Entscheidung darüber wird von dem Kabinettsausschuß gefällt.
Dr. Gereke wies weiter gewisse in der Presse aufgetauchte Vorschläge zurück, mit den Mitteln für die Arbeitsbeschaffung repräsentative Baudenkmäler wie das Reichsehrenmal, einen Sommersitz für den Reichspräsidenten, ein deutsches Wahrzeichen an der Elbemündung, ein Musterdorf im Osten usw. zu schaffen. In solchen Bauten erblickt Gereke
typische Fehlanlagen,
also gerade das Gegenteil von dem, was beabsichtigt sei. Größere Projekte lägen bereits vor, insbesondere würden Verhandlungen mit der Reichsbahn, dem Reichs- v e r k e h r s m i n i st e r i u m und einzelnen Ländern über gewisse Projekte geführt, über die aber zur Zeit noch nichts Näheres gesagt werden könne. Nach den bisherigen unverbindlichen Anmeldungen liege bereits
eine Überzeichnung
der gesamten im Sofortprogramm vorgesehenen Summen vor. Die Frage der Zwischenfinanzierung, über die Gereke im Einvernehmen mit der Reichsbank, mit der Preußischen Staatsbank, der Rentenbankkreditanstalt usw. verhandelt, wird voraussichtlich am Montag abgeschlossen werden.
Wie soll gearbeitet werden?
. Aus den Durchführungsbestimmungen zur Arbeits- beichaffuug, deren Hauptbestimmungcn bereits bekanntgeworden sind, seien noch folgende erwähnt:
Träger der Arbeit.
Träger der Arbeit können nur Reich, Läuder, Gemeinden, G.emeindeverbäude, sonstige Körperschaften,des öffentlichen Rechts sowie gemischt-wirtschaftliche Unternehmen sein.
Welche Arbeiten können ausgeführt werden?
Die Arbeiten müssen für die Volkswirtschaft wertvoll sein, möglichst im Laufe des Jahres 1933 beendet werden, sich vorwiegend auf Instandsetzung,
Schiffssturm auf
Merkwürdiges Aachspiel zur „Manlique"-Tragödie.
K amp f um das Wrack.
Das Wrack der „Atlantique" ist in den Hafen von Cherbourg eingeschleppt und dort verankert worden. In den nächsten Tagen soll das eingedrungene Wasser ausgepumpt werden, woraus das zerstörte Schiss in ein Trockendock geschafft werden wird. Inzwischen hat sich um die für die Bergung des Schiffes zu zahlende Prämie ein nicht sehr erfreulicher Streit entsponnen.
Nach altem internationalen Seerecht erhält den Bergungslohn für das Abschleppen eines von der Mannschaft aufgegebenen Schiffes der, der zuerst zur Stelle ist, um es abznschlcppen. Als nun die „Atlantique" so weit war, daß sie abgeschleppt werden konnte, entspann sich
zwischen französischen und holländischen Schleppdampfern
ein wahres Wettrennen, an dem sich dann auch noch der Hamburger Bergungsdampfer „Simson" beteiligte. Über das, was weiter geschah, herrscht noch nicht völlige Llârheft. Der „Simson", der von einer holländischen Ke-
Verbesserung und Vollendung vorhandener Anlagen oder auf die Förderung der Bodenkultur erstrecken, die durch den Kapitalaufwand entstehenden Zukunftslasten rechtfertigen.
Es muß sich demnach insbesondere um Arbeiten handeln, die aus Mangel an Geldmitteln bisher nicht ausgeführt werden konnten und auch in absehbarer Zeit aus Haushaltsmitteln voraussichtlich nicht ausgeführt werden können.
Oie Stellung des Unternehmers.
Die Vergebung der Arbeiten an Unternehmer ist der Ausführung in eigener Regie grundsätzlich vorzuziehen. Die Arbeiten sollen möglichst nicht freihändig vergeben, sondern ausgeschrieben werden. Bei der Vergebung der Aufträge hat der T r ä g e r
die mittleren und kleineren Betriebe ausreichend zu berücksichtigen. Dabei können, soweit erforderlich, mehrere Unternehmer zusammengefaßt werden. Generalunternehmer sind grundsätzlich auszuschalten; soweit das nicht möglich ist, sind auch sie zu verpflichten, die Auftragssumme auf möglichst viel mittlere und kleinere Betriebe zu verteilen. Der Gewinn des Unternehmers ist auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Solange an Unternehmer Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung von Arbeitnehmern zugeteilt werden, ist diese Zuteilung bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen, alle Arbeiten sind, soweit dadurch keine wesentliche Verteuerung eintritt, durch
menschliche Arbeitskraft auszuführen. Außerdeutsche Bau stosse dürfen nur daun verwendet werden, wenn geeignete inländische Baustoffe nicht vorhanden sind.
Oie Arbeitnehmer.
Bei Ausführung der^Arbeiten müssen in weitestem Umfang Arbeitslose eingestellt werden. Es muß sich um inländische Arbeitslose handeln, die durch die Arbeitsämter vermittelt sind; vornehmlich sind langfristige Erwerbslose,
vor allem Kinderreiche und Familienernährer, zu berücksichtigen. Die Arbeitnehmer sind bei den Arbeiten unter den Bedingungen
des freien Arbeitsvertrages zu beschäftigen; die Arbeitszeit soll 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die Aufträge dürfen nicht dazu führen, daß ein Mangel an Arbeitskräften innerhalb eines Bezirks oder eines Erwerbszweiges entsteht.
*
Die kleinen und mittleren Städte zur Arbeitsbeschaffung.
In den mittleren und kleinen Städten sind, so wird vom Reichsstädtebund betont, Möglichkeiten zur Durchführung dringlich notwendiger und volkswirtschaftlich wertvoller Arbeiten genügend vorhanden, die seit Jahren zurückgestellt werden mußten, weil sie aus eigenen Mitteln der Städte nicht ausgeführt werden konnten und auch in absehbarer Zeit nicht ausgeführt werden können. Andererseits sind aber die Finanzen der mittleren und kleinen Städte durch die Wohlfahrtslasten so beansprucht, daß nur eine beschränkte Zahl in der Lage sein wird, von den jetzt gegebenen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Im Einzelfall wird entscheidend sein, ob die Gemeinde imstande ist, die neuen Zins- u n d T i l g u n g s l a st e n neben den bestehenden Lasten gleicher Art für die Zukunft zu übernehmen und sicherzustellen.
die „Atlantique".
sellschaft gechartert war, behauptet, daß er die erste Schleppverbindung mit dem noch brenneuden Wrack hergestellt habe, so daß ihm die hohe Prämie, die unter Umständen in die Millionen gehen könnte, gebühre. Von anderer Seite wird das bestritten. Danach hätten
zuerst einige französische Seeleute
das Wrack erklettert und am Heck die Schleppseile von drei Dampfern angebracht. Einige Minuten später habe die Mannschaft eines holländischen Dampfers das gleiche getan. Als dann französische und holländische Schiffe das Wrack in entgegengesetzter Richtung abzu- schleppcu versuchten, habe der Holländer
zwei französische Schleppseile durchschnitten.
Der Versuch, auch das dritte Seil zu durchschneiden, sei erfolglos geblieben. Schließlich war die Sache so, daß zwei'Holländer das bis zuletzt unglückliche Schiff vorwärts zogen, während ein Franzose cs rückwärts zog. Hier erst habe
der Hamburger „Simson" cingegriffen und mit den Holländern zusammengearbeitet. Es gab dann noch einige Zänkereien, bis man sich schließlich dahin einigte, das Schiff gemeinsam nach Cherbourg zu schaffen. Dieses schöne Spiel hatte nicht weniger als
zwölf Stunden gedauert, und zwei Leute wurden dabei schwer verletzt. Jetzt liegt die Sache so, daß die ^ranzoien oehaupten, sie wären zuerst auf dem Wrack gewesen, die Holländer die Priorität für sich in Anspruch nehmen, und der deutsche Dampfer gleichfalls der erste gewesen sein will. Herauskommen wird bei alldem wahrscheinlich ein Schiedsgericht, das zu entscheiden haben wird, wem der zu erwartende Preis zukommt
Tas Wrack der „Atlantique".
Unser Bild veranschaulicht die furchtbare Wirkung des Riesenbrandes auf dem französischen Luxusdampfer „Atlantique": das Deck ist völlig zerstört. Die Aufnahme ist vom Flugzeug aus gemacht.
Der Brand auf der „Altaniique" endgültig gelöscht.
Die jetzt im neuen Hafenbecken von Cherbourg liegende „Ä t l a n t i g u e", deren Brand nun völlig gelöscht worden ist, bietet ein furchtbares Bild der Zerstörung. Außer den weniger schwer beschädigten Maschinen ist jedoch alles übrige durch die Feuersbrunst vernichtet worden. Die großen Säle, die Kabinen und alles, was der Luxusdampfer an sonstigen Einrichtungen auswics, gleichen nur einem einzigen Trümmerhaufen. Im Maschinenraum fand man die verkohlten Leichen von zwei M a s ch i n i st e n zwischen den Trümmern.
Indessen geht in Marinekreisen der unerfreuliche Streit u m d i e Entschädigung der Hilfsschiffe weiter. Der Kapitän des Schiffes gab in diesem Zusammenhang
eine recht wenig taktvolle Erklärung
ab, in der es heißt: „Ich bin über die Art und Weise, wie sich die ersten Hilfsmanöver abspielten, und vor allem über die „Freiheiten", die sich die ausländische n Hilfsschiffe Herausnahmen, sehr ungehalten, und ich betrachte ihre Arbeiten eher als hemmend, denn als nutzbringend (!). Die Holländer haben das Schiff ohne jede Berechnung geschleppt und der bedauerliche Unglücksfall, der einem französischen Offizier ein Bein kostete, hätte sich nicht ereignet, wenn der deutsche Schlepper meinen Befehl ausgeführt und das Tau gekappt hätte." (!)
In gewissen Pariser Kreisen versucht man erneut, die Schuld an dem Brand Deutschland in die Schuhe zu
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Tie Durchführungsbestimmungen zur Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsbeschaffung und der ländlichen Siedlung wurden vcr- ösfcntlicht.
* Zur „Reichsarbeitsgemeinschaft der Ticnstträgervcrbändc" haben sich sämtliche großen Verbände, die Träger des Dienstes im Arbeitsdienst sind, züsammengeschlosfcn.
* Bei der Abschleppung des Wrackes der „Atlantique" ist es zwischen den Bergungsgesellschaften zu unerfreulichen Streitigkeiten gekommen. Wahrscheinlich wird ein Schiedsgericht entscheiden müssen, wem die Bergungsprämie zukommt.