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Lul-aer Anzeiger

,. «SS Tageblatt für Rhön UN- Vogelsberg "' Ä"SÄS Zulöa- und Haunetal.Zulöaer Kreisblatt

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Ansprüche. Berlag Christian Seipel, Fulda. D'uck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach L H.

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Nr. 43 1933

Fulda, Montag, 20. Januar

10. Jahrgang

i Rentenhür$ungen werden gemildert

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Die erste Milderung der Renten­kürzungen.

Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Linderung von Härten in der Sozialversicherung und in der Reichs vcrsorgung ist soeben vom Reichspräsidenten unterzeichnet worden.

In der Verordnung werden insbesondere die Härten, sich aus der Bestimmung ergaben, daß bei Personen, tie Kriegsbeschädigtenrenten beziehen, die Angestellten* und I n v a l i d e n v e r s i ch e - kiMgsrenten ruhten, gemildert. Invaliden- und An- ' «Mtenrente sind in Zukunft zu einem Drittel zahlbar. 3er abzuziehende Höchstbetrag ist auf 50 Mark festgesetzt.

Ferner ist der Anspruch auf K i n d e r z u l a g e n undWaisenrenten vom 15. auf das 16. Lebensjahr ausgedehnt worden. ,

Außerdem werden Erleichterungen cm Verwaltungs­wege eingeführt. Beispielsweise sollen Kriegsopfern, die bereits eine Kapitalabsindung erhalten haben, aber in Not geraten sind, Unterstützungen bis zu 500 Mark jährlich gewährt werden können, in besonderen Fällen auch darüber hinaus.

Die Zusatzrente für Witwen, die für den Unterhalt von Kindern und nahen Angehörigen auf­kommen müssen, wird in besonderen Härtefällen wieder hergestellt.

Für studierende Krieg Swaisen werden in besonderen Notfällen von den Versorgunsämtern Unter-

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stiitzungen gegeben. . ,

Die finanziellen Auswirkungen dieser Verordnung belaufen sich auf etwa 27 bis 29 Millionen Mark jährlich.

Der Reichspräsident usid die Reichsregierung sehen diese Erleichterung nur als einen Anfang an. Es ;wird demnächst erwogen werden, welche weiteren sozialen Härten gemildert werden können, die sich aus der Notver­ordnung vom 14. Juni 1932 ergeben. Der Reichs- P r ä s i d e n t hat erklärt, daß er sich dafür einsctzen werde, weitere Milderungen in absehbarer Zeit eintreten.

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In der Presse ist vereinzelt die Rede davon gewesen, daß das Reichskabinett sich gegen die Aufhebung der Krankenscheingebühr ausgesprochen habe. Ins­besondere habe Reichskanzler H i t l e r die Aufhebung der Krankenscheingebühr abgelehnt und dadurch den dahm- gehenden nationalsozialistischen Antrag zu Fall gebracht. Von zuständiger Stelle wird dazu berichtigend mitgeteilt, das Reichskabinett habe die Aufhebung der Krankenschem- gebühr nicht abgelehnt, und der Reichskanzler habe sich für die Aufhebung ausgesprochen. Im übrigen sei über dir Aufhebung der Krankenscheingebühr noch keine Ent­scheidung gefallen.

Meredeseitigung von Härten geplant.

Dit Erleichterungen für Vie Verforgungsberechtigten.

Zu der Verordnung des Reichspräsidenten zur Milde- . Ä von Härten in der Sozialversicherung und in der D Vchsversorgung ist eine amtliche Verlautbarung ver- Mvsfentlicht worden, in der es heißt:

M. »Der Herr Reichspräsident und die Reichsregierung I es für eine der vordringlich st en Auf-

gaben, die durch die Notverordnung herborgerufenen Härten soweit und sobald als möglich zu beseitigen, oder wenigstens zu mildern.

Dem Herrn Reichspräsident en liegen dabei vor allem die Kriegsopfer, vornehmlich also die alten Soldaten, deren Angehörige und Hinterbliebene am Herzen. Er hat es daher besonders begrüßt, daß die Reichsregierung ihm bereits jetzt einen wesentlichen Schritt auf diesem Wege vorgeschlagen hat.

Die neuen Maßnahmen sind teils durch eine Notver­ordnung angeordnet, die der Herr Reichspräsident soeben unterzeichnet hat, teils im Verwaltungswege durch einen Erlaß des Neichsarbeitsministers, dessen Veröffentlichung unmittelbar bevorsteht.

Die Reichsregierung wird, soweit es die finanzielle Lage gestattet, auf dem Wege der Beseitigung von Härten weitergehen. Der Herr Reichspräsident hat seine be­sondere persönliche Anteilnahme an dem Fort­gang dieser Arbeiten der Reichsregierung bekundet."

Es folgt dann eine Erläuterung der Einzelheiten der neuen, jetzt auch im Wortlaut vorliegenden Verordnung. Aus ihrem Inhalt ist zu den bisherigen Mitteilungen noch folgendes nachzutragen: Die Verordnung tritt am 1. April 1933 in Kraft. Bei der jetzt erfolgten wesent­lichen Milderung der Anrechnung von Versorgungs­gebührnissen der Kriegsbeschädigten auf die Zenten aus der Invaliden-, Angestellten- und knappschaft- lichen Pensionsversicherung verbleibt dem Berechtigten neben seinen Vcrsorgungsgebührnissen mindestens ein Drittel seiner Bezüge aus der Sozialver­sicherung, während diese Bezüge bisher unter Um­ständen in vollem Umfange wegfielen Eine entsprechende Regelung gilt übrigens für p e n s i o n i e r t e B e a m t e, die neben ihrer Pension Bezüge aus der Sozialversicherung erhalten.

Kinderzulage und Waisenrente werden vom 1. April 1933 ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch dann gewährt, wenn der Anspruch infolge Vollendung deS 15. Lebensjahres am 1. April 1933 bereits erloschen war und die Wiedergewährung bis zum 30. Sep­tember 1933 beantragt wird. Bei Berufsaus­bildung können die Bezüge wie bisher bis zur Voll­endung deS 21. Lebensjahres gezahlt werden.

Ferner werden auf dem Gebiete der Reichsversorgung im Verwaltungswege folgende Erleichterungen angeordnet:

Dm Hauptversorgungsanwärter werden ermächtigt, zur Erhaltung der von Zwangsversteigerung be­drohten Eigenheime der Kriegsbeschädigten, die eine Kapitalabfindung erhalten haben, im Unterstützunas- wege Beihilfen zur Traaung der mit dem Grundbesitz verbundenen Lasten ru gewähren. Außerdem werden zur Unterstützung gewisser weiterer Gruppen von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen Mittel zur Ver­fügung gestellt.

Die nach dem Reichsversorgungsgesetz versorgten Witwen, die n i ch t mehr für Kinder zu sorgen haben, er­halten künftig in größerem Umfange als bisher Zusatz­renten. Endlich sind auch die Bestimmungen über Zuschüsse fürehemaligeOfftziere und ihre Hinterbliebenen gemildert worden.

Die gesamten Maßnahmen erfordern einen Mehrauf­wand von etwa 30 Millionen Reichsmark jährlich. So­weit der Mehraufwand bei den Trägern der Invaliden­versicherung entsteht, wird er Vo m R e i ch e erstattet.

Auch die deutsche Binnenfischerei befindet sich in schwerster Notlage, da sie infolge der preisdrücken­den Einfuhr aus dem Auslande für ihre Erzeugnisse nur Preise erzielen konnte, die weit unter den Friedenspreisen liegen und die Gestehungskosten in keiner Weise mehr decken. Wenn hier eine Abhilfe geschaffen werden sollte, so mußten wirksame Zölle festgesetzt werden. Eine ent sprechende Regelung ist auch für die Zölle für zubereitetc Fische erfolgt.

und Landwirt -

Das Reichsministerium für Ernährung schaft wird im Einvernehmen mit den beteiligten Pro-

duktionszweigen dafür Sorge tragen, daß die Gebiete, die bisher sich zu einem erheblichen Teil mit ausländischen Fischen versorgten, in Zukunft in ausreichendem MaßemitdeutschenFischen beliefert werden.

Bienenzucht.

Als Ergänzung der in der letzten Zeit getroffenen organisatorischen Maßnahmen zur Förderung des Absatzes deutschen Bienenhonigs wird der Zoll für Honig auf 80 Mark je Doppelzentner erhöht, um die besonders im Interesse des deutschen Obstbaues notwendige Hebung der Bienenzucht gegenüber den preisdrückenden Einflüssen der Einfuhr ausländischen Bienenhonigs zu gewährleisten.

*

Hilfe für Forstwirtschaft und Arbeitsmarkt.

Neuregelung der Holzzölle.

Im Deutschen Reichsanzeiger wird eine Verordnung veröffentlicht, durch die die Zölle für Holz neu ge­regelt werden. Hervorzuheben ist insbesondere die Er- Höhung des Zolles für hartes Rund Holz auf 36 Pfennig und für stärkeres Nadelrundholz aus 40 Reichspfennige je Doppelzentner. Dementsprechend sind die Zölle für Sch n i t t h o l z aus hartem Holz auf drei Reichsmark mvd für solches aus Nadelholz auf 2,50 Mark je Doppelzentner festgesetzt. Die Z ö l l e f ü r Holz- waren sind entsprechend gestaltet worden.

Diese Zollerhöhung war notwendig, um der schwer notleidenden deutschen For st wirtschaft in stärkerem Maße, als das bisher möglich war, den deutschen Markt zu sichern und überflüssige Einfuhren fernzuhalten. Die durch diese Maßnahme zu erwartende Verbesserung des Absatzes für deutsches Holz wird auch zu einer günstigen Beeinflussung der P r e i s e führen, die zur Zeit nur etwa auf der Hälfte der Friedenspreise liegen. Dadurch wird nicht nur der privaten Forstwirtschaft geholfen, son dern auch den Länderuund Gemeinden, in deren Besitz etwa 50 Prozent der gesamten Waldfläche sind und die infolge der bisherigen niedrigeren Preise nicht mehr wie bisher Einnahmen aus ihrer Forstwirtschaft hatten, sondern sogar aus allgemeinen Steuergeldern erhebliche Zuschüsse leisten mußten.

Die Bemessung des neuen Schnittholzzolles wivd ferner die Beschäftigungs möglich keit in der Sägeindustrie wesentlich heben und damit von unmittel barer Wirkung auf den Arbeitsmarkt sein, der gerade in der Holzindustrie einen besonders hohen Hundertsatz von Arbeitslosen aufweist.

Ackerbau, Gerstenbau, Fischzucht

Ein Ultimatum.

Zur restlosen Durchführung der vorstehend an­gegebenen Maßnahmen wird eine Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der vorliegenden Mitteilung, festgesetzt", das haben die Regierungen Frankreichs, der Kleinen Entente und Englands der österreichischen Regierung sagen lassen. Das ist nichts anderes als ein Ultimatum. Von einem italienischen Industriellen waren angeblich 50 000 Gewehre und 200 Maschinen­gewehre, die von den im November 1918 zurückflutenden Österreichern an der Front liegengelassen waren, an eine österreichische Waffenfabrik zwecks Reparatur gesandt worden. Die österreichische Regierung ist der Ansicht, daß dieseWaffeneinfuhr" keineswegs irgendwie gegen die Bestimmungen des Diktats von St. Germain verstoße. Frankreich und die Kleine Entente glauben aber annehmen zu dürfen, daß diese Waffensendung von Italien an Ungarn gehen soll. Später ergab sich, daß es sich um den Auftrag einer schweizerischen Fabrik in Solothurn handelte, die die Waffenreparatur vor etwa zwei Monaten der österreichischen Gewehrfabrik in Auftrag gegeben hatte, wobei ein Teil davon bei der Einfuhr in Österreich als Alteisen deklariert worden sei. In Prag erklärte der österreichische Gesandte, die Uber- nähme der Waffenreparatur widerspreche weder dem Fricdcnsvertraq von St. Germain noch dem österreichischen Kriegsgcrätegesctz. Allerdings, so fügte der Prager Ge­sandte Österreichs hinzu, verhehle die Wiener Regierung nicht, daß die Waffen dann eventuell nach Ungarn weitcr- gehen würden. Frankreich und die STIcine Entente haben dann aber dem österreichischen Bundeskanzler Dr. Dollfuß schon Mitte Januar zu verstehen aeacben. man nehme in

Auf dem Gebiete des Gartenbaues sind die Zölle für Rot-, Wirsing- und Weißkohl erhöht worden, wobei allerdings für letzteren die noch bestehenden handelsvertraglichen Bindungen das Wirksamwerden des Zollsatzes für bestimmte Jahreszeiten noch nicht er­möglicht.

Aus dem Gebiete der Vieh- und Milchwirtschaft sind die Zölle für rohes Schweine- und Gänsefett, für Flomen und Premier Jus sowie fürRindertalg ent­sprechend geregelt worden. Ferner ist für ^afeltaie eine Erhöhung des Zollsatzes vorgenommen worden.

See- und Binnc,:sischcrei.

Weiter werden in der Verordnung die Zölle für die Er­zeugnisse der S e e - u n d B i u u e n f i s ch e r e l neu ge­regelt. Die deutsche Hochsee- und Küstenfischerei befindet sich in außerordentlich schwieriger Lage, weil auf der einen Seite die Einfllhr von Seefischen aus untervalutarischen Ländern stark zugenommen hat und die Preise aus den deutschen Märkten unter die Rentabilitätsgrenze Herunter- aedrückt werden, ivährend andererseits infolge der Mb- sperrungsmaßnahmen anderer Länder bedeutungsvolle Ausfuhrmöglichkeiten verlorengegangen lind, â Folge dieser Zustände ist gewesen, daß die deutfchc Hocksseefrscherei einen großen Teil ihrer Fahrzeuge zeitweise bis zu 75 Prozent stillegen mußte, und daß die Küstenfischerei sich in bitterster Notlage befindet. Das Ziel der neuen Regelung ist, durch die Sicherung der deutschen Markte die' Wiederinbetriebsetzung der deutschen Fischdampfer und damit die Beseitigung der starken ArbeitÄostgkeft in diesem Berufszweige zu eWJ Md den kleinen Küsienftschern einen einigermaßen lohne«, den Absatz ihrer Fische äh fdurften

Schutz der heimischen Wirtschaft

Neue Zollerhöhungen.

Der Deutsche Reichsanzeiger vom 18. Februar ver- Asentlicht eine auf Vorschlag des Reichsministers für Er­nährung und Landwirtschaft, Dr. Hugenberg, vom Reichs- labinett beschlossene Verordnung über Zollmaß- "ahmen auf dem Gebiete der Landwirtschaft und der Merei. Sie enthält insbesondere Maßnahmenfür den Acker- und Gartenbau, für die Vieh- und Milchwirtschaft, ur die Fischerei und für die Bienenzucht. Im einzelnen * folgendes besonders hervorzuheben:

Maßnahmen auf dem Gebiete des Ackerbaues:

' r . Um eine vernünftige Verteilung der agrarischen Pro- »Mion auf die einzelnen Betriebszweige zu erreichen und .3 eurem übersteigerten Getreideanbau entgcgenznwirken, ist »"forderlich, den Anbau insbesondere derienlgen Er- ugniffe rentabel zu gestalten, für die m Deutschland Mett noch ein Zuschußbedarf besteht. Z'- diesem Zwecke werden tn der vorliegenden Verordnung als erste Maß­nahmen die Zölle für Buchweizen, Speiseerbsen, Futter- vohnen und Lupinen erhöht, und außerdem im Interesse d Liderung der Grünlandwirtschaft die Erzeugung Grassaaten durch angemessenen Zollschutz gegen aber der preisdrückenden Einfuhr nicht immer geeigneter ^?1 Saaten geschützt. Hierdurch soll erreicht wer- ^ die für den deutschen Boden und das deutsche in^.^^ anders geeigneten deutschen Grassaaten wieder <..darstarktcm. Maße anaebaut werden können. In der ^chen Richtunq tzeht bis Erhöhung des Zolles für-

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Klerne Jeltung für eilige Leser

* Die erste Verordnung des Reichspräsidenten zur Milderung von Härten in den Sozialversicherungen und in der Reichs- versicheruna ist veröffentlicht worden.

* Die Zölle für Holz sind neu geregelt worden, um die schwer leidende Forstwirtschaft zu schrien.

* über die ZusanmeustiM -n Eisleben hat der Oberstaats­anwalt in Haste einen zulllmmenkallendey.Bericht veröffentlicht.