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Nr. 51 — 1933
Fulda, Mittwoch, 1. März
10. Jahrgang
Scharfer Kampf gegen den Bolschewismus.
Michsregierung greift mit schSrfflen Mitteln durch.
Ore neue Verordnung zum Schutze von Volk und S aat.
Weitgehende Vollmachten zur Abwehr kommunistischer Gewaltakte.
Die Reichsregterung hat am Dienstag eine Notverordnung zum Schutze von Volk und Staat be- Wossen. die der Reichsregierung weitgehende Vollmachten  Die Verordnung, die sich aus Artikel 48 Absatz 2 M, wurde vom Reichspräsidenten bereits unter- jHdjnet Die Verordnung tritt damit sofort in haft
Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährlicher Gewaltakte wird zunächst die Außerkraftsetzung der Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Ver- saffung des Deutschen Reiches angeordnet. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, der Pressefrei- Heit, der Versammlungsfreiheit, weiter Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen auch außerhalb der gesetzlichen Grenze bis aus weitere- zulässig.
Die Exekutivgewalt in den Ländern.
In einem wetteren Kapitel der Verordnung heißt es: Werden in einem Land die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so kann die Reichsregierung insoweit die Befugnis der obersten Landesbehörden vorübergehend wahrnehmen. Wenn also die Kommunisten beispielsweise ihre Zentrale von Berlin nach ver Hauptstadt irgendeines deutschen Landes verlegen sollten, und dieses Land sollte nicht die nötigen polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung der kotnmunistischen Zentrale treffen, so würde die Reichsregierung ihrerseits die erforderlichen Schritte tun. Die Behörde« der Länder und Gemeinden haben auf Grund dieses Absatzes den Anordnungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Folge zu leisten. An zuständiger Stelle wird hierzu ausdrücklich erklärt, daß dieser Passus nicht« mit der Frage der Entsend nng eines Retchskom« m i s s a r S zu tun habe ES handele sich hierbei ledig- l i ch nm die Ausübung einer Funktion gegen die kommunistische Gefahr.
Wer den von den obersten Landesbehörden erlassenen Anordnungen oder den von der Reichsregierung gemäß Absatz 2 erlassenen Anordnungen z u w i d e r h a n d e l t, ober tu Zuwiderhandlungen auffordert oder anreizt, wird mit GefângntS nicht unter einem Monat oder einer Geldstrafe von 150 bis 15000 Mark bestraft, sofern nicht eine schärfere Strafe verwirkt ist.
Mit dem Tode wird 6eff rost :
Sollte eine Zuwiderhandlung gegen die eingangs kannten Vorschriften zum Tode einer Person führen, io kann auf d i e Todesstrafe erkannt werden. In anderen Fällen wird aus Zuchthaus erkannt. Daneben hnn auch auf Vermögenseinziehung erkannt werden. Ein weiterer Paragraph der Verordnung sieht Todesstrafe vor für Vergehen gegen eine Reihe von Paragraphen des Strafgesetzbuches, so den Paragraphen über Hochverrat, den Paragraphen über Brandstiftung, Überschwemmungen, Explosionen, Beschädi- Mng von E i s e n b a h n a nl a g e n usw Gemeingefähr- lichc Vergiftungen werden mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Dieser Passus ist deshalb in die Verordnung eingefügt worden, weil die Kommunisten, "ach dem ' Vorgefundenen Material zu urteilen, weitgehende Vergiftungen vorhatten.
Mit dem Tode oder mit Zuchthaus wird bestraft:
Wer es unternimmt, den Reichsprâsidente« "der ein Mitglied oder einen Kommissar der Reichs- Regierung oder einer Landesregierung zu toten oder dazu aufsordert oder sich erbietet, ein solches Erbieten annimmt oder mit einem anderen verabredet;
, . wer bei schwerem Aufruhr und schwerem Laud- Medensbruch die Tat mit Waffen begeht.
Weiter wird mit dem Tode bestraft, wer eine Frei- c > 1 s b e r a u b u >1 g in der Absicht begeht, sich der der meiheit beraubten Personen a l s G e i s e l für den poli- >Wi Kampf zu bedienen.
»Am in der Erkenntnis höchster Gefahr für Volk und Staat."
Die Reichsregierung zur Sckutz- Verordnung.
m W“ zuständiger Stelle in Berlin werd erklärt, daß die èlchsregierung nur in der Erkenntnis der h o chsten sich zu der Verordnung zum Schutze von Volk S Staat entschlossen habe. Im Relchskabiuett habe dipk â e Einmütigkeit darüber bestanden daß 3 Verordnung umgehend erlassen werden Der WahÜamps als solcher solle dadurch nicht be Hubert Äerden/ DK Regierung sei ^' ^ M«MW.L
daß trotz der Wahlen diele Verordnung erlassen werden müsse, weil tatsächlich Gefahr für Volk und Staat bestanden habe und noch bestehe.
Es sei begründeter Verdacht vorhanden, daß die kommunistische Aktion fortgesetzt werde. Die Zentrale dieser Aktion sei möglicherweise bereits von Berlin fortverlegt worden. Man habe weiter begründeten Anlaß zu der Annahme, daß auch an anderen Stellen als im Karl-Liebknecht-Haus sich unterirdische Gewölbe und Gänge befänden, durch die es den Kommunisten immer wieder möglich sei, zu verschwinden. An den Grenzen seien die nötigen Vorkehrungen bereits getroffen worden. Tie Regierung sei entschlossen, m i t aller B r u t a l i t â t gegen die Kommunisten vorzugehen. Auch diejenigen, die mit den Kommunisten zusammenarbeiteten, würden ebenso rücksichtslos von der neuen Verordnung getroffen wie die Kommunisten selbst. Nachdem der Angriff gegen die Reichs- regierung, wie es scheine, ins Ausland verlegt worden sei, würde dafür gesorgt, daß auch diese Angriffe unterbunden würden.
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Rundfunkrede Hitlers über „Weltgefahr des Bolschewismus".
Wie die Reichspropagandaleitung der NSDAP, mir- teilt, wird anläßlich der kommunistischen Brandstiftung im Deutschen Reichstag und der ausgcdeckten Umsturzpläne der KPD. Reichskanzler Hitler am Donnerstagabend um 20.30 Uhr im Deutschen Rundfunk über „Weltgefahr Yes Bolschewismus" sprechen.
Heuer stpD.-GewaliSplan ausgedeckt. Terroraktionen gegen nationale Verbände und Polizei beabsichtigt.
Wie der Politischen Polizei bekannt geworden ist, beabsichtigt die Kommunistische Partei, am Tage der Reichstagswahl bzw. an den Tagen vor und nachher planmäßig angelegte Überfälle aus Angehörige der nationalen Verbände, insbesondere der SA. und SS., durchzuführen und hierbei etwaige bewaffnete Angehörige dieser Organisationen rüüs' cht S- k 6 - unter Anwendung von Waffengewalt unschädlich zu machen. Die gesamte Aktion soll derart durchgeführt werden, daß die Urheber nach Möglichkeit nicht a 10 Kommunisten erkannt werden. Aus Streisgângen befindliche Polizeibeamte sollen durch vorgehaltene Pistolen zur Abgabe der Schußwaffen gezwungen werden. BolizeilicherfeitS sind die nötigen Maßnahmen getroffen.
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Die Salenfteuzfahne auf dem
Kark-Liebknecht-Saus.
Auf dem Karl-Liebknecht-Haus in Berlin, dem Sitz der Kommunistischen Parteizentrale, wurde am Dienstag- nachmittag gegen 18.30 Uhr die Hakenkreuzfahne gehißt.
Ein SA.-Sturm war an der Front des Karl-Lreb- knecht-^auses angetreten. Der Sturmführer wies in einer kurzen Ansprache auf die Bedeutung dieses Tages hin und erklärte, daß mit Hissung der Hakenkreuzfahne auf dem Karl-Liebknecht-Haus die Arbeit Horst Wessels ihre Er- füllung gefunden habe.
Sämtliche KPD.-Lokale geschlossen.
Wie die Pressestelle des Berliner Polizeipräsidiums mitteilt, wurden im Laufe des Dienstagnachmittaqs auf Anordnung des Berliner Polizeipräsidenten s a m tli ch e KPD.-Verkehrslokale im Polizeibeztrk Berlin geschlossen.
Anweisung über GistverwenSung.
Unter dem im Karl-Liebknecht-Haus aufgefundenen Material, das Hunderte von Zentnern umfaßt, befinden sich nach Mitteilung von zuständiger Stelle u a gefälschte Befehle von Polizeioffizieren und> von Führern der SA. und SS. Die gefälschten Befehle beziehen sich auch auf Kommandos der Schutzpolizei, auf den Eiuiatz von Schnellwagen und dergleichen. ^n ben vufgefun- denen kommunistischen Schriftstücken jei sogar die Rede von der
Anwendung von Gift in Speisen und Brunnen. . Ms der geistige Leiter sei der bekannte kommunistische Zeitungsherausgeber Münzen der g scstgestellt worden. Münzenberg konnte bisher noch nicht verhaftet werden.
Im Reichstagsgebäude wurden zwei Personen fest genommen, die ein Telefongespräch mit dem sozialdemo- Äen Wär« führten unb tafern müte.lten b.e Brandslismna fei von Gonna ""i'*'*6* .'^ ^ Personen erklärten, daß sie den Befehl, diese Nachricht zu verbreiten, vom Vorwärts selbst erhalten hatten.
Zahlreiche Verhaftungen.
Die Maßnahmen der Polizei in Preußen.
Im Laufe des Dienstags sind rund 130 Personen der
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worden. Darunter Dr. Hodan, die Schriftsteller Erich Mühsam und Ludwig Renn, die Rechtsanwälte Litten, Barbasch und Dr. Apfel sowie der S^d'rat Schminke. Sie werden einer eingehenden Vernehucung unterzogen. Wie lange sich diese ausdehnt, läßt sich zur Zeit noch nicht übersetzen. Für die Polizei stehi es fest, daß nicht ein einzelner, sondern mehrere Personen den Brand im Reichstag angelegt haben.
Die Polizeiaktion beschränkt sich nicht auf Berlin. Auch in anderen Städten sind Durchsuchungen und Beschlagnahmen vorgenommen worden. So erfolgte u. a. in Halle eine mehrstündige Durchsuchung des Gebäudes der kommunistischen Zeitung und des Hauses der sozialdemokratischen Zeitung Volksblatt. Auch das Gewerkschaftshaus ist polizeilich besetzt worden In Brandenburg a. d. Havel fanden Haussuchungen an 26 Stellen statt. Beschlagnahmt wurden eine Menge Flugblätter aufrührerischen Inhalts, ferner Plakate, Transparente und ein Druckapparat.
In Hannover wurden 140 kommunistische Funktionäre in Schutzhaft genommen, in Bielefeld wurde das sozialdemokratische Verlagshaus besetzt. Die Altonaer Parteibüros der KPD. und der SPD., ferner die Redaktion der in Altona herausgegebenen Hamburger Volkszeitung sowie das SPD.-Volkshaus sind durch Mannschaften der Hilfspolizei besetzt worden.
Im Bezirk der staatlichen Polizei Waldenburg, wozu außer Waldenburg auch die Gemeinden Dittersbach, Bernsdorf und Obersalzbrunn gehören, fanden bei sämtlichen Führern der SPD. und KPD. sowie der sozialistischen Schlesischen Bergwacht Haussuchungen statt.
Schutzmaßnahmen außerhalb Preußens.
In Braunschweig wurden alle öffentlichen Gebäude unter besonderen polizeilichen Schutz gestellt. Weitere Maßnahmen hat sich die Landesregierung noch Vorbehalten.
In Oldenburg wurde die kommunistische und die sozialdemokratische Presse verboten.
Das mecklenburg-schwerinis che Staatsministerium beschloß wegen drohender kommunistischer Unruhen größeren Umfangs und mit Rücksicht auf die ausgedehnte èage des Landes die vorübergehende Einsetzung von Hilfspolizei, bestehend ans den nationalen Verbänden, SA., SS. und Stahlhelm. Weiter werden schärfste Maßnahmen gegen die Kommunistische Partei sowie gegen alle sonstigen Unruhestifter geplant. Grundsätzlich sollen am Sonnabend vor der Wahl alle politischen Versammlungen und auch Mitgliederversammlungen aller politischen Parteien mit Ausnahme derKundgebungenfürdke nationale Erhebung verboten werden.
Der bayerische Landtags Präsident Dr. Stang hat angeordnet, daß der Bayerische Landtag gesperrt wird. Zutritt haben bis auf weiteres nur die Abgeordneten und die Pressevertreter, während keinerlei Besuche mehr zugelassen werden.
Gestern fand in Stuttgart eine polizeiliche Durchsuchung des Württemberger Landtagsgebäudes, insbesondere des Fraktionszimmers der KPD. und gleichzeitig auch des Parteibüros der KPD. statt. Die Durch- suchui^ hat nähere Anhaltspunkte dafür, daß Gewalttätigkeiten auch in Württemberg zu erwarten sind, nicht ergeben.
Für die gesamte staatliche Polizei Jn Sachsen ist der Alarmzustand angeordnet worden. Im Landtagsgebäude ist die Zugangs- und Fübrnngskontrollc verschärft worden. Das Haus wird um 19 Uhr geschlossen. Für die städtischen Werke und Betriebe und alle lebens^ wichtigen Einrichtungen der Stadt Dresden wurde auf Grund einer Anordnung deS Oberbürgermeisters verstärkter Schutz eingerichtet.
Oie Wahlen finden statt.
Wie von zuständiger Seite mitgeteilt tuirb, ist einwandfrei erwiesen, daß kommunistische Führer mit der Brandstiftung im Reichstag in direktem Zusammenhang stehen und ferner, daß Kommunisten Terrorakte vorbereitet haben, gegen die ein sofortiges Einschreiten mit den aller- schärfsten Mitteln sich als notwendig erweist. Es ist festgestellt worden, daß die Arbeit der Provokateure rveitergeht und daß diese zum Teil auch in Uniform von Polizei, Stahlhelm und SA. auftreten. Der festgenommene Kommunist hat ausgesagt, daß er mit sozialdemokratlsäien Führern Verbindung gehabt habe. Die Wahlen werden aus jeden Fall stattfinden. Aber es wird mindestens ein Jahr dauern, bis der Reichstag soweit wiederhergestellt worden ist, daß dort getagt werden kann. Es werden bereits Vorschläge erwogen, wo der Reichstag inzwischen tagen soll.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Die Reichsregierung gibt zur Bekämpfung des Bolschemis- mu§ eine neue Notverordnung heraus, die einschneidende N!aß- nahmen in die persönliche Freiheit zulätzt.
* Im Beisein des Reichspräsidenten und des Geueralfeld- marschaüs von Mackensen fand in Berlin eine Schliessen-Feier der Wehrmacht statt.
* Durch bett Brand im RLichstagsgebândc ist ein Schaden W. Mehreren MMwnes Mark »t^wÄ