Zulöaer Anzeiger
ÄffiSSSS Tageblatt für Rhèn un» Vogelsberg MSSMHaSÄ S=SÄ ?ulöa- un» tzaumtal > $ul»a« keel-bla« S =SS«g Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Redaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42♦ Zernfprech-Rnfthluß Nr. 2989 für hiesige Auftraggeber berechnet. Bei Nech- Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachârmk üer mit* versehenen Zrtitel nur mit <ktz,eUenangabe.5ulöaerftnzetg»r'g»ftaa«i. nungsstellung Zahlung innerhalb 8 Taget!.
Nr. 85 — 1933
Fulda, Montag, 10. April
10. Jahrgang
Nationales Berufsbeamtentum
W Gesetz zur Wiederherstellung des Zerufsbeamtentums.
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berussbeamten tms, das vom Kabinett beschlossen worden ist, ist in Kras Meten.
Als Zweck des Gesetzes wird die Wiederherstellung des nationalen Berufsbeamtentums bezeich net. Unter das Gesetz fallen alle unmittelbare Beamte des Reiches, der Länder,der Gemeinden usw., ferner dieDiensttrüger der Sozialversicherungen. Nicht unbenommen sind die Richter und die Lehrer an den tochschulen. Beamte im einstweiligen Ruhestand werden als Beamte im Sinne des Gesetzes angesehen. Die Reichs- tat! und die Deutsche Reichsbahngesellschaft sind durch Gesetz ermächtigt worden, für ihren Bereich entsprechende Anordnunaen zu treffen.
Die §§ 2 bis 6 bezeichnen die Beamten-Grup- pen, die vom Gesetz erfasst werden, und zählen
die einzelnen Maßnahmen
auf, die gegen die Beamten in den verschiedenen Gruppen möglich sind. Diese Maßnahmen sind abgestust. Als schwerste Maßnahme ist die Entlassung aus dem Dienst, als leichteste die Versetzung in den Ruhestand mit allen Ehren und vollen Pensionsbezügen angeordnet. Die schwerste Maßnahme richtet sich
gegen die sogenannten Parteibuchbeamten,
die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für ihreLaufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung zu haben oder ohne die für ihr Amt sonstige Eignung zu besitzen. Diese Beamte erhalten drei Monate lang nach ihrer Entlassung ihre bisherigen Bezüge. Ein Anspruch auf Ruhegeld oder Hinterbliebenenversorgung und Weiterführung der Amtsbezeichnung, Titel, Dienstkleidung oder Dienstab^eichen steht ihnen nicht zu. Nur im Falle der Bedürftigkeit W solchen Beamten, besonders wenn sie für mittellose ^gehörige zu sorgen haben, eine widerrufliche Rente bis D einem Drittel ihres Grundgehalts bewilligt werden.
Vorschrift erstreckt sich auch auf R u h e st a n d s - deamte.
Beamte nichtarischer Abstammung
sind in den Ruhestand zu versetzen. Soweit cs sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen. Das betrifft vor allem jüdische Beamte. Sie binden aber mit vollenEhren und auch mit vollen Pensio n s b e z ü g e n entlassen. Bei Pensionsbezügen tritt eine gewisse Einschränkung ein. Ausnahmen von Mm Bestimmungen gelten für die Vorkriegs - Painten nichtarischer Abstammung. Für Beamte, die M 1. All g u st 1 91 4 bereits Beamte waren, soll um Nachprüfung nicht stattsinden Eine zweite Aus- Wwe gilt für diejenigen nichtarischen Beamten, die im MMege an der Front für das Teutsche Rech oder VW Verbündeten gekämpft haben, und für solche, bereit und Söhne im Weltkrieg gefallen sind.
Politisch unzuverlässige Beamte,
k Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätt- M uich^ ^ Gewähr bieten, daß sie jederzeit rückhalt- für den n a t i o n a l e n S t a a t eintreten, können aus 2 Dienst entlassen werden. Werden sie entlassen, so toasten sie drei Monate lang ihre Bezüge. Danach tritt und Hinterbliebenenversorgung in Kraft. Nach een weiteren Bestimmungen können Beamte in ein anderes «WS oder auch geringeres Amt versetzt werden. Sie Malten jedoch ihre bisherige Amtsbezeichnung und ^enstèlnkommen. Beamte, die hiermit nicht einverstanden FMoniien innerhalb eines Monats ihre Versetzung in Ruhestand verlangen.
... Zur Vereinfachung der Verwaltung
°nnen Beamte in den R u h e st a n d versetzt werben, ^M1 sie noch nicht dienstunfähig sind. Ihre Stellen dann nicht mehr besetzt werden. Zuständig für in „ Durchführung der Maßnahmen ist lediglich die oberste ,^'chslandesbehö rde. Nur sie darf die Ent- aus dem Dienste, die Versetzung-in ein anderes oder in den Ruhestand aussprechen.
Verfügungen müssen bis zum 30. September tohmt be^ Beamten zugestellt werden. Damit
P vorübergehende Charakter des Gesetzes sonders 8um Ausdruck. Die Fachminister bauen es in -„Luus, in ihrem Bereich die Maßnahmen schon früher _ Mufuhren. Das wird sich vor allem bei Richtern L ^^ibnden Beamten auswirken, wo eine bal- .J^Mbung erwünscht wird. Sobald ein Fach- fo die Beendigung der Maßnahmen mitteilt, ist für jetJ^Mfenbe Verwaltung die Durchführung des Ge fel emdwt und es treten wieder die normalen Vor- 'Mlen tu Kraft.
hü^^""tte nichtarischcr Abstammung und für lick dy ’ 01 unzuverlässige Beamte ist ausdrück fit ndaß sie kein Ruhegeld erhalten, wenn Selens ! «undestcns eine zehnjährige Dienstzeit zurück- Ncn», ’^Mi. Ausnahmen sind zugelassen, wenn ein ^ infolge eines Unfalls früher dienstunfähig wirn. seitia. Werden durch das Gesetz die Mißstände be- sich daraus ergeben haben, daß vielfach Be- mL ■ nicht als Berufsbeamte, sondern von
1 in ihr Amt gebracht worden sind,
^ubère Tätrakeit als Nicktbeamter
auf ihre Dienstzeit an gerechnet worden ist. Ähnliches gilt bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Festsetzungen von ruhegehaltsfähiger Dienstzeit, die diesen Anordnungen entgegenstehen, treten außer Kraft. Die Vorschriften über die Anrechnung der Ruhegehaltszeit finden auch auf Beamte Anwendung, die schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand gesetzt worden sind.
Weiter werden in dem Gesetz
die überhöhten Bezüge und Ruhebezüge der Kommu- nalbeamten
geregelt. Es gelten die Richtlinien der preußischen Sparverordnung vom Jahre 1931, die bisher vom Staatsgerichtshof beanstandet wurden und infolgedessen nicht durchgeführt werden konnten.
Eine besondere Stellung nehmen
die Retchsmlntster
ein. Frühere Reichsminister, soweit sie seit November 1918 ernannt worden sind, und die Landes mini st er werden auf die Bezüge des Reichsministergesetzes zurück-
Hitlers großer Appell an die deutsche und österreichische SA. und SS.
Als größter Appell aller Zeiten war die Kundgebung der gesamten deutschen und österreichischen SA. und SS. am vergangenen Sonnabend zu werten. - Die gesamten Formationen, insgesamteinchalbeMil- I i o n Mann, traten zur gleichen Minute in allen Städten und Ortschaften Deutschlands und Österreichs zum Appell vor dem Führer, dem Reich s k a n z l e r AdolfHitler, an. Diese einzigartige gewaltige Kundgebung war natürlich nur mit Hilfe des Rundfunks möglich.
In Berlin sammelten sich die nationalsozialistischen Formationen vor allem im Sportpalast. Kopf an Kopf standen die Braunhemden in dem weiten Bau. Rund um das Rednerpodium nahm eine Abteilung der Schutzpolizei zur besonderen Verfügung in ihren schwarzen Jacken mit schwarzem Stahlhelm und Hakenkreuzbinde Aufstellung. Alle Stürme waren mit ihren Standarten und Fahnen angetreten.
Im Sportpalast wurde die SA. von dem SA.-Führer für Berlin-Brandenburg, Ernst, kommandiert. Kurz vor 19 Uhr ertönte das Kommando „SA. und S S. ft i l l g e st a n d e n!" Die Standarten und Fahnen hoben sich, und durch eine schmale Gasse der Braunhemden schritt der S t a b s ch e f R ö h m. Gausührer Ernst meldete ihm den Antritt der Berliner SA. Röhm begrüßte die SA. und übernahm das Kommando. Kurz darauf erschien Reichskanzler Adolf Hitler. Die gesamte SA. hob die Hand zum Hitlcrgruß. Röhm kommandierte: „Gesamte SA .stillgcstanden! Standarten und Fahnen auf!" Er meldete dem obersten SA.-Führer Hitler: „Von der Berliner SA angetreten 17 723 Mann. Gleichzeitig stehen im gesamten deutschen Vaterlande die Stürme der SA. und SS. bereit, die Befehle ihres Führers entgegcn- zunehmen." Reichskanzler Hitler begrüßte die Braunhemden mit dem Gruß „S A. u n d S S. — S i e g h e i l!" Aus dem Munde der SS.- und SA. Leute tönte ihm der Ruf entgegen: „Heil, mein Führer!" Hitler nalnn darauf das Wort zu seiner Rede.
Die Ansprache des Führers.
Hitler führte etwa folgendes aus: Die große Zeit ist jetzt angebrochen, aus die wir 14 Jahre lang gehofft hatten. Deutschland ist nun erwacht. Es ist a lle s eingetroffen, was wir in diesen 14 Jahren ahnend und sehend prophezeit hatten. Nicht durch ein Geschenk der Umwelt und die Gnade unserer Gegner, sondern durch die eigen e Kraft. Es ist wunderbar, d cn Weg sich noch einmal zu vergegenwärtigen, den diese Bewegung von der Idee zurückgelegt hat bis in diese Wirklichkeit von heute. Es ist auch manches Mal notwend i g, sich dieses Weges zu erinnern, damit man aus ihm heraus sehend den Weg der Zukunft erkennt. Es gibt heute viele unter uns, die sagen, daß das, was sich jetzt in Deutschland abspielt, auch der Wunsch und das Hoffen von vielen Millionen anderer gewesen sei. Das, was wir vor 14 Jahren begonnen, waren Vorstellungen, die gewiß auch andere vor uns gehabt haben.
Wir aber haben sie geformt zu einem kritischen Glaubensbekenntnis. Aus der Zerrissenheit der Stände, der Berufe und Klassen, aus dem Zerfall des Reichs und der Reichsgewalt haben wir als Idee einer neuen Wiedererhebung das Bekenntnis unseres Programms abgelegt und haben begonnen, dieses Bekenntnis zu einem Glaubenssatz zu formen, aus den nun Millionen Menschen eingeschworcn tvcrden konnten. t
So ist damals aus einer vorerst undeutlich umgrenzten Idee langsam eine scharf umrissene Organisation geworden. Nur d i e K r a ft ist zu allen Zeiten berechtigt gewesen, Ansprüche zu erheben, niemals Schwäche.. Nur Kraft kann das. Recht zum Leben erwecken. Wir haben klar das eine erkannt: Es ist notwendig, daß die Organi- sätio«, die für unsere Idee der neuen Volksaemeinschart
geschraubt. Bezüge, die hiernach seit dem 1. AprU 1032 zuviel bezogen worden sind, müssen zurückgezahlt werden. Die Vorschrift findet entsprechende Anwendung auf die Hinterbliebenenbezüge.
Aus Grund des Gesetzes können gegen solche Beamte, die bereits entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden sind, nachträglich Dienststrafverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegeldes, der Hinterbliebenenversorgung usw. Derartige Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 1933 erfolgen.
Auf Angestellte und Arbeiter finden die Vor schristen des Gesetzes sinngemäß Anwendung.
Die Ausführungsbestimmungen werden vom Reichsminister des Innern im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und den obersten Landesbehörden erlassen. Die Aussührungsbestimmungen werden auch über den Vollzug Anordnungen treffen und insbesondere aussprechen, daß dieses Gesetz nicht bestimmt ist für die g r o tz e breite Massealler Beamten, sondern daß cs sich gegen diejenigen richtet, die die Handam Staats a p p a r a 1 haben und infolgedessen in einer gewissen Gleichstimmung mit den politischen Linien des Staates sein müssen. Die unteren und mittleren Beamten werden demnach von dem Gesetz so gut wie nicht berührt werden. Nach Ablauf der Frist des 30. September 1933 treten die normalen Bestimmungen für das Berufs- deamtcntum wieder in Kraft.
kämpft, selb st zum Kraftfaktor wird, um eines Tages das zu verwirklichen, was wir erstreben. Niemals wird uns etwas geschenkt, was wir uns nicht selbst zu geben stark genug sind! So ist einst die SA. aus einer Handvoll Menschen, aus Kriegskameraden, entstanden.
Zwei Gründe standen bei der Geburt der $?L und SS. Pate:
Wir Nationalsözialisten wollten u n s selbst beschützen und nicht um fremde Hilfe betteln Wenn wir aber dieses Ziel erreichen wollten, so mußten wir weiterhin ein neues Volk schaffen, und dazu mußten wir uns selb st zwingen und mei stern, mußten wir alles in uns überwinden, was wir als verderblich für unser Volk ansahen. Es entsteht kein Reich von außen. Was wirklich Wert hat für Jahrhunderte und Jahrtausende, kaun nur von innen wachsen.
Diese jungen Kämpserscharen sollten sich zu d e m M u 1 erheben, von dem wir erwarteten, daß er einmal das ganze Volk erfüllen werde, zu der D i s z i p l i n und zu dem G l a u b e n an Führung und Autorität, von denen wir tausendmal geschichtlich erfahren haben, daß sie allein ein Volk über den Maffenwahn der Unvernunft einem Ziel zustreben lassen.
Das kann ich mit Stolz sagen, SA.- und SS.-Kame radcn: Wenn das ganze deutsche Volk unseren und euren Geist heute bereits in sich trüge — Deutsch land würde unzerstörbar sein! Deutschland würde eine unerhörte Kraft darstellen, ohne Waffen selbst, einfach durch diesen gestählten inneren Willen
Freilich ging diese in euch verwirklichte Gleichheit auf Kosten der Freiheit, von der die a n o e r e n redeten. Wir haben auch das Prinzip der Führung übernommen, den Gedanken der Autorität. Es war dies ein schweres Opfer in einer Zeit, in der das ganze Volk dem Irrwahn der Demokratie und des Parlamentarismus nachjagte, da Millionen glaubten, die Mehrheit sei die Quelle des richtigen.
Heute strömen Millionen in unsere große Front hinein. Allein, sic müssen zum großen Teil erst das lernen, was diese braune Armee seit vielen Jahren geübt hat, sic müssen alle erst lernen, das auf sich zu nehmen, was Zehntausende unserer Kameraden aus sich genommen haben, mit ihrem Blut bezahlten, mit ihrem Leben.
Wir haben es fertig gebracht, aus freiem Willen heraus d i e s e n g r o tz e N M u t in unser Volk wieder hineinzusenken, der es wagt, ein Werk gegen eine Welt von Feinden zu ertrotzen. Wenn diese Bewegung nicht so grenzenlos in ihrer Disziplin sein würde, so rief der Kanzler aus, so würden die, die sich heute über Opfer beklagen, die von ihnen gefordert werden, wahrscheinlich mehr z u b e k l a g e n haben.
Denn die Summe der Verfolgungen, die sie uns aufgebürdet haben, steht in keinem Verhältnis zu unserer Vergeltung! Das mögen sic wissen, wo immer sie sind!
Die Bewegung hat in voller Disziplin s i ch s e l b st gezähmt im Blick auf Deutschland, um unser Volk nickt der unterzerren zu lassen vor den
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbcamten- him£" ist veröffentlicht worden und in Kraft getreten.
* Hindenburg und Hitler wurden zu Ehrenbürgern von Potsdam ernannt.
* In Breslau wurden im Verlauf einer umfassenden Haussuchungsaktion bei Kommunisten erhebliche Waffenfunde gemacht und über 100 Personen testgenommen Bei nächtliche« Zusammenstößen wurde» zwei $ erfasst, die der NSDAP, nahestanden. getötet.