Lul-aer /lnzeiger
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Nr. 127 — 1933
Fulda, Freitag, 2. Juni
10. Jahrgang
Arbeitsbeschaffung im großen Stil
GenDe gegen i>ie Weil« Weif.
Das neue Reichsgesetz.
Nachdem das Reichskabinett in seiner letzten Sitzung einen Gesetzentwurf zur Verminderung der Arbeitslosigkeit verabschiedet hat, machte Staatssekretär Reinhardt vom Neichsfinanzministerium nähere Mitteilungen über den Inhalt dieses vom Reichsfinanzministerium vorgeschlageneu Gesetzes. Es umfaßt sechs Abschnitte: 1. Arbeitsbeschaffung, 2. Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen, 3. freiwillige Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit, 4. Überführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft, 5. Förderung der Eheschließungen sowie schließlich 6. Bestimmungen über die Durchführung und Ergänzungen.
Staatssekretär Reinhardt äußerte sich zunächst über die
Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen.
Es ist, wie er betonte, vorgesehen, daß Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung von Maschinen, Geräten und ähnlichen Gegenständen des gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals im Steuerabschnitt der Anschaffung oder Herstellung voll von dem Einkommen bei der Steuerberechnung abgezogen werden können. Voraussetzungen dafür sind, daß der Steuerpflichtige ihn nach dem 30. Juni 1933 und bis zum Ablauf des JahreS 1934 angeschafft oder hergestellt hat, daß der neue Gegenstand einen bisher dem Betrieb dienenden gleichartigen Gegenstand ersetzt und daß schließlich die Verwendung des Gegenstandes nicht zu einer Minderbeschäftigung von Arbeitnehmern führt. Es soll mit dieser Maßnahme eine ansehnliche Belebung der deutschen M a s ch i u e n i n d u st r i e erreicht werden. Was weiter die
Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit anlangt, so verwies der Staatssekretär auf die zahlreichen Gesuche um eine Steueramnestie von Leuten, die glauben, irgendwie sich der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Es soll diesen Volksgenossen die Möglichkeit gegeben werden, die Steuern nachzuzahlen, ohne daß sie der Gefahr einer Bestrafung ausgesetzt sind. Es ist vorgesehen, daß jeder bei einem Notar einen Betrag als freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit einzahlen kann. Der Notar leitet diesen Betrag an das Finanzamt weiter, ohne den Namen des Spenders zu nennen, den das Finanzamt nicht erfährt. Das Finanzamt quittiert über den Betrag, der Notar gibt die Quittung dem Spender. Wird später festgestellt, daß der Betreffende Steuern hinterzogen hat, was nicht bewußt geschehen zu sein brauchte, so kann er sich auf den Spendenschein berufen.
Erreicht der Betrag der Spende mindestens die Hälfte des hinterzogenen Stcuerbetra- ges, so bleibt der Steuerpflichtige straffrei, und der Betrag der Spende wird auf die hinterzogene und nun nachzuzahlende Steuer angerechnet. Außerdem wird der Spenderschein mit einem Aufgeld versehen, das 25, 20 und 15 Prozent betrügt, je nachdem die Spende bis zum 1. Oktober d. I., im letzten Kalendervierteljahr 1933 oder in den ersten drei Monaten des Jahres 1934 gegeben wird. , ,
über diese verschwiegenen Spenden hinaus ist eine offene
freiwillige Spende
vorgesehen. Auch wer keine Steuern hinterzogen hat oder hinterzogen zu haben glaubt, soll freiwillig zur Förderung der nationalen Arbeit spenden; er bekommt einen Spendenschein und darf diesen Betrag v o n s e i n e m st e u e r- Pflichtigen Einkommen absetzen. Die aus beiden Spendenarten aufkommenden Beträge werden ausschließlich für Zwecke der Arbeitsbeschaffung Verwendung finden.
Die Bestimmungen über die Überführung werblicher Arbeitskräfte in die H a u w i r t s ch a s ien befreien Hausgehilfinnen von der Arbeitslosenhilfe und setzen sie beim Haushaltsvorstand in einkommen- nenerlicher Hinsicht einem minderjährigen Kinde gleich. _
Staatssekretär Reinhardt beschrieb dann die Maß- vahmen, die zur
Förderung der Eheschließungen griffen werden. Jungen Leuten, die heiraten wollen, ein zinsloses Ehestandsdarlehen im Belege bis zu 1000 Mark gegeben werden. Voraussetzung ist, daß die künftige Ehefrau in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate in einem Arbeitnehmer- verhaltnis gestanden hat, aus ihrer gegenwärtigen Stellung ausscheidet und die Verpflichtung übernimmt, Arbeitsverhältnis erst nach Tilgung des Darlehens wieder aufzunehmen. D i e T i l g u u g des Darlehns cr= mit ein Prozent. Das Darlehen wird nicht bar gewährt, sondern in Form eines
Bcdnrfsdcckungsscheincs,
Am Bezüge von Möbeln und Hausgeräten beim It- Der Umtausch der Bedarfsdeckungsschcine wird -nnanzamt vorgenommen.
Mittel für die Ausgabe der Bcdarfsdcckungs â tvkrden aufgebracht durch eine Ehcstandshilse, mit Ser ^J cdige,1 Männer und Frauen bedacht werden. 1 äderige Ledigenzuschlaa wird mit Wirkung vom Ä wegfaLen ünd durch die EheMndSHMe ersetzt
-Staatssekretär Reinhardt ist der Ansicht, daß auf diesem Wege im ersten Jahr mindestens 15 0 0 0 0 Ehen finanziert werden können.
Für die Arbeitsbeschaffung werden zur Förderung von Jnstandfetzungsarbeiten an Verwaltungs- und Wohngebäuden, an Brücken und sonstigen Baulichkeiten der Länder, Gemeinden und sonstigen öffentlichen Körperschaften, ferner zum Umbau von Kleinwohnungen, zur Förderung der vorstädtischen Kleinsiedlung, der Flußregulierungen, von Tiefbauarbeiten der Gemeindeverbände usw. werden zinslose Darlehen und verlorene Zuschüsse gewährt. Auch den Hausbesitzern wird ein verlorener Zuschuß nach dem bisherigen Verfahren gegeben.
Außerdem sind Sachleistungen an Hilfsbedürftige vorgesehen. Der Reichsfinanzminister ist ermächtigt, Arbeitsschatzanweisungen im Betrage bis zu einer Milliarde Mart zur Förderung der nationalen Arbeit auszugebcn.
Staatssekretär Reinhardt hofft, daß mit Hilfe der geplanten Tiefbauarbeiten schon in den nächsten Wochen 400 000 Mann herangezogen werden können. Mit der Durchführung der Tiefbauarbeiten muß spätestens am 1. August begonnen werden.
Die Arbeiten müssen mü Hilfe menschlicher Arbeit durchgeführt werden, sofern Maschinen nicht unerläßlich sind. Durch die Heranziehung von Arbeitslosen wird ein Arbeits- oder Dienstrecht nicht begründet. Der für diese Arbeiten herangezogene Arbeitslose erhält: 1. seinen alten Arbeitslosenbeitrag, 2. eine warme Mahlzeit für den Arbeitstag oder hierfür einen angemessenen Betrag, 3. eine Vergütung von 25 Mark für vier Arbeitswochen in Form von Bedarfsdeckungsscheinen. Diese Scheine berechtigen zum Erwerb von Kleidern, Wäsche und Hausgerät.
Ferner wird eine noch unbekannte Summe an die Bezirksfürsorgeverbände gegeben in Form von Bedarfs- deckungsscheinen, die zum Bezüge von Kleidern usw. berechtigen und an die Hilfsbedürftigen gegeben werden.
Staatssekretär Reinhardt schloß seine Ausführungen mit einem Ausruf an alle Volksgenossen, an diesem gewaltigen Werk zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach allen Kräften mitzuwirken.
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Das in dem neuen Reichsgesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit bei den Bestimmungen über die Spenden zur Förderung der nationalen Arbeit vorgesehene Aufgeld wird sowohl bei den sogenannten verschwiegenen als auch bei den offenen, freiwilligen Spenden als Vergünstigung gewährt.
Ein besonderer Vorteil.
Liegt keine Steuerhinterziehung vor, so hat der Spender den Vorzug, den um das Aufgeld von 25 Prozent erhöhten Spendenbetrag von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetten zu können.
Bei beiden Arten von Spenden verringert sich diese Aufgeldvergünstigung auf 20 bzw. 15 Prozent, wenn die Spende erst im letzten Kalendervierteljahr 1933 oder in den ersten drei Monaten des Jahres 1934 gegeben wird.
Deutsche Studenten aus Innsbruck ausgewiesen.
Kundgebungen wieder von der Gendarmerie unterdrückt.
Im Zusammenhang mit den letzten Kundgebungen in Innsbruck wurde eine Reihe reichsdcutschcr Studenten der Innsbrucker Universität mit sofortiger Wirkung ausgewiesen. Auch deutsche Studenten aus dem Banat, die mit Stipendien des VDA. in Innsbruck studieren, erhielten den Ausweisungsbefehl.
Außerdem wurde verfügt, daß in Innsbruck a b 2 0 U h r sämtliche H a u S t o r c g e s ch l o s s e u sein müssen. Von Heimwehrleuten wurden Passanten mit nationalsozialistischen Parteiabzeichen überfallen, niedergeschlagen und des Abzeichens beraubt.
Bei erneuten Kundgebungen der nationalen Bevölkerung wurde auf Anordnung der Behörden die innere Stadt durch Gendarmerie gesäubert. Die Gendarmen gingen dabei jedesmal
im Sturmschritt mit gefälltem Bajonett vor. Dabei wurden zwei P e r s o n e n d u r ch B a j o- ir c t t st i ch c verletzt.
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Wie verlautet, hat die d e u t s ch c G e s a n d t s ch a f t in Wien wegen der bei dem Reichstagsabgeordneten Habicht vorgenommenen Haussuchung p r o t e st i e r t. Habicht ist Presseattache der deutschen Gesandtschaft in Wien und genießt damit das Recht der Exterritorialität.
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Die Großdeutsche A b g c o r d n e t c n f r a k - t i o n des österreichischen Parlaments wollte geschlossen an der VDA.-Tagung in Passau teilnehmen. Die Regierung Dollfuß hat ihnen nun die Teilnahme verboten und die Ausreisebewilligung verweigert.
Zur Rettung des deutschen Bauern.
„Vor allem aber stehen zwei Wirtschaftsaufgaben erster Ordnung vor uns: die Rettung des deutschen Bauern muß unter allen Umständen durchgeführt werden. Die Vernichtung dieses Standes in unserem Volke würde zu den denkbar schwersten Konsequenzen führen . . . Nur im Zusammenhang mit der unter allen Umständen zu erreichenden Rentabilität unserer Landwirtschaft kann die Frage eines Vollstreckungsschutzes bzw. einer E n t schul- dung gelöst werden. Würde diese nicht gelingen, so müßte die Vernichtung unserer Bauern nicht nur zum Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft überhaupt, sondern vor allem zum Zusammenbruch des deutschen Volkskörpers führen."
Diese Sätze aus der Regierungserklärung vom 23. März sind die Leitmotive für den Erlaß des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse gewesen. Was damals angekündigt wurde, soll nun in die Tat umgesetzt werden durch ein Gesetz, dessen Einzelbestimmungen auf das Ziel lossteuern: Wieder Herstellung des Reinertrages der landwirtschaft- Betriebe — der Rentabilität also — und Lösung von den S ch u l d f e s s 2 l n , die seit 1924 um die Landwirtschaft gelegt sind.
Jahrhunderte hat das deutsche Volk gebraucht, um den Boden Mitteleuropas östlich der Elbe nicht bloß m i t dem Schwert wiederzuerobern, sondern ihn vor allem mit dem Pflug sich zu eigen zu machen, ihn zu besiedeln. Die Not der Landwirtschaft aber droht dieses Werk unser Vorväter zu vernichten und diesen Naum wieder freizumachen für die sich langsam vorschiebende Slavenflut. Schon aus diesem Grunde sind die seit langem eingesetzten Hilfsmaßnahmen für die ostdeutsche Landwirtschaft viel mehr als nur solche, die für irgendeinen Zweig der deutschen Volkswirtschaft bestimmt waren. Sie wollten und wollen vielmehr den Boden und die auf ihm wirtschaftenden Menschen retten für unser Volkstum. Im Osten Deutschlands führt der Bauer den Kampf um mehr als nur um das Stück Land, das sein Eigentum ist. Er steht dort im Schützengraben heute genau so wie 1914, als längs der ganzen deutschen Ostgrenze Landwehr und Landsturm die Heimat schützten. Heimat — keine andere Sprache kennt dieses Wort! Das deutsche Bauerntum des Ostens aber steht in Wehr und Waffen zur Verteidigung dessen, was das ganze deutsche Volk als „Hc.i- m a t" fühlt und begreift.
Aber ebenso die früheren Maßnahmen wie jetzt das umfassende Entschuldungsgesetz haben sich noch weitere Ziele gesteckt. Die Not der LandwrrtsV ' hat ja nicht bloß den Osten zerdrückt, sondern griff auch hinüber auf den Westen, Norde n und S ü d c u. Auch dort war es die furchtbare Schuldenlast vor allem, die dem Bauern schon vor Jahren in Not und Verzweiflung die schwarze Fahne in die Hand drückte. Der von Natur aus so ruhige und geduldige Bauer in Schleswig Holstein ist ebenso zur Selbsthilfe getrieben worden. wie der Weinbauer an der Mosel und der um die Henna! und die Scholle ringende Ostpreuße.
Die Landwirtschaft des gesamten Reichsgebietes ist derart in Gefabr, daß die gesamte Volkswirtschaft in ihrem Bestand erschüttert ist, "also auch die Masse d c r Gläubiger, die direkt oder indirekt ihr Geld unserer Landwirtschaft als Kredit oder Kapital zur Verfügung gestellt haben. Hier eine Sanierung durchzuführen ist also vor allem eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit und die Zurückführung der Verschuldung bis auf die Grenze der Mündelsicherheit dabei das letzte Ziel. Heißt das wirklich heute noch für die Gläubiger, Opfer zu bringen? Auf dem Papier, gewiß; zum mindesten in der Regel nur auf dem Papier; denn ein großer Teil der Forderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe steht nur noch auf dem Papier. In den sonstigen Teilen unserer Wirtschaft ist die Sanierung durch Beseitigung dieser „papiernen" Forderungen schon durchgeführt worden; im Osten Deutschlands wurde das gleiche auch seit einiger Zeit in Angriff genommen. Jetzt soll dieses Sanierungswerk in der g a n z c n deutschen Landwirtschaft durchgeführt werden.
65000 Arbeiisdienstwillige des Stahlhelm.
Wie die Kreuzzeitung meldet, befinden sich Ende Mai in 1019 Stahlhelmarbeitslagern 6 5 0 0 0 A r - b e i t s d i e n st w i l l i g e. Gegenüber den kürzlich gemeldeten Zatsten von 51 000 Arbcitsdienstwilligen bedeutet das ein rasches Fortschreiten der Stahlhelmarbeit für die Arbeitsdienstpflicht. Besonders geht das Bestreben dahin, in den Stahlhelmarbeitslagern die Voraussetzungen für die Schaffung von S t a m m a b * t Hungen zu bilden.
Kleine Zeitung für eilige Leser
* Die RcichSrcgicrung hat ein großzügiges Arbcitsbcschaf- fungsprogramm bckanntgcgcbcu.
* Der Inhalt des Gesetzes zur Entschuldung der Landwirtschaft wurde veröffentlicht.
* Auf der Elbe stießen int Nebel zwei englische Dampfer zusammen, wobei der eine schwer beschädigt wurde und feine Fahrt nicht fortsetzen konnte.