Einzelbild herunterladen
 

Zul-aer /lnZeiger

1.70 RM. Bei Liefemngsbehinderungen durch Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Bahnsperre usw. erwachsen dem Bezieher keine Zulöa- und Haunetal-Zulöaer Kreisblatt Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Reöaktion und Geschäftsstelle: Könlgstraße 42 Zernsprech-flnsthluß Nr. 198» Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i, H. nod)dtu<f der mit »ersehenen Drittel nur mit (ßgellenangabt ,$ntoa»r nnsefget'gtjlatttt»

Anzeigenpreis: Für Behörden, Genossenschaft ten, Banken usw. kostet die Kleinzeile 0.30 Mk., für auswärtige Auftraggeber 0.25 Mk., für alle anderen 0.15 Mk. Die Reklamezeile wird mit 0.90 Mk. für auswärtige u. mit 0.60 Mk. für hiesige Auftraggeber berechnet. Bei Rech­nungsstellung Zahlung innerhalb 8 Tagen.

Nr. 131 1933

Fulda, Donnerstag, 8. Juni

10. Jahrgang

Vie Strafanträge im Gereke-Prozetz.

Sechs Zahre Gefängnis gegen Gereke beantragt.

Und lOOOOOMarkGeldstrafe.

Am neunten Tage des Gercke-Prozesses beantragte nach über dreistündigem Plädoyer Staatsanwalt Assessor von Haake gegen Dr. Gereke folgende Strafen: Wegen Betruges im Falle Aufwandsentschädigung zwei Jahre Gefängnis, wegen fortgesetzten Betruges im Falle Zeit­schrift fünf Jahre Gefängnis und 100 000 Reichsmark Geldstrafe, ersatzweise für je 500 Reichsmark einen Tag Gefängnis, im Falle des Hindenburg-Ausschusses wegen Untreue in Tateinheit mit Betrug drei Jahre Gefängnis. Diese Strafen seien zusammenzuziehen zu s e ch s Jah­ren Gefängnis und 1 0 0 0 0 0 Reichsmark Geldstrafe. In Anbetracht der ehrlosen Gesinnung beantragte der Staatsanwalt weiter, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von fünf Jahren zu erkennen. Im übrigen verlangte er Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen den Angeklagten.

Den Mitangeklagten F r e i g a n g beantragte er im Falle Hindenburg-Ausschuß wegen Beihilfe zu Untreue und Betrug freizusprechen, wegen Beihilfe im Falle fort­gesetzten Betruges im Falle Zeitschrift beantragte er, auf eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten zu erkennen. Dem Angeklagten Freigang soll die Unter­suchungshaft voll angerechnet werden und für den Rest der Strafe eine Bewährungsfrist von drei Jahren gegeben werden.

Der Angeklagte Dr. Gercke nahm den Antrag des Staatsanwaltes gelassen auf.

Die Anklagerede.

Staatsanwalt Assessor von Haake führte in seiner An­klagerede u. a. aus:Wir stehen am Ende eines Prozesses, der einen der vielen in den letzten Monaten aufgedeckten Korrup- tionsfätte zum Gegenstand, har. Bereits am ersten Tag sind wir zu der Erkenntnis gekommen, daß es sich hier um

reine Vermögensdelikte

handelt. Der Staatsanwalt ging sodann im einzelnen auf oie drei Straftaten ein. Dem Angeklagten Dr. Gereke wird im ersten zur Anklage stehenden Fall vorgeworsen, daß er durch betrügerische Vorspiegelungen, er habe bisher keine Aufwands­entschädigung erhalten, im Jahre 1928 einen Umlagebetrag von 7 4 0 0 0 Mark cntgegengenommen hat. Die Hauptverhand­lung hat diesen Tatbestand in vollem Umfange erwiesen. Diese Tatsache rechtfertigt allein schon die Verurteilung wegen Betruges. Dr. Gereke verteidigt sich damit, er habe diese Gelder im Sinne des Verbandes verbraucht. Tas ist sachlich unrichtig. Auch die Verteidigung Dr. Gerckes, daß die vom Verband gezahlten Gelder vorher von ihm verauslagt waren, ist unrichtig. Es ist sestgestellt, daß Dr. Gereke die dem Ver­band zugeflossenen Roggenspenden

dem Verband entzogen

hat. Dr. Gereke ist weiter durch die Angaben des Mitange­klagten F r e i g a n g schwer belastet.

Der Anklagevertreter kommt zu dem Schluß, daß Dr. Gereke sich durch falsche Vorspiegelungen eine Summe von über 70 000 Mark vom Verband verschafft hat und daher in diesen Fällen wegen Betruges zu verurteilen ist.

Sodann geht der Staatsanwalt zum zweiten Anklagepunkt über, dem Komplex der ZeitschriftDie Landgemeinde". Die Anklage wirft Dr. Gereke vor, daß er durch bewußt um richtige Vorspiegelungen und falsche Darstellungen über die tatsächlichen Einnahmen und Überschüsse aus der Zeitschrift sich diese habe übereignen lassen. Die Hauptverhandlung, so erklärt der Staatsanwalt, hat diesen Tatbestand nicht nur

in vollem Umfange erwiesen,

sondern ihn noch belastender erscheinen lassen. Die Vor­standsmitglieder ließ der Angeklagte Dr. Gereke bewußt in dem Glauben, die Zeitschrift arbeite unrentabel. Dabei nahm er Fahr für Jahr durchschnittlich 1 50 000 Mark ein und hatte insgesamt bis 1932 1 172 000 Mark ans der Zeit­schrist bezogen.

Der Tatbestand der Untreue ist voll erfüllt.

Die Hanptverhandlung hat weiter ergeben, daß der Mit- ngeklagte F r e i g a n g im Falle der ZeitschriftDie Land- Semeinde" sich der Beihilfe schuldig gemacht hat.

Nach kurzer Pause kam der Staatsanwalt dann auf den ball Hindenburg-Ausschuß zu sprechen. Hier wirft wo Anklage Dr. Gereke Untreue und Betrua vor. Während der verden Wahlgänge für die Hindenburg-Wahl, so erklärt der Anklagevertreter, wurden die von den verschiedensten Seiten ge­hobenen Spenden nicht restlos verbraucht, sondern es blieb ein Überschuß von 452 000 Mark. Dr. Gereke hatte von vornherein den Plan gefaßt, von diesem Gelde

Summen zurückzubehalten.

berwirklichte diesen Plan, indem er sich von Freigang die genauen Ziffern des Überschusses angeben und dann bei der -ruderet Schütz quittierte Rechnungen ausstellen ließ für Arbeiten, die in Wirklichkeit niemals g e » 'N e t worden waren. Rechtlich wird man nach Lage der ^ache etwas von der Anklage abrücken müssen und zu dem Er- pi» kommen, daß hier Untreue und Betrug sich als Handlung darstellen.

.... weiteren Verlauf seiner Anklagerede sagte der Staats- uwvait, daß über die Gelder, die in dem Hindenbnrgwahlfonds 'M'menflossen, nur das Hindenburg-Kuratorium ».Men durfte und nicht etwa Dr. Gereke allein oder im Ein- s u$ mit einzelnen Mitgliedern des Hindenburg-Kura- Dr. Gereke kann fick nicht darauf berufen, daß alle "Nier krumme Wege für richtig gehalten haben.

. Von einem Stück aus einem Toll haus vickt bei der Tatsache gesprochen werden, daß Dr. Gereke sich über 450 000 Mark zurückbehalten hat, sondern daß er bai w "°* 29 000 Mark als angeblichen Fehlbetrag verschafft d°r «7?$ in diesem Fall ist der Angeklagte der Untreue und Eruges schuldia Z- ^^ z^lick» 5h der Änrrklagte

, die Wohltat des Amnesticgesctzcs vom 20. Dezember 1932 für sich in Anspruch nehmen kann, wo­nach derjenige straflos ausgeht, der aus politischen Beweg- aründen vor dem 1. Dezember 1932 straffällig geworden ist. Diese Auslegung ist bei dem Angeklagten nicht erfüllt. Denn Dr. Gereke bat nicht den Beweis erbracht, daß er aus politi­schen Motiven gehandelt hat. Ungewöhnlich starker Ehrgeiz und persönlichste Motive, die Sucht, eine führende Rolle zu /vielen, drängten ihn zu seinem Handeln.

Rechtsanwalt Lorenz beantragte darauf in seinem kurzen Plädover, den Angeklagten F r e i g a n g freizusprechen und ihn sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Der Staats­anwalt widersprach diesem Antrag nicht. Das Gericht beschloß, den Haftbefehl gegen Freigang sofort aufzu - heben.

Am Freitag wird Rechtsanwalt Langbehn, der Verteidiger Dr. Gerckes, sein Plädoyer halten.

Der Prozeß wegen Entführung der Gebrüder Votier.

Die Verhandlungen in Vaduz.

Vor dem Fürstlich Liechlensteinschen Kriminalgericht tn Vaduz begann die Strafverhandlung gegen vier Teilnehmer an der versuchten Entführung der Gebrüder Alfred und Fritz Schaie genannt Rotter sowie der Frau Alfred Rotter, der Witwe Julie Wolf. Angeklagt sind der Student Peter Rhein­berger, ferner Rudolf S ch a e d l e r, Besitzer des Kur­hauses Gaflei, der Chauffeur Eugen Frommelt und der Architekt Franz Roeckle. An dem Versuch, die Gebrüder Schaie zu entführen, um sie der deutschen Gerichtsbarkeit zuzuführen, sind ferner fünf Deutsche beteiligt, aus deren Auslieferung aber das Fürstentum Liechtenstein verzichtet hat.

Die Vorgeschichte.

Die Gebrüder Schaie genannt Rotter waren Anfang dieses Jahres unter Zurücklassung erheblicher Schulden von Berlin nach dem Fürstentum Liechtenstein geflüchtet, dessen Staatsangehörigkeit sie bereits seit 1931 besaßen. Der Hotelbesitzer Rudolf Schaedler erhielt wegen der Anwesenheit der von den Berliner Gerichten wegen Konkursverbrechens Gesuchten mehrfach Beschwerde- briefe von ehemaligen Gästen aus Deutsch­land. Er beschloß, zusammen mit seinem Neffen Rhein­berger sie den deutschen Gerichtsbehörden zuzuführen. Schaedler lud die Gebrüder Rotter in das Kurhaus Gaflei ein und führte sie mit dem Auto hinauf. Kaum war der Wagen beim Kurhaus angelangt, da sprangen hinter dem ersten Hause die mit Gaspistolen bewaffneten Män­ner hervor. Es entzcand ein schweres Hand­gemenge. Alfred Schaie und , ' ie Frau rannten einen Abhang hinunter, fh rzten ab uno kamen zu Tode. Fritz Schale war ins Kurhaus hineingezogen worden. Bald darauf kam Schaedler und " )t sich, ihn nach Vaduz zurückzuführen und die Polizei verständigen. Unter- ivegs tauchte vor Fritz Schaie ein deutsches Auto auf. Da Schaedler auf seine Aufforderung nicht anhielt, sprang Fritz bei Masescha aus dem fahrenden Wager, verletzte sich die linke Achsel und alarmie e die Polizei. Seit etwa 14 Tagen hat er sich von Vaduz mit unbekanntem Ziel entfernt.

Die Anklage bestreitet ausdrücklich, daß die £ hafteten aus unehren­haften Motiven gehandelt hätten

In der Verhandlung erklärten Hauptangeklagten Schaedler und Rheinberger, bei dem Entführungsversuch nicht aus eigennützigen Moti.en, sondern im Interesse der Gesamtheit gehandelt zu haben. Ihre Tat sei Dienst am Vaterland gewesen; eine Ab­sicht, den Gebrüdern Rotter Körperschäden stuufüaen. habe nicht bestanden.

*

Gnadengesuche für die Altonaer Verurteilten.

Altona. Die Rechtsanwälte Schmieder und Soll haben di.- Gnadengesuche für die im Altonaer Aufruhrprozeß wegen des Blutsonntags zum Tode verurteilten An­geklagten Luelgens, Tesch, Wolfs und Möller an das preußische Staatsministerium abgesandt.

Ehestandsdarlehen nicht vor August.

Gesuche nur an die Gemeinde.

In den letzten Tagen sind im Reichsfinanzministe­rium sehr viele Anträge auf Gewährung von Ehe­standsdarlehen eingegangen. Es wird darauf hin­gewiesen, daß die Anträge nicht an das Reichsfinanz­ministerium, sondern an die Gemeinde des Wohn­sitzes des künftigen Ehemannes zu richten sind. Die im Reichsfinanzministerium bereits eingegangenen Anträge werden an die zuständigen Gemeinden zur weiteren Be­handlung abgegeben.

Die Gemeinden geben die Anträge im Falle der Be­fürwortung an das zuständige Finanzamt weiter, das über den Antrag endgültig entscheidet und gegebenenfalls die Auszahlung des Ehestandsdarlehns durchführt. Mit den Auszahlungen kann nicht vor August 1933 be­gonnen werden; denn die zur Beschaffung der Mittel er- fordcrlichee Ehestandshilfe wird erst mit Wirkung ab l. Juli 1933 erhoben. Bei der Stellung von Anträgen aus Gewährung von Ehestandsdarlehen sind nur dieV 0 r - drucke z u v e r w e n d e n, die ab 1. Juli 1933 bei den Gernsindskantiefer erhältlich sein werden

Unter dem Zeichen des Friedens.

Wenn in stillen Stunden die Erinnerung zurück- wandert in jene Zeiten, die erfüllt waren mit dem Gekrach platzenderGranaten und dem Pfeifen der Kugeln, mit all Dem wüsten Toben des Großkampftages, dann bringt auch durch diesen erinnerungsvollen Lärm der so oft und immer mit leichtem Frösteln gehörte Ruf:Sanitäter. Sanitäter!" Dann kam er herbeigesprungen, nicht achtend der eigenen Gefahr und der Todesnähe, dann tat er seine Pflicht wie der kämpfende Soldat, und er tat fein Bestes der Mann mit dem roten Kreuz auf der weißen Armbinde. Er sah das Menschlichste im todesnahen Menschen, half ihm im stummen oderrauhen", aber immer herzlichen Tun. Und wer verwundet endlich, endlich die flatternde weißeFahnemit demr 0 ten Kreuz darin hoch am Lazarett sah, der atmete auf, weil er zu einem Ort des Friedens kam, der die vom Krieg geschlagenen Wunden heilen sollte, dem Krieg den Rücken zukehrte, den Krieg nun vom Menschen fernhalten wollte. Nicht immer gelang es, weil oft der Gegner diesen Ort und dieses Tun des Helfens und der Liebe nicht schonte.

Wohl sah man vor dem Kriege hier und da die Männer mit dem roten Kreuz auf weißem Grunde, beobachtete ihr stilles Tun und ahnte etwas von ihrer Be­deutung. Aber erst im Kriege erkannte man, was sich in seiner Fülle unter diesem Zeichen barg. Und jetzt in der Zeit nach dem Kriege werden die Augen erinnerungs­schwer und des stillen Dankes voll, wenn sie aus das rote Kreuz auf weißem Grunde fallen. Viel zu wenige in Deutschland wissen leider, über welch' gewaltigem, in langen, langen Jahren aufgebautem Werke die Rote- Kreuz-Fahne weht, ein Werk, das in seinen vielen ver­schiedenen Teilen immer nur auf die eine Zweckbestim­mung eingestellt ist: Helfen, selbstlos helfen wollen!

M ä n n e r w e r k ist es, helfen zu können auch in den Gefahren, die das alltägliche Leben mit sich bringt. Aber sportliche Betätigung auf dem Lande, zu Wasser und in der Luft, überall, wo solche Gefahren auftreten können, da nahen die Männer mit dem roten Kreuz auf weißem Grunde. Sie sind bereit, in diesen KâmpfeN-des Friedens genau so zur Stelle zu sein, wenn der RufS a n i t ä t c r! Sanitäter !" wieder einmal hörbar wird. Wo sich die Zuschauermassen zusammenballen, wo Gefahren aus Leichtsinn oder Unvorsichtigkeit drohen, überall und immer tauchen dort, zum Rettungswerk bereit, die Männer mit dem ernsten Zeichen des roten Kreuzes auf.

Frauenwerk ist es, den notleidenden Frauen und Mädchen, den bedrängten Müttern und hilflosen Kin­dern zur Seite zu stehen. Das ist das riesengroße Arbcits- gebiet der Vaterländischen F r a u e u v e r e i n e vom Roten Kreuz. Auch hier sind vor dem Krieg umfang­reiche Wohlfahrts- und Fürsorge-Einrichtungen geschaffen worden, die im Kriege eine langdauernde und überaus schwere Feuerprobe zu bestehen hatten. Auch der Mann, der im Felde stand, wußte davon zu sprechen, wenn ihn wieder einmal die Fahrt quer durch Deutschland von einem Kriegsschauplatz zum anderen trug und ihm dann hilfreiche Hände Speise und Trank barboten, den Ver­wundeten sorgsam aus dem Zuge hoben. Mit gutmütigen, aber in tiefer Dankbarkeit und Achtung sprach von ihnen auch derrauheste Krieger".

All die wachsende Not, die Geldentwertung, das Elend nach dem Kriege rüttelten an dem Werk, über dem das rote Kreuz im weißen Felde wehte. Auch übelwollen schlug dröhnend an die Tore, parteipolitischer Haß gegen alles, was an innerlich und äußerlich Großem und aus der Vo^kriegs- und der Kriegszeit erhalten blieb. Wenn der Egoismus triumphiert, dann wirft er seinen ganzen Haß auf die still arbeitende Selbstlosigkeit. Dabei war unter dieser Fahne nie und nirgends etwas zu finden, was auch nur im entferntesten nach Parteipolitik oder Kastengeist aussah. Aber schon dasVaterlän­disch e" im Namen der Frauenvereine vom Roten Kreuz war damals javerdächtig"!

Jetzt ist's wieder zum helleuchtenden Ehrentitel ge­worden, was doch für diese Vereine nur eine Selbst­verständlichkeit gewesen war. Wer zu ihnen hilfsbedürftig kam, dem wurde nach Kräften geholfen, gleichgültig, mit welcher parteipolitischen Farbe er sich sonst angemalt hatte; dort sah man unter dieser Farbe nur den Menschen! Unb nun soll denen, die immer nur helfen wollen, so ge­holfen werden, daß sie besser noch als bisher auch helfen können. Oft heißt es, wenn ein Aufruf für irgendeine Persönlichkeit oder eine Einrichtung veröffentlicht wird, es sei eineEhrenpflicht des deutschen Vol- k c s", hier zu spenden. Aber jetzt, da der Reichskanzler Hitler zum Opferdank am Opfertagc für das Rote Kreuz unb seine Einrichtungen aufgerufen hat, dann empfindet jeder unb jede im deutschen Volk: Nein, das ist kein O p fern", sondern ist nur Dank, ist nur selbstverständ­liche Pflicht des Gebens. Unb wenn am Sonntag das Rote Kreuz erscheint, umrahmt diesmal von der Inschrift: Helft uns helfen!", dann weiß jeder im deutschen Volke, was die selbstverständliche Dankespflicht gegen dieses Zeichen des Friedens ihm gebietet: Nun hilf'du auch helfen aus allen deinen Kräften!

Kleine Zeitung für eilige Leser

* Gegen Dr. Gercke beantragte der Staatsanwalt eine Ge­samtstrafe von sechs Jahren Gefängnis, 100 000 Mark Geld­strafe und fünf Jahre Ehrverlust.

* Auf den ehemaligen griechischen Ministerpräsidenten Venizelos wurde ein Revolverattcutat verübt.

* In Danzig ist das große Varietetheater, dieScala", bis auf die Grundmauern bei einem Großfeuer niedergcbranut. Der Sachschaden beträgt mehrere hunderttausend Gulden.