Zul-aer Mnzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg
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Nr. 153 — 1933
Fulda, Dienstag, 4. Juli
10. Jahrgang
Unaufhaltsam!
Wahlerfolge der ASSAP. imSaargeblet Niederlage der Noten in ihrer bisherigen
Hochburg.
Am Sonntag fanden in den Dörfern Karlsbrunn, Ludweiler und Naßweiler, in dem umstrittensten Teil des Saargebiets, dem Warndt-Gebiet, Neuwahlen des Gemeinderates statt, die mit großen Wahlersolgen für die NSDAP. endete,!.
Die Wahlen der drei Warndt-Gemeinden haben bewiesen, daß die Hoffnungen der separatistischen und der anderen Französlinge, bei einer Wiederholung der Wahl eine Vergrößerung ihrer Anhängerschaft beweisen zu können, auf einer starken Verkennung der wahren Gesinnung der Warndt-Bevölkerung begründet war. Auch die weitgehende
Unterstützung jener undcutschen Elemente durch die französischen Behörden
im Saargebiet hat den eindrucksvollen Erfolg der NSDAP, nicht beeinträchtigen können.
In Ludweiler, der kommunistischen Hochburg des Saargebiets, brachten es die Roten auf nicht mehr als 131 Stimmen, während sie in den beiden anderen Gemeinen v ö l l i g leer ausgegangen sind. Die SPD. hat jedenfalls trotz ihrer intensiven Wahlpropaganda keinen Boden fassen können.
Die Wahlergebnisse lauten (in Klammern die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom November 1932):
Ludweiler: N a t i o n a l s o z i a l i st e n: 786 Stimmen, (50), 8 Sitze (—). Vereinigte Bürgerpartei: 360 Stimmen (568), 3 Sitze (6). Kommunistische Partei 841 Stimmen (887), 9 Sitze (11). Kommunistische Opposition: 270 Stimmen (401), 2 Sitze (5). Unabhängige Arbeiterund Bürgerpartei (Separatistenliste): 131 Stimmen, ein Sitz. (Bei der letzten Wahl war eine Arbeiterpartei vorhanden, die ebenfalls als separatistisch gilt und 151 Stim- mest, mit einem Sitz erhielt.)
Karlsbrunn: Nationalsozialisten: 111 Stimmen (—), 5 Sitze (—). Bürgerliche Vereinigung 79 Stimmen (124), 3 Sitze (6). Kommunistische Partei 43 Stimmen (83), 2 Sitze (4).
Naßweiler: Nationalsozialisten: 124 Stimmen (—). Zentrum 154 Stimmen (136). Bürger-
Opfer der Arbeit.
Acht Todesopfer emesSMosionsunglückS
Furchtbarer Unfall auf einer Zeche.
In der Verladung der Zeche „General Blumenthal I/II" in Herne ereignete sich eine schwere Explosion, von der 16 Bergleute betroffen wurden. Acht von ihnen wurden getötet, die übrigen leichter verletzt.
Neun verschüttete Bergleute nach vier Tagen geborgen.
Alle noch ain Leben.
In der Braunkohlengrube von Solymar (Ungarn) wurden elf Bergleute verschüttet. Nach vier Tagen unermüdlicher Rettungsarbeiten konnten neun Verschüttete lebend geborgen werden. Zwei wurden ins Krankenhaus libergeführt. Die Geretteten erklärten, daß einer von ihnen nach dem Unglück den Befehl übernommen und sie in einen Ori geführt habe, wo sie seiner Ansicht nach von Sen Rettungsmannschaften am ehesten erreicht werden konnten. Über das Schicksal der übrigen beiden Ver- ichütteten konnten die Geretteten nichts mitteilen. Man zlaubt, daß die noch vermißten Bergleute kaum gerettet werben können.
Großes Schadenfeuer
in den Höchster Farbwerken.
Zwei Stockwerke ausgebrannt.
i Im 6. Stockwerk des Zentraltyplagers im Werk Höchst der JG. Farbenindustrie-AG. brach aus ungeklärter Ursache ein größeres Schadenfeuer aus.
. Die Werksfeuerwehr in Zusammenarbeit mit den lokalen Feuerwehren bekämpfte sofort den Brandherd, konnte aber der Flammen zunächst nicht Herr werden. Darauf wurden die Wehren von Höchst und Frankfurt alarmiert, die mit mehreren Löschzügen eingrifsen. Mit l 20 Schlauchleitungen und vier großen Motorspritzen ; wurde dann das Feuer bekämpft. Es war nicht zu ver- ' weiden, daß der Dachstock und die beiden
I oberen Stockwerke vollständig ausbrannten.
Mit dumpfem Knall explodierten einzelne Farbfässer, in denen sich Lackfarben befanden. Der Schaden ist sehr be- deutend, aber durch Versicherung gedeckt.
Das Feuer in den J. G.-Farbenwerkcn ist endgültig gelöscht. Die Verwaltung läßt mitteilen, daß die Gerüchte, es handele sich um einen Millionenschaden, weit übertrieben seien.
partei: 89 Stimmen (29). Kommunistische Partei: 56 Stimmen (33). Die Verteilung der Sitze in Naßweiler steht noch nicht fest.
Vor der Zungdo-Auflösung.
Der Jungdeutsche Orden teilt mit: „Auf Grund der Verbote in den meisten deutschen Ländern und der politischen Entwicklung der letzten Tage sind Verhandlungen zwecks Liquidation der Organisation Jungdcutscher Orden e. V. eingeleitet worden."
Nur noch acht Frauen im Reichstag.
Nach der Ausschaltung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, zu deren Mitgliedern verhältnismäßig viele Frauen gehörten, befinden sich unter den 4 4 7 Abgeordneten, die der Reichstag zur Zeit zählt, nur noch acht Frauen. Von ihnen gehören fünf zum Zentrum, zwei zur bisherigen Deutschnationalen Front und eine zu der (im Augenblick noch) bestehenden Fraktion der Bayerischen Volkspartei.
Der preußische Adler mit Schwert und Blitz.
Der preußische Adler wird, wie Ministerpräsident Göring auf der Kvlbcrger Befreiungsscier angekündigt hat, in Zukunft bewehrt sein mit Schwert und Blitz, das Schwert zum Zeichen, daß wir Frieden und Sicherheit wahren wollen, und den Blitz als Symbol dafür, daß von ihm getroffen werden soll, wer unser Land zu verderben trachtet.
Der im früheren preußischen Staatswappen gezeigte königlich-preußische Adler stellte sich in silbernem Feld schwarz, goldbechehrt und rotgezungt dar. Die königliche Krone krönte ihn. In der rechten Klaue hielt er das goldene Königszepter, in der linken einen blauen, gold- bereiften und bekreuzten Reichsapfel. Auf der Brust des Adlers stand der Namenszug König Friedrich Wilhelms!., die verschlungenen Buchstaben FR.
Die Bewehrung des Adlers mit Blitz und Schwert, wie sie jetzt angeordnet werden wird, ist in der Symbolik der preußischen und deutschen Wappen eine Seltenheit.
Vei Aeueinsiellungen die Bedürftigsten!
Die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zur Minderung der Arbeitslosigkeit liegen nunmehr vor und werden in diesen Tagen im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden.
Besonders bemerkenswert darin ist folgende Bestimmung: „Bei den erforderlichen Neueinstellungen dürfen nur bisherige Erwerbslose berücksichtigt werden, und zwar in erster Linie Kinderreiche, Familiencrnährer und langfristig Erwerbslose, insbesondere solche, die der SS., SA., SAN. oder dem Stahlhelm und ihrer beruflichen Herkunft gemäß dem vorkommenden Berufszweig angchören."
Feierliche Amtseinführung
des preußischen Wirlschaflsministers.
Im Jnnenhof des preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit fand im Rahmen einer schlichten Feier, an der die Beamten und Angestellten des Ministeriums teilnahmen, die Einführung des zum preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit ernannten Reichswirt- schaftsministers Dr. Schmitt durch Ministerpräsident Göring statt.
Der Ministerpräsident hob in seiner Ansprache hervor, daß dieses Ministerium von besonderer Wichtigkeit sei, weil cs die Plattform darstclle, von der aus der wirtschaftliche und finanzielle Aufbau des Landes vollzogen werden müsse. Wenn der Führer dem neuen Ches die gesamte Wirtschaft anvertraut habe, so wisse er, daß dieser Mann der richtige an seinem Platz sei.
Der Ministerpräsident forderte die Beamtenschaft auf, dem neu ernannten Minister mit dem gleichen unbegreuz- ten Vertrauen zu folgen, das dieser beim Führer genieße; die Vertrauensgrundlage sei entscheidend für den Erfolg.
Minister Dr. Schmitt
erklärte dann, er habe die Last der Verantwortung auf sich genommen als ein Mann, der lange in der Wirtschaft an der Spitze einer Reihe von wirtschaftlichen Betrieben gestanden habe. Er hoffe, daß es ihm gelingen werde, die Wirtschaft frei zu machen und zur Entfaltung zu bringen. Vor allem bedürfe die Wirtschaft der Ruhe und der Möglichkeit zu disponieren, wenn sie Verantwortung und Wagemut entfalten solle. Es gelte in der Wirtschaft der Satz:
__ „Erst wägen, dann wagen!"
Er sei von nichts so durchdrungen, wie von der Aufgabe, der Wirtschaft zu helfen und die fünf Millionen Arbeitsloser wieder dem Arbeitsprozeß einzufügen.
Was muß der Arbeitgeber von der Ehestandshilfe wissen?
Durchführungsbestimmungen für Die Lohn und Gehaltsempfänger.
Wir veröffentlichen tn dieser und in einer der nächsten Nummern einen von unserem steuersachlichen Mitarbeiter verfaßte Darstellung der wichtigsten Durchführungsbestimmungen über die Ehestandshilie. deren Kenninis für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Weise wichtig ist.
A.
In dem Gesetz vom 1. Juli zur Verminderung der Arbeitslosigkeit ist bekanntlich vom 1. Juli 1933 an eine Ehestandshilfe vorgesehen, die an die Stelle der zum Teil wegfallenden bisherigen Ledigensteuer tritt und der Förderung von Eheschließungen durch Gewährung von Ehestandsdarlehen, damit der Freimachung von bisher durch weibliche Arbeitnehmer innegehavten Arbeitsplätzen und der Verminderung der Arbeitslosigkeit dienen sollen. Diese EbestandshÜfe ist sowohl von den Veranlagten rote auch von den Lohn- und Gehaltsempfängern zu zahlen. Zu dem Gesetz sind nunmehr Durchführungsbestimmungen des Reichsfinanzministers für die Lohn- und Gehaltsempfänger ergangen. Die neuen Vorschriften sind nunmehr von den Arbeitgebern beim Lohnabzug zur Vermeidung eigener Haftung und evtl. Bestrafung zu beachten. Nachstehend stellen wir die hauptsächlichsten Bestimmungen hierüber zusammen:
I. Wer ist chestandshilfepflichtig?
a) Alle ledigen, d. h. unverheirateten Personen ohne Rücksicht aus ihr Alter. Ausgenommen sind nur unverheiratete Frauen, denen aus der Steuerkarle Kinderermäßigungen für uneheliche Kinder zustehen. Dagegen ist der Vater unehelicher Kinder, auch wenn ihm Kinderermäßigung zugebilligt ist, nicht ehestandshilfesrci. Ehestandshilfepflichtig ist auch der Ledige, der bei der Einkommensteuer Familienermäßigungen wegen Beschäftigung von Hausgehilfinnen beanspruchen kann
b) Verwitwete oder geschiedene Personen, sofern aus ihrer Ehe keine Kinder bervorgegangcn sind.
II. Wer ist ehestandshilfcfrci?
Außer den bereits zu I. erwähnten Personen noch
a) Personen, denen nach der Steuerkarte K i n d c r - er Mäßigungen für Adoptiv- oder Pflegekinder zustehen,
b) Steuerpflichtige, die zum Unterhalt ihrer geschiedenen Ehefrau bzw. ihres geschiedenen Ehemannes oder eines bedürftigen Elternteils seit einem Jahre mindestens ein Zehntel ihres Einkommens aufwenden und denen deshalb der steuerfreie Lohnbetrag auf der Steuerkarte erhöht ist. Vom 1. Januar 1934 an muß in solchen Fällen ein Sechstel für den Unterhalt aufgewendet sein. Als Eltern gelten auch Großeltern, ferner Stief-, Adoptiv-, Pflege- und Schwiegereltern.
c) Verwitwete, die minderjährige K i n d e i des Verstorbenen unterhalten und dafür lau. Steuerkarte Kinderermäßigungen haben. Als Kinder rechnen auch Stief-, Schwieger-, Adoptiv- und Pflegekinder mit ihren Abkömmlingen. Sind die Kinder volljährig, so muß der Steuerpflichtige sie erziehen oder unterhalten oder während ihrer Minderjährigkeit längere Zeit erzogen oder unterhalten haben, wenn er ehcstandshilfe- frei sein will.
d) Personen über 55 Jahre.
<11. Maßgebend für den Arbeitgeber ist grundsätzlich die Steuerkarte. Aus ihr müssen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Ehestandshilfe ersichtlich sein, wenn von deren Einbehaltung und Abführung Abstand genommen werden soll. Die Steuerkarte mutz also die Frauen- oder Kinderermäßigung oder einen Vermerk enthalten, daß der Arbeitnehmer ehestandshilfefrei ist, weil er Ehefrau oder Eltern in dem oben dargelegten Umfange unterhält. Ausnahmen hiervon (Steuerkarte also nicht maßgebend) bestehen nur für folgende Fälle:
1. Wenn Ehefrauen Arbeitslohn beziehen. Hier enthält die Steuerkarte regelmäßig keine Familien- ermäßigungen, weil diese bereits beim Ehemann berücksichtigt werden.
2. Bei verwitweten oder geschiedenen Personen enthält die Steuerkarte oft keine Kinderermäßigung, weil die Kinder nicht mehr zum Haushalt gehören, volljährig oder bereits verstorben sind. Trotzdem beste bi keine Ehe- standshilfepflichl, das Vorhandensein von Kindern aus der früheren Ehe muß aber durch amtliche Bescheinigungen, am besten Geburtsurkunden, nachgewiesen werden.
3. Bei kinderlos verheirateten, aber dauernd voneinander getrennt lebenden Personen. Sie haben keinen Anspruch auf Familienermäßigungen, so daß die Steuerkarte nichts hierüber enthält. Weisen sie aber das Fortbestehen der Ehe nach, z. B. durch polizeiliche Bc- sckeinigung, so bleiben sie ehestandshilfefrei.
4. Bei Personen über 5 5 Jahre. Das Alter ist aus der Steuerkarte ersichtlich.
IV. Bemessungsgrundlage der Ehestandshilfe ist immer der Bruttoarbeitslohn ohne irgendwelche Abzüge, insbesondere ohne Abzug des steuerfreien Lohnbetrages. ___
Völkcrbiindvollvcrsammlung wird verschoben.
Genf. Der Völkerbundrat nahm Kenntnis von einem Vor- schlag, die diesjährige Vollversammlung des Völkerbundes vom 4. auf den 25. September zu verschieben. Endgültig wird die Verschiebung, wenn die Hälfte der Mitgliedsstaaten des Völkerbundes ihr Einverständnis bis zum 25. Juli erklärt hat.