Zul-aer /Anzeiger
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Tageblatt für Rhön und Vogelsberg Zulöa- und Haunetal »Zulöaer Kreisblatt
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Nr. 154 — 1933
Fulda, Mittwoch, 5. Juli
10. Jahrgang
Bor dem Schlußakt in London.
Vertagung der KewirksKâ- konferenz wahrscheinlich.
Völlige Ergebnislosigkeit.
Nach gerade drei Wochen ist es also nun in London soweit: die mit ungeheurem Aufwand von dem allzeit konferenzfrohen Macdonald in Szene gesetzte Weltwirt- schaftskonferenz, die schon seit Tagen in den letzten Zügen lag, ist praktisch so gut wie beendet. In Londoner Kreisen sprach man es am Dienstagvormittag offen aus, daß die für den Donnerstag angesagte Vollsitzung das „Begräbnis" der Konferenz bringen werde. Am Dicnstagnach- mittag hat denn auch schon der Stcucrausschuß der Konferenz beschlossen, der Leitung die „Vertagung" vorzu- schlageu.
Die Vertagung ist eine der Formen, unter denen man das restlose Versagen und die völlige Ergebnislosigkeit der Weltwirtschaftskonferenz zu vertuschen versuchen wird, soweit da überhaupt noch etwas zn vertuschen ist. Daran ändern auch formelle Spielereien nichts wie die, daß man das Büro der Konferenz und einige Ausschüsse auch nach der Vertagung beibehalten will. Die Welt hat seit dem Kriege eine
vierzehnjährige Erfahrung schlimmster Art mit solchen Konferenzen
hinter sich. Die mit nur geringen Hoffnungen, aber gleichwohl allzu großen Enttäuschungen verbundene Londoner Weltwirtschaftskonferenz teilt nun das Schicksal der berüchtigten „Abrüstungskonferenz", die nach sechsjähriger Vorbereitung und 1)4jähriger „Tätigkeit" nichts anderes als den Beweis der Nichterfüllung vertraglicher Pflichten und im übrigen das Gegenteil der Abrüstung erbrachte.
Man wird also aller Wahrscheinlichkeit nach am Donnerstag noch einige schöne Reden mit dem obligaten
Nur noch
Auch die Deutsche Vollspartei löst sich aus.
Der Parteiführer der Deutschen Volkspartei, Reichs- tagsabgeordneter D i n g e l d e y , teilt mit:
„Da mit dem Wesen des jetzigen nationalsozialistischen Staates Parteien im alten Sinne nicht vereinbar sind, Werben hierdurch mit sofortiger Wirkung sämtliche Organisationen der Deutschen Volkspartei aufgelöst. Die Liquidation ist nach Möglichkeit zu be- schlennigeu. über die Stellung der Mandatsträger sind Verhandlungen mit den maßgebenden Stellen ausgenommen.
Ich erwarte von allen Freunden der Deutschen Volkspartei, daß sie getreu ihrer Überlieferung verantwortungsfreudig an des Vaterlandes Größe und Freiheit mitarbeiten. Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand. gez. Diugeldeh."
Selbfiaufiösuoa der Lätzer. DolkSpariei.
Auf einer Aussprache des bayerischen Ministerrats, die in Anwesenheit des Reichsstatthalters Generals von Epp stattsand, wurde die offizielle Mitteilung der Landespartcilcitung der Bayerischen Volkspartei über die Selbstauslösung der Partei cntgcgengcuom- men.
Die Auflösung wird es, wie amtlich mitgeteilt wird, dem bayerischen Innenministerium möglich machen, über Funktionäre der aufgelösten Partei verhängte Schutzhaften auszuheben, soweit nicht der Verdacht strafbarer Handlungen vorliegt.
Der Reichstagsabgeordnete und bisherige bayerische Staatsminister Graf Quadt hat seine A u f n a h m e in die NSDAP, beantragt und beim Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der NSDAP, den Antrag gestellt, als Hospitant übernommen zu werden.
Die Vereinbarungen über die Zentrumsauslösung abgeschloßen.
Die Vereinbarungen über die Auflösung des Z e n tr u m s sind bis aus ganz wenige Fragen von untergeordneter Bedeutung abgeschlossen.
Wenn die Auflösung noch nicht erfolgt ist, so lag dies lediglich an anderweitigen Dispositionen der zuständigen nationalsozialistischen Stellen. Die Auflösung dürfte aber in Kürze zu erwarten sein. Frühere Abgeordnete des Zentrums werden dann, soweit sie sich in den Rahmen und die Gedankengänge des neuen Staates f ü g c n können und das Vertraue n der nationalsozialistischen Stellen genießen, in den Fraktionen der NSDAP. Hospitieren können.
Bedauern halten, sich gegenseitig Komplimente machen und sich dann genau wie besagte Abrüstungskonferenz aus unabsehbare Zeit vertagen und froh sein, der konzentrierten, drängenden Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit wieder einmal für einige Zeit entronnen zu sein. Und Herr Macdonald, der vor jeder besseren Konferenz die unbedingte Notwendigkeit des Erfolges zu verkünden und dann selbst einen großen Anlauf zu starten pflegt, wird sich, typischer Romantiker in der Politik, erschöpft von so vielen wieder verpaßten Gelegenheiten nach Schottland zur Erholung zurückziehen, als sei ein großes Werk getan.
Das haben unterdessen, wie schon gemeldet, in aller Stille und fast von heute auf morgen
die Russen
mit ihrem neuen, auf breitester Basis angelegten Ostpakt geschafft. Mit einer Aktivität, die an die Tage der Konferenz von Genua erinnert und deren Auswirkungen noch nicht abzusehen sind, haben sie das Schwergewicht ihrer Außenpolitik vom Fernen Osten nach Europa verlegt. Während sie die Weltwirtschafts- kouserenz Reden halten ließen, sicherten sie sich mit dem nun abgeschlossenen Pakt eine neue Bewegungsfreiheit im Nahen Osten, die Ausblicke von größter Bedeutung eröffnet. Wir werden hier noch darauf zu sprechen kommen. In der polnischen Presse wird der Pakt geradezu überschwenglich gefeiert, aus mehr als einem Grunde. Und Amerika erwägt nicht nur die o f f i z i e l l e A n e r k e n - n u n g der Sowjetrepublik, sondern erwägt weiter sogar die Begebung neuer russischer Anleihen im Betrage von 100 Dollarmillionen.
Amerika hat sich zunächst von der europäischen Bühne zurückgezogen, Rußland ist im Kommen. Man wird die russische Außenpolitik der nächsten Zeit sehr aufmerksam verfolgen müssen.
ein Volk!
Prälat Leicht verzichtet auf sein Mandat.
Der Führer der Reichstagsfraktion der Bayerischen Volkspariei, Prälat Leicht, Bamberg, der im Wahlkreis Franken gewählt war und dem Reichstag seit 1913 angehört, hat in einem Schreiben an die Reichstagsverwaltung ohne Angabe von Gründet sein Mandat n i c d c r g e l e g t.
*
Ferner hat der n a t i o n a i s o z i a l ist i s ch e Reichs- tagsabgeordnete Forstrat H u g, Waldshut, im Hinblick aus seine Ernennung zum badischen Landesforstmeister auf die Ausübung seines Reichstagsmandats verzichtet.
Säoberllllasaktton an der Berliner Börse.
Neue Zulassungsbevingüngest für Makler.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, ist in Fortführung der großen Börsenreform eine grundlegende Bereinigung bei den Maklern der B e r l i n e r Börse angeordnct worden. Die Regierung könne es nicht länger dulden, daß sich unter den Berliner Börsenmaklern Elemente befinden, die nach Herkunft, Gesinnung und Betätigung nicht an die Börse gehören. Am 30. September 1933 erlöschen daher sämtliche Börsenzulassungen der Berliner Makler. Wieder zugelassen werden n u r d i e j e n i g e n P e r s o n e u , welche die erforderlichen moralischen und sachlichen Vorbedingungen erfüllen. Zugelasscn wird nur, wer von einem Zulassungsausschuß als ehrenhafter und vertrauenswürdiger Kaufmann anerkannt wird.
Moskau setzt neuen osteuropäischen Nichtangriffspakt durch.
Eine Vorvereinbarung in London zum Abschluß gebracht.
In Londo n wurde von den Vertretern R u 6.« Iands, Estlands, Lettlands, Rumäniens, Polens, Afghanistans und der Türkei eine V e r e i n b a r u n g paraphiert, in der diese Staaten die Begriffsbestimmung eines Angreifers, wie er in einem der Genfer Ausschüsse während der Abrüstungsverhandlungen festgelegt wurde, für sich angenommen und bestätigt haben.
Die Vereinbarung sieht vor, daß andere Länder ihr beitreten können. Die Vereinbarung zwischen Sowjetrußlaud und Rumänien über Bessarabien ist während des Wochenendes in London unterzeichnet worden. Die bezüglich Bessarabiens gefundene Formel sieht im großen und ganzen vor, daß beide Räuber diese Frage bis auf weiteres ruhen lassen wollen.
In sowjetrussischen Kreisen rechnet man nun damit, daß noch ein weiterer Pakt, der die Form eines Nichtangriffspaktes haben wird, unter Dach gebracht werden wird. An diesen würden sich außer den vorhin genannten Ländern auch dieLänder bet Kleinen Entente anschließen.
Was muß der Arbeitgeber von der Ehestandchilse wissen?
Durchführungsbestimmungen für die Lohn- und Gehaltsempfänger.
Wir veröffentlichen hier den zweiten Teil der von unserem steuerfachlichen Mitarbeiter verfaßten Darstellung der wichtigsten Durchführungsbestimmungen über die Ehestandshilfe.
B.
V. Steuerfreie Einnahmen.
Der Ehestandshilfe unterliegt nicht a) ein Arbeitslohn im Betrage
von weniger als 75 Mark bei Zahlung für volle Monate, von weniger als 36 Mark bei Zahlung für volle 14 Tage, von weniger als 18 Mark bei Zahlung für volle Wochen, von weniger als 3 Mark bei Zahlung für volleArbeitstage, von weniger als 0,75 Mk. bei Zahlung für zwei angefangene oder volle Arbeitsstunden.
b) Versorg» ngsgebührnisse nach den verschiedenen Versorgungsgesetzen und aus Krankenversicherung, ferner Renten von Anleihe-Altbesitzern und sonstigen im § 8 des Einkommensteuergesetzes aufgeführten Einkünften ähnlicher Art.
6) Abbauentschädigungen, Abkehrgelder und sonstige Kapitalabfindungen für Auflösung von Dienstverhältnissen.
d) Aufwandsentschädigungen, die kein Arbeitslohn sind und vom Finanzamt für steuerfrei erklärt worden sind.
6) Bare Auslagen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gesondert neben seinem sonstigen Lohn ersetzt, z. B. Reisekosten, Tagegelder und Auslösungen in angemessenem Umfange.
VI. Von wann ist Ehcftandshilfc cinzubehalten?
Von dem Bruttoarbeitslohn, der für die Zeit n a ch d em 30. Ju N i 1 93 3 gezahlt wird. Es kommt also auf die Zeit, für die gezahlt wird, und nicht auf den Zeitpunkt, an dem gezahlt wird, an. Pränumerandozahlungen für Juli im Monat Juni sind daher bereits ebestands- hilfepflichtig. Für Wochenlohn einer Lohnwoche, 29. Juni bis 5. Juli, braucht noch keine Ehestandshilfe abgeführt zu werden. Abweichend hiervon kommt es bei einmaligen Einnahmen, wie Tantiemen, Gratifikationen usw. sowie ferner bei Akkordlöhnen, Heimarbeit und ähnlichen Fällen auf den Tag der Zahlung an. Zahlungen nach dem 30. Juni unterliegen der Ehestandshilfe.
VII. Höhe der Ehcftandshilfc.
Es gibt zwei Steuersätze. Bei Akkordlohn, Heimarbeit und ähnlichen Fällen, in denen ein Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird, nicht feststellbar ist, beträgt die Ehestandshilfe durchweg 2 Prozent des Arbeitslohns.
VIII. Einbehaltung und Abführung
der Ehestandsbcihilfe haben gleichzeitig mit der gewöhnlichen Lohnsteuer nach den für diese geltenden Bestimmungen im Überweisungsverfahren oder Markenverfahren zu erfolgen. Die Ehestandshilfe ist im L o h n k o n t o gesondert fortlaufend aufzuzeichnen und auch beim Überweisungsverfahren gesondert anzugeben. Für die monatlichen Lohnsteueranmeldungen sind neue Muster eingeführt, die fortan zu benutzen und auf den Finanzämtern kostenlos erhältlich sind. Im Markenverfahren sind die gewöhnlichen Lohnsteuermarken auch für die Ehestandshilfe zu verwenden. Dabei ist diese jeweils auf den nächsten durch fünf teilbaren Reichspfennigbetrag nach unten abzurunden. Für rechtzeitige und richtige Abführung haftet der Arbeitgeber genau so wie bei der Lohnsteuer.
Mit Rücksicht auf die vorstehenden Neuerungen nnd den teilweisen Fortfall der Ledigensteuer hat der Reichsfinanzminister neue Lohnsteuer-tabellen hcraus- gegeben, aus denen die eigentliche Lohnsteuer, die Ehestandshilfe und die noch gebliebene Ledigensteuer in einem einzigen Betrage abgelesen werden können.
Die Dievstsiraflammer Weimar gemaßregelt.
Wegen Versagens in zwei schweren Fällen.
Der thüringische Innenminister Wächtler hat den zwei richterlichen Beamten und dem Beisitzer der D i e n st st r a f k a m m e r Weimar auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat die A u s ü b u n g ihres A m t e s bis auf weiteres untersagt.
Der Grund hierfür ist in zwei Urteilen zu finden, die die Dienststrafkammer in diesen Tagen gefällt hat. Sie verurteilte zwei Thüringer Oberstudienräte, die sich vor einiger Zeit geweigert hatten, den Spruch gegen den Schändvertrag von Versailles in ihren Klassen sprechen zu lassen, zur Strafversetzung bzw. zu einem Verweis. Dieses Urteil wird angesichts der in der ganzen Handlungsweise liegenden
schweren Disziplinlosigkeit
als z u gering empfunden. Es sei zu befürchten, daß das Disziplinargericht noch weitere Urteile fällen werde, die mit dem Geist des neuen Staates nicht vereinbar seien. Die Strafe in dieser Form sei geradezu eine Sabotagedesneuen Staats- und Erziehungszieles. Man könne eine Jugend nicht zu nationaler Disziplin erziehen, wenn die Lehrer selbst keine nationale Disziplin übten.