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Ansprüche. Verlag: Christian Seipel, Fulda. Redaktion und Geschäftsstelle: Königstraße 42 Zernsprech-stnschluß Nr. 2494 für hiesige Auftraggeber berechnet. Bei Rech- Druck: Friedrich Ehrenklau, Lauterbach i. H. Nachâruck üer mit* versehenen Artikel nur mit <8uellenangabe,5ulSaerAnzeiger"gestattet. nungsstellung Zahlung innerhalb 8 Tagen.

Nr. 155

Fulda, Donnerstag, 6. Juli

10. Jahrgang

Wieder mehr Arbeit.

Reichsbahn schasst für 560 Millionen Arbeit.

250 000 Mann für ein Jahr beschäftigt.

Aus der Sitzung des Verwaltungsrates der Deutschen Reichsbahn wurde u. a. folgendes mitgeteilt: Der vor­läufige überblick über die Entwicklung der Ein­nahmen für das erste Halbjahr 1933 zeigt, daß gegen­über der gleichen Zeit des Vorjahres die Gesamt­einnahmen um 4,3 Prozent, gegenüber 1929 aber um 47,7 Prozent zurückgegangen sind. Gegenüber 3932 sind lediglich die Einnahmen im Personenverkehr beträchtlich niedriger. Die Einnahmen im Güter­verkehr liegen um rund 2 Prozent höher.

Die Reichsbahn wird ihrerseits die Entwicklung durch ein großes A r b e i t s h e s ch a f s u n g s p r o g r a m m fördern, das die Hauptverwaltung im Rahmen des Ge­neralangriffs der Reichsregierung auf die Arbeitslosigkeit vorbereitet hat und das der Berwaltungsrat genehmigt hat. In eingehenden Besprechungen mit der Reichsregie- rung und der Reichsbank ist ein Arbeitsprogramm in Höhe von 560 Millionen Reichsmark ausgestellt und finanziert worden.

Die Reichsbahn wird die Mittel in erster Linie zur verstärkten Verbesserung der vorhandenen Anlagen ver­wenden und erst in zweiter Linie neue Anlagen herstellen.

Mit den vorgesehenen Arbeiten können 2 5 0 0 0 0 Arbeitskräfte durchschnittlich für die Dauer eines Jahres beschäftigt werden. Die Arbeiten sollen schleu­nigst vergeben werden.

Der Verwaltungsrat beschloß ferner, von der reichs­gesetzlichen Ermächtigung zur Gründung des Zweig­ünternehmensR e i ch s a u t o b a h n e n" Gebrauch zu machen. Damit die Arbeiten sofort in Angriff genom­men werden können, ohne die endgültige Finanzierung abzuwarten, stellt die Reichsbahn dem neuen Unternehmen ein Darlehn von 50 Millionen Mark zur Verfügung. Die Arbeiten haben aus der Strecke FrankfurtMannheim bereits begonnen.

Im Rahmen des großen Arbeitsbeschaffungspro­gramms hat der Verwaltungsrat auch die Ausführung des alten Berliner Planes einer unterirdischen Verbindung des Stettiner Bahnhofs mit dem Potsdamer und Anhalter Bahnhof, derNord-Süd-S.-Bahn", be­schlossen und Mittel für den Bau des Rügen­dammes bereitgestellt. Für diese Arbeiten sind im Programm 126 Millionen Mark bewilligt worden.

Der Arbeitgeber bei Ken Aufmärschen der Arbeitsfront.

Die Deutsche Arbeitsfront teilt mit:Die erste große Versammlungswelle der Deutschen Arbeitsfront rollt. In allen großen Städten Deutschlands finden gewaltige Massenkundgebungen des schaffenden Volkes statt. In Nürnberg, Frankfurt-Main, Koblenz und Köln marschier­ten Zehn- und Hunderttausende deutscher Volksgenossen und legten ein Bekenntnis zu Volk undVater- land ab. Arbeiter und Angestellte aller Berufe de­monstrierten gegen den zerstörenden Klassenkampf, für die deutsche Volksgemeinschaft.

Es ist der Wunsch des Führers der Deutschen Arbeits­front, Pg. Dr. Ley, daß auch die deutschen Unterneh- meralsMitgliederderDeutschenArbeits- front sich an den Kundgebungen beteiligen. Der zusammen mit seinen Mitarbeitern, mit den Arbeitern und Angestellten in der Demonstration marschierende Unternehmer vervollständigt auch nach außen das Bild wahrer Volksgemeinschaft. Alle deutschen Unternehmer

Auch der Altemapotheksr

braucht Erholung.

Neue Dienstregelung für Land- und Kleinapothelen.

Die durch die Dienstpflicht dauernd an ihre Apotheken gebundenen allein arbeiten den Land- und Kl einstadtapotheker bedürfen in erhöhtem Maße der Möglichkeit, sich körperlich und geistig zu entspannen. Diese Möglichkeit ist ihnen in Preußen bisher nur in ungenügendem Maße gegeben, während es ihren Kollegen in Anhalt, Braunschweig, Mecklenburg-Schwerin, Mecklen- burg-Strelitz, Württemberg, Oldenburg, Hamburg und Lübeck schon seit geraumer Zeit möglich ist, in der freien Natur Erholung zu finden, am Gottesdienst teilzunehmen und Standesversammlungen zu besuchen.

Die von amtlichen Stellen geförderten Lehrgänge für Apotheker sollen vor allem den allejnarbeitenden Land- und Kleinstadtapothekern Anregung und Belehrung wissenschaftlicher und praktischer Art vermitteln. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn ihnen die Zeit zur Teilnahme an diesen Lehrgängen, Versammlungen usw. ohne gleichzeitige Verpflichtung gewährt >vird, einen Vertreter einzustellen.

Einem Wunsche der alleinarbeitenden Land- und Kleinstadtapotheken folgend, hat deshalb der preußische Munster des Innern den Sonntagsdienst für diese Apotheken durL

werden deshalb aufgefordert, durch restlose Teilnahme an den Veranstaltungen der Deutschen Arbeitsfront für die Ueberwindung des Klassenkampfgedan­kens zu demonstrieren."

Zeder drille Deutsche ein Großstädter.

Aufschlußreiche Ergebnisse der Volkszählung.

Das vorläufige Ergebnis der Volkszählung vom 17. Juni gibt ein Bild von dem ungleichartigen Verlaus der Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen Reichsteilen. Die Bevölkerungszunahme von 1925 bis 1933 war wenn man von den kleineren Ländern und den Stadt-Staaten absieht, am stärksten: in Oberschlesien mit 7,8 Prozent, in der Stadt Berlin mit 6,9 Prozent, der Rheinprovinz mit 5,9 Prozent, in West­falen mit 5,2 Provinz, in der Provinz Brandenburg mit 5,1 Prozent; am schwächsten: in der Grenzmark mit 0,1 Prozent, in Pommern mit I,1 Prozent, in Braunschweig mit 2,0 Prozent, in der Provinz Sachsen mit 2,4 Prozent, in Niederschlesien mit 2,5 Prozent.

Die Zahl der Großstädte, das heißt der Gemeinden mit 100 000 und mehr Ein­wohnern, beträgt nach der neuen Zählung 5 2 (ein­schließlich Saarbrücken 53). Neu in den statistischen Rang einer Großstadt ausgenommen sind: B e u t h e n , G l e i w i tz und Würzburg. Die orts­anwesende Bevölkerung der Großstädte beläuft sich auf insgesamt 19,7 Millionen Einwohner oder 30,1 Prozent der Reichsbevölkerung Fast jederdritteDeutsche lebt in einer Großstadt, 1925 war es jeder vierte. Durch Eingemeindungen und Bevölkerungs­zuwachs sind zu den 16,4 Millionen Großstadtbewohnern von 1925 weitere 3,3 Millionen oder 19,6 Prozent hinzu­gekommen. Neben den Millionen städtenBerlin (4 202:000) und Hamburg (1 092 400) gibt es nach der neuen Volkszählung acht Städte, die mehr als eine H a l b e M i l l i o n Einwohner haben. Es sind: Köln (750 000), München (726 000), Leipzig (702 000), Esten (650 300), Dresden (643 000), Breslau (623 800), Frankfurt am Main (548 500), Dortmund (534 800).

Das vorläufige Ergebnis der Volkszählung

bat die Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches ein­schließlich des Saargebietes auf 66,1 Millionen Seelen fest­gestellt. Unser obiges Schaubild veranschaulicht die Be­völkerungsbewegung des Deutschen Reiches in den letzten 75 Jahren, die Zahlen sind in Millionen ausgedrückt. Während die Einwohnerzahl im Jahre 1858 wie man sicht nur 36,2 Millionen betrug, wuchs sie schnell und erreichte im Jahre 1915 mit 67,8 Millionen ihren Höchststand, der bis jetzt noch nicht wieder erreicht worden ist. Immerhin hat die Reichsbevölkerung ohne Saargebiet gegenüber der letzten Zählung vom Juni 1925 um rund 2 7 Millionen oder um 4,4 Prozent zu- genommen.

Abänderung der preußischen Apotheken- Betriebsordnung

wie folgt neu geregelt: An Orten mit nur einer Apotheke kann Apothekern, die ihre Apotheke ohne Ge­hilfen betreiben, durch den Regierungspräsidenten wider­ruflich gestattet werden, die Apotheke an Sonn- und Feiertagen von 8 Uhr vormittags an

aus 24 Stunden zu schließen.

Die Genehmigung ist davon abhängig zu machen, daß mit den im Versorgungsgebiei der Apotheke den Sonn- oder Feiertagsdienst jeweils versehenden Arzt e n eine Ver­einbarung getroffen wird, welche die Arziwiversor- gung für dringende Fälle sicherstellt. Folgen Feiertage unmittelbar aufeinander oder auf einen Sonntag, so ist die Genehmigung nur für eine n dieser Tage zu erteilen, während die Apotheke am anderen Tage oder den beiden anderen Tagen dienstbereit zu sein hat.

Clcfelj über Vermittlung von Mustkaufführungsrechten vom Reichskabinett verabschiedet.

Vcrlin. Amtlich wird nutgeteilt: Das Reichskabinett ver­abschiedete das vom Reichsministerium für Volksausklärung und Propaganda vorgelcgle Gesetz über Pcriniltlung von Musikaussübrungsrechten. Im Anschluß hieran fand eine ein­gehende Aussprache über allgemeine politische. Wirtschafts- und sozialpolitische Fragen statt.

Großzügige Aktion zur Rettung des notleidenden Ostpreußens.

Amtlich wird mitgeterlt:

Unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Adolf Hitler und in Gegenwart des Oberprüsidenten von Ost­preußen, Erich Koch, fand in der Reichskanzlei eine Besprechung über Maßnahmen zum Wiederaufbau der ostpreußischen Wirtschaft statt. Hierbei wurde fest- gestellt, daß die Rettung Ostpreußens aus seiner gegen­wärtigen Notlage gesondert von den Landwirtschafts­problemen und auch von dem Osthilfeproblem in Angriff genommen werden muß. Es soll eine großzügige Aktion cingeleitcl werden, durch die öffentliche und private Aufträge aus dem ganzen Reich bevorzugt nach Ostpreußen gelegt werden. Darüber hinaus sollen in Ostpreußen auch auf dem Kulturgebiete vom Reich aus weitgreifende Pläne durchgeführt werden. Die ostprcußischc Bevölkerung soll gerade jetzt bei Beginn der Erntearbeit das Bewußtsein haben, daß der Ertrag aus der Arbeit gesichert ist und daß der Lebens- und Aufbauwilke des g e s a m t c n deutschen Volkes heute mehr denn je geschlossen hinter dem Leidenslande Ost­preußen stellt.

Erweiterte Zellkartenausgabe an minderbemittelte Volksgenoffen.

Die neuen Bestimmungen.

Für den Monat Juli hat der Reichsarbeits- mittister gemeinsam mit den anderen beteiligten Rcichs- ministerien die Ausgabe von Fettkarte n an weitere Pcrsvncnkreife zugelassen. Anspruch auf den Reichsverbilligungsschein haben nunmehr auch:

Die Notstands- und Fürsorgearbeiter, die Empfänger von V o r z u g s r e n t e, die Empfänger von Versorgungsbezügen nach dem Reichsver­sorgungsgesetz sowie Versorgungsberechtigte, denen andere Reichsgesetze s o z i a l e F ü r s o r g e im Sinne des Reichsversorgungsgesetzes zubilligen. K ranken- geldempfünger, die während des Bezuges von Arbeitslosen- oder Krisenunterstützung erkrankt sind, kinderreiche Familien mit vier (bei Witwen mit drei) oder mehr unterhaltungsberechtigten minderjährigen Kindern, und alle Personen, deren Lohn- und sonstiges Einkommen den Richtsatz der öffentlichen Für­sorge nicht wesentlich übersteigt. Auch die A n st a l t e n der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erhalten für die in ihnen untergebrachten oder in offener und halb­offener Fürsorge beköstigten Personen unter bestimmten Voraussetzungen Reichsverbilligungsscheine.

Der Reichsverbilligungsschein für Speisefette darf aber dann nicht gewährt werden, wenn ein B e - d ü r f n i s dafür offenbar nicht vorliegt. Die Reichs- verbilligungsschcine werden daher in Zukunft regelmäßig nicht mehr ausgegeben werden an Personen, die ihren Fettbcdarf aus eigenem landwirtschaftlichen Betrieb beiseit können, an Landarbeiter, die ein ausreichendes Fettdeputat erhalten, uud an Haus­angestellte, Lehrlinge usw., die vom Arbeitgeber ständig beköstigt werden. Auch Rentenempfängern und Kinderreichen wird der Reichsverbilligungs- scheiu nicht zugebilligt, w e u n bei ihnen eine wirtschaft­liche Notlage nicht anerkannt werben kann.

In den neuen Richtlinien ist nochmals darauf hin­gewiesen, daß die Reichsverbilligungsscheine nur für die Waren, für die sie gelten, und nur beim Kauf der vor­geschriebenen Mengen in Zahlung genommen werden. Die Reichsverbilligungsscheine werden auch nach den neuen Richtlinien von den Fürsorge sie lieh, in be­stimmten Fällen von den A r b e i t s ä m t e r n aus- gegeben.

Geflüchtete Markisteoföhrer werden aus der Volksgemeinschaft ausgestoßen.

Der Staatssekretär im Reichsinnenministerium, Dr. Pfundtner, betonte im Rahmen eines Vortrages über Die neue Stellung des Reiches", daß in Kürze die i n s A u sl and geflüchteten ehemaligen sozialdemo­kratischen Führer durch ein Reichsgesetz als Landesverräter aus dem deutschen Volksverband ausgestoßen werden sollen.

Dr. Pfundtner erklärte ferner, die nationalsozia­listische Rassenlehre werde auch in der kommenden Gesetzgebung eine Rolle spielen. Ein neues Reichs- angehörrgkeitsgesetz werde nicht nur an Stelle der deutschen Staatsangehörigkeit treten, es werde viel­mehr Unterscheidungen innerhalb der Reichs­angehörigkeit zu treffen haben, je nachdem der Reichs- angehörige deutschen oder fremden Blutes sei. Das Reichsvolk des neuen Staates würden nur die Reichs­deutschen bilden können. Dazu werde

ein besonderes Reichsbürgcrrccht treten müssen, das dein Deutschgeborenen die Reichs­angehörigkeit nicht ohne weiteres in die Wiege lege, son­dern das ihm feierlich verliehen werde, nachdem er sich durch b e s o n d e r e Leistungen unb treue Dienste am Staate seiner würdig gezeigt habe. Erst der so ausgestattete Reichsbürger werde künftig im und am Staat mitarbeiten dürfen. Der bereits ge­schaffenen Ordnung im Innern werde die Erneuerung des ganzen V o l k e s im Sinne des Nationalsozialismus und feiner nationalen, sozialistischen und völkischen Ziele folgen.